Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.07.2021

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 19. Juli 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

1. Änderungssatzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortskern
Blitzenreute“
- Korrektur zum Beschluss vom 17.05.2021
- Beschlussfassung

Die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern Blitzenreute“ wurde, wie erläutert und mit der Änderung gegenüber dem Beschluss vom 17.05.2021, beschlossen. Der Satzung liegt ein Lageplan der Gebietsabgrenzung bei.

 

Die Satzung ist im vollen Wortlaut öffentlich bekannt zu machen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich. Die Satzung bedarf keiner Genehmigung.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und den Eintrag der Sanierungseinleitung in die Grundbücher der betroffenen und von der Sanierungssatzung erfassten Grundstücke zu beantragen.

 

Der Ortsteil Blitzenreute ist seit dem Jahr 2014 mit dem Ortskern Blitzenreute in das Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ (LRP) bzw. „Lebendige Zentren“ (LZP) aufgenommen (Bewilligungszeitraum 01.01.2014 – 30.04.2023). Der Gemeinderat hat hierfür am 15.12.2014 durch Erlass der Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern Blitzenreute (Sanierungssatzung) räumlich abgegrenzt. Die Satzung wurde mit der Bekanntmachung am 16.01.2015 rechtskräftig.

 

Im bislang nicht innerhalb des Sanierungsgebiets befindlichen Bereich der Hauptstraße sowie der Annenbergstraße liegen erhebliche städtebauliche Mängel und Missstände in Form von Gebäuden in baulich und energetisch sehr schlechtem Zustand sowie mangelhaft gestaltetem öffentlichem Raum vor. Für den Ort bietet sich die Möglichkeit, diesen Bereich zu erneuern und zu entwickeln. Um einerseits das rechtliche Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in Anspruch nehmen und andererseits Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung nutzen zu können, soll das Sanierungsgebiet „Ortskern Blitzenreute“ erweitert werden.

 

Als Sanierungsziele für den Erweiterungsbereich werden vorgesehen:

- Abbruch bestehender privater Bausubstanz zur Neuordnung

- Sanierung/Modernisierung privater Wohnbauten

- Gestaltung von Gehwegflächen

- Erneuerung von Ver- und Entsorgungsanlagen

 

Die genannten Stellen unterstützen das Vorhaben ausdrücklich. Die Gebietsgröße betrug nach der bisherigen Abgrenzung 11,3 ha. Neu hinzu kommen 0,45 ha, so dass die neue Gebietsabgrenzung eine Fläche von insgesamt 11,75 ha umfasst. Da hinreichende Beurteilungsgrundlagen im Sinne des § 141 Abs. 2 BauGB vorliegen, kann auf die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für den Erweiterungsbereich nach dem BauGB verzichtet werden. Die Flächen befinden sich teilweise bereits im Eigentum der der Gemeinde (Verkehrsflächen). Mit den Privateigentümern im Erweiterungsgebiet wurden nun seitens der Gemeindeverwaltung Gespräche geführt. Als Ergebnis wird das Erweiterungsgebiet um die Flurstücke 430/3 und 430/4 reduziert. Die im BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Grundstückeigentümer ist durch die Kontaktaufnahme und persönliche Gespräche durchgeführt. Auf eine darüber hinaus gehende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird verzichtet, da grundsätzlich die Voraussetzungen des bisherigen Sanierungsgebiets auch für diesen Erweiterungsbereich gelten.

 

Die Grenzen des ursprünglichen Sanierungsgebiets sowie die nun endgültig vorgesehenen Erweiterungsflächen sind aus dem Lageplan ersichtlich, der auch Bestandteil der Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes ist.

 

Gegenüber dem bisherigen Beschluss vom 17.05.2021 zur 1. Änderungssatzung vom 17.05.2021 entfallen die Grundstücke 430/3 und 430/4, welche nicht in die Erweiterung des Sanierungsgebietes aufgenommen werden sollen.

http://www.fronreute.de//rathaus-service/gemeinderat/sitzungsberichte