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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats Fronreute vom 14.12.2021

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 14. Dezember 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bebauungsplan "Riedstraße II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Abwägungs- und Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan „Riedstraße II“ und
  den örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Riedstraße II“ und den örtlichen
  Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 01.06.2021 zu eigen.

Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägung sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigte diese Entwurfsfassung vom 14.09.2021. Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle/klarstellende Änderungen zum Retentionsbereich, redaktionelle/klarstellende Ergänzungen hinsichtlich der Maßnahmenbeschreibung für die externe Ausgleichsfläche, Ergänzungen der Hinweise, Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung und redaktionelle Änderungen der Planzeichen und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
Der Bebauungsplan „Riedstraße II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 14.09.2021 wurden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.07.2021 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme, zur Entwurfsfassung vom 01.06.2021 bis zum 18.08.2021 aufgefordert.
Die öffentliche Auslegung fand vom 26.07.2021 bis 27.08.2021 mit der Entwurfsfassung vom 01.06.2021 statt. Hier wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Bebauungsplan "Breite II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Abwägungs- und Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan „Breite II“ und den
  örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Breite II“ und den örtlichen
  Bauvorschriften hierzu

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 14.09.2021 zu eigen.
Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägung sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 15.11.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Begründung und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
Der Bebauungsplan „Breite II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 15.11.2021 wurden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.10.2021 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme, zur Entwurfsfassung vom 14.09.2021 bis zum 04.11.2021 aufgefordert.
Die öffentliche Auslegung fand vom 25.10.2021 bis 08.11.2021 mit der Entwurfsfassung vom 14.09.2021 statt. Hier wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Jagdgenossenschaftsversammlung

 

- Beschlussfassung über die Einberufung
- Beschlussfassung über den Ablauf
- Stellungnahme Gemeinde zur Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft
  Fronreute

  1.  Die Jagdgenossenschaftsversammlungen für die gemeinschaftlichen Jagdbezirke werden wie folgt einberufen:
    • Der Termin wird im Februar 2022 stattfinden.
    • Als Kassen- und Rechnungsprüferin wurde Frau Daniela Fießinger bestimmt.
    • Als Versammlungsleiter wurde Herr Bürgermeister Spieß, als Schriftführer Herr David Kiem bestimmt.
  2. Der Gemeinderat hat der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaften auf den Gemeinderat zugestimmt.
  3. Der Gemeinderat hat dem Satzungsentwurf zugestimmt und erteilt dem Vertreter der Gemeinde in den Jagdgenossenschaftsversammlungen das imperative Mandat, entsprechend dem Beschluss, der Satzung zuzustimmen.

Das Gemeindegebiet der Gemeinde Fronreute besteht derzeit aus den rechtlich unabhängigen gemeinschaftlichen Jagdbezirken Blitzenreute und Fronhofen. Per Beschluss wurde im Jahr 2016 die Vorstandschaft und die Verwaltung der Jagdbezirke auf den Gemeinderat übertragen.
Zu den Aufgaben des Jagdvorstands gehört auch die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlungen. Die hierzu erforderlichen Mitgliederverzeichnisse (Jagdkataster), in dem die einzelnen Jagdgenossen und ihre bejagbaren Flächen aufzulisten sind, wurde von der Verwaltung bereits in Auftrag gegeben und vom Büro für Vermessung und Geoinformation Klein und Leber GbR derzeit aktualisiert.
Das neue Jagdrecht erfordert auch eine Anpassung der Satzung. Wesentliche Änderungen:

  1. Rehwildbewirtschaftung ohne Abschussplan; Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen Jagdgenossenschaft und Pächter notwendig
  2. Jagdgenossenschaft zukünftig pachtfähig; dient der besseren Reviergestaltung
  3. Mindestpachtdauer verkürzt auf 6 Jahre
  4. Übertragung der Verwaltung auf den GR längstens für 6 Jahre möglich; danach Neubeschluss notwendig.

Verkauf der letzten 3 Bauplätze im Baugebiet Breite I in Fronhofen
- Beauftragung zur Planung und Errichtung einer Lärmschutzwand zum Parkplatz Sporthalle/Schule/Landjugendheim
- Beschlussfassung über Zeitpunkt und Art und Weise des Verkaufs
Die Verwaltung wurde mit der Planung und Ausschreibung der Lärmschutzwand/ Lärmschutzwall beauftragt. Dem Verkauf der 3 Bauplätze im Baugebiet Breite I zum Höchstgebot wurde zugestimmt.

 

Die Gemeinde Fronreute hat den westlichen Teil zwischen Parkplatz Sporthalle/Schule/Landjugendheim und den noch 3 freien Bauplätzen im Baugebiet Breite I in Fronhofen gekauft. Für den Verkauf und vor allem die Bebauung der 3 Bauplätze ist es notwendig, dass ein Lärmschutzwall/eine Lärmschutzwand errichtet wird. Hierzu hat der Gemeinderat die Planung beauftragt.
Parallel dazu ist es möglich, die Bauplätze zu vergeben. Die Verwaltung geht davon aus, dass baldmöglichst alle Daten für die Lärmschutzwand/Lärmschutzwall vorliegen und der Bau beauftragt werden kann. Deshalb könnte der Verkauf der Bauplätze baldmöglichst beginnen. Der Gemeinderat hat über Vergabemöglichkeiten beraten: Vergabe nach Windhundprinzip, Verlosung Versteigerung Höchstgebot oder sogenanntes „Einheimischenmodell“. Hier ist ein transparentes öffentliches Punkteverfahren die Grundlage, in der auch auf gerichtlichen Beschlüsse Bezug genommen werden muss.
Die Beratung und Beschlussfassung erfolgte auch im Zusammenhang mit dem Verfahren für die Bauplatzvergabe im neuen Baugebiet Breite II. Der Gemeinderat hat beschlossen, die 3 Bauplätze nach dem Höchstgebot zu verkaufen und im Baugebiet Breite II dann hauptsächlich das Einheimischenmodell anwenden und nur vereinzelt das Höchstgebot.