Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 17.05.2021

Aus der des Gemeinderates Fronreute vom 17. Mai 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Festlegung der Trasse zum Kanalanschluss der Kläranlage Fronhofen zur Kläranlage Kanzach
- Vorstellung der Varianten durch die Ingenieurgesellschaft Zimmermann mbH
- Beschlussfassung auf eine Variante
- Weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat Fronreute hat der Variante 2 (Fronhofen über Baien, Matzenhofen, Aichach nach Weiler) zum Anschluss der Kläranlage Fronhofen an die Kläranlage Berg/Kanzach zugestimmt. Die Verwaltung wurde mit den weiteren Schritten zur Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme beauftragt. Darüber hinaus wurde die Verwaltung bis zum endgültigen Baubeschluss beauftragt mit dem RP Tübingen Gespräche über mögliche Zuschüsse und mit dem Landratsamt Ravensburg wegen der Genehmigung zu führen.

Die Gemeinde Fronreute plant die Umsetzung des Kanalanschlusses Fronhofen an die Kläranlage Berg/Kanzach.

Die Zimmermann Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung beauftragt. Zugrunde liegt das Strukturgutachten für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental vom Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart mit Stand vom 15.01.2018, dass dem Gemeinderat auch vorgestellt wurde.

Im Strukturgutachten wurden für den Kanalanschluss Fronhofen an die Kläranlage Berg/Kanzach 3 Varianten untersucht.

Desweiteren wird zur Zeit der Ausbau des Breitbandnetzes in der Gemeinde Berg geplant. Zur Einsparung der Baukosten und des Aufwandes für Gestattungen wird ein Synergieeffekt bei der Mitverlegung angestrebt.

Grundsätzlich muss noch geklärt werden was mit dem Gebäude der Kläranlage zukünftig geschehen soll.

  • Abbruch mit ganzer oder teilweiser Entsiegelung und Renaturierung des Areals
  • Umnutzung zur weiteren Rückhaltung von Schmutzwasser, da durch den vorhandenen Rechen evtl. zukünftig weniger Verschleiß der Pumpen zu erwarten ist oder
  • Klärbecken zu betonieren und der Kläranlage einer anderen Nutzung zuführen (Überdachte Lagerfläche für den Bauhof, Vermietung oder Verkauf der Anlage)

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 26.04.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Bebauung von Grundstücksflächen in Staig
- endgültige Beschlussfassung

Im Gemeindegebiet Staig sind im Flächennutzungsplan Bauflächen aufgeführt, welche im Besitz einer Privatperson sind. Diese Flächen wurden bereits früher der Gemeinde zum Kauf angeboten. Auch war der Wunsch der Privatperson, dort selbst zu bauen.
Die Fläche wurde bereits auf die Eignung für eine Bebauung geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass eine Bebauung zwar nicht unmöglich, aufgrund der örtlichen Beschaffenheit und der Erschließung am Hang aber wirtschaftlich schwierig ist.
Der Gemeinderat hat beschlossen die genannte Fläche nicht zu erwerben. Außerdem sollen – wie auch generell in der Gemeinde – keine Bebauungspläne für Privatflächen aufgestellt werden.

Baugesuche
a) Flst.206/1, Im Kalkofen 13, 88273 Fronreute
Umbau des Dachgeschosses, Errichtung von drei Gauben, einer Garage und Carport

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr möchte im Dachgeschoss eine Wohnung für Familienangehörige schaffen. Hierzu soll das Dachgeschoss umgebaut und durch den Einbau von drei Dachgauben erweitert werden. Die Gaube auf der Ostseite soll eine Länge von 5 Metern haben, die Gauben auf der Westseite 5,5 Meter und 4,5 Meter. Alle Gauben sollen als Schleppgauben mit 6 Grad Dachneigung ausgeführt werden. Der vorhandene Kniestock soll nicht erhöht werden. Zusätzlich soll auf der Südseite im Dachgeschoss ein Balkon und eine Außentreppe in den Garten entstehen. Weiterhin ist der Neubau eines Carports sowie einer Garage geplant. Durch die Erweiterung entsteht kein zweites Vollgeschoss.
Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kalkofen“. Dieser Bebauungsplan wurde im Jahr 1972 rechtskräftig und wurde in Teilen 1978 geändert. Die Änderung betraf allerdings nicht das hier benannte Flurstück 206/1. Die ursprüngliche Baugenehmigung für das Gebäude „Im Kalkofen 13“ wurde am 18. Dezember 1975 erteilt. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Kalkofen“. Im Bebauungsplan sind keine Dachaufbauten zulässig. Die Dachneigung ist auf 28 bis 34 Grad festgesetzt. Die Gauben sollen aber mit einer Neigung von nur 6 Grad ausgeführt werden.

Abweichungen von den Vorschriften in den §§ 4 bis 37 der Landesbauordnung Baden-Württemberg sind gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg zuzulassen, wenn sie zur Modernisierung von Wohnungen und Wohngebäuden, Teilung von Wohnungen oder Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderung, Aufstockung oder Änderung des Daches dienen, wenn die Baugenehmigung oder die Kenntnisgabe für die Errichtung des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt und wenn die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

b) Flst.534/1 und 534/2, Ruprechtsbruck 7, 88273 Fronreute
Nachtragsbaugesuch – Neubau einer überdachten Sichtschutz-Wand; Aufstellung einer Werbetafel 2 Meter x 2 Meter

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Bei einer Baukontrolle in anderer Sache wurde festgestellt, dass der Bauherr eine überdachte Sichtschutzwand errichtet hat. Diese hat eine Gesamtlänge von 15,2 Metern und ist mit einer maximalen Höhe von 3,57 Metern ausgeführt. Ebenso wurde durch den Bauherrn ein Werbeschild ohne benötigte Baugenehmigung mit einer Ansichtsfläche von ca. 4 Quadratmetern aufgestellt. Um die beiden baulichen Anlagen legalisieren zu lassen, wurde der vorliegende Bauantrag eingereicht. 
Das Flurstück liegt im Geltungsbereich der Abrundungssatzung Ruprechtsbruck und das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieser Satzung. Die Abstandsflächen sind zum südlich gelegenen Grundstück nicht eingehalten. Hier wird eine Baulast im Verfahren vom Eigentümer des betroffenen Grundstücks eingeholt. Sollte die Baulast nicht übernommen werden, dann kann das Vorhaben nicht genehmigt werden.

c) Flst.1518/1, Blitzenreuter Straße 17, 88273 Fronreute
Umbau Erdgeschoss Stadel zur Garage; Heizraum und Einbau eines Treppenhauses; Anbau eines Carports

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Einer Befreiung von der Festsetzung der Abrundungssatzung Baienbach nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Überschreitung der Grundflächenzahl II wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Umnutzung des bestehenden Stadels. Im Erdgeschoss soll ein Heizraum, ein Trockenraum, ein Treppenhaus mit Aufzug und eine Garage eingebaut werden. Das Treppenhaus sowie der Aufzug sollen bis in das Obergeschoss führen. Zusätzlich soll auf der Nordseite des bestehenden Stadels ein Carport angebaut werden.
Das Flurstück legt im Geltungsbereich der Abrundungssatzung „Baienbach“.
Die Festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 kann für die GRZ I (Hauptgebäude) eingehalten werden. Jedoch wird die GRZ II (Hauptgebäude + Nebenanlagen + Zufahrten) bei dem eingereichten Antrag um 34 % überschritten. Diese Überschreitung resultiert maßgeblich aus den bestehenden großen Wirtschaftsgebäuden und den Fahrwegen zu diesen Gebäuden.
Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

5. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn"
- Abwägungsbeschluss zur Fassung vom 07.10.2021
- Beschlussfassung zum Feststellungsbeschluss
- Vorschlag an die Verbandsversammlung des Gemeindeveraltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende

Der Gemeinderat Fronreute hat den Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“ in Fronreute zur Fassung vom 07.10.2020 zur Kenntnis genommen.
Es wurde der Verbandsversammlung empfohlen, sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 07.10.2020 zu eigen zu machen und die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 17.03.2021 festzustellen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2021 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom 07.10.2020 bis zum 15.02.2021 aufgefordert.
Die öffentliche Auslegung fand vom 25.01.2021 bis 26.02.2021 mit der Entwurfsfassung vom 07.10.2020 statt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

1. Änderungssatzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets "Ortskern Blitzenreute"
- Beschlussfassung

Die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern Blitzenreute“ wurde beschlossen. Der Satzung liegt ein Lageplan der Gebietsabgrenzung bei. Die Satzung ist im vollen Wortlaut öffentlich bekannt zu machen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich. Die Satzung bedarf keiner Genehmigung. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und den Eintrag der Sanierungseinleitung in die Grundbücher der betroffenen und von der Sanierungssatzung erfassten Grundstücke zu beantragen.

Der Ortsteil Blitzenreute ist seit dem Jahr 2014 mit dem Ortskern Blitzenreute in das Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ (LRP) bzw. „Lebendige Zentren“ (LZP) aufgenommen (Bewilligungszeitraum 01.01.2014 – 30.04.2023). Der Gemeinderat hat hierfür am 15.12.2014 durch Erlass der Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern Blitzenreute (Sanierungssatzung) räumlich abgegrenzt. Die Satzung wurde mit der Bekanntmachung am 16.01.2015 rechtskräftig.

Im bislang nicht innerhalb des Sanierungsgebiets befindlichen Bereich der Hauptstraße (nordwestlicher Teil) sowie der Annenbergstraße (südöstlicher Teil) liegen erhebliche städtebauliche Mängel und Missstände in Form von Gebäuden in baulich und energetisch sehr schlechtem Zustand sowie mangelhaft gestaltetem öffentlichem Raum vor. Für den Ort bietet sich die Möglichkeit, diesen Bereich zu erneuern und zu entwickeln. Um einerseits das rechtliche Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in Anspruch nehmen und andererseits Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung nutzen zu können, soll das Sanierungsgebiet „Ortskern Blitzenreute“ erweitert werden.

Als Sanierungsziele für den Erweiterungsbereich werden vorgesehen:
- Abbruch bestehender privater Bausubstanz zur Neuordnung
- Sanierung/Modernisierung privater Wohnbauten
- Gestaltung von Gehwegflächen
- Erneuerung von Ver- und Entsorgungsanlagen

Die genannten Stellen unterstützen das Vorhaben ausdrücklich. Die Gebietsgröße betrug nach der bisherigen Abgrenzung 11,3 ha. Neu hinzu kommen 0,59 ha, so dass die neue Gebietsabgrenzung eine Fläche von insgesamt 11,89 ha umfasst. Da hinreichende Beurteilungsgrundlagen im Sinne des § 141 Abs. 2 BauGB vorliegen, kann auf die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für den Erweiterungsbereich nach dem BauGB verzichtet werden. Die Flächen befinden sich teilweise bereits im Eigentum der der Gemeinde (Verkehrsflächen).

Parksituation Schwommengasse
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat dem Vorhaben ein absolutes Halteverbot in der Schwommengasse mit dem Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ anzuordnen zugestimmt. Es sollen auf der gesamten Straße möglichst viele Parkflächen ausgewiesen werden (ca. 9 Stück). Für die Markierung der Parkflächen wurde die Malerwerkstatt Rainer Berndt beauftragt.

Die Parksituation in der Gemeinde Fronreute ist an vielen Stellen angespannt, weshalb es immer wieder zu Beschwerden und Verkehrsbehinderungen kommt.
Besonders schwerwiegend ist die Situation in der Schwommengasse. Aufgrund von Falschparkern, aber auch aufgrund der Straßenbreite, kommt es regelmäßig vor, dass Lastwagen, Traktoren oder sonstige größere Fahrzeuge die Schwommengasse nicht befahren können. Biegen solche Fahrzeuge von der B 32 aus kommend in die Schwommengasse ein, so sind sie gezwungen rückwärts wieder auf die B 32 auszufahren, was wiederum zu Verkehrsbehinderungen führt. Regelmäßig gehen bei der Verwaltung diesbezüglich Beschwerden ein.

Bereits in der Sitzung vom 16.11.2020 hat sich der Technische Ausschuss bei einer Ortsbesichtigung ein Bild der Lage gemacht. Die Verwaltung hat dazu eine Möglichkeit aufgezeigt, die Parksituation in den Griff zu bekommen. Diese Möglichkeit ist es, Parkplätze an geeigneten Stellen aufzuzeichnen und die Straße mit dem Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) und dem Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ zu versehen. Es könnten dadurch ca. 9 Parkplätze ausgewiesen werden.

Die Kosten für die Maßnahme betragen 794,33 EUR (brutto). Sollte die Straße nass oder besonders verschmutzt sein, so würden noch weitere Kosten nach Aufwand berechnet.

Bedarfsplanung Frühkindliche Bildung für 2021/2022
- Beschlussfassung

Der örtlichen Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung 2021/2022 nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes wurde zugestimmt.
Beschlossen wurden für das Kindergartenjahr 2021/2022 folgende Maßnahmen:

Betreuungsangebote für Kinder ab 3 Jahren:

Kinderhaus St. Karl, Blitzenreute
Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze wurde die Betriebserlaubnis dahingehend geändert, dass in zwei Mischgruppen die Altersmischung für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestrichen wurde. Damit können in der Gruppe 25 statt 22 Kinder aufgenommen werden. Es wurden dadurch 6 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen. Mit 4 Mischgruppen stehen 94 Kindergartenplätze zur Verfügung.
Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze: 94

Kinderzahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:
September 2021:                               73
Aufnahme während des Jahres:        24
Notwendige Plätze:                           97        Es fehlen 3 Plätze

September 2022:                               74
Aufnahme während des Jahres:        18
Notwendige Plätze:                           92       
September 2023:                              74

Im Kindergarten Blitzenreute reichen die Plätze gerade noch aus. Die Zahl der Kindergartenkinder ist durch Kinder aus dem Neubaugebiet Dornacher Ried gestiegen. Im Jahr 2020 sind 12 Kindergartenkinder aufgrund des Neubaugebietes Dornacher Ried zugezogen. Dadurch sind alle Plätze bis zum Ende des Kindergartenjahres 2021 im Juli 2021 belegt.

Kinderhaus St. Magnus, Staig
Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze wurde ab die Betriebserlaubnis dahingehend geändert, dass bei zwei Mischgruppen die Altersmischung für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestrichen wurde. Damit können in der Gruppe 25 statt 22 Kinder aufgenommen werden. Es wurden dadurch 6 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen. Zum 01.04.2020 wurde zudem eine dritte Gruppe in Form einer Kleingruppe mit 10 Kindern in Betrieb genommen. Diese Kleingruppe wurde zum 01.01.2021 zu einer vollen Gruppe aufgestockt.
Anzahl der der zur Verfügung stehenden Plätze: 75

Kinderzahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:
September 2021:                               51
Aufnahme während des Jahres:        14
Notwendige Plätze:                           65       

September 2021:                               53
Aufnahme während des Jahres:        20
Notwendige Plätze:                           73       
September 2022:                               59

In der letztjährigen Bedarfsplanung wurde ein Engpass von fünf Plätzen im Frühjahr 2021 festgestellt. Diese Plätze konnten durch die Erweiterung der Kleingruppe zur vollen altersgemischten Kindergartengruppe zum 01.01.2021 geschaffen werden. Als Räumlichkeit steht der Gruppenraum der bisherigen Krippengruppe im Erdgeschoss zur Verfügung. Die bisherige Krippengruppe zog mit Fertigstellung der Aufstockung in das Obergeschoss. Diese Gruppe kann als altersgemischte Gruppe auch Kinder von 2 bis 3 Jahren aufnehmen, so dass dadurch auch zusätzliche Krippenplätze zur Verfügung stehen.

Die Entwicklung der Kinderzahlen zeigt, dass nicht alle Plätze benötigt werden. Im neuen Kindergartenjahr kommt ein sehr schwacher Jahrgang mit 10 Kindern in den Kindergarten, so dass im Kindergarten freie Plätze zur Verfügung stehen.

Geprüft werden sollte, ob freie Stellen nicht sofort wiederbesetzt werden oder in einer Gruppe die Altersmischung aufgehoben wird, um zusätzliche Krippenplätze zu schaffen.

Kinderhaus St. Josef, Fronhofen
Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze wurde die Betriebserlaubnis dahingehend geändert, dass in den Kindergartengruppen die Altersmischung für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestrichen wurde. Damit können in den Gruppen je 25 Kinder statt 22 Kinder aufgenommen werden.

In den letztjährigen Bedarfsplanungen wurde festgestellt, dass Plätze fehlen, so dass zum 01.09.2020 die Kleingruppe mit zwölf Plätzen zu einer vollen Gruppe aufgestockt wurde. Im Kindergarten stehen somit 75 Plätze zur Verfügung.

Entgegen der Berechnung in der letztjährigen Bedarfsplanung sind Stand Mai 2021 die Kindergartengruppen nur mit 58 Kinder belegt statt der vorausberechneten 69 Kinder.
Anzahl der der zur Verfügung stehenden Plätze: 75

Kinderzahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:
September 2021:                               45
Aufnahme während des Jahres:        21
maximale Gruppenstärke:                 66       

September 2022:                               45
Aufnahme während des Jahres:        14
maximale Gruppenstärke:                 59       
September 2023:                               43

Entgegen der Berechnung in der letztjährigen Bedarfsplanung sind 10 Plätze weniger belegt. Im September 2021 und September 2022 kommen zwei geburtenstarke Jahrgänge in die Grundschule.

Der Jahrgang 01.07.2019 – 30.06.2020 ist mit 14 Kinder schwach, sodass genügend Plätze zur Verfügung stehen.

Geprüft werden muss, ob nicht eine Gruppe wieder als Kleingruppe geführt wird oder eine Gruppe in eine altersgemischte Gruppe für 3-Jährige bis unter 14-jährige umgewandelt wird. Dadurch könnten nachmittags Schulkinder mitbetreut werden. Alternativ könnte die Betriebserlaubnis auch wieder auf eine Gruppenform mit einer Altersmischung ab zwei Jahren geändert werden. Dadurch werden zusätzliche Krippenplätze geschaffen.

Betreuungsangebote für Kleinkinder bis 3 Jahren
Anzahl der Kinder in der Gemeinde Fronreute bis 3 Jahre:

Stichtag 01.03.2021:   171 Kinder
Stichtag 01.03.2020:   162 Kinder
Stichtag 01.03.2019:   169 Kinder
Stichtag 01.03.2018:   169 Kinder
Stichtag 01.03.2017:   153 Kinder
Stichtag 01.03.2016:   137 Kinder
Stichtag 01.03.2015:   121 Kinder

Bei 171 Kindern würde eine Versorgungsquote von 35% einen Bedarf an 60 Plätzen ergeben, bei 118 Kindern im Alter von 1 – 3 Jahren ergibt sich bei einer Versorgungsquote von 35 % ein Bedarf von 41 Plätzen.

Zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind im Kinderhaus Blitzenreute zwei Krippengruppen mit je 10 Plätzen, im Kindergarten Fronhofen eine Krippengruppe mit 10 Plätzen und im Kinderhaus Staig zwei Krippengruppen mit 10 Plätzen eingerichtet. Zur Versorgungsquote hinzugerechnet werden 12 Plätze in der Kindertagespflege. Insgesamt stehen damit 62 Plätze zur Verfügung. Allerdings werden derzeit 9 freie Plätze in der Kindertagespflege nicht in Anspruch genommen.
Möglich sind in jeder Krippengruppe bis zu zwei Sharing-Plätze (2 Kinder teilen sich einen Platz mit 2 und 3 Anwesenheitstagen). Damit stehen bis zu 10 zusätzliche Plätze zur Verfügung.
Insgesamt stehen damit 72 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Nicht berücksichtigt sind vier Plätze für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr in den altersgemischten Kindergartengruppen im Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute. Diese Plätze können nur belegt werden, wenn sie nicht mit den Kindergartenkindern belegt sind.

In der Kindergartengruppen im Kinderhaus St. Magnus in Staig stehen keine Plätze für unter 3-Jährige zur Verfügung, da durch die Änderung der Betriebserlaubnis die Altersmischung in den Kindergartengruppen aufgehoben wurde. Die neu eingerichtet dritte Kindergartengruppe wurde als altersgemischte Gruppe für Kinder von 2 bis 6 Jahren eingerichtet. Diese Plätze können nur belegt werden, wenn sie nicht mit den Kindergartenkindern belegt sind.

In den Kindergartengruppen im Kinderhaus St. Josef in Fronhofen stehen keine Plätze für unter 3-Jährige zur Verfügung, da durch die Änderung der Betriebserlaubnis die Altersmischung in den Kindergartengruppen aufgehoben wurde.

Die vorgehaltene Betreuungsquote der Gemeinde Fronreute für Kinder unter 3 Jahren zum 01.03.2021 beträgt mit 50 Plätzen in den Krippengruppen und 12 Plätzen in der Kindertagespflege
36,26 % für 171 Kinder im Alter bis 0 bis 3 Jahren
52,55 % für 118 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren.

Bei Eltern mit Kindern ab dem 2. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr beträgt die Nachfrage nach einem Betreuungsangebot weit über 35 % bei nahezu 50 %.
Es sind fast alle Krippenplätze belegt. Es stehen nur noch wenige Krippenplätze zur Verfügung. Eine Neuaufnahme ist nur möglich, wenn Krippenkinder in den Kindergarten wechseln.

Mit der Kindergartenbedarfsplanung für das nächste Kindergartenjahr hat der Gemeinderat folgenden Änderungen zum Kindergartenjahr 2020/2021 beschlossen:
Ganztagesbetreuung an der Grundschule Blitzenreute

  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Hortes an der Grundschule Blitzenreute für die Zukunft zu prüfen. Dies soll zunächst im Ausschuss Familie und Soziales beraten werden.

Kindergarten St. Karl, Blitzenreute

  • Schaffung von Räumlichkeiten durch die Renovierung des Gruppenraumes nach Umzug der Mensa in der Grundschule. In diesem Raum wird dann eine Kindergartengruppe untergebracht. Das jetzige Regenbogenhaus (Container) steht dem Kindergarten zur weiteren Nutzung als zusätzliches Raumangebot zur Verfügung.

Kindergarten St. Magnus, Staig

  • Prüfauftrag auf Reduzierung der Randzeiten in den Kindergartengruppen von 3 Stunden auf 2 Stunden täglich. Dadurch entsteht ein Personalbedarf von 0,36 Stellen pro Kindergartengruppe. Eine Änderung, wenn so vom Gemeinderat im Nachgang zur Bedarfsplanung beschlossen, erfolgt frühestens ab 01.01.2022.
  • Die Entwicklung der Kinderzahlen zeigt, dass nicht alle Plätze benötigt werden. Im neuen Kindergartenjahr kommt ein sehr schwacher Jahrgang mit 10 Kindern in den Kindergarten, so dass freie Plätze vorhanden sind. Geprüft werden sollte, ob freie Stellen nicht sofort wiederbesetzt werden oder in einer Gruppe die Altersmischung aufgehoben wird, um zusätzliche Krippenplätze zu schaffen.

Kindergarten St. Josef, Fronhofen

  • Prüfauftrag auf Reduzierung der Randzeiten in den Kindergartengruppen von 3 Stunden auf 2 Stunden täglich. Dadurch entsteht ein Personalbedarf von 0,36 Stellen pro Kindergartengruppe. Eine Änderung, wenn so vom Gemeinderat im Nachgang zur Bedarfsplanung beschlossen, erfolgt frühestens ab 01.01.2022.
  • Es stehen freie Kindergartenplätze zur Verfügung. Geprüft werden muss, ob nicht eine Gruppe wieder als Kleingruppe geführt wird oder eine Gruppe in eine altersgemischte Gruppe für 3-Jährige bis unter 14-jährige umgewandelt wird. Dadurch könnten nachmittags Schulkinder mitbetreut werden. Alternativ könnte die Betriebserlaubnis auch wieder auf eine Gruppenform mit einer Altersmischung ab zwei Jahren geändert werden. Dadurch werden zusätzliche Krippenplätze geschaffen.

Personalbedarfsberechnungen
Die Personalbedarfsberechnungen ergeben einen Stellenbedarf ab 01.09.2021
im Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute 14,19 Stellen zuzüglich Leitungsfreistellung von 80 %.
im Kinderhaus St. Magnus in Staig 13,70 Stellen zuzüglich Leitungsfreistellung von 62,5 %.

Für alle interessierten Eltern liegt ein Exemplar der Bedarfsplanung über die frühkindliche Bildung in den Kindergärten nach Beschlussfassung durch die Kirchengemeinde ab Mitte Juli 2021 in den Kinderhäusern zu Einsichtnahme aus.
im Kinderhaus St. Josef in Fronhofen 10,80 Stellen zuzüglich Leitungsfreistellung von 50 %.

Bericht aus der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental
Am 14.04.2021 fand die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes statt. Neben dem Haushaltsplan 2021 wurden auch der Vergabebeschluss für den 2. Bauabschnitt und der Ausschreibungsbeschluss für den 3. Bauabschnitt zur Schachtsanierung am Verbandssammler gefasst.

Außerdem hat die Verbandsversammlung die Jedele und Partner GmbH mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur weitergehenden Abwasserreinigung unter Berücksichtigung der Entnahme von Spurstoffen in der Kläranlage Ettishofen-Kanzach beauftragt. Dies ist ein notwendiger Schritt, da kommunale und gewerbliche Abwässer neben anderen Stoffen auch Spurenstoffe enthalten. Dies sind zum Beispiel Haushalts- und Industriechemikalien, Arzneimittel und künstliche und natürliche Hormone. All diese Stoffe haben negative Auswirkungen auf die aquatischen Lebewesen. Durch die Machbarkeitsstudie sollen Lösungen für die Reinigung gefunden werden.

Bericht aus der Verbandsversammung Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal
Am 11.05.2021 fand die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbands Schusse-Rotachtal satt.

Tagesordnungspunkte waren der Bericht der technischen Verwaltung, die Erschließung der Wasserversorgung am Mahlweiher, der Aufbau einer Notstromversorgung, wofür es Fördermittel gibt, sowie die Umbaumaßnahmen am Pumpwerk Unteressendorf. Die jeweiligen Maßnahmen sind mit hohen Kosten verbunden, aber zwingend notwendig. Diese Maßnahmen werden auch Auswirkungen auf die Wassergebühren haben.

Änderung der Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende
- Sachstandsbericht interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wolpertswende
- Beschlussfassung über einen Vorschlag zur Neufassung der Verbandssatzung an die Verbandsversammlung

Der Gemeinderat hat der Neufassung der Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende vom 19. Mai 2021 zugestimmt.

Mit Beschluss der Gemeinde Fronreute vom 10. März 2021 und dem Gemeinderatsbeschluss vom 22. März 2021 der Gemeinde Wolpertswende wurde Frau Jana Lagoda als neue Mitarbeiterin für das geplante Sachgebiet „Bauen, Umwelt und Natur“ beim Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Fronreute-Wolpertswende gewählt. Der offizielle Dienstbeginn von Frau Lagoda ist am 1. Juni 2021.

Die Schaffung dieser zusätzlichen Stelle und des damit verbundenen neuen Sachgebietes „Bauen, Umwelt und Natur“ im Gemeindeverwaltungsverband bedingt neben der generellen Anpassung von Strukturen im GVV und der Zuteilung neuer Aufgaben auch die Anpassung bzw. Neufassung der Verbandssatzung.

Bisher wurde durch den Gemeindeverwaltungsverband mit Rüdiger Liche vor allem das Thema Bauplanungsrecht (Bauleitplanung) abgedeckt. Mit der Einstellung von Frau Lagoda soll der Verband für beide Gemeinden künftig folgende Aufgabenbereiche erhalten:

  • Bauleitplanung
  • Bearbeitung und Bewertung von Bauanträgen
  • Vorbereitung der Vergabe von Bauplätzen
  • Führung der Ökopunktekonten
  • Naturschutz, Biotopverbund und Streuobstkonzeption
  • European Energy Award
  • Naherholung
  • Untere Straßenverkehrsbehörde

Zentraler Ausgangspunkt für ein reibungsloses Arbeiten und eine gut funktionierende Organisation des GVV ist eine strukturierte und leistungsfähige EDV-Ausstattung und -anbindung an beide Rathäuser der Gemeinden. Die EDV-technische Betreuung sowohl in Wolpertswende als auch in Fronreute erfolgt bereits durch die Firma all for IT aus Bad Saulgau. Um die weiteren notwendigen und möglichen Schritte zur Schaffung der künftigen EDV-Infrastruktur im Verband zu klären fand am 2. März ein gemeinsames Gespräch der Gemeinden mit zwei Vertretern der Firma all for IT statt. Unabdingbares Ziel für die weitere Zusammenarbeit der Gemeinden ist eine sukzessive Anpassung und Vereinheitlichung der Programmlandschaften (Zeiterfassung, Ratsinfosystem, Telefonanlage) und langfristig ggf. auch die Schaffung einer eigenständigen Serverinfrastruktur für den GVV.

Erster konkreter Schritt zur Vernetzung des Verbandes stellt die Herstellung einer Glasfaserleitung zwischen dem Rathaus Fronreute und Wolpertswende dar. So soll ein ständiger Zugriff auf die Akten und Daten der Mitgliedskommunen für die Verbandsmitarbeiter gewährleistet werden. Die Gemeinde Fronreute hat zudem aktuell den Auftrag an die Firma IVS aus Trossingen zur Einrichtung des Zeiterfassungsprogrammes ZEUS erteilt und passt sich damit dem System von Wolpertswende an.

Um rechtssichere Hilfestellungen zu erhalten für die bisherige und künftige Organisation des Gemeindeverwaltungsverbandes und dessen Arbeit fand am 12. April 2021 ein gemeinsames Gespräch der beiden Mitgliedsgemeinden mit dem Leiter des Kommunalamtes Ravensburg, Herrn Peter Haag sowie dessen Stellvertreter Herrn Klaus Hartmann statt. Hauptaugenmerk dieses Gespräches war vor allem die Ausarbeitung der Verbandssatzung und welche rechtlichen Aspekte es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt.

Weitere aufschlussreiche Informationen lieferte ein zuletzt geführtes Gespräch zwischen den Mitgliedsgemeinden und dem Geschäftsführer des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen, Herrn Tobias Aberle vom 20. April 2021. Der Termin stand ganz im Sinne des Erfolgsmodells Best Practice und diente dazu einen Vergleich zum bereits seit 1972 bestehenden Gemeindeverwaltungsverband Gullen zu schaffen und sich zusätzlichen Input für die künftige Verbandsarbeit zu holen. Auch in diesem Gespräch wurden nochmals weitere Eckpunkte für die Ausarbeitung der neuen Verbandssatzung besprochen.

http://www.fronreute.de//rathaus-service/gemeinderat/sitzungsberichte