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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsbericht Juli 2011

BUND Ortsgruppe Schenkenwald
Der Vorsitzende der BUND Ortsgruppe Schenkenwald Herr Wolfgang Strobel und weitere Mitglieder haben in der Ortschaftsratssitzung am 04.07.2011 die BUND Ortsgruppe Schenkenwald vorgestellt. Sie wurde vor drei Jahren gegründet aus den Ortsverbänden Blitzenreute, Fronhofen, Mochenwangen und Wolpertswende und erstreckt sich auf die Fläche des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende. In der Ortschaftsratssitzung haben die Vertreter der BUND Ortsgruppe dargestellt, wo sie sich engagieren, aber auch Wünsche an die Gemeinde vorgebracht.

Herr Thorsten Alt erläuterte die Arbeit der BUND Ortsgruppe und stellte verschiedene Maßnahmen vor. Herr Manfred Traub ging auf den Artenschutz und insbesondere auf die Schaffung von Lebensräumen für die Solitärbiene ein. Er äußerte die Bitte an die Gemeinde, auch zukünftig das Projekt “blühende Landschaften“ weiter zuführen, auch wenn dies zukünftig nicht mehr vom Plenum unterstützt werden sollte. Blühende Wiesen sollten so lange stehen gelassen werden bis sie ausgeblüht sind.

Frau Christine Maurer geht auf die Obstbaumwiese unterhalb der Biegenburg ein. Sie ist ein Bindeglied und wichtiges Landschaftselement und ein Fernwildwechselweg. Wichtig ist es, dass diese Obstbaumwiese erhalten bleibt.

Bei den Wünschen an die Gemeinde regt Herr Strobel eine ökologische Aufwertung des Fischweihers in Blitzenreute sowie die Fortführung der Biotopvernetzung am Bibersee an.

Technische Betriebsführung der Wasserversorgung Fronreute
Der Betriebsführungsvertrag zwischen den Technischen Werken Schussental und der Gemeinde Fronreute wurde um 4 Jahre, beginnend am 01.01.2012 bis 31.12.2015 verlängert.

Der Gemeinderat hat im Jahr 2006 beschlossen, die technische Betriebsführung der Wasserversorgung Fronreute zum 01.01.2007 an die Technischen Werke Schussental zu geben. Die Laufzeit des ersten Vertrages war bis 31.12.2008 befristet und wurde bis 31.12.2010 verlängert. In diesem Vertrag ist vereinbart, dass, wird der Betriebsführungsvertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt, dieser sich jeweils um 1 Jahr verlängert. Nachdem der Vertrag nicht bis zum 30.06.2010 gekündigt wurde, gilt der Vertrag für das Jahr 2011 weiter.

Der Gemeinderat hatte im Mai 2011 über eine Vertragsverlängerung beraten. Aufgrund der guten Erfahrung mit den Technischen Werken Schussental hinsichtlich der Betriebsführung soll der bestehende Betrag fortgeführt werden. Vereinbart wurde eine Vertragslaufzeit auf 4 Jahre, beginnend ab 01.01.2012 zu einem jährlichen Betriebsführungsentgelt 28.500,00 EUR. Das Betriebsführungsentgelt wird jährlich erhöht für das Jahr 2013 auf 31.500,00 EUR, für das Jahr 2000 % auf 34.500,00 EUR und für das Jahr 2015 auf 37.500,00 EUR.

Geplante Änderung des Regionalplanes hinsichtlich der Ausweisung von Vorrangstandorten Windenergieanlagen in den Bereichen Feldmoos/Ergetsweiler und Korb/Steinishaus
Der Gemeinderat hat in seiner Stellungnahme für die Ausweisung von Vorrangstandorten für Windkraftanlagen im Bereich Feldmoos/Ergetsweiler und Korb/Steinishaus grundsätzlich zugestimmt. In der Stellungnahme weist die Gemeinde darauf hin, dass der Bereich Ergetsweiler vom Gemeinderat als allgemeines Wohngebiet eingestuft wird, deshalb ist der Abstand von 450 m auf 700 m zu vergrößern. Das Neubaugebiet „ Breite“ ist in den Planunterlagen nicht eingezeichnet. Der Gemeinderat bittet um Aufnahme dieses Neubaugebietes mit dem Hinweis, möglichen Schlagschatten im Laufe des Verfahrens zu prüfen. Weiter weist der Gemeinderat darauf hin, dass sich beim Ergetsweiler und der Feldmooser Wald um ein FFH Gebiet handelt, in welchem es ein Fledermausvorkommen gibt. Hier ist zu prüfen, ob dies nicht ein Ausschlusskriterium ist.

Der Gemeinderat fordert aufgrund der topographischen Gegebenheit, der Südwestlage und dem Landschaftsbild eine komprimierte und weiter entfernte Ausweisung vom Ort Fronhofen im Bereich Ergetsweiler Wald. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten ist auch die Lärmsituation im Verfahren zu überprüfen. Darüber hinaus wünscht der Gemeinderat in der 2. Phase, dass Simulationsprogramme für das Vorhaben eingesetzt werden, um eine bessere Darstellung zu erhalten.


In der letzten Gemeinderatsitzung wurden die Gebiete in der Gemeinde Fronreute, in denen Vorrangstandorte für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollen, vorgestellt.Darüber wurde im Mitteilungsblatt vom 17.06.2011 ausführlich informiert.

Als Vorstufe zum endgültigen Fortschreibungsentwurf findet eine vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt, in welcher noch offene Sachfragen geklärt werden können. Gleichzeitig wird durch Bekanntgabe dieser ersten Stufe des Planentwurfs auch gegenüber der Öffentlichkeit ein hohes Maß an Planungstransparenz erzielt und ein intensiver Abstimmungsprozess wird in den Gemeinden eingeleitet. Auf der Grundlage der im Rahmen dieser vorgezogenen Beteiligung gewonnenen Erkenntnisse erfolgt dann die endgültige Abgrenzung der Vorrang- und Ausschlussgebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen in der zweiten Planungsphase.

In der zweiten Planungsphase werden diese potenziellen Standorte zur Windenergienutzung einer Einzelfallprüfung unterzogen, wobei die Belange des Denkmalschutzes, einzelne Aspekte des Artenschutzes, Fragen des Landschaftsbildes sowie weitere noch relevante Kriterien zu behandeln sind. Als Ergebnis dieser zweiten Planungsphase ergeben sich die endgültigen Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen sowie die Ausschlussgebiete, in denen die Erichtung regional bedeutsame Windkraftanlagen nicht zulässig sind. Die Gemeinde ist aufgefordert in dieser ersten Planungsphase eine Stellungnahme abzugeben. In dieser Stellungnahme stimmt die Gemeinde Fronreute grundsätzlich der Ausweisung der Vorrangstandorte zu.

Die Abstandsvorgaben im Bereich Ergetsweiler sieht die Verwaltung aber als falsch an, da es sich bei den Wohnhäusern eher um ein allgemeines Wohngebiet als um ein Dorfgebiet handelt. Deshalb muss der Abstand zum Bereich Ergetsweiler von 450 m auf 700 ausgedehnt werden. Hinzuweisen ist auch auf die Lage von Fronhofen als Ort. An den Höhen vom Feldmooser Wald beginnt der Ort Fronhofen, deshalb werden die Windkraftanlagen für die Anwohner in faktisch bis zu 300 Meter Höhe aufgebaut werden. Aus diesem Grunde und auch aus dem Landschaftsbild sollte der Bereich Ergetsweiler Wald / Feldmooser Wald noch weiter komprimiert und weiter vom Ort Fronhofen weg festgesetzt werden. Dies auch weil sich der Vorrangstandort in der Südwestlage vom Ort Fronhofen befindet. Das Neubaugebiet „ Breite“ ist in den Planunterlagen noch nicht enthalten. Der Gemeinderat weistt auf die Südwestlage dieses Neubaugebietes hin mit dem Hinweis, möglichen Schlagschatten im Laufe des Verfahrens zu prüfen.

Weiter weist der Gemeinderat darauf hin , dass sich beim Ergetsweiler und der Feldmooser Wald um ein FFH Gebiet handelt, in welchem es ein Fledermausvorkommen gibt. Hier ist zu prüfen, ob nicht ein Ausschlusskriterium vorliegt.
Aufgrund der topographischen Gegebenheiten ist auch die Lärmsituation im Verfahren zu überprüfen. Es wäre auch hilfreich, wenn Simulationsprogramme für das Vorhaben eingesetzt werden könnten, um eine bessere Darstellung zu erhalten.

Ausweitung der Betreuungszeiten mit Angebot eines Mittagessens im Kindergarten Fronhofen
Der Gemeinderat hat einstimmig der Ausweitung der Betreuungszeiten mit dem Angebot eines Mittagessens ab 01.01.2012 zugestimmt. Die von der Verwaltung, dem Kirchengemeinderat und dem Gemeinderat vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der Kinderbetreuungszeiten wurden mit den Eltern in einem Elternabend am Dienstag, 12.07.2011 besprochen. Deshalb kann erst im nächsten Mitteilungsblatt über die Einzelheiten des erweiterten Betreuungsangebotes berichtet werden.

Geplantes Gewerbegebiet Baienbach II
- Beschluss über die Finanzierung über einen Erschließungsträger
- Vergabe an einen Erschließungsträger

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Grunderwerb, die Erschließung und die Finanzierung des Gewerbegebietes einem Erschließungsträger zu übertragen. Dem Erschließungsträger, der Firma Kommunalplan wurde auf Grundlage des Honorarangebotes der Auftrag zum Grunderwerb, der Erschließung und Finanzierung des geplanten Gewerbegebietes „Baienbach II“ unter der Voraussetzung erteilt, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung des Baugebietes vorliegen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Erschließungsvertrag auszuarbeiten und mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt Ravensburg abzustimmen.

Die vorgesehene Erschließungsmaßnahme für das Gewerbegebiet Baienbach II wurde im Haushalt der Gemeinde Fronreute im Jahr 2011 nicht aufgenommen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass Grunderwerb und Erschließung durch einen Erschließungsträger realisiert werden soll und hat zwei Erschließungsträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Das Angebot enthält den Erwerb der Fläche einschließlich der Erschließung und Abrechnung.
Der Vertrag ist bis 31.12.2015 befristet. Der Vertrag wird erst abgeschlossen werden, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung gegeben sind bzw. es soll mit dem in Frage kommenden Erschließungsträger ein Rücktrittsrecht ausgehandelt werden.
Die zur Abgabe aufgeforderten Erschließungsträger wurden gebeten möglichst ein Pauschalangebot abzugeben.

Aufgefordert wurde die Firma Kommunalplan, Ravensburg mit welchem bisher verschiedenen Wohnbaugebiete als Erschließungsträger realisiert worden sind. Weiter wurde die Firma EnBW Regional AG zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Beide Angebote sind vom Leistungsangebot vergleichbar. Das günstigste Angebot kommt von der Firma Kommunalplan, Ravensburg mit einer Angebotssumme für den Grunderwerb und die Erschließung von 9.000,00 EUR zzgl. MwSt.
Im Rahmen der Angebotsvergabe ist ein weiteres Honorar in Höhe von 7.000,00 EUR zzgl. MwSt. zur Zahlung fällig, wenn mit der Erschließungsfirma ein Nachlass von mindestens 10 % auf das günstigste Angebot erzielt wird.

Das Angebot der Firma EnBW Regional AG liegt bei pauschal 24.500,00 EUR zzgl. MwSt. Das Honorar erhöht sich wenn im Rahmen der Nachverhandlungen des Bauhauptauftrages mit der Erschließungsfirma ein Nachlass von 5 % auf das günstigste Einheitspreisangebot erzielt wird um netto 7.000,00 EUR. Wenn das erzielte Nachverhandlungsergebnis mindestens 7 % beträgt, so erhöht sich das Projektsteuerungshonorar um weitere netto 5.000,00 EUR.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Grunderwerb, die Erschließung und die Finanzierung des Gewerbegebietes der Firma Kommunalplan zu übertragen, unter der Voraussetzung, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung des Baugebietes vorliegen.

Vergabe der Außenanlagen um die Urnenanlage auf dem Friedhof Fronhofen
Die Anlegung der Außenanlagen um die Urnenanlage Fronhofen wurde an die Firma Karg, Waldsee/Gaisbeuren zum Angebotspreis von netto 17.604,86 EUR vergeben. Da insgesamt der Haushaltsplanansatz niedriger eingeschätzt wurde als die nun tatsächlich entstehenden Kosten hat der Gemeinderat einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8.000 EUR zugestimmt.

In der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2011 hat der Gemeinderat den Planungen für die Urnenstelen und die Urnenerdgräber auf dem Friedhof Fronhofen zugestimmt. In der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2011 wurden die Urnenstelen an die Firma Weiher vergeben. Die Fundamente für die Urnenstelen, die Anlegung der Urnenerdgräber und der Außenanlagen wurden am 14.06.2011 beschränkt ausgeschrieben und der Auftrag wurde an den günstigsten Bieter,dieFirma Karg aus Waldsee/Gaisbeuren vergeben. Die Ausführung der Maßnahme ist für September/Oktober 2011 vorgesehen.

Nahversorgung in den Ortschaften Blitzenreute und Staig
Vorstellung der Ergebnisse der Projektgruppe Nahversorgung und der verkehrstechnischen Untersuchungen für eine mögliche Ansiedlung eines Discounters in Staig
Die Projektgruppe mit Unterstützung der Pro Regio GmbH hat die Verbesserung der Nahversorgungssituation in der Ortschaft Blitzenreute untersucht. Die Projektgruppe hat ihre Beratungen und die zwei erarbeiteten Varianten in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.
Nach den intensiven Untersuchungen in der Ortschaft Blitzenreute wurden auch mögliche Standortalternativen in Staig geprüft und für eine mögliche Ansiedlung eines Discounters in Staig an der B 32 eine verkehrstechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse wurden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.Vor einer Entscheidung des Gemeinderates ist eine Bürgerversammlung vorgesehen, in welcher umfassend über die Arbeit der Projektgruppe und die Anträge von Investoren auf Ansiedlung eines Discounters in Blitzenreute oder Staig informiert und beraten wird.

Mit Start des Projektes der Pro Regio GmbH im Oktober 2009 zur Untersuchung der Nahversorgungssituation in Blitzenreute wurden Gespräche geführt mit den Inhabern der Nahversorgungsgeschäfte hier vor Ort und weiteren Personen aus dem sozialen Dorfgeschehen, wie zum Beispiel auch Vertretern des Seniorenrates und Bürgern, welche vor Ort einkaufen. Schwerpunkt dieser Untersuchung war hier die Ortschaft Blitzenreute mit den zwei bestehenden Läden, der Laden Kappler-Schick und die Bäckerei Müller.

Erst nach dem Start des Projektes gingen bei der Gemeinde Fronreute die Anträge von Investoren auf eine mögliche Ansiedlung eines Discounters in Staig oder gegebenenfalls Blitzenreute ein.
Aufgabenstellung für die Arbeitsgruppen in der Projektgruppe war die Frage „Wie sieht für Sie im Jahr 2015 die ideale Nahversorgungssituation in Blitzenreute aus? Beachtet wurden dabei auch die Aspekte der Fürsorge und des Miteinanders und die künftige Dorfentwicklung insgesamt.

Die Arbeitsgruppen haben zwei unterschiedliche Varianten erarbeiten. Ortschaftsrätin Frau Johanna Baur stellte die erste Variante mit der Weiterentwicklung der Ortsmitte Blitzenreute mit dem Wunsch nach einem Ladenzentrum mit Integration der derzeitigen Läden vor. Standort wäre das Dorfzentrum im Bereich des bisherigen Kindergartens St. Karl.

Die zweite Variante wurde von Frau Renate Guthörl vorgestellt. Diese sieht die Nahversorgung im Bereich des dritten Bauabschnittes des Baugebietes Leimäcker.

Beide in der Projektgruppe erarbeiteten Varianten werden mit ihren Argumenten in der vorgesehenen Bürgerversammlung vorgestellt und erläutert.

Nach den intensiven Untersuchungen in der Ortschaft Blitzenreute wurden auch mögliche Standortalternativen in Staig geprüft und für eine mögliche Ansiedlung eines Discounters in Staig an der B 32 eine verkehrstechnischen Untersuchungen in Auftrag gegeben. Ingenieur Herr Wimmer stellte erste Ergebnisse in der Gemeinderatssitzung vor. Unabdingbar ist für die Erschließung eines möglichen Discounters an der B 32 in Staig eine Abbiegespur. Der Bau einer Fußgängerunterführung ist im Kreuzungsbereich Staiger Ried/B 32/Öschweg nicht möglich. Die hierfür notwendigen Flächen sind nicht vorhanden und auch die Untergrundverhältnisse sind sehr problematisch. Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung werden deshalb Alternativen im weiteren Verlauf der B 32 für eine Verkehrsanbindung erarbeitet.

Notwendig ist dann eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates, ob die Gemeinde überhaupt die mögliche Ansiedlung eines Discounters wünscht.
Vor einer Entscheidung des Gemeinderates ist eine Bürgerversammlung vorgesehen, in welcher umfassend über die Arbeit der Projektgruppe, die Anträge von Investoren auf Ansiedlung eines Discounters in Blitzenreute oder Staig und über die positiven wie negativen Aspekte informiert und beraten wird.

Eisenbahnbrücke im Schenkenwald

Wie bereits mehrfach berichtet bedingt die geplante Elektrifizierung der Südbahn, dass die bestehende Eisenbahnbrücke im Schenkenwald abgebrochen werden muss. Grund ist, dass die Brücke für die Elektrifizierung zu niedrig ist. Die Deutsche Bahn ist bereit, entsprechend den Wünschen der Gemeinde Fronreute eine neue Brücke zu erstellen.
Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ist jedoch ein so genannter Vorteilsausgleich durch die Gemeinde der Bahn zu ersetzen. Dieser Betrag liegt für Neubau einer Geh- und Ragwegbrücke bei rund 630.000,00 EUR. Dies hat die Verwaltung dazu bewogen, gemeinsam mit Herrn Franke, Verbandsdirektor des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, Vertretern der Deutschen Bahn und des Regierungspräsidiums Tübingen am 06.07.2011 nochmals alle Möglichkeiten zu besprechen.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens muss die Deutsche Bahn darlegen, wie im Falle der Eisenbahnbrücke Schenkenwald verfahren wird. Der Abbruch ist unumgänglich und da es sich hierbei um ein einseitiges Verlangen der Deutschen Bahn handelt, hat die Bahn die Kosten zu tragen.
Als Ersatz wird die Deutsche Bahn auf Grund der bisherigen Beschlusslage des Gemeinderates Fronreute eine erhöhte Geh- und Radwegbrücke einschließlich der Anbindung an die bestehenden Rampen bauen, wobei dann hier der vorgenannte Vorteilsausgleich durch die Gemeinde zu bezahlen ist. Im Planfeststellungsverfahren muss erläutert werden, dass der Abbruch der bestehenden Brücke geplant ist. Auf Grund der Kostensituation hat jedoch der Gemeinderat noch nicht definitiv entschieden, was als Ersatz nun von Seiten der Gemeinde Fronreute verlangt wird.

Als weitere Möglichkeit, die jedoch nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens Elektrifizierung der Südbahn ist, ist die Erstellung einer komplett neuen Brücke und Aufgabe des schienengleichen Bahnübergangs Oberes Ried. Hier müsste das Wegenetz geändert werden und es käme zu einer Drittelung der Kosten zwischen Bund, Bahn und Gemeinde, wobei der Anteil der Gemeinde über Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz mit 75 % bezuschusst werden würde. Eine Zusage des Regierungspräsidiums und der Bahn kann jedoch für diese Finanzierungsform derzeit nicht gemacht werden.

Die dritte Variante wäre, im Planfeststellungsverfahren den Abbruch der Brücke und der Widerlager festzuschreiben und mit einem Hinweis in diesem Planfeststellungsverfahren darauf verweisen, dass die Gemeinde Fronreute sich zunächst darauf beschränkt, als Übergang den schienengleichen Bahnübergang Oberes Ried anzubieten.
Sollte es sich herausstellen, dass sich im Laufe der Zeit ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für die Benutzer dieser Gemeindeverbindungsstraße und damit des Bahnügerganges entsteht könnte, behält sich die Gemeinde vor, einen Antrag auf Erstellung einer Geh- und Radwegbrücke am alten Standort zu stellen. Die Kosten hierfür müsste die Gemeinde tragen, jedoch sieht das Regierungspräsidium Tübingen Möglichkeiten, dass dieses Bauwerk mit Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bezuschusst wird (zw. 60 und 65 %).

In diesem Gespräch am 06.07.2011 wurde die Problematik des FFH-Gebietes Schenkenwald angesprochen, das heißt bei Abbruch des Brückenbauwerkes einschließlich Widerlager wird die Situation von Seiten des Naturschutzes so angesehen, als ob diese Brücke nie existiert hat und bei Beantragung einer neuen Brücke müsste die Gemeinde Fronreute wohl mit der Forderung nach Ausgleichsmaßnahmen rechnen und insbesondere auch damit rechnen das eine komplette FFH-Prüfung notwendig wird.


Der Gemeinderat und die Verwaltung sind der Auffassung, dass es möglich erscheint, dass der Abbruch der statisch problematischen und durch Bauschäden gezeichneten Brücke vorzusehen ist und der Verkehr (Landwirtschaft, Naherholung etc.) über den vorhandenen schienengleichen Bahnübergang Oberes Ried geleitet werden könnte. Nachdem die Eisenbahnbrücke bereits seit mehreren Jahren nur noch für den Geh- und Radwegverkehr offen ist, und von landwirtschaftlicher Seite aus kein dringendes Verlangen nach Öffnung dieser Brücke besteht, ist eine Umweg von rund 800 m durchaus zumutbar. Weiter wird die Deutsche Bahn – Netz AG – aufgefordert, der Gemeinde eine schriftliche Zusage zu geben, dass bei einer Realisierung einer neuen Über- oder Unterführung unter Aufgabe des schienengleichen Bahnübergangs sich die Bahn mit einem Drittel an den Kosten beteiligt.

Die Verwaltung und der Gemeinderat werden nun zunächst das Schreiben der DB-Netz abwarten. Eine weitere Beratung ist in der Gemeinderatssitzung am 8. August 2011 vorgesehen.

Kanalschacht Ecke Haldenweg/Neue Steige in Staig
Der Technische Ausschuss hat kurzfristige Maßnahmen zur Vermeidung von Rückstandereignissen im Mischwasserkanal in der Neuen Steige im Bereich der Einmündung in den Haldenweg beschlossen. Darüber hinaus soll für die Untersuchung der weitergehenden Maßnahmen ein Angebot eingeholt werden.

Auf Grund von Rückstauereignissen beim Mischwasserkanal in der Neuen Steige, vornehmlich im Bereich der Einmündung Haldenweg, wurde das Büro Marschall & Klingenstein aus Tettnang mit der hydraulischen und baulichen Untersuchung dieses Kanalabschnittes beauftragt. Es erfolgte eine Bestandsaufnahme der 15 Kanalschächte, eine bauliche Begutachtung der Schächte und eine hydraulische Berechnung des Kanals Neue Steige / Haldenweg / Magnusweg bis zum Regenüberlaufbecken.

Als Bemessungsregen für die Beurteilung der hydraulischen Leistungsfähigkeit wurde der 2 –jährige Regen gewählt. Das Ergebnis zeigt, dass das Netz an einigen Stellen hydraulisch überlastet ist. Des Weiteren ist ersichtlich, dass sich auf Grund der starken Gefälle mit teilweise über 15 % ein schießender Abfluss einstellt, was wiederum die hydraulische Abflussleistung negativ beeinflusst.
Die Gerinneausbildung ist bei einigen Schächten aus hydraulischer Sichtweise mangelhaft.Hier besteht dringend Handlungsbedarf, damit vor allem bei Vollfüllung der Leitungen die hydraulische Leistungsfähigkeit nicht zusätzlich abgemindert wird. Außerdem wurde festgestellt, dass beim Bau des Mischwasserkanals eine Sickerleitung mitverlegt wurde. Zu Wartungszwecken sind in einigen Schächten Öffnungen in der Berme vorhanden. Dieser Umstand kann zwei Auswirkungen mit sich bringen: Bei Vollfüllung des Mischwasserkanal wird Schmutzwasser in das Grundwasser eingeleitet und bei Anstieg des Grundwasserspiegels wird der Mischwasserkanal mit Fremdwasser beaufschlagt.
Um die Verlustbeiwerte und somit die hydraulische Abflussleistung des Systems zu verbessern, muss bei 3 Schächten die Gerinneausbildung geändert werden. In der Regel bedeutet dies eine Erhöhung der Berme bis zum Rohrscheitel. Zusätzlich wird vorgeschlagen beim Schacht Anschluss Haldenweg die Rohrleitungen geschlossen durch den Schacht zu führen, da hier ein Wechsel vom schießenden zum strömenden Abfluss stattfindet. Die voraussichtlichen Kosten betragen etwa 12.500 EUR.

Die durchgeführte Untersuchung dieses Teilabschnittes hat verdeutlicht, dass das Kanalsystem im Bereich der Neuen Steige und Umgebung an der Grenze der hydraulischen Leistungsfähigkeit ist. Der einfachste Weg wäre die Aufweitung der bestehenden Rohrquerschnitte. Da diese Sichtweise aber nicht mehr den heutigen Grundsätzen der Abwasserbeseitigung entspricht und zugleich eine sehr teure Variante darstellt, empfiehlt das Ingenieurbüro Marschall & Klingenstein folgende Vorgehensweise:

Eine hydraulische Berechnung des Ist - Zustandes der Hauptstränge vom Regenüberlaufbecken Blitzenreute bis zum Regenüberlaufbecken in Staig. Hierzu ist eine vermessungstechnische Aufnahme des Hauptstranges vom Regenüberlaufbecken in Blitzenreute bis zum Regenüberlaufbecken in Staig von Vorteil. Weiter sollen weitergehende Untersuchungen für eine mögliche Abflussreduzierung bereits in Blitzenreute und Schaffung von Rückhaltsräumen aufhalten.

Erweiterung der Betreuungszeiten und Angebot eines Mittagessens im Kindergarten St. Josef in Fronhofen

Auf den Wunsch der Eltern über die Ausweitung der Kinderbetreuungszeiten mit dem Angebot eines Mittagessens hat der Träger des Kindergartens St. Josef in Fronhofen, die Katholische Kirchengemeinde Fronhofen und der Gemeinderat Fronreute reagiert und der Ausweitung der Kinderbetreuungszeiten mit dem Angebot eines Mittagessens ab 01.01.2012 zugestimmt.Am Elternabend am 12.07.2011 im Kindergarten St. Josef wurde darüber informiert.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2011 wurde erstmals über die Anfrage der Eltern über die Verlängerung der Betreuungszeiten mit dem Angebot eines Mittagessens im Kindergarten Fronhofen beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die räumlichen und personellen Voraussetzungen zu prüfen. In der Sitzung des Kirchengemeinderates Fronhofen wurde am 29.06.2011 beraten. Der Kirchengemeinderat hat ebenfalls der Ausweitung der Kinderbetreuungszeiten mit dem Angebot eines Mittagessens, wie nachfolgend erläutert, zugestimmt.

Gruppenformen, personelle und räumliche Voraussetzungen
Für die Ausweitung des Betreuungsangebotes müssen entsprechende Betriebserlaubnisse beantragt werden. Hier werden die räumlichen wie auch personelle Voraussetzungen geprüft und vorgegeben.

Bei einer Betreuungszeit von über 7 Stunden ist die Gruppenart einer Ganztagesbetreuung erforderlich. Vorgeschrieben ist bei allen Formen der Ganztagesbetreuung eine warme Mahlzeit für die Kinder. Weiter sind bei einer Ganztagesbetreuung ungestörte Ruhe- und Schlafmöglichkeiten zu gewährleisten.

Bei einer Betreuungszeit von durchgängig mindestens 6 Stunden ist die Gruppenart einer verlängerten Öffnungszeit erforderlich. Vorstellbar sind Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Dies sind am Vormittag 7 Stunden und in der Woche 35 Stunden. Eine zusätzliche Betreuung am Nachmittag ist nicht mehr möglich, da es sich ansonsten um eine „versteckte Ganztagesbetreuung“ handeln würde. Diese Öffnungszeiten entsprechen allerdings nicht ganz dem in der Unterschriftenliste genannten Wunsch der Eltern. Gewünscht war eine Öffnungszeit bis 14:30 Uhr. Dadurch wird die Betreuungszeit aber auf 7,5 Stunden erhöht und aufgrund dieser Öffnungszeiten handelt es sich um die Betriebsform einer Ganztagesbetreuung.

Mit der Umwandlung einer bestehenden Regelgruppe in eine Ganztagesgruppe oder VÖ-Gruppe stehen weniger Kindergartenplätze zur Verfügung. Nach den Anmeldezahlen stehen noch fünf freie Plätze zur Verfügung. Die Anzahl der Kindergartenplätze könnte unter Umständen knapp werden.

Schwierig ist es, im Kindergarten die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Vorgeschrieben ist bei allen Formen der Ganztagesbetreuung eine warme Mahlzeit für die Kinder. Weiter sind bei einer Ganztagesbetreuung ungestörte Ruhe- und Schlafmöglichkeiten zu gewährleisten.

Die Begehung des Kindergartens mit der Fachberaterin des katholischen Landesverbandes am 27.04.2011 hat gezeigt, dass die räumlichen Voraussetzungen im vorhandenen Kindergarten für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten nicht vorhanden sind, es fehlen die Ruhe- und Schlafmöglichkeiten für den Kindergartenbereich.
Vor allen Dingen gelingt es nicht, für eine Ausweitung der Betreuung an der Grundschule mit dem Angebot eines Mittagessens ein Betreuungsangebot an der Grundschule Fronhofen wie auch im Kindergarten Fronhofen in gemeinsamen Räumen zu schaffen. Überlegt wurden deshalb zunächst nur Lösungen für den Kindergarten.

Möglich ist die Ausgabe eines Mittagessens in der Krippengruppe. Hier kann der vorhandene Nebenraum genutzt werden. Ein Schlafraum ist vorhanden, hier muss lediglich der Schallschutz nachgebessert werden. Diese Arbeiten wurden bereits beauftragt, da sie unabhängig von der Ausweitung der Öffnungszeiten notwendig sind.

Ab 01.01.2012 werden im Kindergarten St. Josef folgende Betreuungsmodule angeboten:

Kindergarten
Umwandlung einer Regelgruppe in eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Diese Gruppe wird als Mischgruppe geführt, da nicht alle 22 Kinder in der VÖ-Gruppe angemeldet sind und ein Teil der Kinder nachmittags betreut werden müssen. Die Öffnungszeiten der VÖ-Gruppe betragen 35 Stunden pro Woche und die Gesamtöffnungszeiten der Mischgruppe mit der Nachmittagsbetreuung 42 Stunden pro Woche. Die personelle Ausstattung muss an diesem 42 Stunden pro Woche ausgerichtet werden.

  • Regelbetreuung: Montag bis Freitag 7:15 Uhr bis 12:45 Uhr,
    Montag, Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr:
    Betreuungszeit 34,5 Std.
  • Verlängerte Öffnungszeit: Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
    Betreuungszeit 25 Std.
  • Angebot eines Mittagessen

Kinderkrippe
Umwandlung der bestehenden Gruppe in eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

  • Regelbetreuung: Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    Betreuungszeit 25 Std.
  • Verlängerte Öffnungszeit: Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr:
    Betreuungszeit 35 Std.
  • Angebot eines Mittagessens

Die Personalbedarfberechnungen zeigen folgenden Personalbedarf:
Regelgruppe mit Öffnungszeiten
pro Woche 34,5 Stunden
Vormittags: 7:15 bis 12:45 Uhr, 3 Nachmittage: 14:00 bis 17:00 Uhr
= Fachkräftebedarf 1,95

Mischgruppe als VÖ-Gruppe mit Nachmittagsbetreuung pro Woche 42 Stunden
VÖ Zeiten: vormittags: 7:00 bis 14:00 Uhr,
3 Nachmittage: Mo und Di 14:00 bis 16:00 Uhr, Do 14:00 bis 17:00 Uhr
= Fachkräftebedarf 2,38

Krippengruppe mit VÖ-Zeiten pro Woche 35 Stunden
Vormittags: 7:00 bis 14:00 Uhr
= Fachkräftebedarf 2,30

Personalmehrbedarf
Kindergarten:
bisher Neu Differenz Mehrkosten pro Jahr
3,80 4,33 0,53 20.670,00 EUR

Kinderkrippe:
bisher Neu Differenz Mehrkosten pro Jahr
1,58 2,30 0,72 30.400,00 EUR

Freistellung der Kindergartenleitung
Bislang war die Kindergartenleiterin Frau Monika Beck für ihre Leitungstätigkeit nicht freigestellt. Der Kindergartenbetrieb insbesondere mit der Kleinkindbetreuung und der Ausgabe des Mittagessens und zunehmendes Personal benötigt mehr Zeit für die Leitung. Empfohlen wird vom katholischen Landesverband eine Leistungsfreistellung von 12,5 % pro Gruppe. Beschlossen wurde eine Leitungsfreistellung von 30 % vor. Die Mehrkosten pro Jahr betragen für die Leitungsfreistellung nun 17.850,00 EUR.

Insgesamt ergibt sich ein Personalmehrbedarf von 1,25 Stellen +0,30 Stelle der Leitungsfreistellung. Die jährlichen Mehrkosten betragen 68.920,00 EUR.

Noch nicht berücksichtigt ist eine hauswirtschaftliche Kraft. Je nach Anzahl der Kinder, welche am Essen teilnehmen, wird eine Kraft für die Vorbereitung, die Ausgabe des Mittagessens und die anschließende Küchenreinigung notwendig sein.

Notwendige Investitionen in die Räumlichkeiten für das Angebot eines Mittagessens:
Vorgesehen ist die Warmausgabe des Mittagessens.

Die Kinder der Krippengruppe werden in ihren Räumlichkeiten essen. Die Kinder des Kindergartens werden im Untergeschoss im Saal der Kirchengemeinde neben der Kirche der Kirchengemeinde zu Mittag essen. Dies stellt natürlich nur eine Übergangslösung dar und ist keinesfalls ideal.

Die Küche muss nachgerüstet werden mit einer Industriespülmaschine (Kosten 4900,00 EUR), einem Warmausgabewagen (Kosten 2900,00 EUR), zusätzlichem Handwaschbecken, Seifenspender, Desinfektionsspender und Papierhandtuchspender (Kosten 1000,00 EUR). Notwendig sind da noch Beschaffungen in die Schüsseln, Teller, Besteck und Becher etc.

Höhe der Elternbeiträge ab 01.01.2012:
Die Elternbeiträge werden entsprechend der verlängerten Öffnungszeit angepasst.
Die Elternbeiträge betragen ab 01.01.2012:

Kindergarten:
Familiengröße/ Regelgruppe VÖ-Gruppe
Anzahl der Kinder 34,5 Std. neues Angebot 35 Std.
unter 18 Jahren

1-Kind-Familie 112,00 EUR 123,00 EUR
2-Kind-Familie 85,00 EUR 95,00 EUR
3-Kind-Familie 56,00 EUR 63,00 EUR
4- und Mehrkind- 0 18,50 EUR 20,50 EUR
Familie

Krippe
Familiengröße/ RegelbetreuungVÖ-Gruppe
Anzahl der Kinder
25 Std.35 Std.
unter 18 Jahren

1-Kind-Familie 204,00 EUR 314,50 EUR
2-Kind-Familie 160,00 EUR 246,50 EUR
3-Kind-Familie 102,50 EUR 156,00 EUR
4- und Mehrkind- 0 47,50 EUR 73,00 EUR
Familie

Die Kosten des Mittagessens werden voraussichtlich 2,50 bis 3,00 EUR betragen.

Finanzierung
Im Haushalt der Gemeinde sind keine Mittel für den zusätzlichem Personalbedarf und die Ausstattung der Küche eingestellt worden. Die starke Nachfrage der Eltern hat sich erst im Laufe des Frühjahrs 2011 ergeben.

Die Verwaltung schlägt die vorbereitenden Maßnahmen wie die Ausstattung der Küche im Laufe des Herbstes 2011 vor. Zur Finanzierung wurde eine außerplanmäßige beschlossen.

Die neuen Öffnungszeiten werden ab 01.01.2012 angeboten. Die Mehrkosten für den Betrieb können dann im Haushalt 2012 berücksichtigt werden. Durch die längere Betreuungszeit werden sich die FAG Zuweisungen für die Krippengruppe um etwa 10.000 EUR pro Jahr erhöhen. Für den Kindergartenbereich bleiben die FAG Zuweisungen unverändert. Die Höhe der Elternbeiträge wird etwas steigen. Der kommunale Haushalt wird pro Jahr etwa um 50.000,00 EUR belastet.