...
Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Fronreute
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 21.03.2022

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 21. März 2022 wird berichtet :

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 17.02.2022 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Antrag auf Reduzierung/Erlass einer Vertragsstrafe im Baugebiet Leimäcker III in Blitzenreute
- Beschlussfassung
Der Eigentümer eines Grundstücks im Baugebiet Leimäcker III möchte dieses gerne verkaufen. Die Begründung liegt darin, dass er nach dem Verlust seiner Ehefrau im letzten Jahr nicht mehr alleine in Blitzenreute wohnen möchte. Er möchte daher zu seiner Tochter mit Enkelkindern ziehen.
Im Kaufvertrag ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 8.786,00 EUR festgesetzt, wenn das Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach Bezugsfähigkeit weiterverkauft wird. Im Vertrag wurde als Fristbeginn die Bezugsfertigkeit festgesetzt. Die tatsächliche Anmeldung der Familie bei der Gemeinde Fronreute erfolgte zum 01.01.2015. Die Frist würde also zum 31.12.2024 ablaufen. Die Vertragsstrafe wurde in der Vergangenheit anteilig berechnet. Bei einer verbleibenden Zeit von ca. 3 Jahre ergibt sich durch den jährlichen Betrag in Höhe von 878,60 EUR eine restliche Summe der Vertragsstrafe von 2.635,80 EUR
Der Gemeinderat hat eine Reduzierung der Vertragsstrafe auf 2.635,80 EUR beschlossen.

Verkauf einer Fläche im Baugebiet Breite I
- Beschlussfassung

Ein Grundstückseigentümer im Baugebiet Breite I möchte an seine bestehende Garage anbauen. Damit dies möglich ist, benötigt er einen kleinen Teil des bislang leeren Nachbargrundstücks.
Der Gemeinderat hat dem Verkauf eines Teils des Grundstücks zu dem durchschnittlichen Bauplatzpreis im zukünftigen Baugebiet Breite II zugestimmt.

 

Baugesuche
a) Flst. 971/10, Korrosstraße 5, 88273 Fronreute
Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Garage und Einbau von Dachgauben
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren                      
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.
Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich den beiden Einzelgauben, der Dachneigung sowie der Gaubenbreite der Einzelgauben und auch der maximal zulässigen Gesamtlänge der Gauben in Bezug auf die Gesamtdachlänge, wurde zugestimmt.
Die Bauherren planen den Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Garage und den Einbau von Dachgauben. Hierdurch soll eine zweite Wohneinheit im Dachgeschoss entstehen. Das Gebäude soll bis über die bestehende Garage in Richtung Osten erweitert werden. Im Erdgeschoss entstehen dadurch zusätzlich ein Abstellraum, ein Windfang und ein Carport.
Im Obergeschoss soll durch die Erweiterung ein zusätzlicher Wohn- und Essraum, sowie eine Küche entstehen. Auf der Nordseite des bestehenden Gebäudes und der Erweiterung sind Schleppgauben mit einer Dachneigung von 22 Grad und einer Breite von 4,5 und 5 Metern geplant. Durch den Umbau entsteht kein zweites Vollgeschoss.
Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Brühlwiese“. Die Ausführung von kleinen Einzelgauben ist nur ausnahmsweise zulässig. Außerdem entsprechen die Gauben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Zulässig sind nur Gauben mit einer maximalen Breite von 2 Metern je Einzelgaube. Die geplanten Gauben sollen aber in einer Breite von 4,5 bzw. 5 Metern ausgeführt werden. Des Weiteren darf die maximale Gesamtlänge der Einzelgauben nicht mehr als 1/3 der Gesamtdachlänge betragen. In diesem Fall wäre das ein zulässige Gesamtlänge von ca. 6,4 Metern, geplant sind aber insgesamt 9,5 Meter. Die Gauben sollen mit einer Neigung von 22 Grad ausgeführt werden, zulässig sind diese Dachaufbauten aber nur mit einer Dachneigung von 32 bis 40 Grad. Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Ähnliche Befreiungen wurden in diesem Baugebiet schon erteilt.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

b) Flst. 977; 977/1; 983, Schussenstraße 7 und 7/1, 88273 Fronreute
Neubau Doppelhaus
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Errichtung eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen. Dieses soll zum Teil auf dem Flurstück 983, sowie auf den Flurstücken 977/1 errichtet werden. Der Gartenbereich soll auf einem Teilstück vom Flurstück 977 entstehen. Beide letztgenannten Flurstücke sind derzeit noch im Eigentum der Gemeinde. Ein Grundstückstausch in gleicher Größe mit dem Eigentümer des Flurstückes 983 soll parallel zum Bauantrag durchgeführt werden.
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich (hier Baulücke) und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung soll über das Flursück 980/4, über eine Teilfläche des Flurstücks 982 und über eine Teilfläche des Flurstücks 980 erfolgen. Hierzu sind die entsprechenden Baulasten von den Eigentümern der Flurstücke angefordert worden.
Das Baugrundstück befindet sich im Bereich für die die Hochwassergefahrenkarte einen Hochwassergefährdung HQ 100 angibt. Die Gemeinde hat bekanntlich eine Hochwasserschutzmaßnahme (Rückhaltebecken) durchgeführt. Hierdurch sollte der überplante Bereich gemäß dem erstellten Gutachten nicht mehr im Überflutungsbereich liegen. Da diese Daten noch nicht in den Hochwassergefahrenkarten eingepflegt sind, wurde vom LRA Ravensburg, Baurechtsbehörde, eine Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot im Überschwemmungsgebiet angefordert. Allerdings liegt dem LRA Ravensburg, Oberflächengewässer bereits seit Jahren das o. g. Gutachten vor, welches auch ein Bestandteil für die Genehmigung der Hochwasserschutzmaßnahme durch das LRA war. Die Gemeinde hat deshalb das Gespräch mit den beiden Fachbehörden gesucht. Diese werden sich nach interner Absprache bei der Gemeindeverwaltung zurückmelden und das weitere Vorgehen in diesem Fall, aber auch in allen weiteren ähnlich gelagerten Fällen in Staig, bekanntgeben.

c) Flst. 883/1, Waagstraße 18, 88273 Fronreute
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das eingeschossige Gebäude soll mit einem Walmdach mit einer Firsthöhe von 4,25 Metern ausgeführt werden
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich (hier Baulücke) und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung soll über eine Teilfläche der Flurstücke 973, 884/1 und 883 erfolgen. Hierzu sind die entsprechenden Baulasten von den Eigentümern der Flurstücke angefordert worden.

 

Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der Freiwilligen
Feuerwehr Fronreute, Abteilung Blitzenreute
- Zustimmung
Der Gemeinderat hat der Wahl von Herrn Patrick Diesch zum Abteilungsk
ommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fronreute, Abteilung Blitzenreute, zugestimmt.
Der Gemeinderat hat der Wahl von Herrn Günther Wiedemann zum ersten stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Blitzenreute, zugestimmt.
Der Gemeinderat hat der Wahl von Herrn Christoph Kammerer zum zweiten stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Blitzenreute, zugestimmt.

Die Amtszeit des derzeitigen Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter endeten am 15.02.2022. Deshalb war die Durchführung der Wahlen notwendig. Aufgrund der Corona Pandemie sind Abteilungsversammlungen in Präsenz leider in absehbarer Zeit nicht möglich. Der Feuerwehrausschuss hat am 01.02.2022 getagt und beschlossen, die zu treffenden Beschlüsse bzw. die Wahlen in Form einer Briefwahl durchzuführen.
Gemäß des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (FwG) und der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Fronreute werden der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Fronreute auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt. Für die Wahl der Abteilungskommandanten gilt dies entsprechend.
Für das Amt des Abteilungskommandanten der Abteilung Blitzenreute hat sich Herr Patrich Diesch zur Wahl gestellt. Für das Amt des ersten stellvertretenden Abteilungskommandanten hat sich Herr Günther Wiedemann zur Wahl gestellt. Für das Amt des zweiten stellvertretenden Abteilungskommandanten haben sich Herr Wolfgang Besler und Herr Christoph Kammerer zur Wahl gestellt.
Das Verfahren der Briefwahl sah wie folgt aus: Anschreiben am 14.02.2022 über die Information zum Wahlverfahrens und mit der Frage, ob weitere Wahlvorschläge eingebracht werden. Rückgabe an die Gemeindeverwaltung Fronreute war bis Dienstag, 22.02.2022 12:00 Uhr. Es wurden für die Wahl der Abteilungskommandanten weitere Wahlvorschläge eingereicht. Die Vorgeschlagenen waren aber nicht bereit, auf dem Stimmzettel aufgeführt zu werden. Anschreiben vom 22.02.2022 mit den beigefügten Briefwahlunterlagen für die anstehenden Wahlen mit eidesstattlicher Erklärung, Stimmzetteln und Wahlumschlägen.
Das Wahlergebnis wurde am 16.03.2022 um 18:00 Uhr durch Kommandant Matthias Schramm und stv. Kommandanten Florian Thoma und Frau Margot Kolbeck wie folgt festgestellt:
Wahlberechtigt waren 38 aktive Mitglieder der Einsatzabteilung Blitzenreute. Gewählt haben 33 Mitglieder. Bei der Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen der Wahlberechtigungen erhalten hat.
Bei der Wahl des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Blitzenreute wurde mehrheitlich Herr Patrick Diesch gewählt.
Bei der Wahl des ersten stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Blitzenreute wurde einstimmig Herr Günther Wiedemann gewählt.
Bei der Wahl des zweiten stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Blitzenreute wurde mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen Herr Christoph Kammerer gewählt.
Zum ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer der Einsatzabteilung der Abteilung der Gemeindefeuerwehr angehört, über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Alle Gewählten haben die für diese Amt genannten Vorrausetzungen.

 

Baugebiet „Breite II“
- Beschlussfassung Vergabe Bauarbeiten zur Erschließung
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Erschließungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Gross GmbH & Co. KG aus Pfullendorf, zu. Beauftragt wurde zu den Konditionen des Nebenangebotes.

Im Auftrag der Gemeinde Fronreute plante das Ingenieurbüro Rapp + Schmid aus Biberach die Erschließung des Baugebietes „Breite II“. Bis zur Angebotsabgabe wurden die Angebotsunterlagen von 8 Unternehmen angefordert. Die Submission fand am Dienstag, 8. März 2022 statt.Zur Submission lagen 6 Angebote vor.
Günstigster Bieter ist die Firma Gross GmbH & Co. KG aus Pfullendorf mit einer Angebotssumme (Hauptangebot) in Höhe von 1.520.443,88 EUR brutto (1.277.683,93 EUR netto).

Bieterreihenfolge nach rechnerischer Prüfung:
Unternehmen
EUR (netto)
EUR (brutto)

Fa. Gross, Pfullendorf
1.277.683,93
1.520.443,88

Bieter A
1.286.630,46
1.531.090,25

Bieter B
1.317.309,91
1.567.598,79

Bieter C
1.318.092,67
1.568.530,28

Bieter D
1.331.180,55
1.584.104,85

Bieter E
1.952.608,82
2.323.604,50

Zusätzlich wurde ein Nebenangebot der Firma Gross GmbH & Co. KG abgegeben. Die Firma bietet ein Pauschalangebot (ohne Gewerk Stundenlohn) in Höhe von 1.165.000,00 EUR (netto) an.
Die vorgenannte Vergabesumme (Hauptangebot) des günstigsten Bieters liegt um ca. 10 % unter der Kostenschätzung.

 

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Fronreute nach Stufe 3 an den Ortsdurchfahrten B 32
- Festsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen
- Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

  1. Die von der Rapp Trans AG vorgestellte Lärmaktionsplanung Stufe 3 wurde der Beschlussfassung in der Sitzung vom zu Grunde gelegt.
  2. Der Gemeinderat hat sich für folgende Lärmminderungsmaßnahmen entschieden:
    a. Tempo 30 nachts (22 – 6 Uhr) für B 32 in der Ortsdurchfahrt Blitzenreute (anstatt 50 km/h)
    b. Tempo 30 nachts (22 – 6 Uhr) für B 32 in der Ortsdurchfahrt Staig (anstatt 50 km/h)
    c. Tempo 70 beidseitig auf Höhe der Bebauung im Außenbereich bei Staig (anstatt 100/70 km/h)
  3. Dem Bericht zur förmlichen Beteiligung wurde zugestimmt.
  4. Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Die Gemeinde Fronreute ist gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet.
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von 8.200 Kfz/Tag durchgeführt. Für die Gemeinde Fronreute ist von der Kartierung die Bundesstraße B 32 betroffen. Die Gemeinde hat hierzu in der Stufe 2 der Lärmaktionsplanung bereits einen qualifizierten Lärmaktionsplan erstellt und Maßnahmen zur Lärmminderung festgesetzt. In Stufe 3 muss der Lärmaktionsplan nun fortgeschrieben werden.
Das beauftragte Büro Rapp Trans AG, Freiburg, hat den Entwurf des Lärmaktionsplans, bestehend aus einem Bericht zur Lärmkartierung mit entsprechenden Lärmbelastungskarten sowie einer Wirkungsanalyse und Abwägung der Lärmminderungsmaßnahmen in der Gemeinderatssitzung am 21.02.2022 vorgestellt.
Mit der Kenntnisnahme des Planentwurfs wurden nun die Festsetzungen der Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen.
Des Weiteren wurde die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beauftragt. Das Beteiligungsverfahren sollte mindestens 4 Wochen dauern.
Nach Kenntnisnahme und Wertung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie ggf. einer Anpassung des Planentwurfs kann der Lärmaktionsplan der Gemeinde Fronreute dann im Frühsommer 2022 im Gemeinderat beschlossen werden.
Wunsch des Gemeinderates war es, dass reelle Geschwindigkeitsverhalten in der Ortsdurchfahrt Staig zu erfassen. Vom Straßenverkehrsamt wurde von Montag, 08.03.2022 8:40 Uhr bis Freitag, 11.03.2022 am Morgen ein Zählgerät in der OD Staig angebracht. Die ausgewerteten Verkehrsdaten zeigen, dass im Bereich des Standortes die V85-Geschwindigkeit (von 85% der Verkehrsteilnehmer) bei 51 km/h in Fahrtrichtung Altshausen und 55 km/h in Fahrtrichtung Weingarten liegt.
Als flankierende Maßnahmen wurden im Lärmsktionsplan noch folgende Punkte festgesetzt:D

  • Digitale Geschwindigkeitsanzeige
  • Stationäre Kontrolle zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, insbesondere im Bereich B 32 Bundesstraße mit Bebauung
 

Unterbringung von Geflüchteten
- weitere Vorgehensweise zur Schaffung von Unterkunftsmöglichkeiten
Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt am Standort Wolpertswender Straße 13 ein neues Gebäude in Holzbauweise zu planen.
Für eine Containeranlage oder auch weitere Unterkünfte in Holzbauweise sollen von der Verwaltung weitere Standorte vor allem in Fronhofen geprüft werden.
Die Containeranlage an der Grundschule Blitzenreute wird zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen genutzt.

Die Flüchtlingszahlen stiegen im Herbst 2021 wieder an, der Landkreis Ravensburg bekam mehr Flüchtlinge als erwartet zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen. Im Januar 2022 musste der Landkreis Ravensburg das Regierungspräsidium Tübingen bitten, die Zuweisung an den Landkreis auszusetzen, da nicht genügend Unterkünfte für die vorläufig Unterbringung bereitstanden. Mit ursächlich war auch, dass nach der Flüchtlingskrise 2015 der Landkreis vom Land Baden-Württemberg aufgefordert war, Flüchtlingsunterkünfte wieder abzubauen.
Nach 6 Monaten wechseln die Geflüchteten in die Anschlussunterbringung. Für diese sind die Gemeinden zuständig. In den Unterkünften des Landkreises für die vorläufige Unterbringung wohnen nach wie vor Geflüchtete, welche den Kommunen in die Anschlussunterbringung zugewiesen werden sollten, damit Unterbringungsmöglichkeiten für die vorläufige Unterbringung entstehen. Zum Ende des letzten Jahres und Beginn dieses Jahres haben viele Gemeinden Geflüchtete in die Anschlussunterbringung übernommen, auch die Gemeinde Fronreute hat im Januar 2022 eine 5-köpfige Familie aufgenommen.
Die Gemeinde Fronreute hatte bisher bei einem monatlichen Zugang von 60 Flüchtlingen im Landkreis Ravensburg eine Aufnahmeverpflichtung mit Stand 30.9.2022 mit 77 Personen. Aktuell sind in der Gemeinde Fronreute 81 Personen untergebracht, so dass die Gemeinde hier ihrer Aufnahmeverpflichtung erfüllt hat. Im Jahr 2023 fallen in der Gemeinde circa 30 Personen, welche 2015 in die Anschlussunterbringung aufgenommen wurde, aus der Unterbringungsquote heraus. Deshalb ist die Gemeinde gefordert, noch im Jahr 2022 zusätzliche Unterbringungsplätze zu planen, so dass sie 2023 zur Verfügung stehen.
Diese Zahlen ändern sich jetzt durch den Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine. Angesichts der aktuellen kriegerischen Angriffe auf die Ukraine und ihrer Bevölkerung ist mit hohen Flüchtlingsaufnahmen zu rechnen. Nach Baden-Württemberg sind Stand 8.3.2022 ca. 10.000 Flüchtlinge gekommen, nach dem Schlüssel ist davon auszugehen, dass der Kreis Ravensburg in den nächsten Wochen zusätzlich ca. 1.000 Personen (Prognosen gehen auch von bis zu 2.500 Flüchtlingen aus) aus der Ukraine aufnehmen muss. Die sonstigen Flüchtlinge sind im März auf 31 zurückgegangen. Das Landratsamt plante jetzt für die nächste Zeit mit 100 Personen pro Monat (einschließlich Kriegsflüchtlinge). Diese Zahl ist aber wohl viel zu niedrig angesetzt, so dass gerade neue Berechnungen durchgeführt werden. Es wird auf jeden Fall eine gemeinsame Kraftanstrengung aller notwendig sein. Es gibt Hilfsangebote aus der Bevölkerung, auch private Wohnungsangebote. Diese werden aber nicht ausreichen. Ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten in der Anschlussunterbringung sind wichtiger denn je.

- Wolpertswender Straße 13
Aus Sicht der Verwaltung sollte am bisherigen Standort Wolpertswender Straße 13 ein weiteres Gebäude für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung gebaut werden. Hierbei sind Zuschüsse in Höhe von 25 % möglich, über die Kostenmiete kann auch eine Wirtschaftlichkeit angestrebt werden.

  • Gemeindeeigenes Grundstück am Bouleplatz (oder ein anderes Grundstück in Fronhofen)

Auf diesem Grundstück könnte eine kleinere Containeranlage erstellt werden. Allerdings ist hier nach Prüfung durch das Ortsbauamt die Erschließung (Ableitung des Schmutzwassers) sehr kostenintensiv.

  • Bestehende Containeranlage an der Grundschule Blitzenreute

Diese Anlage wäre für Kriegsflüchtlingen sofort beziehbar. Die Anlage hat keine endgültige Baugenehmigung, die Verwaltung ist der Auffassung, dass aufgrund der Kriegssituation einer Duldung aber zugestimmt werden kann.

 

Vergabe Bauarbeiten „Gehweg entlang der B32 in Blitzenreute“
- Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Erschließungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Storz aus Ravensburg, zu einem Angebotspreis in Höhe von 227.043,90 EUR (brutto) zugestimmt.

Im Auftrag der Gemeinde Fronreute plante das Ingenieurbüro Schranz & Co. aus Bad Saulgau die Maßnahmen zur Verbesserung des Gehweges entlang der B32 in Blitzenreute. In öffentlicher Ausschreibung gemäß VOB wurden die Baumaßnahmen in 3 Losen ausgeschrieben.
Los 1: Tief- und Straßenbauarbeiten
Los 2: Tiefbau Wasserleitung
Los 3: Rohrleitungsbau Wasserleitung
Die Submission fand am Dienstag, 8. März 2022 statt. Die Vergabe erfolgt für alle drei Lose gemeinsam.
Insgesamt wurden 9 Leistungsverzeichnisse an interessierte Firmen ausgehändigt. Zur Submission wurden 5 Angebote fristgerecht eingereicht. Günstigster Bieter ist die Firma Storz aus Ravensburg mit einer Gesamtangebotssumme (Los 1-3) in Höhe von 227.043,90 EUR (brutto). Das Ingenieurbüro Schranz & Co. schlägt die Vergabe an die Firma Storz aus Ravensburg vor.
Im Los 1 enthalten sind die Leistungen für den Neubau des Gehwegs, die Verlegung von Mikroleerrohren für den Breitbandausbau und Herstellung eines Schmutzwasser-Hausanschlusses. Das vorliegende Angebot der Fa. Storz (Los 1) liegt mit der Angebotssumme in Höhe von 141.903,10 EUR brutto ca. 3% unter der Kostenberechnung. Für die Lose 2 und 3 liegen keine Kostenberechnungen vor, da die Massen im Laufe der Planung erweitert wurden.

 

Beschaffung eines Mobilbaggers für den Gemeindebauhof
- Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat dem Kauf des Mobilbaggers der Fa. Mecalac, Modell 7MWR inkl. der enthaltenen Anbauteile für einen Gesamtpreis in Höhe von 91.630,00 EUR (brutto) grundsätzlich zugestimmt. Vorher soll aber noch geschaut werden, ob ein ähnliches Modell mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem Markt gefunden wird. Dafür hat der Gemeinderat der Verwaltung eine zusätzliche Summe von ca. 15.000,00 EUR freigegeben.

Die Mitarbeiter des Ortsbauamtes und des Gemeindebauhofes prüfen in regelmäßigen Abständen, wie die Maschinen und der Fuhrpark aufgestellt werden, damit effizient, ergonomisch und wirtschaftlich gearbeitet werden kann. 2012 wurde der Hydrema Baggerlader (Baujahr 2000) mit 4.845 Betriebsstunden mit Klappschaufel und 60er Baggerlöffel für 45.220,00 EUR (brutto) gekauft. Zusätzlich wurden noch Palettengabel, Humusschaufel, ein 30er und ein 80er Baggerlöffel für insgesamt 8.449,00 EUR (brutto) angeschafft. In den vergangenen 10 Jahren wurden über 2.400 Betriebsstunden mit dem Baggerlader für Erdarbeiten, Gehölzpflege und Straßenunterhaltung geleistet. Ende 2020 wurde leichte Ölverluste am Getriebe und abgefahrene Reifen festgestellt. Dadurch wurde überlegt, ob weiterhin in den Hydrema Baggerlader investiert oder doch nach einem Ersatz gesucht werden soll. Ein Ersatz, ein Mobilbagger, wurde schon 2019 auf der Garten- und Landschaftsbaumesse in Nürnberg besichtigt. Anfang 2021 wurde ein Angebot für solch einen Mobilbagger des französischen Herstellers Mecalac, Modell 7MWR eingeholt. Das Angebot in Höhe von 125.000,0 EUR (brutto) inkl. 3 verschiedene Löffel und Palettengabel war aus Sicht der Verwaltung jedoch zu teuer und ein Kauf wurde dem Gemeinderat nicht vorgeschlagen. Der festgestellte Ölverlust am Getriebe wurde weiter beobachtet und die abgefahrenen Reifen durch neue ersetzt.
Jetzt ergab sich die Möglichkeit, einen gebrauchten Mobilbagger zu besichtigen. Die Maschine (Baujahr Oktober 2019) mit 852 Betriebsstunden ist inkl. 3 Löffel (30er, 60er und Humuslöffel) und Palettengabel für einen Gesamtpreis in Höhe von 91.630,00 EUR (brutto) zu erwerben.
Der Hydrema Baggerlader wird vielseitig eingesetzt, ist nahezu täglich im Gebrauch und befindet sich für seine 20 Jahre in einem sehr guten Zustand. Allerdings ist der Baggerlader auch relativ groß und auf Wegen sowie im Gehölz recht unbeweglich, mit 30 km/h jedoch auch flott unterwegs. Nach reichlicher Überlegung und Abwägung mit den Kollegen vom Bauhof, wäre eine Umstellung auf einen Mobilbagger sinnvoll, da dieser noch vielseitiger einsetzbar und wesentlich wendiger ist. Da ein Anhängemaul vorhanden ist, können sämtliche Anbaugeräte jederzeit mitgeführt werden. Per Schnellwechsler kann von der Kabine aus der Löffel getauscht aber auch gedreht und damit von einer Bagger- in eine Radladerfunktion gewechselt werden. Der kompakte Mobilbagger ist über 2 Meter kürzer als der Baggerlader und durch 3 Lenkarten wendiger.
Mit Mulchkopf wäre die Umrüstung als Auslegemulcher mittelfristig angedacht, wie auch der Zusatz einer Heckenschere und eines Fällgreifers für die Arbeiten am und im Gehölz.
Durch diese Vielseitigkeit können noch mehr Arbeiten mit einer Gerätschaft erledigt und wirtschaftlicher abgearbeitet werden. Für den Kauf eines Mobilbaggers sind im Haushalt 2022 Mittel eingestellt. Der vorhandene Baggerlader wird bei Neuanschaffung veräußert.

 

Wirtschaftsplan 2022 Eigenbetrieb Wasserversorgung Fronreute
-Vorberatung

  1. Die Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2022 sowie das Investitionsprogramm wurden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Grundlage der Ausführungen zum Wirtschaftsjahr und des Investitionsprogrammes 2022 den Wirtschaftsplan aufzustellen.
  3. Der Gemeinderat hat der Aufnahme eines Bausparvertrages zugestimmt.

Der Erfolgsplan ist von wenigen – aber großen – Einnahme- und Ausgabepositionen geprägt. Die Entwicklung dieser ist für das Jahresergebnis im Eigenbetrieb Wasserversorgung entscheidend. Zum einen sind dies auf der Einnahmenseite die Wassergebühren, zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2022 wurde der Gebührensatz auf 1,48 EUR neu kalkuliert und angepasst.
Höhere Absatzmengen sind durch neue Erschließungen zu erwarten. Der Verbrauch ist jedoch schwer vorherzusehen und hängt u. a. auch von der Witterung ab. Für das Wirtschaftsjahr 2022 wird mit Gebühreneinnahmen von 505.000,00 EUR gerechnet. Das Ergebnis des Jahres 2020 lag bei rund 400.000,00 EUR. Die zusätzlichen Anschlüsse durch die Erschließung des Baugebiets Breite sind in den Folgejahren 2023 ff. berücksichtigt.
Auf der Ausgabenseite muss beim Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal mit einer deutlichen Steigerung der Betriebskostenumlage gerechnet werden. Für das Jahr 2021 war eine Umlage von 95.000,00 EUR angesetzt. Verausgabt wurden jedoch rund 96.000,00 EUR. Die Erhöhung beim Wasserversorgungsverband ergibt sich v. a. aufgrund der erhöhten Wasserabnahme in unserem Gemeindegebiet und die damit verbundene geänderte Umverteilung nach der Verbandssatzung und höheren Abschreibungen beim Wasserversorgungsverband aufgrund von Investitionen.
Für Unterhaltungsmaßnahmen an Wasserleitungen sind 30.000,00 EUR vorgesehen. Leider ist schwer vorherzusehen, wie viele Wasserschäden im kommenden Jahr entstehen werden und in wieweit dieser Ansatz ausreichend sein wird oder ob ggf. Mittel eingespart werden können.
Die Abschreibungen werden sich aufgrund der Investitionen in den letzten Jahren erhöhen. Das Ergebnis im Jahr 2020 lag bei über 94.000,00 EUR. Aufgrund der Aktivierung von Leitungen im Baugebiet sowie weiteren Investitionsmaßnahmen im Gemeindegebiet, erscheint für das Wirtschaftsjahr 2022 ein Ansatz von 105.000,00 EUR als notwendig. Auch die Kosten für die Betriebsbetreuung durch die TeWS werden aufgrund vertraglich vereinbarter und tariflich bedingter Erhöhung auf 60.000,00 EUR steigen. Der Verwaltungskostenerstattung an den Kernhaushalt steigt um 5.000,00 EUR. Der Aufwand für Zinsen für Kredite wird i. H. v. 41.000,00 EUR geplant.
Somit beläuft sich der geplante Jahresgewinn im Jahr 2022 auf rund +8.050 EUR.

In Abstimmung mit der TeWS sind im Wirtschaftsjahr 2022 die Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen, für die folgende Kostenschätzungen vorliegen:

  • Wasserleitung Baugebiet Breite II, Fronhofen
    Investitionssumme: 150.000,00 EUR
  • Wasserleitung Hauptstraße (B32), Blitzenreute
    Investitionssumme: 80.000,00 EUR
  • weitere Maßnahmen

wie Riedstraße und Oberer Kirchberg, Fronhofen

Investitionssumme: 300.000,00 EUR

Die Kosten für die privaten Hausanschlüsse sind von den Grundstückseigentümern zu finanzieren und stellen für den Eigenbetrieb Wasserversorgung nur einen durchlaufenden Posten dar.
Die Deckungsmittellücken der Vorjahre wurden durch die Kreditaufnahmen im Jahr 2021 (insg. 920.000,00 EUR) gedeckt. Da geplante investive Maßnahmen verschoben wurden, weist der Eigenbetrieb zum 01.01.2022 liquide Mittel i. H. v. rund +250.000,00 EUR auf, die zur Finanzierung der Investitionen im Jahr 2022 zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus bestehen Tilgungsverpflichtungen sowie die Bedienung des Bausparvertrages mit rund 127.000,00 EUR bzw. 6.600,00 EUR.
Zur Finanzierung dieser Ausgaben stehen Abschreibungen abzüglich der aufgelösten Ertragszuschüsse zur Verfügung. Letztere betragen 2022 voraussichtlich rund 105.000,00 EUR.
Es verbleibt ein negativer Saldo im Vermögensplan. Die Lücke von rund 300.000,00 EUR wird mit neuen Darlehen finanziert.
Der Schuldenstand zum 31.12.2022 wird voraussichtlich 2,95 Mio. EUR betragen.
Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum wird sich das Jahresergebnis voraussichtlich wie folgt entwickeln:

  • 2023:     +  3.123,00 EUR
  • 2024:     -   5.207,00 EUR
  • 2025:     - 13.970,00 EUR

Maßgebend für die geringer werdenden Überschüsse sind steigende Kosten für die Betriebsbetreuung durch die TeWS, die steigenden Zinsaufwendungen, die steigenden Kostenerstattungen an den Kernhaushalt, die steigende Betriebskostenumlage an der Wasserversorgungverband und steigende Abschreibungen. Ein höheres Gebührenaufkommen durch neue Baugebiete und die Gebührenerhöhung, können diese Mehrkosten trotzdem nicht vollständig decken, sodass auch in Zukunft weitere Gebührenanpassungen zu erwarten sind.
In den Jahren 2022-2025 sind jährlich Investitionen mit 200.000,00 EUR (2023) und 300.000,00 EUR (2024 und 2025) angesetzt. Durch neue notwendig werdende Darlehen steigt die jährliche Tilgungslast, sodass jährlich weitere Darlehen zwischen 200.000,00 EUR und 450.000,00 EUR aufgenommen werden müssen. Berücksichtigt wurde die Rückzahlung/Umschuldung eines endfälligen Darlehens zum Jahr 2025 i. H. v. 140.000,00 EUR.
Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird somit zum 31.12.2025 bei knapp 3,31 Mio. EUR liegen.
Außerdem wurde noch über die Aufnahme eines Bausparvertrages beraten. Aufgrund des aktuell niedrigen Sollzinses scheint es sinnvoll einen Bausparvertrag abzuschließen.

 

Jagdgenossenschaftsversammlung am 11.03.2022
- Bericht aus der Versammlung
- Änderung der Satzung
Der Gemeinderat hat vom Bericht aus der Versammlung und der Änderung der Satzung zustimmend Kenntnis genommen.

Die Jagdgenossenschaftsversammlung am 11.03.2022 war gut besucht, insgesamt waren 85 Jagdgenossen da. Auffällig war aber die hohe Zahl an Vollmachten zur Vertretung.
Nach einer ausgiebigen Diskussion hat die Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für 6 Jahre wieder auf den Gemeinderat Fronreute zu übertragen. Es wurde aber ein Beschluss dazu gefasst, dass rechtzeitig (mindestens 12 Monate vor Ende des Pachzeitraumes) der Gemeinderat Informationsveranstaltungen zum Thema Selbstverwaltung mit den dazu gehörenden Institutionen (Bauernverband, Verband der Jagdgenossenschaften, Jägervereinigung, Landratsamt…) für die Jagdgenossen durchführt. Damit soll eine bessere Vorbereitung gewährt werden um keine kurzfristigen Schnellschüsse zu bekommen.
Die Verpachtung der Jagd wurde nun an den Jagdbeirat delegiert. Dieser hat sich am 21.03. (Fronhofen) und am 23.03. (Blitzenreute) getroffen.
Bei der Satzung ergab es noch ein paar kleinere Änderungen, vor allem der § 17 wurde sehr eng und kurz gefasst.

 

Verschiedenes
Der Gemeinderat hat der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 750.000,00 EUR und der Aufnahme eines Bausparvertrags von bis zu 500.000,00 EUR zugestimmt.

Momentan können Darlehen welche für die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften genutzt werden mit einem Zins von -0,5 % aufgenommen werden. Der Prozentsatz gilt allerdings erst wenn man den Betrag dann abruft und nicht bereits ab Aufnahme. Die Zinsbindung wäre mit 10 Jahren möglich.
Ebenfalls könnte auch für den gemeindlichen Haushalt ein Bausparvertrag abgeschlossen werden. Dabei wäre der Sollzins bei 1 %.