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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 16.03.2020

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 16.03.2020 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Digitalisierung der Grundschule Blitzenreute
- Zustimmung zum Medienentwicklungsplan
Rektorin Straub hat den Medienentwicklungsplan der Grundschule Blitzenreute im Gemeinderat vorgestellt und der Gemeinderat hat diesem zugestimmt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Mittel aus dem DigitalPakt Schule zu beantragen und den Inhalt des Medienentwicklungsplanes umzusetzen.

Im Zusammenhang mit dem Neubau und der Sanierung der Grundschule wurde bereits im Februar 2019 ein Digitalisierungskonzept und ein Medienentwicklungsplan erstellt. Bei der Ausarbeitung des Digitalisierungskonzeptes im Frühjahr 2019 wurde festgestellt, dass das Schulnetz sicherheitstechnisch sehr bedenklich ist. Nach der Beratung im Gemeinderat am 11.02.2019 wurden deshalb bereits im Juni 2019 einige Maßnahmen umgesetzt.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 9. August 2019 die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des DigitalPakt Schule im Land beschlossen. Die Verwaltungsvorschrift ist am 7. September 2019 in Kraft getreten. Für die Digitalisierung der Grundschule Blitzenreute wird ein Zuwendungsantrag für Mittel aus dem DigitalPakt Schule gestellt.

Zu den Antragsvoraussetzungen zählt unter anderem eine Bestätigung des Schulträgers, dass der IT Support gesichert ist und die Vorlage eines Medienentwicklungsplanes, der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte enthält.

Der von der Grundschule Blitzenreute bereits im Februar 2019 erstellte Medienentwicklungsplan musste nach den Vorgaben des DigitalPakt Schule neu überarbeitet werden und wurde nun von der Rektorin Frau Straub der Gemeinde als Schulträger vorgelegt.

Im DigitalPakt Schule sind für jeden Schulträger bis zum 30. April 2022 Mittel für die Digitalisierung der Schulen reserviert. Das Budget der Schulträger ergibt sich aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler entsprechend der Schulstatistik und ist noch gewichtet, ob es sich um Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Klasse 1 bis 4) handelt oder um die anderen Schulen. Das Budget beträgt für die Grundschule Blitzenreute 37.300,00 EUR und für die Grundschule in Fronhofen 19.000,00 EUR. Der von der Gemeinde als Schulträger zu erbringende Eigenanteil an den förderfähigen Kosten beträgt mindestens 20 %. Schöpft ein Schulträger sein Budget bis zum 30. April 2022 nicht aus, fließen die nicht abgerufenen Mittel in den Gesamtfördertopf zurück und werden dann neu vergeben. So wird sichergestellt, dass alle für Baden-Württemberg vorgesehenen Bundesmittel bis zum Ende der Laufzeit des DigitalPakt Schule auch abgerufen werden können.

Der Landeszuschuss stellt eine Anfangsfinanzierung für die Digitalisierung dar. Die Endgeräte und laufende Kosten müssen vom Schulträger übernommen werden. Notwendig ist die Bereitstellung eines jährlichen Etats zur Betreuung und Modernisierung des Schulnetzwerkes.

Im Jahr 2019 wurden in der Grundschule die notwendigen neue Netzwerkverkabelung und Switche erneuert. Die Endgeräte der Schulverwaltung und der Lehrer sowie der Schulsozialarbeiterin wurden ersetzt. Ein neuer Server, welcher das KISS Schulverwaltungsnetz, das Lehrernetz, das Netz des Kindergartens und zukünftig auch das Schülernetz der pädagogischen Musterlösung verwaltet, wurde installiert. Im Jahr 2019 wurden 28.286,49 EUR investiert.

Die Planungen im Medienentwicklungskonzept stellen die Minimalausstattung dar. Geplant ist die Umsetzung Zug um Zug, um auch die notwendigen Erfahrungen zu sammeln. Die nächste Umsetzungsschritte werden sich danach ausrichten. Die pädagogische Musterlösung im Schülernetz sieht in den Klassenzimmern Laptops und Beamer an der Decke (eventuell auch große Fernseher hinter der Tafel) vor. Die Schüler arbeiten mit iPads. Die Lehrer haben Dienst-iPads. Als erstes muss der vorhandene Tabletkoffer bereits ausgetauscht werden, da die Technik veraltet ist. Neben diesen Geräten sind WLAN AccesPoints für ein flächendeckendes WLAN in den Klassenzimmern notwendig. Die Verbindung zwischen Tablets/Laptops zum Beamer/Fernseher erfolgt über digitale Multimedia-Receiver. Weiter werden für die Visualisierung Dokumentenkameras gewünscht.

In den nächsten 5 Jahren ist mit Kosten von geschätzt 50.000,00 EUR zu rechnen, wobei die Maßnahmen Zug um Zug umgesetzt werden. In den Folgejahren werden Kosten für die Betreuung des Schulnetzwerkes und die ständige Erneuerung der Endgeräte entstehen. Hier ist ein jährlicher Haushaltsansatz mit 5.000,00 EUR notwendig.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 17.02.2020 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Verhandlungen hinsichtlich der Verlagerung einer Hofstelle und einer möglichen Wohnbebauung der dazugehörigen Grundstücke
Die Gemeindeverwaltung verhandelt seit vielen Jahren mit einem Grundstückseigentümer hinsichtlich einer Verlagerung seiner Hofstelle und einer möglichen Wohnbebauung seiner Grundstücke. Ziel war es dem Landwirt eine sinnvolle Weiterentwicklung seiner beruflichen Möglichkeiten im landwirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen und zum andern, die Auswirkung einer Nutzungsänderung auf dem derzeitigen Betrieb von Milchviehhaltung auf Schweinestallhaltung für die Ortschaft Staig und das Neubaugebiet “Große Bettna” zu minimieren.

Immer wieder lagen dann auch schon Verhandlungsergebnisse vor und es gab auch Beschlüsse des Gemeinderates. Die Verhandlungen konnten bislang nicht abgeschlossen werden. In der Sitzung vom 17.02.2020 wurden die einzelnen Verhandlungspunkte im Gesamten beraten und der Bürgermeister mit weiteren Verhandlungen beauftragt.

Baugesuche

a) Flst.1897, Moosbeerenweg 5, 88273 Fronreute
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“ für eine bereits errichtete Wärmepumpe
Der Gemeinderat hat einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Überschreitung der Baugrenze durch die Wärmepumpe, Flst. 1897, Moosbeerenweg 5, 88273 Fronreute nicht zugestimmt.

Bei der Gemeinde wurde ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Fertiggarage im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Bei einem Ortstermin in anderer Sache wurde festgestellt, dass außerhalb der überbaubaren Grundstückfläche eine Wärmepumpe errichtet wurde. Dem Entwurfsverfasser wurde daraufhin unverzüglich durch das Landratsamt Ravensburg am 28.10.19 telefonisch mitgeteilt, dass dies den Festsetzungen des Bebauungsplanes wiederspricht und ein alternativer Standort gesucht werden solle. Zu diesem Zeitpunkt war die Wärmepumpe noch nicht in Betrieb. Auch die Hoffläche war noch nicht gepflastert. Nun wurde ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes gestellt.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“. Bei dem eingereichten Antrag wird die Baugrenze im nördlichen Bereich, zwischen Baugrenze und öffentlicher Verkehrsfläche, durch die Wärmepumpe überschritten. Diese Wärmepumpe ist regelmäßig nicht als Nebenanlage im Sinne von § 14 Baunutzungsverordnung zu qualifizieren, da diese ein essenziell notwendiger Bestandteil der Hauptanlage ist.

Gemäß Festsetzung Punkt 2.11 im Bebauungsplan ist eine unterirdische Überschreitung der Baugrenze bis max. 1,5 Meter ausnahmsweise zulässig, sofern diese zur Errichtung einer Tiefgarage dient. Anderenfalls darf die Baugrenze nicht überschritten werden. In der Begründung zu den Festsetzungen der Baugrenze ist unter Punkt 6.2.7.11 folgendes klargestellt: Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu beeinträchtigen, sind überirdische bauliche Anlage zur Verkehrsfläche nicht zulässig. Diese Festsetzung wurde von der Gemeinde Fronreute bewusst und als Grundzug der Planung so getroffen.

Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung berührt. Ähnliche Voranfragen von Bauherren in diesem Baugebiet wurden bereits negativ beantwortet.

b) Flst. 327 (Teilfläche), Eggweg, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Errichtung eines eingeschossigen Technikgebäudes (POP=Point of Presence) als Hauptverteilerstation für den Breitbandausbau
Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Gemeinderat erteilt.

Die Gemeinde Fronreute plant die Errichtung eines eingeschossigen Technikgebäudes. Dieser sogenannte Point of Presence dient als Hauptverteilungsstation für den Glasfaserausbau in Blitzenreute.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleitungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

c) Flst.484, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Anbau einer Überdachung an das bestehende Feuerwehrhaus in Blitzenreute zur Unterbringung eines Einsatzfahrzeuges
Die Entscheidung wurde vertagt.

Die Gemeinde Fronreute plant den Anbau einer Überdachung auf der südlichen Giebelseite des bestehenden Feuerwehrhauses in Blitzenreute. Dieser soll eine Länge von 7 Metern, eine maximale Höhe von 4,16 Meter und ein Tiefe von 3,87 Meter haben. Der Anbau wird durch die Beschaffung eines weiteren Einsatzfahrzeugs notwendig, da dieses im bestehenden Feuerwehrhaus keinen Platz mehr hat.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

d) Flst. 246/6, Am Friedhof 3, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Errichtung Betriebsgebäude, Gerüstlager und Betriebsleiterwohnung
Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Überschreitung der Wandhöhe im Bereich der Halle um 79 bzw.29 Zentimeter und im Bereich des Bürogebäudes um 1,06 Metern wurde vom Gemeinderat zugestimmt.

Der Bauherr plant den Neubau eines Betriebsgebäudes, eines Gerüstlagers und eine Betriebsleiterwohnung. Das gesamte Gebäude (Halle und Büro-/ Wohngebäude) soll auf einer Fläche von circa 1400 Quadratmetern entstehen. Die Höhe der Halle beträgt 9,07 Meter. Das Bürogebäude hat eine Höhe von 11,08 Metern.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Brühl“ 1. Änderung. Bei dem eingereichten Antrag wird die festgesetzte Wandhöhe im Bereich der Halle auf einer Länge von circa 49 Metern, um 79 beziehungsweise 29 Zentimeter überschritten. Im Bereich des Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung wird die festgesetzte Wandhöhe um 1,06 Meter auf einer Länge von circa 16 Metern überschritten.

Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Ähnliche Abweichungen sind in diesem Plangebiet schon erteilt worden.

Vergabe Baumaßnahmen Neu- und Umbau Grundschule Blitzenreute
- Trockenbauarbeiten
- Innen- und Außenputz
- Fenster und Türen (Aluminium)
- Sonnenschutz- und Rollladenarbeiten

Der Gemeinderat hat der Vergabe der Baumaßnahmen im Zuge des Neu- und Umbaus der Grundschule Blitzenreute an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zugestimmt.

In öffentlicher Ausschreibung nach VOB wurden folgende Gewerke zum Um- und Neubau der Grundschule Blitzenreute ausgeschrieben:

  1. Trockenbauarbeiten
    Für dieses Gewerk gingen 3 Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Bochtler Innenausbau GmbH aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme in Höhe von 201.885,55 EUR brutto. Die Kostenschätzung betrug 229.152,35 EUR brutto. Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 226.488,73 EUR und 220.655,64 EUR eingereicht.
     
  2. Innen- und Außenputzarbeiten
    Für dieses Gewerk gingen 4 Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Baum GmbH aus Fronreute mit einer Angebotssumme in Höhe von 43.264,40 EUR brutto. Die Kostenschätzung betrug 42.459,20 EUR brutto. Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 49.080,12 EUR und 90.121,06 EUR eingereicht.
     
  3. Fenster und Türen
    Für dieses Gewerk gingen 7 Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Metallbau Schneider GmbH aus Ravensburg mit einer Angebotssumme in Höhe von 242.131,74 EUR brutto. Die Kostenschätzung betrug 179.785,00 EUR brutto. Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 243.824,21 EUR und 350.969,08 EUR eingereicht.
     
  4. Sonnenschutz- und Rollladenarbeiten
    Für dieses Gewerk gingen 5 Angebote ein, wobei ein Angebot auf Grund nicht fristgerechten Einreichens ausgeschlossen werden musste. Somit wurden 4 Angebote gewertet. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Zeitler GmbH aus Friedrichshafen mit einer Angebotssumme in Höhe von 27.292,27 EUR brutto. Die Kostenschätzung betrug 31.178,00 EUR brutto. Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 29.308,51 EUR und 36.419,19 EUR eingereicht.

Lärmaktionsplanung Stufe 3 der Gemeinde Fronreute
- weitere Vorgehensweise

Die Firma Modus Consult soll mit der Erhebung der Verkehrszahlen in der Ortsdurchfahrt Staig beauftragt werden. Der Gemeinderat hat für die Verkehrszählung eine Dauer von einer Woche beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung Stufe 3 wird gesondert beraten und beschlossen, sobald die aktuellen Verkehrszahlen vorliegen.

Hinweise zum Verfahrensstand der Lärmaktionsplanung
Am 14.11.2016 hat der Gemeinderat den kommunalen Lärmaktionsplanung mit verschiedenen Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen. Die Gemeinde Fronreute ist nach Veröffentlichung der landesweiten Lärmkartierung der LUBW, Stufe 3 im Dezember 2018 verpflichtet, ihren kommunalen Lärmaktionsplan zu überprüfen und fortzuschreiben.

Am 16.12.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, den bestehenden Lärmaktionsplan der Gemeinde Fronreute zu überprüfen. Die Überprüfung der Lärmaktionsplanung beschränkt sich auf den Bereich der B 32 und nicht auf die im Jahr 2016 zusätzlich kartierten Kreisstraßen. Der Gemeinderat hat am 16.12.2019 beschlossen, dass eine Umsetzung der im ersten Lärmaktionsplan der Gemeinde Fronreute beschlossenen Maßnahmen weiterhin angestrebt wird. Mit der Überprüfung der Lärmaktionsplanung soll weiterhin die Maßnahme „Festsetzung von 30 km/h nachts von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr in der Ortsdurchfahrt der B 32 in Blitzenreute und Staig“ überprüft werden. Die Festsetzung von Tempo 40 soll als Alternative überprüft werden.

Für die Überprüfung der Lärmaktionsplanung 2016 ist ein qualifiziertes Verfahren notwendig.

Lärmaktionsplanung Stufe 3
Die Verkehrsstärken haben sich verändert. Der Lärmaktionsplanung 2016 lagen noch die Verkehrszahlen von 2010 zu Grunde. Jetzt liegen die Verkehrszahlen von 2017 vor. In beiden Teilabschnitten der B 32 ergibt sich ein leichter Anstieg der Verkehrsstärken.

Dieses qualifizierte Verfahren in Stufe 3 beinhaltet auch eine Verkehrserhebung auf der B 32 zur Ermittlung plausibler Verkehrszahlen als Grundlage für die Lärmneuberechnung. Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung entschieden eine Messung der Verkehrszahlen in der Ortsdurchfahrt Staig durchzuführen. Für diese Verkehrsmessung wurden zwei Angebote eingeholt. Die Verkehrsmessung erfolgt über eine Videotechnik. Gezählt werden die Verkehrsströme in sechs Kategorien (Krad, Pkw, Lfw, Bus, LKW, Lastzug).

Neben den Ergebnissen der landesweiten Kartierung ist der aktuelle Kooperationserlass vom 29. Oktober 2018 zu berücksichtigen. Dieser Kooperationserlass beinhaltet unter anderem eine Absenkung der Grenzwerte für Straßenverkehrsmaßnahmen. Die Werte wurden von vorher 70 dB(A)/60 dB(A) auf 65 dB(A)/55 dB(A) geändert. Deshalb muss die Zahl der Betroffenheiten nochmals überprüft werden. Die aktuelle Betroffenheitsstatistik der LUBW weist für die Gemeinde Fronreute 33 Betroffenheiten mit einem Lärmpegel > 65 dB(A) ganztags und 52 Betroffenheiten > 55 dB(A) nachts aus, weshalb die Gemeinde Fronreute tätig werden muss. Eingearbeitet wurden in die Überprüfung die umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen in Form der lärmmindernden Straßenbeläge in den Ortsdurchfahrten. Dadurch wurde der Lärmpegel um -3 dB(A) bzw. -2 dB(A) gesenkt. Die Anzahl der Betroffenheiten ist dadurch gesunken.

Als erster Schritt werden die aktuellen Verkehrszahlen erhoben. Da die aktuellen Brückensperrungen im Raum Ravensburg zunächst abgewartet werden müssen, können diese Verkehrszahlen erst im Laufe des Sommers erhoben werden. Sobald diese vorlegen beginnt die Kartierung mit dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanung Stufe 3. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung ist von einer Gesamtbearbeitungszeit von circa 15 bis 18 Monaten auszugehen.

Neuer Kindergartenvertrag zwischen der kath. Kirchengemeinde Fronhofen und der Gemeinde Fronreute zum Betrieb des Kindergartens St. Josef in Fronhofen
Der Gemeinderat hat dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens „Kinderhaus St. Josef“, Fronhofen mit einer Abmangelbeteiligung in Höhe von 93 % zugestimmt.

Mit der Inbetriebnahme des neuen Kinderhauses in Fronhofen und dem Angebot einer Ganztagesbetreuung mit Mittagessen muss der Kindergartenvertrag neu gefasst werden. In Abstimmung mit dem Verwaltungszentrum soll der neue Kindergartenvertrag zum 01.01.2020 Inkrafttreten.

Der Kindergartenvertrag zum Betrieb des Kindergarten St. Josef entspricht den Verträgen über den Betrieb des Kinderhauses St. Karl in Blitzenreute und des Kindergarten St. Magnus in Staig. Unterschiedlich ist jedoch die Höhe der Abmangelbeteiligung.

Im Gegensatz zu bisher ist das neue Kindergartengebäude im Eigentum der bürgerlichen Gemeinde. Aufgenommen wurde im Kindergartenvertrag eine Freistellung der Kindergartenleitung für Leitungstätigkeiten in Höhe von 12,5 % der regulären Arbeitszeit für jede Kindergarten- oder Krippengruppe.

Ausgangsbasis ist die gesetzliche Abmangelbeteiligung in Höhe von 63 % der Betriebsausgaben für Kindergartengruppen und in Höhe von 68 % der Betriebsausgaben für Krippengruppen. Hinzugerechnet werden Elternbeiträge in Höhe von 20 %. Dies ergibt eine Kostendeckung von 83 %. Die Höhe der Elternbeiträge von 20 % der Betriebsausgaben wird allerdings nicht erreicht. Eine hinausgehende Förderung ist über den Kindergartenvertrag zu regeln. Maßgeblich ist hier auch die Leistungsfähigkeit der örtlichen Kirchengemeinde.

Die bisherige Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St. Josef mit zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe beträgt 92 %. Bisher angeboten wurden eine verlängerte Öffnungszeit und die Regelbetreuung. Neu angeboten wird jetzt eine Ganztagesbetreuung. Zum 01.04.2019 wurde eine zusätzlich (halbe) Kindergartengruppe eingerichtet. Die Abmangelbeteiligung wird neu auf 93 % festgesetzt.

Die Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St. Magnus in Staig mit dem Angebot einer Ganztagesbetreuung, zwei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen beträgt ab 01.01.2020 ebenfalls 93 %.

Die Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St. Karl in Blitzenreute mit dem Angebot einer Ganztagesbetreuung, vier Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen beträgt seit 01.01.2018 94,5 %.

Der Verwaltungskostenbeitrag als Verwaltungspauschale wird unverändert auf 3.700,00 EUR/Gruppe festgelegt. Diese Regelung gilt für alle drei Kindergärten in der Gemeinde.

Neuer Kindergartenvertrag zwischen der kath. Kirchengemeinde Blitzenreute und der Gemeinde Fronreute zum Betrieb des Kindergartens St. Magnus in Staig
Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens „Kinderhaus St. Magnus“, Staig mit einer Abmangelbeteiligung in Höhe von 93 % zu. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die dritte Kindergartengruppe als volle Gruppe geführt wird, wird der Abmangelsatz auf 93,5 % erhöht.

Der bisherige Kindergartenvertrag wurde zum 01.01.2016 neugefasst. Grund für den neuen Kindergartenvertrag ist die Inbetriebnahme einer zweiten Krippengruppe mit der Aufstockung des Kindergartens zum 1.9.2019 und die Einrichtung einer dritten Kindergartengruppe im Frühjahr 2020.

Die bisherige Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St. Magnus beträgt 92 %. Die Abmangelbeteiligung wird neu auf 93 % festgesetzt. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die dritte Kindergartengruppe als volle Gruppe geführt wird, wird der Abmangelsatz auf 93,5 % erhöht. Der Kindergartenvertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute ist eine Spende in Höhe von 500,00 EUR für den Kinder- und Heimatverein Fronhofen eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.