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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses und Gemeinderates Fronreute vom 3. Juni 2019

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 3. Juni 2019 wird berichtet, und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Baugesuche

Flst. 1891/1, Sonnentauweg 1 und 3, 88273 Fronreute
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit 14 Wohneinheiten, 2 Aufzügen und Tiefgarage mit 28 Stellplätzen wurde erteilt.

Der Bauherr plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 14 Wohneinheiten. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

Die notwendigen 28 Stellplätze werden alle in einer zentralen Tiefgarage nachgewiesen. Zusätzlich werden 4 oberirdische Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Flst. 765/3, Feldmoos 5/1, 88273 Fronreute
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Wohnhausanbaus wurde erteilt.

Die Bauherren planen den Anbau an das bestehende Wohnhaus. Es sollen zusätzlich zwei Zimmer und ein Bad entstehen. Da Flurstück liegt im Bereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Feldmoos. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieser Satzung.

Flst. 510, Kirchstraße 1, 88273 Fronreute
Wohnanlage mit Serviceeinrichtungen
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung Apotheke in Physiotherapiepraxis wurde erteilt.

Der Neubau einer Wohnanlage mit Serviceeinrichtungen auf dem Flurstück 510, Kirchstraße 1, wurde am 12.10.2018 genehmigt. Bei diesem Gebäude war in einem Teil des Erdgeschosses eine Apotheke vorgesehen. Nun möchte der Bauherr anstelle dieser Apotheke eine Physiotherapiepraxis einbauen. Es sollen 5 Behandlungsräume und ein Aufenthaltsraum entstehen.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich von Blitzenreute und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen.

Flst. 134, Schreckensee 1, 88273 Fronreute
Das gemeindliche Einvernehmen Neubau Betriebsleiterwohnung und Umnutzung der bestehenden Betriebsleiterwohnung zu „Ferien auf dem Bauernhof“ wurde erteilt.

Mit dieser Bauvoranfrage möchte der Bauherr abklären, ob der Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit Einliegerwohnung errichtet werden kann. Des Weiteren möchte er klären, ob die bestehende Betriebsleiterwohnung zu „Ferien auf dem Bauernhof“ umgenutzt werden kann.

Für die baurechtliche Beurteilung des Bauvorhabens geht die Gemeindeverwaltung derzeit davon aus, dass der Bauherr „privilegiert“ ist. Diese Privilegierung wird von den Fachbehörden noch geprüft. Sollte sich herausstellen, dass das Bauvorhaben nicht privilegiert ist, wird die Baurechtsbehörde aufgefordert, die Gemeinde erneut zu beteiligen.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben, Neubau Betriebsleiterwohnung, kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Sollte die Einliegerwohnung dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, dann kann sie nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 genehmigt werden.

Für das Bauvorhaben, Umnutzung der bestehenden Betriebsleiterwohnung zu „Ferien auf dem Bauernhof“, kommt ebenfalls der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung.

Ferienwohnungen bis zu einer bestimmten Bettenanzahl können unter dem Stichwort „Mitziehende Privilegierung“ und unterbestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Diese Vorgaben sind erfüllt.

Austausch der defekten Heizung in der Biegenburg-Halle 
- Vergabe der Baumaßnahme
Der Technische Ausschuss hat die Firma Wäschle, Ravensburg, mit dem Austausch der Wärmeerzeugeranlage in der Biegenburg-Halle beauftragt.

Die Biegenburg-Halle wird mit Erdwärme beheizt. Beim Bau der Biegenburg-Halle vor sieben Jahren wurden für die Gewinnung von Erdwärme vier Bohrungen mit einer Tiefe von 100 m gemacht. Diese Erdwärme wird mit einer Sole/Wasser-Wärmepumpe in Wärme umgewandelt. Dieses Gerät ist defekt und kann auch nicht mehr repariert werden.

Die Biegenburg-Halle verfügt über ein zusätzliches Gasbrennwertgerät für den Fall, dass die Erdwärmeheizung ausfällt. Es ist jedoch nicht wirtschaftlich, für die Zukunft auf die Heizung mit Erdwärme zu verzichten und nur noch mit Gas zu heizen. Der Technische Ausschuss hat deshalb dem Austausch der Wärmeerzeugeranlage mit Kosten von 15.600,00 EUR zugestimmt.

Im Haushalt der Gemeinde Fronreute ist für die Unterhaltung der Biegenburg-Halle der eingestellte Haushaltsansatz von 20.000,00 EUR nicht ausreichend, so dass der Gemeinderat einer überplanmäßigen Auszahlung in der anschließenden Gemeinderatssitzung zugestimmt hat.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der Sitzung am 20.05.2019 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Baugebiet Dornacher Ried
- Vergabe der Bauplätze

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Beurkundung der Kaufverträge für die Vergabe von Bauplätzen im Einheimischenmodell und im Bieterverfahren abzuschließen und im Anschluss daran noch nicht vergebene Bauplätze im Bieterverfahren erneut auszuschreiben.

Vergabe von Bauplätzen im Einheimischenmodell:

Zum heutigen Zeitpunkt sind 24 von 30 Plätzen verkauft und bezahlt. 5 Grundstücke sind noch reserviert, die Termine zur Kaufvertragsbeurkundung wurden für Juni 2019 vereinbart. Der Bauplatz 25b steht noch zur Verfügung.

Vergabe von Bauplätzen zum Höchstgebot:

9 der 10 Bauplätze sind reserviert. Die Termine zur Beurkundung der Kaufverträge sind datiert. Ein Höchstbietender hat sein Angebot zurückgezogen. Somit steht Platz Nr. 16 noch zur freien Verfügung.

Damit können der Bauplatz Nr. 16 und der Bauplatz Nr. 25b neu vergeben werden. Gemeinderat hat beschlossen, zunächst abzuwarten, ob die terminierten Beurkundungen auch tatsächlich stattfinden. Noch könnten die potentiellen Erwerber zurücktreten. Nach Abschluss der Kaufverträge werden noch nicht vergebene Bauplätze im Bieterverfahren erneut ausgeschrieben.

Antrag auf Erlass oder Reduzierung einer Vertragsstrafe

Ein im Jahr 2013 von der Gemeinde erworbenes Baugrundstück im Baugebiet Breite Fronhofen soll verkauft werden. Im Kaufvertrag ist eine Vertragsstrafe festgesetzt, wenn das Grundstück ab Kaufvertragsabschluss innerhalb der nächsten zehn Jahre verkauft wird. Diese Frist läuft bis zum Jahr 2023. Der Gemeinderat kann einen Nachlass gewähren bzw. die Vertragsstrafe reduzieren.

Grund des Verkaufs des Objekts sind finanzielle Gründe. Der Gemeinderat hat beschlossen an der Geltendmachung der Vertragsstrafe festzuhalten, zumal im vorliegenden Fall keine schwerwiegenden Gründe vorgebracht werden, welche eine Reduzierung fordern könnten.

Überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Fronreute durch die Gemeindeprüfungsanstalt 
- Vorstellung des Berichts und Stellungnahme
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat die Bauausgaben der Gemeinde Fronreute in den Jahren 2014 bis 2018 geprüft. Der Gemeinderat hat der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zum Prüfungsbericht zugestimmt.

Der Gemeinderat wurde mit der Vorlage des Prüfungsberichtes über das Prüfungsergebnis unterrichtet. Im Gemeinderat wurden die Prüfungsbemerkungen erläutert. Zu zwei Prüfungsbemerkungen muss die Gemeindeverwaltung eine Stellungnahme abgeben. Der Gemeinderat hat diesen Stellungnahmen inhaltlich zugestimmt.

Streuobstkonzept in der Gemeinde Fronreute
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute schlägt der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende vor, den Maßnahmen im Rahmen des Streuobstkonzeptes zuzustimmen.

Während des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende (Rechtskraft 2016) wurde im Rahmen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die Forderung des Landratsamtes Ravensburg an den Gemeindeverwaltungsverband gestellt, eine Streuobstwiesenkonzeption auszuarbeiten. Hintergrund dieser Forderung ist, dass auf vielen Flächen in den Gemeinden Fronreute und Wolpertswende, auf denen der Flächennutzungsplan potentielles Bauland ausweist, Streuobstbestände vorhanden sind und auch schon größere Bestände entfernt wurden, um Bauland zu erschließen.

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ravensburg ein Konzept entwickelt für konkrete Maßnahmen entwickelt. Als erste Maßnahme haben die Gemeinden Fronreute und Wolpertswende am Projekt „1000 Schnittige Obstbäume“ vom Landkreis Ravensburg teilgenommen. Hier wurden insgesamt ca. 200 Bäume auf den beiden Gemarkungen geschnitten. Die Gemeinden nehmen auch in Zukunft an den Förderprogrammen des Landratsamtes (Nachfolgeprogramm Schnittige Obstbäume) teil.

Weitere Maßnahmen wurden für die zukünftige Umsetzung festgelegt:

Der Gemeindeverwaltungsverband ermittelt, wie viele Streuobstbäume in den letzten acht Jahren wegen einer Bebauung entfernt worden sind. Diese Anzahl ist vom Gemeindeverwaltungsverband schnellstmöglich wieder zu pflanzen. Hierzu soll der Gemeindeverwaltungsverband Flächen, die im Eigentum der Gemeinden oder Flächen die langfristig gesichert oder gekauft werden können, vorschlagen. Das Landratsamt wird diese Flächen dann auf Eignung prüfen.

Der Gemeindeverwaltungsverband ermittelt, wie viele Streuobstbäume auf potentiellem Bauentwicklungsland gemäß Flächennutzungsplan stehen und bezieht diese Anzahl mit in die Flächenüberlegungen ein. Hier werden dann die Ersatzpflanzungen vorgenommen, sobald ein Baugebiet entwickelt wird und Streuobstbäume entfernt werden müssen. Es wäre wünschenswert, wenn man schon im Vorgriff einen Teil dieser Ersatzbepflanzung vornimmt. Für zwei potentielle Flächen auf der Gemarkung Fronreute wurden schon Gespräche mit den Eigentümern geführt. Diese haben grundsätzliches Interesse an einer langfristigen Verpachtung oder einem Verkauf an die Gemeinde.

Die Gemeinde bietet Baumschnittkurse für Obstbäume in Absprache mit den Obstfachwarten an. Die Gemeinde geht auf die Schulen und Kindergärten zu und versucht, Projekte rund um das Thema Streuobstwiese zu starten. Die Gemeinden versuchen, Streuobstbestände zu erwerben, die vom Eigentümer nicht mehr gepflegt werden und werten diese wieder auf. Ziel ist es insbesondere, alte Streuobstbestände zu erhalten. Die Gemeinden werden auch auf die Naturschutzverbände zugehen, um gemeinsame Projekte zu initiieren. In den nächsten Jahren sollen wieder Pflanzaktionen von Streuobstbäumen bezuschusst werden.

Erschließungsbeiträge Gewerbegebiet Brühl
- Beschluss über eine Abrechnungseinheit nach § 37 II KAG
Der Gemeinderat hat beschlossen, die beitragsfähigen Erschließungskosten für die erstmals herzustellenden Anbaustraße "Eyber Straße" und der im Bebauungsplangebiet liegende Abschnitt der Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Eyb gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 2 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Fronreute in der aktuell geltenden Fassung zusammengefasst zu ermitteln.

Im Gebiet des Bebauungsplans Gewerbegebiet Brühl (in Kraft getreten am 31.08.2018) werden mehrere einzelne befahrbare öffentliche Erschließungsanlagen hergestellt.

Diese sind die Stichstraße westlich der Wolpertswender Straße („Am Friedhof“) und die Stichstraße östlich der Wolpertswender Straße bis zur Wendefläche („Eyber Straße“) sowie die Anbaustraße die in nord-östlicher Richtung von der Eyber Straße in Richtung Eyb abzweigt. Grundsätzlich ist der Erschließungsbeitrag für jede Erschließungsanlage (Anbaustraße) gesondert abzurechnen. Gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 2 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Fronreute besteht aber auch die Möglichkeit, die beitragsfähigen Erschließungskosten für mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen zusammengefasst zu ermitteln (Abrechnungseinheit).

Voraussetzung hierfür ist, dass die einzelnen erstmals herzustellenden Anbaustraßen eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung des Baugebiets ermöglichen und miteinander verbunden sind. Im Gewerbegebiet Brühl kann nicht für alle Straßen eine Einheit beschlossen werden. Die Voraussetzungen für eine Abrechnungseinheit sind jedoch für die Eyber Straße und einen den Abschnitt der Gemeindeverbindungsstraße gegeben. Die Erschließungsstraße "Am Friedhof“ darf nicht in einbezogen werden, da die Anbaustraßen nicht direkt miteinander verbunden sind. Für die Straße „Am Friedhof“ wird der Erschließungsbeitrag separat ermittelt.

Erschließungsbeiträge Gewerbegebiet Brühl 
- Formaler Einbeziehungsbeschluss für das Retentionsbecken 
  (Entwässerungssystementscheidung)
Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Entwässerungssystementscheidung für das Gesamtentwässerungssystem des Gewerbegebiets Brühl herbeizuführen.

Die zur Straßenentwässerung der im Gewerbegebiet Brühl liegenden Straßen notwendigen Einrichtungen umfassen die in den Anbaustraßen verlegten Regenwasserkanäle, das Retentionsbecken sowie die Zuleitung zum und die Ableitung vom Retentionsbecken in den Gehrenbach. Insgesamt bilden diese Leitungen und Einrichtungen ein räumlich abgegrenztes Entwässerungssystem für das anfallende Oberflächenwasser im Gewerbegebiet.

Die auf die Straßenentwässerung entfallenden Herstellungskosten dieses technisch abgegrenzten Entwässerungssystems sind nach § 35 KAG beitragsfähiger Erschließungsaufwand. Die Herstellungskosten werden nach einem Durchschnittssatz den Anbaustraßen zugeordnet und in den Erschließungsbeitrag einberechnet.

Das Retentionsbecken liegt nicht innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen des Bebauungsplans und darf nicht in die Erschließungsbeitragsberechnung einbezogen werden. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eröffnet daher die Möglichkeit, zusätzlich Kosten für die Herstellung außerhalb der Erschließungsanlage gelegener Anlagenteile in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einzubeziehen. Voraussetzung hierfür ist eine von der Gemeinde vor Entstehung der sachlichen Beitragspflichten getroffene "Entwässerungssystementscheidung", die zur Ermittlung des Herstellungsaufwands für die Straßenoberflächenentwässerung auf ein funktionsfähiges, räumlich und technisch abgegrenztes Entwässerungssystem oder auf das Gesamtentwässerungssystem abstellt. In diesen Fällen werden die beitragsfähigen Kosten für die erstmalige Herstellung der Straßenoberflächenentwässerung als Durchschnittssatz aus dem jeweiligen Entwässerungssystem berechnet. Mit der Systementscheidung werden die Kosten für Einrichtungen, die außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen liegen, jedoch für die Entwässerung der Anbaustraßen erforderlich sind, zu einem für die Beitragsberechnung einheitlichen System zusammengefasst.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute 
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeindeverwaltung sind Spenden in Höhe von 608,00 EUR für den Bau der neuen Brücke im Schenkenwald eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme dieser Spenden bestätigt.