Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.10.2010 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen. Hintergrund für diesen Beschluss ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Mit Urteil vom 11.03.2010 wurde festgelegt, dass die einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sowie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt.

Bisher war die Abwassergebühr abhängig vom Frischwasserbezug.

Jetzt muss die Gemeinde - wie alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg - die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und nach Niederschlagswasser erheben.

Die Niederschlagswassergebühr stellt KEINE zusätzliche Gebühr dar. Künftig werden lediglich die Gesamtkosten entsprechend dem Verursacherprinzip umverteilt.

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:

• ab 18.11.2010 Versand der Selbstauskunftsunterlagen

• Hotline ab 22.11.2010:

• Fassnacht Ingenieure GmbH
Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Samstag 09:00 – 15:00 Uhr
Telefon 07564 9306-66
sowie bei der Gemeindeverwaltung. 07502 954-22

• Bürgersprechstunden im Rathaus Blitzenreute:
26.11.+27.11., 03.12.+04.12. und 10.12. + 11.12.2010
Freitag 15:00 – 19:00 Uhr, Samstag 09:00 – 15:00 Uhr
Telefon: 07502 954-22

• Bürgersprechstunden in der Ortsverwaltung Fronhofen
03.12. und 04.12.2010
Freitag 15:00 – 19:00 Uhr, Samstag 09:00 – 15:00 Uhr
Telefon: 07502 954-50

• Bürgerinformation am 1. Dezember 2010 um 20:00 Uhr im
Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute

• 13.12.2010 Ende der Rücklauffrist für die Erhebungsbögen

• ab 20.12.2010 Versand der Erinnerungsschreiben

• 11.01.2011 Ende der Rücklauffrist Erinnerungsschreiben

Wir werden Sie über den Fortgang der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren über unser Mitteilungsblatt auf dem Laufenden halten. Auch unter Rathaus & Service/Rathausinformationen finden Sie Informationen hierzu.

http://www.fronreute.de//rathaus-service/archiv