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Information des Bürgermeisters Oliver Spieß
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch heute möchte ich Ihnen den Sachstand zu den Corona-Verordnungen und unser Vorgehen in Fronreute geben.
Das Eindämmen der Corona-Pandemie war in Baden-Württemberg und auch bei uns im Landkreis Ravensburg und in der Gemeinde Fronreute mit vereinten Kräften aller sehr erfolgreich. Momentan ist das Infektionsgeschehen im Landkreis Ravensburg sehr stabil und in einem niedrigen Bereich und gut zu kontrollieren. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Die Neufassung gilt ab 1. Juli.
Die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung im Überblick
- Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in Paragraf 9.
- Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept - wie in Paragraf 5 gefordert - mehr nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
- Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
- Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
- Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
- Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
- Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben ebenfalls untersagt.
- Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
Dazu werden in den kommenden Tagen mehrere Verordnungen angepasst oder kommen neu hinzu.
Unter anderem gelten künftig vereinfachte Regeln für den Sport. Von der 1,5-Meter-Abstandsregel kann im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb abgewichen werden, sofern es für das jeweilige Training kurzfristig erforderlich ist, etwa beim Fußballspiel. Bei andauerndem Körperkontakt sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, etwa bei Kampfsportarten.
Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb liegt bei 20 Personen. Weiterhin zwingend zu beachten sind die Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten.
Ab dem 1. Juli sollen auch im Breitensport Wettkämpfe mit Körperkontakt möglich sein. Dabei dürfen maximal 100 Sportlerinnen und Sportler teilnehmen und maximal 100 Personen als Publikum. Bei fester Sitzordnung und im Vorhinein festgelegtem Veranstaltungsprogramm sind maximal 250 Zuschauer zulässig. Diese Regel soll bis Ende Juli gelten, ab August dürfen dann bis zu 500 Sportler teilnehmen und bis zu 500 Zuschauer dabei sein.
In den Pflegeeinrichtungen sollen künftig die Besuchszeiten nicht mehr begrenzt werden. Die Zahl der Besuchspersonen bleibt allerdings beschränkt: Bewohnerinnen und Bewohner können pro Tag zwei Besuche empfangen. Weiterhin gelten grundsätzlich Mindestabstand und Maskenpflicht.
Auch die Einschränkungen in der Tages- und Nachtpflege sollen deutlich gelockert werden, ebenso bei Unterstützungsangeboten im Alltag oder für ehrenamtliche Initiativen in der Pflege.
Damit soll jeweils ein „geschützter“ Regelbetrieb ermöglicht werden. Es gelten aber weiterhin Einschränkungen aufgrund der Schutz- und Hygienebestimmungen. Für den Bereich der Krankenhäuser gibt es keine Änderungen.
Auch im Bereich Musikschulen werden die Regeln vereinfacht. Bei Gruppenunterricht wird die maximale Gruppengröße auf 20 Personen festgelegt. Bei Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten gilt ein einheitlicher 2-Meter-Mindestabstand als maßgebliches Kriterium. Beim Unterricht von Blasmusikinstrumenten gelten weitere spezielle Regelungen. Die Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten sind weiterhin zwingend zu beachten.
Unter www.baden-wuerttemberg.de und natürlich auch auf der Gemeindehomepage gibt es darüber hinaus weitere Informationen, die ständig aktualisiert werden.
Nun noch ein allgemeiner, simpler Hinweis zum Schluss:
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie wurden immer wieder Ereignisse beobachtet, die darauf hindeuten, dass auch eine andere Form der Übertragung eine wichtige Rolle bei der Ausbreitung des Virus spielen könnte: Die Übertragung durch sogenannte Aerosole. Offenbar steigt das Risiko einer Aerosol-Infektion in Innenräumen, die schlecht belüftet sind und in denen die Aerosol-Konzentration über Stunden ansteigen kann.
Deshalb sorgen Sie im Büro, aber auch zu Hause im Kinder- oder Wohnzimmer durch regelmäßiges Fenster öffnen für ausreichend frische Luft. Für Treffen mit Freunden, GeschäftspartnerInnen oder Angehörigen gilt diesen Sommer: Planen Sie Ihre Verabredung möglichst draußen. Die aktuell sehr sommerlichen Temperaturen laden ja geradewegs dazu ein.
Herzlichen Dank fürs Durchhalten.
Passen Sie weiterhin gut auf sich und andere auf.
Herzliche Grüße aus dem Rathaus
Ihr
Oliver Spieß