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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Notbetreuung für Kinder

Notbetreuung für Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Grundschule

Die Notbetreuung in Baden-Württemberg wird ab dem 27. April 2020 ausgeweitet: Hintergrund ist, dass das wirtschaftliche Leben in den nächsten Tagen langsam wieder hochfährt. Kinder, deren Eltern einen Präsenzarbeitsplatz haben, und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, haben Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz in den Kindertageseinrichtungen und in der Schule. Dies gilt nun auch für Kinder bis zur Klassenstufe 7.

Alle Eltern, welche Kinder in der Grundschule Blitzenreute und Fronhofen sowie Kinder in den Kinderhäusern Blitzenreute, Staig und Fronhofen haben wurden von der Schule bzw. den Kindergartenleitungen informiert.

Weil der reguläre Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie der Schulbetrieb in weiten Teilen weiterhin untersagt ist, bleibt es eine „Notbetreuung“ und kann wie bisher nur in kleineren Gruppen durchgeführt werden. Nach derzeitigem Stand beträgt die Gruppengröße in Kindertageseinrichtung höchstens die Hälfte der regulären Gruppengröße und in der Grundschule die Hälfte des geltenden Klassenteilers. Es kann deshalb im Einzelfall dazu kommen, dass die räumlichen und personellen Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen. Die Gemeinde wird eventuell gezwungen sein, die Anträge auf Notbetreuung zu selektieren. Wir berücksichtigen zuerst

  • Kinder, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist
  • Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist sowie
  • Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.

Die Anmeldung zur Notbetreuung erhalten Sie hier. (PDF-Datei) Wir bitten Sie, Ihren Antrag mit den erforderlichen Bescheinigungen über E-Mail bei den Grundschulen und Kinderhausleitungen einzureichen.

Fronreuter Eltern, deren Kinder bis Klassenstufe 7 eine Schule außerhalb von Fronreute besuchen, richten ihre Anfrage bitte an die jeweilige Schule bzw. an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.