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Information des Bürgermeisters Oliver Spieß
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit der neu gefassten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 1. Juli 2020 ist nun etwas Ruhe in den Erlass neuer Verordnungen eingekehrt. Die wichtigsten Punkte sind nachfolgend noch einmal aufgeführt mit dem Hinweis einer Klarstellung unsererseits zum Thema Ansammlungen und Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmern.
Die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung im Überblick
- Die allgemeinen Abstandsregelungen (1,5 m) nach Paragraf 2 und die Maskenpflicht nach Paragraf 3 bleiben bestehen.
- Die Corona-Verordnung ab 1. Juli unterscheidet zwischen Ansammlungen und Veranstaltungen.
- Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen (Ansammlungen). Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Für eine Ansammlung mit bis zu 20 Personen gemäß Paragraf 9 der Corona-Verordnung gelten keine weiteren Auflagen. Sind die teilnehmende Personen in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen oder dem eigenen Haushalt angehörig, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner darf die Grenze von 20 Personen überschritten werden.
- Eine Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt. Also beispielsweise, wenn man eine Gruppe von Freunden zu einem bestimmten Ereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt einlädt.
- Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden erlaubt.
- Für Veranstaltungen gelten die Auflagen aus den Paragrafen 4 Hygieneanforderungen, Paragraf 5 Hygienekonzept, Paragraf 6 Datenerhebung, Paragraf 7 Zutritts- und Teilnahmeverbot und Paragraf 8 Arbeitsschutz. Für private Veranstaltungen wird ein Hygienekonzept allerdings nicht verlangt.
- Es gibt also ab dem 1. Juli keine Unterscheidung mehr zwischen privaten Räumen und anmietbaren Räumen für private Veranstaltungen. Die Grenze von maximal 100 Teilnehmenden gilt unabhängig vom Alter oder Verwandtschaftsgrad der Gäste.
- Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt.
- Ab dem 1. August bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
Aber auch hier gilt wie überall: Nicht alles, was geht, muss auch zum Äußersten ausgereizt werden.
- Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
- Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben ebenfalls untersagt.
Unter www.baden-wuerttemberg.de und natürlich auch auf der Gemeindehomepage gibt es darüber hinaus weitere Informationen, die ständig aktualisiert werden.
Nun noch ein allgemeiner, simpler Hinweis zum Schluss:
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie wurden immer wieder Ereignisse beobachtet, die darauf hindeuten, dass auch eine andere Form der Übertragung eine wichtige Rolle bei der Ausbreitung des Virus spielen könnte: Die Übertragung durch sogenannte Aerosole. Offenbar steigt das Risiko einer Aerosol-Infektion in Innenräumen, die schlecht belüftet sind und in denen die Aerosol-Konzentration über Stunden ansteigen kann.
Deshalb sorgen Sie im Büro, aber auch zu Hause im Kinder- oder Wohnzimmer durch regelmäßiges Fenster öffnen für ausreichend frische Luft. Für Treffen mit Freunden, GeschäftspartnerInnen oder Angehörigen gilt diesen Sommer: Planen Sie Ihre Verabredung möglichst draußen. Die aktuell sehr sommerlichen Temperaturen laden ja geradewegs dazu ein.
Herzlichen Dank fürs Einhalten der Regeln.
Bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße aus dem Rathaus
Ihr
Oliver Spieß