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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Technisches Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 11.04.2022

Aus der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 11.04.2022 wird berichtet:

Baugesuche
a) Flst. 1216, Geratsreute 5, 88273 Fronreute

Wiederaufbau des zerstörten Bienenhauses
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.
Der Bauherr plant den Wiederaufbau des beim Sturm 2021 völlig zerstörten Bienenhauses. Das Bienenhaus soll an der gleichen Stelle errichtet werden, an der das alte Bienenhaus stand und soll auf einer Gesamtfläche von 24 m² entstehen. Das geplante Satteldach (Firsthöhe 4,9 Meter) soll ebenfalls wieder mit Biberschwanzziegeln eingedeckt werden.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

b) Flst. 1013/7, Oberer Kirchberg 12, 88273 Fronreute
Errichtung eines verfahrensfreien Stellplatzes und eines verfahrensfreien Zauns
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der abweichenden Ausführung des Zauns und des Stellplatzes außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche, wurde zugestimmt.
Der Bauherr plant die Errichtung einer verfahrensfreien Einfriedung. Diese Einfriedung soll mittels eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,5 Metern erfolgen. Der Abstand des Zauns zum Gehweg soll ca. 50 Zentimeter betragen. Die Höhe von 1,5 Metern ist erforderlich, da ein Hund vorhanden ist und dieser daran gehindert werden soll, diesen Zaun zu überspringen. Der Zaun soll locker hinterpflanzt werden. Außerdem beabsichtigt der Bauherr einen verfahrensfreien, nicht überdachten Stellplatz auf der Südseite des Gebäudes herzustellen.
Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kirchberg I“. Das Vorhaben entspricht nicht allen Vorgaben dieses Bebauungsplans. Zulässig sind hier nur Einfriedungen aus Spanndrähten, soweit überhaupt erforderlich bis zu 50 cm Höhe im Zusammenhang mit einer lockeren Bepflanzung. Wie oben schon genannt soll die Einfriedung aber mit einem 1,5m hohen Doppelstabzaun (mit teilweise locker Bepflanzung) erfolgen. Ebenso dürfen laut Bebauungsplan Stellplätze außerhalb der dafür vorgesehenen Grundstücksfläche nur ausnahmsweise erfolgen, wenn dadurch die Belange des Verkehrs und des Städtebaus nicht beeinträchtigt werden.
Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Eine ähnliche Befreiung wurde in diesem Baugebiet schon erteilt.

 

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 21.03.2022 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Ernennung von Frau Daniela Fießinger zur Gemeindeoberamtsrätin
Frau Daniela Fießinger wurde am 14.01.2019 zur Leiterin der Finanzverwaltung der Gemeinde Fronreute gewählt und am 01.04.2019 zur Gemeindeinspektorin ernannt. Die Stelle der Leitung der Finanzverwaltung ist nach der Besoldungsgruppe A 13 bewertet. Zuletzt wurde Frau Fießinger zum 01.05.2021 befördert.
Eine weitere Beförderung ist nach § 20 Abs. 3 Nr. 3 des Landesbeamtengesetzes frühestens nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung möglich. Der Gemeinderat hat beschlossen, Frau Daniela Fießinger zum 01.05.2022 zur Gemeindeoberamtsrätin (Besoldungsgruppe A 13) zu ernennen.

Änderung der Ortsabrundungssatzung Baienbac
Bereits in einer vorherigen nichtöffentlichen Sitzung wurden die Vorschläge und Möglichkeiten zu sinnvollen Änderungen der Abrundungssatzung „Baienbach“ vorgestellt. Es wurden weitere Hinweise und Vorschläge in der Zwischenzeit vorgebracht.
Diese Hinweise wurden geprüft und die Vorschläge zu folgenden Festsetzungen in Text und Plan überarbeitet: Wohneinheiten je Flurstück, minimale Anpassungen des Geltungsbereichs und der Baugrenze der Satzung und Aufnahme einer Festsetzung/örtlichen Bauvorschrift zu Stellplätzen in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten und derer Größe.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte für die Änderung der Abrundungssatzung Baienbach einzuleiten und die und die genaue rechtliche Verfahrensweise vorzubereiten.

 

Bauplatzvergabeverfahren für die Bauplätze in den Baugebieten Breite I und II in Fronhofen
- Beschlussfassung über die Vergabekriterien
- Beschlussfassung über die Einteilung der Bauplatzkategorien
Der Gemeinderat hat den Vergabeverfahren

- Punktemodell der Gemeinde Fronreute und
- Vergabe zum Höchstgebot für die Baugebiete „Breite I“ und „Breite II“ in Fronreute, OT Fronhofen zugestimmt und macht sich deren Inhalt zu eigen. Diese Vergabeverfahren sind ortsüblich bekannt zu machen.
Der Gemeinderat hat den GVV-Fronreute-Wolpertswende beauftragt die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Breite I“ im Höchstgebotsverfahren schnellstmöglich zu beginnen. Die Bewerbungsfrist wird auf 5 Wochen festgesetzt.
Der Gemeinderat hat den GVV-Fronreute-Wolpertswende beauftragt die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Breite II“ gemäß dem Punktemodell der Gemeinde Fronreute zu beginnen, sobald die Vergabe zum Höchstgebot abgeschlossen ist (Zuteilung durch Gemeinderat).
In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 21.02.2022 wurden die Richtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen im Baugebiet „Breite I“ und „Breite II“ dem Gemeinderat vorgestellt. Nach intensiver Beratung im Gremium wurde dem GVV-Fronreute-Wolpertswende noch einige Anregungen und Vorschläge vom Gemeinderat mit dem Auftrag mitgegeben, diese rechtlich prüfen zu lassen und dann ggf. in die Vergaberichtlinien einzuarbeiten. Dies ist in der Zwischenzeit geschehen. Dem Gemeinderat lagen die überarbeiteten Vergaberichtlinien für die beiden Baugebiete vor.
In der ersten Vergaberunde werden 3 Bauplätze im Baugebiet „Breite I“ gegen Höchstgebot veräußert. Bei dieser Vergabeart bleibt der Bezug zur Gemeinde und die sozialen Kriterien außer Betracht. Dabei wurde für zwei Bauplätze ein Mindestgebotspreis von 280,00 EUR/m² festgelegt und für einen weiteren 295,00 EUR/m².
In einer zweiten Vergaberunde werden dann 22 Bauplätze im Baugebiet „Breite II,“ im „Punktemodell“ der Gemeinde Fronreute in Anlehnung an das sogenannte „Einheimischenmodell“, vergeben. Für dieses Vergabemodell wurden folgende Vorgaben aus den EU-Kautelen herangezogen. Als soziale Kriterien sind die Bedürftigkeit nach Vermögen und Einkommen sowie nach sonstigen sozialen Kriterien (Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, Schwerbehinderungen, Pflegebedürftigkeit, Ehrenamtliches Engagement) möglich. Bei den Ortsbezugskriterien hat nach dem Leitlinienkompromiss eine Punktevergabe regelmäßig in Abhängigkeit von der verstrichenen Zeitdauer zu erfolgen. Die Gewichtung der ortsbezogenen Kriterien darf dabei max. 50 % der zu erreichenden Gesamtpunktzahl betragen.
Für dieses Punktemodell wurde eine 2-Stufige Vergabe vorgeschlagen. Im ersten Schritt bewirbt man sich grundsätzlich auf das Baugebiet. Anschließend werden die Bewerbungen von der Gemeinde geprüft und eine Rangliste erstellt. Im zweiten Schritt dürfen sich die Bewerber, in der Reihenfolge der o. g. Rangliste, einen verfügbaren Platz im Baugebiet auswählen.
Für diese Bauplätze wird eine Preisstaffelung entsprechend der Lage/Wertigkeit des Bagrundstückes vorgeschlagen. Die Grundstücke werden in drei Kategorien eingeteilt. Für die Kategorie I wurden 295,00 EUR/m², für die Kategorie II 280,00 EUR/m² und für die Kategorie III 265,00 EUR/m² festgelegt.

 

Kommunale Betreuung an den Grundschulen
- Sachstandsbericht
- Vorstellung geplantes neues Rahmenkonzept

Die weitere Vorgehensweise und die neue Konzeption im Gemeinderat wird am 09.05.2022 beraten und beschlossen.
An beiden Grundschulen in der Gemeinde Fronreute besteht ein kommunales Betreuungsangebot. Die Konzeption „Verlässliche Grundschule“ besteht aus einem festen Unterrichtsblock von 5,5 Stunden am Vormittag in der Schule und einem ergänzenden kommunalen Betreuungsangebot ab 07:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn und einer nachunterrichtlichen Betreuung bis 14:00 Uhr. An der Grundschule in Blitzenreute sind bis zu 80 Kinder und an der Grundschule in Fronhofen bis zu 20 Kinder angemeldet, wobei nicht alle Kinder jeden Tag anwesend sind.
An der Grundschule Fronhofen gibt es an drei Nachmittagen von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein kommunales Betreuungsangebot. An der Grundschule Fronhofen gibt es am Mittwochnachmittag Schwimmunterricht. Die nachunterrichtliche Betreuung an der Grundschule in Fronhofen an drei Nachmittagen von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr ist mit 2 bis 3 Kindern nur sehr schwach besucht. Dieses Angebot ist aber notwendig, damit Eltern, welche auf ein Betreuungsangebot angewiesen sind, die Kinder nicht an einer anderen Grundschule anmelden.
An der Grundschule Blitzenreute besteht nachmittags ein Bildung- und Betreuungsangebot über das Jugendbegleiterprogramm von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Dieses Angebot wird von der Schulleitung über ehrenamtliche Jugendbegleiter organisiert und ist für die Eltern kostenfrei.
Die nachunterrichtliche Betreuung wird an der Grundschule Blitzenreute stärker nachgefragt. An der Grundschule Blitzenreute gibt es an Tagen mit Nachmittagsunterricht ein sehr großes Interesse. An Tagen ohne Nachmittagsunterricht sind die Angebote des Jugendbegleiterprogramms gut besucht.
Die Betreuung erfolgt durch ein Team von Betreuungskräften von derzeit fünf Personen an der Grundschule Blitzenreute und drei Personen an der Grundschule Fronhofen. Die Kräfte wechseln sich in der Betreuung ab und vertreten sich gegenseitig. An Tagen, an denen mehr als 15 Kinder in der Betreuung anwesend sind, werden diese von zwei bis drei Personen, betreut. An der Grundschule in Blitzenreute ist zur Begleitung zum Mittagessen noch eine weitere Betreuungsperson notwendig. Dazu kommt noch das Personal für die Ausgabe des Mittagessens.
An der Grundschule in Fronhofen erfolgt die Ausgabe des Mittagsessens in der gemeinsamen Mensa mit dem Kinderhaus. Da noch nicht so viele Kinder am Mittagstisch teilnehmen, erfolgt eine Betreuung und Begleitung oft auch durch das Personal des Kinderhauses.
Nach den Richtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen, gewährt das Land eine Zuwendung für Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule von 458,00 EUR pro Wochenstunde und Jahr. Dieser Förderbetrag wird ab 2022 auf 652,00 EUR pro Wochenstunde und Jahr angehoben. Die Betreuungsstunden müssen dabei innerhalb des sechsstündigen Unterrichtsvormittags (inklusive der Unterrichtszeit und Pausen) liegen. Bezuschusst werden Betreuungszeiten bis spätestens 14:00 Uhr. Da die Betreuung ab 07:00 Uhr angeboten wird, endet die Bezuschussung um 13:00 Uhr.
Für die Betreuung ab 13:00 Uhr sind die Zuwendungen möglich im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Der Zuschuss beträgt 275,00 EUR je Wochenstunde im Jahr. Dieser Förderbetrag wird ab 2022 auf 379,00 EUR pro Wochenstunde und Jahr angehoben.
Diese Zuschüsse wurden beantragt und bewilligt. Für die kommunale Betreuung an der Grundschule Blitzenreute erhält die Gemeinde einen Landeszuschuss in Höhe von 9.024,00 EUR und für die kommunale Betreuung an der Grundschule Fronhofen einen Landeszuschuss in Höhe von 9.300,00 EUR. Das Jugendbegleiterprogramm wird vom Land Baden-Württemberg gefördert und ist für die Eltern kostenfrei. Für das kommunale Betreuungsangebot wird ein Elternbeitrag erhoben. Letzendlich entsteht noch ein jährliches Defizit von 15.000,00 bis 20.0000,00 EUR.
Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung an den Grundschulen müssen Weichen gestellt gestellt werden. Handlungsbedarf besteht aber bereits ab dem kommenden Schuljahr im September 2022. Das jetzige System baut zu sehr auf ehrenamtliche Jugendbegleiter und geringfügig Beschäftigte auf.
Das jetzige Betreuungskonzept an den Grundschulen basiert auf dem Jugendbegleiterprogramm mit ehrenamtlich tätigen Jugendbegleitern, welche eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten und bei der Gemeinde Fronreute angestellten Teilzeitbeschäftigten oder geringfügig Beschäftigten.
Es hat sich bereits in den letzten Schuljahren abgezeichnet, dass es für die Schulleiterin an der Grundschule Blitzenreute immer schwieriger wird ehrenamtliche Jugendbegleiter zu gewinnen. Ab dem neuen Schuljahr 2022/2023 stehen keine - oder höchstens noch ein Jugendbegleiter zur Verfügung. Dies bedeutet den Wegfall eines Bildungs- und Betreuungsangebotes an vier Nachmittagen von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Diese Nachmittagsbetreuung muss durch die bei der Gemeinde Fronreute angestellten Beschäftigten für das kommunale Betreuungsangebot aufgefangen werden.
Der Betreuungsbedarf der Eltern und der Personalbedarf für die Betreuung steigt an, im Gegenzug ist es immer schwieriger Personal überhaupt zu finden.
Die Zuschüsse des Landes für das Betreuungsangebot verlässliche Grundschule und flexiblen Nachmittagsbetreuung wurden seit zwei Jahren unter die Voraussetzung gestellt, dass die Betreuungsangebote nicht nur unter der Aufsicht des Schulträger (Gemeinde), sondern auch unter Aufsicht der Schule stehen. Erreicht werden soll damit eine bessere Qualität in der Betreuung hin zu einem Konzept, welches sich an den Bedrüfnissen der Kinder orientiert.
Die Mitarbeiterinnen leisten eine Erziehungsarbeit und brauchen für diese Arbeit eine fachliche Begleitung. Dies sollte eine sozialpädagogische Fachkraft mit einer mindestens 50 %-Personalstelle sein. Das Haus Nazareth aus Sigmaringen ist derzeit im Rahmen der Schulsozialarbeit bereits an den Grundschulen tätig. Bereits im Jahr 2020 war man mit dem Haus Nazareth im Gespräch, um ein Rahmenkonzept für eine Ganztagesbetreuung von Kinder- und evtl. Jugendarbeit in der Gemeinde Fronreute zu entwickeln.
Die Entwicklung dieses Konzeptes muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass es ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter geben soll. Von der Größe der beiden Grundschulen wird keine Grundschule als Ganztagesschulen geführt werden können, da die geforderte Gruppengröße von 25 Kindern in der Gruppe nicht erreicht werden kann. Deshalb muss die Ganztagesbetreuung über den Schulträger sicher gestellt werden.
Ziel ist eine Vernetzung von schulischen Angeboten und außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten. Dabei soll sich das Angebot an jeweiligen Bedarf der Kinder und der Eltern orientieren. Das neue geplante Rahmenkonzept wurde in der Sitzung des Ausschusses Familie & Soziales am 23.03.2022 vom Haus Nazareth vorgestellt. Das neue Rahmenkonzept sieht vor, dass die Ganztagesbetreuung an den Grundschulen von Haus Nazareth übernommen wird.
Eine 50 %-Personalstelle in Form von einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters oder Erzieherin/Erzieher wird vom Haus Nazareth ausgeschrieben und eingestellt. Ergänzt wird die durch die bisherigen kommunalen Betreuungskräfte, welche übernommen werden. Dies geht mit höheren Kosten für die Beschäftigung einer Fachkraft mit 50 % Stellenanteil einher.

 

Abrundungssatzung Baienbach
- Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung der Abrundungssatzung „Baienbach“
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderatder GemeindeFronreutehat die Aufhebung der Abrundungssatzung "Baienbach" beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung gleicht der Abrundungssatzung "Baienbach". Er umfasst den überwiegenden Teil des Ortsteils "Baienbach" entlang der "Blitzenreuter Straße" und der "Baienstraße".
In den vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 21.02.2022 und 21.03.2022 wurde dem Gemeinderat die Vorschläge zu sinnvollen Änderungen der Abrundungssatzung „Baienbach“ vorgestellt und diskutiert. Der Gemeinderat beauftragte anschließend das Sachgebiet Bauen-Natur-Umwelt des GVV Fronreute-Wolpertswende damit, das notwendige Bauleitplanverfahren zur Änderung der Satzung vorzubereiten. Bisher ging die Verwaltung davon aus, dass man die vorhandene Satzung ändern kann. Im Zuge der näheren Vorbereitungen für dieses Verfahren wurde festgestellt, dass nach aktueller Gesetzeslage Festsetzungen wie die Anzahl der Wohneinheiten, Geschossigkeit, Anzahl der Stellplätze das mögliche Regelungsmaß einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung überschreiten und deshalb hierfür ein einfacher Bebauungsplan notwendig ist.
Bei Aufstellung eines solchen ist zur Eindeutigkeit der baurechtlichen Vorgaben die bisher bestehende rechtkräftige Satzung aufzuheben.
Aus diesen Gründen ist parallel zu der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes die Abrundungssatzung „Baienbach“ aufzuheben und die bestehenden Festsetzungen ergänzt durch eine Vorschrift zu Stellplätzen in den neuen Bebauungsplan zu integrieren. Für beide Verfahren ist ein separates Bauleitplanverfahren notwendig, welches mit dem jeweiligen Ausstellungsbeschluss startet. Die Kosten für die beiden Verfahren betragen ca. 12.500,00 €. Ursprünglich ging die Verwaltung von Kosten für die Änderung der Abrundungssatzung von ca. 6.000 € aus.

 

Bebauungsplan „Baienbach“
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Baienbach“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderatder GemeindeFronreute hat die Aufstellung des Bebauungsplanes"Baienbach" beschlossen. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Baienbach" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Im Verwaltungsgebäude des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende (Kirchstraße 11, 88273 Fronreute), Zimmer 2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12:00. Und zusätzlich Dienstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Es besteht bis zum 20.05.2022 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

 

Bodensee-Oberschwaben-Bahn
- künftige Bezuschussung ab 01.10.2022

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Gemeinde Fronreute die Bodensee-Oberschwaben-Bahn mit einem freiwilligen Finanzbetrag von 2.000,00 EUR ab dem Jahr 2022 mitfinanziert. Der Gemeinderat hat der neuen Vereinbarung bis zum Jahre 2026 mit der BOB Bahn zugestimmt.
Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (nachfolgend „BOB“) betreibt den gegenständlichen Schienenpersonennahverkehr seit dem 1. Juni 1997 zwischen den Bahnhöfen Friedrichshafen-Hafen und Aulendorf. Die Leistungen der BOB konnten in der Vergangenheit nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden und auch künftig ist dies nicht zu erwarten.
Bereits am 7. März 1996 wurde zwischen den Gesellschaftern der BOB, dem Land Baden-Württemberg und der BOB ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Gegenstand des Rahmenvertrags war die Finanzierung der erheblichen Verbesserung des damaligen Schienenverkehrs. Das Land und die übrigen Vertragspartner waren sich einig, dass die Verbesserungen nicht durch das Land allein finanziert werden können und daher auch die übrigen Partner die entstehenden Verluste auszugleichen haben. Für die Finanzierung der SPNV-Leistungen ist in erster Linie das Land zuständig. Allerdings besteht für Gemeinden und Landkreise nach dem ÖPNVG BW die (ergänzende) Möglichkeit, ebenfalls die Verkehrsleistungen zu fördern.
Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn hat ihren Betrieb am 1. Juli 1993 zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravensburg aufgenommen. Aufgrund des verkehrswirtschaftlichen Erfolges wurde das Bedienungsgebiet ab dem 1. Juni 1997 im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen Hafen erweitert. Voraussetzung hierfür waren finanzielle Beteiligungen der von der Ausweitung begünstigten Gebietskörperschaften. Für das Nordgebiet (Ravensburg-Aulendorf) trifft dies auf eine Zuschussgebergemeinschaft, bestehend aus Landkreis Ravensburg, den Städten Ravensburg, Weingarten und Aulendorf sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Wolpertswende und - aufgrund einer besonderen vertraglichen Regelung - auf die Gemeinde Fronreute zu.
Erfreulicherweise wurden die prognostizierten Fahrgastzahlen im „Altgebiet" wie auch in den Erweiterungsgebieten bis zum Ausbruch der „Corona-Pandemie“ deutlich übertroffen. Das Fahrgastaufkommen ist über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Der Zuschussgebervertrag wurden daher wiederholt verlängert und angepasst.
Seitens der Gesellschaft gibt es ein großes Interesse daran, die seit vielen Jahren positive Zusammenarbeit mit den beteiligten Gebietskörperschaften auch in der Zukunft fortzusetzen. Gerade die regionale Nähe und die Identität der Bevölkerung mit ihrer „Geißbockbahn" sind die entscheidenden Eckpfeiler für den Erfolg und die Akzeptanz dieses Verkehrssystems. Selbstverständlich sind auch die finanziellen Beiträge der Zuschussgeber ein wichtiger Baustein für die Durchführung des Verkehrs und auch entscheidend für die Beibehaltung des Verkehrs in der bestehenden Form in den kommenden Jahren.
Die BOB stellte insbesondere ihre Wirtschaftsplanung für die kommenden Geschäftsjahre dar und verdeutlichte die Notwendigkeit der Anpassung des Betriebskosten-Zuschusses der Nordgemeinden, auch angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und um über den Planungszeitraum bis ca. 2026 ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Der Vorschlag bezifferte konkret die Anpassung des Zuschusses in dem Jahr 2022 um ca. 35 % und die Anpassung in den Folgejahren nach den bisherigen Indexierungsbestimmungen ergänzt um die Stromkosten. Die Erforderlichkeit der Änderungen ergibt sich insbesondere aus der Elektrifizierung des Verkehrsbetriebs (Südbahn). Die Elektrifizierung ist als Antriebsart in den Vertrag einzubeziehen. Die Verpflichtung zum Betrieb elektrischer Triebfahrzeuge folgt bereits aus dem öDA aus dem Jahr 2016 sowie ab Dezember 2021 aus dem Verkehrsvertrag zwischen dem Land und der BOB. Sie führt zu steigenden Kosten für die Beschaffung der elektrischen Triebfahrzeuge, die Stromzuführung und -bereitstellung (Fahrleitungen, Unterwerke, Speiseleitungen u. a.) sowie für das Zugpersonal.
Aus Sicht der Gesellschaft stellt dies ein faires Angebot dar, welches sowohl die Belange der Gesellschaft und deren Gesellschafter, die letztlich die Risiken aus ihrem Eisenbahnbetrieb in vollem Umfang tragen, als auch jene der Zuschussgeber angemessen berücksichtigt.
Die Höhe des individuellen Zuschusses je Gebietskörperschaft ab dem 01. Oktober 2022 beträgt nach Vorschlag der BOB

Gebietskörperschaft     Bisheriger Jahreszuschuss [EUR]     Neuer Jahreszuschuss [EUR
Stadt Aulendorf            32.558,19                                          44.000
Gde. Baienfurt              19.534,91                                          26.500
Gde. Baindt                    4.341,09                                            5.900
Gde. Berg                     10.852,73                                          14.500
Stadt Friedrichshafen   13.588,54                                          18.300
Landkreis Ravensburg 43.410,91                                          59.000
Stadt Ravensburg         43.410,91                                          59.000
Stadt Weingarten          43.410,91                                          59.000
Gde. Wolpertswende    19.534,91                                          26.500

Summe                       230.643,10                                        312.700,00 (+35,6 %)

Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind nur dann realisierbar, wenn sämtliche Zuschussgeber zur Fortsetzung der Solidargemeinschaft bereit sind. Um die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wäre es erforderlich, dass die Zuschussgeber spätestens bis 30.06.2022 verbindlich ihre Zustimmung zur Vertragsverlängerung erklären.
Mit der Vereinbarung vom 22.11.1996 hat die Gemeinde Fronreute sich freiwillig an der Erweiterung der BOB im Nordabschnitt anteilig finanziell mitbeteiligt (1% der Gesamtkosten). Darin wurde neben der Anschubfinanzierung für 1996/1997 auch der jährliche Gesamtzuschuß der Gemeinde festgelegt. Dieser betrug bis zum Jahre 2004  4.484,03 EUR. Aufgrund neuer Begebenheiten (verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen) hat die BOB den Gemeinden neue Verträge unterbreitet und eine Reduzierung um 25% vorgeschlagen unter der Bedingung, dass eine Vertragslaufzeit bis zum Fahrplanende 2011/2012 (15.12.2012) vereinbart wird. Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat am 19.05.2004 diesem neuen Vertrag zugestimmt, was einen Betrag von 3.362,03 EUR jährlich bedeutete.
Im Jahr 2010 ist die BOB wieder auf die beteiligten Kommunen zugekommen und hat die neue finanzielle Situation dargestellt. Aufgrund verbesserter Zuschusszahlungen vom Land wurde den Vertragspartnern ein neues Angebot unterbreitet, dass die finanzielle Entwicklung angemessen berücksichtigt. Es wurde deshalb beschlossen, die bis Ende 2012 laufenden Zuschussgeberverträge bis Ende 2016 zu verlängern. Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat dieser Vereibarung am 19.07.2010 zugestimmt. Damit wurden auch die vertraglich vereinbarten Beträge um über 50 % nach unten angepasst. Die Anpasssung erfolgte ab dem 01.01.2011, und die geltenden Zuschussverträge wurden bis zum Ende des Fahrplanjahres 2015/2016 (Dezember 2016) verlängert. Im Jahre 2015 gab es wieder Verhandlungen zur Bezuschussung. Dabei wurde für die Gemeinde Fronreute der Betrag von 1.543,60 EUR bis ins Jahr 2022 beibehalten.
Nun ist die BOB wie oben beschrieben wieder auf die Gemeinden zugekommen. Aus Sicht der BOB müssen aufgrund der neuen Rahmenbedingungen neue finanzielle Vereinbarungen getroffen werden. Die Gemeinde Fronreute ist kein „offizieller Partner“ der BOB. Die Leistungen sind freiwillige Leistungen der Gemeinde Fronreute. Vereinbart wurde, dass die Gemeinde Fronreute ab dem Jahre 2022 jährlich 2.000 EUR als Zuschuss beisteuert. Die Steigerung ist in dem Fall nicht ganz die Steigerung bei den anderen Gemeinden von 35,6 % sondern es ist eine Steigerung von 29,95 %.
Dem Erfolgsprojekt BOB-Bahn soll damit weiterhin die Unterstützung auch aus Fronreute zu Gute kommen, vor allem weil auch die Busverbindung der Linie von Blitzenreute den Bahnhof Niederbiegen nun anfährt und auch der Bahnhof Mochenwangen für Fronreute eine Bedeutung hat. Darüber hinaus verläuft die Schienenstrecke auch über einen Teil von Fronreute. Hinzuweisen ist auch, dass die Nachbargemeinden beim möglichen Neubau der Schenkenwaldbrücke ihren freiwilligen Beitrag zu leisten bereit sind.

 

Flüchtlingsunterbringung
- Sachstandsbericht
Kenntnisnahme

Die Thematik der Flüchtlingsunterbringung ist sehr dynamisch und nicht vorhersehbar. Letzte Woche sollte eine ukrainische Familie in Fronreute untergebracht werden, die aber dann nicht kam. Am Tag der Sitzung sind nun zwei Familien in der Gemeinde angekommen und wurden in privatem Wohnraum untergebracht.
Die Gemeindeverwaltung hat nach der letzten Sitzung gleich einen Antrag auf ein Minuszins-Darlehen bei der KfW eingereicht. Leider ist dort wohl ein großer Antragsstau und die Zinssätze sind gestiegen, so dass im Moment nicht klar ist, ob und mit welchem Zinssatz die Gemeinde ein Darlehen für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft erhält. Erst mit dieser Nachricht ist es wohl möglich weitere Entscheidungen für die Gemeinde zu treffen, sprich ob die Gemeinde selber baut, oder sich eines Dritten bedient oder mehr Wohnraum versucht anzumieten.

 

Straßensanierungsmaßnahmen 2022
- Beschlussfassung

Der Technische Ausschuss hat dem Gemeinderat die unten aufgeführten Sanierungsmaßnahmen und die Vergabe an die jeweiligen Firmen vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag des Technischen Ausschusses zugestimmt.
Straßen und Wegestellen ein nicht unbeträchtliches Anlagevermögen dar. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit muss ihr Zustand regelmäßig kontrolliert werden. Für die bauliche Erhaltung der Straßen und Wege müssen Maßnahmen zur Substanzerhaltung durch eine Oberflächenbehandlung (Schlaglöcher mit Kaltasphalt auffüllen, Risse vergießen oder ein vollflächiger Spritzbelag) oder durch die Erneuerung bzw. Ergänzung dieser durch das Aufbringen einer Tragdeckschicht (ca. 8 cm) getroffen werden. Die sanierungsbedürftigen Strecken wurden in nichtöffentlicher Sitzung mit dem Technischen Ausschuss abgefahren und besichtigt. Für das Haushaltsjahr 2022 sind im Haushalt 200.000,00 EUR für die Straßensanierung eingeplant.
Für die Sanierung der betroffenen Strecken wurden von der Verwaltung mehrere Angebote eingeholt. Die Straßensanierung wurde von der Verwaltung in Prioritäten eingeteilt, nach denen die entsprechenden Strecken auch saniert werden sollten.

  • 1. Sanierung Wengener Straße
    Die Straße zwischen dem Gebäude Wengener Straße 4 und dem Wald weiter Richtung Wengen muss mit einer neuen Tragdeckschicht saniert werden. Der Verwaltung liegt hierfür ein Angebot der Fa. Käser Asphaltbau GmbH aus Wolfegg in Höhe von 15.744,03 EUR (brutto) vor.
  • 2. Gemeindeverbindungsstraße Baienbach – Möhris
    Auf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Baienbach und Möhris muss ein neuer Spritzbelag aufgebracht werden. Der Straßenbelag ist sehr „mager“ und sollte zum Erhalt durch einen Spritzbelag ertüchtigt werden. Hierfür liegt ebenfalls ein Angebot der Firma Hörmann aus Kempten vor. Die Gesamtkosten liegen hier bei 29.223,31 EUR (brutto).
  • 3. Spritzbelag B32 – Häge
    Die Straße ausgehend von der B32 bis Häge weist starke Schäden und Absenkungen auf. Hier ist ein neuer Spritzbelag nötig, wofür der Verwaltung ein Angebot der Firma Hörman aus Kempten vorliegt.
    Die Kosten hierfür betragen 5.670,06 EUR (brutto).
  • 4. Spritzbelag Dornacher Ried – B32
    Auch die Straße zwischen dem Baugebiet „Dornacher Ried“ und der B32 weist erhebliche Schäden und Absenkungen auf, welche mit einem Spritzbelag behoben werden sollen. Dabei soll aber nicht wie geplant der ganze Weg ausgebessert werden, sondern lediglich eine Strecke von ca. 80 m in der S-Kurve. Die Firma Hörmann aus Kempten hat für den gesamten Weg ein Angebot in Höhe von 19.446,98 EUR (brutto) unterbreitet. Die Kosten für die kurze Strecke werden allerdings nur auf ca. 5.000,00 EUR geschätzt.
  • 5. Feldweg am Bibersee
    Ein Tag nach der Sitzung hat ein Gespräch stattgefunden, in dem es über eine eventuelle Bezuschussung der Maßnahme ging. Eine Entscheidung über die Sanierung wird deshalb erst danach von der Verwaltung getroffen.

Weiter in der Prioritätenliste der Verwaltung enthalten sind noch die Sanierung des Sennweges und der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Wiesenhofen und Grünlingen. Die Sanierung dieser Strecken soll aus Budget- und Prioritätsgründen verschoben werden.
Die Gesamtkosten für alle geplanten Sanierungsmaßnahmen betragen für das Jahr 2022 ca. 65.000,00 EUR. Der restliche Betrag des Budgets soll für die Straßenunterhaltungsmaßnahmen des Bauhofs und sonstige Unterhaltsmaßnahmen sowie Straßensanierung in den Bereichen eingesetzt werden, in denen dieses Jahr auf Grund von Arbeiten im Wasserversorgungsnetz die Straße in Stand gesetzt wird.
 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 Gemeinde Fronreute
- Beratung und Beschlussfassung

1. Der Gemeinderat hat der Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und Stellenplan gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt.
2. Der Gemeinderat hat der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2025 gem. § 85 Gemeindeordnung Baden-Württemberg i. V. m. der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zugestimmt.
3. Der Gemeinderat hat den Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung vom 7. Februar wurde über den Inhalt des Haushaltsplanes 2022 mit Investitionsprogramm beraten. Die Gemeindeverwaltung hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan auf Grundlage der vorangegangenen Sitzungen aufgestellt. Für das Haushaltsjahr 2022 wird davon ausgegangen, dass der Ergebnishaushalt mit einem Verlust von -387.068 EUR abschließend wird. Der Finanzhaushalt (Darstellung der Zahlungsströme inklusive der Investitionen und Kredittätigkeiten) wird mit einem geplanten Finanzierungsmittelfehlbetrag von -1.440.748 EUR abschließen. Dieser Fehlbetrag ist durch den Finanzmittelbestand zum 31.12.2021 i. H. v. 1.846.167 EUR finanziert. Zur Liquiditätssicherung der Folgejahre bzw. v. a. in diesem Zusammenhang auch Darlehenszinssicherung wird im Haushaltsjahr 2022 trotzdem nicht von der Aufnahme von Darlehen abgesehen.
Die Differenz aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen bildet das ordentliche Ergebnis ab, welches unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen dann das Gesamtergebnis bildet.
Gemäß dem Haushaltsplan wird das ordentliche Ergebnis der Gemeinde Fronreute im Jahr 2022 erneut mit einem Verlust aufgestellt (-387.068 EUR).
Die Zuweisungen und Steueranteile wurden gem. den Orientierungsdaten und den allg. Hochrechnungen auf Basis der Novembersteuerschätzung für die Gemeinde Fronreute berechnet und entsprechend eingeplant. Die Gebührenerträge bzw. -einzahlungen wurden entsprechend der Beschlussfassung zur Erhöhung der Abwassergebührenerhöhung hochgerechnet und eingeplant.
Ebenso wurde eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt eingeplant:

Grundsteuer A: 320 % → 360 %
Grundsteuer B: 390 % → 420 %
Gewerbesteuer: 350 % → 370 %

Im veranschlagten Verlust von -387.068 EUR sind die Abschreibungen sowie die Auflösung der Sonderposten (erhaltene Zuweisungen und Beiträge) bereits enthalten. Im Saldo betragen diese 1,2 Mio. EUR.
Werden vom o. g. Verlust die Abschreibungen, Auflösungen der Sonderposten, die aktivierten Eigenleistungen des Ortsbauamtes sowie die Abgrenzungen aus der Verbuchung durch Umlagen-Rückstellungen gegengerechnet, da diese nicht zahlungswirksam sind, so verzeichnet sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Einzahlungen abzgl. Auszahlungen) von +1.051.910 EUR. Ein positiver Wert ist in etwa mit der kameralen Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt vergleichbar.

Der Saldo der Be- und Entlastungen gegenüber der Planung 2021 beträgt rund 800.000 EUR. Auch wenn es viele weitere kleinere Verschiebungen zwischen den Planansätzen 2021 und 2022 (v.a. im Bereich der Unterhaltungsaufwendungen) gibt, sind die o. g. Änderungen überwiegend für die Entwicklung des geplanten Ergebnisses verantwortlich.
Das Sonderergebnis beinhaltet erwirtschaftete außerordentliche Erträge. Dies ist in den Folgejahren v.a. durch den Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert im Rahmen von Bauplatzveräußerungen der Fall. Folgende außerordentliche Erträge werden für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025 angenommen:
2022: + 1,5 Mio. EUR                       2024: + 0,5 Mio. EUR
2023: + 0,5 Mio. EUR                       2025: + 3,0 Mio. EUR

Ob außerordentliche Aufwendungen hinzunehmen sind, weil beispielsweise durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen Restbuchwerte von Kanälen, Straßen, etc. in Abgang genommen werden müssen, kann derzeit noch nicht vorausgesagt werden.
Ein geplanter Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit dient zur Mitfinanzierung von Investitionen. Somit wären Investitionen nicht ausschließlich durch Zuschüsse/Beiträge Dritter sowie aus Darlehen finanziert.
Der Finanzhaushalt der Gemeinde Fronreute enthält im Jahr 2022 folgende investive Maßnahmen, die der Summe wegen von großer Bedeutung sind:

  • Erweiterung/Umbau Grundschule Blitzenreute inkl. Bestandsarbeiten (574.900 EUR)
  • Abbruch Bauhofstraße 3 (100.000 EUR)
  • Erweiterung Asylbewerberunterkunft (200.000 EUR)
  • Neugestaltung Gehweg Hauptstraße Blitzenreute (160.000 EUR)
  • Erschließung Baugebiet Breite II (1.300.000 EUR)
  • Ausbau Annenbergstraße (290.000 EUR)
  • Breitbandausbau (in der Summe 3.096.426 EUR, ohne BG Breite II)
  • Kanalanbindung an Kläranlage Kanzach (1.800.000 EUR)
  • Investive Kanalsanierungen (250.000 EUR)
  • Hochwasserrückhaltebecken Staig (310.000 EUR)

Außerdem sind für das Haushaltsjahr 2022 Grundstückskäufe in Höhe von 2.525.000 EUR für Baugebiete sowie für ein Feuerwehrhaus in Blitzenreute geplant. Für Käufe im Rahmen des Landessanierungsprogramms sind 800.000 EUR eingestellt.
Der Finanzhaushalt (Darstellung der Zahlungsströme inklusive der Investitionen und Kredittätigkeiten) wird mit einem geplanten Finanzierungsmittelfehlbetrag von rund 1,44 Mio. EUR abschließen. Dieser Fehlbetrag wird durch den Finanzmittelbestand zum 31.12.2021 i. H. v. 1.846.167 EUR finanziert. Im Haushaltsjahr 2022 sind daher zunächst eigentlich keine neuen Darlehen notwendig. Trotzdem hat die Gemeinde ein bereits bewilligtes Darlehen bei der L-Bank i. H. v. 1 Mio. EUR mit Negativzins im Februar 2022 ausbezahlen lassen. Hier sicherte sich die Gemeinde bereits im Jahr 2021 (Zeitpunkt der Darlehensbewilligung) einen sehr guten Zins. Das Darlehen wäre sowieso zukünftig zur weiteren Finanzierung von Fehlbeträgen der Folgejahre notwendig geworden. Zudem ist für das Jahr 2022 eine weitere Darlehensaufnahme i. H. v. 0,75 Mio. EUR eingeplant. Die weitere Darlehensaufnahme soll insbesondere zur Finanzierung der Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft in der Wolpertswender Str. 13 aufgenommen werden. Die KFW gewährt derzeit noch Darlehen mit Negativzinsen – Tendenz steigend, weshalb zügiges Handeln erforderlich ist. Im Haushaltsjahr 2022 sind daher insgesamt neue Krediteinzahlungen i. H. v. 1,75 Mio. EUR vorgesehen.
Die Tilgungslast für das Haushaltsjahr 2022 beläuft sich auf rund 340.000 EUR.
Für das im März 2021 bewilligte und im Februar 2022 bereits ausbezahlte Darlehen i. H. v. 1 Mio. EUR wurde die verbleibende Darlehensermächtigung des Jahres 2019 in Anspruch genommen. Die Darlehensermächtigung des Jahres 2020 wurde fast in vollem Umfang ausgeschöpft. Aus dem Vorjahr 2021 stehen die Darlehensermächtigungen noch in vollem Umfang von insgesamt 5,19 Mio. EUR zur Verfügung. Diese können bis zum Erlass der nächsten Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2023 in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund sind für das Haushaltsjahr 2022 keine neuen Kreditermächtigungen notwendig.
Die mittelfristige Finanzplanung ist – soweit vorhanden – entsprechend den Vorgaben im Haushaltserlass aufgestellt worden. Ein Großteil der mittelfristigen Finanzplanung beruht allerdings auf Schätzungen und Hochrechnungen. Was die Investitionen betrifft steht aus heutiger Sicht noch nicht genau fest, wann welche Maßnahmen tatsächlich anstehen und was diese genau kosten werden. Dennoch sieht die mittelfristige Finanzplanung weitere Darlehensaufnahmen i. H. v. 4,5 Mio. EUR vor. Im Haushaltsjahr 2025 sind Sondertilgungen von Darlehen i. H. v. rund 1,42 Mio. EUR eingeplant. Die zusätzliche Liquidität aus Bauplatzverkäufen ist bereits berücksichtigt.
Insgesamt wird sich die Verschuldung der Kernverwaltung zum 31.12.2024 auf rund 8,97 Mio. EUR erhöhen. Anschließend reduziert sich die Verschuldung zum 31.12.2025 auf rund 6,93 Mio. EUR, weil im Jahr 2025 keine Darlehensaufnahmen zu erwarten sind. Aufgrund der erhöhten Einzahlungen v.a. aus dem Verkauf von Bauplätzen sind für das Haushaltsjahr 2025 Sondertilgungen i. H. v. rund 1,42 Mio. EUR eingeplant. Die damit einhergehenden Entlastungen sind bereits in die Planzahlen einbezogen.
Die jährliche Tilgungsbelastung wird sich auf rund 500.000 EUR bis rund 630.000 EUR zzgl. der Sondertilgungsbeträge belaufen.

 

Wirtschaftsplan 2022 Eigenbetrieb Wasserversorgung Fronreute
- Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat dem Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Fronreute mit seinen Anlagen zugestimmt.
Der Erfolgsplan ist von wenigen – aber großen – Einnahme- und Ausgabepositionen geprägt. Die Entwicklung dieser ist für das Jahresergebnis im Eigenbetrieb Wasserversorgung entscheidend. Zum einen sind dies auf der Einnahmenseite die Wassergebühren. Zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2022 wurde der Gebührensatz auf 1,48 EUR neu angepasst.
Höhere Absatzmengen sind durch neue Erschließungen zu erwarten. Der Verbrauch ist jedoch schwer vorherzusehen und hängt u.a. auch von der Witterung ab. Für das Wirtschaftsjahr 2022 wird mit Gebühreneinnahmen von 505.000 EUR gerechnet. Das Ergebnis des Jahres 2020 lag bei rund 400.000 EUR. Die zusätzlichen Anschlüsse durch die Erschließung des Baugebiets Breite sind in den Folgejahren 2023 ff. berücksichtigt.
Auf der Ausgabenseite muss beim Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal mit einer deutlichen Steigerung der Betriebskostenumlage gerechnet werden. Für das Jahr 2021 war eine Umlage von 95.000 EUR angesetzt. Verausgabt wurden jedoch rund 96.000 EUR. Die Erhöhung beim Wasserversorgungsverband ergibt sich v.a. aufgrund der erhöhten Wasserabnahme in unserem Gemeindegebiet und die damit verbundene geänderte Umverteilung nach der Verbandssatzung und höheren Abschreibungen beim Wasserversorgungsverband aufgrund von Investitionen.
Für Unterhaltungsmaßnahmen an Wasserleitungen sind 30.000 Euro vorgesehen. Leider ist schwer vorherzusehen, wie viele Wasserschäden im kommenden Jahr entstehen werden und in wieweit dieser Ansatz ausreichend sein wird oder ob ggf. Mittel eingespart werden können.
Die Abschreibungen werden sich aufgrund der Investitionen in den letzten Jahren erhöhen. Das Ergebnis im Jahr 2020 lag bei über 94.000 EUR. Aufgrund der Aktivierung von Leitungen im Baugebiet sowie weiteren Investitionsmaßnahmen im Gemeindegebiet, erscheint für das Wirtschaftsjahr 2022 ein Ansatz von 105.000 EUR als notwendig. Auch die Kosten für die Betriebsbetreuung durch die TeWS werden aufgrund vertraglich vereinbarter und tariflich bedingter Erhöhung auf 60.000 EUR steigen. Der Verwaltungskostenerstattung an den Kernhaushalt steigt um 5.000 EUR. Der Aufwand für Zinsen für Kredite wird i. H. v. 41.000 EUR geplant.
Somit beläuft sich der geplante Jahresgewinn im Jahr 2022 auf rund +8.050 EUR.
In Abstimmung mit der TeWS sind im Wirtschaftsjahr 2022 die Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen, für die folgende Kostenschätzungen vorliegen:
Wasserleitung Baugebiet Breite II, Fronhofen

  • Investitionssumme: 150.000 EUR
  • Wasserleitung Hauptstraße (B32), Blitzenreute
    Investitionssumme: 80.000 EUR
  • weitere Maßnahmen wie Riedstraße und Oberer Kirchberg, Fronhofen
    Investitionssumme: 300.000 EUR

Die Kosten für die privaten Hausanschlüsse sind von den Grundstückseigentümern zu finanzieren und stellen für den Eigenbetrieb Wasserversorgung nur einen durchlaufenden Posten dar.
Die Deckungsmittellücken der Vorjahre wurden durch die Kreditaufnahmen im Jahr 2021 (insg. 920.000 EUR) gedeckt. Da geplante investive Maßnahmen verschoben wurden, weist der Eigenbetrieb zum 01.01.2022 liquide Mittel i. H. v. rund +250.000 EUR auf, die zur Finanzierung der Investitionen im Jahr 2022 zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus bestehen Tilgungsverpflichtungen sowie die Bedienung des Bausparvertrages mit rund 127.000 EUR bzw. 6.600 EUR. Geplant ist außerdem, einen neuen weiteren Bausparvertrag abzuschließen, vgl. Gemeinderatsbeschluss vom 21.03.2022. Bis zum Auslaufen des bisher bestehenden Bausparvertragen sollen die Ansparraten des neuen Bausparvertrages jedoch auf ein Minimum, abhängig von der zur Verfügung stehenden Liquidität reduziert werden. Zur Finanzierung dieser Ausgaben stehen Abschreibungen abzüglich der aufgelösten Ertragszuschüsse zur Verfügung. Letztere betragen 2022 voraussichtlich rund 105.000 EUR. Es verbleibt ein negativer Saldo im Vermögensplan. Die Lücke von rund 300.000 EUR wird mit neuen Darlehen finanziert.
Der Schuldenstand zum 31.12.2022 wird voraussichtlich 2,95 Mio. EUR betragen.
Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum wird sich das Jahresergebnis voraussichtlich wie folgt entwickeln:
            2023:     +  3.123 EUR
            2024:     -   5.207 EUR
            2025:     - 13.970 EUR
Maßgebend für die geringer werdenden Überschüsse sind steigende Kosten für die Betriebsbetreuung durch die TeWS, die steigenden Zinsaufwendungen, die steigenden Kostenerstattungen an den Kernhaushalt, die steigende Betriebskostenumlage an der Wasserversorgungverband und steigende Abschreibungen. Ein höheres Gebührenaufkommen durch neue Baugebiete und die Gebührenerhöhung, können diese Mehrkosten trotzdem nicht vollständig decken, sodass auch in Zukunft weitere Gebührenanpassungen zu erwarten sind.
In den Jahren 2022-2025 sind jährlich Investitionen mit 200.000 EUR (2023) und 300.000 EUR (2024 und 2025) angesetzt. Durch neue notwendig werdende Darlehen steigt die jährliche Tilgungslast, sodass jährlich weitere Darlehen zwischen 200.000 EUR und 450.000 EUR aufgenommen werden müssen. Berücksichtigt wurde die Rückzahlung/Umschuldung eines endfälligen Darlehens zum Jahr 2025 i. H. v. 140.000 EUR.
Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird somit zum 31.12.2025 bei knapp 3,31 Mio. EUR liegen.

 

Anlegung neuer Parkplatz für das Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute auf der ehemaligen Hofstelle Heilig
- Vergabe der Arbeiten
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Heydt aus Aulendorf, zugestimmt.

In beschränkter Ausschreibung nach VOB wurden die Arbeiten zum Anlegen des neuen Parkplatzes im Bereich der ehemaligen Hofstelle Heilig in Blitzenreute ausgeschrieben.
4 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle 4 aufgeforderten Firmen haben ein Angebot abgegeben.
Durch die Abgabe eines Nebenangebots ist der wirtschaftlichste Bieter die Fa. Heydt aus Aulendorf.
Im Haushalt für das Jahr 2022 sind Mittel in Höhe von 40.000,00 EUR für die Maßnahme eingeplant. Es werden noch weitere Arbeiten zur Fertigstellung nötig sein, unter anderem Halbriegelzäune, Einsaat der Grünbereiche und Beschilderungen. Diese werden nach Fertigstellung der Arbeiten der beauftragen Firma vom Bauhof ausgeführt.

 

Geplante Lärmschutzwand/Lärmschutzwall Baugebiet Breite I
- Vorstellung neuer Sachverhalt
- Beschluss über die Baumaßnahme
Der Gemeinderat hat der Errichtung eines kostenfreien Lärmschutzwalles durch die Firma Peter Gross Bau im Zuge der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Breite II“ zugestimmt. Die bereits beschlossene Lärmschutzwand kommt nicht zur Ausführung.

Der Gemeinderat hat in einer der letzten Sitzungen beschlossen, dass im Baugebiet „Breite I“ an der Grenze zum Parkplatz der Schule eine Lärmschutzwand für ca. 68.000,00 EUR errichtet werden soll. Wegen des kleineren Unterhaltungsaufwandes wurde auf die Errichtung eines Lärmschutzwalles verzichtet.
Auf Grund des derzeit sehr hohen Dieselpreises für das Abfahren des Aushubmaterials und den Festpreis für die Erschließungsarbeiten der Firma Peter Gross Bau aus Pfullendorf stellt sich der Sachverhalt nun deutlich anders dar. Beim Baustartgespräch mit dem beauftragten Ingenieurbüro Rapp + Schmid, dem Bauleiter der Firma Gross sowie Ortsbaumeister Jehle wurde u. a. auch angesprochen, dass eine Lärmschutzwand vorgesehen ist und ob und zu welchen Konditionen diese Arbeiten durch die Firma Peter Gross ausgeführt werden könnten. Dabei signalisierte das Tiefbauunternehmen, dass sehr viel Material zu sehr hohen Dieselpreisen über weite Entfernungen abgefahren werden muss und dementsprechend, statt der angedachten Lärmschutzwand, ein Wall mit 4,90 Meter Höhe und 60 Meter Länge in der Böschungsneigung 1:2 kostenneutral hergestellt werden könnte.
Anstatt der Lärmschutzwand soll deshalb im Zuge der laufenden Erschließungsarbeiten ein Lärmschutzwall für 0,00 EUR von der Firma Peter Gross errichtet werden. Die Begrünung, Bepflanzung sowie die Pflege müssen aber noch bauseits einkalkuliert werden. Für die eingesparten Kosten in Höhe von rund 68.000,00 EUR kann eine Ansaat mit Bepflanzung sowie jahrzehntelange Unterhaltung gewährleistet werden.

 

Städtebauförderprogramm „Ortskern Blitzenreute“
- Festlegung von Förderobergrenzen durch die Gemeinde

Der Gemeinderat hat eine Förderobergrenze für private Maßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebiets „Ortskern Blitzenreute“ beschlossen. Die Förderobergrenze wurde auf 40.000,00 EUR festgesetzt.
Die Umfrage im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet haben ergeben, dass 47 % der Eigentümer Baumaßnahmen mit Unterstützung von Fördermitteln im Rahmen der Ortskernsanierung planen. Der Schwerpunkt liegt eindeutig im energetischen Bereich. Damit kann die Ortskernsanierung neben der Aufwertung des Wohnens im Allgemeinen einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.
Private Eigentümer können für Modernisierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden neben einer erhöhten Sonderabschreibung bei der Einkommensteuer zusätzliche Förderzuschüsse erhalten. Auch der Abbruch von Gebäuden kann bezuschusst werden.
Das Sanierungsgebiet ist von der Größe her überschaubar und der Verwaltung sind aufgrund der Umfrage und der bereits geführten Sanierungsgespräche der Großteil der Eigentümer bekannt, welche Modernisierungsmaßnahmen planen. Die Höhe der Förderung ist vom Gemeinderat im Einzelfall zu beschließen.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.02.2015 wurde für Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen eine Förderung von 25 % ohne Deckelung nach oben beschlossen. Eine Begrenzung der Förderung nach oben war zunächst nicht vorgesehen, da nicht die Gefahr besteht, dass Fördermittel ausgehen. Zum Start der Ortskernsanierung war zunächst der Beginn von privaten Modernisierungsmaßnahmen und ein Mittelabfluss wichtig.
In den ersten Jahren wurden wenig private Vorhaben umgesetzt. Insoweit war kaum ein Mittelabfluss zu verzeichnen. Im vergangenen Jahr zeichnete sich ab, dass bis zum Auslaufen des Sanierungsgebietes (derzeit Frühjahr 2023) doch noch mehrere private Maßnahmen durchgeführt werden. Geplant sind sowohl Abbrüche als auch umfassende Modernisierungen im Sanierungsgebiet. Aufgrund der derzeit stark ansteigenden Baupreise, ist von einer hohen Summe an förderfähigen Kosten auszugehen. Zwar entscheidet der Gemeinderat individuell über die Förderhöhe, trotzdem ist die Festlegung einer Förderobergrenze sinnvoll. Diese würde für die Gemeindekasse unverhältnismäßig hohe Förderungen vermeiden, vereinfacht die individuelle Entscheidung im Gemeinderat und verhindert vor allem eine Ungleichbehandlung. Bislang wurde lediglich eine private Maßnahme bewilligt, die eine Förderung oberhalb der nun vorgeschlagenen Förderobergrenze erhielt. Bei diesem Vorhaben handelt es sich jedoch um den Abbruch von Gebäuden auf einem Grundstück, welches die Gemeinde anschließend erworben hat. Alle weiteren Maßnahmen langen unter der vorgeschlagenen Förderobergrenze. Die Einführung einer Förderobergrenze würde damit nicht zu einer Ungleichbehandlung führen.
Folgende Förderungen werden zukünftig für das Sanierungsgebiet „Ortskern Blitzenreute“ Anwendung finden:

Ordnungsmaßnahmen:
• 75 % der förderfähigen Kosten
• Förderhöchstbetrag 40.000 EUR

Modernisierungsmaßnahmen:
• mind. 25% der förderfähigen Kosten
• Förderhöchstbetrag 40.000 EUR

 

Mittagessen in den Kindergärten und Grundschulen
- Festsetzung der Preise ab dem 01.05.2022
Der Preis für das Mittagessen wird ab 01.05.2022 wie folgt festgesetzt:
Schulkinder:             4,80 EUR,
Kindergartenkinder: 4,60 EUR
Den Kirchengemeinden wird empfohlen, die Festsetzung des Preises für das Essen in den Kindergärten entsprechend zu beschließen.

An den Grundschulen in Blitzenreute und Fronhofen und in allen drei Kinderhäusern wird ein Mittagessen ausgegeben. Das Essen wird vom Dornahof Altshausen als Warmanlieferung geliefert. Der Speiseplan beinhaltet vier Menüs, davon auch ein vegetarisches Gericht. Zum Essen gibt es ein Dessert und Salat. Die Lieferung des Essens erfolgt sehr zuverlässig und die Gemeinde wie auch die Kirchengemeinden sind mit der Qualität zufrieden.
Beschlusslage bei der Einführung des Mittagessens war, dass die Kosten für das Essen an die Eltern weitergegeben werden. Die Personal- und Sachausgaben für die Ausgabe des Essens trägt die Gemeinde bzw. die Kirchengemeinde. Daneben werden von der Gemeinde die Kosten für das Getränk, Tee verdünnt mit Apfelsaft, getragen. Folgende Preise für das Mittagessen waren vom Dornahof festgesetzt:
Schulessen     Kindergartenessen
01.02.2014      3,80 EUR        3,60 EUR
01.09.2018      4,15 EUR        3,95 EUR
01.09.2020      4,40 EUR        4,20 EUR
Der Dornahof Altshausen hat mit Schreiben vom 31.03.2022 eine Preisersierhöhung zum 01.05.2022 angekündigt und erhöht den Preis für das Mittagessen ab Mai 2022 für ein Schulessen von 4,40 EUR auf 4,80 EUR/Mittagessen und für ein Kindergartenessen von 4,20 EUR auf 4,60 EUR/Mittagessen.
Der Dornahof begründet die Preiserhöhung mit der aktuellen Preisentwicklung bei den Nahrungsmitteln und Energiekosten sowie gestigegen Personalkosten. Auch wenn die Preiserhöhung hoch ausfällt, hat die Gemeinde wie auch die Kirchengemeinden keine andere Möglichkeit, als die Gestehungskosten an die Eltern weiter zu gegeben.

Die Anzahl der Essen betrug im Jahr 2021:
(Während der Coronazeit haben weniger Kinder als gewohnt am Essen teilgenommen)
Grundschule Blitzenreute                  3956
Grundschule Fronhofen                       672
Kindergarten Blitzenreute                  2950
Kindergarten Staig                             4555
Kindergarten Fronhofen                     2112
Der Anteil für die Personalkosten beträgt etwa 3,20 EUR/Essen. Diese Kosten tragen die Gemeinde und die Kirchengemeinden als Träger der Kindergärten.
Die Verwaltung ist mit dem Dornahof Altshausen zufrieden. Alternativen für eine Warmanlieferung von Mittagessen gibt es in der Region derzeit kaum. Die Mehrzahl der Schulen und Kindergärten wird über den Dornahof Altshausen versorgt.
Es gibt noch weitere Anbieter, welche Tiefkühlkost anbieten, welche dann in der Küche vom Personal selber aufbereitet werden müssen. Diese Angebote wurden noch nicht näher geprüft, da vom Grundsatz eine Warmanlieferung gewünscht ist, da diese aufgrund der Anzahl der ausgegebenen Essen am wirtschaftlichsten ist.
Andere Anbieter bieten nur Essen in „cook and chill“ an. Dies bedeutet, dass die Essen gekühlt angeliefert werden, in Kühlschränken aufzubewahren sind und dann in einem Konvektomat wieder aufgewärmt werden. Dies bedeutet in den Ausgabeküchen die Anschaffung von Kühlgeräten und auch eine Aufstockung von Personal.
Die Alternativen ergeben keine günstigeren Essenspreise, da der Personalaufwand höher ist.