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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der öffentlichen Sitzungdes Gemeinderates Fronreute vom 09.05.2022

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 9. Mai 2022 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 11.04.2022 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Baugebiet Breite II
- Festlegung der Bauplatzpreise

Bereits in einer vergangenen Sitzung wurden für die Festlegung der Bauplatzpreise verschiedene Zonen bzw. Kategorien nach Wertigkeit der Grundstücke festgelegt. In die Bauplatzpreise wurden sowohl die Gesamtkosten der Erschließung miteinbezogen, als auch die Höhe der aufgenommenen Ökopunkte für dieses Baugebiet.
Der Gemeinderat hat für die Bauplätze, welche im Einheimischenmodell veräußert werden, einen Preis von 295,00 EUR/m² für die Kategorie 1, 280,00 EUR/m² für die Kategorie II und 265,00 EUR/m² für die Kategorie III festgelegt. Außerdem wurde das Mindestgebot für die Versteigerung des Grundstücks im Baugebiet Breite II auf 295,00 EUR/m², für ein weiteres Grundstück im Baugebiet Breite I ebenfalls 295,00 EUR/m² und für die anderen zwei Grundstücke in diesem Baugebiet 280,00 EUR/m² festgelegt.

Städtebauförderprogramm „Ortskern Blitzenreute“ - Gewährung eines Zuschusses zur Modernisierung eines Wohngebäudes
Es wird beabsichtigt ein Wohngebäude umfassend zu modernisieren. Um weitere Zuschüsse vom Land zu erhalten, muss die Gemeinde auch private Maßnahmen bezuschussen.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.02.2015 wurde für die Förderung privater Sanierungsmaßnahmen eine Förderung von 25 % ohne Deckelung nach oben beschlossen. Bei förderfähigen Kosten von 216.521,49 EUR und einer Gesamtförderung von 25 % bedeutet dies einen Zuschuss i. H. v. 40.000,00 EUR (Förderobergrenze), von welchem die Gemeinde Fronreute dann 16.000 EUR übernehmen muss. Die erforderlichen Mittel sind im Gemeindehaushalt eingestellt.
Der Gemeinderat hat eine Beteiligung i. H. v. 25 %, unter Berücksichtigung der in der Sitzung vom 11.04.2022 beschlossenen Förderobergrenze von 40.000 EUR, an den Kosten der Modernisierung aus den Mitteln des Städtebauförderprogrammes beschlossen.

Städtebauliche Entwicklung im Bereich Raiffeisenstraße und Eggweg
- Vorstellung eines städtebaulichen Rahmenplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat in seiner Sitzung am 13. April 1992 die Aufstellung des Bebauungsplans „Raiffeisenstraße“ in Blitzenreute beschlossen. Der Bebauungsplan wurde jedoch nie zur Rechtskraft gebracht. Dies rügte das Landratsamt am 20. April 2020 auch an und teilte mit, dass zukünftige Vorhaben, die in diesem (damaligen) Geltungsbereich liegen, ab sofort gemäß § 34 BauGB „Innenbereich“ beurteilt werden müssen.
Hier sollte nun, um städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, die Planung wieder aufgenommen und über diese Bereiche ein Bebauungsplan gelegt werden. Es handelt sich vor allem um die Flurstücke 523, Raiffeisenstraße 12 und Flst. 350/1, Eggweg 2 sowie das Flst. 351. So entsteht ein stimmiges Quartier.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt einen städtebaulichen Entwurf beim Planungsbüro Sieberconsult einzuholen und im Gemeinderat öffentlich vorzustellen.

 

Baugesuche

a) Flst. 503, Kirchstraße 9, 88273 Fronreute
Neubau eines Wohnhauses
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.
Der Bauherr plant den Neubau eines Wohnhauses. Das Gebäude soll in eingeschossiger Bauweise mit Flachdach ausgeführt werden und eine Fläche von ca. 80m² einnehmen.
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

b) Flst. 216, Einöd 3, 88273 Fronreute
Umbau und Erweiterung der bestehenden Garage

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.
Geplant ist, die bestehende Garage abzureißen und eine neue, größere Garage zu errichten. Diese soll Platz für 2 PKW haben.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

c) Flst. 647/14, Obelhofen 2, 88273 Fronreute
Einbau von zwei Wohnungen in bestehendes Scheunengebäude
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant den Einbau von zwei Wohnungen in das bestehende Scheunengebäude. Im Erdgeschoss soll ein zentrales Treppenhaus entstehen, über welches die beiden Wohnungen erreicht werden können. Die Wohnungen sollen im Ober- und Dachgeschoss entstehen. Im bestehenden Scheunengebäude wurden bereits 2 Wohneinheiten durch eine Umnutzung genehmigt. Somit wären nach Genehmigung diese Bauantrags, 4 der maximal möglichen 5 Wohneinheiten durch eine Umnutzung gem. § 35 Abs. 4 BauGB entstanden.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz
  • Die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,
  • Das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässiger Weise errichtet worden
  • Das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens fünf Wohnungen je Hofstelle
  • Es wird die Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebes im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 erforderlich.

Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

d) Flst. 1015/26, Oberer Kirchberg 20, 88273 Fronreute
Errichtung eines verfahrensfreien Stellplatzes
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. E
iner Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich des Stellplatzes, der außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche angelegt werden soll, wurde zugestimmt.
Die Bauherrin plant einen verfahrensfreien, nicht überdachten Stellplatz auf der Südseite des bestehenden Gebäudes herzustellen.
Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kirchberg II“. Das Vorhaben entspricht nicht allen Vorgaben dieses Bebauungsplans. Gemäß dem vorgenannten Bebauungsplan dürfen Stellplätze außerhalb der dafür vorgesehenen Grundstücksfläche nur ausnahmsweise angelegt werden, wenn dadurch die Belange des Verkehrs und des Städtebaus nicht beeinträchtigt werden. Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung liegen vor. Eine ähnliche Befreiung wurde in diesem Baugebiet schon erteilt.

e) Flst. 1509/1, Fronhofener Straße 24, 88273 Fronreute
Errichtung einer Lärmschutzwand aus Gabionen
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Die Bauherrin plant die Errichtung einer Lärmschutzwand aus Gabionen. Diese Wand soll eine Höhe von 2 Meter haben und in einer Entfernung von 1,2 Metern zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Zum Fahrbahnrand der K 7962 (Fronhofener Straße) hat die Mauer einen Abstand von ca. 3 bis maximal 4,2 Metern.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

 

Strom- und Erdgasbezug 2023/2024
- Beschluss über die Teilnahme der Gemeinde Fronreute an der Bündelausschreibung im Landkreis Ravensburg
Der Gemeinderat hat die Teilnahme an den Strom- und Erdgas-Einkaufsgemeinschaften beschlossen. Der Gemeinderat hat den Landkreis Ravensburg zur Ausschreibung von Ökostrom und Erdgas bevollmächtigt. Der Gemeinderat hat zur Auftragserteilung an das jeweils wirtschaftlichste Angebot ermächtigt. Der Gemeinderat hat die Zuständigkeit der Zuschlagserteilung auf den Bürgermeister gem. § 44 Abs. 2 GemO übertragen.

Im Jahr 2007 hat der Landkreis Ravensburg den Gemeinden des Landkreises Ravensburg, den Zweckverbänden und privatwirtschaftlichen Betrieben mit überwiegender Beteiligung des Landkreises bzw. der Gemeinden erstmals die Möglichkeit gegeben, den Bezug elektrischer Energie für ihre Verbrauchstellen über eine Einkaufsgemeinschaft mit dem Landkreis öffentlich ausschreiben zu lassen. Die Gemeinde Fronreute beteiligt sich seit 2009 bis heute an dieser Einkaufsgemeinschaft. Der jetzige Zeitraum ist bis Ende 2022 ausgeschrieben. Der derzeitige Gasliefervertrag mit der TeWS läuft ebenso zum 31.12.2022 aus.
Der Landkreis bietet wiederum an, eine neue Bündelausschreibung zum Bezug von Regelstrom und Erdgas ab 01.01.2023 für 2 Jahre durchzuführen. Die Ausschreibung erfolgt über deren zentrale Vergabestelle.'
Die Strom- und Erdgaslieferungen werden im offenen Verfahren nach bestimmten Vorgaben europaweit ausgeschrieben. Die zentrale Vergabestelle des Landkreises Ravensburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag nach Bevollmächtigung der teilnehmenden Kommunen durch. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Mit der Zuschlagserteilung kommt der Strom- bzw. Erdgasliefervertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem einzelnen kommunalen Abnehmer zustande.
Bei der Ausschreibung des Regelstroms können einzelne Objekte ausgeklammert werden, für die ein reiner Ökostrom bezogen werden soll – oder umgekehrt. Der Gemeinderat hat bei den letzten vier Ausschreibungen in den Jahren 2014, 2016, 2018 und 2020 beschlossen, zu 100 % Ökostrom zu beziehen und hiermit ein politisches Symbol zu setzen. Dabei ist für den ausschließlichen Bezug von Ökostrom mit kleineren Mehraufwendungen gegenüber dem Bezug von Regelstrom zu rechnen.
Eine Beteiligung an der Erdgasausschreibung war aufgrund unterschiedlicher Vertragsendzeiten bislang nicht möglich. Mittlerweile wurden die Laufzeiten der Gemeinde Fronreute und die der aktuellen Ausschreibung des Landkreises angepasst. Eine Beteiligung an der landkreisweiten Erdgasausschreibung ist demnach möglich.

 

Bedarfsplanung frühkindliche Bildung für das Jahr 2022/2023
- Beschlussfassung
Der örtlichen Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung 2022/2023 nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes wurde zugestimmt.

Jedes Jahr wird von der Gemeindeverwaltung in Abstimmung mit den Kindergartenträgern, den katholischen Kirchengemeinden Blitzenreute und Fronhofen eine Bedarfsplanung Frühkindliche Bildung aufgestellt. In dieser Bedarfsplanung wird der qualitative und quantitative Bedarf und damit verbundene Maßnahmen für das kommende Jahr, wie die Anzahl, die Art, die Öffnungszeiten der Krippen - Kindergartengruppen und die Personalbesetzung festgeschrieben. In der Bedarfsplanung wird zu dem auch der Bedarf an Betreuungsplätzen im Rahmen der kommunalen Betreuung an den Grundschulen geprüft.
Die Bedarfsplanung wurde im Ausschuss Familie und Soziales am 04.05.2022 und in der Sitzung des Kindergartenausschusses am 05.05.2022 vorberaten.

Bedarfsplanung für die Kinderhäuser
Zusammenfassend kann gesagt werden:
Die größte Herausforderung ist die Gewinnung von Fachkräften. Das in den Personalbedarfsberechnungen benötigte Personal konnte im vergangenen Kindergartenjahr nicht eingestellt werden, da der Stellenmarkt „leergefegt ist“. Alle drei Kinderhäuser, aber insbesondere das Kinderhaus Fronhofen, waren im letzten Jahr durch personelle Ausfälle aufgrund von Personalmangel oder Krankheit sehr stark belastet. Stand April 2022 waren im Kinderhaus Fronhofen 3,46 Stellen von 11,60 Stellen nicht besetzt. Vorhandenes Personal hat aufgestockt oder Überstunden geleistet und es waren viele Vertretungskräfte im Einsatz. Zeitweise mussten die Öffnungszeiten eingeschränkt werden. Erst im September 2022 entspannt sich die Personalsituation.
Im Kinderhaus St. Magnus in Staig war Stand April 2022 eine Stelle und im Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute 0,85 Stellen nicht besetzt. Beide Stellen werden im September 2022 nachbesetzt.
Die Verschiebung des Einschulungsstichtages vom 30. September zum 30. Juni eines Jahres wirkt sich nun auch in den Kinderhäusern aus. Zu Beginn der Verschiebung des Einschulungsstichtages verbliebenen mehr Kinder im Kindergarten. Im September 2022 und im September 2023 werden nun zwei starken Jahrgänge 2016 und 2017 eingeschult.
Die Geburtenzahlen bleiben weit gehend stabil. Im Teilort Staig ist der Geburtenjahrgang 2019 mit acht Kindern im Gegensatz zu den beiden vorangegangenen Jahrgänge mit 23 und 16 Kindern sehr schwach.
Dies führt dazu, dass es im Kinderhaus St. Magnus in Staig freie Plätze sowohl in der Krippe wie auch im Kindergarten gibt. Die nächsten beiden Jahrgänge sind aber mit 18 und 16 Kindern wieder in der Höhe der Vorjahre.
Im Kinderhaus St. Josef in Fronhofen sind in den drei Kindergartengruppen im nächsten Kindergartenjahr ausreichend Kindergartenplätze vorhanden. Einen Engpass gibt es dagegen in der Krippengruppe mit zehn Plätzen und zwei Sharingplätzen. Hier kann ein Kind erst in der Krippe aufgenommen werden, wenn ein Kind in den Kindergarten wechselt.
Geprüft werden soll eine Reduzierung der Randzeiten in den Kindergartengruppen von 3 Stunden auf 2 Stunden täglich. Dadurch entsteht ein Personalbedarf von 0,36 Stellen pro Kindergartengruppe. Eine Änderung, wenn so vom Gemeinderat im Nachgang zur Bedarfsplanung beschlossen, erfolgt bei Bedarf nach Erstellen einer Nutzerfequenzanalyse.
Es stehen freie Kindergartenplätze zur Verfügung. Geprüft werden muss, ob nicht eine Gruppe wieder als Kleingruppe geführt wird oder eine Gruppe in eine altersgemischte Gruppe für 3-Jährige bis 6-jährige umgewandelt wird. Dadurch werden zusätzliche Krippenplätze geschaffen.
Im Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute sind alle Kindergartenplätze in den vier Kindergartengruppen besetzt. Insgesamt stehen 100 Plätze zur Verfügung, davon werden zum Ende des Kindergartenjahres 97 Plätze besetzt sein. Ursächlich dafür ist das neue Baugebiet Dornacher Ried. Hier wohnen insgesamt 25 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren
Die zwei Krippengruppen mit insgesamt 20 Plätzen reichen gerade noch aus. Da alle Gruppen voll belegt sind müssen die in der Personalbedarfsberechnung angegebenen Randzeiten überprüft werden. Dies erfolgt durch eine Nutzerfrequenzanalyse im April 2022. Daraus folgend wird eine Personalbedarfsneuberechnung gemacht.
In allen drei Kinderhäusern sind die Plätze für die Ganztagesbetreuung stark nachgefragt. In jeder Kindergartengruppe stehen von 25 Plätzen je zehn Plätze für eine Ganztagesbetreuung zur Verfügung. Sollte in der Zukunft die Nachfrage noch stärker ansteigen, müssen die Betriebsformen in den Kindergartengruppen geändert werden. Möglich ist sind hier Gruppenformen mit mehr Ganztagesplätzen, allerdings sinken dadurch die Anzahl der Kindergartenplätze.
Auf die Gesamtgemeinde betrachtet reichen in die Kindergartenplätze und Krippenplätze aus. Im nächsten Kindergartenjahr stehen freie Kindergartenplätze und Krippenplätze im Kinderhaus Staig zur Verfügung. Allen Eltern in der Gemeinde Fronreute kann ein Krippenplatz oder Kindergartenplatz angeboten werden, wenn auch nicht immer wohnortnah.

Personalbedarfsberechnungen in den Kinderhäusern
Die Personalbedarfsberechnungen ergeben einen Stellenbedarf ab 01.09.2022
im Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute 14,19 Stellen zuzüglich Leitungsfreistellung von 80 %.
im Kinderhaus St. Magnus in Staig 13,70 Stellen zuzüglich Leitungsfreistellung von 62,5 %.
im Kinderhaus St. Josef in Fronhofen 10,80 Stellen zuzüglich Leitungsfreistellung von 50 %.

Ganztagesbetreuung an den Grundschulen
In den Sitzungen des Ausschusses Familie und Soziales wurde eine Zusammenarbeit mit dem Haus Nazareth, Sigmaringen in der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen intensiv beraten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9.5.2022 beschlossen, die Ganztagesbetreuung an das Haus Nazareth, Sigmaringen ab September 2022 zu übertragen. Hierüber wird im Mitteilungsblatt gesondert berichtet.

Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Die Ferienbetreuung wird für alle Kinder der Gemeinde vom Team des Kommunalen Betreuungsangebotes in der Grundschule in Blitzenreute angeboten. Die Betreuungszeit ist vormittags von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Als Elternbeitrag werden 8,50 EUR pro Vormittag erhoben. Keine Betreuung findet statt während den zwei gleichen Schließungswochen wie in den Kindergärten in den Sommerferien und über Weihnachten/Silvester.
Aufgrund von Nachfragen der Eltern wird auch eine Betreuung in den Herbstferien, Winterferien, Fasnachtsferien, Osterferien und eine Woche in den Pfingstferien angeboten. Das Angebot wurde vor der Corona Pandemie von 6 – 15 Kindern täglich in Anspruch genommen. In den letzten beiden Jahren mussten oftmals die Ferienbetreuung in den Winterferien, Fasnachtsferien, Osterferien und Herbstferien abgesagt werden, da weniger als drei Kinder angemeldet wurden. Dies ist letztendlich bedauerlich, da den Eltern dadurch keine verlässliche Ferienbetreuung angeboten werden kann.
Die Personalkosten werden von der Gemeinde getragen. Trotz der Elternbeiträge entsteht ein Zuschussbedarf für dieses Angebot. In der Sitzung des Ausschusses Familie und Soziales wurde angeregt, die Gebühr zu erhöhen. Hierüber wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beraten.

 

Kommunale Betreuung an den Grundschulen
- Übergabe der Ganztagesbetreuung an das Haus Nazareth, Sigmaringen
- Beschlussfassung

Die Ganztagesbetreuung an den Grundschulen Blitzenreute und Fronhofen wird ab 01.09.2022/01.01.2023 konzeptionell an das Haus Nazareth, Sigmaringen, übertragen.
In der Gemeinderatssitzung vom 11.04.2022 wurde über das derzeitige Angebot der Betreuung an den Grundschulen ein ausführlicher Sachstandsbericht gegeben.
Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung an den Grundschulen müssen Weichen gestellt gestellt werden. Handlungsbedarf besteht aber bereits ab dem kommenden Schuljahr im September 2022.
Das jetzige Betreuungskonzept an den Grundschulen basiert auf dem Jugendbegleiterprogramm mit ehrenamtlich tätigen Jugendbegleitern, welche eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten und bei der Gemeinde Fronreute angestellten Teilzeitbeschäftigten oder geringfügig Beschäftigten. Es hat sich bereits in den letzten Schuljahren abgezeichnet, dass es für die Schulleiterin an der Grundschule Blitzenreute immer schwieriger wird, ehrenamtliche Jugendbegleiter zu gewinnen. Ab dem neuen Schuljahr 2022/2023 stehen keine - oder höchstens noch eine Jugendbegleiterin zur Verfügung. Dies bedeutet den Wegfall eines Bildungs- und Betreuungsangebotes an der Grundschule Blitzenreute an vier Nachmittagen von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
An der Grundschule Fronhofen wird derzeit bedarfsorientiert an drei Nachmittagen von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr durch die kommunalen Kräfte betreut. Allerdings ist hier die Nachfrage noch gering. Auch deshalb ist dieses Angebot für die Gemeinde kostenintensiv.
Der Betreuungsbedarf der Eltern und der Personalbedarf für die Betreuung steigt an, im Gegenzug ist es immer schwieriger Personal überhaupt zu finden.
Die Gemeindeverwaltung arbeitet in den letzten Jahren im Bereich der Schulsozialarbeit mit dem Haus Nazareth zusammen. Die Gemeinde hat hier einen kompetenten und verlässlichen Partner in allen Fragen der Jugenhilfe an ihrer Seite und möchte deshalb den jetzigen Bereich der Zusammenarbeit in Sachen Schulsozialarbeit und den Bereich Ganztagesbetreuung und Betreuung in der Ferienzeit erweitern.
Die Entwicklung dieses Konzeptes muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass es ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter geben soll. Von der Größe der beiden Grundschulen wird nach heutigem Stand keine Grundschule als Ganztagesschulen geführt werden können, da die geforderte Gruppengröße von 25 Kindern in der Gruppe nicht erreicht werden kann. Deshalb muss die Ganztagesbetreuung über den Schulträger sicher gestellt werden.
Bestrebenswert ist es, das kommunale Betreuungsangebot auch um ein Bildungsangebot zu erweitern und mit einer Konzeption zu versehen. Ziel ist eine Vernetzung von schulischen Angeboten und außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten. Dabei soll sich das Angebot am jeweiligen Bedarf der Kinder und der Eltern orientieren.
Erforderlich ist aber mindestens ein Schlüssel von 2 Personalstellen auf eine Gruppe von maximal 20 Kindern. In Randzeiten können Gruppen zusammengelegt werden, sofern der genannte Schlüssel nicht unterschritten wird.
Die Mitarbeiterinnen leisten eine wichtige Erziehungsarbeit und brauchen für diese Arbeit eine fachliche Begleitung. Dies sollte eine sozialpädagogische Fachkraft mit einer mindestens 50 %-Personalstelle sein. Diese wird in Form von einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters oder Erzieherin/Erzieher wird vom Haus Nazareth ausgeschrieben und eingestellt. Ergänzt wird die Ganztagesbetreuung durch die bisherigen kommunalen Betreuungskräfte, welche übernommen werden.
Dies geht mit höheren Kosten für die Beschäftigung einer Fachkraft mit 50 % Stellenanteil einher. Die Kosten liegen bei 40.000,00 EUR pro Jahr. Da diese Fachkraft auch am Kind arbeitet, können Personalkosten bei der Gemeinde eingespart werden, aber nicht in gleicher Höhe und mit gleichen Zeitanteilen.
Um eine hohe Qualität des Angebots zu gewährleisten, muss die pädagogische Schulkindbetreuung adäquat finanziert werden. Diese Finanzierung ruht auf den drei Säulen: Landeszuschüsse, Kommunale Mittel und Elternbeiträge.
Nach den Richtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen, gewährt das Land eine Zuwendung für Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule von 458,00 EUR pro Wochenstunde und Jahr (zukünftig 652,00 EUR). Die Betreuungsstunden müssen dabei innerhalb des sechsstündigen Unterrichtsvormittags (inklusive der Unterrichtszeit und Pausen) liegen. Bezuschusst werden Betreuungszeiten bis spätestens 14:00 Uhr. Da die Betreuung ab 07:00 Uhr angeboten wird, endet die Bezuschussung um 13:00 Uhr.
Für die Betreuung ab 13:00 Uhr sind die Zuwendungen möglich im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Der Zuschuss beträgt 275,00 EUR je Wochenstunde im Jahr (zukünftig 379,00 EUR). Diese Zuschüsse wurden beantragt und bewilligt.
Für die kommunale Betreuung an der Grundschule Blitzenreute erhält die Gemeinde einen Landeszuschuss in Höhe von 9.024,00 EUR und für die kommunale Betreuung an der Grundschule Fronhofen einen Landeszuschuss in Höhe von 9.300,00 EUR.
Das Jugendbegleiterprogramm wird vom Land Baden-Württemberg gefördert und ist für die Eltern kostenfrei.
Für das kommunale Betreuungsangebot wird ein Elternbeitrag erhoben. Mit dem neuen Rahmenkonzept wird dieser erhöht werden müssen.
In den letzten Jahren wurden Kommunale Mittel in Höhe von 15.000,00 bis 20.0000,00 EUR/Jahr eingesetzt. Diese werden sich durch die höheren Personalkosten erhöhen.
Vertragsbeginn sollte der 01.09.2022 oder 01.01.2023 sein. Die Vertragslaufzeit sollte 2 Jahre und einer Verlängerungsoption auf ein Jahr und die Vereinbarung einer Anpassung des Vertrages ab 2026, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen von Seiten des Landes bei der Ganztagesschule ändern. Die Verwaltung ist hier mit dem Haus Nazareth im Gespräch.

 

Projekt „Solidarische Gemeinden“ in den Gemeinden Fronreute und Wolpertswende
- Sachstandsbericht

Gemeinsam mit der Gemeinde Wolpertswende hat sich die Gemeinde Fronreute auch mit Zuschussmittel erfolgreich für die Teilnahme am Projekt „Solidarische Gemeinde“ der Caritas Bodensee-Oberschwaben beworben. Das Projekt startet am 01.06.2022 und läuft zunächst drei Jahre.
Das Projekt Solidarische Gemeinde soll bewirken, dass die Menschen Verantwortung für sich in ihrem Quartier, ihrer Gemeinde, ihrer Region übernehmen. Füreinander sorgen, sich gegenseitig unterstützen, Geben und Nehmen, Gemeinsame Verantwortung für soziale Aufgaben übernehmen unter Beachtung der wichtigen Prinzipien: Vielfalt, Offenheit und Partizipation. Mögliche Themen sind Mobilität und Barrierefreiheit, Begegnung und niederschwellige Hilfen, Infrastruktur wie Nahversorgung, ambulante Versorgung und Angebote, Anlaufstelle, neue Wohnformen…diese Themen sollen aus der Bürgerschaft bestimmt werden!
Projektpartner sind die Gemeinden Wolpertswende und Fronreute, die Caritas Bodensee-Oberschwaben und das Dekanat Allgäu-Oberschwaben.
Gefördert wird das Projekt durch den Landkreis Ravensburg mit der Finanzierung der Fachstelle Solidarische Gemeinden bei der Caritas und in den Gemeinden Fronreute und Wolpertswende durch den bewilligten Antrag durch das Deutsche Hilfswerk und Mitteln der beiden Gemeinden. Von dort wurde eine Finanzierung der Koordinierungsstelle vor Ort für die Wahl der Projektlaufzeit vom 01.06.2022 bis 31.05.2025 bewilligt.
Frau Lea Kopittke ist mit einem Stimmenanteil von 60 % das Gesicht und die Koordinatorin für das Projekt Solidarische Gemeinde in den Gemeinden Fronreute und Wolpertswende.
Frau Lea Kopittke ist Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin, aufgewachsen in Schlier und Bad Waldsee und war bisher seit dem Jahr 2015 bei der Caritas Bodensee-Oberschwaben im Bereich der Flüchtlingsbetreuung und im Projekt Wohnraumoffensive tätig. Frau Kopittke wird ihr Büro im technischen Rathaus (ehemaliges Pfarrhaus Blitzenreute) haben. Hier arbeiten bereits Mitarbeiter des GVV Fronreute-Wolpertswende und das Haus spiegelt dann auch den interkommunalen Ansatz wieder
Frau Lea Kopittke ist damit Anlaufstelle für Seniorenfragen, Kümmerin und Ansprechpartnerin für ehrenamtlich und Institutionen und unterstützt bei der Umsetzung von Projekten vor Ort.
Als erster Schritt sind Gespräche mit den wichtigen Akteuren in den Gemeinden, die den Vertretern der beiden Kirchengemeinden vorgesehen. Vor Ort in Fronreute sollen dann der Ausschuss Familie und Soziales, der Verein Einander Helfen Fronreute e. V., die Nachbarschaftshilfe, der Seniorenrat und nach und nach andere Akteure in den Prozess einbezogen werden. Ganz wichtig ist eine breite Bürgerbeteiligung.
Für die Lenkung dieses Projektes soll eine Steuerungsgruppe gegründet werden. Diese Gruppe ist Botschafter für die Idee „Solidarische Gemeinde“. Die Besetzung dieser Steuerungsgruppe erfolgt in Abstimmung mit dem Ausschuss Familie und Soziales, dem Gemeinderat, der Gemeindeverwaltung und der Nachbargemeinde Wolpertswende. Die konstituierende Sitzung der Steuerungsgruppe ich am 4. Juli 2022 geplant.

 

Jagdverpachtung Fronreute
- Sachstandsbericht

Die letzten Wochen seit der Jagdgenossenschaftsversammlung haben mehrere Sitzungen und Besprechungen mit den Jagdbeiräten stattgefunden, um eine einheitliche und für alle Seiten zufriedenstellende Lösung der Jagdpachtverträge zu finden. Streitpunkt war insbesondere der Abschnitt zur Wildschadensverhütung. Bisher war geregelt, dass die Kosten für die entsprechenden Maßnahmen von den Pächtern getragen werden. Aufgrund von großflächigen Sturmschäden und auch teilweisen Verbissschäden in Norddeutschland wurde dies nun von den Pächtern als nicht mehr leistbar dargelegt. Sollte es in unserer Umgebung ebenfalls zu solchen Ereignissen kommen, wären die Kosten für die Wildschadensverhütung für großflächige Neuanpflanzungen immens hoch. Es wurde ein Kompromiss gefunden, wobei der Eigentümer das Material für den Verbissschutz kaufen und der Pächter diesen anbringen muss. Außerdem wurde eine Kostengrenze für die Pächter festgelegt.

 

LEADER-Projekt „Bewegung in Natur und Heimat“ in Fronhofen
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat hat der weiteren Unterstützung des Projekts zugestimmt.

Von Seiten des Sportvereins Fronhofen wurde ein LEADER-Antrag für ein Kleinprojekt gestellt. Dieses Projekt mit dem Namen „Bewegung in Natur und Heimat“ wurde nun genehmigt. Dabei geht es insbesondere um die Wiederbelebung des Trimm-Dich-Pfads im Häldele-Wald in Fronhofen mit verschiedenen Geräten. Außerdem wird es weitere Angebote, wie z. B. einen Barfußweg geben. Auf der Strecke werden ebenfalls interaktive Inhalte über QR-Codes angeboten. Der Großteil der Kosten wird gefördert, aber einen Teil muss von der Gemeinde Fronreute getragen werden. Auch entstehen Folgekosten in Form der Verkehrssicherungspflicht insbesondere der Geräte. Als Erstes erfolgen nun die Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern.