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Sitzungsbericht Juni 2011
Nahversorgungssituation in Blitzenreute und Staig
Die Projektgruppe mit Unterstützung der Pro Regio GmbH hat die Verbesserung der Nahversorgungssituation in der Ortschaft Blitzenreute untersucht und hat in ihrer Sitzung am 31.05.2011 ihre Beratungen mit der Erarbeitung von Empfehlungen an den Gemeinderat vorerst abgeschlossen. Diese Empfehlungen der Projektgruppe Nahversorgung sollen in der Gemeinderatssitzung am 11.07.2011 vorgestellt und beraten werden. Das Ergebnis wird in die weiteren Beratungen des Ortschafts- und Gemeinderates einfließen. Vor einer Entscheidung des Gemeinderates ist im frühen Herbst 2011 eine Bürgerversammlung vorgesehen, in welcher umfassend über die Arbeit der Projektgruppe und die Anträge von Investoren auf Ansiedlung eines Discounters in Blitzenreute oder Staig informiert und beraten wird.
Der Gemeinderat hat beschlossen, nach den intensiven Untersuchungen in der Ortschaft Blitzenreute auch mögliche Standortalternativen in Staig mit den vorhandenen Betreibern nochmals offen zu besprechen. Für eine mögliche Ansiedlung eines Discounters in Staig an der B 32 wurde die Voruntersuchung und Erarbeitung von Variantenlösungen für die Anbindung eines möglichen Discounters in Staig an der B 32 in Auftrag gegeben.
Notwendig ist dann eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates, ob die Gemeinde überhaupt die mögliche Ansiedlung eines Discounters wünscht.
Vor einer Entscheidung des Gemeinderates ist im frühen Herbst 2011 eine Bürgerversammlung vorgesehen, in welcher umfassend über die Arbeit der Projektgruppe, die Anträge von Investoren auf Ansiedlung eines Discounters in Blitzenreute oder Staig und über die positiven wie negativen Aspekte informiert und beraten wird.
Vorstellung der Kriminalstatistik
Der Leiter des Polizeireviers Weingarten, Herr Wanner hat im Gemeinderat die Kriminalstatistik der Gemeinde Fronreute für das Jahr 2010 vorgestellt. Diese Statistik und die niedrigen Einsatzzahlen zeigen, dass die soziale Kontrolle in der Gemeinde Fronreute noch funktioniert und „die Welt noch relativ in Ordnung ist“.
Insgesamt sind die Zahlen der Straftaten im Landkreis Ravensburg leicht rückläufig. Die Aufklärungsquote beträgt 60 %, bei Täter- und Opferdelikten beträgt die Aufklärungsquote
90 % bis100 %. 2010 würden in der Gemeinde Fronreute 61 Straftaten begangen, davon wurden 41 Delikte aufgeklärt. Insgesamt wurden 17 Diebstähle, davon sechs schwere Diebstähle und zwei Wohnungseinbrüche begangen. Im Vergleich zu anderen Gemeinden mit vergleichbarer Struktur und Einwohnerzahl fällt die Gemeinde Fronreute positiv auf. Die Gemeinde Fronreute ist nach der Häufigkeitszahl (Verhältnis der Straftaten in Bezug auf die Einwohner) eine der Gemeinden mit der niedrigsten Häufigkeitszahl im gesamten Landkreis.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Fronreute wurden letztes Jahr 87 Unfälle aufgenommen, davon 12 mit Personenschaden.
Potentielle Standorte zur Windenergienutzung für Windkraftanlagen in der Gemeinde Fronreute
Der Fortschreibungsentwurf hinsichtlich der Vorrangstandorte für Windenergieanlagen des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben mit den Standorten Feldmoos/Ergetsweiler und Korb/Steinishaus wurde in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat im September 2010 beschlossen, den Teilregionalplan Windenergie fortzuschreiben. Nachdem der vom Land in Auftrag gegebene Windatlas Baden-Württemberg vorliegt wurde die erste Stufe des Planentwurfs ausgearbeitet. Er enthält neben den bis zu diesem Zeitpunkt räumlich eindeutig abgrenzbaren Ausschlussgebieten die in der Region Bodensee-Oberschwaben potenziell möglichen Standorte zur Windenergienutzung.
Im Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNID 90/DIE GRÜNEN und der SPD ist festgehalten, dass bis zum Jahr 2020 10 % des Bruttostromverbrauchs des Landes aus Windenergie gedeckt werden sollen. In der Summe bedeuten dies etwa 1600 Windkraftanlagen der 2,5 MW-Klasse. Bislang gibt es noch keine Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, welchen Anteil die einzelnen Regionen zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele der Landesregierung übernehmen sollen.
Mit dem Windatlas Baden-Württemberg (www.Windatlas-BW.de) liegt eine landesweit einheitliche Datengrundlage vor. Eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie ist ab einem Schwellenwert von 5,3 m/s in 100 m Höhe möglich. Bei überwiegend waldreichen Standorten, die in der Regel die Errichtung höherer Windkraftanlagen erfordern, kann es sinnvoll sein, mittlere jährliche Windgeschwindigkeiten ab 5,5 m/s in 140 m als Schwellenwert heran zu ziehen.
Das Planungskonzept geht davon aus, Standorte für regional bedeutsame Windkraftanlagen an den Stellen der Region Bodensee-Oberschwaben zu konzentrieren, die zum einen über ausreichende bis gute Windverhältnisse verfügen und zum anderen möglichst konfliktarm hinsichtlich konkurrierender Nutzungen sind. Dabei soll auf einer Lastenverteilung innerhalb der Region geachtet werden. Auf Standorte mit nur einer Windkraftanlage soll verzichtet werden, wenn es gelingt, genügend Vorranggebiete für zwei oder mehr Windkraftanlagen festzulegen.
Auf der Grundlage dieser Planungsgrundsätzen erfolgt die Festlegung der Vorrang- und Ausschlussgebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen in zwei aufeinander folgenden Planungsphasen.
In der derzeitigen ersten Planungsphase wurden die nach dem Windatlas Baden-Württemberg zur Nutzung von Windenergie voraussichtlich geeigneten Standorte mit Ausschlussgebieten überlagert, die sich aufgrund von rechtlich begründeten und für die ganze Region flächendeckend vorliegenden Ausschlusskriterien ergeben. Diese Ausschlussgebiete umfassen etwa 90 % der Regionsfläche.
In der Summe ergibt sich nach dieser Planungsphase, dass etwa ein Prozent der Regionsfläche als potenzielle Standorte zur Windenergienutzung infrage kommen. Dies ergibt ein theoretisch mögliches Potenzial von etwa 280 Windkraftanlagen, davon liegen 74 % in Waldgebieten. 93 % befinden sich auf Standorten, bei denen mehr als eine Windkraftanlage realisiert werden kann und bei etwa 16 % der Anlagen zeigt der Windatlas in 140 m Höhe sogar eine mittlere jährliche Windgeschwindigkeit von mehr als 5,75 m/s - das sind zumindest regional gesehen gute bis sehr gute Windverhältnisse.
Potenzielle Standorte zur Windenergienutzung liegen in der Gemeinde Fronreute im Bereich Ergetsweiler Wald, Feldmooser Wald, Steinishaus und Korb.
Der Gemeinderat wird in der Gemeinderatssitzung am 11.07.2011 seine Stellungnahme zum Planentwurf der Phase 1 mit den potenziellen Standorten von Windenergienutzung abgeben. Als Vorstufe zum endgültigen Fortschreibungsentwurf findet eine vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt, in welcher noch offene Sachfragen geklärt werden können. Gleichzeitig wird durch Bekanntgabe dieser ersten Stufe des Planentwurfs auch gegenüber der Öffentlichkeit ein hohes Maß an Planungstransparenz erzielt und ein intensiver Abstimmungsprozess wird in den Gemeinden eingeleitet. Auf der Grundlage der im Rahmen dieser vorgezogenen Beteiligung gewonnenen Erkenntnisse erfolgt dann die endgültige Abgrenzung der Vorrang- und Ausschlussgebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen in der zweiten Planungsphase.
In der zweiten Planungsphase werden diese potenziellen Standorte zur Windenergienutzung einer Einzelfallprüfung unterzogen, wobei die Belange des Denkmalschutzes, einzelne Aspekte des Artenschutzes, Fragen des Landschaftsbildes sowie weitere noch relevante Kriterien zu behandeln sind. Als Ergebnis dieser zweiten Planungsphase ergeben sich die endgültigen Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen sowie die Ausschlussgebiete, in denen die Erichtung regional bedeutsame Windkraftanlagen nicht zulässig sind.
Geplantes Gewerbegebiet Baienbach II
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes, der Erschließungsplanung, dem Lärmgutachten und dem Umweltbericht wird die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange bis Mitte Juli 2011 und die Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung erfolgte in der Bürgerversammlung am 25.05.2011.
In öffentlicher Sitzung am 28.02.2011 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baienbach II“ beschlossen. Der Planbereich des Bebauungsplanes wurde im Mitteilungsblatt vom 11.03.2011 mit der öffentlichen Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baienbach II“ veröffentlicht. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 3,5 ha, bebaubar sind davon 2,4 ha.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung dieser Fläche für Gewerbebetriebe geschaffen werden.
Der Planungsauftrag für den Bebauungsplan wurde an das Büro Roland Groß, Altshausen vergeben. Die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt durch das Büro Planstatt Senner, Überlingen. Die Ingenieurleistungen werden durch das Ingenieurbüro Schranz, Bad Saulgau durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Planung, dem Lärmgutachten und dem Umweltbericht wird der die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange bis Mitte Juli 2011 durchgeführt. Für die Bürgerbeteiligung fand eine Bürgerversammlung am 25.05.2011 im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute statt.
In der Gemeinderatssitzung am 08.08.2011 werden die in der frühzeitigen Anhörung vorgebrachten Anregungen und Bedenken vom Gemeinderat beraten und abgewogen.
Hauptschule Fronhofen
In den nächsten zwei Jahren wird in der Hauptschule in Fronhofen weiter unterrichtet. Auch wenn es die Schülerzahlen zurückgehen hält die Gemeinde Fronreute am Fortbestand ihrer Hauptschule fort.
In vielen Gesprächen und in zwei Elternabenden wurden die betroffenen Eltern und Schüler über die Entwicklung der Hauptschule in Fronhofen informiert. Unsicherheiten bestehen, da es ab dem kommenden Schuljahr keine fünfte, sechste und siebte Klasse mehr geben wird. Die achte und neunte Klasse mit je 15 und 17 Schülern wird an der Hauptschule weiter unterrichtet. Die gewohnte pädagogische Qualität des Unterrichts ist gewährleistet, da das staatliche Schulamt eine gleich bleibende Lehrerversorgung zugesichert hat. Aufgrund der zurückgehenden Schularten Schülerzahlen hat die Hauptschule Fronhofen bereits 2008 eine Kooperation mit der Werkrealschule Horgenzell vereinbart. Wie es in Zukunft weitergehen wird hängt von den kommenden Schülerzahlen aber auch von den Entwicklungen in der Landespolitik ab.
Einsatz des Ratsinformationssystems
Auf der Homepage der Gemeinde ist ein Ratsinformationssystem integriert. Unterschieden wird dabei das Ratsinformationssystem für den öffentlichen Bereich (Bürgerschaft) und für die Gemeinderäte.
Diese beiden Bereiche unterscheiden sich nur darin, dass die Gemeinderäte Zugang zur nichtöffentlichen Tagesordnung und zu den nichtöffentlichen Sitzungsvorlagen haben.
Das Ratsinformationssystem ist aufzurufen unter www.fronreute.de/ Rathaus& Service/Gemeinde- & Ortschaftsrat/Ratsinfo
Im Ratsinformationssystem sind die Adressdaten der Gemeinde- und Ortschaftsräte, die eingerichteten Ausschüsse und Projektgruppen und deren Mitglieder sowie alle Sitzungen und Tagesordnungen veröffentlicht. Die Bürgerschaft hat dabei nur Zugang zu den öffentlichen Tagesordnungen und Sitzungsvorlagen, während die Gemeinderäte auch Zugang zu den nichtöffentlichen Sitzungen und nichtöffentlichen Vorlagen haben.
Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können die dazugehörigen Sitzungsvorlagen und die Beschlüsse veröffentlicht werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, zukünftig
das Protokoll der öffentlichen Sitzung als Ganzes zu veröffentlichen. Der Bericht aus der Sitzung wird nochmal in etwas anderer Form verfasst und im Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage der Gemeinde unter www.fronreute.de/ Rathaus& Service/ Gemeinde- & Ortschaftsrat/Berichte aus den Sitzungen veröffentlicht.
Neben der Öffentlichkeitsarbeit für die Bürgerschaft soll das Ratsinformationssystem auch einen Nutzen für die Gemeinderäte bringen. Möglich ist ein fortwährender Zugang zu allen Tagesordnungen und Sitzungsvorlagen und Beschlüssen. Hilfreich ist dies insbesondere für neue Ratsmitglieder, welche so auch Zugang zu Beratungsunterlagen der Vergangenheit haben. Möglich ist das Auffinden von Informationen auch über die Funktion der Volltextsuche. Das Ratsinformationssystem wird im Moment noch nicht in vollem Umfang genutzt. So sollen die Sitzungsvorlagen noch in Papierform vorliegen. Der volle Einsatz des Ratsinformationssystem ist effektiv möglich, wenn die Sitzungsräume über einen Internetzugang und die Gemeinderäte ein Laptop verfügen. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Ratsinformationssystem einzusetzen, jedoch nicht im vollen Umfang.
Erneuerung Kompressorstation Abwasserpumpwerk Baienbach
Die Erneuerung der Kompressorstation im zentralen Abwasserpumpwerk in Baienbach wurde an die Firma WEBAtec aus Friedrichshafen vergeben.
Im Zuge der abwassertechnischen Erschließung des Ortsteils Baienbachs wurde im zentralen Abwasserpumpwerk in Baienbach ein Kompressor installiert. Dieser Kompressor dient als Druckluftkompressor zum Freispülen der Abwasserdruckleitung von Baienbach nach Blitzenreute. Druckluftspülstationen dienen auch dazu, dass es an der Einleitungsstelle in die Freispiegelkanalisation zu keiner Geruchsbelästigung durch Schwefelwasserstoffgase kommen kann.
Auf Grund der Geruchsbelästigung, insbesondere in der Schwommengasse in Blitzenreute, wurde der alte Kompressor auf ein höheres Spülintervall eingestellt. Nach Neuberechnung des notwendigen Kompressorvolumens durch das Ing.-Büro Klingenstein stellte es sich nun heraus, dass der alte Kompressor viel zu klein ausgelegt war. Das neu berechnete Volumen liegt ungefähr um das 3-fache höher als das bisherige. Nach beschränkter Ausschreibung wurde die Erneuerung des Kompressors und der Steuerung an die Firma Webatec aus Friedrichshafen zum Preis von 11.026,42 EUR vergeben.
Ortschaftsrat Blitzenreute
Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat Peetz und Neuverpflichtung von Frau Michaela Miller
Ortschaftsrat Wolfgang Peetz musste aus gesundheitlichen Gründen aus dem Ortschaftsrat Blitzenreute ausscheiden. Frau Michaela Miller wurde als neue Ortschaftsrätin verpflichtet.
Mit Bedauern, aber vollen Verständnis hat der Ortschaftsrat Blitzenreute dem Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat Wolfgang Peetz aus gesundheitlichen Gründen aus dem Ortschaftsrat zugestimmt. Herr Peetz war insgesamt acht Jahre im Ortschafts- und Gemeinderat ehrenamtlich tätig. Herr Bürgermeister Spieß und Ortsvorsteher Maurer bedankten sich bei Herrn Peetz für seine engagierte und sachkundige Mitarbeit im Ortschaftsrat, der Projektgruppe Nahversorgung, dem Friedhofsausschuss und als Interessenvertreter der Senioren. Herr Peetz hat manches hinterfragt und dadurch die Verwaltung zum Nachdenken gebracht. Sein Engagement zeigt, wie ihm die Ortschaft Blitzenreute am Herzen liegt. Verbunden mit dem Dank an Herrn Peetz sind Wünsche für die weitere Gesundung.
Bei der Wahl des Ortschaftsrates am 07.06.2009 wurde Frau Brigitte Brinz beim Wahlvorschlag der CDU als nächste Ersatzperson festgestellt. Frau Brinz hat die Annahme der Wahl aufgrund von anderweitigen ehrenamtlichem Engagement in der Gemeinde abgelehnt. Nächste Ersatzperson ist Frau Michaela Miller, Schulstraße 10. Frau Miller ist bereit, in den Ortschaftsrat nach zu rücken.Von der nachrückenden Ersatzperson wurde kein Hinderungsgrund nach § 29 Gemeindeordnung vorgebracht.
Die Verpflichtung erfolgt per Handschlag und durch das Nachsprechen der Verpflichtungsformel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten, insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“