Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2021

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 25. Januar 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 14.12.2020 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Antrag auf Löschung der Vertragsstrafe Baugebiet Leimäcker II
- Beschlussfassung

Ein Ehepaar möchte aus persönlichen Gründen ihr 2010 erworbenes Grundstück in der Gemeinde Fronreute verkaufen. Im Kaufvertrag ist eine Vertragsstrafe festgesetzt, wenn das Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach Bezugsfähigkeit weiterverkauft wird. Die bisherigen Eigentümer haben daraufhin die Löschung der Vertragsstrafe beantragt.

Der Gemeinderat hat den Erlass der kompletten Vertragsstrafe abgelehnt. Es sollen Abschläge angesetzt werden, welche zeitlich gestaffelt werden.

Möglicher Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks, Flst. Nr. 9, Gemarkung Blitzenreute
- weitere Vorgehensweise

Die Gemeinde Fronreute möchte ein Grundstück (Teil eines landwirtschaftlichen Feldwegs) verkaufen. Dieser Weg ist bisher nicht im Grundbuch eingetragen, da er unter die Grundbuchpflichtbefreiung fällt. Die Verwaltung möchte das Grundstück deshalb in das Grundbuch eintragen lassen. Der Eigentümer der angrenzenden Felder und Flächen zeigte Interesse am Kauf des Weges.

Der Gemeinderat hat die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Einbuchung in das Grundbuch der Gemeinde Fronreute zu beantragen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der Weg lediglich ab der Abzweigung (insg. ca. 410 qm) an den angrenzenden Grundstückseigentümer verkauft werden soll. Die Gemeindeverwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt in Grundstücksverhandlungen zu treten.

Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute
- Gewährung eines Zuschusses für das Flst. Nr. 503 zur Modernisierung eines Wohngebäudes

Im Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute ist auch vorgesehen, private Maßnahmen zu bezuschussen. Ein Eigentümer beabsichtigt nun, sein Wohngebäude in der Kirchstraße in Blitzenreute zu modernisieren. Um weitere Zuschüsse vom Land zu erhalten, muss die Gemeinde auch private Maßnahmen bezuschussen. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 09.02.2015 wurde für die Förderung privater Sanierungsmaßnahmen eine Förderung von mindestens 25 % beschlossen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Gemeinde Fronreute sich mit 30 % an den Kosten der Modernisierung aus den Mitteln des Landessanierungsprogrammes beteiligt. Auf die Sicherung im Grundbuch wird verzichtet. Die Sicherung wird durch eine Bürgschaft ersetzt.

Baugesuche

a) Flst.1015/31, Unterer Kirchberg 25, 88273 Fronreute-Fronhofen
Ausbau Dachgeschoss, Erstellung Schleppdachgaube
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Überschreitung der maximal zulässigen Länge der Einzelgaube sowie der Überschreitung der maximal zugelassenen Gesamtlänge der Gaube pro Dachseite wurde zugestimmt.

Die Bauherren planen den Ausbau des Dachgeschosses. Hierzu soll eine Schleppdachgaube mit einer Länge von 11,5 Metern auf der Ostseite des bestehenden Gebäudes errichtet werden. Dadurch soll eine zweite Wohneinheit entstehen. Ein zweites Vollgeschoss entsteht durch diesen Ausbau nicht.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kirchberg IV“. Bei dem eingereichten Antrag soll die maximal zulässige Breite der Einzelgaube überschritten werden. Hier ist als Höchstmaß eine Breite von 2 Metern angegeben. Außerdem wird das maximale Breitenmaß der Gaube von 1/3 der Gesamtdachlänge überschritten. Zulässig wären in diesem Fall 4,2 Meter, geplant sind 11,5 Meter. Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

b) Flst. 1155/1, Blitzenreuter Steige 44, 88273 Fronreute
Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Die Bauherren planen die Sanierung und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses. Es soll je Dachseite eine Schleppdachgaube mit einer Länge von 6,8 Metern errichtet werden. Hierdurch sollen im bisherigen Dachboden neue Wohnräume entstehen.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden.
  • Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen.
  • Bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.

Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

c) Flst.246/5, Am Friedhof 6, 88273 Fronreute
Neubau eines Betriebsgebäudes mit Büro und Lagerhalle
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau eines Betriebsgebäudes mit Büro und Lagerhalle auf einer Fläche von circa 450 Quadratmetern. Das Gebäude wird mit Flachdach ausgeführt und hat eine Höhe von 7,2 Metern.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Brühl - 1. Änderung“.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

d) Flst. 72, Preußenhäusle 3, 88273 Fronreute
Anbau einer Terrasse mit Überdachung an bestehendes Wohnhaus und Errichtung einer Führanlage für Pferde
Den Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant den Anbau einer Terrasse mit Überdachung auf der Nordseite des bestehenden Wohnhauses. Diese soll eine Fläche von 5,4 Quadratmetern einnehmen und zum Regenschutz des Eingangsbereiches und auch dem barrierefreien Zugang vom Wohnungsbereich zu dem Aufenthaltsbereich vor der Haustür dienen. Des Weiteren ist die Errichtung einer Führanlage für Pferde geplant. Diese soll einen Außendurchmesser von 16 Metern haben. Der Führbereich wird wasserdurchlässig ausgeführt. Im Inneren der Kreisfläche wird eine Blühwiese angepflanzt und gepflegt. Es wurden bereits sechs neue Obstbäume als Ersatz gepflanzt.

Das Flurstück liegt im Außenbereich.

Für den Anbau einer Terrasse mit Überdachung kommt deshalb der § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden.
  • Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen.
  • Bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.

Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Für die Führanlage für Pferde kommt der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Das Vorhaben ist privilegiert. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

e) Flst. 160 und 157, Schreckensee 2, 88273 Fronreute-Fronhofen
Neubau eines Jungviehstalls mit Güllegrube und Mistlege
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr hat im Jahre 2017 eine Baugenehmigung für die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles mit Neubau Güllegrube und einer Hochgrube samt Fahrsiloerweiterung, Nutzungsänderung des bestehenden Großviehstalls in landwirtschaftliche Lagerfläche erhalten. Aus dieser Genehmigung wurden bisher nur Teile umgesetzt. Aufgrund der geänderten Marktlage will der Betrieb die Betriebsstrategie anpassen und die zuletzt genehmigte Tierhaltung etwas umstrukturieren. Das betrifft sowohl die Ställe als auch den Tierbesatz.

Das Landratsamt Ravensburg hat für den aktuellen Bauantrag (und auch für den bereits genehmigten im Jahre 2017) eine Immissionsberechnung bezüglich des Geruchs und der Stickstoffdeposition eingefordert. Diese wurde durch das Büro Richter und Röckle berechnet und kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Planung aus geruchstechnischer Sicht innerhalb der gültigen Genehmigung befindet und es bei Umsetzung der Planung flächendeckend zu einer verbesserten Geruchssituation in Schreckensee kommt.

Des Weiteren bewegt sich die aktuelle Planung aus naturschutzfachlicher Sicht innerhalb der gültigen Genehmigung und führt bei Umsetzung der aktuellen Planung sogar zu deutlich weniger Stickstoffeinträgen im Umfeld wie bisher.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist privilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Bebauungsplan „Hahnenweide II“ in Staig
- Sachstandsbericht
- Zustimmung zum städtebaulichen Entwurf
- Beschluss zur weiteren Vorgehensweise

Der Gemeinderat hat den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Hahnenweide II“ mit Stand vom 10.07.2020 (Planteil) zustimmend zur Kenntnis genommen und hat die Gemeindeverwaltung beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte, unter anderem weitere Bodenbohrungen in Höhe von bis zu 10.000 EUR durchführen zu lassen, einzuleiten, unter anderem auch weitere Grundstücksverhandlungen zu führen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hahnenweide II“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden einige Gutachten durchgeführt, es hat Vorbesprechungen mit dem LRA Ravensburg gegeben und der Gemeinderat Fronreute hat sich in einer nichtöffentlichen Sitzung über den Sachstand informiert. 
Auf Grund dieser Beratungen wurde der nun vorliegende städtebauliche Entwurf (Planteil) gefertigt.

Erste Bodengutachten ergaben, dass der Untergrund im geplanten Baugebiet nicht optimal ist. Es sollen deshalb weitere Bohrungen durchgeführt werden, um genau abschätzen zu können, in welcher Höhe Mehrkosten entstehen.

Bebauungsplan „Große Bettna III“ in Staig
- Sachstandsbericht
- Zustimmung zum städtebaulichen Entwurf
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat hat den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Große Bettna III“ mit Stand vom 06.11.2020 (Planteil) zustimmend zur Kenntnis genommen und die Gemeindeverwaltung beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten, unter anderem auch weitere Grundstücksverhandlungen zu führen. Außerdem soll ein Doppelhausgrundstück geändert werden. Weiterhin wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, dem Gemeinderat Pläne mit mehreren Ansichten vorzulegen, aus welchen die Höhenlagen und Querschnitte der Gebäude am Hang zu erkennen sind.

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Große Bettna III“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden einige Gutachten durchgeführt, es hat Vorbesprechungen mit dem LRA Ravensburg gegeben und der Gemeinderat Fronreute hat sich in einer nichtöffentlichen Sitzung über den Sachstand informiert.
Auf Grund dieser Beratungen wurde der nun vorliegende städtebauliche Entwurf (Planteil) gefertigt.

Bebauungsplan „Am Fischweiher“ in Blitzenreute
- Sachstandsbericht
- Zustimmung zum städtebaulichen Entwurf
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat hat den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Am Fischweiher“ mit Stand vom 30.06.2020 (Planteil), mit der Vorgabe weitere Parkplätze einzuplanen, zustimmend zur Kenntnis genommen und die Gemeindeverwaltung beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten, unter anderem auch weitere Grundstücksverhandlungen zu führen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Fischweiher“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden einige Gutachten durchgeführt, es hat Vorbesprechungen mit dem LRA Ravensburg gegeben und der Gemeinderat Fronreute hat sich in einer nichtöffentlichen Sitzung über den Sachstand informiert.
Auf Grund dieser Beratungen wurde der nun vorliegende städtebauliche Entwurf (Planteil) gefertigt.

Bebauungsplan „Annenberg III“ in Blitzenreute
- Sachstandsbericht
- Zustimmung zum städtebaulichen Entwurf
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat hat den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Annenberg III“ mit Stand vom 31.07.2020 (Planteil) zustimmend zur Kenntnis genommen und die Gemeindeverwaltung beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. Außerdem sollen noch weitere Planungen vorgenommen werden. der Fußweg soll zum einen noch an anderer Stelle geplant werden und zum anderen ganz herausgenommen werden. Auch die Lage der Mehrfamilienhäuser soll optimiert werden. Die Ausfahrt auf die Baienbacher Straße soll, sofern das Land Baden-Württemberg zustimmt, auf jeden Fall angelegt werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Annenberg III“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden einige Gutachten durchgeführt, es hat Vorbesprechungen mit dem LRA Ravensburg gegeben und der Gemeinderat Fronreute hat sich in einer nichtöffentlichen Sitzung über den Sachstand informiert und das weitere Vorgehen beraten.
Auf Grund dieser Beratungen wurde der nun vorliegende städtebauliche Entwurf (Planteil) gefertigt.

Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben
- Beteiligungsverfahren zweiter Anhörungsentwurf
- Stellungnahme der Gemeinde

Dem zweiten Anhörungsentwurf wurde zugestimmt mit der Maßgabe, dass in den regionalen Grünzügen weiterhin land- und forstwirtschaftliche Bauten nach guter fachlicher Praxis auch für die Zukunft möglich sind.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat am 23.10.2020 Änderungen an den Plansätzen und den Karten aufgrund der Berücksichtigung entsprechender Belange aus der ersten Offenlage im Rahmen der Abwägung zugestimmt und beschlossen, diese dem zweiten Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans zugrunde zu legen. Die gesamten Dateien können unter rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan eingesehen werden. Für die Gemeinde Fronreute gab es grundsätzlich keine Änderungen zwischen den Schritten. Folgende Punkte sind für die Gemeinde Fronreute bedeutend:

2.4 Siedlungsentwicklung
Fronreute ist als Gemeinde als Siedlungsbereich festgelegt. Dies bedeutet, dass sich Siedlungstätigkeit hier verstärkt vollziehen soll. Fronreute gehört hierbei zum Teil-Oberzentrum Ravensburg/Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Fronreute (Teilort Blitzenreute), Grünkraut, Horgenzell, Schlier und Wolpertswende (Teilort Mochenwangen), die gemeinsam als Siedlungsbereiche festgelegt sind. In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben.

2.6. Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe
Regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe sind vorrangig an solchen Standorten zu erweitern und im Anschluss an bestehende Siedlungsflächen neu vorzusehen, an denen aus infrastruktureller Sicht und unter Beachtung der Umweltbelange die besten Ansiedlungsbedingungen gegeben sind. Zur Sicherung eines dezentralen Arbeitsplatzangebots und für die Weiterentwicklung der Wirtschaft werden regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte gebietsscharf dargestellt. Diese Gebiete sind von Planungen und Maßnahmen freizuhalten, die die vorgesehene Nutzung beeinträchtigen können. Großflächige Einzelhandelsansiedlungen sind in Vorranggebieten für Industrie und Gewerbe unzulässig. Als ein solches Gebiet ist in Fronreute im Ortsteil Blitzenreute die Fläche an der geplanten Umgehung B32 aufgenommen.

3. Regionale Freiraumstruktur
Zum Schutz des Freiraums vor konkurrierenden Raumnutzungen und Flächeninanspruchnahmen werden im Verdichtungsraum der Region, in Gebieten mit Verdichtungsansätzen oder absehbarem Siedlungsdruck sowie in benachbarten Landschaftsräumen, bei denen aufgrund bestehender oder zu erwartender funktionaler Verflechtungen ein besonderer Handlungsbedarf für den Freiraumschutz besteht, Regionale Grünzüge als zusammenhängende Landschaften ausgewiesen. Zudem werden zur Gliederung von Siedlungsgebieten sowie zum Schutz des landseitigen Bodenseeufers Grünzäsuren festgelegt. Gebiete mit den besten landwirtschaftlichen Standorten sowie Landschaftsräume von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit werden in allen Teilen der Region als Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren gesichert.

Die Ausweisung der Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren erfolgt zur Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Klima, Luft, Boden, Wasser) und der biologischen Vielfalt (Flora, Fauna, Biotope), zur Wahrung des Landschaftsbildes und des Charakters der traditionellen Natur- und Kulturlandschaft (Vielfalt, Eigenart, Schönheit), nicht zuletzt auch aufgrund der Bedeutung der freien Landschaft für Erholung und Tourismus, zur Gliederung der Stadtlandschaft und des ländlichen Siedlungsraums (Vermeidung von Zersiedelung) sowie zur Erhaltung siedlungsnaher Freiflächen, zur Sicherung leistungsfähiger Produktionsflächen für die Landwirtschaft, zur Sicherung von Gebieten für den vorbeugenden Hochwasserschutz.

Die Regionalen Grünzüge sind von Bebauung freizuhalten. Darüber hinaus sind außerhalb der im Regionalplan für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe festgelegten Gebiete Veränderungen der Geländeoberfläche durch Abgrabung oder Aufschüttung ausgeschlossen.

Unter der Voraussetzung, dass außerhalb der Grünzüge keine zumutbaren Planungsalternativen bestehen, die Schutzziele nach PS 3.1.0 nicht beeinträchtigt werden und keine weiteren Festlegungen des Regionalplans entgegenstehen, sind in den Regionalen Grünzügen ausnahmsweise zulässig:

  • standortgebundene bauliche Anlagen der Land- und Forstwirtschaft,
  • standortgebundene bauliche Anlagen der technischen Infrastruktur,
  • die Erneuerung beziehungsweise die kleinräumige Erweiterung vorhandener Campingplätze oder Wohnmobilstellplätze sowie die Errichtung neuer Wohnmobilstellplätze mit untergeordneter baulicher Ausprägung,
  • andere freiraumbezogene Anlagen für Erholung, Freizeit und Sport mit untergeordneter baulicher Ausprägung,
  • Aufschüttungen und Abgrabungen, soweit sie der Wiederherstellung der ursprünglichen Geländeform, den besonderen Erfordernissen des Hochwasser-schutzes oder der Erweiterung bestehender Deponien dienen,
  • die Errichtung baulicher Anlagen der Abfallbehandlung innerhalb von Entsorgungseinrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, soweit diese im Sinne einer an der Kreislaufwirtschaft orientierten Abfallwirtschaft erforderlich sind

4.1 Verkehr
Das regionalbedeutsame Straßennetz soll funktionsgerecht erhalten und weiterentwickelt werden, um dauerhaft eine äußere Anbindung und innere Erschließung der Region gewährleisten zu können. Ergänzungen und Ausbauten des Straßennetzes sollen dort umgesetzt werden, wo dies zur Erschließung oder zur Entlastung von Siedlungen oder für die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten oder die Beseitigung von Engpässen erforderlich ist. Die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ enthaltenen Straßenbaumaßnahmen werden nachrichtlich in der Raumnutzungskarte dargestellt. Bei der Umsetzung der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ enthaltenen Straßenbaumaßnahmen hat sich die Region auf folgende Reihenfolge geeinigt:

- B 30 Friedrichshafen (B 31) - Ravensburg/Eschach
- B 31 Meersburg-West -Immenstaad
- B 32 OU Ravensburg (Molldiete-Tunnel)
- B 311n / B 313 Mengen - Engelswies
- B 30 Enzisreute - Gaisbeuren
- B 31 Friedrichshafen/Waggershausen - Friedrichshafen (B 30 alt)
- B 31 Überlingen-Ost - Oberuhldingen
- B 31 Oberuhldingen - Meersburg-West
- B 467 Querspange Tettnang
- B 32 OU Blitzenreute
- B 12 OU Großholzleute
- B 32 OU Staig

Hinsichtlich des Siedlungsbereiches ist noch festzuhalten, dass die Klammer der Teilorte nur dort gesetzt wurde, wo der Gemeindenamen nicht mit dem Hauptort übereinstimmt. Eine bauliche Entwicklung in Staig und Fronhofen ist weiterhin möglich.

Erstellung der Prallwand in der neuen Bewegungshalle Grundschule Blitzenreute
- Vergabe der Arbeiten

Der Gemeinderat hat der Vergabe der Prallwand im Zuge des Neu- und Umbaus der Grundschule Blitzenreute an den wirtschaftlichsten Bieter zugestimmt.

In beschränkter Ausschreibung nach VOB wurden die Leistungen für die Prallwand zum Um- und Neubau der Grundschule Blitzenreute ausgeschrieben:

Die Submission fand am 21. Dezember 2020 statt. 12 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 5 Firmen sind dieser Aufforderung nachgekommen. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Kneitschel GmbH & Co. KG aus Colmberg mit einer Angebotssumme in Höhe von 65.510,21 EUR (brutto). Die Kostenschätzung vom 01.04.2019 betrug 59.678,50 EUR (brutto).
Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 73.030,78 EUR und 80.893,82 EUR eingereicht.

Das Architekturbüro mlw hat die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Kneitschel GmbH & Co. KG aus Colmberg, vorgeschlagen.

http://www.fronreute.de//rathaus-service/gemeinderat/sitzungsberichte