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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 23. Oktober 2019

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 23.10.2019 wird berichtet, und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Baugesuche
a) Flst. 856/3, Reutestraße 15, 88273 Fronreute-Fronhofen
Abbruch eines bestehenden
Gebäudes und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Flst. 856/3, Reutestraße 15, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Die Bauherren planen den Abbruch des bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäudes. Im Anschluss soll ein neues Einfamilienwohnhaus mit Garage auf dem Grundstück errichtet werden.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich von Fronhofen und beurteilt sich bauplanungsrechtlich gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten. Die notwendigen Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Fronreute sind nachgewiesen.

Umsetzung der Eigenkontrollverordnung
Kanalisationen sind nach der Eigenkontrollverordnung von Baden-Württemberg regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Im Haushaltsjahr 2020 ist wieder eine Befahrung der Kanalisation geplant.

Dabei wird untersucht, ob Abwasser in das Erdreich austritt oder Fremdwasser in die Kanalisation eintritt. Die Überprüfungen und erforderlichen Sanierungen sind nach wasserwirtschaftlichen Dringlichkeiten und nach vorgegebenen Fällen durchzuführen.

Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung hat die Gemeinde Fronreute im Jahr 2007 die öffentlichen Abwasserkanäle mittels TV-Befahrung auf Schäden untersuchen lassen.

Die Schäden sind eingeteilt in die Schadensklassen 0 (dringender Handlungsbedarf) bis 4 (kein Handlungsbedarf). Die Schäden der Schadensklasse 0 wurden zwischenzeitlich saniert; die Schäden der Schadensklasse 1 wurden ebenfalls, bis auf kurze Teilstrecken, saniert.

Die Eigenkontrollverordnung schreibt eine Befahrung der Bestandskanäle alle zehn Jahre und für neue Känale alle 15 Jahre vor. Im Jahr 2020 wird deshalb wieder eine Befahrung der Kanalisation stattfinden.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Gemeinderatsitzung am 23.09.2019 wurden keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende
- Vorschlag an die Verbandsversammlung zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat hat die Empfehlung an die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende beschlossen, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Mock"“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 18.10.2019 zu billigen
.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Durch die vierte Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mock“ soll ein Teilbereich auf der Gemarkung Wolpertswende einer Änderung unterzogen werden. Der zu überplanende Bereich soll die gewerbliche Fläche im Norden des Ortsteils Wolpertswende nach Westen hin erweitern. Diese liegt westlich der „Aulendorfer Straße“ (K 7955). Der Änderungsbereich hat eine Fläche von circa 0,23 ha.

Beschaffung von zwei Wärmebildkameras für die Freiwillige Feuerwehr
- Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung
Der Anschaffung von zwei Wärmebildkameras und der Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 2.800,00 EUR wurde zugestimmt.

Im Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Fronreute wurde im April 2019 die Anschaffung einer Wärmebildkamera thematisiert. Die Wärmebildkamera wurde von April bis September während der Übung getestet und der Gesamtausschuss hält den Kauf von je einer Wärmebildkamera auf jedem Löschgruppenfahrzeug für notwendig.

Eine Wärmebildkamera hat folgenden Einsatzzweck:

  • Lagebeurteilung

Bei der Lagebeurteilung kann die Wärmebildkamera einen schnellen Überblick geben, welche Bereiche durch ein Brandereignis betroffen sind. Weiterhin lässt sich Wärmestrahlung auf umliegende Objekte/Gebäude erkennen.

  • Brandbekämpfung

Bei der Brandbekämpfung im Innenangriff ist durch die Wärmebildkamera auch bei „Nullsicht“ durch Rauch eine bessere Orientierung für den Angriffstrupp möglich. Dies ermöglicht ein schnelleres Vordringen zum Einsatzort. Ein weiterer Vorteil ist die schnelle Identifikation von Brandherden, so kann frühzeitig eine weitere Ausbreitung vermieden und der Löschangriff Wasser sparender durchgeführt werden.

  • Nachlöscharbeiten

Die Wärmebildkamera kann zur Kontrolle einer Einsatzstelle eingesetzt werden. Es lassen sich Glutnester zuverlässig auffinden. Hier kann die Wärmebildkamera somit die Nachlöscharbeiten unterstützen und vereinfachen.

  • Verkehrsunfälle

Die Kamera ist geeignet bei alternativen Antrieben eine Füllstandkontrolle und Batterietemperatur zu messen

  • Personensuche

Die Wärmebildkamera kann auch für die Personensuche eingesetzt werden. Auch Personen haben eine Wärmesignatur und sind somit auf dem Wärmebild erkennbar. Eingesetzt werden kann die Wärmebildkamera dabei sowohl bei der Suche nach Opfern als auch bei der Suche nach verunfallten Atemschutzgeräteträgern der Feuerwehr, also dem Atemschutznotfall.

  • Eigenschutz

Die Wärmebildkamera kann dem vorgehenden Trupp helfen, Gefahren, Stolperstellen, Hindernisse zu erkennen. Auch ein verlorener Feuerwehrmann kann schneller wieder gefunden werden, da die Orientierung in einem dunklen oder auch verrauchten Raum erleichtert wird.

Die Gemeindeverwaltung unterstützt die Anschaffung von notwendigen Ausrüstungsgegenständen, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu erhalten. Die Anforderungen ändern sich in Bezug auf die Bausubstanzen, mehr Gewerbebetriebe, größere Gebäude mit mehr Gefahrenpotential (Schulen, Pflegeheim, Kinderhäuser). Alternative Fahrzeugantriebe werden mehr.

Im Finanzhaushalt der Gemeinde Fronreute sind im Haushaltsjahr 2019 für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen 10.000,00 EUR eingeplant. Angeschafft wurde in diesem Jahr ein Wassersauger mit Kosten in Höhe von 1.987,00 EUR, so dass noch freie Haushaltsmittel in Höhe von 8.013,00 EUR zur Verfügung stehen.

Die Kosten für eine Wärmebildkamera FLIR K45 liegt bei netto 3.700,00 EUR. Notwendig ist noch ein Kfz Halterung mit gleichzeitiger Ladung des Akkus mit Kosten von netto 648,00 EUR und weiteres Zubehör. Die Kosten für eine Wärmebildkamera liegt bei netto 4.500,00 EUR netto. Zwei Wärmebildkameras kosten brutto 10.710,00 EUR. Es ist deshalb eine überplanmäßige Auszahlung von bis zu 2.800,00 EUR zu bewilligen.

Ersatzbeschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr Fronreute
- vorzeitige Freigabe von Haushaltsmitteln des Haushaltsjahres 2020
- Beschlussfassung
Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung von gebrauchten Feuerwehrfahrzeugen im Grundsatz zu. Die Verwaltung und der Gesamtausschuss der Feuerwehr wurden beauftragt, das Angebot von gebrauchten Löschgruppenfahrzeugen, welches den Anforderungen der FFW Fronreute entspricht, zu prüfen. Der Gemeinderat stimmt einer vorzeitigen Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2020 und bei einem Kauf vor Verabschiedung des Haushaltes 2020 einer außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von maximal 135.000,00 EUR für zwei Feuerwehrfahrzeuge zu.

Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung am 11.06.2018 den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Fronreute beschlossen und damit die notwendige Ersatzbeschaffung zweier Löschgruppenfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr Fronreute im Jahr 2020 anerkannt.

Der Brandschutzbedarfsplanung sieht folgende Zeiträume für die Ersatzbeschaffung der Feuerwehrfahrzeuge vor:

Fahrzeug und Baujahr                  Ersatzbeschaffung im Jahr

LF 8, 1976                                         2020, Abt. Blitzenreute
LF 8, 1976                                         2020, Abt. Fronhofen
LF 10/6, 2007                                    2031, Abt. Blitzenreute
LF 10/6, 2010                                    2034, Abt. Fronhofen

MTW, 1994                                       2019, Abt. Blitzenreute
                                                           (Fahrzeug bestellt, derzeit in der Produktion)
MTW, 2014                                       2034, Abt. Fronhofen

Die Löschgruppenfahrzeuge LF8, Baujahr 1976 werden im Einsatzfall für das Personal der 2. Gruppe benötigt. Sie dienen zum Aufbau der Wasserversorgung und zur Unterstützung des Löschgruppenfahrzeuges LF 10/6. Beide Löschgruppenfahrzeuge LF 8 sind nach dem letzten TÜV Bericht nur noch bedingt einsatzbereit. Es ist eine Beschaffung zweier neuer Fahrzeuge für die beiden Löschgruppenfahrzeuge LF 8 notwendig.

Im Brandschutzbedarfsplan wurden die Gründe für die Neubeschaffung sowie die Anforderungen an die neuen Fahrzeuge ausgeführt. Im Brandschutzbedarfsplan ist die Anschaffung von zwei neuen Tragkraftspritzenfahrzeugen (kurz: TSF) genannt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan 2019 in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 150.000,00 EUR/Fahrzeug, insgesamt 300.000,00 EUR eingestellt. Daneben wurde ein möglicher Zuschuss nach der Z-Feu in Höhe von 40.000,00 EUR/Fahrzeug, insgesamt 80.000,00 EUR eingestellt.

Die neuen Fahrzeuge müssen den vielfältigen Einsatzanforderungen uneingeschränkt gerecht werden und insbesondere den Mannschaftstransport zum Einsatz sicherstellen. Der Mannschaftstransport zum Einsatz ist der Feuerwehr ein wichtiges Anliegen. In der Mannschaftskabine eines TSF können lediglich vier Einsatzkräfte und zwei Einsatzkräfte vorne, also insgesamt 6 Einsatzkräfte transportiert werden. Die Freiwillige Feuerwehr sieht die Notwendigkeit eines Mannschaftstransports von 6 bis 9 Personen. Im Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr wurde deshalb die Anschaffung eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges mit einer größeren Mannschaftskabine geprüft, welches zudem auch noch leistungsfähiger ist als ein TSF. So verfügen die gebrauchten Feuerwehrfahrzeuge über Wasser an Bord.

Von der Verwaltung wurden deshalb verschiedene Händler in Deutschland angeschrieben. Dabei wurden die konkreten Anforderungen an dieses gebrauchte Fahrzeug genannt, unter Anderem sollte das Fahrzeug nicht mehr als 35.000 km gefahren sein, nicht älter als 20 Jahre sein, mindestens cirka 100 KW und 9 Sitzplätze haben. Der Gemeinde wurden auf Ihre Anfrage interessante Fahrzeuge angeboten, allerdings oft auch Fahrzeuge, welche älter als 20 Jahre sind. Die Verwaltung wie auch der Gesamtausschuss der Feuerwehr hält die Anschaffung eines größeren und leistungsfähigeren gebrauchten Fahrzeuges für eine unter Umständen wirtschaftliche Alternative.

Von Feuerwehrfahrzeugen ist eine Antragstellung für die Zuwendung nach der Z-Feu im Februar 2020 notwendig. Deshalb sollte bis Januar 2020 geprüft werden und feststehen, ob ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft wird oder nicht. Sollte dieses Fahrzeug gefunden werden, ist eine schnelle Entscheidung in Vorgriff auf den Haushalt 2020 notwendig. Der Gemeinderat sollte deshalb über die vorzeitige Inanspruchnahme der Haushaltsmittel 2020 oder für den Fall, dass noch 2019 ein Fahrzeug gekauft wird, eine außerplanmäßige Auszahlung oder Aufwendung beschließen.

Anpassung der Winterdienstregelung und Vertragsgestaltung
Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Winterdienstplanes hinsichtlich der minimalen Schneehöhe vom 5 cm und dem Salzen von Steigungen zu. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die bisherigen Stunden- und Bereitstellungssätze des externen Dienstleisters anzupassen.

Der Winterdienst in der Gemeinde wird von den Mitarbeitern des Bauhofes durchgeführt. Für den Ortsteil Fronhofen und Teile von Blitzenreute ist zudem ein externer Dienstleister beauftragt. Seitens der Verwaltung wird jährlich ein Winterdienstplan aufgestellt. Dieser Winterdienstplan enthält neben allgemeinen Regelungen der Durchführung auch den Bereitschaftsplan. Auch externe Dienstleister erhalten den Winterdienstplan, werden jedoch bisher nicht durch den gemeindlichen Bereitschaftsdienst alarmiert. Die Abrechnung des Dienstleisters erfolgt stündlich und pro eingesetztem Fahrzeug / Maschine. Zudem erhält dieser eine jährliche Bereitstellungspauschale.

Bisher enthält der Winterdienstplan keine Regelungen, ab welcher Schneehöhe überhaupt zu räumen ist. Das heißt, der externe Dienstleister entscheidet eigenständig, ob und wann er eine Räumung / Streuung durchführt. In der Vergangenheit hatte dies zur Folge, dass auch bei sehr geringen Schneemengen und entsprechender Witterung eine Räumung durchgeführt wurde. Um dies in Zukunft einzudämmen wird eine Regelung in den Winterdienstplan aufgenommen werden, dass eine Räumung erst ab 5 cm Neuschnee erforderlich ist.

Um die Umwelt zu schonen und Kosten für Streusalz einzusparen, sollen nur noch genau definierte Strecken gesalzen werden. Diese Strecken werden im Winterdienstplan ganz speziell aufgeführt werden. Alle anderen Strecken werden nur noch geräumt und eventuell gesplittet.

Die Alarmierung des Winterdienstes soll wie gehabt beibehalten werden. Das heißt, dass ausschließlich die Kollegen des Bauhofes durch den Bereitschaftsdienst alarmiert werden. Der externe Dienstleister entscheidet unter Beachtung der Vorgaben des Winterdienstplanes eigenständig, wann er eine Räumung durchführt.

Die bisherige Vergütung des externen Dienstleisters war sehr niedrig. Hier soll für die kommende Winterdienstsaison eine entsprechende Anpassung der Stunden- und Bereitstellungspreise vorgenommen werden.

Ausbau der Breitbandversorgung im Gebiet „Blitzenreute Mitte“
- Vergabe der Maßnahme
Der Breitbandausbau mit Tiefbauarbeiten und Kabeltechnik wurde an die Firma KTS Bauunternehmung, Heilbronn, zum Angebotspreis von 869.416,32 EUR vergeben. Der Beginn der Baumaßnahmen ist noch im Jahr 2019 vorgesehen.

Der Ausbau der Breitbandversorgung im Gebiet „Blitzenreute Mitte“ umfasst das Gewerbegebiet Brühl, weitergehend über die Raiffeisenstraße, Kirchstraße über den Dorfplatz mit dem Rathaus, Dorfgemeinschaftshaus zum Pfarrhaus und weiter über die Schwommengasse bis zum Kreuzungsbereich Dornacher Ried.

Mit dieser Maßnahme werden das Gewerbegebiet Brühl, das Neubaugebiet Dornacher Ried und die Grundstücke auf dem Weg mit Breitband erschlossen. Das Gewerbegebiet Brühl und das Baugebiet Dornacher Ried müssen angeschlossen werden, weil die Deutsche Telekom hier gar nicht oder nur unzureichend Leitungen verlegt hat. Die Kosten hierfür sind im Bauplatzpreis eingerechnet.

Zur Zeit erfolgen die vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Blitzenreute Süd“ (Baugebiet Leimäcker I und II, Biegenburg und Schule Blitzenreute) und für das gesamte Gemeindegebiet. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass für Blitzenreute Süd ein Förderantrag Anfang 2020 gestellt werden kann, für die restlichen Gebiete dann im Laufe des Jahres 2020. Der Gesamtausbau in Fronreute wird aber sicherlich einige Jahre in Anspruch nehmen. Dazu müssen aber auch die finanziellen Eigenmittel zur Verfügung stehen, was erst noch beraten werden muss. Im Innenbereich von Fronhofen und teilweise auch in Staig ist eine Förderung im Moment ausgeschlossen, weil die Schwelle für eine Förderung „unter 30 Mbit“ besteht.

Kläranlage Fronhofen
- weitere Vorgehensweise hinsichtlich eines Anschlusses zur Kläranlage Kanzach
Im Mai 2017 wurde ein Strukturgutachten zur Zukunft der Kläranlage Fronhofen durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner, Stuttgart erarbeitet. Mit diesem Strukturgutachten wurde der mögliche Anschluss der Kläranlage Fronhofen an die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental in Kanzach untersucht. Der Gemeinderat hatte beschlossen, die mögliche Stilllegung der Kläranlage Fronhofen und den Anschluss an die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental weiter zu untersuchen.

Im Mai 2017 wurde das Strukturgutachtens vom Ingenieurbüro Jedele und Partner, Stuttgart vorgestellt. Das Ingenieurbüro Jedele und Partner betreut technisch die Kläranlage Fronhofen wie auch die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental in Kanzach. Hintergrund ist, dass die Kläranlage Fronhofen eine neue wasserrechtliche Erlaubnis benötigt. Der Bestand und die Funktion der Kläranlage könnte auch zukünftig sichergestellt werden, wenn die bau-, maschinen- und technische Ausstattung den Anforderungen entsprechend angepasst wird. Dafür sind stellenweise Sanierungen, Ersatzbeschaffungen und eine Modernisierung notwendig, die sehr kostenintensiv sind.

Personell wird die Kläranlage von den Mitarbeitern des Gemeindebauhofes betreut, wobei die Mitarbeiter der Gemeinde über keine spezifische Ausbildung im Abwasserbereich verfügen. Denkbar wäre es für die Gemeinde deshalb, die Betreuung der Kläranlage an die Mitarbeiter des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussentals zu übergeben.

Eine andere Alternative zum Weiterbetrieb der Kläranlage wäre deren Stilllegung und die Ableitung des anfallenden Abwassers in das Klärwerk des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental. Die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental in Kanzach, welche für 50.000 Einwohnergleichwerte ausgebaut wurde, behandelt das Abwasser der Verbandsgemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende mechanisch-biologisch und chemisch. Das gereinigte Abwasser wird in die Schussen eingeleitet.

Bis Ende 2015 wurde in die Kläranlage auch das Abwasser der Papierfabrik Artic Paper aus Mochenwangen mitbehandelt. Durch die Schließung der Papierfabrik im Dezember 2015 entfällt seit Jahresbeginn 2016 rund die Hälfte des zu behandelnden Abwassers. Durch den Wegfall des Abwassers der Papierfabrik werden auf der Kläranlage Kanzach Kapazitäten frei.

Die Kläranlage in Fronhofen umfasst 1750 Einwohnergleichwerte. Auf abwassertechnische Sicht ist die Mitbehandlung der Wassermengen und-Frachten aus Fronhofen in der Kläranlage Kanzach möglich. Negative Auswirkungen auf die bisherige Reinigungsleistung sind nicht zu erwarten. Erweiterungsmaßnahmen auf der Kläranlage Kanzach sind nicht erforderlich.

Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich bei einem Zusammenschluss an den anfallenden Zusatzkosten mit 25 %. Berücksichtigt man die bessere Abwasserreinigung und die Entlastung des Feuertobelbachs so ist aus fachlicher Sicht ein Anschluss zu empfehlen. Damit profitieren auch die Verbandsgemeinden Baindt, Wolpertswende, Berg und Fronreute. Der Gemeinderat hat beschlossen, die mögliche Stilllegung der Kläranlage Fronhofen und den Anschluss an die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental auf der Grundlage des Strukturgutachtens weiter zu untersuchen und baldmöglichst die abschließende Entscheidung zu fällen.

Bis dahin ist eine Übergangslösung bis zum Umschluss der Kläranlage erforderlich. Bei der Abwasserreinigung sind die Belastungen CSB und Phosphor im Rahmen der Erwartung, aber die Belastungen beim Stickstoff überproportional hoch. Die wasserrechtlich geforderte Abwassermenge wird nicht eingehalten. Das Problem ist behebbar durch Kopplung der

Steuerungstechnik des Regenüberlaufbeckens und der Kläranlage. Dadurch wird die Abflussregelung vom Regenüberlaufbecken in die Kläranlage optimiert. Ein zweiter Schritt wäre die Vergrößerung des biologischen Anlagenteils durch die Einbindung des Pufferbeckens. Die Investitionssumme von circa 35.700,00 EUR wäre innerhalb von drei Jahren mit der Abwasserabgabe in Höhe von 16.800,00 EUR verrechenbar.

Bericht aus der Kindergartenausschusssitzung
Der Gemeinderat wurde über die Beratungen aus der Sitzung des gemeinsamen Kindergartenausschusses vom 16.10.2019 informiert.

Schwerpunktmäßig wurden folgende Themen beraten:

Entwicklung der Kinderzahlen

Kindergarten Fronhofen:
Die zwei Kindergartengruppen sind mit 21 und 18 Kindern belegt sind. Bis Mai 2020 sind beide Gruppen mit 25 Kindern voll belegt. Dazu kommt die Kleingruppe mit 10 Kindern, welche zum 01.03.2019 eingerichtet wurde. Die Gruppe wird auf 12 Kinder gefüllt. Ab Mai 2020 sind alle Plätze belegt. Es liegen aber auch keine Anmeldungen mehr vor. Die Platzsituation hat sich aufgrund von Abmeldungen aufgrund von Wegzügen etwas entspannt.

Die Krippe ist mit zwölf Plätzen voll belegt. Es lagen noch sechs Anmeldungen vor, zwei Kinder haben einen Krippenplatz in Staig in Anspruch genommen. Von den anderen Eltern war ein Krippenplatz in Staig und Blitzenreute nicht gewünscht.

Kinderhaus Blitzenreute:
Der Kindergarten ist derzeit mit 80 Kindern belegt. In zwei Kindergartengruppen können auch zweijährige Kinder in die altersgemischte Gruppe aufgenommen werden. Die beiden Krippengruppen sind mit je zwölf Kindern bis Januar 2020 voll belegt. Neuaufnahmen sind möglich, wenn Krippenkinder in den Kindergarten wechseln. Kindergartenplätze stehen zur Verfügung. So können Kindergartenplätze aufgrund von Zuzügen in das Neubaugebiet Dornacher Ried angeboten werden.

Kindergarten Staig:
Die beiden Gruppen im Kindergarten sind mit je 23 Plätzen belegt. Bis Dezember 2019 sind beide Gruppen voll belegt. Im Kindergarten stehen einzelne Kinder auf der Warteliste. Auch können ab Dezember 2019 keine Krippenkinder mehr in den Kindergarten wechseln. Dies entspricht den Zahlen aus der Kindergartenbedarfsplanung. Bis Mai 2020 werden sechs Kindergartenplätze benötigt.

Zum 01.09.2019 wurde eine neue Krippengruppe eröffnet. Hier wird alle 14 Tage ein Kind neu eingewöhnt. Diese Krippengruppe ist bis Januar 2020 voll belegt. Die andere Krippengruppe ist bereits mit zwölf Plätzen voll belegt. Dann stehen acht Kinder auf der Warteliste auf einen Krippenplatz. Diese Kinder haben auch ein Geschwisterkind im Kindergarten in Staig, so dass ein Krippenplatz in Blitzenreute schwierig ist. Auch stehen diese Plätze im Kindergarten Blitzenreute nicht in dieser Anzahl zur Verfügung.

Die Geburtenzahlen sind im letzten Jahr leicht gesunken.

                                                    Blitzenreute                   Staig                   Fronhofen               Gesamt

01.10.13 - 30.09.14                             18                            16                              14                      48

01.10.14 - 30.09.15                             21                            18                              23                      62

01.10.15 - 30.09.16                             18                            22                              17                      57

01.10.16 - 30.09.17                             16                            20                              16                      52

01.10.17 - 30.09.18                             20                            16                              20                      56

01.10.18 - 30.09.19                             18                            12                              17                      47      

Die Entspannung durch die zurückgehenden Geburtenzahlen wird aber durch die Verschiebung des Einschulungsstichtags aufgehoben. Der Einschulungsstichtag wird voraussichtlich im Jahr 2020 auf den 31. August vorverlegt, im Jahr 2021 auf den 31. Juli und im Jahr 2022 auf den 30. Juni. In der Summe bedeutet dies, dass in der Gemeinde Fronreute 14 Kinder mehr im Kindergarten verbleiben.

Allerdings trifft es nicht alle Kinder gleichermaßen, sondern insbesondere den Kindergarten in Staig mit zwölf zusätzlichen Kindern. Dies wird zu einem Engpass im Kindergartenjahr 2022/2023 führen.

Im Kindergartenjahr 2021/2022 verbleiben fünf Kinder mehr im Kindergarten Fronhofen. Auch dies wird zu einem Engpass im Frühjahr 2022 führen.

Die Räumlichkeiten für die Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe im Kindergarten St. Magnus in Staig stehen im Untergeschoss (bisherige Krippenräume) zur Verfügung. Da sowohl ein Engpass an Krippenplätzen wie auch an Kindergartenplätzen besteht, ist angedacht eine altersgemischte Gruppe einzurichten. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme (01.03.2020 oder 01.04.2020) sollte noch im Laufe des November und Dezember entschieden werden, da Personal ausgeschrieben werden muss.

Ferienplanung für das nächste Kindergartenjahr 2019/2020
Die Ferienordnungen für die einzelnen Kindergärten wurden im Elternbeirat genehmigt. Da berufstätige Eltern ihren Urlaub frühzeitig beim Arbeitgeber anmelden müssen, sollen zukünftig die Ferienpläne in der Kindergartenausschusssitzung früher genehmigt werden.

Die Anzahl der Schließtage liegt zwischen 36 Tagen und 39 Tagen. Zu berücksichtigen sind dabei 30 Urlaubstage für die Mitarbeiter. Dazu kommen zwei Planungstage, ein Tag für den Betriebsausflug und Reinigungstage vor den Ferien.

Haushaltsplanung und Investitionen 2020
Die Mittelanmeldungen wurden von den Kindergartenleitungen an die Kirchenpfleger und die Verwaltung weitergegeben. Mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 wird geprüft, ob alle vorgesehenen Maßnahmen so verwirklicht werden können.

Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2018 der Gemeinde Fronreute
- Feststellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung 2018 mit Einnahmen und Ausgaben von 12.235.224,10 EUR, davon im Verwaltungshaushalt 11.265.736,50 EUR und im Vermögenshaushalt 969.487,60 EUR wurde vom Gemeinderat ohne Einwände festgestellt.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wurde vom Gemeinderat am 19.02.2018 beschlossen. Die Kommunalaufsicht hat mit Bescheid vom 16.03.2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung festgestellt sowie die Kreditaufnahmen genehmigt.

Aufgrund des positiven Verlaufs des Verwaltungshaushalts 2018 konnte dem Vermögenshaushalt mit 1.474.173,18 € ein deutlich höherer Betrag als geplant (408.000 €) zugeführt werden.

Zum positiven Verlauf des Jahres 2018 lässt sich anmerken, dass die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 752.817,50 € höher wie geplant ausfielen. Die größten positive Abweichungen waren die Gewerbesteuereinnahmen mit Mehreinnahmen von 179.400 € sowie die Schlüsselzuweisungen mit 146.500 € mehr als geplant.

Auf der Ausgabenseite ergaben sich ebenso Be- und Entlastungen. Aufgrund der relativ hohen Gewerbesteuereinnahmen fiel die Gewerbesteuerumlage 35.000 € höher aus. Ebenso der Betriebskostenzuschuss für den Kindergarten St. Karl in Blitzenreute. Hierfür wurden bislang 95.600 € mehr als geplant verausgabt, wobei die Schlussrechnung für das Jahr 2018 noch aussteht. Für den Kindergarten St. Magnus steht die Schlussrechnungen ebenso noch aus. Hier wurde der Ansatz um rund 16.700 € nicht ausgeschöpft. Die Nachzahlungen bzw. Erstattungen werden entsprechende Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2019 haben. Die Abrechnung für den Kindergarten St. Josef in Fronhofen ist bereits erfolgt. Hier war eine Nachzahlung in Höhe von etwa 33.900 € zu leisten. Dieser Aufwand wurde noch im Jahr 2018 verbucht und wird sich daher nicht auf das Folgejahr auswirken. Zusätzlich fiel die Kostenerstattung an den GVV Fronreute-Wolpertswende für die Bauverwaltung mit rund 47.700 € höher aus, weil in diesem Bereich mehr Leistungen erbracht wurden, als geplant waren. Im Gegensatz hierzu wurde der Bereich Flächennutzungsplanung/Bauleitplanung um 24.000 € entlastet.

Bei den Personalausgaben ergaben sich in Summe Einsparungen gegenüber der Planung von über 18.600 €. Der Betriebskostenanteil an den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental fiel mit rund 68.000 € geringer als geplant aus. Weitere Einsparungen ergaben sich im Bereich der Sachaufwendungen für Bebauungspläne mit knapp 97.600 € bei einem Haushaltsansatz von 100.000 € und bei der Unterhaltung der Gemeindestraßen mit knapp 58.900, wobei diese im Jahr 2019 erneut geplant sind und somit keine echte Einsparung darstellen.

Durch die verschiedensten Abweichungen des Verwaltungshaushalts fiel die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 1.474.173,18 € deutlich höher wie geplant aus. Abzüglich der Darlehenstilgungen von 291.265,42 € standen im Vermögenshaushalt somit 1.182.907,76 € zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung (Nettoinvestitionsrate).

Im Vermögenshaushalt waren Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.094.780 € geplant. Hinzu kamen Haushaltseinnahmereste mit 2.658.077 € und Haushaltsausgabereste mit 4.119.191,33 €. Abgeschlossen wurde der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 969.487,60 €. Haushaltsreste werden aufgrund der Doppikumstellung nicht gebildet.

Bereits unterjährig zeichnete sich ab, dass bestimmte investive Maßnahmen im Jahr 2018 nicht mehr in vollem Umfang realisiert werden können oder die Rechnungsstellung Dritter erst im Folgejahr erfolgen wird, sodass sich entsprechende Entlastungen für das Jahr 2018 ergeben. Hierbei sei u.a. auf die Planung des Umbaus der Grundschule Blitzenreute, die Aufstockung des Kindergartens St. Magnus in Staig, die Planungsrate für den Ausbau der Annenbergstraße, die Erstellung eines Rückhaltebeckens in Staig, diverse Grunderwerbe (insb. der Flächen des alten Kindergartens in Fronhofen) und mehrere Breitbandausbaumaßnahmen verwiesen, die im Haushalt 2019 erneut veranschlagt wurden. Darüber hinaus wurde das Projekt des Zwischenerwerbs des Volksbankgeländes Fronhofen und die Baureifmachung der Flächen 2018 nicht umgesetzt. Allein für diese Maßnahme beträgt das Volumen im Saldo 789.000 €.

Der allgemeinen Rücklage konnte ein Betrag von 2.150.890,71 € zugeführt werden. Geplant war eine Entnahme von rund 1.013.000 €. Zum 31.12.2018 beträgt der Stand der allgemeinen Rücklage somit 4.247.593,14 €. Im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens wird der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018 jedoch nicht in das Haushaltsjahr 2019 übernommen. Die kamerale allgemeine Rücklage ist mit der Ergebnisrücklage im neuen Haushaltsrecht nicht vergleichbar. In der kommunalen Doppik erwirtschaftet sich der Überschuss aus der positiven Differenz aus Erträgen und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. Überschüsse sind in die Rücklage einzustellen und erhöhen somit das Eigenkapital in der Bilanz.

Zu Jahresbeginn betrug der Stand der Kreditschulden der Kernverwaltung 4.006.448,14 €. Neue Kreditaufnahmen waren in Höhe von 2.000.000 € vorgesehen. Reste aus dem Jahr 2017 wurden nicht übertragen. Aufgenommen wurde im Jahr 2018 ein Darlehen bei der LBBW über eine Höhe von 1.000.000 €. Abzüglich der geleisteten Tilgungen mit 291.265,42 € betrug der Schuldenstand zum 31.12.2018 somit 4.715.182,72 €. Geplant war ein Schuldenstand von 5.673.448 €.

Sonderrechnung der Wasserversorgung Fronreute
- Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Die Sonderrechnung Wasserversorgung 2018 wurde vom Gemeinderat festgestellt und beschlossen.

Das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 16.325,90 € ab und somit 3.999,10 € weniger als geplant.
Der Rückgang des Gewinns ist überwiegend auf die Ausgabensituation zurückzuführen. Bei einzelnen Ansätzen teilweise große Planabweichungen.

Die Mittel für die Unterhaltung der baulichen Anlagen werden zwar um rund 3.450 € nicht vollständig ausgeschöpft. Im Gegenzug übersteigen die Ausgaben für die Unterhaltung des Leitungsnetzes den Planansatz aber um rund 23.100 €, was sich deutlich im Gewinn für das Wirtschaftsjahr 2018 niederschlägt. Die Betriebsbetreuung durch die TeWS übersteigt den Planansatz um rund 1.800 € und die Betriebskostenumlage an den Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal fiel rund 1.250 € höher wie geplant aus. Außerdem war der EVD-Kostenbeitrag durch Verrechnung mit der Gemeinde Fronreute in Höhe von 3.350 € nicht eingeplant. Investitionen wurden in Höhe von insgesamt rund 236.500 € getätigt. Der Vermögensplan wird damit um rund 55.500 € entlastet. Die Investitionen der vergangenen Jahre ziehen aber weiterhin entsprechende Abschreibungen nach sich, die in dieser Höhe nicht vorgesehen waren. Einem Ansatz von 78.500 € standen Abschreibungen von 83.048,25 € und somit rund 4.550 € mehr gegenüber, die sich ebenfalls negativ auf den geplanten Gewinn auswirken.

Der Stand der Schulden zum 01.01.2018 betrug 1.928.697,76 €. Im Haushaltsjahr 2018 wurde wie geplant eine Kreditaufnahme i.H.v. 250.000 € getätigt. Die Tilgungsleistungen des Jahres 2018 betrugen 102.593,16 €. Die Schulden gegenüber Kreditinstituten betragen zum 31.12.2018    2.076.104,60 €.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat hat der Annahme einer Spende von 150,00 EUR für den Frederick-Lesetag an der Grundschule Fronhofen und einer Spende an die Freiwillige Feuerwehr in Höhe von 30,00 EUR zugestimmt.