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Bauen A-Z

Bauen A-Z

Abwassergebühren

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.10.2010 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen. Hintergrund für diesen Beschluss ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Mit Urteil vom 11.03.2010 wurde festgelegt, dass die einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sowie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt.

Bisher war die Abwassergebühr abhängig vom Frischwasserbezug. Jetzt muss die Gemeinde - wie alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg - die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und nach Niederschlagswasser erheben. Die Niederschlagswassergebühr stellt KEINE zusätzliche Gebühr dar. Künftig werden lediglich die Gesamtkosten entsprechend dem Verursacherprinzip umverteilt.

Die Richter begründen die Entscheidung vor allem damit, dass die Relation zwischen Frischwasserverbrauch je Grundstück und das hiervon abgeleitete Niederschlagswasser selbst bei Ein- und Zweifamilienhäusern so unterschiedlich sei, dass damit keine „homogene Siedlungsstruktur“ mehr gegeben sei. Deutlich wird dies insbesondere, weil der Frischwassermaßstab bei Wohngebäuden stark personenabhängig ist, während die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers von der Größe des Grundstücks und der Gestaltung der Grundstücksflächen abhängig ist. Diese Unterschiedlichkeit wird durch die ausschließliche Anwendung des Frischwassermaßstabes nicht ausreichend berücksichtigt.

Wie wird die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr umgesetzt?
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren erfordert die Ermittlung der bebauten und versiegelten Flächen aller Grundstücke, die ihr Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage einleiten. Diese Flächenermittlung wird auf der Grundlage der ALK-Daten (automatisiertes Liegenschaftskataster) vorgenommen. Zusätzlich ist jeder Grundstückseigentümer gefordert, in einer Selbstauskunft die Richtigkeit der erhobenen Flächen zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und Auskunft zu geben, welche weiteren Flächen tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind.

Maßstäbe für die Kalkulation
Die Schmutzwassergebühren und die Niederschlagswassergebühren sind künftig nach verschiedenen Maßstäben zu kalkulieren

  • Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasserbezug
  • Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche mit differenzierten Abflussfaktoren

Bei den Abflussfaktoren wird unterschieden nach

1. überbauten Flächen

  • Standarddach und
  • begrünten Dachflächen

2. befestigten Flächen

  • wasserundurchlässige Flächen (Asphalt, Beton, Bitumen)
  • teilweise wasserdurchlässige Flächen (Beton und Natursteinpflaster, Platten, Verbundsteine und Rasenfugensteine)
  • wenig versiegelte Flächen (Rasengittersteine, Kies- und Schotterflächen, wassergebundene Decken, Schotterrasen 

Für Zisternen und Versickerungsanlagen mit Überlauf in öffentlichen Abwasserbseitigungsanlagen werden die angeschlossenen Flächen zusätzlich reduziert. Die Abflussfaktoren müssen noch in der Abwassersatzung der Gemeinde geregelt werden.

Für die Flächenerhebung hat die Gemeinde Fronreute das Ingenieurbüro Fassnacht und für die Gebührenkalkulation die Firma Allevo beauftragt.

Mit diesem Mitteilungsblatt erhält jeder Grundstückseigentümer folgende Unterlagen für die Flächenerhebung mit einer Informationsbroschüre:

1. Plan mit Luftbild, Grenzen und Gebäuden (einfach, gelb gekennzeichnet).
Dieser Plan soll der  Orientierung und Übersicht dienen. Das Luftbild ist zur Flächenermittlung zu ungenau und es werden auch oft Flächen durch Bäume und Schatten verdeckt.

2. Plan mit Grenzen, Gebäuden und Meter-Raster (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet).
Auf diesem Plan werden die Flächen sowie die gemessenen Maße eingetragen. Bitte markieren Sie ALLE versiegelten Flächen, auch eventuell zusätzliche Gebäude, bzw. Gebäudeteile, die an die öffentlichen Abwasserbseitigungsanlagen angeschlossen sind. Grünflächen bzw. nicht an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen versiegelten Flächen sind nicht zu ermitteln und nicht darzustellen. Beachten Sie bitte, dass die Flächenermittlung auf einfache Art und Weise erfolgen kann.

3. Flächen-Formular (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet).
Auf diesem Formular wurden bereits die Gebäudeflächen eingetragen. Tragen Sie hier bitte nur die versiegelten Flächen ein, welche auch an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind. Weisen Sie die Flächen den Versiegelungsgraden (Faktoren) wie in den Unterlagen beschrieben zu.

4. Erklärung (einfach, rot gekennzeichnet).
Auf dieser Liste bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die jeweiligen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen getätigt haben.

5. Bedeutung der farbigen Formularkennzeichnung

  • rot markierte Formulare zurück an die Gemeinde
  • gelb markierte Formulare sind für Ihre Unterlagen

Wir haben uns bemüht, das Verfahren und die Unterlagen so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten. Wir wollen Ihnen mit der Informationsbroschüre einen Leitfaden an die Hand geben, die möglichst alle zu erwartenden Fragen beantwortet.
Sollten Sie dennoch Probleme haben, so wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Hotline. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung Fronreute wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hier (PDF-Dokument, 3,94 MB, 09.03.2015) finden Sie die Broschüre "Hilfe und Anleitung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr"

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte sind in einzelne Zonen eingeteilt und parzellenscharf festgelegt. Die Festlegungen können über das BORIS-BW Portal eingesehen werden. 

Für landwirtschaftliche Flächen liegen die Bodenrichtwerte je m² - Mittlerer Bodenrichtwert:

  • Grünland
    Blitzenreute: 3,20 Euro
    Fronhofen: 2,00 Euro
    Wald (ohne Aufwuchs): 1,30 Euro

  • Ackerland
    Blitzenreute: 4,40 Euro
    Fronhofen: 3,20 Euro
    Wald (ohne Aufwuchs): 1,30 Euro

Förderprogramme

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Hier (PDF-Dokument, 100,26 KB, 24.04.2025) finden Sie nähere Informationen.

Förderung privater Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung

Sanierungsgebiet „Ortskern Blitzenreute“

Hier finden Sie nähere Informationen (PDF-Dokument, 328,90 KB, 14.05.2025).

Gutachterausschuss

Die Gemeinde Fronreute hat keinen eigenen Gutachterausschuss, zuständig ist der Gutachterausschuss Westlicher Landkreis Ravensburg.

Kontakt:
Gutachterausschuss Westlicher Landkreis Ravensburg
Frau Angela Pfeifer
Telefonnummer: 0751 823237
E-Mail schreiben

Grundstücksmarktbericht

Einen Grundstücksmarktbericht können Sie über den Gutachterausschuss Westlicher Landkreis Ravensburg beziehen. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental.

Mietpreisspiegel

Mietniveau für den nicht preisgebundenen Wohnraum

Mit Hilfe des qualifizierten Mietspiegels soll sowohl Mietern als auch Vermietern eine ausgewogene Orientierungshilfe und Verlässlichkeit über Miethöhen gegeben werden. Ein Mietpreisspiegel sichert, dass sich eine Mieterhöhung an überprüfbaren Merkmalen, wie der Ausstattung der Wohnung oder der Wohnfläche orientieren muss. Es ist absehbar, dass der Mietspiegel auch bei Abschluss neuer Mietverträge an Bedeutung gewinnt, wenn festgestellt werden muss, welche Miete noch ortsüblich ist. Umso mehr leistet der qualifizierte Mietspiegel einen großen Beitrag zur Rechtssicherheit und ein Höchstmaß an Transparenz für all diejenigen, die eine Wohnung suchen oder vermieten.

Die Dokumentation zur Mietspiegelerstellung 2025 finden Sie hier (PDF-Dokument, 793,59 KB, 30.10.2025).

Der Mietspiegel tritt am 1. August 2025 in Kraft. Die Gültigkeit des Mietspiegels umfasst den nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwischen 25 m² und 140 m².

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Anwendung unseres ersten qualifizierten Mietpreisspiegels.

Den Mietspiegel finden Sie hier (PDF-Dokument, 422,96 KB, 30.10.2025).

Wasserwerte

Wasseranalyse von Fronreute
Das Wasser der öffentlichen Wasserversorgungen unterliegt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der Trinkwasserverordnung einer ständigen Untersuchungspflicht. Auf Grund des § 8 des Waschmittelgesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Härtebereich ihres Trinkwassers bekannt zu geben. Die Wasserhärte ist wichtig für die Waschmitteldosierung.

Bitte beachten Sie die Dosierungsanleitung der Waschmittelhersteller auf den Waschmittelpackungen. Bei Einhaltung dieser Anleitung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Reinhaltung unserer Gewässer. Überdosierungen bringen keine erhöhte Waschkraft, sondern kosten Sie nur unnötig Geld.

Versorgungsbereich Blitzenreute/Staig

  • Härtegrad (°dH = Grad deutsche Härte): 17,8 °dH 
  • Härtebereich: hart

Versorgungsbereich Fronhofen/Baienbach

  • Härtegrad (°dH = Grad deutsche Härte): 22,5 °dH
  • Härtebereich: hart

Der Härtebereich in unserem Versorgungsgebiet wird nach dem Wasch- und Reinigungsgesetz als „hart“ ausgewiesen.

Die aktuellen Werte aus der Wasseranalyse für die Versorgungsgebiete Fronhofen/Baienbach und Blitzenreute/Staig finden Sie hier als pdf-Datei zum Herunterladen. (PDF-Dokument, 421,59 KB, 17.04.2025)

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