Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Wahlaufruf

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am kommenden Sonntag sind wir aufgefordert einen neuen Landtag für unser Land Baden-Württemberg zu wählen. Auch wenn in Zeiten der Corona-Pandemie ein Wahlkampf mit Präsenzveranstaltungen nicht möglich war, so konnten Sie sich dennoch online über die Wahlprogramme der Parteien informieren und die Kandidaten, die sich um ein Mandat in unserem Wahlkreis bewerben, kennenlernen.

Das Ergebnis der Landtagswahl nimmt unmittelbar Einfluss auf kommunale Themen. Beispielhaft seien hier die Bildungspolitik, das Gesundheitswesen oder der Breitbandausbau genannt. Wenn es um Zuschüsse oder um Förderungen des Landes geht, ist es wichtig, dass in Baden-Württemberg eine vernünftige und aufgeschlossene Politik gemacht wird. Deshalb ist es notwendig, die Chance wahrzunehmen, den Ausgang der Wahl zu beeinflussen und damit zum Wählen zu gehen.

Ich bitte Sie deshalb, am kommenden Sonntag zur Wahl zu gehen oder noch kurzfristig Briefwahl zu beantragen und nicht zu der großen Gruppe der Nichtwähler einzuschwenken, die im Grunde genommen auch keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Landespolitik hat.

Machen Sie mit und übernehmen Sie Verantwortung und gestalten Sie so Politik mit!

Ich würde mich freuen, wenn wir auch am kommenden Sonntag wieder eine gute Wahlbeteiligung in unserer Gemeinde verzeichnen könnten. Ich zähle auf Sie!

Ihr

Oliver Spieß
Bürgermeister

Hygieneregeln im Wahllokal

Damit der Wahltag für alle Beteiligten möglichst ohne Ansteckung verläuft, gelten in den Wahlgebäuden und den Wahllokalen folgende Regeln (siehe auch § 10a der Corona-Verordnung Baden-Württemberg):

Ansteckungsverdächtige: Ansteckungsverdächtige dürfen das Wahlgebäude nicht betreten. Dazu gehören alle, die in den zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder die typischen Symptome wie Fieber, trockener Husten oder Störung des Geschmacks‐ oder Geruchssinns aufweisen. In solchen Fällen kann bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, Briefwahl beantragt werden, im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Wahlwochenende auch noch bis am Wahlsonntag, 15 Uhr.

Maskenpflicht: Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren und Personen, die durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind. Diese dürfen sich im Wahlraum höchstens 15 Minuten aufhalten und müssen zu den Mitgliedern des Wahlvorstands einen Mindestabstand von 2 Metern einhalten).

Mindestabstand: Von den Mitgliedern des Wahlvorstands und allen anderen Personen im Wahlgebäude muss einen Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Handdesinfektion: Am Eingang zum Wahllokal besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Bitte machen Sie davon Gebrauch.

Lüftung: Der Wahlraum wird durch die Mitglieder des Wahlvorstands regelmäßig gelüftet.

Schreibstift: Bitte bringen Sie Ihren eigenen Schreibstift zum Ankreuzen des Stimmzettels mit.

Höchstzahl Personen: Im Wahllokal selbst dürfen sich gleichzeitig nur zwei Wähler und ein Wahlbeobachter aufhalten.

Wahlbeobachter: Wahlbeobachter müssen ihre Kontaktdaten angeben (Vor- und Nachname, Anschrift, Zeitraum der Anwesenheit, Telefonnummer), um im Infektionsfall eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.

Wahlablauf

Die Stimmabgabe ist von 08:00 bis 18:00 Uhr möglich. Bitte bringen Sie am Wahlsonntag Ihren Personalausweis bzw. Reisepass sowie Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Darauf ist der Wahlraum angegeben, in dem Sie wählen dürfen.

Sie haben eine Stimme.
Wenn Sie mehr als eine Stimme abgeben, ist der Stimmzettel ungültig!

Bei der Landtagswahl werden im Wahllokal keine Stimmzettelumschläge verwendet. Der Stimmzettel ist so zu falten und in die Wahlurne zu werfen, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Information für die Wählerinnen und Wähler aus Fronhofen
Bitte beachten Sie, dass sich das Wahllokal in Fronhofen in diesem Jahr im Landjugendheim Fronhofen befindet.

Ermittlung der Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse der Wahlbezirke werden ab 18:00 Uhr durch die Wahlvorstände in den Wahllokalen ermittelt. Der Briefwahlvorstand tritt ab 14:00 Uhr zur Prüfung der eingegangenen Wahlbriefe und anschließender Ermittlung des Wahlergebnisses im großen Saal im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute zusammen. Die Sitzungen der Wahlvorstände sind öffentlich. Jedermann hat unter Beachtung der Hygieneempfehlungen Zutritt.

Das Wahlergebnis wird nach Ende der Auszählung auf der Homepage der Gemeinde Fronreute veröffentlicht.

http://www.fronreute.de//rathaus-service/archiv