Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Der neue Personalausweis ist da!

Die neue Dokumentengeneration wird die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen ergänzen. Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, werden zukünftig in einem Ausweis-Chip abgelegt. Damit können sich die Ausweisinhaber online ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets.

Gebühren für den neuen Personalausweis ab 1. November 2010
Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro

Gültigkeit des Dokuments
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Bei Personen ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt.

Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein (biometrisches Lichtbild).

Fingerabdrücke
Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem neuen Personalausweis Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Personalausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Wer mehr über den neuen Personalausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchte, kann sich auf www.personalausweisportal.de umfassend informieren

Ihre Passbehörde
Gemeindeverwaltung Blitzenreute, Frau Feist, Telefon 07502 954-11
Ortsverwaltung Fronhofen, Frau Kempter, Telefon 07502 954-51

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