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Seniorenrat: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Seniorenrat: Gemeinde Fronreute

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Seniorenrat

Hauptbereich

Der Seniorenrat als Vertretung der Seniorinnen und Senioren

Die Mitglieder des Seniorenrates werden alle 4 Jahre von den Senioren in der Gemeinde Fronreute gewählt. Von den gewählten 10 Mitgliedern können noch weitere Mitglieder berufen werden, die von Einrichtungen und Gruppen, die in der Seniorenarbeit aktiv sind, vorgeschlagen werden. Der Seniorenrat soll die Interessen der Seniorinnen und Senioren vertreten und die Seniorenarbeit in unserer Gemeinde vernetzen.

Bei allen Anliegen und Problemen, die die Seniorinnen und Senioren in unserer Gemeinde betreffen, können Sie sich gerne an die Mitglieder des Seniorenrates wenden!

Mitglieder des Seniorenrates

Gisela Baur
Hauptstraße 23
Blitzenreute
Telefonnummer: 07502 4728

Elisabeth Fischer
Möllenbronn 12
Fronhofen
Telefonnummer: 07505 731

Hildegund Rist
Unterer Kirchberg 6
Fronhofen
Telefonnummer: 07505 1278

Christa Hablizel
Neue Steige 21
Staig
Telefonnummer: 07502 2285

Cornelia Lupberger
Ergetsweiler 31/1
Fronhofen
Telefonnummer: 07502 956059

Hildegund Metzler
Ergetsweiler 34
Fronhofen
Telefonnummer: 07505 429

Heidi Müller
Oberer Kirchberg 9
Fronhofen
Telefonnummer: 07505 351

Wolfgang Peetz
Im Kalkofen 51
Blitzenreute
Telefonnummer: 07502 2805

Irene Rist
Schenkenwaldstraße 33
Staig
Telefonnummer: 07502 1245

Die Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses sind:

  • 1. Vorsitzende: Hildegund Rist
  • Stellvertretende Vorsitzende: Irene Rist
  • Schriftführerin: Elisabeth Fischer
  • Beisitzerin: Christa Hablizel
  • Beisitzerin: Hildegund Metzler
  • Beisitzerin: Heidi Müller

Ordnung des Seniorenrats Fronreute

In seiner Fassung vom 19.05.2003 mit eingearbeiteter Änderung vom 28.04.2010

I. Ziele und Aufgaben des Seniorenrates

Der Seniorenrat dient der Vernetzung der Seniorenarbeit in der Gemeinde Fronreute. Der Seniorenrat arbeitet unabhängig. Er ist ökumenisch. Parteipolitisch ist er neutral. Er hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Vertretung der Interessen der Seniorinnen und Senioren und Mitwirkung am gesellschaftlichen Zusammenleben.
  • Ausbau und Koordination der vorhandenen und bei Bedarf neuer Angebote und Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren.
  • Gesprächspartner des Gemeinderates, der Ortschaftsräte und der Gemeindeverwaltung, der Kirchengemeinden und sozialer Einrichtungen in allen Fragen, die Seniorinnen und Senioren betreffen.

II. Die Seniorenversammlung

Der Seniorenversammlung gehören alle Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren an, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Fronreute haben. Sie tritt mindestens ein mal pro Jahr zusammen. Sie wird vom Seniorenrat vorbereitet, einberufen und geleitet.

III. Der Seniorenrat

  1. Der Seniorenrat besteht aus bis zu 10 von der Seniorenversammlung unter Beachtung einer angemessenen Vertretung der Teilorte Blitzenreute, Fronhofen und Staig gewählten Mitgliedern, wobei aus jedem Teilort jeweils mindestens zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen zu wählen sind. Dazu werden maximal 9 Mitglieder, die von Einrichtungen und Gruppen, die in der Seniorenarbeit aktiv sind, vorgeschlagen und in den Seniorenrat berufen. Die Zahl der berufenen Mitglieder darf die Zahl der gewählten Mitglieder nicht übersteigen.
  2. Die Berufung der vorgeschlagenen Mitglieder erfolgt durch die gewählten Mitglieder des Seniorenrates. Ein berufenes Mitglied soll ein vom Gemeinderat vorgeschlagenes Mitglied dieses Gremiums sein, um die Verbindung zwischen Seniorenrat und Gemeinderat zu gewährleisten. Eine angemessene Vertretung der drei Teilorte ist zu berücksichtigen.
  3. Die Seniorenversammlung stellt den Wahlvorschlag auf und wählt aus ihren Mitgliedern den Seniorenrat. Der Wahlvorschlag soll in jedem Teilort höchstens die doppelte Anzahl von Bewerbern enthalten. Jedes Mitglied der Seniorenversammlung hat maximal 10 Stimmen, für jeden Kandidaten kann nur eine Stimme abgegeben werden. Die Wahl erfolgt mit Briefwahl
  4. Gewählt sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenanteilen
  5. Die Wahlperiode des Seniorenrates dauert 4 Jahre.
  6. Der Seniorenrat tritt mindestens zwei Mal jährlich zusammen.

IV. Geschäftsführender Ausschuss
Der Geschäftsführende Ausschuss führt die Geschäfte des Seniorenrates zwischen dessen Sitzungen und tritt nach Bedarf zusammen. Er wird vom Seniorenrat aus der Reihe seiner gewählten und berufenen Mitglieder gewählt. Er besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, 1 Stellvertreter/in, Schriftführer/in und 2 Beisitzer/innen. Auf eine angemessene Vertretung der drei Teilorte ist zu achten.

V. In-Kraft-Treten und Änderungen dieser Ordnung
Diese Ordnung tritt in Kraft, wenn sie durch die Seniorenversammlung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen ist. Änderungen dieser Ordnung bedürfen ebenfalls einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Seniorenversammlung. Diese Ordnung des Seniorenrates Fronreute wurde am 19.05.2003 in der Seniorenversammlung beschlossen.Der § III. Absatz 1. wurde am 26.04.2010 in die hier vorliegende Fassung von der Seniorenversammlung geändert und beschlossen.