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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Information des Bürgermeisters Oliver Spieß

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

lange Zeit hatten wir in der Gemeinde Fronreute keine Corona-Fälle. Letzte Woche hatten wir dann in acht Tagen insgesamt neun Fälle. Ursache dafür waren keine Ereignisse wie ein Fest oder eine Party, sondern die Ansteckungswege erfolgten in verschiedenen Zusammenhängen. Außerdem waren ganze Familien betroffen, von dem her waren die Zahlen hoch. Seit vergangenen Donnerstag bis heute Dienstag (20.10.2020) hatten wir keine neuen Ansteckungen zu verzeichnen. Dies verdeutlicht aber, wie schnell eine Ausbreitung des Virus passieren kann. Deshalb möchte ich Sie eindringlich bitten, die Regeln und Empfehlungen einzuhalten.

Ausrufung der Pandemiestufe 3 durch die Landesregierung ab 19.10.2020.
Ebenso hat die Landesregierung die Corona-Verordnung geändert. Alle Änderungen, die ab Montag, 19.10.2020 in Kraft treten:

  • Die Maskenpflicht wird auf Fußgängerzonen und für den Publikumsverkehr zugängliche Bereiche öffentlicher Einrichtungen ausgeweitet. Ab sofort dürfen das Rathaus, die Kinderhäuser, Schule, Sporthallen und Bürgerhäuser nur noch mit MNS betreten werden.
  • Private Veranstaltungen sind auf 10 Personen begrenzt, es sei denn, es handelt sich nur um Gäste von zwei Haushalten.
  • Im öffentlichen Raum gilt ein Verbot von Ansammlungen von mehr als 10 Personen.
  • Öffentliche Veranstaltungen sind auf 100 Teilnehmer begrenzt.
  • Schüler ab Klasse 5 müssen auch im Unterricht MNS tragen.
  • Nicht schulische Nutzung des Schulgebäudes ist nicht mehr erlaubt, wie zum Beispiel VHS- Kurse in der Schule.

Auch wenn die Fallzahlen im Landkreis RV sich in Grenzen halten (Inzidenz von unter 20), sind die landesweiten Maßnahmen leider unerlässlich, um einen zweiten Lockdown zu verhindern. Bitte verhalten Sie sich verantwortungsbewusst, reduzieren Sie Ihre Kontakte und halten Sie sich an die Regel: AHA und L.

Was wir leider immer wieder feststellen: Quarantäne nach einem Kontakt mit einer Person, die an COVID-19 erkrankt ist, bedeutet immer eine 14-tägige Quarantäne. Während dieser 14 Tage dürfen Sie das Haus nicht verlassen, weder zum Einkaufen, noch draußen spazieren gehen.
Und Appell an die Erkrankten: Geben Sie Ihre Kontakte bitte vollständig und richtig an. Nur so kann eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus verhindert werden!

Ich appelliere an Ihre Verantwortungsbereitschaft, Disziplin und Rücksichtnahme und halten Sie sich weiterhin an den Abstand, die Hygiene und das Tragen von Alltagsmasken an den vorgeschriebenen Orten!

Bleiben Sie alle gesund!

Herzliche Grüße aus dem Rathaus

Ihr

Oliver Spieß