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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 17.01.2022

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 17. Januar 2022 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der Sitzung am 13.12.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Personalangelegenheiten
- Wahl der stellvertretenden Leitung der Finanzverwaltung

Die Stelle der stellvertretenden Leitung der Finanzverwaltung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg sowie in der Gesamtausgabe der Schwäbischen Zeitung ausgeschrieben. Weiterhin wurde die Stelle in den Portalen der Hochschulen für öffentliche Verwaltung ausgeschrieben. Bewerbungsschluss war der 30.11.2021
Der Gemeinderat hat Frau Sarah Frech zur stellvertretenden Leiterin der Finanzverwaltung gewählt. Sie wird zum 01.03.2022 zur Gemeindeinspektorin ernannt und ihren Dienst bei der Gemeinde Fronreute beginnen.

Verhandlungen wegen Tausch der Fläche Parkplatz B 32 mit der gegenüberliegenden abgebrochenen Hofstelle in Blitzenreute
- Zustimmung zum Tauschvertrag

Die Gemeinde konnte sich mit dem Eigentümer bezüglich der Details des Tauschvertrages einig werden. Die Altlasten werden jeweils für das neue Grundstück übernommen. Die Kosten für die Verlegung der Ladesäulen werden bis zu einem gewissen Betrag vom Eigentümer übernommen, für alles was darüber hinausgeht muss die Gemeinde aufkommen. Für den Vorteilsausgleich hat der Eigentümer einen finanziellen Ausgleich an die Gemeinde zu bezahlen.

Baugesuche
a) Flst. 1015/1, Talstraße 34, 88273 Fronreute

Aufbau von zwei Dachaufbauten; Anbau Wintergarten im EG und Anbau Carport
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Errichtung des Carports außerhalb der dafür vorgesehenen überbaubaren Grundstücksfläche, der Überschreitung der Baugrenze für den Fahrradabstell- bzw. Müllraum sowie dem Wintergarten und Balkon, der Überschreitung der maximal zulässigen Kniestockhöhe und der abweichenden Dachform und Dachneigung für die Dachaufbauten, wurde zugestimmt.

Die Bauherren planen die Neuerrichtung von zwei Dachaufbauten. Diese sollen auf der West- und Ostseite errichtet werden. Der Dachaufbau auf der Westseite soll eine Länge von ca. 7,2 Metern haben, der geplante Dachaufbau auf der Ostseite soll mit einer Länge von 10 Metern ausgeführt werden. Beide Dachaufbauten sind mit Flachdach geplant. Mit den Dachaufbauten sollen weitere Zimmer für die Familie im Dachgeschoss entstehen. Durch diese Erweiterungen entsteht kein weiteres Vollgeschoss. Auf der Westseite des bestehenden Gebäudes soll ein Wintergarten auf einer Fläche von ca. 28 m² errichtet werden. Dieser kann aus dem Dachgeschoss begangen und zusätzlich als Balkon genutzt werden.
Des Weiteren soll auf der Westseite ein Carport an das Gebäude angebaut werden. Ebenfalls soll auf der Westseite eine Erweiterung des Kellergeschosses (unter dem Wintergarten) stattfinden. Hier sollen ein Fahrradabstellraum sowie ein Müllraum entstehen. Im Kellergeschoss ist bereits eine Wohneinheit eingerichtet.
Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Siedlung Staig-Erweiterung Nord“. Bei dem eingereichten Antrag wird die Baugrenze im westlichen Bereich, für den geplanten Fahrradabstell- und Müllraum, bzw. dem Wintergarten und dem Balkon, auf einer Fläche von ca. 27 m² überschritten. Der geplante Carport soll außerhalb der dafür vorgesehenen überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Auch von der vorgeschriebenen Dachform sowie der Dachneigung (für die Dachaufbauten) soll abgewichen werden. Festgesetzt ist hier eine Dachneigung von 36 Grad und die Dachform Satteldach. Geplant sind die Dachaufbauten aber mit einem begrünten Flachdach. Ebenso überschreiten die Dachaufbauten die maximal zulässigen Kniestockhöhen von 0,7 Meter.
Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Ähnliche Befreiungen wurden in diesem Baugebiet schon erteilt.

b) Flst. 247, Wielatsried 3, 88273 Fronreute
Abbruch der Scheune; Neubau Betriebsleiterwohnhaus mit Lehrlings-Wohnung; Umnutzung altes Wohnhaus zum Lager

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant den Abbruch der bestehenden Scheune und den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Lehrlingswohnung an dieser Stelle. Das bisher bestehende Wohnhaus, Wielatsried 2, kann aufgrund gravierender Mängel nicht mehr bewohnt werden und soll deshalb in ein landwirtschaftliches Lager umgenutzt werden. Im Vorfeld haben einige Besprechungen und Ortstermine mit dem Bauherrn, der Gemeindeverwaltung und der Baurechtsbehörde stattgefunden. Hier ging es maßgeblich darum, ob das geplant zweite Betriebsleiterwohnhaus genehmigungsfähig sein kann, oder eben nicht. Grundsätzlich steht einem landwirtschaftlichen Betrieb nur ein Betriebsleiterwohnhaus zu. Dieses Betriebsleiterwohnhaus wurde aber für diesen landwirtschaftlichen Betrieb schon genehmigt. Nun musste beurteilt werden, ob der hier beurteilungsrelevante Betrieb die Größe und die rechtlichen Voraussetzungen für ein zweites Betriebsleiterwohnhaus erfüllt. Dies konnte vom Landwirtschaftsamtes Ravensburg positiv beschieden werden.
Das Flurstück liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Für das Bauvorhaben, Neubau Betriebsleiterwohnhaus mit Lehrlingswohnung und der Umnutzung des alten Wohnhauses zum landwirtschaftlichen Lager, kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

c) Flst. 495/2, Hauptstraße 13, 88273 Fronreute
Neubau Mehrfamilienhaus mit Carport
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Der Gemeinderat hat der Ablösevereinbarung bezgl. des Spielplatzes gem. § 9 Abs. 3 LBO BaWü zugestimmt. Hierfür wurde ein Betrag von 5.000,00 EUR festgelegt.

Der Bauherr plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport. Insgesamt sollen hier 10 Wohneinheiten entstehen. Die Größen der Wohneinheiten liegen zwischen 60 m² und 120 m². Zusätzlich sollen die Stellplätze auf der Ost- und Westseite des Grundstücks mit einem Carport überdacht werden. Die einheitliche Gestaltung der Carports wurde mit dem Bauherrn vorab vereinbart. Auf der Nordseite, in Richtung B32, soll ein teilbegrünter Sicht- und Schallschutz errichtet werden. Das Gebäude soll mit einem begrünten Flachdach ausgeführt werden. Ebenso sollen die Dächer der Carports begrünt werden.
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich der Stellplatzsatzung der Gemeinde Fronreute. Die für das Bauvorhaben erforderlichen 18 Stellplätze sind nachgewiesen.
Es liegen bereits zwei Einsprüche vor. Einer davon bezieht sich auf die im Plan dargestellten Versickerungsanlagen an einer Grundstücksgrenze. Dieser wurde bereits vom Planer aufgenommen und berücksichtigt. Der Zweite stellt das Einfügen des Baukörpers bezüglich der Dachform und der Höhenabwicklung in Frage.
Bezüglich des im Rahmen des Baugesuchs anzulegenden Spielplatzes wurde dem Bauherrn vorgeschlagen, diesen Spielplatz gem. § 9 Abs. 3 LBO BaWü abzulösen. Hier wurde eine Summe von 5.000,00 EUR vorgeschlagen, welche dann in den nächstgelegenen gemeindlichen Spielplatz (Am Hopfengarten) investiert werden soll. Hiermit war der Bauherr einverstanden. Der entsprechende Vertrag wird dem Bauherrn zugesandt.

Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Fronreute
Der Gemeinderat hat der Wahl von Herrn Matthias Schramm zum Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fronreute zugestimmt.
Der Gemeinderat hat der Wahl von Herrn Florian Thoma zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fronreute zugestimmt.

Gemäß § 8 Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (FwG) und § 10 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Fronreute werden der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Fronreute auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt.
Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich. Er hat insbesondere eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben der Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben, auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken, für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu sorgen. Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen. Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden.
Für das Amt des Feuerwehrkommandanten hat sich Herr Matthias Schramm aus Blitzenreute zur Wahl gestellt. Herr Matthias Schramm ist seit 03.05.2001 Mitglied der Einsatzabteilung, hat die fachliche Eignung eines Zugführers und den Dienstgrad Brandmeister.
Für das Amt des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten stellte sich Herr Florian Thoma aus Fronhofen zur Wahl. Herr Florian Thoma ist seit 01.08.2002 Mitglied der Einsatzabteilung, hat die fachliche Eignung eines Zugführers und den Dienstgrad Brandmeister.
Beide Gewählten haben die für dieses Amt notwendigen Vorrausetzungen. Die vorgesehene Hauptversammlung am 19.11.2021 musste aufgrund der Corono Bestimmungen abgesagt werden. Der Feuerwehraussschuss hat beschlossen, die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters sowie die Wahl des Feuerwehrausschusses in Form einer Briefwahl durchzuführen.
Das Verfahren der Briefwahl sah wie folgt aus: Anschreiben vom 09.12.2021 über die Information zum Wahlverfahren und mit der Frage, ob weitere Wahlvorschläge eingebracht werden. Rückgabe an die Gemeindeverwaltung Fronreute war bis Dienstag, 14.12.2021 12:00 Uhr. Es wurden für die Wahl der Kommandanten keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht. Anschreiben vom 14.12.2021 mit den beigefügten Briefwahlunterlagen für die anstehenden Wahlen mit eidesstattlicher Erklärung, Stimmzetteln und Wahlumschlägen.
Das Wahlergebnis wurde am 21.12.2021 um 19:00 Uhr durch Kommandant Wolfgang Besler, stv. Kommandant Karl-Eugen Rist und Frau Margot Kolbeck wie folgt festgestellt:
Wahlberechtigt waren 79 aktive Mitglieder der beiden Einsatzabteilungen Blitzenreute und Fronhofen. Gewählt haben 69 Mitglieder. Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Kommandanten ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen der Wahlberechtigten erhalten hat.

Auf den Wahlvorschlag Matthias Schramm wurden abgegeben:
62 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen

Auf den Wahlvorschlag Florian Thoma wurden abgegeben:
65 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

Mit diesen Wahlergebnissen wurden Herr Matthias Schramm zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr und Herr Florian Thoma zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.

Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung Fronreute für die Jahre 2022 und 2023
- Erhöhung der Abwassergebühren
- Beschlussfassung

Der Gebührenkalkulation und der damit verbundenen Erhöhung der Abwassergebühren auf 2,95 EUR/m³ für das Schmutzwasser und 0,59 EUR/m² für das Niederschlagswasser wurde zugestimmt. Die Änderung der Satzung wird in der nächsten Sitzung beschlossen.

Die Gebührenkalkulation wurde von der Firma Allevo erarbeitet. Aus dieser Kalkulation ergeben sich Erhöhungen der Abwassergebühren. Für die Schmutzwassergebühren ergibt sich eine Steigerung von 2,37 EUR/m³ auf 2,95 EUR/m³ und die Gebühren für das Niederschlagswasser steigen von 0,31 EUR/m² auf 0,59 EUR/m².
Gründe für die Erhöhungen sind zum einen höhere Abschreibungen aufgrund von Investitionen (Neubau sowie Erneuerung von Kanälen, v. a. die Anbindung Kanzach) aber auch höhere Verwaltungskostenerstattung an die Kerngemeinde und allgemein höhere Betriebskosten.
Folgende Unter-/Überdeckungen der Schmutzwassergebühren aus Vorjahren werden in die Kalkulationen der Folgejahre aufgenommen und entsprechend ausgeglichen:

2017:                           89.633 EUR

2018:                          104.731 EUR

2019:                           -43.523 EUR

In die Kalkulation des Jahres 2022 wurde die Überdeckung aus 2017 i. H. v. 89.633,00 EUR vollständig einbezogen. Die Überdeckung aus dem Jahr 2018 wurde vollständig mit 104.731,00 EUR im Jahr 2023 berücksichtigt. Die Überschüsse aus den Jahren 2017 und 2018 sind somit vollständig ausgeglichen.
Die Unterdeckung aus dem Jahr 2019 mit -43.523,00 EUR wird ebenfalls mit einkalkuliert. -39.606,00 EUR im Jahr 2022 und -3.917,00 EUR im Jahr 2023.
Die Überdeckung aus dem Jahr 2020 (i. H. v. 93.876,00 EUR) soll in zukünftige Gebührenkalkulationen einfließen, um einer erneuten starken Gebührenerhöhung entgegenzuwirken.
Folgende Über-/Unterdeckungen der Niederschlagswassergebühren aus Vorjahren sind in die Kalkulationen der Folgejahre aufzunehmen und entsprechend auszugleichen.

2018:                              5.887 EUR

2019:                           -38.355 EUR

2020:                           50.057 EUR

In die Kalkulation des Jahres 2023 wurde die Überdeckung aus 2018 i. H. v. 5.887,00 EUR vollständig einbezogen. Die Überdeckung aus 2020 wird teilweise mit 3.003,00 EUR in 2023 berücksichtigt. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2019 wurde mit -38.355,00 EUR in 2022 berücksichtigt.
Der verbleibende Überschuss aus 2020 von 47.054,00 EUR wird analog zur Schmutzwassergebühr in die Niederschlagsgebühren ab 2024 Berücksichtigung finden und wird sich dort gebührenmindernd auswirken.
Frühere Überschüsse wurden aufgrund später Ergebnisermittlung geballt in die vergangene Gebührenkalkulation einbezogen. Dies war rechtens und auch notwendig. Dadurch sank die Gebühr. Eine regelmäßige Ergebnisermittlung und dadurch regelmäßige Einbeziehung von Überschüssen hätte über die Jahre hinweg eine niedrigere Gebühr bedeutet, aber bei der letzten Kalkulation eine höhere Gebühr. Dann wäre der Sprung jetzt etwas geringer gewesen. Die höhere Verwaltungskostenerstattung hätte in den Kalkulationen 2019 und 2020 - 2021 bereits einkalkuliert werden sollen. Dann wäre die Gebühr damals nicht gesenkt, sondern erhöht worden. So wäre der Sprung nicht so stark. Dies war aber damals nicht zu erkennen.

Gebührenkalkulation Wasserversorgung Fronreute für die Jahre 2022 und 2023
- Erhöhung der Wassergebühren
- Beschlussfassung

Der Gebührenkalkulation und der damit verbundenen Erhöhung der Wassergebühr auf 1,48 EUR/m³ wurde zugestimmt. Die Änderung der Satzung wird in der nächsten Sitzung beschlossen.

Die Gebührenkalkulation für die Jahre 2022 bis 2023 wurde von der Firma Allevo erarbeitet. Aus dieser Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung der Wassergebühr von 1,10 EUR/m³ auf 1,48 EUR/m³. Die Grundgebühren bleiben gleich und werden damit nicht erhöht.
Gründe für diese Veränderung sind wiederum höhere Abschreibungen aufgrund von Investitionen (Neubau sowie Erneuerung von Wasserleitungen), höhere Verwaltungskostenerstattung an die Kerngemeinde, allgemein höhere Betriebskosten und höhere Zinsaufwendungen.
Die höhere Verwaltungskostenerstattung hätte in den Kalkulationen 2019 und 2020 - 2021 bereits einkalkuliert werden sollen. Dann wäre die Gebühr damals nicht gesenkt sondern erhöht worden. So wäre der Sprung nicht so stark. Dies war zum Zeitpunkt der Kalkulationen aber noch nicht zu erkennen.

Jahresabschluss Gemeinde Fronreute 2020
- Beschlussfassung
Der Jahresabschluss 2020 wurde festgestellt.

Mit dem Jahresabschluss 2020 stellt die Gemeinde Fronreute nun den zweiten doppischen Jahresabschluss auf.
Aufgrund des positiven Verlaufs konnte den Rücklagen insgesamt 5.381.229,34 EUR zugeführt werden. Das ordentliche Ergebnis belief sich auf -274.468,91 EUR und das Sonderergebnis auf 707.220,54 EUR.
Zum Verlauf des Jahres 2020 lässt sich anmerken, dass die ordentlichen Erträge höher als geplant ausfielen. Die größten positiven Abweichungen waren nicht eingeplante Gewerbesteuerausgleichszahlung (259.200 EUR), höhere Schlüsselzuweisungen (326.800 EUR), höhere Erträge aus öffentl.-rechtl. Entgelten und privatrechtl. Entgelten (106.400 EUR) sowie höhere Erträge aus Kostenerstattungen (98.200 EUR).
Auf der Aufwandsseite ergaben sich Be- und Entlastungen. Im Bereich der Aufwendungen waren höhere Abschreibungen zu verbuchen (158.900 EUR) und höhere Transferaufwendungen (351.600 EUR). Einsparungen gab es im Bereich der Personalaufwendungen (16.900 EUR) sowie durch geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (130.100 EUR), geringeren Zinsaufwendungen (27.500 EUR) und geringere sonstige Aufwendungen (195.600 EUR).
Beim Sonderergebnis führte insbesondere der Verkauf von Grundstücken unter dem Buchwert zu außerordentlichen Aufwendungen und damit zu einem geringen Sonderergebnis.
Mit einer Gesamtsumme der Investitionsmaßnahmen von 6.727.314 EUR konnten u. a. die Sanierung der Grundschule in Blitzenreute weitergeführt werden. Außerdem wurden diverse Breitbandtrassen erweitert und in Straßen sowie Kanalsysteme und in Neubaugebiete investiert.
Der Stand der Liquiden Mittel beträgt zum 31.12.2020  1.878.940,39 EUR.
Von der geplanten Darlehensaufnahme in Höhe von 2,5 Mio. EUR wurden nur 90.000 EUR benötigt. Zu Jahresbeginn betrug der Stand der Kreditschulden der Kernverwaltung 4.274.044,13 EUR. Abzüglich der geleisteten Tilgungen mit 330.492,97 EUR und zuzüglich der 90.000 EUR Darlehensaufnahme betrug der Schuldenstand zum 31.12.2020 somit 4.033.551,16 EUR.

Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung Fronreute 2020
- Beschlussfassung
Die Sonderrechnung Wasserversorgung 2020 wurde festgestellt.

Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von 75.074,39 EUR. Geplant war ein Jahresgewinn in Höhe von 14.400,00 EUR.
Der Jahresfehlbetrag ist überwiegend auf die Ausgabensituation zurückzuführen. Konkret handelt es sich insbesondere um stark angestiegene Verrechnungskosten. Bei einzelnen Ansätzen gab es teilweise ebenfalls Planabweichungen.
Die Mittel für die Unterhaltung der baulichen Anlagen und des Leitungsnetzes wurden zwar um insgesamt rund 15.500 EUR nicht vollständig ausgeschöpft und auch weniger Bauhoflöhne verausgabt (rund 4.400 EUR). Im Gegenzug übersteigen die Ausgaben für die Stromkosten mit rund 1.200 EUR, die Unterhaltung der Messeinrichtungen mit rund 3.500 EUR und die Betriebskostenumlage mit rund 3.500 EUR den Planansatz. Investitionen wurden in Höhe von insgesamt rund 303.000 EUR (inkl. Baugebiete) getätigt. Der Vermögensplan wird damit um rund 21.600 EUR mehr als geplant belastet. Die Investitionen der vergangenen Jahre ziehen aber weiterhin entsprechende Abschreibungen nach sich, die in dieser Höhe nicht vorgesehen waren. Einem Ansatz von 90.000 EUR standen Abschreibungen von 94.120,76 EUR (Vorjahr 90.271,73 EUR) und somit rund 3.850 EUR mehr gegenüber, die sich ebenfalls negativ auf den geplanten Gewinn auswirken.
Der Stand der Schulden zum 01.01.2020 betrug 2.004.555,04 EUR. Die Tilgungsleistungen des Jahres 2020 betrugen 72.816,41 EUR. Die Schulden gegenüber Kreditinstituten betragen zum 31.12.2020 1.931.738,63 EUR.

Anschluss der Kläranlage Fronhofen an die Kläranlage Kanzach
- Zustimmung zum grundsätzlichen finanziellen Ausgleich mit der Gemeinde Berg
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat hat der grundsätzlichen Vorgehensweise unter Verwendung des Beteiligungsverhältnisses durch hydraulische Berechnung der Ingenieurbüros Zimmermann und Jedele & Partner zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, auf Basis dieses Beschlusses eine rechtliche Grundlage in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu erarbeiten. In Abhängigkeit der Zuschusssituation soll erneut eine Beschlussfassung über eine dadurch eventuell veränderte Höhe der Beteiligung erfolgen.

Die Kläranlage Fronhofen wird stillgelegt. Die Abwasserreinigung wird über die Kläranlage in Kanzach (Abwasserzweckverband) erfolgen. Der Anschluss erfolgt, indem ein Mischwasserkanal nach Kanzach verlegt wird. Die kostengünstigste Anbindung erfolgt über den Berger Teilort Weiler, welcher ebenfalls bereits in die Kläranlage nach Kanzach einleitet. Die Gemeinde Fronreute würde sodann zukünftig das Abwasser ab dem Teilort Weiler über das Berger Kanalsystem nach Kanzach bringen.
Durch die gemeinsame Nutzung der Kanäle beider Gemeinden, hat die Gemeinde Fronreute seinen Kostenanteil an Unterhaltungsaufwendungen und Investitionszuwendungen zu erbringen. Das mitzubenutzende Kanalsystem kann auf der Strecke nach Kanzach in 4 Abschnitte unterteilt werden. Lt. Anlagenachweis der Gemeinde Berg sind die Bereiche 1 und 2 bereits abgeschrieben. Der Bereich 3 ist mit Ablauf des Jahres 2023 und der Bereich 4 mit Ablauf des Jahres 2024 abgeschrieben.
Nach einer hydraulischen Berechnung der Ingenieurbüros Zimmermann und Jedele & Partner entfallen folgende Beteiligungen auf die Gemeinde Fronreute:

Bereich 1: 31,3 %

Bereich 2:   8,6 %

Bereich 3:   2,5 %

Bereich 4: 65,0 % (ca.-Angabe, da dieser Abschnitt nochmals nachberechnet wird)

Die Amtsleiter der Gemeinde Fronreute und Gemeinde Berg sowie deren Bürgermeistern haben in gemeinsamen Gesprächen über die Kostenbeteiligung beraten. Bisher wurde über ein 17,5 %-ige Kostenbeteiligung beraten, welche einmalig seitens der Gemeinde Fronreute zu leisten ist. Hier wurde vor allem der Bereich 4 nicht berücksichtigt, welcher aber logischerweise miteinbezogen werden muss. Die prozentuale Kostenbeteiligung vgl. der hydraulischen Berechnungsweise durch das Fachbüro erscheint sinnvoll und ergibt eine Grundlage, welche in einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung niedergelegt und dauerhaft angewendet werden kann. Eine Anpassung der Beteiligungsverhältnisse im bestimmten Jahresrhythmus erscheint nicht notwendig. Die Entwicklung der Ortsteile würde sich Stand heute nicht grundlegend auf das Verhältnis auswirken. Sollte eine Anpassung in ein paar Jahrzehnten notwendig sein, kann diese vorgenommen werden. Von einer vertraglichen Regelung hinsichtlich der Anpassung wird aber abgesehen.
Die prozentuale Kostenbeteiligung versteht sich sowohl für Investitionsmaßnahmen als auch für die jährliche Unterhaltung des Kanalsystems.

Baugebiet Breite II in Fronhofen
Der Gemeinderat hat die Ausschreibung der Baumaßnahme für die Erschließung des Baugebiets Breite II in Fronhofen beschlossen.

Als nächstes Baugebiet in der Gemeinde Fronreute soll das geplante Baugebiet Breite II in Fronhofen erschlossen werden. Dazu musste noch der endgültige Ausschreibungsbeschluss gefasst werden. Die Ausschreibung soll dann im Februar und die Submission im März erfolgen. Die Erschließungsarbeiten sollen dann im April beginnen.

Verlängerung einer bestehenden Bürgschaft für den SV Fronhofen 1955 e. V. aus dem Jahr 2011
- Zustimmung
Der Verlängerung bzw. erneuten Übernahme einer Ausfallbürgschaft gegenüber der Volksbank Altshausen eG für die bestehenden Darlehen des Sportvereins Fronhofen 1955 e.V. zur Finanzierung der getätigten Sportheimsanierung wurde zugestimmt. Der Betrag von ursprünglich 140.000,00 EUR wird auf 85.000,00 EUR reduziert. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 88 GemO wird beantragt.

Der Sportverein Fronhofen sanierte und erweiterte das Sportheim in Fronhofen. Dafür war die Aufnahme von Darlehen erforderlich. Die Darlehenszusage der Volksbank Altshausen eG wurde damals mit der Auflage versehen, dass die Besicherung des Darlehens durch eine Ausfallbürgschaft der Gemeinde Fronreute erfolgt.
Mit Beschluss vom 21.11.2011 stimmte der Gemeinderat Fronreute einer Bürgschaftsübernahme i. H. v. 140.000,00 EUR zu. Die entsprechende Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte mit Schriftstück vom 20.12.2011. Die Bürgschaft wurde auf 10 Jahre befristet und lief zum 30.10.2021 aus.
Die Befristung erfolgte wohl aufgrund der zehnjährigen Zinsbindung der Darlehen. Der Gemeinderat und die Rechtsaufsicht hatten eine solche Befristung nicht gefordert – zumindest ergibt sich dies weder aus dem Gemeinderatsprotokoll noch aus dem Genehmigungsschriftstück.
Die Darlehen wurden inzwischen teilweise getilgt. Für die Deckung der verbleibenden Restdarlehenssumme i. H. v. rund 85.000,00 EUR beantragt der SV Fronhofen eine Bürgschaftsverlängerung bei der Gemeinde Fronreute.

Ernennung von Frau Christina Konstanzer zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Fronreute
Frau Christina Konstanzer wird mit Wirkung vom 01.02.2022 zur Standesbeamtin für den Standesamt Bezirk Fronreute ernannt.

Nach der Verordnung des Personenstandsgesetzes wird bei den Eignungsvoraussetzungen unterschieden zwischen Standesbeamten, Eheschließungsstandesbeamten und Verhinderungsvertretern. In der Gemeinde Fronreute ist derzeit aufgrund der fachlichen Eignung nur Frau Sonja Meschenmoser zur Standesbeamtin bestellt. Herr Bürgermeister Spieß und Frau Kolbeck sind Eheschließungsstandesbeamte.
In der Sitzung vom 23.04.2012 wurde durch den Gemeinderat einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Wolpertswende über die Bestellung von Verhinderungsvertreterin im Standesamt zugestimmt. In Folge dessen wurde Frau Claudia Kruspel zur Verhinderungsvertreterin ernannt.
Die bisherige zweite Standesbeamtin in der Gemeinde Fronreute, Frau Monja Veeser, ist bei der Gemeinde Fronreute ausgeschieden, so dass eine weitere Standesbeamtin ausgebildet und bestellt werden sollte.
Zum Standesbeamten/zur Standesbeamtin kann nur bestellt werden, wer die für das Amt des Standesbeamten erforderliche Eignung und Ausbildung besitzt. Neu zu bestellende Standesbeamten müssen ein mindestens zweiwöchiges Einführungsseminar für Standesbeamte mit Erfolg besuchen. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sind verpflichtet, zur Beibehaltung der Eignung an den halbjährlich stattfindenden Lehrgängen des Fachverbandes der Standesbeamten Baden-Württemberg teilzunehmen. Zusätzlich müssen sie alle fünf Jahre mindestens einen einwöchigen und fachlich einschlägigen Fortbildungslehrgang besuchen.Frau Christina Konstanzer war bereits in früheren Jahren (1993 ff) bei der Gemeinde Fronreute als Standesbeamtin tätig, bevor sie Kassenverwalterin wurde. Frau Konstanzer hat vom 22.11.2021 bis 03.12.2021 am Grundseminar Personenstandsrecht und Familienrecht mit Prüfung teilgenommen. Die Voraussetzungen für die Bestellung als Standesbeamtin liegen damit vor.

Ernennung von Herrn David Kiem zum Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Fronreute
Herr David Kiem wird mit Wirkung vom 01.02.2022 zum Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Fronreute ernannt.

Trauungen in der Gemeinde Fronreute werden durch die Standesbeamtin Frau Sonja Meschenmoser und die Eheschließungsstandesbeamten Herrn Bürgermeister Oliver Spieß und Frau Margot Kolbeck vorgenommen. Im Hinblick auf die kommende Pensionierung von Frau Kolbeck sollte ein/e weitere/r Eheschließungsbeamter/Eheschließungsbeamtin bestellt werden.
Herr David Kiem ist stellvertretender Hauptamtsleiter, hat das Studium Public Management abgeschlossen und an einer Fortbildung zum Eheschließungsstandesbeamten teilgenommen. Die Voraussetzungen für die Bestellung als Eheschließungsstandesbeamten liegen damit vor.

Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netze AG wegen dem Abbruch der Schenkenwaldbrücke
- Zustimmung
Der Kreuzungsvereinbarung wurde zugestimmt. 

Die Schenkenwaldbrücke ist schon längere Zeit abgebrochen. Die dazu gehörende Kreuzungsvereinbarung wurde dem Gemeinderat schon einmal vorgestellt. Die endgültige Beschlussfassung ist aber noch nicht erfolgt. Dies sollte nun noch nachgeholt werden, so dass auch die Unterschrift geleistet werden kann.
Die Vereinbarung war schon Grundlage der Beschlussfassung zum Abbruch der Brücke. Wichtig ist die Feststellung, dass alle Kosten zu Lasten der DB Netze AG erfolgen. So wie es auch geschehen ist. 

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von jeweils 500,00 EUR für den Kindergarten Staig und den Kindergarten Blitzenreute, 1.000,00 EUR für die Grundschule Blitzenreute, 500,00 EUR für die Kinder- und Jugendarbeit und 1.600,00 EUR für die Flutkatastrophe Dernau eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.