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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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November 2010

Neubau Kinderhaus Blitzenreute
Die Möblierung der Gruppenräume wurde an die Firma Alpenkid aus Österreich vergeben. Für die Möblierung wurde ein Kostenrahmen von 52.000,00 EUR festgesetzt. Die Küchen im neuen Kinderhaus werden von der Firma Küchen Block aus Tettnang geliefert.

Die Verwaltung, die Kindergartenleitung und Herrn Architekt Schwegler haben verschiedene Möblierungsvorschläge verschiedener Anbieter ausgearbeitet. Dabei hat das Angebot der Firma Alpenkid aus Österreich überzeugt. Auch die Küchen in den Intensivräumen des Kindergartens und der Kinderkrippe sowie die Teeküche für die Erzieherinnen wurden gemeinsam geplant und nun an die Firma Küchen Block aus Tettnang vergeben.

Der Bau des Kinderhauses geht zügig voran und liegt voll im Bauzeitenplan. Der Umzug des Kindergartens St. Karl von der Kirchstraße in das neue Kinderhaus ist in der letzten Aprilwoche geplant. Am 02.05.2011 kann dann das neue Kinderhaus von den Kindern „in Beschlag genommen“ werden.

Festlegung von Grundsatzentscheidungen für die Höhe der Elternbeiträge und Beschluss über die Elternbeiträge
für das Kindergartenjahr 2010/2011 ab Mai 2011
Mit der Inbetriebnahme des Kinderhauses in Blitzenreute ab Mai 2011 werden neue Betreuungsmodule im Bereich der Kinderkrippe und eine Ganztagesbetreuung mit Mittagessen angeboten. Dieses Angebot steht allen Familien aus Fronreute zur Verfügung. Für diese Betreuungsmodule mussten die Elternbeiträge neu festgesetzt werden. Dabei hat der Gemeinderat folgende Grundsatzentscheidungen für die Höhe der Elternbeiträge festgelegt.Diese Elternbeiträge gelten dann für alle drei Kindergärten in der Gemeinde. Die angebotenen Betreuungsmodule und die Öffnungszeiten in den jeweiligen Kindergarten orientieren sich an der Nachfrage der Eltern. Alle Familien mit Kindern im Kindergarten werden mit einem gesonderten Schreiben über die ab 01.05.2011 geltenden Betreuungsmodule und die Elternbeiträge informiert.

Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass angestrebt wird, rund 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken.
Der derzeitige Kostendeckungsgrad beträgt anhand der Rechnungsergebnisses 2009 und den Planzahlen 2010:

Kindergarten St. Karl, Blitzenreute: 15,03 % / 13,59 %
Kindergarten St. Josef, Fronhofen: 11,04 % / 11,41 %
Kindergarten St. Magnus, Staig: 15,95 % / 17,94 %

Elternbeiträge für den Kindergarten
Die Elternbeiträge für den Kindergarten orientieren sich an den gemeinsamen Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Verbände. Der Elternbeitrag in Höhe der gemeinsamen Empfehlung umfasst einen Betreuungsumfang von 30 Stunden pro Woche. Wird ein höherer Betreuungsumfang angeboten, wird der Elternbeitrag entsprechend dieser Mehrstunden erhöht.

Zum 01.09.2011 wird es eine neue gemeinsame Empfehlung geben. Die darin enthaltene Erhöhung der Elternbeiträge wird erst zum 01.01.2012 umgesetzt, da bereits zum 01.05.2011 eine teilweise Erhöhung der Elternbeiträge erfolgt.

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden) und für die Ganztagesbetreuung wird für den Kindergarten ab 01.05.2011 ein Zuschlag von 10 % festgesetzt. Grund für diesen Zuschlag ist, dass ein erhöhter Personalaufwand notwendig ist. Für Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit ist der Mindestpersonalschlüssel höher als in einer Regelgruppe. Zudem ist die Anzahl der Belegung mit 25 Kindern für die Regelgruppe auf 22 Kinder für eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten und auf 20 Kinder für eine Ganztagesgruppe begrenzt. Damit stehen weniger Kindergartenplätze zur Verfügung. Dies rechtfertigt den Zuschlag zum Elternbeitrag von bis zu 25 % für die Betreuungsmodule mit verlängerter Öffnungszeit und Ganztagesbetreuung. Der Gemeinderat hat vor erst einen Zuschlag von 10 % festgesetzt.

Die Umsetzung dieser Grundsatzregelungen ab 01.05.2011 bedeutet für den Bereich des Kindergartens folgende Elternbeiträge:

Beiträge ab Mai 2011

Regelgruppe
30 Stunden
= gemeinsame Empfehlung


30 Stunden
Zuschlag 10%

Ganztages-betreuung
44 Stunden
Zuschlag 10 %/30x44

Für das Kind aus einer Familie mit
1 Kind

95,00 EUR

104,50

153,00

Für ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 Jahren

72,00 EUR

79,00

116,00

Für ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahren

48,00 EUR

53,00

77,50

Für ein Kind aus einer Familie
mit 4 und mehr Kindern unter
18 Jahren

16,00 EUR

17,50

26,00

Im Kindergarten St. Karl in Blitzenreute und Sankt Magnus in Staig wird derzeit ein Betreuungsumfang bei der Regelbetreuung von 32,5 Stunden pro Woche angeboten. Dies bedeutet für die Berechnung des Elternbeitrages, den Elternbeitrag der Regelgruppe geteilt durch 30 x 32,5.

Im Kindergarten St. Josef in Fronhofen wird derzeit ein Betreuungsumfang von 34,5 Stunden pro Woche angeboten. Dies bedeutet für die Berechnung des Elternbeitrages, den Elternbeitrag der Regelgruppe geteilt durch 30 x 34,5.

Der Elternbeitrag wird also grundsätzlich entsprechend der angebotenen Betreuungsmodule und der angebotenen Betreuungszeit festgesetzt.

Elternbeiträge für die Kinderkrippe

Die Elternbeiträge für die Kinderkrippe sollen entsprechend dem Beschluss vom 18.05.2009 bis zum Kindergartenjahr 2011/2012 ab 01.09.2012 auf der Grundlage der gemeinsamen Empfehlung festgesetzt werden.

Bis dahin erfolgt eine stufenweise Anhebung ab 01.05.2011, 01.01.2012 und 01.09.2012.

Zum 01.09.2011 wird es eine neue gemeinsame Empfehlung geben. Der Gemeinderat hat beschlossen, die darin enthaltene Erhöhung der Elternbeiträge erst zum 01.01.2012 umzusetzen, da bereits zum 01.05.2011 eine Erhöhung der Elternbeiträge erfolgt.

Der nächste Schritt der Erhöhung wäre dann am 1.9.2013 auf die Höhe der dann geltenden gemeinsamen Empfehlung.

Über die Erhebung eines Zuschlages für die Ganztagesbetreuung und für Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten wird gesondert, spätestens bis zur Einführung des Rechtsanspruches bis zum 01.09.2013 erneut beraten.

Zunächst sollten die Erfahrungen mit der Nachfrage nach den angebotenen Betreuungsmodulen abgewartet werden.

Die Betreuungsmodule in der Kinderkrippe sind buchbar für drei oder fünf Tage. Bei tageweiser Buchung errechnet sich der Elternbeitrag geteilt durch fünf Tage mal drei Tage.

Die Elternbeiträge in der Kinderkrippe für eine Betreuungszeit von 30 Stunden pro Woche entwickeln sich wie folgt:

 

2010/2011

Derzeitiger Beitrag

01.05.2011

+ 15%

01.01.2012

+ 15%

**siehe Hinweis

01.09.2012

+ 15%

= Höhe der derzeitigen Empfehlung **siehe Hinweis

Für das Kind aus einer Familie mit
1 Kind

184,00 EUR

212,00 EUR

245,00 EUR

281,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 Jahren

145,00 EUR

165,00 EUR

192,00 EUR

208,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahren

92,00 EUR

106,00 EUR

123,00 EUR

141,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie
mit 4 und mehr Kindern unter
18 Jahren

55,00 EUR

57,00 EUR

57,00 EUR

57,00 EUR

** Zum 01.09.2011 wird es eine aktualisierte Empfehlung der Elternbeiträge geben. Diese wird für den Bereich der Kinderkrippe nicht umgesetzt. Die stufenweise Erhöhung der Elternbeiträge orientiert sich an der derzeitigen Empfehlung.

Der nächste Schritt der Erhöhung wäre dann auf 1.9.2013 auf die Höhe der dann geltenden gemeinsamen Empfehlung.

Die Erhöhung der Elternbeiträge wurde in der Kindergartenausschusssitzung am 09.11.2010 vorgestellt. Der Kirchengemeinderat Blitzenreute hat in seiner Sitzung am 09.11.2010 und der Kirchengemeinderat Fronhofen in seiner Sitzung am 24.11.2010 die Einführung der Kindergartenmodule und die Neufestsetzung der Elternbeiträge beraten und dem Beschluss des Gemeinderates zugestimmt.

Wasserversorgung Fronreute - Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2011
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Wasserzins zum 01.01.2011 von 0,53 EUR/m³ um 0,17 EUR/m³ auf 0,70 EUR/m³ zuzüglich 7 % MwSt. zu erhöhen. Die Zählergrundgebühr in Höhe von 54,00 EUR pro Zähler und Jahr bleibt unverändert. Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) wird gesondert im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Die Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.

Zum 01.01.2009 wurde der Wasserzins neu kalkuliert und die Anhebung des Wasserzinses um 0,10 EUR/m³ auf 0,53 EUR/m³ beschlossen.

Laut dem Jahresabschluss 2009 sind insgesamt Verluste in Höhe von 83.033,00 EUR aufgelaufen, davon allein im Jahr 2009 mit 20.274,28 EUR. Unter Berücksichtigung einer Verlustabdeckung in Höhe von 30.000,00 EUR müsste der Wasserzins von 0,53 EUR/m³ auf 0,79 EUR/m³ angehoben werden.

Neben der Abdeckung des Verlustes ist weiter zu berücksichtigen, dass in den kommenden Jahren erhebliche Aufwendungen für die Sicherstellung der Wasserversorgung durch die Gemeinde Fronreute notwendig werden und außerdem anzustreben ist, die Eigenkapitalquote anzuheben (Bedarf rund 178.000,00 EUR).

Außerdem sind nach dem Ergebnis der Rohrnetzanalyse für die Unterhaltung des Leitungsnetzes erhebliche Aufwendungen erforderlich. Weiter wird davon ausgegangen, dass der Wasserbezug bei rund 250.000 m³ stagniert und gegenüber der Kalkulation 2009 geringer ausfällt.

Abfallbeseitigung
- Beratung über Einführung einer Sperrmüllabfuhr
- Senkung der Gebühren
Die Abfallbeseitigungsgebühren werden zum 01.01.2011 gesenkt wie folgt festgesetzt:

40 Liter Müllbehälter von 66,00 EUR auf 58,00 EUR pro Jahr
50 Liter Müllbehälter von 75,00 EUR auf 65,00 EUR pro Jahr
60 Liter Müllbehälter von 84,00 EUR auf 72,00 EUR pro Jahr
80 Liter Müllbehälter von 101,00 EUR auf 85,00 EUR pro Jahr
120 Liter Müllbehälter von 137,00 EUR auf 112,00 EUR pro Jahr

> jeweils bei einer 14-tägigen Abfuhr
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) soll auf der oben genannten Grundlage zum 01.01.2011 neu gefasst werden und wird in der Dezembersitzung beschlossen.

Der Gemeinderat hat sich am 25.10.2010 mit der Gebührensituation im Abfallsektor befasst. Nach dem Rechnungsergebnis 2009 beträgt der Überschuss im Bereich der Abfallbeseitigung 45.241,61 EUR. Nachdem bei Gebührenhaushalte nur eine 100 %-Deckung zulässig ist, müssen die Überschüsse an die Gebührenzahler wieder zurückgegeben werden oder können mit Defiziten innerhalb eines bestimmten Zeitraums verrechnet werden.

In der Sitzung vom 25.10.2010 hat der Gemeinderat über die Wiedereinführung einer Sperrmüllabfuhr diskutiert und die Verwaltung wurde beauftragt, die Kosten für eine klassische Sperrmüllabfuhr (es wird ein bzw. zwei Mal jährlich eine Sperrmüllabfuhr im Gemeindegebiet durchgeführt) oder eine Sperrmüllabfuhr entsprechend der Anforderung mittels Abholkarte durch die Haushaltungen zu ermitteln.

Anlässlich einer Abfrage durch das Umweltministerium hat der Landkreis Ravensburg die Gemeinden befragt. Von 29 Gemeinden haben 8 Gemeinden keine Sammlung, zehn Gemeinden Sperrmüll auf Abruf und 9 Gemeinden die klassische Straßensammlung und 2 Gemeinden ein kostenloses Bringsystem.

Anlässlich der Diskussion im Jahr 2008 wurde errechnet, dass sich je nach Abholsystem die Kosten pro Haushaltungen auf 8,00 bis 10,00 EUR und Jahr betragen. Bei 1.750 Haushalten wären dies Kosten zwischen 14.000 EUR und 17.500 EUR.

In einer kurzen Telefonumfrage haben die Gemeinden welche die Sperrmüllabfuhr mit Abfuhrkarten durch die Gemeinde organisieren mitgeteilt, dass diese Form der Sperrmüllabfuhr teuer und sehr verwaltungsaufwändig ist.

Eine zwingende Notwendigkeit zur Durchführung einer Sperrmüllabfuhr besteht nach Auffassung der Verwaltung und des Gemeinderates nicht. Jeder Haushalt hat die Möglichkeit seinen Sperrmüll durch Firmen abtransportieren zu lassen und nicht zu Lasten aller Gebührenzahler durch die Gemeinde oder eines beauftragten Dritten entsorgen zu lassen.

Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, die Sperrmüllabfuhr nicht mehr einzuführen.

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchten
50 % der Stromkosten werden durch die Straßenbeleuchtung verursacht. Ziel ist es deshalb, eine Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung zu erreichen. Der Technische Ausschuss hat beschlossen, die Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchten umzustellen.

Der Gemeinderat Fronreute hat beschlossen, die technische Betriebsführung der Straßenbeleuchtung an die EnBW Regional AG zu übertragen. Von Seiten der EnBW ist folgende Vorgehensweise geplant:

Mit der Revision werden alle Beleuchtungskörper gesäubert, auf Schäden untersucht und gegebenenfalls gleich repariert. Außerdem werden alle Leuchtmittel ausgewechselt.

Beim Leuchtenwechsel soll auf Strom sparende Leuchtmittel umgestellt werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Leuchtmittel in der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchten und Plug-In Leuchtmittel um zu stellen. Dies verursacht zunächst Umstellungskosten, welche sich durch die erzielte Energieeinsparung aber schnell amortisieren. Hinweisen möchten wir darauf dass die Umstellung bedeutet, dass vom bisherigen weißen Licht teilweise auf gelbes Licht umgestellt wird.

Endgültige Festlegung Straßenbeleuchtung Baugebiet Leimäcker, 2. Abschnitt
Die Straßenbeleuchtung im Bereich des Fußweges zum Baugebiet Leimäcker wird mit Leuchten der Firma Weber mit LED-Technik ausgeführt. Der zweite Bauabschnitt wird mit Leuchten der Firma GBS in weiß mit einem Spiegelglas ausgeführt. Diese Leuchten haben die gleiche Form wie im ersten Bauabschnitt, aber ein weißes Licht. In den bereits vorhandenen Leuchten im ersten Bauabschnitt wird deshalb das orangefarbene Licht in weiße Energiesparleuchten getauscht.

Das Baugebiet „Leimäcker“ BA II ist fertig gestellt. Es fehlt lediglich noch die Straßenbeleuchtung und die Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen. Der Bauabschnitt I wurde mit Leuchten der Firma GBS ausgestattet. Die 9 Leuchten sowie auch die Masten sind mit roter Farbe pulverbeschichtet.

Im Technischen Ausschuss wurde beschlossen, den Bauabschnitt II ebenfalls mit Leuchten der Firma GBS auszubauen. Entlang des Verbindungsweges werden Leuchten der Firma Weber mit LED-Technik aufgestellt.

Sanierung der Schussenbrücken in Meßhausen und Staig
Die Sanierung der beiden Brücken über die Schussen bei Staig und Meßhausen wird aufgrund der hohen Sanierungskosten vorerst zurückgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Wegenetz zwischen Staig und Meßhausen auch im Zusammenhang mit dem schienengleichen Bahnübergang bei Oberes Ried und der Eisenbahnbrücke zu prüfen. Mit der Elektrifizierung der Südbahn muss die Eisenbahnbrücke abgerissen werden. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob diese Brücke dann als Geh- und Radwegbrücke oder aber auch für den landwirtschaftlichen Verkehr neu gebaut wird. Die Beantwortung dieser Frage hat auch Auswirkungen auf die notwendigen Brücken über die Schussen bei Staig und Meßhausen.

Vom Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner wurden für die Sanierung der Brückenbauwerke über die Schussen in Staig und Meßhausen Kostenvoranschläge für eine Sanierung, eine Teilerneuerung sowie für einen Abbruch und einen Neubau erstellt. Unstrittig ist, dass aufgrund der mangelnden Verkehrssicherheit Handlungsbedarf besteht. Die jetzigen Brückenbauwerke sind mit 12 t belastbar und auch bei dieser Tonnage ist die Dauerhaftigkeit dieser Brücken nicht mehr gegeben. Ein Problem ist, dass diese Brücken von landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit weitaus höheren Tonnagen befahren werden. Die Sanierung eines Brückenbauwerks wird mit 100.000,00 EUR veranschlagt, die Teilerneuerung mit 190.000,00 EUR und ein Abbruch und einen Neubau mit 260.000,00 EUR. Aufgrund dieser hohen Kosten, stellt sich die Frage, ob beide Brückenbauwerke für den landwirtschaftlichen Verkehr in der Zukunft benötigt werden. Diese Frage muss aber im Zusammenhang mit dem schienengleichen Bahnübergang am Oberes Ried und der Eisenbahnbrücke beantwortet werden. Insgesamt muss das Wegenetz, auch unter Einbeziehung der Landwirte aus Baindt und Mochenwangen geprüft werden.

Regenwasserableitung in Meßhausen

Das Oberflächenwasser aus den Privatgrundstücken sowie von der öffentlichen Straße in Meßhausen wird teilweise über auf Privatgrundstücken verlegte Leitungen in die Gräben östlich von Meßhausen abgeführt.

Hierbei kommt es bei Starkregen auf Privatgrundstücken zu erheblichen Abflusshindernissen mit teilweiser Ein- und Überstauung im Bereich des Einlaufschachtes vor der Garage Gebäude Messhausen 30. Diese Leitungen wurden privat verlegt und stehen nicht in der Unterhaltspflicht der Gemeinde. In den 70-iger Jahren wurde die Straße in Meßhausen asphaltiert und das Oberflächenwasser der Straße gefasst und ebenfalls über die Privatleitungen abgeführt. Vom Ingenieurbüro Schranz wurden zwei möglichen Varianten einer Regenwasserableitung in Meßhausen geprüft.

Die erste Variante sieht vor, dass das Oberflächenwasser über eine neu verlegte circa 120 m lange Leitung in den Graben östlich von Meßhausen abgeführt werden kann.

Die zweite Variante sieht vor, dass das Oberflächenwasser über eine neu verlegte circa 140 m lange Leitung in den Graben westlich von Meßhausen abgeführt werden kann. Die Neuverlegung dieser Regenwasserableitung wird zwischen als 30.000,00 bis 40.000,00 EUR kosten. Der Gemeinderat hat sich für die zweite Variante entschieden. Nach Einholung der wasserrechtlichen Erlaubnis soll diese Maßnahme über das Winterhalbjahr ausgeschrieben werden, so dass im Frühjahr gebaut werden kann.

Bebauungsplan „Klein Bettna II“ – 1. Änderung
Der Gemeinderat hat die Stellungnahme des Landratsamtes abgewogen und den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Klein Bettna II“ – 1. Änderung gefasst.

Der Bebauungsplan „Klein Bettna II“ wird nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) geändert. Der Zeitraum der förmlichen Beteiligung und öffentlichen Auslegung war in der Zeit vom 13.09.2010 – 12.10.2010. Die Änderungen betreffen die Erweiterung der überbaubaren Fläche Richtung Norden um circa 3,00 m entlang der nördlichen Baugebietsgrenze sowie um Hochwasserschutzmaßnahmen in Form eines Walles im Rahmen der Hochwassergefahrenkarte Schussen.
Von Seiten der Bürgerinnen und Bürgern wurden während der einmonatigen Auslegung keine Anregungen vorgebracht. Das Landratsamt Ravensburg hat zur Herstellung und Bepflanzung des Erdwalles sowie zum Hochwasserschutz Stellung bezogen.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass gegenüber dem vorhandenen Gelände das Baugebiet um rund 0,30 m höher liegt.