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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsbericht November 2011

Neufassung der Wasserversorgungssatzung

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) stammt aus dem Jahr 2000 und wurde mehrmals im Laufe der vergangenen Jahre geändert, zuletzt am 22.11.2010.

Aufgrund der Neufassung der Abwassersatzung (diese wird im nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht ) und der damit gleichzeitig verbundenen Aktualisierung des Beitragteiles wurde auch die Wasserversorgungssatzung entsprechend diesen Aktualisierungen neu gefasst. Die Neufassung der Wasserversorgungssatzung wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt mit der Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wasserversorgungssatzung vom 30.05.2000 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.

Änderung der Hundesteuersatzung mit Erhöhung des Steuersatzes zum 01.01.2012

Der Gemeinderat hat die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer beschlossen

Die Hundesteuersätze wurden zum 01.01.2002 und letztmals zum 01.01.2005 neu festgesetzt. Die Steuersätze betrugen:

2002 ab 2005
1. Hund: 48,00 EUR 60,00 EUR
2. und jeder weitere Hund: 96,00,00 EUR 120,00 EUR
Kampfhund: 300,00 EUR360,00 EUR

wobei derzeit in der Gemeinde Fronreute keine Kampfhunde gehalten werden.

Aus den Beratungen der Haushaltsstrukturkommission ergab sich der Vorschlag zur Erhöhung der Hundesteuer aus Gründen der Mittelbeschaffung und zur Deckung des Aufwandes für die Leerung der Hundetoiletten. 2011 wurden weitere 4 Hundetoiletten aufgestellt. Insgesamt sind derzeit 17 Hundetoiletten im Gemeindegebiet aufgestellt, welche regelmäßig geleert werden müssen.

Derzeit werden 232 Hunde zur Steuer veranlagt.

Der Gemeinderat hat folgende Hundesteuersätze ab 01.01.2012 beschlossen:

1. Hund: 80,00 EUR
2. und jeder weitere Hund: 160,00 EUR
Kampfhund: 480,00 EUR

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Fronreute wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung mit der Änderung der Abfallbeseitigungsgebühren zum 01.01.2012

Der Gemeinderat hat nach der Neuausschreibung der Hausmüllabfuhr zum 01.01.2012 das Einsammeln und Transportieren des Hausmülls an den günstigsten Bieter, die Firma ALBA-Oberschwaben, Bad Saulgau, vergeben. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 5 Jahre, beginnend zum 01.01.2012.

Das Ausschreibungsergebnis ergab, dass die Kosten für das Einsammeln und Transportieren für die Abfallgefäße zwischen 40 und 60 Liter leicht absinken, während für die 80 und 120 Liter-Gefäße die Abfuhrkosten steigen. Die Abfallbeseitigungsgebühren wurden deshalb neu kalkuliert. Die Gebührenkalkulation zum 01.01.2012 basiert auf folgenden Annahmen:

1. Fixkosten pro Haushalt:

  • Hausmüllabfuhr 14-tägig unter Berücksichtigung der differenzierten Leerungsentgelte
  • Innere Verrechnungen, Personal- und EDV-Kosten (diese Kosten wurden um 2.400
    EUR angehoben)

2. Variable Kosten (umgelegt auf Behältervolumen/Gewicht):

  • Entsorgungsgebühren Landkreis (wie bisher)
  • Sonstiges – u. a. Beschaffung von Gartenabfall- und Hausmüllsäcken (wie bisher)
  • Einmal jährliche Grüngutsammlung (wie bisher)
  • Kostenlose Abfuhr im Rahmen der Hausmüllabfuhr von Windel- und Inkontinenzabfällen (wie bisher)
  • Abzüglich Gebühren Hausmüllsäcke und Grüngutannahme Bauhof (wie bisher)
  • Abzüglich Überschuss aus Vorjahren anteilig mit 17.000,00 EUR

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Abfallbeseitigungsgebühren zum 01.01.2012 wie folgt festzusetzen:

40-Liter-Müllbehälter 58,00 EUR/Jahr (unverändert)
50-Liter-Müllbehälter 65,00 EUR/Jahr (unverändert)
60-Liter-Müllbehälter 72,00 EUR/Jahr (unverändert)
80-Liter-Müllbehälter von 85 Euro auf 90,00 EUR/Jahr
120-Liter-Müllbehälter von 112 Euro auf 122,00 EUR/Jahr

jeweils bei einer 14-tägigen Abfuhr.

Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Mittagessen in den Kindergarten und Schule
- Festsetzung des Preises für Schulkinder und Kindergartenkinder ab dem 01.01.2012

Mitte September 2008 wurde die Ausgabe eines Mittagessens an der Grundschule in Blitzenreute eingeführt. Mit der Inbetriebnahme des Kinderhauses St. Karl wird ab 01.05.2011 auch im Kindergarten ein Mittagessen angeboten. Monatlich werden jetzt zusammen mit dem Kinderhaus St. Karl 350 bis 420 Essen ausgegeben. Beschlusslage bei der Einführung des Mittagessens war, dass die Kosten für das Essen an die Eltern weitergegeben werden.

Für die Ausgabe des Mittagessens entsteht der Gemeinde ein jährlicher Abmangel zwischen 6.000,00 EUR bis 8.000,00 EUR, da die Personalkosten für die Ausgabe des Mittagessens von der Gemeinde getragen werden. Die Metzgerei Mader hat bisher pro Essen 3,10 EUR berechnet. Mit Getränk wurde bisher für das Mittagessen Schulkindern 3,50 EUR und Kindergartenkindern 2,00 EUR in Rechnung gestellt.

Die Metzgerei Mader hat nun zum 01.09.2011 den Preis auf 3,40 EUR plus Mehrwertsteuer angehoben und hat eine weitere Preiserhöhung zum Schuljahr 2012/2013 um 0,10 EUR unter dem Vorbehalt der aktuellen Energie- und Rohstoffpreise angekündigt.

Für Kindergartenkinder wurde bisher ein Essenspreis von 2,00 EUR berechnet. Die Erfahrung zeigt nun, dass die Essensmengen etwa 75 % der eines Schulkindes sind. Der Preis sollte deshalb auf 2,70 EUR festgesetzt werden. Diese Preisfestsetzung wurden im Kindergartenausschuss sowie im Kirchengemeinderat Blitzenreute beraten und ihr zugestimmt.

Der Preis für das Mittagessen wird ab 01.01.2012 wie folgt festgesetzt:
Schulkinder: 3,70 EUR
Kindergartenkinder: 2,70 EUR

Die angekündigte Preiserhöhung der Metzgerei Mader zum 01.09.2012 wird zum Anlass genommen, das Angebot anderer Anbieter zu prüfen. Der Gemeinderat wird darüber wieder beraten.

Kommunales Betreuungsangebot an den Grundschulen
Ausweitung der Betreuungszeiten und Neufestsetzung des Elternbeitrages


Der Gemeinderat hat die Ausweitung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr und die Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Betreuungsangebot im Rahmen der „verlässlichen Grundschule“ ab 01.01.2012 beschlossen.

Die Elternbeiträge werden ab 01.01.2012 wie folgt festgesetzt:

vorunterrichtliche Betreuung ab 7:00 Uhr:
3,50 EUR pro Tag und Monat, bisher 3,00 EUR
bei Inanspruchnahme von 5 Tagen im Monat 17,50 EUR pro Monat, bisher 15,00 EUR

vorunterrichtliche Betreuung ab 7:30 Uhr
1,75 EUR pro Tag und Monat, bisher 1,50 EUR
bei Inanspruchnahme von 5 Tagen im Monat 8,75 EUR pro Monat, bisher 7,50 EUR

nachunterrichtliche Betreuung bis 13:00 Uhr:
3,50 EUR pro Tag und Monat, bisher 3,00 EUR
bei Inanspruchnahme von 5 Tagen im Monat 17,50 EUR pro Monat, bisher 15,00 EUR

nachunterrichtliche Betreuung bis 13:30 Uhr:
5,25 EUR pro Tag und Monat, bisher 4,50 EUR
bei Inanspruchnahme von 5 Tagen im Monat 26,25 EUR pro Monat, bisher 22,50 EUR

nachunterrichtliche Betreuung bis 14:00 Uhr:
7,00 EUR pro Tag und Monat, neues Angebot
bei Inanspruchnahme von 5 Tagen im Monat 35,00 EUR pro Monat, neues Angebot

Beispielsberechnung : maximale Betreuungszeit
Gebuchte Betreuung von 7:00 Uhr oder bis 8:00 Uhr und 11:30 Uhr bis 14:00 Uhr an fünf Tagen in der Woche 52,50 EUR pro Monat


Mit dem Schuljahr 2000/2001 wurde an beiden Grundschulen in der Gemeinde Fronreute ein kommunales Betreuungsangebot eingeführt. Die Konzeption „Verlässliche Grundschule“ besteht aus einem festen Unterrichtsblock von 5,5 Stunden am Vormittag in der Schule und einem ergänzenden kommunalen Betreuungsangebot bis Unterrichtsbeginn und einer nachunterrichtlichen Betreuung. Angefangen wurde mit einer Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Diese Betreuungszeit wurde mittlerweile ausgeweitet von 7:00 Uhr bis 13:30 Uhr. Wunsch von Seiten der Eltern ist nun eine Ausweitung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, vereinzelt auch bis 14:30 Uhr.

An der Grundschule in Blitzenreute sind durchschnittlich bis zu 13 Kinder, an Tagen mit Nachmittagsunterricht montags und mittwochs bis zu 46 Kinder für dieses Betreuungsangebot angemeldet. An der Grundschule in Fronhofen bestand in den letzten Schuljahren kaum Bedarf und ab diesem Jahr eine gestiegene Nachfrage. So werden ab diesem Schuljahr derzeit 13 Kinder betreut. Die Betreuung erfolgt durch ein Team von Betreuungskräften von derzeit vier Personen. Diese Kräfte wechseln sich in der Betreuung ab und vertreten sich gegenseitig. An Tagen, an welchen mehr als 15 Kinder in der Betreuung anwesend sind, werden diese von zwei Personen betreut.

Die Höhe der Elternbeiträge wurden im Jahr 2000 erstmals festgesetzt, im Jahr 2002 auf Euro-Beträge umgerechnet und zum Schuljahr 2007/2008 letztmals beschlossen. Aufgrund der Landeszuschüsse können die Elternbeiträge auf einem relativ niedrigen Niveau gehalten werden. Mit Ausweitung der Betreuungszeiten verringern sich allerdings die Landeszuschüsse der Elternbeiträge müssen ab 01.01.2012 geringfügig erhöht werden.

Zustimmung zur Übernahme einer Bürgschaft für den Sportverein Fronhofen für die Erweiterung und Sanierung des Sportheimes Fronhofen

Der SV Fronhofen erweitert und saniert das Sportheim in Fronhofen mit Gesamtinvestitionskosten von circa 240.000,00 EUR. Für diese Maßnahme benötigt der Sportverein Fronhofen ein Darlehen in Höhe von 140.000,00 EUR. Für die Absicherung dieses Darlehens ist eine Ausfallbürgschaft durch die Gemeinde notwendig. Die Darlehenszusagen der beteiligten Volksbank Altshausen wurden mit der Auflage versehen, dass die Besicherung der Darlehen durch eine Ausfallbürgschaft der Gemeinde Fronreute erfolgt.
Bürgschaftsübernahmen sind in der Gemeinde Fronreute üblich, wenn eine solide Finanzierung hinter den Vorhaben steht. Aus Sicht der Verwaltung hat der Sportverein Fronhofen eine seriöse Rechnung aufgestellt. Die Finanzierung des Darlehens durch den Verein ist gesichert. Das Grundstück, auf welchem das Sportheim saniert und erweitert wird, gehört der Gemeinde Fronreute. Diese Ausfallbürgschaft muss vom Landratsamt Ravensburg aber noch genehmigt werden. Die Verwaltung geht aber von einer Genehmigung aus. Der Gemeinderat hat der Übernahme einer Ausfallbürgschaft gegenüber der Volksbank Altshausen eG in Höhe von 140.000,00 EUR für ein Darlehen des Sportvereins Fronhofen zugestimmt.

Ausscheiden von Frau Iris Fischer aus dem Gemeinderat

Gemeinderätin Iris Fischer hat aus beruflichen Gründen die Niederlegung ihres Gemeinderatsmandats erklärt. Nach § 16 GemO ist ein Ausscheiden auf Antrag möglich, wenn ein wichtiger Grund geltend gemacht wird. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Gemeinderat. § 16 Abs. 1 GemO nennt als wichtigen Grund unter anderem eine häufige oder lang andauernde berufliche Abwesenheit. Der Gemeinderat hat dem Vorliegen eines wichtigen Grundes und dem Ausscheiden von Gemeinderätin Iris Fischer aus dem Gemeinderat zugestimmt.

Bei der Wahl des Gemeinderates am 07.06.2009 wurde Herr Jürgen Ams, Talstraße 21 beim Wahlvorschlag der Bürgerliste als nächste Ersatzperson festgestellt. Herr Ams wurde von Seiten der Verwaltung informiert und ist bereit, in den Gemeinderat nachzurücken. Die Verpflichtung von Herrn Jürgen Ams und die Entscheidung über die nachrückenden Gemeinderäte in den Ausschüssen erfolgt in der Dezembersitzung.

Neukalkulation der gesplitteten Abwassergebühr und
Neufassung der Abwassersatzung

Der Gemeinderat hat sich in einer gemeinsamen Sitzung am 21.10.2010 zusammen mit den Gemeinderäten der Gemeinden Baindt, Berg, Wolpertswende und Horgenzell über die Einführung der getrennten Abwassergebühren informiert. Durch die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden konnten vergleichbare Grundlagen geschaffen und der Aufwand und die Kosten für die Einführung hinsichtlich der getrennten Abwassergebühren reduziert werden.

Am 25.10.2010 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 eingeführt wird. Weiter wurde beschlossen, dass die Flächenermittlung über das so genannte ALK-Verfahren mit Selbstauskunft durchgeführt werden soll. Das Ingenieurbüro Fassnacht GmbH wurde mit der Flächenermittlung beauftragt.

Die Beteiligung der Bürger im Selbstauskunftsverfahren war gut und es wurden auch die Beratungen in den einzelnen Rathäusern gut angenommen. Rund 90 % der Erhebungsbogen kamen fristgerecht zurück, rund 5 % nach Mahnung und die restlichen 5 % wurden dann vom Ingenieurbüro Fassnacht geschätzt. Die gesamte ermittelte bebaute/versiegelte Fläche für die Gemeinde Fronreute beträgt 219.262 m².

Die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2010, 2011 und 2012 wurden an das Büro für Kommunalberatung Allevo vergeben. Bereits anlässlich der Gebührenkalkulation für 2009 wurde festgestellt, dass trotz Anhebung der Kanal- und Klärgebühren um jeweils 0,32 EUR pro m³ keine Kostendeckung erreicht wird (die kostendeckende Abwassergebühr wurde damals mit 2,49 EUR/m³errmittelt.)

Unabhängig davon hat der Gemeinderat entschieden, dass zunächst die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2010 und 2011 abzuwarten sind um dann gegebenenfalls die Abwassergebühren ab dem Jahr 2012 anzuheben.

Die Allevo Kommunalberatung GmbH hat die Schmutzwassergebühr (ohne Niederschlagswasser) für die Jahre 2010 und 2011 ohne Ausgleich der Fehlbeträge, die sich bis 31.12.2009 ergeben haben, mit 1,87 EUR/m³ errechnet (derzeit werden 2,00 EUR/m³ veranlagt).

Unter Berücksichtigung der neu einzuführenden Niederschlagswassergebühr ergeben sich folgende Abwassergebühren zum 01.01.2010 bis 31.12.2011

Schmutzwassergebühr: 1,72 EUR/m³ (ohne Erhöhung)
Niederschlagswassergebühr: 0,24 EUR/m² (ohne Erhöhung)

Diese Gebühren wurden auch für die Rückrechnung der beiden Jahre 2010 und 2011 beschlossen. Begründet wird dies mit der Zusage, dass sich die Gebühren für den einzelnen Gebührenzahler im Regelfall für dies beiden Jahre nicht erhöhen werden (Ausnahme: Grundstückseigentümer, die eine überdurchschnittlich große bebaute/versiegelte Fläche haben). Die Rückrechnung der Abwassergebühren erfolgt nach der Ablesung der Wasserzähler im Dezember 2011 und mit Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühren. Die Bescheide gehen im Februar 2012 zu.

Zum 01.01.2012 würde unter Berücksichtigung der Defizite bis 31.12.2009 (mit einem Drittel) die Gebühr für Schmutzwasser 2,37 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr würde 0,41 EUR/ m² betragen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Abdeckung des Defizits bis 31.12.2009 auf 3 Jahre zu verteilen, bzw. die Schmutzwassergebühr von 2,00 EUR/m³ um 0,37 EUR/m³ auf 2,37 EUR/m³ anzuheben.

Die Niederschlagswassergebühr wird gegenüber 2011 von 0,25 EUR/m² um 0,16 EUR/m² auf 0,41 EUR/m² angehoben.

Die Abwassersatzung wurde zuletzt am 30. Mai 2000 neu gefasst und in den letzten Jahren insgesamt dreimal geändert. Aufgrund der notwendigen Änderungen wegen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und der Aktualisierung des Beitragsteils sowie redaktionellen Änderungen wurde die komplette Abwassersatzung überarbeitet. Die Neufassung Abwassersatzung wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abwassersatzung vom 30.05.2000 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.