Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Impftag am Donnerstag, 27. Januar 2022

Am Donnerstag, 27.01.2022 von 13:00 bis 19:00 Uhr wird über das mobile Impfteam der Oberschwabenklinik (MIT) ein Impftag im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute angeboten. Es können etwa 240 Impfungen vorgenommen werden. 
 
Das MIT führt Erst-, Zweit-, und Drittimpfungen im Auftrag des Sozialministeriums Baden-Württemberg bei Personen ab 12 Jahren* durch.
• Personen zwischen 12 und 29 Jahre, Stillende und Schwangere erhalten den Impfstoff der Fa. BioNTEch Comirnaty ®.
• Personen ab 30 Jahre erhalten den Impfstoff der Fa. Moderna Spikevax®.
• Für Personen ab 18 Jahren steht auf Wunsch der Impfstoff der Fa. Johnson&Johnson Janssen® zur Verfügung. 
 
Alle Impfstoffe werden so lange der Vorrat reicht verimpft. Aktuell werden uns sehr stark verringerte Bestellmengen des Impfstoffs von BioNTech geliefert. Wir versorgen die MIT grundsätzlich mit der Maximalmenge der uns zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen. 
 
• Der Abstand zwischen 1. und 2. Impfung beträgt beim Impfstoff Comirnaty® mindestens 3 Wochen.
• Der Abstand zwischen 1. und 2. Impfung beträgt beim Impfstoff Spikevax® mindestens 4 Wochen.
• Beim Impfstoff Janssen® erfolgt keine 2. Impfung, die Grundimmunisierung gilt nach einer Impfstoffdosis als abgeschlossen. 
• Auffrischimpfungen können ab 12 Jahre und einem Mindestabstand von vollen 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung erfolgen.
• Wer mit dem Impfstoff Janssen® geimpft wurde, erhält bereits nach 4 Wochen eine Auffrischimpfung mit einem mRNA Impfstoff.
• Personen ≥ 12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-Cov-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung der Grundimmunisierung eine Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.
WICHTIG: Eine Impfung wird nur bei vorgelegtem PCR-Nachweis der Infektion durchgeführt. 

Alle hier gemachten Angaben gelten vorausgesetzt, es liegt kein medizinischer Grund vor, der ein anderes Vorgehen notwendig macht. Die letzte Entscheidung über die Impfung hat immer der verantwortliche Impfarzt. 
 
Die MIT der OSK impfen nach den Vorgaben der STIKO, des RKI und des Sozialministeriums Baden-Württemberg. So genannte „off-lable“ Impfungen außerhalb dieser Vorgaben führen die MIT der OSK nicht durch. 
 
Auffrischimpfungen auf bereits erfolgte Auffrischimpfungen (also die 4. Impfung und weitere) werden aktuell nicht durchgeführt, da dazu noch keine Empfehlung und Stellungnahme der STIKO und des RKI vorliegen. Ebenso ist seitens des Sozialministeriums aktuell noch keine Freigabe erfolgt.
* Für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren werden gesonderte Impftermine im Landkreis ausgewiesen werden, die Planung dazu ist voraussichtlich Anfang/Mitte Januar abgeschlossen. 
 
Zu beachten: Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Personen ab 16 Jahre dürfen selber entscheiden. Jeder Geimpfte muss 15 Min. nach der Impfung noch vor Ort bleiben und überwacht werden. 
 
Das Tragen einer medizinischen Maske, vorzugsweise einer FFP2-Maske, setzen wir als selbstverständlich voraus. 
 
Bitte bringen Sie zum Impftermin Ihren Impfpass, Ausweisdokument und Krankenversichertenkarte mit. Wenn Sie genesen sind, wird ein Nachweis über die Genesung benötigt. 
 
Eine Vorabregistrierung ist nicht notwendig, Sie können ohne Termin vorbeikommen und erhalten ggf. eine Terminkarte. 
 
Gemeindeverwaltung Fronreute 

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