...
Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Fronreute
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Archiv: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Archiv: Gemeinde Fronreute

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Archiv

Hauptbereich

Sitzungsbericht Februar 2011

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011
Die Haushaltssatzung der Haushaltsplan 2011 wurde verabschiedet. Zur Verbesserung der Einnahmesituation wurde die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 30 Punkte beschlossen. In Vorbereitung auf die Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2011 hat der Gemeinderat die Vorschläge der Verwaltung zu möglichen Einnahmenverbesserungsmaßnahmen und den Möglichkeiten zur Senkung der Ausgaben geprüft. Für die weiteren Beratungen wurde eine Haushaltskommission gebildet, welche die Beschlüsse zur Umsetzung einzelner Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Laufe des ersten Halbjahres vorbereitet.

Aufgrund der „finanziellen Schieflage“ vor allem im Verwaltungshaushalt kann man von einem strukturellen Problem im Haushalt der Gemeinde Fronreute reden. Da dieses Problem wohl längerfristig besteht ist es Aufgabe der Verwaltung und des Gemeinderates rechtzeitig darauf zu reagieren.Spätestens zu den Haushaltsberatungen 2012 und mit Fertigstellung der Rechnungsabschluss 2010 und wenn die Entwicklung 2011 absehbar ist, sollen Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gefasst werden.

Als erstes steht die Überprüfung auf Einsparmöglichkeiten auf der Ausgabenseite an. Jeder Sparvorschlag ist allerdings mit Einschränkungen verbunden, welche zu Lasten unserer Bürgerinnen und Bürger und den Vereinigungen gehen. Zur Verbesserung der Einnahmesituation wurde die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B beschlossen. Für den kommunalen Haushalt ergibt dies Mehreinnahmen in Höhe von 30.000,00 EUR pro Jahr. Die Anhebung der Hundesteuer und die Kostendeckung im Abwasserbereich und bei den Friedhöfen, die Anhebung von Benutzungsentgelten für die Anmietung der Bürgerhäuser und noch weitere Vorschläge stehen zur Beratung an. Auch die Umsetzung einiger Maßnahmen im Vermögenshaushalt könnten zeitlich verschoben werden oder ganz auf Eis gelegt werden wie zum Beispiel der Bau der DSL-Trasse nach Fronhofen, Ersatzbeschaffungen für die Kinderspielplätze, die Sanierung von Gemeindestraßen, die Anlage von Urnenwände oder Urnenstelen auf den Friedhöfen und die Anlegung von Freizeitplätzen für die Jugend in Blitzenreute.
Die Beratungen zur Haushaltskonsolidierung werden im Laufe des ersten Halbjahres 2011 erfolgen.

Wirtschaftsplan 2011 der Wasserversorgung Fronreute
- Beratung und Beschlussfassung

Der Sonderrechnung 2011 und dem Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme von 300.000,00 EUR wurde zugestimmt.
Im Erfolgsplan werden die Einnahmen und Ausgaben auf je 259.400,00 EUR und im Vermögensplan auf 1.176.785,00 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen beträgt 1.105.275,00 EUR.

Der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung wurde im Gemeinderat am 31.01.2011 eingebracht und vorberaten. Der Ortschaftsrat Blitzenreute hat in der Sitzung vom 21.02.2011 über den Wirtschaftsplan beraten und dem Plan zugestimmt.

Der Vermögensplan 2011 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.146.785,00 EUR vor. Größte Investitionen mit rund 1.000.000,00 EUR ist die Sanierung des Hochbehälters Burgösch. Zur Finanzierung der Maßnahmen im Vermögensplan ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.105.275,00 EUR notwendig.

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Feldmoos“
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 28.02.2011 die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Feldmoos“ als Satzung beschlossen.

Das Inkrafttreten der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Feldmoos wurde im Mitteilungsblatt vom 11.03.2011 öffentlich bekannt gegeben.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baienbach II“
Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baienbach II“ beschlossen. Mit diesem Beschluss wird das Bebauungsplanverfahren eröffnet, in welcher eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange vorgesehen sind.

In öffentlicher Sitzung am 28.02.2011 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baienbach II“ beschlossen. Der Planbereich des Bebauungsplanes wurde im Mitteilungsblatt vom 11.03.2011 mit der öffentlichen Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baienbach II“ veröffentlicht. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung dieser Fläche für Gewerbebetriebe geschaffen werden.

Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende befindet sich derzeit im Änderungsverfahren. Derzeit laufen die Änderungsverfahren für die 2., 3. und 4. Änderung.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Ausweisung einer gewerblichen Fläche in Fronreute-Blitzenreute (Baienbach) auf dem Flurstück Nummer 1305 und 1307.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung und Bürgerbeteiligung ist abgeschlossen.
Die in dieser frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen wird die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende am 17.03.2011 beraten und darüber beschließen.

Anlässlich der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung sind auch Anregungen eingegangen, die erst innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens geprüft werden können. Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, welches parallel zum Flächennutzungsplanverfahren laufen kann (sog. Parallelverfahren).Im Bebauungsplanverfahren werden dann konkrete Festsetzungen getroffen und auch Gutachten eingeholt werden, falls diese nötig sind.

Gewerbegebiet Baienbach II
- Vergabe des Planungsauftrags
- Vergabe des Umweltberichts
- Vergabe der Ingenieurarbeiten

Der Gemeinderat hat den Planungsauftrag für den Bebauungsplanes an das Büro Roland Groß, Altshausen in Höhe von brutto 9.500,00 EUR vergeben.
Die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt durch das Büro Planstatt Senner, Überlingen zum Pauschalhonorar von brutto 8.500,00 EUR Die Ingenieurleistungen werden durch das Ingenieurbüro Schranz, Bad Saulgau durchgeführt.

Für die Planung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baienbach II“ liegt ein Honorarangebot in Höhe von 9.500,00 EUR vom Architekturbüro Groß, Altshausen und für den Umweltbericht ein Honorarangebot vom Büro Planstatt Senner, Überlingen von brutto 8.500,00 EUR vor Das Planungsbüro Planstatt Senner ist bereits im Vorstadium mit der Thematik befasst gewesen. Weiter liegt ein Honorarangebot vom Büro Sieber, Lindau in Höhe von 17.000,00 EUR für den Bebauungsplan und 9.300,00 EUR für den Umweltbericht vor.

Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Schranz, Bad Saulgau zu vergeben. Dieses Büro hat bereits Voruntersuchungen durchgeführt. Die Honorierung erfolgt entsprechend der HOAI.

Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende – 4. Änderung
- Beratung über die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
- Vorschlag an die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende

Die Stellungnahmen der Verwaltung sowie die jeweiligen Beschlussvorschläge zu den einzelnen Punkten wurden vom Gemeinderat mit jeweils einer Gegenstimme gebilligt.

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 31.01.2011 mit den eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange befasst. Die in der Sitzung vom 31.01.2011 vorliegende Beratungsvorlage liegt in dieser Gemeinderatssitzung als Sitzungsvorlage nochmals vor und wurde ergänzt durch die Seiten 23 bis 33. Die Ergänzung betrifft die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 14.12.2010 und die Anregungen von Herrn Wilfried Scheremet vom 11.02.2010.

Für die Beschlussfassung ist die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende das zuständige Gremium. Diese ist in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende am 17.03.2011 vorgesehen. Nach dieser Beschlussfassung des vorliegenden Entwurfs erfolgt dann wieder eine Auslegung mit Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung zu allen in der Sitzungsvorlage ausgeführten Stellungnahmen einen Beschlussvorschlag an die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende gegeben. Dabei wurde über jeden einzelnen vorgebrachten Punkt einzeln abgestimmt.

Der Planer, Herrn Architekt Groß, las die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Wortlaut vor und erläutert die Stellungnahme der Verwaltung. Jedem einzelnen Beschlussvorschlag oder Abwägungsvorschlag stimmte der Gemeinderat auf Antrag von Herrn Bürgermeister Spieß mit 11 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme zu. Eine Beschlussfassung erfolgt in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende am 17.03.2011.

Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes

Die bisherige 2., 3., und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zukünftig als 2. Änderung bezeichnet und weitergeführt.

Eine Beschlussfassung des Gemeinderates ist hier nicht notwendig. Es erfolgt eine Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende am 17.03.2011.

Änderung Bebauungsplan Leimäcker, 3. Abschnitt
- weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landratsamt Ravensburg eine mögliche Verkleinerung des Grünzuges zu prüfen.

Im Baugebiet Leimäcker 2. Abschnitt steht nur noch ein Baugrundstück zum Verkauf zur Verfügung. Bevor der dritte Bauabschnitt erschlossen wird, hat der Gemeinderat die Überplanung beschlossen. Der Bebauungsplan entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und wird deshalb komplett neu überplant. Mit Beschluss in der Gemeinderatssitzung vom 14.02.2011 wurden die Planungsleistungen für die Überplanung des Bebauungsplanes Leimäcker, 3. Abschnitt an das Büro Roland Groß vergeben.

Überplant werden soll ein größerer Bereich für die Wohnbebauung mit 3,5 ha und die Sonderfläche für eine eventuelle Nahversorgung und die notwendigen Stellflächen.
Beraten wurde auch eine Verkleinerung des Grünzuges. Die Verwaltung wird nun mit dem Landratsamt die mögliche Verkleinerung des Grünzuges und den damit notwendigen Ausgleich prüfen.

Antrag Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V. auf Erhöhung der Kostenpauschale
Der Erhöhung der jährlichen Pauschale an den Tierschutzverein Ravensburg – Weingarten und Umgebung e.V. sowie dem 3. Nachtrag zur Vereinbarung vom 14.01./21.01.wurde zugestimmt.

Der Tierschutzverein übernimmt schon seit Jahren u.a. die Aufgabe verwahrloste und verwilderte Haustiere aufzunehmen und zu pflegen. Hierfür wären normalerweise die Gemeinden gesetzlich verpflichtet und müssten entsprechende Einrichtungen und Personal vorhalten. Die Gemeinden beteiligen sich deshalb an den Kosten für den Unterhalt und den Betrieb des Tierheimes, das seinen Sitz in Berg (Kernen) hat. Außerdem finanziert sich der Tierschutzverein über Mitgliedsbeiträge, Spenden sowie Erbschaften, die aber mittlerweile sehr stark rückläufig sind. Die Beteiligung der Gemeinde beträgt derzeit 0,45 Euro pro Einwohner.
Der Tierschutzverein trat nun an die Städte und Gemeinden heran, da sich das Tierheim mit der derzeitigen Kostenbeteiligung der Gemeinde nicht mehr wirtschaftlich betreiben lasse. Die ständigen Kostensteigerungen sind darauf zurückzuführen, dass immer mehr Tiere aufgenommen werden müssen. Derzeit betreut das Tierheim in Kernen z.B. 127 Hunde, 419 Katzen, 37 Vögel, 156 Nagetiere, 211 Wildtiere (z.B. Igel, Bussarde usw.) und 28 sonstige Tiere (wie z.B. Reptilien). Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung zu, ab 01.01.2011 die Kostenbeteiligung von 0,45 Euro auf 0,55 Euro pro Einwohner, ab 01.01.2012 auf 0,65 Euro pro Einwohner und ab 01.01.2013 auf 0,75 Euro pro Einwohner und Jahr zu erhöhen.

Eisenbahnbrücke Schenkenwald

Mit der Elektrifizierung der Südbahn muss die vorhandene Eisenbahnbrücke im Schenkenwald abgebrochen werden. Momentan wird der Vorteilsausgleich für den Bau einer neuen Eisenbahnbrücke durch die Deutsche Bahn AG gerechnet. Die Untersuchungen durch die Deutsche Bahn AG am Bauwerk haben ergeben, dass neue Widerlager notwendig sind.
Vier mögliche Varianten für eine Geh- und Radwegbrücke in Ausführung in Holz, Stahlbeton, Beton oder Aluminium werden gerade gerechnet. Sobald diese Zahlen vorliegen erfolgt eine erneute Beratung.

Fortschreibung der Bodenrichtwertkarte
Ein Beschluss über die Fortschreibung der Bodenrichtwerte erfolgte noch nicht. Die Festlegung der Bodenrichtwerte wurde zur erneuten Beratung an den Gutachterausschuss zurückgegeben.

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Fronreute liegt die Bodenrichtwerte für bebaute und bebaubare Flächen fest. Die letzte Fortschreibung erfolgte im Jahr 2005.

Der Gutachterausschuss hat am 08.02.2011 unter Vorsitz von Herrn Robert Scherrieb getagt. An der Sitzung haben folgende weitere Gutachter teilgenommen: Herr Alfons Deuringer, Herrn Klaus Matzenmiller, Herr Baptist Gehweiler und Herr Helmut Schwegler, sowie das für den Gutachterausschuss der Gemeinde Fronreute bestellte Mitglied des Finanzamtes, Herr Heinzelmann. Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses war Ortsbaumeister Mayer anwesend.

Gemeinsam wurde ermittelt, wie sich die Preise der Grundstücke der bebauten und nicht bebauten Flächen im Gemeindegebiet in den letzten Jahren entwickelt haben. Es wurde einheitlich festgestellt, dass die zu erzielenden Bodenwerte in unserer Gemeinde im Vergleich zu den vergangenen Jahren eher stagnierend sind.

Ausführlich wurde darüber beraten, wie die Handhabung der Bodenrichtwerte bei Flächen von ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Gebäuden im Innenbereich zu bewerten ist. Für die Hauptgebäude soll der ortsübliche Richtwert, für die weiteren bebauten Flächen ein Richtwert, vergleichbar mit den Werten aus Gewerbeflächen festgelegt werden.

Neu in der Bewertung mit aufgenommen wurden die Ortsteile Feldmoos, Möllenbronn und Ergetsweiler. Hierbei solle unterschieden werden, ob der Weiler bereits in einer Abrundungssatzung, bzw. in eine Klarstellungssatzung mit einbezogen ist oder nicht. Falls keine Satzung vorhanden ist, sollen nur die bebauten, nicht landwirtschaftlich genutzten Teile, mit einbezogen werden.

Eine Beschlussfassung erfolgt nicht. Die Festlegung der Bodenrichtwerte wurde zur erneuten Beratung an den Gutachterausschuss zurückgegeben.

Vorstellung der Planung Kurvenverbesserung Kreisstraße Eyb – Mochenwangen und geplanter Radweg Eyb – Mochenwangen

In der Gemeinderatssitzung wurden die Planungen des Landkreises für die Kurvenverbesserung an der Kreisstraße von Eyb bis Mochenwangen und den geplanten Radweg von Eyb nach Mochenwangen vor.

Anlass für diese Planungen ist, dass die Straßenbrücke im Kurvenbereich bei Eyb neu gebaut werden muss. Dies wird zum Anlass genommen, den Kurvenbereich zu entschärfen.

Für den geplanten Geh- und Radweg von Eyb nach Mochenwangen muss die Gemeinde den Grunderwerb noch tätigen. Für den Bau des Geh- und Radweges gibt es noch keine Kostenschätzung, im Moment liegt nur die Planung vor. Am Bau des Geh- und Radweges muss sich die Gemeinde mit 50 % beteiligen.