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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 19. November 2018

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 19. November 2018 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Ausbau und Umbau Grundschule Blitzenreute
- Vorstellung von Planungsvarianten
- weitere Vorgehensweise
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat die Planungsvarianten beraten und beschlossen, die Variante der Minimalinstandsetzung der bestehenden Turnhalle nicht weiter zu verfolgen. Auch der zukünftige Bewegungsraum wird nicht als Versammlungsstätte gebaut. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen weiterzuführen und mit dem Land Baden-Württemberg abzustimmen.

Für die Beratungen zum Ausbau und Umbau der Grundschule Blitzenreute wurde eine Projektgruppe gebildet. Dieser Projektgruppe gehören neben den Mitgliedern der Verwaltung und des Architekturbüros an: Rektorin Frau Straub, die Vorsitzende des Sportvereins Frau Guthörl, die Gemeinderäte Schmieder, Maurer, Denzler und Scherrieb.

Mit dem beabsichtigten Umbau und des Anbaus an die Grundschule kommt es zu Schnittstellen zur Turnhalle. Die Halle kann deshalb nicht außen vor oder unberücksichtigt bleiben. Dies bedeutet, dass die Turnhalle bei einem Umbau der Schule auf jeden Fall in die Hand genommen werden muss. Für die Fertigung des Baugesuchs ist eine Beschlussfassung dahingehend notwendig, was mit der Turnhalle passiert.

Von MLW Architekten wurden verschiedene Varianten untersucht und eine überschlägige Kostenschätzung vorgelegt.

1. Minimalinstandsetzung der bestehenden Halle

Variante 1A - keine Versammlungsstätte, keine Schulfeste etc.       315.080,00 EUR

Variante 1B - Nutzung als Versammlungsstätte

Hinweis: Die Gemeinde trägt das Risiko, dass die Halle insgesamt nicht den geltenden Sicherheitsbestimmungen nach Din 18032, der ASR und der GUV- Unfallkasse entspricht (kein Prallschutz, keine ebenen Wandoberflächen, keine Torabsturzsicherung etc.).

Die Versicherung haftet nicht!                                                            647.710,00 EUR

2. Komplettsanierung der bestehenden Halle mit ca. 288 m²

Varianten 2A/B: Sanierung der bestehende Sporthalle in vorhandener Größe, die im Untergeschoss untergebrachten Sonderräume Werken  und Kreativ werden saniert, allerdings muss ein neuer Standort für den Server gefunden werden und es fehlen Lager und Lehrmittelräume.

Variante 2A - keine Versammlungsstätte, keine Schulfeste etc.                  

  941.120,00 EUR

Variante 2B - Nutzung als Versammlungsstätte      

                                                                                                          1.174.710,00 EUR

 

Variante 2C: - Umbau der bestehenden Halle circa 183 m², Abtrennen eines Bewegungsraums aus der Sporthalle, im Hanggeschoss zusätzlich Lehrmittelraum, Einbau einer Zwischendecke über Flur und Lehrmittelraum, im Erdgeschoss Sonderraum Werken, Anbau einer Fluchttreppe.

                                                                                                          1.200.530,00 EUR

3 . Neubau Bewegungsraum mit ca. 199 m² , 3,80 m Raumhöhe ,vorbereitet für eine Aufstockung, keine Sportfeldmaße

Variante 3A - keine Versammlungsstätte, keine Schulfeste etc.       832.430,00 EUR

Variante 3B - Nutzung als Versammlungsstätte                                851.250,00 EUR

Variante 3 C- Die bestehende Sporthalle wird abgebrochen. Anbau eines zweigeschossigen Gebäudeteils: Bewegungsraums mit Zwischenbau im Hanggeschoss, Obergeschoss mit Sonderräumen Werken und Kreativraum.                                     1.383.050,00 EUR

Für die Verwaltung und den Gemeinderat ist klar, dass die Variante 1 , eine Minimalinstandsetzung der bestehenden Halle , nicht in Frage kommt. Falls die Sanierung der bestehenden Halle oder der Neubau eines Bewegungsraums nicht finanzierbar ist, würde es bedeuten, dass die Halle aufgrund der baulichen Gegebenheiten geschlossen werden muss.

Die Stilllegung der bisherigen Halle würde auch Kosten in Höhe von 128.032,00 EUR bedeuten. Deshalb scheidet dies auch für den Gemeinderat aus.

Sanierung der bestehenden Grundschule

Für Bauabschnitte im Untergeschoss, den Einbau der Treppen und eines Aufzuges und für die Sanierung des Altbaus und die Digitalisierung der Schule wurde ein Zuschussantrag gestellt und Zuschussmittel in Höhe von 501.000,00 EUR bewilligt. Die Maßnahmen, welche über die Mittel der Sanierung notwendig und umgesetzt werden, werden im Laufe der weiteren Beratungen noch festgelegt. Für den Neubau wird ein Antrag auf Schulbaufördermittel gestellt.

Überarbeitung der Grundrissplanung für den geplanten Anbau

Zusammen mit Rektorin Straub wurde die Grundrissplanung der Schulräume hinsichtlich ihrer Nutzung, Funktion und Ausstattung geprüft. Bezüglich des Wettbewerbsentwurfs wurden folgende Räume modifiziert: Der Raum der verlässlichen Grundschule wird statt 36 m² mindestens 60 m² groß. Das Lehrerzimmer wird auf 110 m² mit einer Teeküche vergrößert. Die Größe des Personalraumes für den Kindergarten wurde hinsichtlich einer möglichen Möblierung für 18 Personen überprüft. Durch eine mobile Trennwand soll der Musikraum in die Aula erweiterbar sein, so dass der gesamte Flurbereich als Veranstaltungsfläche genutzt werden kann.

Die Mensa wurde hinsichtlich der Bestuhlung mit 80 Sitzplätzen, davon 30 Kindergartenkinder überprüft. Die Kindergartenkinder sollen dabei in einem optisch und akustisch getrennten Bereich sitzen. Eine außerschulische Nutzung der Mensa wird nicht möglich sein. Die Verteilerküche wurde hinsichtlich ihrer Anforderungen an Größe und Bedarf an Neben- und Personalräumen geprüft.

Der Gemeinderat hat bezüglich der Studie zur Sanierung der Sporthalle folgende Varianten ausgeschlossen:

Varianten 1A +1B  (Minimalsanierung)

Variante 4 – Stilllegung

Variante 2B (Versammlungsstätte)

Variante 3B (Versammlungsstätte)

Die verbleibenden Varianten werden nun bezüglich Kosten im Bereich Sanierung im Bestand und Erweiterung weiter untersucht. Die Planvarianten 2A/2C und 3A/3C werden hinsichtlich der Fördermittel mit dem Regierungspräsidium Tübingen abgestimmt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der nichtöffentlichen Sitzung am 22.10.2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Bauplatzvergabe der Einfamilien- und Doppelhäuser im Baugebiet Dornacher Ried in Blitzenreute

Im Baugebiet Dornacher Ried wurden 26 Bauplätze nach dem Bewerbungsverfahren nach dem so genannten „Einheimischen Modell“ vergeben. Dieses „Einheimischenmodell“ ist Ausfluss eines Urteils des EuGH, welches die Kommunen anwenden müssen. In diesem Urteil wurde festgesetzt, dass besonders vermögende oder einkommensstarke Bauplatzbewerber nicht zum Zuge kommen dürfen, da die von den Gemeinden veräußerten Bauplätze als subventioniert gelten.

Nach der Vergabe wurden von der Verwaltung alle Bewerber angeschrieben, an welche ein Bauplatz vergeben wurde. Alle nicht berücksichtigten Bauplatzinteressenten werden dahingehend informiert, dass sie bei dieser Vergaberunde nicht zum Zug gekommen sind. Falls ein Bauplatzinteressent den angebotenen Bauplatz nicht kaufen möchte, wird sich die Gemeinde bei den noch nicht zum Zug kommen Bauplatzinteressenten wieder melden.

Weiter hat der Gemeinderat die Vergaberichtlinien von Baugrundstücken gegen Höchstgebot im Baugebiet Dornacher Ried beschlossen. Von den insgesamt 39 Bauplätzen im Wohnbaugebiet werden 10 Bauplätze gegen Höchstgebot vergeben. Das Mindestgebot liegt bei dem vom Gemeinderat beschlossenen Quadratmeterpreis.

Einziges Vergabekriterium ist der gebotene Bauplatzpreis und der Bewerber darf nicht schon im „ Einheimischen Modell“ zum Zug gekommen sein. Bei gleichem Höchstgebot entscheidet das Los.

Die Frist zur Abgabe eines Angebotes zur Angebotseröffnung ist in den nächsten Wochen.

Bauplatzvergabe der Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Dornacher Ried in Blitzenreute

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 9. Juli 2018 beschlossen, die Bauplätze für die Mehrfamilienhäuser im Baugebiet „Dornacher Ried“ in Blitzenreute an zwei Bauträger zu vergeben.

Die Verwaltung hat insgesamt 17 Bauträger angeschrieben. Für die Vergabe der Bauplätze waren folgende Bewertungskriterien vom Gemeinderat festgelegt worden: Als Mindestgebot sind 360,00 EUR/m² festgesetzt. Höhere Gebote wurden bei der Vergabe punktemäßig gewertet. Vorzulegen war ein städtebauliches Konzept mit Ansichten der geplanten Gebäude und ein evtl. innovatives energetisches Konzept sowie eine einfache Baubeschreibung. Verpflichtend ist der Einbau von Aufzügen in die Gebäude und des Weiteren sind die notwendigen Stellplätze vollständig in einer Tiefgarage unterzubringen.

Acht Bewerbungen wurden eingereicht, dabei erfüllen drei Bewerbungen nicht die Vorgaben des Gemeinderates und scheiden daher aus. Diese drei Bewerbungen lagen auch unter dem Höchstgebot.

Die Bauplätze wurden an die Firmen Klaus Wiedemann, Bau Projektmanagement GmbH aus Berg und Port Bau GmbH aus Ravensburg vergeben.

Skulpturenprojekt Robert Schad Bibersee/Häcklerweiher
- Beteiligung der Gemeinde

Der Freundeskreis Skulpturenprojekt Robert Schad 2019 e. V. fragt an, ob die Gemeinde Fronreute Teil des Kunstprojektes "von Ort zu Ort" sein möchte. Das Skulpturenprojekt des international bekannten Bildhauers Robert Schad sieht vor, nächsten Mai an besonderen Orten in Oberschwaben seine Kunstwerke aufzustellen. Zur Finanzierung werden Gemeinden wie auch andere Sponsoren angefragt. Wenn die Gemeinde Teil des Kunstprojektes werden möchte, wird ein Kostenbeitrag von 2.000,00 EUR erwartet.

Der Gemeinderat hat in den Sitzungen am 20.10.2018 und 19.11.2018 beschlossen, das Skulpturenprojekt Robert Schad von Seiten der Gemeinde Fronreute mit einem Betrag von 1.000,00 EUR zu unterstützen.

Baugesuche

Flst. 324+324/1, Fronreute-Blitzenreute
Neubau Produktions- und Lagerhalle mit Verwaltungsräumen und Betriebsleiterwohnung

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau einer Produktions- und Lagerhalle mit Verwaltungsräumen und Betriebsleiterwohnung. Der gesamte Hallenkomplex solle eine Fläche von ungefähr 1330 Quadratmetern einnehmen.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Brühl“. Bei dem eingereichten Antrag wird die Baugrenze im nordöstlichen Bereich auf einer Fläche von ca. 2 m² überschritten. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

Flst. 1060/23, Meretsreute 24, Fronreute- Fronhofen
Wohnhausneubau mit Garage

Gegen das Bauvorhaben, Wohnhausneubau mit Garage, Flst.1060/23, Meretsreute 24, 88273 Fronreute, bestehen keine Bedenken. Einer Befreiung bezüglich der Erhöhung des Kniestockes auf 0,74 Meter, der abweichenden Dachneigung (30 anstelle von maximal 28 Grad), der Höhe und der Dachform der Garage und der Farbe der Dacheindeckung wurde gemäß § 56 Absatz 5 Landesbauordnung Baden-Württemberg, erteilt.

Die Bauherren planen den Neubau eines Wohnhauses mit Garage. Das bisher bestehende Gebäude wurde bereits verfahrensfrei abgebrochen. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Meretsreute“.

Bei dem eingereichten Antrag werden nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten, sodass Befreiungen notwendig sind.

Anhand einer Straßenabwicklung (Straßenansicht) ist zu erkennen, dass das geplante Gebäude sich gut in die Bestandbebauung einfügt und auch höhenmäßig nicht ausreißt.

Flst.1694, Leimäcker 6, Fronreute- Blitzenreute
Errichtung eines Carports in Holzkonstruktion

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports in Holzkonstruktion, auf dem Flurstück 1694, Leimäcker 6, 88273 Fronreute wurde erteilt.

Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Überschreitung der Baugrenze im Norden und der Überschreitung der Grundflächenzahl für Garagen und Carports auf einer Fläche von 20 Quadratmetern wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Errichtung eines Carports. Dieser soll eine Länge von 7 Meter und eine Breite von 6,3 Meter haben und an die bestehende Garage angebaut werden. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Leimäcker“.

Bei dem eingereichten Antrag wird die Baugrenze im Norden mit dem Dachvorsprung auf einer Gesamtfläche vom circa 5 Quadratmetern überschritten. Zudem wir die zulässige Grundflächenzahl für Garagen und Carports um 20 Quadratmeter überschritten. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

Flst. 46, Malmishaus 7, 88273 Fronreute
Anbau einer Wohnung mit Einliegerwohnung an das bestehende Bauernhaus und Umnutzung des Schuppens zur Unterbringung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau einer Wohnung mit Einliegerwohnung an das bestehende Bauernhaus und Umnutzung des Schuppens zur Unterbringung der Hackschnitzelheizung, auf dem Flst. 46, Malmishaus 7, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Der Bauherr plant den Anbau einer Wohnung und einer Einliegerwohnung an das bestehende Bauernhaus. Den Abriss für den momentan noch bestehenden Ökonomieteil hat der Bauherr im Kenntnisgabeverfahren angezeigt. Der Abbruch kann ab dem 28.11.2018 erfolgen.

Der bestehende Schuppen soll zur Unterbringung der Hackschnitzel umgenutzt werden.

Das Vorhaben ist nicht privilegiert. Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 4 Nr. 6 Satz 2 Baugesetzbuch zur Anwendung. Hiernach kann in begründeten Einzelfällen die Neuerrichtung eines Gebäudes, welches im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 (landwirtschaftliche Privilegierung) entstanden ist und einer anderen Nutzung zugewiesen werden soll, möglich sein. Voraussetzung hierfür ist es, dass das ursprüngliche Gebäude vom äußeren Erscheinungsbild auch zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert ist, keine stärkere Belastung des Außenbereichs zu erwarten ist und die Neuerrichtung auch mit nachbarlichen Interessen vereinbar ist.

Bei der Neuerrichtung ist darauf zu achten, dass die Kubatur und das äußere Erscheinungsbild des ursprünglichen Gebäudes im Wesentlichen erhalten bleibt. Beim vorliegenden Bauantrag soll das neu zu errichtende Gebäude zwar ca. 7 Meter kürzer sein, jedoch wurde darauf geachtet, dass der Hof weiterhin als „Eindachhof“ besteht (durchgängiger First). Bei der Fassadengestaltung ist darauf geachtet worden, dass der Charakter einer Hofstelle beibehalten wird. Somit sind alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Für die Umnutzung des Schuppens zur Unterbringung  der Hackschnitzelheizung kommt daher der § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zur Anwendung.

Hiernach ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

-       Das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz

-       Die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,

-       Das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässiger Weise errichtet worden

-       Das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes

-       Es wird die Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebes im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 erforderlich.

Auch diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Ersatzbeschaffung einer Feuerlöschpumpe für die Freiwillige Feuerwehr Fronreute, Abteilung Blitzenreute
Der Gemeinderat hat einer Ersatzbeschaffung einer gebrauchten Pumpe zugestimmt und einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.600,00 EUR zugestimmt.

Die Feuerlöschpumpe TS8 der Abteilung Blitzenreute aus dem Baujahr 1964 ist auf dem Löschgruppenfahrzeug LF 10 verbaut. Die Pumpe ist defekt. Eine Ersatzbeschaffung ist notwendig, um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Blitzenreute sicherzustellen. Der Gemeinderat hat einer Ersatzbeschaffung einer gebrauchten Pumpe zugestimmt.

Kauf eines Salzstreuers für den Bauhof
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung eines Zweikammerstreuers für das Räumfahrzeug (John Deere) als Ersatzbeschaffung für den vorhandenen Rauch-Streuer in Höhe von 19.754,00 EUR zu.

Der vorhandene Rauch Winterdienststreuer wurde im Jahr 2004 neu angeschafft. Bis zur Anschaffung des Streuers war das Streuen nur mit dem Kommunalfahrzeug (Hansa) möglich. Es handelt sich hierbei um einen Einkammerstreuer ohne Wegeabhängkeit, Zapfwellenantrieb für den Streuteller und das Rührwerk sowie mechanischer Streumengen- und Streubreitenverstellung. Dies bedeutet, dass nur ein Streumedium ausgebracht werden kann oder Splitt und Salz müssen zuvor aufwendig gemischt werden. Ohne eine Wegeabhängigkeit kann der Streuer die Streumenge bei zu- und abnehmender Fahrgeschwindigkeit nicht anpassen. Das heißt, es wird entweder zu viel oder zu wenig gestreut. Selbst bei Stillstand des Fahrzeuges läuft der Streuer weiter. Die Streumenge und –breite können während der Fahrt nicht verstellt werden, da diese am Streuer manuell durch Anschläge eingestellt werden müssen. Der vorhandene Streuer ist nicht zeitgemäß und war auch noch nie auf dem Stand der Technik.

Als Ersatzbeschaffung ist ein Zweikammerstreuer vorgesehen. Hierfür wurden drei Angebote eingeholt. Wirtschaftlichstes Angebot ist ein Angebot der Firma BayWa aus Biberach zu einem Gesamtpreis in Höhe von 19.754,00 EUR.

Beim angebotenen Streuer handelt es sich um einen Kugelmann-Zweikammerstreuer aus Edelstahl in Serienausstattung mit einem Fassungsvermögen vom 1,35 m³, elektro-hydraulischem Antrieb, voll-wegeabhängiger Steuerung und Bedienung über einen Streucomputer mit allen Soll- und Istwerten bezüglich der Streugutausbringung.
Durch das Zweikammersystem können Salz und Splitt getrennt voneinander eingefüllt und beim Streuen getrennt oder zusammen ausgebracht werden. Das bedeutet, dass der Fahrer das Mischverhältnis von Splitt und Salz immer den jeweiligen Straßenverhältnissen anpassen kann. Die vom Fahrer gewählten Werte werden durch die Wegeabhängigkeit genau beibehalten, egal ob hierbei langsam oder schnell gefahren wird. Bei Stillstand des Schleppers wird der Streuvorgang unterbrochen und die Förderschnecken stehen ebenfalls still. Setzt sich der Schlepper wieder in Bewegung, setzt der Streuvorgang automatisch wieder ein.Da eine Brückenbildung vermieden wird; ist mit einer Einsparung von Streugut von ca. 1/3 zu rechnen.

Aufstockung Kinderhaus St. Magnus in Staig
- Vergabe von Arbeiten: Holzbau, Dachabdichtung, Flaschnerarbeiten und Fensterbau

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Baumaßnahmen jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter zu.

In öffentlicher Ausschreibung nach VOB wurden die Gewerke Zimmerei- und Holzbauarbeiten, Dachabdichtung und Klempnerarbeiten sowie die Fenster- und Verglasungsarbeiten zur Aufstockung des Kindergartens St. Magnus Staig ausgeschrieben. Die Submission ergab folgendes Ergebnis:
Zimmerei- und Holzbauarbeiten
Für dieses Gewerk gingen 3 Angebote ein.

- Zimmerei Werner Schnetz, Fronreute        346.112,24 EUR (brutto)
- Bieter B                                                       349.372,14 EUR (brutto)
- Bieter C                                                       377.787,17 EUR (brutto)

Wirtschaftlichster Bieter ist die Zimmerei Werner Schnetz aus Fronreute mit einer Angebotssumme in Höhe von 346.112,24 EUR (brutto).

Dachabdichtung und Klempnerarbeiten
Für dieses Gewerk gingen 5 Angebote ein.

- Firma Holl, Ravensburg                                83.324,56 EUR (brutto)
- Bieter B                                                       101.154,19 EUR (brutto)
- Bieter C                                                       111.398,28 EUR (brutto)
- Bieter D                                                         88.833,51 EUR (brutto)
- Bieter E                                                       109.630,00 EUR (brutto)

Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Holl aus Ravensburg mit einer Angebotssumme in Höhe von 83.324,56 EUR (brutto).

Fenster und Verglasung
Für dieses Gewerk gingen 5 Angebote ein

- Firma Thaler, Aulendorf                              104.344,56 EUR (brutto)
- Bieter B                                                       163.910,12 EUR (brutto)
- Bieter C                                                       107.397,40 EUR (brutto)
- Bieter D                                                       137.397,40 EUR (brutto)
- Bieter E                                                       144.740,59 EUR (brutto)

Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Thaler aus Aulendorf mit einer Angebotssumme in Höhe von 104.344,56 (brutto).

Öffentlicher Personennahverkehr Linie 10 von Ravensburg, Berg nach Fronhofen, Fleischwangen und Ebenweiler
- Vertragsverlängerung
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat stimmt der Vertragsverlängerung zwischen Omnibus Grabherr GmbH und den Gemeinden zur Bezuschussung der Linie 10 bis zum 31.12.2021 zu.

Der Gemeinderat stimmt der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Fronreute mit zur Zeit jährlich 13.682,04 EUR zu. Die Kosten werden analog der genehmigten Fahrpreise Bodo dynamisiert. Die Vertragsverlängerung wird auf die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2021 abgeschlossen.

Die Linie 10 verkehrt von Ravensburg über Berg, Weiler, Kellenried, Dietenhofen, Ebenweiler, Baienbach, Fronhofen, Ebenweiler  nach Fleischwangen und zurück.

Zwischen der Omnibus Grabherr GmbH, Waldburg und den Gemeinden Berg, Fronreute, Ebenweiler und wurde am 11.12.2013 ein Vertrag über die Bezuschussung des öffentlichen Linienverkehrs auf der Linie 10 geschlossen.

Gemäß diesem Vertrag beteiligen sich die Gemeinden mit einem monatlichen Betriebskostenzuschuss.

Die monatlichen Betriebskostenzuschüsse wurden im Jahr 2014 wie folgt aufgeteilt:

Berg                            1.460,60 EUR
Fronreute                    1.043,29 EUR
Ebenweiler                     486,86 EUR
Fleischwangen              312,98 EUR

Im Vertrag ist vereinbart, dass sich die Zuschusshöhe an die jährliche Fahrpreiserhöhung des Verkehrsverbundes Bodo angepasst.

Der monatliche Betriebskostenzuschuss der Gemeinde Fronreute beträgt somit seit 01.01.2018 1.140,17 EUR, jährlich 13.682,04 EUR.

Dieser Vertrag läuft nach einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren zum 31.12.2018 aus.
Der Vertrag soll um drei Jahre verlängert werden.

Aufgrund der vorliegenden Fahrgastzahlen hält es die Verwaltung für gerechtfertigt, sich weiterhin am Angebot der Linie 10 zu beteiligen. Die Firma Omnibus Grabherr ist ein sehr verlässlicher Partner, der sich so weit es geht auf die Wünsche und Vorstellungen der Gemeinden einlässt (siehe auch die neuen Überlegungen zu den Nachtfahrten).

Durch den Landkreis wird noch dieses Jahr die Erstellung einer Nahverkehrskonzeption in Auftrag gegeben. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit 31.12.2021 sollen hier Ergebnisse vorliegen, welche dann in neue Vertragsverhandlungen einfließen können.

Die Dynamisierung der Finanzierungskosten analog der genehmigten Fahrpreise Bodo ist aus Sicht der Verwaltung ein gerechter Index für beide Vertragsparteien. Da bei der Fahrpreisgestaltung auch Vertreter des Landkreises und der Kommunen mit am Verhandlungstisch sitzen, sind hier keine negativen Ergebnisse zu erwarten.

Öffentlicher Personennahverkehr
- Linie 10 - Angebot zur Einführung von Nachtfahrten am Freitag und Samstag
- Beschlussfassung

Das Angebot vom 06.11.2018 von Omnibus Grabherr über Nachtfahrten wird zum Angebotspreis von 27.800,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren angenommen. Die Kostenaufteilung zwischen den Gemeinden Berg und Fronreute beträgt je 50 %. Das Fahrtenangebot wird angeboten mit Fahrplanwechsel ab 14.12.2018.

Die Linie 10 verläuft von Ravensburg über Berg, Ettishofen, Weiler nach Fronhofen, Fleischwangen und Ebenweiler. Die letzte Busfahrt derzeit von Ravensburg Richtung Fronhofen ist freitags um 19:21 Uhr und samstags um 18:21 Uhr.

Die letzten Busfahrten sind derzeit von Ravensburg Richtung Blitzenreute auf der Linie 7573 RAB freitags um 18:20 Uhr und 20:20 Uhr, samstags um 18:20 Uhr. Auf der Linie Firma Hagmann gibt es freitags und samstags ab 23:30 Uhr eine Nachtfahrt von Ravensburg über Weingarten, Mochenwangen, Wolpertswende, Blitzenreute und Staig. Dabei werden Baienbach und Fronhofen nicht angefahren.

Die Gemeinden Berg und Fronreute haben Omnibus Grabherr um ein Angebot für Abend- bzw. Nachtfahrten auf der Linie 10 gebeten. Das Angebot wurde erweitert über eine Weiterfahrt von Weiler nach Staig und Blitzenreute über Baienbach nach Fronhofen. Durch diese interkommunale Zusammenarbeit können die Kosten auf die beiden Gemeinden Berg und Fronreute aufgeteilt werden. Das Angebot von Nachtfahrten allein für die Gemeinde Fronreute wäre ohne eine Beteiligung der Gemeinde Berg nicht möglich.

Omnibus Grabherr ist nach Verhandlungen eine Linienführung von Ravensburg, Berg; Ettishofen, Weiler und dann über Staig, Blitzenreute, Baienbach nach Fronhofen gelungen. Damit entsteht für alle Bürger der Gemeinde Fronreute ein attraktives Angebot an Nachtfahrten. Die Kosten für 3 Nachtfahrten am Freitag und 4 Nachtfahrten am Samstag betragen 27.800,00 EUR +7 % Mehrwertsteuer = 29.746,00 EUR. Die Gemeindeverwaltungen Berg und Fronreute schlagen eine Kostenaufteilung zu je 50 % vor.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dieses Angebot für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren anzunehmen.

Und so sieht der Fahrplan für die Nachtfahrten auf der Linie 10 ab 14.12.2018 voraussichtlich aus:

Abfahrten in Ravensburg über Berg, Weiler, Staig, Blitzenreute, Baienbach, Fronhofen:
Freitags um 19:21 Uhr, 22:30 Uhr, 23:45 Uhr und 1:00 Uhr
Samstags um 20:21 Uhr, 22:30 Uhr, 23:45 Uhr und 1:00 Uhr

Abfahrten von Fronhofen, Baienbach, Blitzenreute, Staig, Weiler, Berg nach Ravensburg
Freitags um 19:58 Uhr, 23:01 Uhr, 0:16 Uhr und 1:31 Uhr
Samstags um 20:57 Uhr, 23:01 Uhr, 0:16 Uhr und 1:31 Uhr

Nun sind alle aufgefordert, diese neue Angebot auch in Anspruch zu nehmen! 

Glasfaserausbau in der Ortschaft Blitzenreute
- Sachstandsbericht

Von Bund und Land wurde jetzt ein Sonderprogramm zum Breitbandausbau von Schulen und Kindergarten mit einer Förderquote bis zu 90 % angekündigt. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, ist der Anschluss aller Schulen und Kindergärten in der Gemeinde Fronreute an die Glasfaser notwendig. In diesem Zug könnten auch die Wohnbaugebiete Leimäcker und Biegenburg, welche bislang über gar keinen Breitbandanschluss verfügen, angeschlossen werden. Jetzt muss nur noch abgewartet werden, wie die Formalitäten für die Antragstellung sein werden.

Als weitere Maßnahme ist der Ausbau der Glasfaserstrecke, ausgehend von der Raiffeisenstraße über die Schwommengasse, Rathaus, Dorfgemeinschaftshaus mit dem Anschluss des Neubaugebietes Dornacher Ried geplant. Auch für diese Maßnahmen müssten Zuschussmittel beantragt werden. Es wird aber ein hoher Eigenanteil der Ausbaukosten bei der Gemeinde Fronreute verbleiben. Da von Seiten der Deutschen Telekom AG kein Ausbau der Breitbandversorgung in den Ortschaften Staig und Blitzenreute vorgesehen ist, kann der Glasfaserausbau nur über den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg auf Kosten der Gemeinde Fronreute erfolgen, mit dem Ziel, jedes Wohnhaus in der Gemeinde an die Glasfaser anzuschließen.

Einführung Neues Kommunales Haushaltsrecht (Doppik)
- Festlegung der Gliederung in Teilhaushalte

Der Gemeinderat beschließt, den kommunalen Gesamthaushalt produktorientiert in drei Teilhaushalte zu gliedern.

Nach derzeitiger Rechtslage sind alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg dazu verpflichtet bis spätestens 01.01.2020 vom bisherigen Buchführungsstil der Kameralistik auf die kommunale Doppik umzustellen. Die Gemeinde Fronreute wird das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) bis zum 01.01.2019 einführen.

Festlegung der Gliederung in Teilhaushalte durch den Gemeinderat
Nach § 4 GemHVO ist im Neuen kommunalen Haushaltsrecht der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Ein Teilhaushalt besteht aus Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt und bildet ein Budget (Bewirtschaftungseinheit). Alle Teilhaushalte werden dann zum Gesamtergebnis- bzw. Gesamtfinanzhaushalt zusammengefasst und beinhalten damit die Summen der in den Teilhaushalten enthaltenen Produkte. Die Teilhaushalte sind produktorientiert entweder nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation abzubilden. Diese Ermessensentscheidung steht nach Auffassung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Zusammenhang mit der kommunalpolitischen Haushaltssteuerung und liegt somit in der Zuständigkeit des Gemeinderates.

Bei produktorientierter Gliederung des Haushalts richten sich Haushaltsplanung und Jahresrechnung nach dem ebenfalls vom Gemeinderat zu beschließenden Produktplan. Haushaltsaufbau und Haushaltsgliederung müssen hier künftig nur dann angepasst werden, wenn neue Aufgaben wahrgenommen würden und damit neue Produkte zum Tragen kämen. Im Gegensatz hierzu muss bei einer organisationsbezogenen Gliederung bei jeder Änderung der Organisation und jeder Änderung in der Aufgabenzuordnung der Haushaltsaufbau und die Haushaltsgliederung angepasst werden. Dazu käme, dass die organisationsbezogene Gliederung für sich allein nicht ausreichend ist. Nach § 4 Abs. 5 GemHVO muss bei organisationsbezogener Haushaltsgliederung zusätzlich für den Haushaltsplan und für die Jahresrechnung eine Übersicht über die Zuordnung der Produktbereiche und Produktgruppen zu den einzelnen Teilhaushalten und eine Übersicht über die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts zu dem verbindlich vorgegebenen Produktplan erstellt und als Anlage dem Haushaltsplan und der Jahresrechnung beigefügt werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Teilhaushalte produktorientiert zu bilden. Mehrere Produktbereiche können zu einem Teilhaushalt zusammengefasst werden. Die Produktbereiche und Produkte sind auf Grundlage des „Kommunalen Produktplans Baden-Württemberg“ in der Haushaltsgliederung darzustellen. Der Haushalt wird in drei Teilhaushalte gegliedert.

Teilhaushalt 1 "Innere Verwaltung"
Der THH1 bündelt alle internen Produktgruppen/Produkte, die von einer Verwaltungseinheit für die andere Verwaltungseinheit erbracht werden. Bei diesen Produkten werden keine direkten sondern indirekte Leistungen an den Bürger erbracht. Hierunter fallen Service-und Steuerungsprodukte wie Gemeinderat, Organisation, Personalwesen, Finanzverwaltung, Gebäudemanagement, Grundstücksverwaltung, Bauhof etc.

Teilhaushalt 2 "Serviceleistungen für die Bürger"
Der THH2 fasst alle externe Produkte (die für die Abnehmer außerhalb der Verwaltung, für die Bürger, erbracht werden) zusammen. Externe Produkte (Produktbereiche 12-57). Hierunter fallen alle Produkte, die nicht in den THH1 bzw. THH3 enthalten sind

Teilhaushalt 3 "Allgemeine Finanzwirtschaft"
Der THH3 entspricht dem kameralen Einzelplan 9 und stellt die Finanzierungstätigkeit (Anteil an der Einkommenssteuer, Anteil der Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und der kommunale Finanzausgleich und die entsprechenden Umlagen) dar.

Kreditaufnahme für den Kernhaushalt der Gemeinde
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1.000 000 Mio. EUR beschlossen.

In der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sind für den Kernhaushalt der Gemeinde Fronreute  Kreditaufnahmen in Höhe von 2.000.000 EUR vorgesehen und auch durch die Rechtsaufsicht genehmigt.

Anhand der Hochrechnung für das Haushaltsjahr 2018 mit der Besonderheit, dass im Rahmen des letzten kameralen Jahresabschlusses keine Haushaltsreste gebildet werden hat der Gemeinderat beschlossen, von der o. g. Kreditermächtigung zunächst 1.000.000 EUR an Kredite bei der LBBW zu einem Zinssatz von 1,74 % aufzunehmen und diesen über eine Laufzeit von 30 Jahren zu tilgen.

Kreditaufnahme Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 250.000 EUR beschlossen.

In der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sind für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Fronreute Kreditaufnahmen in Höhe von 250.000 EUR vorgesehen und auch durch die Rechtsaufsicht genehmigt.

Anhand der Hochrechnung für das Haushaltsjahr 2018 hat der Gemeinderat beschlossen, die volle Kreditermächtigung von 250.000 EUR an Kredite bei der LBBW zu einem Zinssatz von 1,43% aufzunehmen und diesen über eine Laufzeit von 20 Jahren zu tilgen.

Gutachterausschuss
- Bestellung der Gutachter

Der Gemeinderat hat die Mitglieder des Gutachterausschusses neu bestellt.

Die Amtszeit der derzeit bestellten Mitglieder des Gutachterausschusses läuft zum 31. Dezember 2018 aus. Es ist deshalb notwendig, die Mitglieder des Gutachterausschusses neu zu bestellen. Die Gutachter werden auf vier Jahre bestellt. Die Wahlperiode dauert vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022.

Der Gutachterausschuss setzt sich für die kommende Periode wie folgt zusammen:

Vorsitzender                                            Robert Scherrieb, Blitzenreute
Stellvertretender Vorsitzender                Helmut Schwegler, Blitzenreute
Gutachter                                                Klaus Schnetz, Fronhofen
Gutachter                                                Klaus Matzenmiller, Blitzenreute
Gutachter                                                Markus Trautmann, Fronhofen

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat hat der Annahme einer Spende von 100,00 EUR für den Frederick-Lesetag an der Grundschule Blitzenreute zugestimmt.