Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Zutritt zu den Rathäusern in Blitzenreute und Fronhofen

Ab 01.01.2022 gilt im Rathaus die 3G-Nachweispflicht auch für die Bürgerinnen und Bürger

Das Betreten der Rathäuser ist ab dem 01.01.2022 nur noch Geimpften, Genesenen oder Getesteten gestattet. Dies wurde so in der ab dem 20.12.2021 geltenden Fassung der CoronaVO geregelt. Demnach müssen die Rathäuser zukünftig bei allen Besuchern die entsprechenden Nachweise beim Betreten der Verwaltungsräume kontrollieren. Um dies richtig umsetzen zu können, werden die Rathaustüren ab dem 01.01.2022 geschlossen und wir bitten Sie zu klingeln. Erst nach der Kontrolle können unsere Häuser betreten werden. Wenn möglich, bitten wir darum Ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail zu erledigen.

http://www.fronreute.de//rathaus-service/aktuelles-aus-dem-rathaus