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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates vom 17.02.2020

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 17.02.2020 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Baugesuche
Flst.1201, Ried 4, 88273 Fronreute
Neubau eines Maschinencarports
Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.

Der Bauherr plant den Anbau eines Carports an die Giebelseite der bestehenden Werkstatt. Dieser soll mit einer Länge von 12,60 Metern und einer Breite von 7,0 Metern ausgeführt werden. In diesem Carport sollen Maschinen untergebracht werden, die für die Bewirtschaftung der eigenen Flächen dienen sollen. Ebenso soll ein PKW eingestellt werden, da dieser derzeit im Freien steht.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist nicht privilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Flst.1031, 88273 Fronreute – Fronhofen
Abbruch des bestehenden Lagerschuppens und Errichtung eines neuen Lagerschuppens für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Geräte
Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.

Auf dem Flst. 1031 in Fronhofen steht ein landwirtschaftlicher Schuppen mit einer Fläche von 56 Quadratmetern und einer maximalen Höhe von 4,2 Metern. Dieser Schuppen soll abgebrochen werden. Der geplante Schuppen soll mit einer Grundfläche von 100 Quadratmetern und einer Firsthöhe von 6 Meter ausgeführt werden. Hierdurch soll es möglich sein, alle notwendigen Maschinen für die Bewirtschaftung des eigenen Pferdehofes (Flurstück 808/2 in Fronhofen) und der eigenen oder gepachteten Flächen unterzustellen. Ebenso soll Stroh, Heu, Einstreu und Sägemehl in diesem Gebäude gelagert werden können.   

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Vorhaben nicht privilegiert ist. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.01.2020 wurde folgende Beschlüsse gefasst:

Wahl der/des stellv. Hauptamtsleiters/-in
Die Stelle der/des stellvertretenden Hauptamtsleiter/-in wurde am 06.12.2019 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg sowie in der Gesamtausgabe der Schwäbischen Zeitung ausgeschrieben. Weiterhin wurde die Stelle in den Portalen der Hochschulen für öffentliche Verwaltung ausgeschrieben.

In geheimer Wahl wurde Herr David Kiem zum stellvertretenden Hauptamtsleiter gewählt. Er wird zum 01.03.2020 zum Gemeindeinspektor ernannt.

Wahl eines Technikers für das Ortsbauamt
Die Stelle des Technikers wurde am 06.12.2019 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg sowie in der Gesamtausgabe der Schwäbischen Zeitung ausgeschrieben. Weiterhin wurde die Stelle in den Portalen der Technikerschulen in Biberach und Stuttgart und auf einem Onlineportal ausgeschrieben.

In geheimer Wahl wurde Herr Marcel Jehle zum Techniker gewählt. Er wird seine Stelle zum 01.03.2020 antreten.

1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Brühl“
- Abwägungs- und Beschlussvorschlag sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Brühl“

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage in der Fassung vom 10.10.2019 zu eigen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Brühl“ in der Fassung vom 22.01.2020 wurde gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.11.2019 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom 10.10.2019 bis zum 07.01.2020 aufgefordert. Die öffentliche Auslegung fand vom 09.12.2019 bis 17.01.2020 mit der Entwurfsfassung vom 10.10.2019 statt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung abgegeben wurden, wurden zusammengestellt und erhalten einen Abwägungs- und Beschlussvorschlag. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägung sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigte diese Entwurfsfassung vom 22.01.2020. Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Ergänzungen der Festsetzungen zu Emissionskontingenten (Luftschadstoffen) sowie Ergänzungen in der Abarbeitung der Umweltbelange sowie der städtebaulichen Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

Mietvertrag für einen Handyfunkmasten am Sportplatz in Staig
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat dem Mietvertrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastens durch die Deutsche Funkturm GmbH am Sportplatz in Staig zugestimmt.

Der Gemeinderat hat am 11.02.2019 der Verpachtung eines Standortes für einen Mobilfunkmasten am Sportplatz in Staig zugestimmt. Für den Standort in Staig liegt nun der Mietvertrag vor. Der Mobilfunkmast wird anstelle eines Flutlichtmasten erstellt. Am Mobilfunkmast wird dann das Flutlicht angebracht. Im Vertrag ist unter anderem geregelt, dass der Sportbetrieb nach Fertigstellung der Funkübetragungsstelle nicht eingeschränkt wird.

Auch zu einem Mobilfunkmasten auf dem Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute erfolgte im Frühjahr 2019 die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates. In dieser Angelegenheit läuft gerade noch die Abstimmung hinsichtlich der Lage des Mastens und der optischen Ausführung.

Kauf von zwei gebrauchten Feuerwehrfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Fronreute
- Zustimmung

Der Gemeinderat hat der Anschaffung der beiden Feuerwehrfahrzeuge zugestimmt.

In der Gemeinderatsitzung vom Januar 2020 wurde grundsätzlich noch einmal dem Kauf der gebrauchten Feuerwehrfahrzeuge zugestimmt. In der Zwischenzeit hat auch der Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr getagt und dem Kauf des reservierten Fahrzeuges von Blitzenreute zugestimmt.

Die Abteilung Blitzenreute hat bei der Firma Feuerwehrtechnik Berlin ein gebrauchtes Fahrzeug gefunden. Es handelt sich um ein Fahrzeug mit Fahrgestell MAN 10.224 MLF 16/12 mit einem Aufbau von Ziegler. Das Fahrzeug ist Baujahr 1997 und hat 73.000 km. Die Feuerlöschpumpe von Ziegler hatte 280 Betriebsstunden. Angeboten wurde das Fahrzeug für brutto 59.200,00 EUR. Notwendig sind noch der Einbau eines Funkgerätes und ein Umbau von Seiten der Feuerwehr, so dass Kosten in Höhe von 62.000,00 EUR entstehen. Das Fahrzeug wird komplett überholt und für die Beladung des jetzigen LF 8 umgebaut. Gewichtsreserven für die Zukunft sind noch vorhanden. Das Fahrzeug wird TÜV-geprüft übergeben. Das Fahrzeug wurde in der Zwischenzeit gekauft.

Die Abteilung Fronhofen war am 07.02.2020 in Berlin und hat ebenfalls ein Fahrzeug gefunden. Der Händler war nicht bereit eine Reservierung vorzunehmen. In mehreren Telefonaten zwischen den Feuerwehrkameraden in Berlin, Herrn Bürgermeister Spieß, Frau Kolbeck und dem Gesamtausschuss wurde entschieden auch dieses Fahrzeug zu kaufen. Das Fahrzeug wurde für 23.500 EUR gekauft bei der Firma Autohandel Wendler Berlin. Auch dieses Fahrzeug wird TÜV-geprüft übergeben. Das Baujahr ist 1996 mit 21.655 km. Es handelt sich um ein LF 16/12. Eine Rückfrage bei der Feuerwehr, die das Fahrzeug bisher im Einsatz hatte, hat stattgefunden vor dem Kauf. Die im Gegensatz zum „Blitzenreuter Auto“ fehlenden Teile wird die Feuerwehrabteilung Fronhofen dann vor Ort einbauen lassen. Daher rührt auch der Preisunterschied.

Beide Abteilungen haben mit viel Herzblut und vielen Reisekilometern zwei gute Fahrzeuge gefunden. Deshalb hat nichts gegen einen vorzeitigen Kauf gesprochen. Für das Fahrzeug Blitzenreute lag die Beschlussfassung des Gemeinderates schon vor, für das Fahrzeug Fronhofen musste der Eilentscheidung von Herrn Bürgermeister Spieß noch nachträglich zugestimmt werden.

Beteiligung der Gemeinde Fronreute an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich die Gemeinde Fronreute mit 783.401,74 EUR an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG beteiligt.
Der Beschluss der Beteiligung der Gemeinde Fronreute ist im Sinne von § 108 in Verbindung mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung alte Fassung der Rechts-aufsichtsbehörde vorzulegen. Der Vollzug darf erst stattfinden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde dessen Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat.

Die EnBW bietet Gemeinden an, sich finanziell am Verteilnetz zu beteiligen. Das Verteilnetz gehört der EnBW-Tochter Netze BW GmbH. Dazu bietet die EnBW Gemeinden einen Anteil an einer Beteiligungsgesellschaft an, die die kommunalen Anteile bündeln soll. Teilnahmeberechtigt sind ca. die Hälfte der 1101 Kommunen im Land. Dazu können Kommunen Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft, der „Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG“ erwerben, in der die kommunalen Anteile gebündelt werden. Die Beteiligungsgesellschaft hält die oben genannten Anteile von maximal 24,9 % an der Netze BW. Es handelt sich also um eine mittelbare Beteiligung. Anteile dürfen nur Gemeinden erwerben, in denen die EnBW Eigentümerin und Betreiberin des örtlichen Netzes ist. Die sogenannte Konzession, also Betriebsberechtigung, wird in der Regel alle 20 Jahre von einer Gemeinde ausgeschrieben. Der Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW in der Gemeinde Fronreute läuft noch bis 31.12.2027. Der in der Ausschreibung ausgewählte Netzbetreiber übernimmt das Stromnetz (oder Gasnetz) und bezahlt jährliche Konzessionsabgabe. Da in den vergangenen Jahren einige größere Städte ihr Netz zurückgekauft haben, sind Verteilnetzbetreiber oft vor allem in der Fläche vertreten. So auch die Netze BW, deren größte Einzelkonzession derzeit Ostfildern ist. Etwa zwei Drittel der Orte, in denen die Netze BW die Konzession haben, haben weniger als 5.000 Einwohner.

Mit 200 000 EUR fällt die Mindestbeteiligung entsprechend niedrig aus. Kommunen haben die Möglichkeit, die Höhe ihrer Beteiligung individuell zu gestalten. Der Mindestbetrag für die Anlage beläuft sich pro Kommune auf 200.000 EUR. Die maximale Beteiligungshöhe einer Kommune wird über einen Verteilungsschlüssel ermittelt. Um eine faire Verteilung der Anteile zu gewährleisten, werden folgende Kriterien, zu je 50% berücksichtigt:

Einwohnerzahl der Kommune- und abgesetzte Energiemenge im jeweiligen örtlichen Strom- und /oder Gasverteilnetz der Netze BW.
Die maximale Beteiligungshöhe der Gemeinde Fronreute beträgt 783. 401,74 EUR.
Dieser Betrag kann ggf. bei keiner Ausschöpfung aller interessierten Gemeinden verdoppelt werden, dies wären dann 1.566.803,49 EUR.

Bis Ende 2024 ist eine jährliche Verzinsung von 3,6 % des Beteiligungsbeitragsbetrages garantiert. Nach Abzug der Kosten für die Beteiligungsgesellschaft ergibt sich eine jährliche Verzinsung von 3,5 %. Die Dauer der Beteiligung ist auf einen Turnus von 5 Jahre festgesetzt. Jeweils nach Ablauf von 5 Jahren kann die Beteiligung verlängert, aufgestockt oder beendet werden. Bei eventuell sinkendem Unternehmenswert erfolgt ein Nachteilsausgleich durch die EnBW, so dass der Wert der Beteiligung gesichert ist

Alle fünf Jahre sollen jede Stadt und Gemeinde neu entscheiden können, ob sie ihre Beteiligung fortsetzt, verändert oder aufgibt. Die EnBW kann durch das Modell mit Einnahmen von maximal rund 600 Millionen EUR rechnen. Trotz eines enormen Investitionsbedarfs von jährlich rund 300 Millionen EUR ist die Beteiligung der Kommunen nicht ausschlaggebend gewesen, da Investoren auch alternativ Schlange stehen würden.

Die Beteiligung an der Netze BW GmbH über die kommunale Beteiligungsgesellschaft wäre nach den §§ 102 ff Gemeindeordnung zulässig, da der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigen würde, indem Leistungen erbracht werden, welche das gemeinsame Wohl der Einwohner fördern. Der Beschluss, sich an der Beteiligungsgesellschaft zu beteiligen, dürfte aber erst vollzogen werden, wenn die Rechtaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder nicht innerhalb von einem Monat beanstandet.

Vor dem Hintergrund von Verwahrentgelten für Geldanlagen, könnte die Beteiligung eine attraktive Geldanlage darstellen.

Die Beteiligung bringt nicht nur Chancen, sondern auch unternehmerische Risiken mit sich. Sinkt der Gewinn (Verlust von Wegenutzverträgen), so hat dies auch Auswirkungen auf die späteren Gewinnausschüttungen und damit die Verzinsung des eingebrachten Kapitals der Gemeinde. Auch das Risiko einer Insolvenz einer GmbH, das zwar eher unwahrscheinlich ist, jedoch nicht ausgeschlossen ist, wäre zu erwähnen. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass die Ausgleichzahlung der Netze BW an die Beteiligungsgesellschaft wie alle Kapitalerträge der Kapitalertragssteuer unterliegt. Die Kapitalertragsteuer beträgt derzeit 26,38 % (25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 %). Werden die Anteile an der Beteiligungsgesellschaft durch die Kommune im Bereich der Vermögensverwaltung gehalten, kann die Kapitalertragssteuerbelastung auf 15,83 % (15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag) reduziert werden. Hierfür ist beim zuständigen Finanzamt ein Erstattungsantrag zu stellen.

Die Gemeinde Fronreute kann nach 5 Jahre das Engagement im Ganzen beenden und kündigen. Durch eine Regelung zur nachträglichen Kaufpreisanpassung, dem sogenannten „Nachteilsausgleich“, profitieren die Kommunen laut der Netze BW von einer hohen Investitionssicherheit. Sollte die Netze BW bei der Neubewertung nach 5 Jahren weniger Wert sein, erhält die Kommune die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Anteils und dem neuen Anteilswert ausbezahlt. Dieses Geld kann die Kommune, sofern sie den Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft haben, reinvestieren oder beliebig verwenden. Zu klären wäre, ob die Beteiligung von der Gemeinde oder dem EB Wasserversorgung gehalten werden soll. Aus inhaltlicher Sicht ist eine Zuordnung zu den EB Wasserversorgung aufgrund des Aufgabengebiets naheliegend. Auch aus steuerlicher Sicht könnten sich hier Vorteile ergeben, diese werden gerade noch abgeprüft und mit dem Steuerberater der Gemeinde besprochen.

Gerade im Rahmen der Energiewende ist eine enge Kooperation mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber grundsätzlich darstellbar, da die Verteilnetze bei der Energieversorgung eine zentrale Rolle spielen. Die EnBW bietet über die oben genannten organisatorischen Gestaltungen bezüglich Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft und Einrichtung entsprechender Gremien eine gewisse Einflussmöglichkeit auf die Entwicklungen und einen optimierten Informationsfluss auf direktem Wege. Bei der angebotenen Beteiligung handelt es sich aber auch um eine sichere, flexible und lukrative Anlagemöglichkeit.

Die Verwaltung und der Gemeinderat befürworteten die Beteiligung aus mehreren Gründen. Zum einen ist die für fünf Jahre zugesagte Verzinsung mehr als attraktiv. Auch aus den Gesichtspunkten, dass über kurz oder lang die Gemeinde Fronreute Kredite für Ihre Baumaßnahmen aufnehmen muss, ist die Beteiligung vorteilhaft, da die Kreditzinsen auch absehbar die angebotene Verzinsung unterschreiten. Außerdem ist ein Ausstieg in 5 Jahren problemlos möglich. Das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der Firma ist aus Sicht der Verwaltung mehr als unwahrscheinlich, da die Konzernmutter EnBW zu über 97 % in der Hand des Landes Baden-Württemberg und der oberschwäbischen Landkreise ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde würde diesen Weg grundsätzlich mitgehen. Auch hält die Verwaltung die enge Kooperation mit dem Netzbetreiber für einen großen Vorteil und die Gemeinde Fronreute bekommt andere Einflussmöglichkeiten.

Aufstockung der Beteiligung der Gemeinde Fronreute an der TeWS Netz GmbH
- Beschlussfassung

Die Gemeinde Fronreute stockt Ihren Anteil an der TeWS Netz GmbH um insgesamt 20.900 EUR auf (Stammkapital 1.900 EUR/Rücklageneinzahlung 19.000 EUR).
Der Beschluss der Beteiligung der Gemeinde Fronreute ist im Sinne von § 108 in Verbindung mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung alte Fassung der Rechts-aufsichtsbehörde vorzulegen. Der Vollzug darf erst stattfinden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde dessen Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat.

Die Gemeinde Fronreute ist seit dem Jahr 2014 an der TeWS Netz GmbH beteiligt. Es haben damals nicht alle Gemeinden mitgemacht. Die Netz GmbH ist nun wegen einer Beteiligung auf die anderen Gemeinden zugekommen. Die bisherigen Mitgeselllschafter Berg, Fronreute, Fleischwangen, Horgenzell und Königseggwald haben zeitgleich ein Angebot zu verbesserten Konditionen bekommen. Die Gemeinde Fronreute könnte sich mit 1.900 EUR an einer Stammkapitalerhöhung beteiligen und an einer Einzahlung in die Rücklagen von 19.000 EUR. Damit würde sich die Beteiligung von 0,066 % auf 0,084 % erhöhen.

Die Beteiligung, besser gesagt die Aufstockung der Beteiligung an der TeWS Netz GmbH über die kommunale Beteiligungsgesellschaft wäre nach den §§ 102 ff Gemeindeordnung zulässig, da der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigen würde, indem Leistungen erbracht werden, welche das gemeinsame Wohl der Einwohner fördern. Der Beschluss, sich an der Beteiligungsgesellschaft zu beteiligen, dürfte aber erst vollzogen werden, wenn die Rechtaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder nicht innerhalb von einem Monat beanstandet.

Vor dem Hintergrund von Verwahrentgelten für Geldanlagen, könnte die Beteiligung eine attraktive Geldanlage darstellen (2 % Rendite). Die Gemeinde Fronreute ist schon seit über sechs Jahren beteiligt und kann die sichere Geldanlage bestätigen. Außerdem ist die Zusammenarbeit mit der TeWS im Bereich Wasser hervorragend, hier würden sich weitere positive Kooperationen ergeben.

Die Beteiligung bringt nicht nur Chancen, sondern auch unternehmerische Risiken mit sich. Sinkt der Gewinn, so hat dies auch Auswirkungen auf die späteren Gewinnausschüttungen und damit die Verzinsung des eingebrachten Kapitals der Gemeinde. Auch das Risiko einer Insolvenz einer GmbH, das zwar eher unwahrscheinlich ist, jedoch nicht ausgeschlossen ist, wäre zu erwähnen. Auch steuerrechtlichen Gesichtspunkten müssen beachtet werden.

Auch im Falle eines Verlustes würde aufgrund des Ergebnisabführungsvertrag zwischen der TeWS KG und der TeWS Netz GmbH eine Mindestverzinsung von 4 % auf das Stammkapital erfolgen. Gerade im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Wasserversorgung und auch dem Breitbandausbau (TeWS ist an der Teledata beteiligt, die das Breitbandnetz teilweise in Fronreute betreibt) ist eine enge Kooperation mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber grundsätzlich darstellbar und positiv zu werten. Durch die direkte Teilnahme an der Beteiligungsgesellschaft und der Gremien ist eine Einflussmöglichkeit auf die Entwicklungen und einen optimierten Informationsfluss auf direktem Wege möglich. Bei der angebotenen Beteiligung handelt es sich aber auch um eine sichere, flexible und lukrative Anlagemöglichkeit.

Die Verwaltung befürwortet die Aufstockung der Beteiligung. Die Beteiligung war bisher schon positiv und hat finanziell gesehen große Vorteile. Die Rechtsaufsichtsbehörde würde diesen Weg grundsätzlich mitgehen. Auch hält die Verwaltung die enge Kooperation mit dem Netzbetreiber für einen großen Vorteil und die Gemeinde Fronreute bekommt andere Einflussmöglichkeiten.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020
- Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat der Haushaltssatzung 2020 und dem Haushaltsplan zugestimmt.
Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) mit 2,5 Mio. EUR und dem Höchstbetrag der Kassenkredite mit 2 Mio. EUR wurde zugestimmt.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A werden auf 320 v.H. und für die Grundsteuer B auf 390 v.H. sowie die Gewerbesteuer auf 350 v.H. festgesetzt.
Der mittelfristigen Finanzplanung mit Investitionsprogramm, dem Stellenplan und sämtlichen Anlagen wurde zugestimmt. Der Beteiligungsbericht wurde zur Kenntnis genommen

Grundlage für die Haushaltsplanung 2020 sowie die mittelfristige Finanzplanung waren die Orientierungsdaten des Landes Baden-Württemberg, die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2019 sowie die allgemein erwarteten bzw. hochgerechneten Erträge/Aufwendungen und Einzahlungen/Auszahlungen der Gemeinde Fronreute.

Die Eckpunkte der Haushaltsplanung 2020:

  • Das geplante ordentliches Ergebnis beträgt -905.359 EUR
  • Das geplante außerordentliche Ergebnis beträgt +1.200.000 EUR
  • Das geplante Gesamtergebnis beträgt +294.641 EUR
  • Die Gewerbesteuer ist mit 1.010.000 EUR veranschlagt.
  • Die Senkung des Kreisumlagehebesatzes mit 26,0 % ist berücksichtigt.
  • Eine Steuererhöhung zum 01.01.2020 ist nicht geplant.
  • Die Personalkosten sind mit 1.677 T EUR (Vorjahr 1.530 T EUR) eingeplant.
  • Grundstücksverkäufe über dem Buchwert sind mit 1.200 T EUR eingeplant.
  • Beteiligungen sollen mit rund 804 T EUR eingegangen werden.
  • Folgende große investive Projekte sind im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen:
    - Restabwicklung Erweiterung/Aufstockung Kindergarten St. Magnus Staig (200 T EUR)
    - Erweiterung/Umbau Grundschule Blitzenreute (3.545 T EUR)
    - Sanierung/Umnutzung Pfarrhaus (313 T EUR)
    - Abbruch Bauhofstraße 3 (100 T EUR)
    - Anschaffung eines MTW (56 T EUR)
    - Anschaffung von zwei Löschfahrzeugen (300 T EUR)
    - Breitbandausbau (in der Summe 1.471 T EUR)
    - Neubau Pumpendruckleitung Möllenbronn (110 T EUR)
    - Hochwasserrückhaltebecken Staig (475 T EUR)
    - Restabwicklung Erschließung Gewerbegebiet Brühl (590 T EUR)

Für diese Investitionen ist Darlehensaufnahme in Höhe von 2,5 Mio. EUR eingeplant. Wobei die Ablösung eines Darlehens mit einer Sondertilgung von knapp 700 T EUR eingeplant ist. Für die Gemeinde bedeutet dies eine Netto-Neuverschuldung von 1.473.067 EUR, was im Kernhaushalt zu einer Gesamtverschuldung von 5.747.111 EUR (Vorjahr 4.274.044 EUR) führt.

Wirtschaftsplan 2020 der Wasserversorgung Fronreute
- Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat der Haushaltssatzung 2020 (Sonderrechnung Wasserversorgung) und dem Wirtschaftsplan 2020 zugestimmt. Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) mit 330.000 EUR und dem Höchstbetrag der Kassenkredite mit 300.000 EUR wurde zugestimmt.
Der mittelfristigen Finanzplanung, dem Stellenplan und sämtlichen Anlagen wurden zugestimmt.

Die Eckpunkte des Wirtschaftsplans 2020:

  • Der Erfolgsplan sieht Einnahmen und Ausgaben i. H. v. 423.100 EUR vor.
  • Es wird mit Gebühreneinnahmen von 415.000 EUR gerechnet.
  • Im Erfolgsplan ist ein Jahresgewinn von 14.400 EUR geplant.
  • Der Vermögensplan sieht Einnahmen und Ausgaben i. H. v. 644.575 EUR vor.
  • Große investive Projekte:
    - Wasserleitung Unterer Kirchberg (127.500 EUR)
    - Wasserleitung Annenbergstraße (23.000 EUR)
    - Wasserleitung Eggweg (72.000 EUR)
    - Wasserleitung BG Dornacher Ried (105.000 EUR)
    - Wasserleitung GE Brühl (67.000 EUR)
  • Aus der Auflösung der Sonderkonten werden außerdem Anschlussbeiträge i. H. v. rund 110.800 EUR erwartet.
  • Des Weiteren ist ein Zuschuss i. H. v. 19.300 EUR für Maßnahmen des Wasserversorgungsverbandes zu erwarten, welche jedoch in den Folgejahren an den Wasserversorgungsverband in Form einer Investitionsumlage abgeführt werden muss.
  • Im Vermögensplan ist eine Deckungsmittellücke von 340.075 EUR geplant, die durch die Aufnahme eines Darlehens gedeckt werden soll. Der Rest soll als Deckungsmittellücke verbleiben und in den Folgejahren finanziert werden.

Für die Investitionen ist im Moment eine Darlehensaufnahme in Höhe von 330.000 EUR eingeplant. Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung bedeutet dies eine Netto-Neuverschuldung von 249.000 EUR, was im Eigenbetrieb Wasserversorgung zu einer Gesamtverschuldung von 2.254.000 EUR (Vorjahr 2.005.000 EUR) führt.

Bündelausschreibung Strom- und Gasbezug 2021/2022
- Teilnahme der Gemeinde Fronreute
- Festlegung des Ökostromanteils
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich die Gemeinde Fronreute an der Einkaufsgemeinschaft für den Strombezug beteiligt und für alle Abnahmestellen Ökostrom bezieht. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Landkreis Ravensburg zur Ausschreibung des Ökostroms. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich die Gemeinde Fronreute nicht an der Einkaufsgemeinschaft für den Erdgasbezug beteiligt.

Im Jahr 2007 hat der Landkreis Ravensburg den Gemeinden des Landkreises Ravensburg, den Zweckverbänden und privatwirtschaftlichen Betrieben mit überwiegender Beteiligung des Landkreises bzw. der Gemeinden erstmals die Möglichkeit gegeben, den Bezug elektrischer Energie für ihre Verbrauchstellen über eine Einkaufsgemeinschaft mit dem Landkreis öffentlich ausschreiben zu lassen. Die Gemeinde Fronreute beteiligt sich seit 2009 bis heute an dieser Einkaufsgemeinschaft. Der jetzige Zeitraum ist bis Ende 2020 ausgeschrieben. Zudem bietet der Landkreis Ravensburg seit einigen Jahren eine Bündelausschreibung für den Bezug von Erdgas an. Der derzeitige Gasliefervertrag mit der TeWS läuft ebenso zum 31.12.2020 aus.

Der Landkreis bietet wiederum an, eine neue Bündelausschreibung zum Bezug von Regelstrom und Erdgas ab 01.01.2021 für 2 Jahre durchzuführen. Die Ausschreibung erfolgt über deren zentrale Vergabestelle.

Die Strom- und Erdgaslieferungen werden im offenen Verfahren nach den Vorgaben der Vergabeordnung (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) europaweit ausgeschrieben. Die zentrale Vergabestelle des Landkreises Ravensburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag nach Bevollmächtigung der teilnehmenden Kommunen durch. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Mit der Zuschlagserteilung kommt der Strom- bzw. Erdgasliefervertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem einzelnen kommunalen Abnehmer zustande. Bei der Ausschreibung des Regelstroms können einzelne Objekte ausgeklammert werden, für die ein reiner Ökostrom bezogen werden soll – oder umgekehrt.

Der Gemeinderat hat bei der letzten drei Ausschreibungen in den Jahren 2014, 2016 und 2018 beschlossen, zu 100 % Ökostrom zu beziehen und hiermit ein politisches Symbol zu setzen.

Dabei ist für den ausschließlichen Bezug von Ökostrom mit Mehraufwendungen gegenüber dem Bezug von Regelstrom zu rechnen. Die genaue Größenordnung kann leider erst nach der Ausschreibung ermittelt werden. Die Verwaltung geht von einem kleineren 4-stelligen Eurobetrag aus. Tendenziell gleichen sich die Preise immer mehr an. Der Gemeinde Fronreute als zertifizierte European-Energy-Award-Gemeinde würde es gut zu Gesicht stehen, wenn weiterhin ausschließlich Ökostrom bezogen werden würde, auch wenn dieser evtl. teurer sein wird. Der jährliche Gesamtstrombezug lag in den vergangenen Jahren bei rund 500.000 kWh. Aufgrund der relativ gering zu erwartenden Preisdifferenz von Ökostrom zu Regelstrom hat der Gemeinderat beschlossen, alle Abnahmestellen mit Ökostrom zu versorgen.

Eine Beteiligung an der Erdgasausschreibung war aufgrund unterschiedlicher Vertragsendzeiten bislang nicht möglich. Mittlerweile wurden die Laufzeiten der Gemeinde Fronreute und die der aktuellen Ausschreibung des Landkreises angepasst. Eine Beteiligung an der landkreisweiten Erdgasausschreibung wäre demnach ebenso möglich. Die Gemeinde Fronreute ist seit 2014 an der TWS Netz GmbH beteiligt. Sollte die TWS GmbH nicht den Zuschlag für die Erdgaslieferung erhalten, würde die Gemeinde Fronreute von einem dritten Unternehmen das Erdgas beziehen. Bisher waren die Preise nahezu identisch hinsichtlich Ausschreibung des Landkreises und Preise TeWS GmbH. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich die Gemeinde Fronreute nicht an der Einkaufsgemeinschaft für den Erdgasbezug beteiligt.