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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 18. November 2019

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 18.11.2019 wird berichtet, und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Baugesuche

a) Flst. 1893, Moosbeerenweg 4, 88273 Fronreute
    Errichtung eines Wohnhauses mit Garage
    Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.

Die Bauherren planen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

b) Flst. 772 + 773, Feldmoos 10, 88273 Fronreute
    Neubau eines Hühnerstalles (4052 Tiere); Abbruch des bestehenden Schweinestalls und Neubau eines
    Futtermittelsilos
    Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.

Der Bauherr plant den Neubau eines Hühnerstalls für 4052 Tiere. Der Stall soll eine Gesamtlänge von 51,66 Metern haben. Die Höhe auf der Nord-Ost Seite (aus Richtung der Feldmooser Straße) beträgt circa 4,15 Meter. Auf der straßenabgewandten Seite, also Süd-West, beträgt die Höhe circa 5,77 Meter. Außerdem ist die Erweiterung der zwei bestehenden Futtersilos geplant. Hier soll ein drittes Silo mit den Maßen Höhe = 9,5 Meter und Durchmesser = 3,58 Meter) errichtet werden. Der bestehende Schweinestall auf dem Flurstück soll abgebrochen werden.

Das Bauvorhaben befindet sich zum größten Teil im Außenbereich. Nur minimale Teilebereiche des geplanten Hühnerstalls (circa 30 Quadratmeter) befinden sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Abrundungssatzung „Feldmoos“. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Das Bauvorhaben ist privilegiert. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

c) Flst. 993/2, Schenkenwaldstraße 38, 88273 Fronreute
   Abbruch Hackschnitzellager, Holzschopf und Hochsilo und Neubau
   Hackschnitzellager- und Maschinenhalle
   Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.

Der Bauherr möchte die bestehende Siloanlage, den bestehenden Holzschopf sowie das bestehende Hackschnitzellager abbrechen. Ebenso soll die ehemalige Brennerei entfernt werden. Im Gegenzug plant der Bauherr die Errichtung einer Hackschnitzellager- und Maschinenhalle. Diese soll eine Fläche von circa 175 Quadratmetern einnehmen und eine Firsthöhe von 7,08 Metern haben.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

d) Flst. 51 und 113, Meßhausen 24, 88273 Fronreute
     Veränderte Bauausführung Stall / Melkhaus und Lagerplatte
    Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.

Mit Genehmigung vom 20.07.2017 wurden durch die Baurechtsbehörde ein Offenstall mit Lauf Hof für 65 Weidetiere, sowie ein Melkstand und eine Lagerplatte für Heu-, Stroh- und Siloballen, genehmigt. Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass der Bauherr dieses Vorhaben, abweichend von der erteilten Baugenehmigung, ausgeführt hat.

An der Ostseite des Stalles ist an der Stelle des genehmigten Futtergangs nun ein circa 200 Quadratmeter großer Lauf Hof entstanden und anschließend an diesen soll der Futtergang entstehen. Durch diese Erweiterung des Stalls muss der Melkstand um 1,84 Meter in Richtung Osten verschoben werden. Die Lagerplatte soll auf eine Fläche von 360 Quadratmeter verkleinert werden. Genehmigt wurde diese mit einer Fläche von 600 Quadratmetern.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Das Vorhaben ist privilegiert. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.  

e) Flst. 246/4, Am Friedhof 4, 88273 Fronreute
    Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnhaus
    Der Technische Ausschuss hat einer Befreiung von der  Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2
    Baugesetzbuch bezüglich der geplanten Verkehrsfläche, die im Bereich liegt, in dem keine baulichen Anlagen
    errichtet werden dürfen, zugestimmt.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.09.2019 bereits das Einvernehmen zu diesem Baugesuch erteilt. Während der Bearbeitung wurde vom Landratsamt festgestellt, dass im östlichen Bereich des Grundstückes eine Verkehrsfläche (kein Stellplatz) angelegt werden soll. Allerdings liegt ein Teil dieser Verkehrsfläche im Bereich, in dem keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen. Hintergrund dieser Festsetzung ist das Anbauverbot an die Kreisstraße (um Gefährdungen des Verkehrs zu minimieren). Die geplante Verkehrsfläche ist unstrittig eine bauliche Anlage, jedoch darf angenommen werden, dass hierdurch keine Gefährdung des Verkehrs auf der Kreisstraße entsteht.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Brühl“. Bei dem eingereichten Antrag soll auf der Fläche, auf der keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, eine Verkehrsfläche angelegt werden. Die Fläche beträgt circa 80 Quadratmeter.

Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

f) Flst. 1235, Am Annenberg 12, 88273 Fronreute
   Rückbau Dachgeschoss, Anbau und Aufstockung, Neubau Parkplatz
   Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.

Am bestehenden Wohnhaus soll der Dachstuhl zurückgebaut werden und anschließend das Dachgeschoss aufgestockt werden. Auf der Westseite soll ein Anbau für das Erdgeschoss und Dachgeschoss entstehen. Des Weiteren soll auf der Südseite ein Balkon angebaut werden. Durch diese Erweiterung soll eine zweite Wohneinheit im Dachgeschoss für den Bauherrn geschaffen werden. Für diese zweite Wohneinheit sind zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück geplant.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Baulinienplanes „Annenberg“. Dieser setzt nur eine Baulinie fest. Das Bauvorhaben entspricht dieser Festsetzung. Somit ist das Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB (ungeplanter Innenbereich)zu beurteilen. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.


Sicherung der Löschwasserversorgung und Ringschluss  der Wasserleitung im unteren Teil der Annenbergstraße
- Vergabe der Arbeiten
Der Technische Ausschuss hat der Herstellung eines Netzverbundes im Bereich der Annenbergstraße zur Sicherung der Löschwasserversorgung und der Versorgungssicherheit zugestimmt.

Die Löschwasserversorgung im Bereich der Grundschule Blitzenreute liegt im Moment bei unter 96 m³/Stunde. Bei Inbetriebnahme der erweiterten Grundschule in Blitzenreute muss eine funktionierende Löschwasserversorgung sichergestellt sein. Mit der Herstellung eines Netzverbundes kann eine Verbesserung geleistet werden und die Löschwasservorhaltung kann dadurch reduziert werden. Ein weiterer Vorteil des Netzverbundes wäre, dass im Falle eines Wasserrohrbruchs im Bereich der Raiffeisenstraße nicht wie bisher die Baugebiete „Annenberg Süd“ und der Bereich von der Raiffeisenstraße bis zum Baugebiet „Biegenburg“ ohne Wasser wären.

Grund für den Netzverbund ist in erster Linie die Sicherstellung der Löschwasserversorgung sowie die Verbesserung der Versorgungssicherheit der Grundschule Blitzenreute und des Baugebietes Biegenburg. Bisher wird dieser Bereich ausschließlich über eine Wasserleitung aus Grauguss (Baujahr 1957) über die Kirch- und Raiffeisenstraße versorgt.

Zudem wäre neben der Sicherung der Löschwasserversorgung ein weiterer Vorteil des Netzverbundes, dass das Baugebiet „Annenberg Süd“ und der Bereich zwischen Raiffeisenstraße und Baugebiet „Biegenburg“ im Falle eines Wasserrohrbruchs in der Raiffeisenstraße nicht ausnahmslos ohne Wasser wären, sondern große Teile dieser Gebiete über den Ringverschluss weiterversorgt würden. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme beträgt 23.000,00 EUR.

Erneuerung der Absturzsicherung im Staiger Tobel
- Vergabe der Arbeiten
Der Technische Ausschuss hat der Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Absturzsicherung am Regenrückhaltebecken im Staiger Tobel an die Firma Kirchmaier Metallzauntechnik GmbH aus Ravensburg zugestimmt.

Etwa 200 m hinter dem Ortschild von Blitzenreute Richtung Staig befindet sich rechts der Bundesstraße im Staiger Tobel ein Regenrückhaltebecken. Dieses Betonbauwerk hat eine Tiefe von rund 3 m und ist bzw. war mit einem Maschendrahtzaun gesichert. Dieser Zaun befindet sich in einem sehr schlechten Zustand bzw. ist teilweise gar nicht mehr vorhanden. Aus diesem Grund muss dieser auf der gesamten Länge von 50 m ausgetauscht werden, um die Absturzsicherung für Mensch und Tier an dieser Stelle wieder herzustellen. Die Verwaltung hat  Angebote zur Erstellung eines neuen Zaunes eingeholt. Wirtschaftslichter Bieter ist die Firma Kirchmaier Metallzauntechnik GmbH aus Ravensburg mit einer Angebotssumme in Höhe von 6.686,02 EUR brutto.
 

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In den nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen am 21.10.2019 und 23.10.2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Möglichkeit zur Ausweisung weiterer Baugebiete im Zusammenhang mit § 13 b Baugesetzbuch

Der Gemeinderat hat über mögliches Wohnbaupotenzial in der Gemeinde Fronreute beraten. Hintergrund dieser Beratung ist, dass der § 13b Baugesetzbuch bis zum Ende des Jahres 2019 außer Kraft tritt. Deshalb wird der Gemeinderat bis zum 31.12.2019 Aufstellungsbeschlüsse für mögliche Baugebiete in der Gemeinde Fronreute beraten und auch beschließen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Grunderwerbspreis für Bauerwartungsland beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger werden über die Wohnbauentwicklung nach § 13b Baugesetzbuch über eine gesonderte Informationsveranstaltung informiert.

Kindergartenverträge zwischen der Katholischen Kirchengemeinde und der Gemeinde Fronreute

Die katholischen Kirchengemeinden sind die Träger der Kindergärten in der Gemeinde Fronreute. Die Finanzierung der Kindergärten wird in einem Kindergartenvertrag zwischen der katholischen Kirchengemeinde und der Gemeinde Fronreute geregelt. Der Gemeinderat hat den Prozentsatz der Abmangelbeteiligung vorberaten. Eine Beschlussfassung der Verträge erfolgt voraussichtlich in den öffentlichen Sitzungen im Dezember 2019.

Antrag auf Grunderwerb angrenzend an ein Baugrundstück

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Erwerb einer Fläche, angrenzend an ein Baugrundstück, abgelehnt. Grund für diesen Beschluss war, dass es sich bei dieser Fläche um eine Ausgleichsfläche für das entsprechende Baugebiet handelt.

Umorganisation des European Energy Award (eea) von der Gemeinde auf die Gemeindeverwaltungsverbandsebene
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, den European Energy Award in seiner bisherigen Form aufzulösen und durch das Pilotprojekt „eea auf Gemeindeverwaltungsverbandsebene“ zu ersetzen. Die Verwaltung wird bis zum 30.11.2019 den Förderantrag für den einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.0000 Euro stellen.

Der Klimawandel wird eine der größten politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Das Land Baden-Württemberg führte bereits im Jahr 2006 den schon seit über 15 Jahre in der Schweiz und Vorarlberg erfolgreich praktizierten Qualitätsmanagementprozess „European Energy Award (eea)“ für Kommunen, ein.

Der European Energy Award ist ein vom Umweltministerium bezuschusstes Managementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale des nachhaltigen Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können.

Die Gemeinde Fronreute ist dem eea 2007 beigetreten und wurde 2010 und 2016 erfolgreich zertifiziert. Derzeit nehmen im Landkreis Ravensburg 22 Städte und Gemeinden mit Einwohnerzahlen von 1.700 bis über 50.000 Einwohnern und auch der Landkreis selbst am eea teil. Seit neuem besteht für kleine Kommunen die Möglichkeit, den eea auf Gemeindeverwaltungsverbandsebene als “Pilotprojekt“ durchzuführen. Dies würde für die Gemeinden Fronreute und Wolpertswende einen enormen Vorteil und zusätzliche Synergieeffekte bringen.

In den sechs energiepolitischen Handlungsfeldern des eea:

  • Raumordnung und kommunale Entwicklungsplanung
  • Kommunale Gebäude und Anlagen
  • Versorgung und Entsorgung
  • Mobilität
  • Interne Organisation
  • Kommunikation und Kooperation

arbeiten beide Gemeinden bereits sehr eng zusammen, wie z. B. in der

  • Bauleitplanung und Kämmerei
  • Trinkwasser-, Abwasserversorgung
  • Mobilität
  • Bürgerenergiegenossenschaft

Herr Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg, welcher den eea-Prozess begleitet und Mitbegründer des eea in Baden-Württemberg ist, hat die Überlegungen in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.

Kosten bis zur Erstzertifizierung im Jahr 2024

Die Gemeinden Fronreute sowie Wolpertswende wären Pilotgemeinden in Baden-Württemberg und könnten einen einmaligen Zuschuss für den Gemeindeverwaltungsverband in Höhe von 10.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass der Förderantrag bis 30.11.2019 gestellt wird.

Kostenart                                                                       Kosten für die ersten 4 Jahre (netto)

Programmbeitrag European Energy Award (eea)                                 3.000 €

*Beratungsleistung  und Prozesssteuerung sowie
Begleitung durch einen Berater der Energieagentur Ravensburg    16.500 €
Auditor Kosten (B.&S.U)                                                                             2.500 €

Summe                                                                                                       22.000 €

abzgl. einmaliger Landeszuschuss                                                        10.000 €

Gesamtkosten in vier Jahren                                                              12.000 €

Die Kosten würden sich somit pro Jahr auf 3.000 Euro (netto) für den Gemeindeverwaltungsverband, d. h. pro Gemeinde auf 1.500 Euro (netto) belaufen.

* Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, würde Herr Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg und akkreditierter eea-Berater, diesen Prozess im Gemeindeverwaltungsverband begleiten.

Gerade in Hinblick auf die Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wolpertswende befürworten die Gemeindeverwaltungen Fronreute und Wolpertswende diesen Schritt. Gerade in Zeiten des Klimawandels und der Notwendigkeit der Einsparung von CO² wäre eine Beendigung des Prozesses aus Sicht der Verwaltung ein Rückschritt. Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wolpertswende sind hier zum einen finanzielle Vorteile zu nennen und zum anderen ist auch der Arbeitseinsatz nicht so intensiv.

Schenkenwaldbrücke
- Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses der Deutschen Bahn
  Netze AG
- Beschlussfassung über den endgültigen Bau
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Deutsche Bahn Netze AG vom Neubau der Schenkenwaldbrücke zu entbinden. Dem Abbruch der Schenkenwaldbrücke ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, eine Alternativplanung der Brücke vorzubereiten. Hierzu sind geeignete Ingenieurbüros zu suchen. Die weitere Beauftragung ist dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die DB Netze AG hat für die Gemeinde Fronreute die Planung und Ausschreibung der Schenkenwaldbrücke durchgeführt. Nach der Submission beträgt das günstigste Angebot für den Abbruch 222.676,13 EUR (netto) und das günstigste Angebot für den Neubau der 1.107.928,24 EUR netto. Die Produktbausumme für den Abbruch der bestehenden Brücke und den Neubau der Brücke beträgt somit 1.583.419,20 EUR.

Für die Finanzierung war geplant, dass neben dem geringen Anteil der Deutschen Bahn die Gemeinde Fronreute ca. 330.000,00 EUR bereitstellt. Dazu haben sich dankenswerterweise die Nachbargemeinden Baindt, Baienfurt, Berg und Wolpertswende bereit erklärt, insgesamt 210.000,00 EUR zur Finanzierung beizusteuern. Darüber hinaus sind schon über 5.000,00 EUR als Spenden aus der Bevölkerung eingegangen. Das Submissionsergebnis bedeutet für die Gemeinde Fronreute eine finanzielle Belastung in nicht erwartetem Ausmaße. Aus Sicht der Verwaltung ist es finanziell nicht leistbar, den aus der Submission errechneten Betrag zu stemmen. Wenn man von Bruttokosten ausgeht, stehen Zusatzkosten von über 560.000,00 EUR im Raum. Auch wenn die Nachbargemeinden sich bereit erklärt haben, nochmals einen kleinen Aufschlag bei höheren Kosten nach zu verhandeln und auch noch weitere Spenden eingehen, kann sich die Gemeinde Fronreute den Bau als Freiwilligkeitsleistung nicht leisten. Aufgrund von Terminvorgaben schlägt die Verwaltung vor, die DB Netze AG vom Bau der Brücke zu entbinden und nur den Abbruch durchzuführen.

Nichtsdestotrotz will die Verwaltung nichts unversucht lassen, den Bau der Brücke doch noch umzusetzen. Hinsichtlich des Abbruchs der Brücke stand bisher auch eine Beteiligung der Gemeinde Fronreute im Raum. Hier hat die Verwaltung erreicht, dass keine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Fronreute verlangt wird.

Auch ist es aus Sicht der DB Netze AG kein Problem, dass die Gemeinde die Brücke in naher oder ferner Zukunft selber errichtet. Dies auch ohne größere Mehrkosten. Neben der Zeit im Jahre 2020 gibt es auch im Jahre 2021 noch ein Zeitfenster wo keine Züge verkehren (wo so gut wie gar keine Mehrkosten anfallen würden). Auf diesen Zeitraum sollte sich die Gemeinde noch einmal konzentrieren und eine Alternativplanung vorlegen mit dann hoffentlich weniger Kosten und dann erst endgültig entscheiden, was mit der Brücke passiert. Es gibt auch Signale aus der Politik Radverkehr zu stärken, unter Umständen wäre dies auch eine Möglichkeit an mehr Zuschüsse zu kommen. Außerdem steht auch immer noch ein Antrag beim Landkreis für eine Bezuschussung im Raum.

1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Brühl"
 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss  gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat
hat den Entwurf zur 1 .Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Brühl" in der Fassung vom 10.10.2019 gebilligt und beschlossen, mit diesem Entwurf die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat in der Gemeinderatssitzung vom 15.07.2019 die 1. Änderung des Bebauungsplanes  "Gewerbegebiet Brühl" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen.

Das Erfordernis und die Ziele der Planung sind:

Änderung der Art der baulichen Nutzung in Teilbereichen, um der Anfrage eines nicht erheblich belästigenden Gewerbebetriebes gerecht zu werden.

Anpassung der Emissionskontingente zur Stärkung des gewerblichen Standortes.

Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen.

Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten.

Neufassung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental 
Der Gemeinderat hat der Neufassung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental zugestimmt. Die Vertreter in der Verbandsversammlung wurden ermächtigt, der vorgeschlagenen Satzungsänderung zuzustimmen.

Zwischen dem Abwasserzweckverband, der Gemeinde Wolpertswende und der Papierfabrik Mochenwangen bestand ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Abwasserbeseitigung der Produktionsabwässer der Papierfabrik. Dieser trat am 10. Oktober 1978 in Kraft und wurde in den Jahren auch immer wieder angepasst (zuletzt am 24.01.2000). Kerninhalte waren hierbei zum einen die Kostenregelung für das Einleiten von Produktionsabwasser, einschließlich der Abwasservorbehandlung in die Abwasserkanäle des AMS und zum anderen die Verrechnungen zwischen dem Abwasserzweckverband und der Papierfabrik hinsichtlich der Investitions- und Betriebskostenumlage.

Nach der Schließung der Papierfabrik Mochenwangen Ende 2015 wurde nach mehreren Verhandlungsrunden das Ausscheiden aus dem Vertrag über die Abwasserbeseitigung festgelegt (19.12.2018). Seit 1. Januar 2019 ist die Artic Paper Mochenwangen GmbH aus den vertraglichen Beziehungen zum AMS ausgeschieden.

Aufgrund des Ausscheidens der Artic Paper Mochenwangen GmbH ist eine grundlegende Überarbeitung und Neufassung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental notwendig, da es immer wieder einen Bezug zur stillgelegten Papierfabrik gibt.

Außerdem sollte aus Sicht der Verbandsverwaltung die Kostenverteilung zwischen den Kommunen mit dem Wegfall der Papierfabrik neu aufgestellt werden.

Hinsichtlich der Betriebskostenumlage (Kosten des laufenden Betriebes der Kläranlage) ist anzumerken, dass hier keine Änderungen vorgenommen wurden. Grundsätzlich ist in der Satzung geregelt, dass die Kostenverteilung zwischen den Verbandsgemeinden auf Basis der gemessenen Abwassermengen erfolgen soll. Solange noch keine effektiven Abwassermengenmessungen vorliegen, wird der Jahresfrischwasserverbrauch jeder einzelnen Gemeinde des laufenden Kalenderjahres der an das Klärwerk angeschlossenen Grundstücke abzüglich des nachweisbaren nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwassers als Grundlage angesetzt. Da die Kosten für die Messung der Abwassermengen immens teuer sind und auch laufende Unterhaltskosten nach sich ziehen, hat man sich weiterhin auf den Frischwassermaßstab verständigt.

Hinsichtlich der Investitionskostenumlage (Neue Investitionen in die Kläranlage, in Maschinen und in den Verbandssammler) werden von der Verbandsverwaltung Änderungen vorgeschlagen. Die bisherige Verteilung unter den Kommunen wurde nach dem Schlüssel des § 4 (Verbandsanlagen) vorgenommen. Auf die Gemeinde Fronreute entfiel bisher ein Anteil von 9 % (besser gesagt 18%, da die Papierfabrik Mochenwangen noch mit 50% beteiligt war und dies ja jetzt weg gefallen ist). Damals haben sich die Kommunen nach ihrem erwarteten Bevölkerungswachstum „eingekauft“. Nach über 40 Jahren ist zu erkennen, dass dies nicht mehr zeitgemäß ist und einer Anpassung bedarf. Gerade die Gemeinde Fronreute ist im Verhältnis zu den anderen Kommunen viel stärker gewachsen als sie sich damals „eingekauft“ hatte

Die Verbandsverwaltung schlägt deshalb vor, die Investitionskosten verursachergerecht nach dem Durchschnitt der Betriebskostenumlage der letzten 9 Jahre auf die Gemeinden zu verteilen. Durch die vorgeschlagene Überprüfung alle 5 Jahre ist gewährleistet, dass zukünftiges unterschiedliches Wachstum der Gemeinden und damit höheres oder niedrigeres Frischwasseraufkommen berücksichtigt wird.

Für die Gemeinde Fronreute bedeutet dies, dass die Investitionskostenumlage nach der geplanten Satzungsänderung von ursprünglich 9 % (18 %) auf 22,78 % geringfügig steigt (da man die 18 % ja als Fakt annehmen muss).

Die Investitionskosten in den Verbandssammler sollen ebenfalls neu verteilt werden. Vorgeschlagen wird hier, die Kosten zur Hälfte nach dem o.g. Verteilungsschlüssel (Fronreute 22,78 %) und zur anderen Hälfte nach dem Anteil der Gemeinden an der jeweiligen Länge des Verbandssammlers (gemessen an der jeweiligen ersten Einleitungsstelle einer Gemeinde) aufzuteilen. Für die Gemeinde Fronreute bedeutet dies, dass die Investitionskosten in den Verbandssammler von ursprünglich 16 % (besser gesagt auch hier ist der Wegfall der Papierfabrik zu berücksichtigen, also 32 %) auf 23,56 % sinken würde.

DieVerwaltung hält diesen Entwurf für das wohl gerechteste Modell, da zum einen der Verbrauch und damit grundsätzlich auch die Belastung auf der Kläranlage berücksichtigt ist (also verursachergerecht) und zum anderen mit der Aufteilung des Anteils an der Kanallänge auch hier die Belastung ihren Niederschlag findet. 

Umbau und Sanierung des Abwasserpumpwerks Möllenbronn
- Vergabe der Arbeiten
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung des
Abwasserpumpwerkes Möllenbronn an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schütz GmbH aus Boos, zugestimmt.

Das 30 Jahre alte Abwasserpumpwerk in Möllenbronn hat Probleme damit, das anfallende Abwasser weg zu befördern, was in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Ausfällen des Pumpwerkes geführt hat. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26. Februar 2019 wurde das Ingenieurbüro Schranz & Co. mit der Ausschreibung und Betreuung der gesamten Maßnahme zur Erneuerung des Pumpwerkes beauftragt.

Für das Projekt wurde eine Angebotsanfrage für die freihändige Vergabe nach § 5 VOB/A durchgeführt. Die Submission fand am 22. Oktober 2019 statt.  Das Ingenieurbüro hat in Absprache mit der Verwaltung vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zwei Firmen sind der Aufforderung nachgekommen und haben ein Angebot abgegeben. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Schütz GmbH aus Boos mit einer Angebotssumme in Höhe von 98.530,81 EUR brutto. Ein weiterer Bieter liegt mit einer Angebotssumme in Höhe von 121.326,80 EUR brutto deutlich darüber.

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros liegt für die Erneuerung des Abwasserpumpwerkes bei 82.451,08 EUR brutto. Im Haushaltsplan sind Mittel in Höhe von 165.000,00 EUR eingestellt, wobei diese Summe nicht allein zur Erneuerung des Abwasserpumpwerkes, sondern auch für eine eventuelle Erneuerung der Pumpendruckleitung (Kostenschätzung 81.425,75 EUR brutto gedacht war. Im Moment ist noch nicht abzuschätzen, wie lange die Pumpendruckleitung hält. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass eine Erneuerung erst nach einigen Jahren notwendig ist.

Baugebiet Dornacher Ried
- Vergabe von 2 Bauplätzen im Bieterverfahren
Der Gemeinderat der Vergabe der Bauplätze an die Höchstbietenden zugestimmt.

Die Gemeinde Fronreute vergibt im Baugebiet Dornacher Ried zwei Plätze zum Höchstgebot. Konkret handelt es um die Bauplätze mit den Nummern 16 und 25b. Der Gemeinderat hat dies in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.05.2019 beraten und beschlossen.

Das Bewerberverfahren lief bis zum 31.10.2019 um 12:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bei der Gemeindeverwaltung 10 Gebote für die oben genannten Grundstücke eingegangen. Am 05.11.2019 wurden die Gebote in öffentlicher Runde geöffnet. Laut der Vergaberichtlinie soll der Bieter den Platz erhalten, welcher das höchste Gebot abgegeben hat. Anonymisiert wurde daher eine Rangliste pro Bauplatz erstellt.

Im Nachgang wurde die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Hat ein Bieter für mehrere Plätze das Höchstgebot abgegeben, wurde die von ihm angegebene Priorisierung berücksichtigt. Die Rangliste wurde entsprechend angepasst. Nach der geltenden Vergaberichtlinie fällt der Gemeinderat die Entscheidung, welcher Bauplatz an welchen Bieter vergeben wird. Gleiche Gebote liegen nicht vor, sodass das Los entscheiden müsste.

Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute
- Gewährung eines Zuschusses zum Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes
Die Gemeinde Fronreute beteiligt sich mit 75 % der Kosten des Abbruchs des Wirtschaftsgebäudes aus den Mitteln des Landessanierungsprogrammes.

Im Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute ist auch vorgesehen, private Maßnahmen zur Bodenordnung zu bezuschussen. Es ist beabsichtigt, ein Wirtschaftsgebäude abzureißen. An dieser Stelle soll dann in den nächsten Jahren eine Wohnbebauung entstehen.

Um auch weitere Zuschüsse vom Land zu erhalten, muss auch die Gemeinde private Maßnahmen bezuschussen. Der Abbruch ist nach den Grundsätzen des Landessanierungsprogrammes grundsätzlich zu 50 % förderfähig. Von den förderfähigen Kosten übernimmt das Land 60 %, den Rest von 40 % die Gemeinde Fronreute.

Die Verwaltung befürwortet, wie auch im Landessanierungsprogramm vorgesehen, die Bezuschussung von privaten bodenordnenden Maßnahmen. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.02.2015 wurde für die Förderung privater Sanierungs- und Ordnungsmaßnahmen eine zusätzliche individuelle Förderung von etwa 25 % beschlossen.

Bei förderfähigen Kosten von 15.993,60 EUR und einer Gesamtförderung von 75 % würde dies einen Zuschuss in Höhe von 11.995,20 EUR bedeuten, von welchem die Gemeinde Fronreute dann 4.798,08 EUR übernehmen müsste. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt unter der Haushaltsstelle Landessanierungsprogramm eingestellt.

Bau eines Hochwasserdammes für die Ortschaft Staig
- weitere Vorgehensweise hinsichtlich Grunderwerbs
- Beschluss über die Ausschreibung der Baumaßnahme
Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit dem Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen beauftragt und die Verhandlungskonditionen festgelegt. Der Gemeinderat hat die Ausschreibung der Baumaßnahme beschlossen.

Um das Planfeststellungsverfahren zum Bau eines Hochwasserdammes für die Ortschaft Staig zum Ende zu bringen, ist es notwendig entweder alle Grundstücke, die betroffen sind, im Gemeindebesitz zu haben oder eine Zustimmung der Eigentümer zu bekommen. Die Grundstücksverhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss und der Gemeinderat konnte die Ausschreibung der Maßnahme beschließen.

An dieser Stelle bedankt sich die Gemeindeverwaltung bei allen Grundstückseigentümern für ihre Bereitschaft zur Verhandlung, ihre Grundstücke für den notwendigen Bau des Hochwasserdammes an die Gemeinde zu veräußern. Wir hoffen nun auf einen positiven Abschluss.

Festlegung einer Informationsveranstaltung zu den möglichen neuen Baugebieten in der Gemeinde Fronreute
Der Gemeinderat hat eine Informationsveranstaltung zu den neuen möglichen Baugebieten festgesetzt. Diese Informationsveranstaltung wird am Montag, 25.11.2019  stattfinden.

Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat streben an im Laufe der nächsten Wochen noch mehrere Bebauungspläne aufzustellen. Hintergrund ist zum einen der Wunsch von Bauinteressenten in der Gemeinde zu bauen und zum anderen das außer Kraft treten des § 13b Baugesetzbuch. Um die Bevölkerung hinreichend zu informieren hat der Gemeinderat beschlossen, eine Informationsveranstaltung durchzuführen.

Gerade vor dem Hintergrund, dass mit den möglichen Bebauungsplänen nach § 13b nicht auch sofort eine Erschließung erfolgen soll ist eine Informationsveranstaltung notwendig, so dass die Bevölkerung die Beschlüsse des Gremiums auch nachvollziehen kann. Außerdem werden auch die vielen Bauinteressenten informieren, wo und auch wann (zumindest in der Ortschaft Fronhofen) ein neues Baugebiet erschlossen werden könnte.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat hat der Annahme von Spenden in Höhe von 1.178,15 EUR für den Bau der Schenkenwaldbrücke und einer Sachspende in Form einer Baumpflanzung zugestimmt.