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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 14. Januar 2019

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 14. Januar 2019 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 17.12.2018 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst. 

Neujahrsempfang 2019
- Festlegung der zu ehrenden Bürger

Der Gemeinderat hat beschlossen, am Neujahrsempfang 2019 folgende Personen bzw. Gruppierungen zu ehren:

  • Herrn Christoph Kammerer und Herrn Oliver Janson als Initiatoren und Gründer der Jugendfeuerwehr Fronreute
  • Frau Agnes Sieber, Sportverein Fronhofen
  • Helferkreis Asyl 

Bauplatzvergaben Gewerbegebiet Brühl
Die Verwaltung wurde mit Grundstücksverhandlungen im Gewerbegebiet Brühl beauftragt.

Anschaffung eines zusätzlichen Dienstwagens für die Gemeindeverwaltung

Im letzten Jahr wurde ein Dienstwagen für die Gemeindeverwaltung über einen Leasingvertrag mit einer Fahrleistung von bis zu 15.000 km angemietet. Die Fahrleistung im ersten Jahr betrug 14.100 km. Das Fahrzeug ist ständig im Einsatz und hat somit die Fahrtkosten der Mitarbeiter erheblich reduziert. Trotzdem ist zu erkennen, dass immer wieder Doppelbuchungen für den Dienstwagen bestehen. Besondere Problematik ist, dass der Ortsbaumeister immer wieder kurzfristig auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Deshalb wurde die Anschaffung eines weiteren Fahrzeuges vorberaten.

Der Anschaffung eines zweiten Dienstfahrzeuges hat der Gemeinderat im Grundsatz zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, weitere Angebote einzuholen und Leasing und Kauf gegenüberzustellen. Die abschließende Beratung erfolgt in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen.  

Verhandlungen des Abwasserzweckverbandes mit der Arctic Paper Mochenwangen hinsichtlich der Aufhebung der Vertragsbeziehungen
Die Firma Arctic Paper Mochenwangen hat zum 31.12.2015 den Betrieb eingestellt. Die Firma hatte mit dem Abwasserzweckverband einen Vertrag geschlossen, der die Einleitung des Abwassers regelt und auch die finanziellen Beziehungen. Diesen Vertrag gilt es nun aufzuheben. Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes hat in der Sitzung vom 10.12.2018 den Eckpunkten einstimmig zugestimmt.

Der Gemeinderat Fronreute hat der Ausscheidungsvereinbarung zugestimmt.   

Neue Organisation im Bauhof
Der Gemeinderat hat der Neuorganisation des Gemeindebauhofes zugestimmt. Die Bauhofleitung wird ab 01.01.2019 durch Herrn Günter Wiedemann und Herrn Willi Gindele als Doppelspitze geführt.

Baugesuche

Flst.222/16, Im Kalkofen 30, Fronreute-Blitzenreute
Umbau und Anbau der bestehenden Untergeschoss

Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Es wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Baugrenzenüberschreitung im nordöstlichen Bereich auf einer Fläche von ungefähr 80 Quadratmetern und der Dachform (Flachdach anstelle Satteldach) erteilt.

Der Bauherr plant den Umbau und Anbau der bestehenden Wohnung im Untergeschoss. Durch dieses Vorhaben soll eine separate Wohnung entstehen.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“. Bei dem eingereichten Antrag wird die Baugrenze im nordöstlichen Bereich auf einer Fläche von ungefähr 80 Quadratmetern überschritten. Auch von der vorgeschriebenen Dachform für Wohngebäude (Satteldach) soll abgewichen werden. Für den Anbau im Untergeschoss ist ein Flachdach geplant. Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zur einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. 

Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Es wurden schon ähnliche Befreiungen im Baugebiet „Kalkofen-Erweiterung“ erteilt.   

Flst.998/2, Talstraße 11, Fronreute-Staig
Ausbau Keller und Wohnraumerweiterung im Erdgeschoss


Gegen das Bauvorhaben bestehen aus Sicht der Gemeindeverwaltung erhebliche Bedenken. Dennoch musste der Gemeinderat nach dem geltenden Baurecht das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben erteilen. Der Baurechtsbehörde wurde aufgegeben nach Nutzungsaufnahme, die tatsächliche Nutzung des Gebäudes zu überprüfen. 

Der Bauherr möchte im bestehenden Keller zwei weitere Wohneinheiten einrichten. Die bestehenden Wohnräume im Erdgeschoss und Obergeschoss, bisher als eine Wohneinheit genutzt, sollen in zwei separate Wohneinheiten umgenutzt werden. 

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Siedlung Staig“. Dieser Bebauungsplan regelt nur die Baulinien und ansonsten ist das Flurstück nach § 34 BauGB (ungeplanter Innenbereich) zu beurteilen. Es ist auch kein Gebietstyp festgesetzt. Man kann aber davon ausgehen, dass es faktisch ein Allgemeines Wohngebiet sein wird. Das hier beantragte Bauvorhaben (Wohnraumerweiterung mit Wohnen auf Dauer angelegt) erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt. 

Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten. Pro Wohneinheit muss gemäß Landesbauordnung Baden –Württemberg ein Stellplatz angelegt werden. Somit sind für das Bauvorhaben 4 Stellplätze notwendig, die auch auf dem Grundstück angelegt werden müssen.  

Flst.1261, Geratsreute 5, Fronreute
Umnutzung des bestehenden Wirtschaftsgebäudes zur Erweiterung der Schreinereiwerkstatt und Maschinenraum


Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben zugestimmt. 

Der Bauherr plant die Erweiterung seiner bestehenden Schreinereiwerkstatt. Hierzu soll der westliche Teil des Wirtschaftsgebäudes auf einer Fläche von insgesamt circa 91 Quadratmetern um genutzt werden.  

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhabe kommt deshalb der § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt, das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren in zulässiger Weise errichtet worden, das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes und es wird die Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebes im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 erforderlich. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.  

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019
- Vorberatung Investitionsprogramm
- Vorberatung Entwurf
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis zum Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat für die Vorbereitung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2019 vorberaten. 

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2019 sollen in der Gemeinderatssitzung am 11.02.2019 eingebracht werden. Der Gemeinderat hat die Investitionen für die nächsten vier Jahre hinsichtlich ihrer zeitlichen Reihenfolge beraten. Insbesondere geht es dabei um die zeitliche Reihenfolge der zukünftigen Investitionsvorhaben wie Neubau/Anbau/Sanierung der Grundschule Fronhofen, Neubau des Feuerwehrhauses Blitzenreute mit neuen Standort, Anbau/Umbau des Feuerwehrhauses Fronhofen und Instandhaltung/Modernisierung Rathaus Blitzenreute mit Erweiterung.  

Geplanter Hochwasserschutz für Staig
- Beauftragung Ingenieurbüro für weitere Planungsphasen

Der Gemeinderat hat der Vergabe der Ingenieurleistungen in den Bereichen Ausführung, Ausschreibung und Bauleitung für den möglichen Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in Staig an das Ingenieurbüro Herzog + Partner aus Wörth-Maximiliansau zugestimmt.  

Das Ingenieurbüro Herzog + Partner aus Wörth-Maximiliansau ist seit August 2014 mit der Planung des Hochwasserrückhaltebeckens in Staig beauftragt. Die Leistungsphasen 1 - 4 (Genehmigungsplanung) sind inzwischen abgeschlossen und wurden zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Ravensburg weitergeleitet. Der Gemeinderat hat der Vergabe der Ingenieurleistungen in den Bereichen Ausführung, Ausschreibung und Bauleitung an das Ingenieurbüros Herzog + Partner mit einem Gesamthonorar in Höhe von 22.994,31 EUR (brutto) zugestimmt.

Notwendig sind aber auch Grunderwerbe. Vorher kann die Maßnahme nicht begonnen werden.

Kommunalwahlen 2019
- Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

Der Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen am 26.05.2019 wurde wie folgt besetzt:

Vorsitzende:                             Margot Kolbeck

Stellvertretende Vorsitzende

und Schriftführerin:                  Sonja Meschenmoser

Beisitzer:                                   Petra Huber

Beisitzer:                                   Martin Rehm

stell. Beisitzer:                          Ralf Stocker

stellv. Beisitzer:                        Benedikt Thoma

Die Leitung der Gemeindewahlen, zu der unter anderem die Zulassung der Wahlvorschläge, die Prüfung der Wählbarkeit der Bewerber, sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses gehören, sind einem besonderen, nur für diese Wahlen bestellten Organ, dem Gemeindewahlausschuss zu übertragen. Dem Gemeindewahlausschuss obliegen außerdem die Durchführung der Kreistagswahl in der Gemeinde und die Mitwirkung bei der Feststellung des Kreistagswahlergebnisses. 

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern, also mindestens 5 Mitgliedern. Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist grundsätzlich kraft Gesetzes der Bürgermeister. Da Herr Bürgermeister Spieß Wahlbewerber bei der Kreistagswahl ist, und damit gehindert ist den Vorsitz zu übernehmen, muss der Gemeinderat den Vorsitzenden wählen. Gleichzeitig ist auch sein Stellvertreter zu wählen, unabhängig von der möglichen Funktionsfähigkeit eines allgemeinen Stellvertreters des Bürgermeisters. Wählbar sind dabei alle Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten, auch wenn sie nicht Bürger der Gemeinde sind. 

Neben den genannten Aufgaben übernimmt der Gemeindewahlausschuss gleichzeitig die Aufgaben des Briefwahlvorstandes bei der Europawahl. Nach der Schließung der Wahllokale am 26.05.2019 um 18:00 Uhr ist vorrangig die Europawahl auszuzählen. Ab circa 19:30 Uhr erfolgt die Auszählung der Kreistagswahl. Am Montag, 27.05.2019 ab 08:00 Uhr erfolgt die Auszählung der Gemeinderatswahl. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse folgt am Montag, 27.05.2019 um 14:00 Uhr.  

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat hat der Annahme von Spenden in Höhe von 500,00 EUR für die Kinder- und Jugendarbeit und in Höhe von 680,00 EUR für die Helfer-vor Ort Gruppe Blitzenreute zugestimmt.