Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Dezember 2010

Ausscheiden von Frau Kappler-Schick aus dem Gemeinderat und Verpflichtung von Herrn Florian Schmieder
Gemeinderätin Monika Kappler-Schick wurde aus dem Gemeinderat verabschiedet und Herr Florian Schmieder wurde durch das Sprechen der Verpflichtungsformel und per Handschlag in den Gemeinderat verpflichtet.

Gemeinderätin Monika Kappler-Schick hat die Niederlegung ihres Gemeinderatsmandats erklärt.
Der Gemeinderat hat am 13.12.2010 dem Antrag von Frau Kappler-Schick auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zugestimmt und das Vorliegen eines wichtigen Grundes für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat anerkannt.

Bei der Wahl des Gemeinderates am 07.06.2009 wurde Herr Florian Schmieder, Neue Steige 14 beim Wahlvorschlag der Bürgerliste als nächste Ersatzperson festgestellt. Herr Schmieder hat die Annahme der Wahl erklärt. Hinderungsgründe wurden keine festgestellt.

Bürgermeister Spieß spricht die Verpflichtungsformel, welche von Herrn Florian Schmieder nachgesprochen wird: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten, insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Gemeinderätin Monika Kappler-Schick war persönliche Stellvertreterin von Gemeinderat Robert Scherrieb im Technischen Ausschuss, persönliche Stellvertreterin von Gemeinderat Robert Scherrieb im Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende,Vertreterin im Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal und Vertreterin im Kindergartenausschuss Blitzenreute.

Der Gemeinderat hat im Wege der Einigung die Vertretung in den Ausschüssen und den Projektgruppen wie folgt neu besetzt:

• Florian Schmieder als persönlichen Stellvertreter von Gemeinderat Robert Scherrieb im Technischen Ausschuss,
• Florian Schmieder als persönlichen Stellvertreter von Gemeinderat Robert Scherrieb im Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende,
• Florian Schmieder als Vertreter der Gemeinde Fronreute im Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal,
• Gemeinderätin Tatjana Stern als Vertreterin der Gemeinde Fronreute im Kindergartenausschuss Blitzenreute

Die Gemeinde Fronreute bedankt bei Frau Monika Kappler-Schick für ihren ehrenamtlichen Einsatz als Gemeinderätin. Sie hat engagiert und mit hohem Einsatz ihr Amt als Gemeinderätin zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger ausgeführt. Dieser Dank wird verbunden mit den besten Wünschen für ihre Gesundheit und ihre Zukunft.

Festlegung des Verkaufspreises für den Gemeindeapfelsaft
Der Verkaufspreis für eine Kiste Natur trüber Gemeindeapfelsaft beträgt ab 01.01.2011 6,30 EUR. Der Verkaufspreis wurde damit um 0,50 EUR angehoben. Unverändert bleibt das Pfand für eine Kiste in Höhe von 2,40 EUR.

Jedes Jahr trägt die Apfelsaftaktion der Gemeinde dazu bei, dass die Streuobstbestände erhalten bleiben. Jahr für Jahr sehen wir in jedem Winter und in jedem Frühjahr, wie die alten Obstbäume fallen: Ein Baum nach dem anderen verschwindet. Damit verschwinden nicht nur wertvolle, standortgerechte und robuste alte Obstsorten, auch das Bild unserer oberschwäbischen Heimat, das sie seit Jahrhunderten geprägt haben, wird ärmer. Besonders fatal wirkt sich der Rückgang der Streuobstwiesen auf die heimische Tierwelt aus. Die Rodung von Streuobstwiesen erfolgt oft aus wirtschaftlichen Gründen. Die Gemeinde möchte deshalb einen finanziellen Anreiz für die Erhaltung und Pflege von Streuobstbeständen in unserer Gemeinde schaffen - wenn auch im kleinen Rahmen.

Und so sieht sie aus, die Apfelsaftaktion: Die Gemeinde kauft im Herbst von Landwirten Obst von ungespritzten, hochstämmigen Apfelbäumen aus der Gemeinde Fronreute. Um die aufwändige Pflege der Bäume einigermaßen zu entlohnen, zahlen wir rund doppelt so viel, wie für Mostobst üblich ist. Das Obst lassen wir zu unserem naturtrüben GEMEINDE-APFELSAFT pressen und schonend erhitzen, so dass er bis zu zwei Jahre haltbar ist.

Sie erhalten den Apfelsaft zum Preis von 6,30 EUR pro Kasten (mit 6 x 1,0 Literflaschen) zuzüglich 2,40 EUR Pfand.

Der Apfelsaft wird in folgenden Verkaufsstellen angeboten:

  • Geflügelhof Kuzaj, Blitzenreute
  • DER LADEN, Monika Kappler-Schick, Blitzenreute
  • Hofladen Rimmele, Feldmoos
  • BAG Raiffeisen- und Getränkemarkt Fronhofen
  • Gemeindebauhof in Baienbach (samstags, Termin wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht)

Neubau Kinderhaus Blitzenreute

Folgende Gewerke wurden in der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2010 vergeben:
Malerarbeiten: Firma Schelenz, Ravensburg
Bodenlegearbeiten: Firma Wiedemann, Berg

Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung zum 01.01.2011 beschlossen

In der Vergangenheit hat das Land Baden-Württemberg die Regelungen für die Verwaltungsgebühren der Städte- und Gemeinden landeseinheitlich festgelegt. Durch Änderungen des Landesgebührengesetzes und des Kommunalabgabengesetzes im Dezember 2004 und März 2005 liegt die Zuständigkeit für die Gebührenkalkulation und für die Gebührenfestsetzung in einer Verwaltungsgebührensatzung nunmehr bei den Städten und Gemeinden.

Aus Gründen der Rechtssicherheit musste die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Fronreute vom 05.12.1994 mit ihren Änderungen neu gefasst werden und insbesondere die Verwaltungsgebühren neu kalkuliert werden.

Die Gemeinde Fronreute hat in interkommunaler Zusammenarbeit zusammen mit den Gemeinden Schlier, Wilhelmsdorf, Berg, Vogt, Horgenzell, Baindt und Wolpertswende die Verwaltungsgebührenkalkulation an die Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH Schneider & Zajontz, Heilbronn vergeben und gemeinsam ausgearbeitet. Die Gemeinden haben sich dabei auf ein gleich lautendes Gebührenverzeichnis verständigt.

Entsprechend der vom Büro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung, in Heilbronn erstellten Verwaltungsgebührenkalkulation ist die Gebührenhöhe im Vergleich zu den Gebühren in der Vergangenheit „im großen und ganzen“ gleich geblieben. Die Neuregelungen bezüglich der Verwaltungsgebühren erfolgen daher im Wesentlichen aus Rechtssicherheitsgründen.

Die Verwaltungsgebühren werden nach Verwaltungsaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung entsprechend den Grundsätzen des Gebührenrechts bemessen und sind entweder als Festgebühr (eine Gebühr für einen Tatbestand), als Rahmengebühr (zwischen der Mindest- und der Höchstgebühr) und einer Wertgebühr (z.B. Promillebetrag an den Baukosten) oder als Zeitgebühr festgesetzt. Bei Rahmengebühren muss die einzelne Gebühr nach Aufwand und wirtschaftlicher Bedeutung bestimmt werden, wobei die Mindestgebühr den Mindestaufwand darstellt.

Die Neukalkulation der Verwaltungsgebühren führt zu einer veränderten Bemessung, aber nicht zu wesentlich höheren Gebühren für den Bürger. Die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung mit dem Gebührenverzeichnis zum 01.01.2011 wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
Die Müllgebühren können zum 01.01.2011 gesenkt werden

Die Abfallbeseitigungsgebühren werden zum 01.01.2011 gesenkt wie folgt festgesetzt:

40 Liter Müllbehälter von 66,00 EUR auf 58,00 EUR pro Jahr
50 Liter Müllbehälter von 75,00 EUR auf 65,00 EUR pro Jahr
60 Liter Müllbehälter von 84,00 EUR auf 72,00 EUR pro Jahr
80 Liter Müllbehälter von 101,00 EUR auf 85,00 EUR pro Jahr
120 Liter Müllbehälter von 137,00 EUR auf 112,00 EUR pro Jahr

jeweils bei einer 14-tägigen Abfuhr

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wurde zum 01.01.2011 neu gefasst und wird im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Beauftragung eines Planungsbüros zur Überprüfung und Änderung des Bebauungsplanes Leimäcker
Im Baugebiet Leimäcker sind bald alle Bauplätze verkauft, so dass die Erschließung des 3.Bauabschnitt geprüft wird. Zunächst werden aber die Festsetzungen des Bebauungsplanes auf die heutigen Anforderungen hin geändert und der 3. Bauabschnitt neu überplant. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, für die Beratung in der nächsten Sitzung Kostenvoranschläge verschiedener Planungsbüro einzuholen.

Bestellung der Gutachter im Gutachterausschuss
Der Gemeinderat hat die Mitglieder im Gutachterausschuss für die Wahlperiode vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 neu bestellt

Die Amtszeit der derzeit bestellten Mitglieder des Gutachterausschusses läuft zum 31.12.2010 aus. Es ist deshalb notwendig, die Mitglieder des Gutachterausschusses neu zu bestellen. Die Gutachter werden auf vier Jahre bestellt.

Bisher waren im Gutachterausschuss tätig:

Vorsitzender Robert Scherrieb, Blitzenreute
Stellvertretender Vorsitzender Johann Baptist Gehweiler, Fronhofen
Gutachter Fritz Bärenweiler, Blitzenreute
Gutachter Klaus Schnetz, Fronhofen
Stellvertretender Gutachter Alfons Deuringer, Blitzenreute
Stellvertretender Gutachter Klaus Matzenmiller, Blitzenreute

Bis auf Fritz Bärenweiler sind die bisher gewählten Mitglieder wieder bereit, sich für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung zu stellen. An seiner Stelle wurde Herr Helmut Schwegler, Staig als Mitglied in den Gutachterausschuss der Gemeinde Fronreute gestellt.

Darüber hinaus wird Herr Johannes Schülling vom Finanzamt Ravensburg im Gutachterausschuss tätig sein.

Haushaltsplan 2011
Zur Vorbereitung des Haushaltes 2011 wurden im Gemeinderat die Eckdaten vorgestellt und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2014 beraten.

Die Steuerschätzung vom November 2010 zeigt für das neue Haushaltsjahr 2011 eine erfreulichere Entwicklung der Steuereinnahmen als noch im Oktober 2010 angenommen. Das Steueraufkommen wird in etwa in gleicher Höhe wie 2010 sein. Das Investitionsprogramm für das Jahr 2011 sieht Schwerpunktinvestitionen bei der Fertigstellung des Neubaus des Kinderhauses, mit dem Start in das Landessanierungsprogramm Blitzenreute, den Sanierungen von Gemeindestraßen, der Bachverdohlung beim Sportplatz Staig, Kanalsanierungen und dem weiteren Breitbandausbau. Die Einbringung des Haushaltes 2011 ist in der Gemeinderatssitzung Ende Januar 2011 vorgesehen.

http://www.fronreute.de//rathaus-service/archiv