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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 11. Dezember 2017
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2017
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der nichtöffentlichen Sitzung am 20.11.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Neujahrsempfang 2018 – Bestimmung der zu ehrenden Bürger
Die Gemeinde Fronreute führt am Sonntag, 14.01.2018 im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute den Neujahrsempfang durch. Neben einem Rückblick und Ausblick über die Gemeindepolitik sollen auch wieder Bürger und Gruppierungen für ihre Leistungen geehrt werden. Der Gemeinderat hat beraten und beschlossen, welche Bürger beim Neujahrsempfang am 14.01.2018 geehrt werden. Erst am diesem Tag werden sie auch in der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Niederschlagung nicht einbringlicher Forderungen Dem Gemeinderat wurde von der Verwaltung eine Liste vorgelegt mit Forderungen, welche nach mehrfachen Vollstreckungsversuchen nicht mehr beigetrieben werden können. Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Fronreute ist der Gemeinderat für Niederschlagungen zuständig, welche über einen Betrag von 3.000,00 EUR liegen. Der Gemeinderat hat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt. Insgesamt wurden fünf nicht einbringliche Forderungen niedergeschlagen. Grundstücksverhandlungen Der Gemeinderat hat einem Grundstückstausch von landwirtschaftlichen Grundstücken im Bereich des Krummensbachs in Staig zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den entsprechenden Kauf- und Tauschvertrag abzuschließenGebührenrechtliche Ergebnisermittlung der Abwasserbeseitigung Fronreute für das Jahr 2015
- Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat der Berechnung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2015 durch die Allevo Kommunalberatung zugestimmt.
Das gebührenrechtliche Ergebnis im Abwasserbereich 2015 wurde wie folgt festgestellt: Ergebnis des Jahres 2015 insgesamt: 55.462,20 EUR (Überschuss), davonAnteil Schmutzwasser: 47.054,25 EUR
Anteil Niederschlagswasser: 8.407,95 EUR Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung Fronreute für die Jahre 2018 und 2019- Beschlussfassung über die Höhe der Abwassergebühren Der Gemeinderat hat der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 04.12.2017 für die Kalkulationszeiträume der Gebührenkalkulation vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 und vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 zugestimmt. Die Schmutzwassergebühr wird von 2,95 EUR/m³ auf 2,45 EUR/m³ für die Jahre 2018 und 2019 gesenkt. Die Niederschlagswassergebühr reduziert sich von 0,42 EUR/m³ auf 0,31 EUR/m². Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen berücksichtigt. Die Gebührenkalkulation wurde von der Firma Allevo erarbeitet. Die Kalkulationszeiträume der Gebührenkalkulation sind vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 und vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Zur Schmutzwassergebühr: Folgende Überdeckungen aus Vorjahren sind in die Kalkulationen der Folgejahre aufzunehmen und entsprechend auszugleichen.
2013: 22.866 EUR
2014: 52.660 EUR
2015 47.054 EUR
In die Kalkulation des Jahres 2018 wurde die Überdeckung aus dem Jahr 2013 i.H.v. 22.886 EUR vollständig einbezogen. Die Überdeckung aus dem Jahr 2014 wurde mit 14.745 EUR in 2018 und 37.915 EUR in 2019 berücksichtigt. Die Überschüsse aus den Jahren 2013 und 2014 sind somit vollständig ausgeglichen. Der Überschuss aus 2015 wurde mit einem Teilbetrag von 4.235 EUR in 2018 und 10.352 EUR in 2019 in die Kalkulationen einbezogen. Der Restbetrag von 32.467 EUR muss in den Abwassergebühren der Jahre 2020ff Berücksichtigung finden und wird sich dort gebührenmindernd auswirken. Zur Niederschlagswassergebühr: Folgende Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren sind in die Kalkulationen der Folgejahre aufzunehmen und entsprechend auszugleichen.2013: 7.637 EUR
2014: - 7.082 EUR (=Unterdeckung)
2015 8.409 EUR
In die Kalkulation des Jahres 2018 wurde die Überdeckung aus dem Jahr 2013 i.H.v. 7.637 EUR vollständig einbezogen. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2014 i.H.v. 7.082 EUR wurde ebenso in die Gebühren des Jahres 2018 einkalkuliert. Der Überschuss aus 2015 wurde mit einem Teilbetrag von 1.682 EUR in 2019 kalkulatorisch berücksichtigt. Der verbleibende Überschuss von 6.727 EUR muss in die Niederschlagsgebühren ab 2020 Berücksichtigung finden und wird sich dort gebührenmindernd auswirken. Die „Rückgabe“ der Gebührenüberschüsse aus den Jahren 2013 und 2014 ist aus ge-bührenrechtlichen Aspekten unumgänglich und reduziert die Schmutzwasser- und Nieder-schlagsgebühren.Die Reduzierung der Gebühren hat Auswirkungen auf den Gesamthaushalt der Gemeinde Fronreute. Bei einer kalkulierten Abwassermenge von 173.000 m³ pro Jahr wird sich die Reduzierung der Schmutzwassergebühren von 2,95 EUR auf 2,45 EUR mit 86.500 EUR pro Jahr negativ auf das Gesamtergebnis auswirken. Ebenso bei den Niederschlagsgebühren. Bei einer veranlagten Fläche von 243.000 m² wird sich die Reduzierung der Gebühr von 0,42 EUR auf 0,31 EUR mit 26.730 EUR niederschlagen. Unterm Strich fehlen im Verwaltungshaushalt 2018 und 2019 somit jeweils 113.230 EUR.
Asylbewerber- und Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Fronreute
- Sachstandsbericht zur Unterbringung, Sozialbetreuung und Integrationsmanagement
Integrationslastenausgleich Die kommunalen Landesverbände und die Landesregierung Baden-Württemberg haben sich im Frühjahr 2017 auf einen "Pakt für Integration" geeinigt. Gemäß § 29 d Finanzausgleichsgesetz erhalten die Kommunen eine Kopfpauschale 1.235,30 EUR für jeden Flüchtling, welcher sich zum Stichtag 15.09.2007 in der Anschlussunterbringung befand und welcher im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 29.02.2016 nach Baden-Württemberg zugezogen ist. In der Gemeinde Fronreute waren zum 15.09.2017 81 Flüchtlinge untergebracht. 71 Personen zählten zu dem Personenkreis, für welchen Finanzausgleichsleistungen gewährt wurden. Die Höhe des Integrationslastenausgleichs für das Jahr 2017 betrug für die Gemeinde Fronreute 87.706,05 EUR. Veranschlagt waren im Haushalt 2017 30.000,00 EUR. Für das Jahr 2018 ist bei gleicher Personenzahl mit einem ähnlichen Zuweisungsbetrag zu rechnen.
Kinderhauses Fronhofen - Möblierung
Vergabe eines TeilauftragesDer Gemeinderat hat der Vergabe eines Teilauftrages an die Fa. Resch mit einem Auftragsvolumen von ca. 73.000 EUR zugestimmt.
Die Räumlichkeiten im neuen Kinderhaus müssen möbliert werden. Das jetzige Mobiliar wird zu großen Teilen mitgenommen. Manche Räumlichkeiten werden neu geschaffen, so dass keine Bestandsmöbel vorhanden sind. Folgende Räumlichkeiten müssen komplett neu möbliert werden:
Kinderkrippe mit Garderobe , Gruppenraum, Schlafraum und Sanitärraum
Personalräume mit Büro der Leiterin, Personalzimmer und Aufenthaltsraum
Elternsprechzimmer in der Kinderkrippe und im Kindergarten
Garderobe im Kindergarten
Bewegungsraum
Mensa
Im Bereich des Kindergartens können Einzelteile aus dem jetzigen Kindergarten weiterverwendet werden. Insbesondere im Raum der Sprachförderung und im Kunst- und Werkraum wird vorhandenes Mobiliar verwendet. Vorhandene Schränke aus dem Kindergarten werden in den Abstellräumen und Materialräumen weiterverwendet.
Es wurden mit drei Firmen Konzepte für die Möblierung besprochen und Angebote eingeholt.- Resch Möbelwerkstätten aus Aigen-Schägl, Österreich
- Wehrfritz, Bad Rodach
- Berthold Widmaier GmbH, Aichwald
- Resch Möbelwerkstätten aus Aigen-Schägl, Österreich
- Gessler & Funk, Weingarten
- Uli Schuh, Ravensburg
- Glaser Bürocenter, Friedrichshafen
Erschließung Mühlbachweg in Staig
- Vergabe der BaumaßnahmeDer Gemeinderat hat der Vergabe der Straßenbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Kempter aus Baienfurt, zugestimmt. In öffentlicher Ausschreibung nach VOB wurden die Tief- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Mühlbachweges in Staig ausgeschrieben. Die Submission fand am Freitag, 1. Dezember 2017 statt. Für die Tief- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Mühlbachweges gingen insgesamt 5 Angebote ein. Günstigster Bieter war die Firma Kempter aus Baienfurt mit einer Angebotssumme in Höhe von 73.823,19 EUR (brutto).
Bürgermeisterwahl 2018
- Festlegung Wahltermin
- Stellenausschreibung
- Bildung GemeindewahlausschussDer Gemeinderat hat den Wahltermin für die Wahl des Bürgermeisters auf Sonntag, 22.07.2018 festgesetzt. Der Termin für eine evtl. Neuwahl wird auf Sonntag den 05.08.2018 festgesetzt.Das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen wird auf Montag, 25.06.2018, 18:00 Uhr und für eine etwaige Neuwahl auf Mittwoch, 25.07.2018, 18:00 Uhr festgesetzt.Der Stellenausschreibung erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Fronreute.. Auf eine Stellenausschreibung in der Schwäbischen Zeitung wird verzichtet.Eine etwaige Bewerbervorstellung wird bei Bedarf durch gesonderten Beschluss des Gemeinderates terminiert. Der Gemeindewahlausschuss für die Wahl des Bürgermeisters am 22.07.2017 hat folgende Zusammensetzung:
Vorsitzender: stellvertretender Bürgermeister Robert Scherrieb
Stellv. Vorsitzende: Margot Kolbeck
Beisitzer: Herr Meinrad Maurer und Herr Jürgen Ams,
stellvertretende Beisitzer: Daniel Aust und Artur KuhnyVor Beratung dieses Tagesordnungspunktes hat Herr Bürgermeister Spieß in öffentlicher Sitzung erklärt, dass er sich wieder gerne für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Fronreute bewerben wird.
Die Sitzungsleitung dieses Tagesordnungspunktes wurde deshalb dem stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Robert Scherrieb, übergeben. Festsetzung des Wahltermins
Herr Bürgermeister Spieß hat am 10.10.2002 sein Amt angetreten. Mit der Bürgermeisterwahl vom 11.07.2010 wurde Herr Bürgermeister Spieß für die zweite Amtsperiode vom 10.10.2010 bis 09.10.2018 wiedergewählt. Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Spieß läuft zum 09.10.2018 aus.
Nach § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist die Wahl des Bürgermeisters frühestens 3 Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit durchzuführen. Demnach kann die Wahl zwischen dem 09.07.2018 bis 09.09.2018 durchgeführt werden. Der Wahltag ist nach § 47 GemO und § 2 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz vom Gemeinderat festzusetzen und muss ein Sonntag sein.
Der Gemeinderat hat als Wahltermin Sonntag, 22.07.2018 beschlossen. Der früheste mögliche Wahltermin wäre der 15. Juli 2018. An diesem Tag ist Fußball-WM Finale um 17:00 Uhr. Ein späterer Wahltermin würde in die Sommerferien fallen.
Entfällt bei der Wahl am 22.07.2018 auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet frühestens am 2. und spätestens am 4. Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Der Gemeinderat hat den Tag der Neuwahl auf Sonntag 05.08.2018 festgesetzt.
Stellenausschreibung
Nach § 47 Abs. 2 GemO muss die Stellenausschreibung spätestens 2 Monate vor der Wahl (Wahltag 22.07.2018, Stellenausschreibung spätestens 22.05.2018) veröffentlicht werden. Die Verwaltungsvorschrift zu § 40 Gemeindeordnung empfiehlt die Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Auf die Ausschreibung kann nicht verzichtet werden, auch wenn sich der bisherige Stelleninhaber wieder bewirbt.
Der Gemeinderat hat dem Wortlaut der Stellenausschreibung zugestimmt und die Ausschreibung der Stelle im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Freitag, den 04.05.2018 und im Gemeindemitteilungsblatt beschlossen.
Frist für die Einreichung der Bewerbungen
Die Frist für die Einreichung der Bewerbung für die Hauptwahl beginnt nach § 10 Abs. 1 KomWG am Tag nach der Stellenausschreibung.
Das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen ist vom Gemeinderat festzusetzen. Nach dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung ist dies frühestens der 27. Tag vor dem Wahltag, also Montag, den 25.06.2018, 18:00 Uhr und spätestens so rechtzeitig, dass die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen noch möglich ist.
Wegen der notwendigen Bekanntmachungen der zugelassenen Bewerbungen am 06.07.2018 muss der Gemeindewahlausschuss spätestens am 02.07.2018 die Entscheidung über die Zulassung der Bewerbungen fassen.
Der Gemeinderat hat Montag, den 25.06.2018, 18:00 Uhr als Ende der Einreichungsfrist beschlossen.
Wahl des Gemeindewahlausschusses
Nach § 11 Kommunalwahlgesetz obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses dem Gemeindewahlausschuss. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens 2 Beisitzern und 2 Stellvertretern. Die Beisitzer und Stellvertreter wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.
Da Herr Bürgermeister Spieß Wahlbewerber ist, wurde als Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der stellvertretende Bürgermeister Herrn Robert Scherrieb und als stellvertretende Vorsitzende Frau Margot Kolbeck gewählt.
Aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde Fronreute
Finanzbericht nach der 4. Teilzahlung FAG und Ausblick auf den Finanzausgleich 2018
Der Kämmerer der Gemeinde Fronreute, Herr Patrick Kassner, informierte den Gemeinderat nach der neuesten Steuerschätzung und der vierten Teilzahlung aus dem Finanzausgleich über die finanziellen Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2017 und gab einen Ausblick auf das Haushaltsjahr 2018.
Insgesamt verläuft das Haushaltsjahr 2017 sehr positiv. Es konnte ein Mehraufkommen eigener Steuern in Höhe von 65.000,00 EUR, ein Mehraufkommen an Zuweisungen nach dem FAG in Höhe von 223.544,00 EUR und ein Mehraufkommen an den Steueranteilen der Umsatzsteuer und Einkommensteuer in Höhe von 216.061,00 EUR verzeichnet werden. Somit stehen Mehreinnahmen in Höhe von 524.605,00 EUR zur Verfügung. Aufgrund der höheren Einnahmen muss die Gemeinde auch höhere Umlagen bezahlen. Das Saldo an Mehreinnahmen für das Haushaltsjahr beträgt 506.826,00 EUR. Durch diese Mehreinnahmen steigt die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt auf 843.000,00 EUR.
Der Finanzierung der Investitionen müssen 245.000,00 EUR weniger aus den Rücklagen der Gemeinde entnommen werden. So werden voraussichtlich Ende des Jahres 2017 noch 1,6 Mio. EUR in der Rücklage der Gemeinde sein.
Der Ausblick auf das Haushaltsjahr 2018 verläuft auch positiv. Es stehen Mehreinnahmen von 497.174,00 EUR im Verwaltungshaushalt zur Verfügung. Dem gegenüber stehen allerdings steigende Ausgaben für die Betriebskostenzuschüsse der Kindergärten, weniger Einnahmen beim Aufkommen an Abwassergebühren, ein Mehraufwand für die Bauleitplanung und höhere Unterhaltungskosten für die gemeindlichen Gebäude. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2017 stehen im Verwaltungshaushalt etwa 100.000,00 EUR mehr zur Verfügung. Die voraussichtliche Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt wird etwa 453.000,00 EUR betragen. Mit den großen geplanten Investitionen im Bereich der Grundschulen und Kindergärten sind im Haushaltsjahr 2018 weitere Kreditaufnahme notwendig. Durch das verbesserte Ergebnis im Verwaltungshaushalt ist es besser möglich, die Tilgungsleistungen zu erwirtschaften.
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