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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 20. November 2017

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 20. November 2017 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der nichtöffentlichen Sitzung am 23.10.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Antrag auf Reduzierung einer Vertragsstrafe
Ein im Jahr 2013 erworbenes Baugrundstück im Baugebiet Breite in Fronhofen soll verkauft werden. Im Kaufvertrag ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 8.685,00 EUR festgesetzt, wenn das Grundstück ab Kaufvertragsabschluss innerhalb der nächsten zehn Jahre verkauft wird. Der Gemeinderat kann einen Nachlass gewähren bzw. die Vertragsstrafe reduzieren. Der Gemeinderat hat im März 2017 beschlossen, die Vertragsstrafe für den vorzeitigen Verkauf des Baugrundstückes auf 7.000,00 EUR festzusetzen. Der Antrag auf Reduzierung der Vertragsstrafe wurde erneut im Gemeinderat eingebracht. Der Gemeinderat hat durch Beschluss eine weitere Reduzierung der Vertragsstrafe abgelehnt.

Antrag auf Bau eines Einfamilienhauses im Baugebiet „Taubenäcker II“ in Staig
Beantragt wurde bei der Verwaltung auf einem Wohngrundstück ein weiteres Haus zu bauen. Eine frühere Bauvoranfrage wurde vom Landratsamt Ravensburg negativ beschieden. Im Bescheid wurde mitgeteilt, dass eine Bebauung des hinteren Grundstücksteils ohne Bebauungsplanänderung nicht möglich ist. Im September 2017 ging die Anfrage bei der Gemeinde erneut ein mit der Bitte, ein weiteres Haus auf dem Grundstück errichten zu dürfen.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Taubenäcker II“. In diesem Plan sind die überbaubaren Grundstücksflächen gekennzeichnet und zusätzlich ist ein Höchstmaß an der überbaubaren Grundstücksfläche in m² angegeben. Das bestehende Wohnhaus füllt die überbaubare Grundstücksfläche bereits aus. Um eine zusätzliche Bebauung, wie von dem Eigentümer gewünscht, zu ermöglichen, ist eine Bebauungsplanänderung notwendig. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan nicht zu ändern, da die negativen Auswirkungen auf das Bebauungsplangebiet deutlich überwiegen.

Anfrage nach Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen an die Gemeinde Fronreute im Bereich Bolstern und Bad Saulgau
Der Gemeinde Fronreute wurden fünf landwirtschaftliche Grundstücke auf der Gemarkung Bolstern und Bad Saulgau zum Kauf angeboten. Von der Größe und von der Lage sind die landwirtschaftlichen Grundstücke für die Gemeinde Fronreute nicht interessant. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Gemeinde die angebotenen landwirtschaftlichen Flächen nicht kaufen wird.

Anfrage nach Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstückes unterhalb der Tennisplätze in Blitzenreute an die Gemeinde Fronreute
Das landwirtschaftliche Grundstück unterhalb der Tennisplätze in Blitzenreute ist für die Gemeinde interessant aufgrund der Nähe zu öffentlichen Anlagen und Gebäuden und wegen einer möglichen Retention für Regenwasser und Oberflächenwasser Richtung Staig. Der Grundstückseigentümer ist auf die Gemeinde zugekommen und hat der Gemeinde das Grundstück mit einer Größe von 10.000 qm zum Kauf angeboten.

Der Gemeinderat hat beschlossen, Herrn Bürgermeister Spieß mit den entsprechenden Grundstücksverhandlungen zu beauftragen.

Geplantes Baugebiet Dornacher Ried in Blitzenreute
Die Retentionsfläche im geplanten Baugebiet Dornacher Ried in Blitzenreute umfasst circa 3.000 m². Die Retentionsfläche wird auf dem landwirtschaftlichen Grundstück nördlich des Baugebietes angelegt. Zusätzlich soll die Straße entlang des Baugebietes um einen Meter verbreitert werden. Der Gemeinderat hat zugestimmt, die benötigten Flächen zu einem Grunderwerbspreis von 20,00 EUR/m² zu erwerben.

Anbau und Umbau der Grundschule Blitzenreute
Zur Fortführung der Planungen sollen noch weitere Planungsideen eingeholt werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen zweiten Architekt mit einem Vorentwurf zu beauftragen.

Stammkapitalerhöhung und Kreditaufnahmen des Eigenbetrieb Wasserversorgung
Aufgrund des guten finanziellen Abschlusses des Haushaltsjahres 2017 hat der Gemeinderat beschlossen, die geplante Stammkapitalzuführung im Haushaltsjahr 2017 nicht zu vollziehen. Auch auf die geplante Aufnahme von Krediten in Höhe von 88.000,00 EUR wird verzichtet. Eine geplante Stammkapitalzuführung wird im Haushalt 2018 wieder eingestellt.

Darüber hinaus sind im Jahr 2017 neue Kredite i. H. v. 88.000,00 EUR vorgesehen. Hiermit sollen ebenfalls Investitionen finanziert werden. Geplant ist die neue Wasserleitung im Haldenweg mit rund 125.000,00 EUR sowie ein Puffer für Kostensteigerungen und unvorhergesehene Maßnahmen von 50.000,00 EUR.

Bislang musste auf diesen Puffer noch nicht zurückgegriffen werden und die Kostenschätzung für den Haldenweg liegt in etwa auf Planniveau. Eine Kreditaufnahme „auf Vorrat“ erscheint deshalb für nicht sinnvoll, auch wenn nicht absehbar ist, wie die Entwicklung am Kreditmarkt in 2018 aussehen wird.

Tierschutzverein Ravensburg–Weingarten e. V. - Zustimmung zur Erhöhung der Pauschale für die Gemeinden
Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Gemeindepauschale für das Tierheim in Berg-Kernen (Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V.) ab dem 01.01.2018 auf 1,20 EUR/ Einwohner/Jahr, die bis zum 31.12.2020 festgeschrieben ist, zu. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss der entsprechenden Nachtragsvereinbarung.

Die Gemeinden sind nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, herrenlose Tiere oder Fundtiere unterzubringen.

Das Tierheim in Berg-Kernen wird seit 45 Jahren vom Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten und Umgebung e.V. betrieben und übernimmt die Unterbringung von Fundtieren und herrenlosen Tieren unter anderem auch für die Gemeinde Fronreute. Dabei übernehmen viele ehrenamtliche Helfer die Aufgaben des Tierheims und unterstützen das dortige Tierheimpersonal durch ihr großes Engagement. Der Tierschutzverein ist für folgende Städte und Gemeinden zuständig: Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hosskirch, Königseggwald, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg und Wolpertswende.

Zur Finanzierung des Tierheimes wurde am 14.01./21.01.1999 ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Mit der Finanzierungsvereinbarung können die Städte und Gemeinden sich von der Verpflichtung zur Unterbringung von herrenlosen Tieren und Fundtieren finanziell „loskaufen“, denn ansonsten hätten sie ihre Einzelkosten für die Unterbringung alleine zu tragen.

Aufgrund des zuletzt erfolgten Nachtrags, beschlossen vom Gemeinderat Fronreute am 01.12.2014, beträgt die Pauschale seit 01.01.2015 pro Einwohner und Jahr 0,85 EUR, Jahresbetrag: 3.931,25 EUR.

Aufgrund der Kostensituation ist der Verein auf die beteiligten Gemeinden zugekommen und hat um eine Erhöhung der Pauschale gebeten. In den vergangenen Monaten fanden etliche Gespräche mit dem Tierschutzverein, insbesondere zur Finanzsituation beim Tierschutzverein bzw. im Tierheim in Berg-Kernen statt. Dabei ging es darum, dass die Gemeindepauschale von derzeit 0,85 Euro pro Einwohner pro Jahr von den betroffenen Gemeinden nicht mehr auskömmlich sei und der Verein laut Aussagen der Vereinsvorsitzenden Martina Schweitzer inzwischen immer wieder Liquiditätsprobleme, vor allem bei der Auszahlung der Löhne, habe

Die nächsten Jahre stehen erhebliche Investitionen in die Gebäude und Einrichtungen an. Das gute finanzielle Polster der vergangenen Jahre wird dadurch deutlich aufgebraucht und der Verein befürchtet daher Liquiditätsengpässe im betrieblichen Ablauf.

Inzwischen stehen für das Tierheim in Berg-Kernen etliche Investitionsvorhaben an, da die Gebäude zum Teil in die Jahre gekommen sind bzw. nicht mehr dem aktuellen Stand aus Tierschutzsicht entsprechen. Die Situation im Tierheim zeichnet sich verstärkt dahingehend ab, dass die Anzahl der im Tierheim untergebrachten Tiere weiter steigt und besonders exotische Tierarten untergebracht werden müssen.

Die Vereinsvorsitzende Martina Schweitzer hat zum Ausdruck gebracht, dass es wünschenswert sei, wenn durch die Gemeindepauschale zumindest die Löhne der Mitarbeiter gesichert wären. Dazu müsste die Pauschale 1,20 EUR pro Einwohner pro Jahr betragen.

Derzeit beschäftigt der Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten und Umgebung e.V. zwei Pflegerinnen, einen Pfleger, einen Betriebsleiter (insgesamt entspricht dies 4,0 Vollzeitstellen), einen Praktikanten, einen Minijobber sowie eine Auszubildende. Jedes Jahr sind auch ein bis zwei Personen beim Tierschutzverein, die das freiwillige soziale oder ökologische Jahr ableisten. Die Vereinsvorsitzende verweist darauf, dass sehr viele Arbeiten in Eigenarbeit durch die Mitglieder des Tierschutzvereins erledigt werden. Es handelt sich dabei um ca. 6.000 ehrenamtliche Stunden, die jedes Jahr abgeleistet werden. Die Altersstruktur der Mitglieder des Tierschutzvereins bereitet der Vereinsvorsitzenden jedoch für die Zukunft Sorgen. Zugleich bereitet ihr Sorge, dass die bis dato gewohnten jährlich eingegangenen Gelder aus Erbschaften nicht mehr zur Verfügung stehen.

Ab dem Jahr 2018 würde der Betrag von 1,20 EUR pro Einwohner gelten, der für drei Jahre festgeschrieben wird. Ab dem Jahr 2021 würde der Betrag weiterhin gelten, es sei denn, es würde ein neuer Betrag im Vorfeld ausgehandelt werden, der dann erst ab 1. Januar 2021 gelten könnte.

Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e. V. geht im Übrigen nach Aussagen von Frau Schweitzer mittelfristig von 1,50 EUR/Einwohner/Jahr Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden aus, damit die Finanzierung der Tierheime gesichert werden kann. Das Tierheim in Karbach, das über den Tierschutzverein Wangen und die dortigen beteiligten Städte und Gemeinden mitfinanziert wird, liegt derzeit bei einer Gemeindepauschale von 1,00 EUR/ Einwohner/Jahr.

Bei Annahme des Erhöhungsvorschlags würde eine Nachtragsvereinbarung zur Ursprungsvereinbarung erfolgen. Die Nachtragsvereinbarung wird in die jeweiligen Gemeinden nach erfolgter Rückmeldung zugesandt werden.

Die Betriebskostenpauschale ab dem Jahr 2018 mit 1,20 EUR/Einwohner/Jahr ergibt für 2018 einen jährlichen Betrag von ca. 5.550,00 EUR.

Nachdem die gesetzliche Verpflichtung bei der Gemeinde Fronreute liegt, sieht die Gemeindeverwaltung keine Möglichkeit, eine eigenständige Aufbewahrung für die Tiere zu ermöglichen. Aus Sicht der Gemeinde ist es unstrittig, dass die Verwaltung für diesen Betrag die Aufgaben, welche das Tierheim erfüllt, nicht übernehmen kann. Es ist zwar nicht vorhersehbar wieviele Tiere pro Jahr aufgenommen werden. Hier gibt es natürlich unterschiedliche Zahlen. Durch die pauschale Abrechnung ist damit aber alles abgegolten. Bisher haben die anderen Gemeinden in den Verhandlungen den neuen Vereinbarungen ebenfalls zugestimmt

Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung – FWES)
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr zum 01.01.2018 zu. Die Entschädigung pro Stunde für die Einsätze wird ab 01.01.2018 von 11,00 EUR auf 12,00 EUR erhöht.

Die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr zum 01.01.2016 wurde in der Sitzung vom 14.12.2015 vom Gemeinderat beschlossen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung gebeten, dass zukünftig die Höhe der Entschädigungssätze regelmäßig überprüft werden. Die Entschädigung pro Stunde für die Einsätze wurde 2015 von 10,00 EUR auf 11,00 EUR erhöht.

Die Entschädigungssätze für die Funktionsträger sind wie folgt festgesetzt:

  • Feuerwehrkommandant: 600,00 EUR
  • Abteilungskommandant: 600,00 EUR
  • 1. stellv. Abteilungskommandant: 200,00 EUR
  • 2. stellv. Abteilungskommandant: 100,00 EUR
  • Gerätewart: 400,00 EUR
  • Jugendwart: 400,00 EUR
  • stv. Jugendwart : 200,00 EUR
  • Betreuer Jugendfeuerwehr: 50,00 EUR
  • Atemschutzwart: 200,00 EUR
  • Schriftführer: 60,00 EUR
  • Kassier: 60,00 EUR

Im August 2016 fanden Abstimmungsgespräche zwischen den Gemeindetag, dem Städtetag und dem Landesfeuerwehrverband zu den Entschädigungssätze für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige statt. Empfohlen wird ein Entschädigungssatz von mindestens 12,00 EUR pro Einsatzstunde.

Die Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung wurde mit dem Gesamtkommandanten und den Abteilungskommandanten abgestimmt. Einigkeit besteht, zunächst die Aufwandsentschädigung für die Einsätze von 11,00 EUR pro Stunde auf 12,00 EUR pro Stunde anzuheben. Die Aufwandsentschädigung für die Funktionen sollen in den nächsten Jahren überprüft werden.

Die Änderung der Satzung wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Gebührenkalkulation Wasserversorgung Fronreute für die Jahre 2018 und 2019 - Beschlussfassung
Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchsgebühren für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 nicht erhöht und unverändert festgesetzt auf 1,15 EUR pro Kubikmeter. Die Grundgebühren für die Zähler betragen unverändert für den Zähler mit einem Querschnitt QN 2,5 5,00 EUR/Monat, für den Querschnitt QN 3,5 und 5 (6) 6,60 EUR/Monat und für einen Zähler mit einem Querschnitt von QN 10 und 15 16,50 EUR/Monat. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die Gebührenkalkulation für die Jahre 2018 bis 2019 wurde von der Firma Allevo erarbeitet. Die zuletzt für die Wasserversorgung Fronreute kalkulierten Gebühren betrugen 1,15 EUR (netto) pro Kubikmeter, die Grundgebühren je nach Zählergröße 5,00 EUR, 6,60 EUR bzw. 16,50 EUR.

Für die Kalkulation 2018 bis 2019 wurden die voraussichtlichen Betriebskosten sowie die bevorstehenden Investitionen hochgerechnet.

Ohne die Einbeziehung der Vorjahresergebnisse in die Kalkulation würde sich eine Wassergebühr von 1,10 EUR/m³ ergeben. Zum Stand 31.12.2015 betrug der steuerliche Verlustvortrag der Wasserversorgung 115.446 EUR. Der steuerliche Verlustvortrag zum 31.12.2016 wurde vom Finanzamt noch nicht beschieden. Deshalb taucht in der Kalkulation der Wert zum 31.12.2015 auf. Sollte das Finanzamt den Steuererklärungen 2016 folgen würde sich der Verlustvortrag zum 31.12.2016 auf 56.194 EUR belaufen.

Der Grundsatz der Einnahmebeschaffung gebietet es, dass dieser Verlustvortrag nach und nach abgebaut wird und somit dem Eigenbetrieb Wasserversorgung zusätzliche Erträge und Liquidität verschafft wird. Diese zusätzlichen Erträge stehen auch zur Finanzierung von bevorstehenden Investitionen zur Verfügung.

Aus diesem Grund wurde in die Kalkulation aus dem Verlustvortrag ein Anteil von 28.982 EUR berücksichtigt. Unter Einbeziehung dieses Verlustvortrages liegt die Gebühr unverändert bei 1,15 EUR netto pro Kubikmeter.

Die Vorgabe der Verwaltung zur Kalkulation der Grundgebühren war, diese in keinem Fall zu erhöhen. Die Grundgebühren wurden bereits bei der letzten Kalkulation erhöht. Maßgebend für die Grundgebühr ist ein prozentualer Anteil der Fixkosten, der den Zählern zugeordnet wird.

Radweg entlang der B 32 zwischen Blitzenreute und Häcklerweiher - Antrag auf Errichtung einer Leitplanke
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, bei der Bundesstraßenverwaltung den Antrag zu stellen, zwischen dem Radweg entlang der B 32 an Blitzenreute Richtung Häcklerweiher eine Leitplanke anzubringen

Beim Bau des Geh- und Radweges in Jahr 2001 wurde der Radweg aus Naturschutzgründen nicht asphaltiert und er ist lediglich durch einen schmalen Grünstreifen von der Bundesstraße getrennt. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, bei der Bundesstraßenbauverwaltung die Errichtung einer Leitplanke zu beantragen, um die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger auf dem Geh- und Radweg zu erhöhen.

Pachtverträge der Gemeinde Fronreute mit Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Nutzung von Grundstücken der Gemeinde
In der Gemeinde Fronreute gibt es mehrere Grundstücke im Eigentum der Gemeinde, welche von privaten Angrenzern genutzt werden. Vorgesehen ist es, diese Flächen an die Angrenzer zu verpachten. Im Pachtvertrag wird neben der Pachtdauer, dem Pachtpreis auch die vorgeschriebene Nutzung der gemeindlichen Flächen vereinbart. Der Gemeinderat hat den Inhalt des Pachtvertrages, wie von der Verwaltung erarbeitet, zugestimmt.

In der Gemeinde Fronreute gibt es mehrere Grundstücke, die nach der Eintragung im  Grundbuch im Eigentum der Gemeinde sind, jedoch von privaten Anliegern selbst genutzt werden. Die Nutzung stellt für die Privaten oftmals ein großer Mehrwert für das eigene Grundstück dar. Gleichzeitig sind die Flächen im Bebauungsplan oft für Ausgleichsmaßnahmen, zur Begrünung oder zur besseren Einsicht für Verkehrsteilnehmer öffentlicher Straßen vorgesehen. Die Nutzung der Bürger erstreckt sich von einigen Quadratmetern bis zu einer Größe von über 300 m². Jede Überschreitung war ursprünglich in den gültigen Bebauungsplänen so nicht vorgesehen.

Nachdem zunehmend mehr Bürger Flächen von der Gemeinde für private Zwecke nutzen, sieht die Verwaltung Handlungsbedarf. Die Betroffen sollen zukünftig durch Pachtverträge dazu aufgefordert werden, die Grundstücke nach den Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplans zu pflegen und zu nutzen. Gleichzeitig müssen sie für die Flächen eine Pachtgebühr bezahlen. Die Verwaltung hat zur Orientierung einen Katalog erstellt, wonach zukünftig vereinnahmte Flächen von Bürgern nach Kriterien, der gegenwärtigen Nutzung, der Hanglage, des Mehrwerts für den Betroffen und der Größe des benutzen Grundstücks berücksichtigt werden.

Neubau des Kinderhaus Fronhofen - Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach
Der Gemeinderat hat grundsätzlich beschlossen eine Photovoltaikanlage mit Speicher auf dem Dach des neuen Kinderhauses zu installieren. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen. Der  Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt bis zur endgültigen Entscheidung noch mit dem Technischen Ausschuss und dem Statiker ein Gespräch wegen der Statik zu führen.

Für den Neubau des Kinderhauses Fronhofen ist mit einem jährlichen Stromverbrauch von rund 15.000 kWh zu rechnen. Der Großteil der Energie wird während der Öffnungszeiten verbraucht, sodass es sinnvoll ist, Eigenstrom mittels einer Photovoltaikanlage zu erzeugen. Zudem wird ein Akku für den nächtlichen Betrieb der Pumpen und Kühlschränke installiert. Der kurzzeitige hohe Stromverbrauch durch das Erzeugen von warmem Wasser im Durchlauferhitzer wird jedoch weiterhin vom Stromanbieter bezogen werden müssen. Auf Nachfrage beim für das Bauvorhaben zuständigen Statik Büro Witschard & Partner wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass das betonierte Dach die zusätzliche Last von 15 kg/m² nicht trägt. Das Statik Büro muss allerdings auch mit erheblichen Sicherheiten rechnen. Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergeben bei einem jährlichen Verbrauch von 15.000 kWh eine Amortisationszeit von 10 - 11 Jahren. Bei der Laufzeit der Anlage von 25 Jahren ist so mit einer Stromersparnis von 55.700,00 EUR zu rechnen.

Die Projektgruppe Kinderhaus Fronhofen hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre, das ganze nach Süden gerichtete Pultdach mit Photovoltaik zu belegen und den Stromanschluss der Grundschule (mit inbegriffen sind auch das Nebengebäude und die Sporthalle) in den Neubau des Kinderhauses zu integrieren. Eine Photovoltaikanlage ist laut Statiker, egal in welcher Größe, nicht tragbar, da laut einer seit Kurzem geltenden DIN 15 kg/m² für Photovoltaikanlagen dazugerechnet werden muss. Vor Inkrafttreten der neuen Norm hätte die Tragfähigkeit des Betondaches rechnerisch ausgereicht und sich somit die Frage nach der Tragfähigkeit des Daches nicht gestellt.

Eine große Photovoltaikanlage auf dem gesamten nach Süden geneigten Pultdach des Kinderhauses belastet zum Einen die Tragfähigkeit noch mehr und zum anderen ist eine Amortisation (10 - 11 Jahre) im Falle eines Neubaus der Grundschule unter Umständen nicht gegeben. In der Sporthalle fällt der Stromverbrauch eher am Abend an und kann somit mit einer Photovoltaikanlage nicht unbedingt erzeugt werden. Bisher wurden alle Gebäude (Grund- und Hauptschule, Nebengebäude und Sporthalle) von der Grundschule aus mit sämtlichen Medien (Strom, Telefon, Wasser) versorgt. Die Verwaltung hält es langfristig für wirtschaftlicher, das Gebäude des Kindergartens eigenständig zu versorgen und kurzfristig auch keine größeren finanziellen Ausgaben für die Erschließung aller Gebäude vom Kindergarten aus zur Verfügung zu stellen.

Grundstücke Ecke Wolpertswender Straße/Kirchstraße in Blitzenreute (ehemaliger Kindergarten St. Karl und Schwesternhaus)

  • Vorstellung der Planung durch den Investor Firma Klaus Wiedemann aus Berg
  • Vorstellung der Planung und Beschluss über den Abriss der Gebäude

Der Gemeinderat hat den Planungen für das Bauvorhaben zugestimmt und den Abbruch der Gebäude des ehemaligen Kindergartens, des Schwesternhauses und des Hauses Wolpertswender Straße 3 im Frühjahr 2008 beschlossen.

Auf den Grundstücken Wolpertswender Straße/Kirchstraße in Blitzenreute planen die Katholischen Kirchengemeinde Blitzenreute den Neubau von Räumen für das Pfarramt und die Kirchenpflege, der Krankenpflegeverein Fronreute den Neubau von Räumlichkeiten für soziale Zwecke und die St. Elisabeth Stiftung Räumlichkeiten für eine Tagespflege und Wohnungen „mit Service“. Die Konzeption von Wohnungen in Richtung "Wohnen mit Service" stellt eine neue Wohnform für ältere Mitbürger dar. Weiter werden Räumlichkeiten für die mögliche Ansiedlung einer Apotheke gebaut.

Als Investor für diese Baumaßnahme wurden die Firma Klaus Wiedemann und Herr Architekt Wolfgang Dierig, beide aus der Gemeinde Berg, beauftragt. Mit den zukünftigen Hauptnutzern, der Katholischen Kirchengemeinde, der St. Elisabeth Stiftung und dem Krankenpflegeverein wurde die Planung abgestimmt. Vorgesehen ist der Bau von zwei dreigeschossigen Baukörpern mit Pultdach entlang der Wolpertswender Straße und an der Kirchstraße, verbunden mit einem Mittelbau mit Flachdach. Die Gebäudeanordnung erfolgt in „ Z-Form“. Dadurch entsteht gegenüber des Pflegeheimes ein kleiner öffentlicher Platz mit einem Torwirkung in der Kirchstraße. Im Untergeschoss der Gebäude ist eine Tiefgarage mit 21 Stellplätzen geplant. Im Erdgeschoss der drei Gebäuden sind die Räumlichkeiten der Tagespflege, die Sozialräume des Krankenpflegevereins, die Räumlichkeiten der Katholischen Kirchengemeinde für das Pfarramt und die Kirchenpflege sowie die gewerblichen Räume geplant. Im Obergeschoss sind insgesamt 16 Wohnungen geplant.

Die beiden Grundstücke wurden von der Katholischen Kirchengemeinde und dem Krankenpflegeverein Fronreute zwischenzeitlich an die Gemeinde Fronreute verkauft. Die Gemeinde wird über die Förderung des Landessanierungsprogramms „Ortsmitte Blitzenreute“ die alten Gebäude des ehemaligen Kindergartens und des Schwesternhauses abreißen und ist an der Planung beteiligt. Der Abbruch der alten Gebäude ist im Frühjahr 2018, kurz vor dem Baubeginn, vorgesehen.