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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats Fronreute vom 13.12.2021

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 13. Dezember 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der Sitzung am 29.11.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute
- Gewährung eines Zuschusses für das Flst. Nr. 1185/2, Blitzenreute zum Abbruch des auf dem Grundstück bestehenden Nebengebäudes

Im Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute ist auch vorgesehen, private Maßnahmen zur Bodenordnung zu bezuschussen. Beabsichtigt ist, die verbliebenen Gebäude auf dem Flst. 1185/2 Blitzenreute, Hauptstraße 18 abzureißen.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.02.2015 wurde für die Förderung privater Sanierungs- und Ordnungsmaßnahmen eine zusätzliche individuelle Förderung von etwa 25 % ohne Deckelung nach oben beschlossen. Die bereits bisher bezuschussten Abbruchmaßnahmen wurden mit 75 % gefördert. Bei förderfähigen Kosten von 36.997,35 EUR und einer Gesamtförderung von 75 % würde dies einen Zuschuss in Höhe von 27.748,01 EUR bedeuten, von welchem die Gemeinde Fronreute dann 11.099,20 EUR übernehmen müsste (40 % der förderfähigen Kosten).
Der Gemeinderat hat der Gesamtförderung der Maßnahme in Höhe von 75 % der Kosten des Abbruchs des Wohngebäudes mit angrenzender Scheune von aus den Mitteln des Landessanierungsprogrammes zugestimmt.

Baugebiet „Fischweiher“ Blitzenreute
- Zustimmung zum Kaufvertrag

Mittlerweile sind bereits einige Grundstücksverhandlungen in der Gemeinde für die 3 ersten geplanten Baugebiete abgeschlossen und die Kaufverträge wurden schon notariell beurkundet. Für das Baugebiet Fischweiher wurde nun vom Gemeinderat die endgültige Zustimmung erteilt. Zum einen gibt es einen Tausch mit gleicher Flächengröße zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde. Zum anderen zahlt die Gemeinde einen Aufpreis für den Flächentausch, da auf der getauschten Fläche das Baugebiet entsteht. 

Baugebiet „Riedstraße“ Fronhofen
- Zustimmung zum Kaufvertrag

Auch im Baugebiet Riedstraße hat der Gemeinderat dem Kaufvertragsentwurf zugestimmt. Somit kann die Gemeinde auch hier den notariellen Kaufvertrag abschließen.

Brückenverbesserung und Kurvenerneuerung Kreisstraße Eyb-Preußenhäusle
- Sachstandsbericht
- Kauf einer Fläche für die Gemeinde Fronreute

Im Bereich der Kreisstraße zwischen Eyb und Preußenhäusle und dem daneben verlaufenden Krummensbach soll eine Kurvenerneuerung und Brückenverbesserung erfolgen. Der gesamte Bach ist dabei in Besitz der Gemeinde Fronreute. Bauherr und Käufer der Fläche für die Straße ist der Landkreis Ravensburg. Zwischen der neuen Straße und dem Krummensbach entsteht durch die Verlegung eine neue Fläche, die für den Gewässerrandstreifen genutzt werden soll und somit auch dem ökologischen Ausgleich dient. Im Gleichklang mit dem Landkreis Ravensburg wurde der Kauf mit 5,00 EUR/m² festgelegt.
Der Gemeinderat hat dem Kauf der Fläche zugestimmt.

Landessanierungsprogramm "Ortskern Blitzenreute"
- Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung der Sanierungsziele um das
  Sanierungsziel „Erwerb des Grundstücks Hauptstraße 18, Flurstück 1185/2, zur
  anschließenden Neuordnung und Herstellung eines öffentlichen Parkplatzes
  sowie der Möglichkeit eines Rathausneubaus“

Die Sanierungsziele des Gebiets „Ortskern Blitzenreute“ in Fronreute wurden um das Sanierungsziel „Erwerb des Grundstücks Hauptstraße 18, Flurstück 1185/2 zur anschließenden Neuordnung und Herstellung eines öffentlichen Parkplatzes sowie der Möglichkeit eines Rathausneubaus“ erweitert. Das Sanierungsziel wurde in das Neuordnungskonzept aufgenommen.

Die städtebauliche Neuordnung des Grundstücks „Hauptstraße 18“ ist für die weitere städtebauliche Entwicklung der Gemeinde von zentraler Bedeutung. Durch den Erwerb kann das Grundstück in die weiteren städtebaulichen Planungen innerhalb des Sanierungsgebiets „Ortskern Blitzenreute“ miteinbezogen werden. Auf einer Teilfläche des Grundstücks soll insbesondere ein öffentlicher Parkplatz entstehen. Zudem ist auf dem Grundstück der Neubau eines Rathauses möglich.
Aufgrund der zentralen Bedeutung des Grundstücks werden die festgelegten Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Ortskern Blitzenreute“ um das o. g. Sanierungsziel erweitert, um der Gemeinde die Option eines Grunderwerbs des Flurstücks 1185/2 – auch über die Möglichkeiten des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Allgemeines Vorkaufsrecht in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten) – langfristig, bis zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern Blitzenreute“, offenzuhalten.

Kostenabrechnung Baugebiet Dornacher Ried
- Sachstandsbericht
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat die Abrechnung des Baugebiets Dornacher Ried zur Kenntnis genommen und beschloss diese gemäß den unten genannten Zahlen.

Die Erschließung des Baugebiets Dornacher Ried begann im Jahr 2018 und wurden im Jahr 2021 vollumfänglich abgeschlossen. Während dieser Zeit wurden alle 39 Bauplätze zzgl. der Plätze für Mehrfamilienhäuser veräußert. Inzwischen ist das Baugebiet buchhalterisch abgeschlossen.
Folgende Ergebnisse lassen sich feststellen:

Liquidität:

Auszahlungen:                                    -3.900.349,12 EUR
Einzahlungen:                                      7.856.321,09 EUR
Liquiditätsgewinn:                            3.955.971,97 EUR

Außerordentlicher Ertrag im Sinne des Haushaltsrechts:

Jahr 2019:                                                                                                        4.613.152,33 EUR
Jahr 2020:                                                                                                           296.026,65 EUR
außerordentlicher Ertrag:                                                                             4.909.178,98 EUR

Die Summen sind folgenden Positionen zuzuordnen:

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:
Erschließungsbeiträge                                                                      1.863.990,12 €
Abwasserbeiträge                                                                                145.847,47 €
Wasserversorgungsbeiträge                                                                107.170,04 €
Grundstückskaufpreis                                                                       5.639.264,64 €
Verkauf Grundstücke Kalkofen abzgl. Vermessungskosten                 69.825,74 €

Erträge:
sonstige Finanzerträge                                                                               400,00 €
als Ertrag zu bewertende Erschließungsbeiträge                                  41.896,34 €

Investitionen:
Straßen/Wege/Plätze                                                                        1.146.906,45 €
Verkehrsschilder                                                                                         576,52 €
Beleuchtung                                                                                           63.611,26 €
Regenwasserkanal inkl. HA                                                                506.400,60 €
Retentionsbereich inkl. Grunderwerb                                                  306.077,54 €
Schmutzwasserkanal inkl. HA                                                             499.466,33 €
Breitbandversorgung                                                                              79.674,85 €
Wasserversorgung                                                                               146.321,88 €
Spielplatz (investiver Teil)                                                                      21.107,80 €

Aufwendungen:

Geschäftsaufwendungen inkl. Finanzierungskosten                             17.248,38 €
Bebauungsplan                                                                                      22.822,07 €
Spielplatz (Aufwand)                                                                               6.141,06 €
Grünanlagen (Aufwand)                                                                        20.798,99 €
Vermessungskosten                                                                              81.810,65 €

Sonstige Verbuchung (Verbindlichkeiten):

Grunderwerbe                                                                                      993.458,00 €

Umlegung Gehweg B 32 und Austausch der beschädigten Wasserleitung
- Beschluss über die Ausschreibung der Baumaßnahme

Der Gemeinderat hat der Ausschreibung der Baumaßnahme von den ersten beiden Abschnitten zugestimmt.

Bereits in vorigen Sitzungen wurde über die Baumaßnahme im Bereich der B 32 zum Austausch einer Wasserleitung und der Verlegung bzw. des Ausbaus des Gehwegs beraten und eine Ausschreibung einschließlich der Bushaltestelle, welche barrierefrei ausgebaut werden sollte, beschlossen.
Der Ausbau der Bushaltestelle fällt nun aber unter eine anderes Förderprogramm, weshalb diese Baumaßnahme (dritter Bauabschnitt) zunächst nicht ausgeschrieben wird. Es sollen zunächst die zwei oberen Abschnitte ausgeschrieben werden. Dabei handelt es sich um den Austausch der beschädigten Wasserleitung. Außerdem wird der Gehweg verbreitert und durch einen Grünstreifen von der B 32 abgegrenzt. Dies dient vor allem der Sicherheit der dort laufenden Kinder. Zuletzt werden noch Leerrohre für die Breitbandversorgung verlegt.

Baugesuche
a) Flst. 856, Reutestraße 21, 88273 Fronreute
Neubau Mehrzweckhalle (Liegehalle) mit Sandplatz und Reitplatz, Neubau einer Kraftfutterstation und 2 Rauhfutterstationen, Neubau Mistgrube, Umbau Stallgebäude mit Freilauf, Nachtragsbaugesuch zur Nutzungsänderung des Kuhstalls zum Pferdestall und Pferdeboxen an überdachtem Heu- und Strohlager
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Errichtung einer Mehrzweckhalle (Liegehalle) mit einem vorgelagerten Sand- und Reitplatz. In dieser Halle sollen bis zu 30 Pferde untergebracht werden können.
Sie soll eine Grundfläche von ca. 320 m² haben, für den Sandplatz und der Reitplatz sind insgesamt ca. 1000 m² eingeplant. Das anfallende Niederschlagswasser wird in die alte Güllegrube eingeleitet (Volumen 320 m³) und soll zum bewässern des Reit- und Sandplatzes dienen. Es wird ein Notüberlauf hergestellt, der dann in eine Sickerfläche eingeleitet wird.
Weiterhin sollen auf dem Gelände zwei überdachte Rauhfutterstationen mit jeweils einer Fläche von 90m² und eine überdachte Kraftfutterstation mit einer Fläche von ca. 23 m² errichtet werden. Angrenzend an das im Südwesten bestehende Heu- und Strohlager mit überdachter Mistplatte soll eine Festmistgrube errichtet werden. Diese soll ein Volumen von 570 m³ haben. Die Miste war im ursprünglich eingegangenen Bauantrag auf der südlichen Grundstücksgrenze in Richtung der Wohnbebauung geplant. Aufgrund einer Geruchsausbreitungsberechnung musste diese dann aber an den nun gewählten Standort verschoben werden, um keine Immissionskonflikte hervorzurufen. Das bestehende Stallgebäude soll umgebaut und zusätzlich ein Freilauf davor errichtet werden. In diesem Stall waren bisher 12 Pferdeboxen eingerichtet. Zukünftig sollen hier 4 Pferdeboxen sowie Putzplätze und Sattelkammern entstehen. Der bestehende Kuhstall wurde ohne notwendigen Bauantrag zum Pferdestall umgenutzt. Hier sind insgesamt 31 Pferdeboxen sowie notwendige Funktionsräume eingebaut worden. Ebenso wurden die sechs überdachten Pferdeboxen angrenzend am Heu- und Strohlager ohne notwendige Baugenehmigung errichtet. Im Rahmen dieses Bauantrags sollen diese legalisiert werden.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist privilegiert, daher kommt hier der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt
Da durch die neu geplante Liegehalle in Kombination mit der Nutzungsänderung des ehemaligen Kuhstalls zur Pferdehalle und die dann hieraus resultierende Anzahl der Pferde, wurde vom Landratsamt eine Geruchsberechnung gefordert, die die Auswirkungen auf die bestehende Wohnbebauung berechnen soll und feststellt, ob das geplante Vorhaben aus immissionsschutzrechtlichen Gründen genehmigungsfähig ist. Mit der Einschränkung, dass die Mistgrube an den nun geplanten Standort verschoben werden musste, kam das Büro Richter & Röckle zu folgendem Ergebnis, dass aus geruchstechnischer Sicht das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

b) Flst. 810/1 und 813/1, Reutestraße, 88273 Fronreute
Errichtung Reithalle und Reitplatz
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Errichtung einer Reithalle mit Reitplatz. Die Reithalle soll auf einer Fläche von ca. 1400 m² entstehen. An diese Reithalle soll ein Reitplatz auf einer Fläche von 800 m² anschließen. Diese Reithalle benötigt der Bauherr als Erweiterung zu seinem Pferdehofbetrieb, Reutestraße 21. Ebenso sind auf der Südseite der geplanten Halle insgesamt 21 Stellplätze geplant.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist privilegiert, daher kommt hier der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.
Die abschließende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde steht noch aus. Klar ist aber, dass bei Genehmigung und Umsetzung (Bauantrag notwendig) Ausgleichsmaßnahmen durch den Bauherrn vorzunehmen sind.

c) Flst. 38/2, Malmishaus 8, 88273 Fronreute
Anbau eines Jungviehstalles an einen bestehenden Milchviehlaufstall
Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau eines Jungviehstalles an einen bestehenden Milchviehlaufstall, Flst. 38/2, Malmishaus 8, Fronreute, wird erteilt.

Der geplante Jungviehstall soll auf einer Fläche von ca. 375 m² errichtet werden und an den bestehenden Milchviehlaufstall anschließen. Insgesamt sollen hier maximal 45 zusätzliche Plätze für Jungvieh geschaffen werden.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist privilegiert, daher kommt hier der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

d) Flst. 112, Schlupfen 2, 88273 Fronreute
Neubau eines Swimmingpools
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau eines Swimmingpools mit einer Länge von 6,5 Metern und ein Breite von 3,5 Metern. Das Volumen beträgt ca. 35 m³. Die Poolabdeckung soll aus einer Folie bestehen.
Das Flurstück liegt im Außenbereich, es ist nicht privilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange gemäße § 35 Absatz 3 liegen insbesondere vor, wenn das Vorhaben:

  1. Den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht,
  2. den Darstellungen eines Landschaftsplanes oder sonstigen Plans (…) widerspricht,
  3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,
  4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder anderen Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert,
  5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet,
  6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet,
  7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt,
  8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört.

Aus Sicht der Verwaltung ist ein öffentlicher Belang in diesem Fall nicht beeinträchtigt. Hier sind vor allem die Lage und die Größe des Pools zu betrachten.

Bebauungsplan "Am Fischweiher“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Abwägungs- und Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan „Am Fischweiher“
   und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Fischweiher“ und den örtlichen
  Bauvorschriften hierzu

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 01.06.2021 zu eigen.
Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägung sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat hat diese Entwurfsfassung vom 14.09.2021 gebilligt. Die Änderungen beschränken sich auf klarstellende oder hinweisliche Änderungen und Ergänzungen der Festsetzungen, die Ergänzung eines Hinweises, Änderungen und Ergänzungen der Begründung sowie redaktionelle Änderungen und Ergänzungen. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
Der Bebauungsplan „Am Fischweiher“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 14.09.2021 wurden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.07.2021 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme, zur Entwurfsfassung vom 01.06.2021 bis zum 18.08.2021 aufgefordert.
Die öffentliche Auslegung fand vom 26.07.2021 bis 27.08.2021 mit der Entwurfsfassung vom 01.06.2021 statt.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 300,00 EUR für das DRK HVO Blitzenreute, 653,96 EUR für eine Parkbank und 700,00 EUR für die Flutkatastrophe Dernau eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.