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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 08.11.2021

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 8. November 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Ausscheiden von Herrn David Brinz aus dem Gemeinderat
- Feststellung des Grundes für das Ausscheiden
- Entscheidung über die nachrückende Ersatzperson
- Festlegung von etwaigen Hinderungsgründen
Herr Simon Berendt wurde als nachrückende Ersatzperson festgestellt. Hinderungsgründe nach § 29 Gemeindeordnung liegen keine vor.

Gemeinderat David Brinz hat zum 01.10.2021 seinen Wohnsitz in Fronreute abgemeldet. Damit verliert Herr David Brinz seine Wählbarkeit (§ 28 GemO), da er kein Bürger der Gemeinde Fronreute mehr ist und deshalb aus dem Gemeinderat ausscheiden muss.
Während der Amtszeit ausscheidende Gemeinderäte sind nach § 31 Gemeindeordnung durch Ersatzpersonen zu besetzen.

Es rückt die bei der Feststellung des Wahlergebnisses als nächste Ersatzperson festgestellte Berwerberin bzw. Bewerber nach. Bei Verhältniswahl wird die Ersatzperson denselben Wahlvorschlag entnommen, damit das Sitzverhältnis zwischen den Wählervereinigungen im Gemeinderat erhalten bleibt. Es rückt die nächste Ersatzperson mit der höchsten Stimmenzahl nach. Diese Ersatzperson muss zum Zeitpunkt ihres Nachrücken in den Gemeinderat wählbar sein, und es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.

Herr David Brinz hat dem Wahlvorschlag der CDU angehört. Bei der Wahl des Gemeinderates am 26.05.2019 wurde Herr Simon Behrendt, Mühlstraße 20, beim Wahlvorschlag der CDU als nächste Ersatzperson festgestellt. Herr Behrendt wurde von Seiten der Verwaltung informiert und hat schriftlich erklärt, in den Gemeinderat nachzurücken.
Sollte ein Hinderungsgrund nach § 29 Gemeindeordnung vorliegen, kann ein Gewählter nicht in den Gemeinderat eintreten. Von Herrn Behrendt wurde kein Hinderungsgrund vorgebracht. Auch von Seiten der Verwaltung wird kein Hinderungsgrund festgestellt.

Herr Bürgermeister Spieß bedankte sich im Namen der Gemeinde Fronreute und im Namen der Bürgerschaft bei Herrn David Brinz für die geleistete ehrenamtliche Arbeit im Gemeinderat Fronreute.

Verpflichtung von Herrn Simon Behrendt als nachrückende Ersatzperson in den Gemeinderat
Entscheidung über die Neubesetzung der Ausschüsse und Vertreter in den verschiedenen Verbänden

Der Gemeinderat hat beim vorherigen Tagesordnungspunkt Herr Simon Behrendt als nachrückende Person festgestellt. Es wurden keine Hinderungsgründe festgestellt.
Die Verpflichtung erfolgt per Handschlag und durch das Nachsprechen der Verpflichtungsformel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten, insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde Fronreute gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Gemeinderat David Brinz war in folgenden Ausschüssen und Projektgruppen vertreten:

  • Vertreter im beratenden Ausschuss „Familie und Soziales“
  • Vertreter in der Verbandsversammlung im Abwasserzweckverband Mittleres Schussental
  • Technischer Ausschuss: persönlicher Stellvertreter vom Ausschussmitglied Gabriel Schatz
  • Kindergartenausschuss Blitzenreute: persönlicher Stellvertreter vom Ausschussmitglied Florian Schmieder

Herr Simon Behrendt übernimmt die Vertretungen in den Ausschüssen von Herrn David Brinz. Lediglich die Stellvertretung im Kindergartenausschuss Blitzenreute wird von Gabriel Schatz übernommen.

Anschluss Kläranlage Fronhofen an die Kläranlage Kanzach
- Sachstandsbericht Pumpendruckleitung
- Beschlussfassung über den Neubau Doppelpumpstation und bauliche
  Umnutzung Kläranlage Fronhofen

Das Ingenieurbüro Zimmermann wurde für die Ausschreibung der Druckleitung und der Umnutzung Kläranlage beauftragt. Die bestehende Kläranlage wird zu einer Doppelpumpstation mit Lagerfläche umgebaut. Der Gemeinde Berg soll eine Kostenbeteiligung von 17,5 % der Kosten für die Auswechslung der Haltung in Weiler angeboten werden.

Die Gemeinde Fronreute plant, wie bereits in den Gemeinderatsitzungen im Mai und Juni 2021 vorgestellt und auch beschlossen, die Umsetzung des Kanalanschlusses des Ortsteils Fronhofen an die Kläranlage Berg/Kanzach. Auf der Kläranlage selber ist der Neubau einer Doppelpumpstation und der Umbau und die Umnutzung der Kläranlage vorgesehen.

Die Trasse der geplanten Druckleitung wurde festgelegt und dimensioniert. Für die Gesamtmaßnahme wurde vom Ingenieurbüro Jedele und Partner GmbH ein Zuwendungsantrag beim Landratsamt gestellt. Die Gestattungsverträge der beiden Gemeinden Fronreute und Berg sind in Vorbereitung und Bearbeitung.

Der Anschluss der Druckleitung ist an den bestehenden Mischwasserkanal in der Gemeinde Berg vorgesehen und wurde in der Gemeinderatsitzung in Berg vorgestellt. Auf die (rechnerische) Überlastung im weiteren Verlauf des Ortsnetzes wurde hingewiesen. Eine alternative Umfahrung um den Ortsteil Weiler wäre durch die zusätzliche Verlegung der Druckleitung von ca. 1.500 Meter sowie einer weiteren erforderlichen Doppelpumpstation mit erheblichen Baukosten (ca. 670.000,00 EUR netto, ohne Nebenkosten) verbunden. Die sukzessive Aufdimensionierung (Auswechslung) des Mischwasserkanals im Ortsbereich Weiler auf ca. 500 Meter wurde als Lösung vorgeschlagen und mit ca. 340.000,00 EUR (netto Baukosten, ohne Nebenkosten) geschätzt.

Aus den beiliegenden Berechnungen kann man den Anteil des Abflusses, der durch einen Anschluss aus Fronhofen (27 l/s aus Kennlinie der Pumpstation KA) prozentual der zu dem vorh. Abfluss in Weiler hinzukommt, ersehen. Die beiden Berechnungen unterscheiden sich in der 2- bzw. 5-jährlichen Wiederkehrhäufigkeit des Regenereignisses. Die Mittelwerte für die auszuwechselnden Haltungen im Ortsbereich liegen zwischen 8 und 10 %. Aus dieser Sicht hält die Gemeindeverwaltung in der Gesamtbetrachtung eine einmalige Kostenbeteiligung der Gemeinde Fronreute an der Auswechslung von bis zu 17,5 % für angemessen. Damit wären aber auch die Folgekosten einer zukünftigen Sanierung mit abgegolten. Falls vom Land Baden-Württemberg ein Zuschuss gewährt wird, wird dieser zuallererst von den Kosten abgezogen und dann gelten weiterhin die bis zu 17,5 % Zuschuss. Die Ausschreibung der Druckleitung soll baldmöglichst erfolgen.

Die Beschickung der Druckleitung erfolgt mithilfe einer Doppelpumpstation, die im bestehenden Pumpenraum der Kläranlage entstehen soll. Das bestehende Regenbecken soll dazu zu einem Pumpensumpf umgebaut werden, das Belebungsbecken ist als Pufferbecken vorgesehen. Das Gebäude weist allgemein eine gute bauliche Substanz auf und kann durch leichte Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für eine weitere Nutzung brauchbar gemacht werden. Daher sollen die nichtmehr benötigten Vor- und Nachklärbecken verfüllt und gepflastert, über ein Rolltor zugänglich gemacht und als Lagerfläche für die Bewirtschaftung der Pumpendruckanlage zur Verfügung gestellt werden. Auch der Bauhof könnte von mehr Lagerfläche profitieren. Die Kosten für die Errichtung der Pumpstation einschließlich Rohrleitungsbau betragen nach der Kostenschätzung 217.000,00 EUR (netto). Der Rück- und Umbau des Kläranlagengebäudes wird nach der Kostenschätzung auf 305.000,00 EUR (netto) beziffert.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 11.10.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Bauvorhaben auf dem Parkplatz B 32
- Sachstandsbericht weitere Vorgehensweise

Die Gemeinde befindet sich momentan in Gesprächen bezüglich eines möglichen Grundstückstauschs in Blitzenreute mit dem Parkplatz B 32 und der schräg gegenüber liegenden Hofstelle. Auf dem bisherigen Grundstück der Gemeinde würden die neuen Besitzer dann ein Mehrfamilienhaus errichten.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit weiteren Gesprächen hinsichtlich der Bauausführung beauftragt. Dabei soll entweder auf eine kleine Tiefgarage gedrängt oder ein Aufpreis für den Grundstückstausch eingefordert werden.

Grunderwerb zur Baulanderschließung
- Beschlussfassung über die Vertragskonditionen

Zur Erschließung der derzeit in der Planung stehenden Baugebiete sind Grunderwerbe notwendig. Die Grunderwerbe sollen in den nächsten Wochen vollzogen werden. Der erste abgestimmte Entwurf des Notariats mit der Gemeindeverwaltung liegt vor. Einzelne Bestandteile würden leicht abgeändert, den Verträgen aus Vorjahren angepasst oder ergänzt.

Der Gemeinderat hat den Vertragsbestandteilen zugestimmt und beschlossen diese in die Kaufverträge aufzunehmen.

Annenbergstraße
- Sachstandsbericht Erschließungsbeiträge

Zur Errechnung der genauen Erschließungsbeiträge der Annenbergstraße war es notwendig zu beurteilen, ob es sich um eine historische Straße handelt oder nicht. Sollte es sich um eine historische Straße handeln, könnten für diesen Teil der Straße keine Beiträge erhoben werden. Es wurden zwei Gutachter mit der Beurteilung beauftragt, mit teilweise unterschiedlichem Ergebnis. Beide Gutachten gehen davon aus, dass auf jeden Fall auf der ganzen Länge keine historische Straße vorhanden ist. In einem kleinen Teilbereich gibt es unterschiedliche Auffassungen. Nach Einschätzung der Gemeinde handelt es sich aufgrund der Faktenlage auf der ganzen Länge eher nicht um eine historische Straße.

Der Gemeinderat hat der fachlichen Meinung, dass es sich nicht um eine historische Straße handelt, zugestimmt. Es werden also für die gesamte Straße Erschließungsbeiträge erhoben. Für das weitere Verfahren werden nun aber zuerst einmal Gespräche mit den Anliegern stattfinden.

Neufassung des Landschaftsschutzgebietes „Altshausen – Laubbach – Fleischwangen“, künftig „Altshausen – Fleischwangen – Königsegg“
- Stellungnahme der Gemeinde

Der Neufassung des LSG wurde zugstimmt. Die Gemeinde Fronreute fordert aber, dass die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe in Ihrer baulichen Entwicklung und Bewirtschaftung nach der gängigen Praxis nicht eingeschränkt werden dürfen.

Das Landschaftsschutzgebiet „Altshausen – Laubbauch – Fleischwangen“ (neu Altshausen – Fleischwangen – Königsegg“) wird neu gefasst. Es wurden nun kleinere Flächen auch im Bereich Fronreute (Steinishaus, Ruprechtsbruck) aufgenommen. Es gab schon einmal eine Auslegung, die nun überarbeitet wurde, auch im Bereich Steinishaus. Hier gab es auch vor Ort Gespräche mit einzelnen betroffenen Grundstückseigentümern. 

Aus Sicht der Verwaltung ist der neu hinzugekommene Bereich nachzuvollziehen, da ein LSG nicht an Gemeindegrenzen orientiert sein soll, sondern an der fachlichen und örtlichen Eigenschaft. Wichtig für die Verwaltung ist darauf hinzuweisen und hinzuwirken, dass die Entwicklung der örtlich betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe baulich und in der Bewirtschaftung nicht eingeschränkt werden darf.

Baugebiet Breite II in Fronhofen
- Einrichtung eines Baukontos
- Kreditaufnahme

  1. Die Abwicklung des Baugebiets Breite II soll innerhalb des Gemeindehaushalts auf einem separaten Baukonto abgewickelt werden. Das Girokonto wird entsprechend von der Gemeindeverwaltung eingerichtet.
  2. Zur Deckung der zunächst entstehenden Finanzierungsmittellücke wird ein kurzfristiges Darlehen bei der Kreissparkasse Ravensburg (günstigstes Angebot) aufgenommen.

Das Baugebiet Breite II soll im Jahr 2022 erschlossen werden. Noch im Jahr 2021 sollen die Grunderwerbe erfolgen. Hierzu sind folgende Entscheidungen zu treffen:
Aufgrund der Einführung der kommunalen Doppik, können Baugebiete nicht mehr außerhalb des Haushaltes geführt werden. Für die Baugebiete wurden Baukonten eingerichtet. Im Haushalt wurde lediglich der Saldo nach Abschluss aller darauf laufenden Ein- und Auszahlungen (in der Regel ein Plus) eingebucht.

Für die kommenden Baugebiete ist die Verbuchung im kommunalen Haushalt unausweichlich. So werden zu Beginn einer Erschließung bis zum Verkauf der Bauplätze ein hohes Minus im Finanzhaushalt verzeichnet werden. Die Verschuldung steigt damit zunächst und löst sich durch den nachträglichen Verkauf der Bauplätze wieder ab. Es handelt sich um eine geänderte Darstellungsweise.

Trotzdem möchte die Gemeindeverwaltung ein separates Girokonto lediglich für Tätigkeiten der Baulandwirtschaft einrichten. Dieses wird in der kommunalen Bilanz zusätzlich zu den bisher bestehenden Konten abgebildet. Zur Deckung der Finanzierungslücke in der Erschließungsphase soll ein kurzfristiges Darlehen oder ein Kontokorrentlimit dienen. Hierfür wurden Angebote bei der Volksbank Altshausen und der Kreissparkasse Ravensburg (Laufzeit bis 31.12.2023, Kreditrahmen 3 Mio. bzw. 4,5 Mio. Euro) eingeholt:

Kontokorrentkredit:
KSK: Zins 0,5 %
weitere Bank: Zins 0,35 % zzgl. Bereitstellungsprovision für nicht in Anspruch genommene Kreditlinie 0,05 %

Kurzfristiges Darlehen (2 Jahre):
KSK: Zins 0,35 %, 100% Sondertilgungsrecht
weitere Bank: Zins 0,35 % zzgl. Bereitstellungsprovision für nicht in Anspruch genommene Kreditlinie 0,05 %

Die Gemeindeverwaltung schlägt daher die Aufnahme eines kurzfristigen Darlehens i. H. v 3 Mio. EUR bei der Kreissparkasse Ravensburg vor.
Die Ermächtigung zur Aufnahme des Darlehens besteht aus dem Jahr 2021. Gesamte Darlehensermächtigung: 5,19 Mio. EUR
Bisher in Anspruch genommen: 0 EUR

Erneuerung von Flutlichtanlagen/Austausch Leuchtmittel auf den Sportplätzen in Fronhofen (1 x) und Staig (2 x)
- Gewährung von Zuschüssen an die Sportvereine
- Zustimmung zur Vergabe der Arbeiten durch die Sportvereine

Der Gemeinderat hat den Maßnahmen auf den Sportplätzen des SV Fronhofen und des SV Blitzenreute zugestimmt. Die Sportvereine wurden beauftragt die Arbeiten zu vergeben. Der Gemeinderat hat der Übernahme der verbleibenden Investitionskosten zugestimmt. Der Gemeinderat hat der Übernahme der Anlagegüter in das Gemeindeeigentum zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Verträge entsprechend anzupassen.

Die Flutlichtanlagen auf den Sportgeländen des SV Fronhofen und des SV Blitzenreute bedürfen der Erneuerung. Insbesondere betrifft dies die Leuchtmittel. Das Hauptproblem auf den Sportplätzen ist eine schlechte Ausleuchtung und ein verhältnismäßig hoher Stromverbrauch aufgrund veralteter Techniken der Leuchtmittel.
Der Sportverein Fronhofen e. V. sieht vor, die Leuchtmittel auf dem Trainingsplatz zu erneuern und dabei auf LED umzurüsten.

Der Sportverein Blitzenreute e. V. sieht ebenfalls vor, die Leuchtmittel auf dem Trainingsplatz zu erneuern und dabei auf LED umzurüsten. Zusätzlich soll die Flutlichtanlage des Nebenplatzes teilweise erneuert werden (anstelle der 6 niedrigen Masten, 4 neue hohe Masten).

Für die Erneuerung bzw. den Austausch der Leuchtmittel sind von den jeweiligen Sportvereinen sind bereits Zuschussanträge beim Bund gestellt worden. Durch die Fachförderungen des Württembergischen Landessportbund (WLSB) und dem Projektträger Jülich werden die Maßnahmen insg. bis zu max. 65 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Für den Erhalt der Fachförderung ist ein Eigenanteil von 5 % bzw. 10 % seitens der Sportvereine vorzuweisen.

Die Gemeindeverwaltung möchte das Eigentum der Flutlichtanlagen vertraglich übernehmen. Folglich würde die Gemeinde auch den Restposten (ca. 25 %, je nach Höhe der bewilligten Fachförderung, daher eher höher ausfallend) übernehmen.

Folgende Kosten sind zu erwarten:
Gesamtkosten: ca. 28.000 EUR       SV Fronhofen e. V.
Gesamtkosten: ca. 55.000 EUR       SV Blitzenreute e.V.
davon 35 % Förderung Jülich
davon 30 % Förderung WLSB
davon 10 % Eigenmittel Sportverein
davon 25 % Gemeinde Fronreute (ggf. höher, wenn Fachförderung geringer ausfällt)

Weil der Sportverein teilweise vorsteuerabzugsberechtigt ist und die Förderfähigkeit der Fachförderungen auch davon abhängig ist, können noch keine konkreten Zahlen aufgezeigt werden. Bilanziell sollen die Flutlichtanlagen bei der Gemeinde abgebildet werden. Die Zuschüsse (inkl. der 10 % der Sportvereine) gehen damit ebenfalls an die Gemeinde und werden als Sonderposten aufgezeigt.
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt.

Winterdienst in der Gemeinde Fronreute
- Zustimmung zum Räum- und Streuplan

Der Räum- und Streuplan bleibt unverändert.

Die Verwaltung wurde aber gebeten, bei besonders schwierigen Verhältnissen Ausnahmen zuzulassen. Der Winterdienst in der Gemeinde wird von den Mitarbeitern des Bauhofes durchgeführt. Für den Ortsteil Fronhofen und Teile von Blitzenreute ist zudem ein externer Dienstleister beauftragt.

Seitens der Verwaltung wird jährlich ein Winterdienstplan aufgestellt. Dieser Winterdienstplan enthält neben allgemeinen Regelungen der Durchführung auch den Bereitschaftsplan. Auch externe Dienstleister erhalten den Winterdienstplan, werden jedoch nicht durch den gemeindlichen Bereitschaftsdienst alarmiert. Die Abrechnung des Dienstleisters erfolgt stündlich und pro eingesetztem Fahrzeug/Maschine. Zudem erhält dieser eine jährliche Bereitstellungspauschale.

Der Gemeinderat Fronreute hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 beschlossen, dass erst ab einer Schneehöhe von 5 cm geräumt wird. Der externe Dienstleister entscheidet unter Beachtung der Vorgaben des Winterdienstplanes eigenständig, wann er eine Räumung durchführt. Um die Umwelt zu schonen und Kosten für Streusalz einzusparen, werden nur noch genau definierte Strecken gesalzen. Diese Strecken sind im Winterdienstplan ganz speziell aufgeführt. Alle anderen Strecken werden nur noch geräumt und evtl. gesplittet.

Im vergangenen Jahr sind vermehrt Beschwerden bezüglich nicht gestreuter Strecken eingegangen, wobei die im Winterdienstplan festgelegten Strecken stets gestreut wurden. Auch wurde sich teils darüber beklagt, dass die festgelegte Mindest-Schneehöhe von 5 cm zu hoch sei. Der Wunsch der Bürgerschaft, die Schneeräumung schon ab einer geringeren Schneehöhe durchzuführen und generell mehr zu streuen wurde vor allem nach den starken Schneefällen im Januar 2021 laut.

Grundsätzlich ist der Gemeinderat mit dem Räum- und Streuplan einverstanden, allerdings werden noch Strecken genannt, welche öfter und besser geräumt/gestreut werden müssen, z. B. Geratsreute.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 4.007,00 EUR für die Flutkatastrophe Dernau eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.