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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 16. Dezember 2019

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 16.12.2019 wird berichtet, und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 02.12.2019 wurden keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Baugesuche
a) Flst.246/9, Am Friedhof 2, 88273 Fronreute,
Neubau Produktionshalle mit Bürotrakt
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Befreiung nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Festsetzung des Bebauungsplanes bezüglich der geplanten Verkehrsfläche, die im Bereich liegt, in dem keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau einer Produktionshalle mit Bürotrakt für die Herstellung von Kunststoffspritzgußteilen. Die Halle soll eine Länge (inklusive Vordach) von circa 37 Metern und ein Breite von insgesamt 23,70 Metern haben. Auf dem Grundstück selbst sind 10 Stellplätze vorgesehen. Es soll eine Umfahrung für die Halle angelegt werden.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Brühl“. Bei dem eingereichten Antrag soll auf der Fläche, auf der keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, ein Teil der Verkehrsfläche angelegt werden. Die Fläche beträgt circa 60 Quadratmeter. Hintergrund dieser Festsetzung ist das Anbauverbot an die Kreisstraße (um Gefährdungen des Verkehrs zu minimieren). Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

Aufstellung von Bebauungsplänen
Der § 13b Baugesetzbuch läuft Ende des Jahres 2019 aus. Dieser ermöglicht den Gemeinden eine schnellere und kostengünstigere Planung von Baugebieten. Der Gemeinderat hat in der Sitzung diese Möglichkeit beraten und die Aufstellung von Bebauungsplänen beschlossen. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird der Startschuss für die Planung gefasst und es wird damit der Öffentlichkeit dargestellt, wo sich in der Gemeinde die zukünftigen Baugebiete entwickeln könnten. Die Gemeinde hat dann insgesamt zwei Jahre Zeit die Bebauungspläne zum Satzungsbeschluss zu bringen. Erst nach dem Satzungsbeschluss kann dann die Erschließung erfolgen. Grundlage hierfür ist aber auch der Erwerb der Grundstücke durch die Gemeinde. Erst bei einem erfolgreichen Kauf der Grundstücke kann eine Bebauung erfolgen, ansonsten wird das Verfahren wieder aufgehoben. Dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung ist es wichtig zu erklären, dass die Baugebiete erst nach und nach erschlossen werden und die hohe Anzahl der Aufstellungsbeschlüsse in der Gemeinderatssitzung am 16.12.2019 nur mit der Gesetzeslage zusammenhängt und dass Grunderwerbe noch verhandelt werden müssen.

Folgende Aufstellungsbeschlüsse wurden gefasst:

Bebauungsplan "Breite II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Bebauungsplan „Breite II“ soll sich im Anschluss an das Baugebiet „Breite“ in Fronhofen entwickeln.

Bebauungsplan "Riedstraße II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan "Hahnenweide II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
-  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Bebauungsplan „Hahnenweide II“ soll sich im südlichen Anschluss an das Baugebiet „Hahnenweide I“ in Staig entwickeln.

Bebauungsplan "Große Bettna III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Bebauungsplan „Große Bettna III“ soll sich im nördlichen Anschluss an das Baugebiet „Große Bettna II“ in Staig entwickeln.

Bebauungsplan "Biegenburg IV" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Bebauungsplan „Biegenburg IV“ soll sich unterhalb des Baugebiets „Biegenburg“ in Blitzenreute entwickeln.

Bebauungsplan "Am Fischweiher" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Bebauungsplan „Am Fischweiher“ soll sich gegenüber des Baugebietes „Leimäcker“ entlang der Bauhofstraße in Blitzenreute entwickeln.

Bebauungsplan "Annenberg III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Bebauungsplan „Annenberg III“ soll sich im Anschluss an das Baugebiet „Annenberg“ in Blitzenreute entwickeln.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gegeben.

Gaskonzessionsvertrag mit der TeWS Netz GmbH
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat der Unterzeichnung des Gaskonzessionsvertrages ab dem 01.06.2020 zugestimmt.Der Vertrag wird über eine Laufzeit von 20 Jahren geschlossen.

Der Konzessionsvertrag mit der TWS Netz GmbH über die öffentliche Versorgung der Gemeinde innerhalb des Gemeindegebietes mit Erdgas endet am 31.05.2020. Deshalb wurde bereits im Jahr 2018 ein Konzessionsverfahren durchgeführt. Die Bekanntmachung der Beendigung des bestehenden Konzessionsvertrages wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht (27.04.2018). Bis zum Ausschreibungsende am 31.08.2018 hat sich lediglich die TWS Netz GmbH für den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages beworben. Die Einleitung eines Auswahlverfahrens war daher entbehrlich.

Ein Konzessionsvertrag soll nach der Vorschrift des § 107 Abs. 1 Satz 2 GemO von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden und vor Vertragsunterzeichnung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Überprüfung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Fronreute
- Vorberatung

Die bestehenden Lärmaktionsplanung der Gemeinde Fronreute wird überprüft. Eine Umsetzung der im ersten Lärmaktionsplanung der Gemeinde Fronreute beschlossenen Maßnahmen wird weiterhin angestrebt. Vor einer endgültigen Beratung soll aber auch eine elektronische Überwachung überprüft werden.

Am 14.11.2016 hat der Gemeinderat den ersten kommunalen Lärmaktionsplan der Gemeinde Fronreute beschlossen. Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen, die Veröffentlichung der aktuellen Lärmkarten stellt aber einen Anlass zur Überprüfung bestehender Lärmaktionspläne dar. Die Gemeinde Fronreute ist deshalb nach Veröffentlichung der landesweiten Lärmkartierung der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg), Stufe 3 (Dezember 2018) bis zum 31. Mai 2020 verpflichtet, ihren kommunalen Lärmaktionsplanung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zu überprüfen und fortzuschreiben.

Die Überprüfung der Lärmaktionsplanung beschränkt sich auf den Bereich der B 32 und nicht auf die im Jahr 2016 zusätzlich kartierten Kreisstraßen.

Im Dezember 2018 wurden die neuen Lärmkarten bei der LUBW veröffentlicht. Neben den Ergebnissen der landesweiten Kartierung ist der aktuelle Kooperationserlass vom 29. Oktober 2018 zu berücksichtigen. Dieser Kooperationserlass beinhaltet unter anderem eine Absenkung der Grenzwerte für Straßenverkehrsmaßnahmen.

Die Werte wurden von vorher 70 dB(A)/60 dB(A) auf 65 dB(A)/55 dB(A) geändert. Deshalb muss die Zahl der Betroffenheiten nochmals überprüft werden. Die aktuelle Betroffenheitsstatistik der LUBW weist für die Gemeinde Fronreute 33 Betroffenheiten mit einem Lärmpegel > 65 dB(A) ganztags und 52 Betroffenheiten > 55 dB(A) nachts aus, weshalb die Gemeinde Fronreute tätig werden muss.

Die Verkehrsstärken haben sich verändert. Der Lärmaktionsplanung 2016 lagen noch die Verkehrszahlen von 2010 zu Grunde. Jetzt liegen die Verkehrszahlen von 2017 vor. In beiden Teilabschnitten der B 32 ergibt sich ein leichter Anstieg der Verkehrsstärken.

Eingearbeitet wurden in die Überprüfung die umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen in Form der lärmmindernden Straßenbeläge in den Ortsdurchfahrten. Dadurch wurde der Lärmpegel um -3 dB(A) bzw. -2 dB(A) gesenkt. Die Anzahl der Betroffenheiten ist dadurch gesunken.

Die mit Lärmaktionsplanung 2016 festgesetzte Maßnahme von Tempo 30 nachts wurde bei den Fachbehörden noch nicht beantragt. Nach der Überprüfung des Lärmaktionsplanung sind weiter Betroffenheiten vorhanden. Mit der Berücksichtigung von dem verbauten SMA 8 LA (-3 dB(A) Lärmminderung) sind immer noch 19 Hauptwohngebäude mit Lärmpegeln > 55 dB(A), allerdings nur noch zwei Hauptwohngebäude mit Lärmpegeln > 60 dB(A) belastet. Der Effekt «Anstieg Verkehrszahlen» ist hierbei jedoch noch nicht berücksichtigt. Die Umsetzung von 30 km/h nachts entlang der B 32 OD Blitzenreute kann deshalb gefordert werden.

In der Vorberatung wurde aber auch beraten, dass die Festsetzung von Tempo 40 eine Alternative wäre.

Abwasserzweckverband Mittleres Schussental
- Bericht aus der Verbandsversammlung
- Wahl eines weiteren Vertreters in die Verbandsversammlung

Am 09.12.2019 fand die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes statt. Neben dem Haushaltsplan 2020 wurde auch die neue Verbandssatzung beschlossen. Mit der Neufassung der Satzung hat sich in § 7 die Zusammensetzung der Verbandsversammlung geändert. Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Anzahl der Vertreter einer Gemeinde richtet sich nach der Zahl der angeschlossenen Einwohner. Die Zahl der Vertreter der Gemeinde Fronreute hat sich von zwei Vertretern auf drei Vertretern erhöht.

Herr Bürgermeister Spieß ist im Abwasserzweckverband Mitglied der Verbandsverwaltung. Die Funktion in der Verbandsversammlung nimmt deshalb automatisch der stellvertretende Bürgermeister Herr Robert Scherrieb wahr. Der weitere gewählte Vertreter ist Gemeinderat Siegfried Bärenweiler. Der Gemeinderat hat Gemeinderat David Brinz als weiteren Vertreter für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental gewählt. Als Stellvertreter wurden die Gemeinderäte Harald Baur und Berthold Denzler gewählt.

Investitionszuschüsse 2020 an Kirchengemeinde und Vereine
- Vorberatung

Nach den Richtlinien der Vereinsförderung erhalten die Kirchengemeinden und die Vereine für bestimmte Investitionen eine Förderung in Höhe von 10 % der Investitionssumme. Der Gemeinderat hat folgende Zuschüsse beschlossen:

Schützenverein Blitzenreute - Dachsanierung der Sportstätte
Schützenverein Blitzenreute - Erneuerung der Elektroinstallation im Schützenhaus
Musikverein Blitzenreute - Neuanschaffung von Uniformen

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 1.200 EUR für die Freiwillige Feuerwehr, Abt. Blitzenreute, 200,00 EUR für die Helfer-Vor-Ort Gruppe Blitzenreute und 500,00 EUR für die Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.