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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Bebauungspläne: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Bebauungspläne: Gemeinde Fronreute

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Bebauungspläne

Hauptbereich

Auf dieser Internetseite finden Sie die rechtverbindlichen Bebauungspläne der Gemeinde Fronreute.

Aus technischen Gründen sind noch nicht alle Bebauungspläne eingestellt.

Bitte beachten Sie:

Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte und für die gültige Rechtslage ist nur der Originalplan der Gemeinde Fronreute. Die Originalpläne mit Begründung werden bei der Gemeinde Fronreute zu den Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.

Dies ist insbesondere wie folgt begründet:

  • Ältere Pläne wurden mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen nicht vermeiden.
  • Durch das Digitalisieren und Umwandeln in pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen geeignet.
  • Durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

Wir weisen darauf hin, dass der Umgang und das Lesen der Bebauungspläne mitunter sehr schwierig sein kann. Beispielsweise ist es möglich, dass

  • für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
  • neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten,
  • einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten,
  • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden. 

In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, z. B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen.

Eine Beratung oder Auskünfte über Bebauungspläne erteilt Ihnen Herr Liche unter der Telefonnummer 07502 954-44 oder auch per Mail ruediger.liche@fronreute.de.

Hier gelangen Sie zu den Bebauungsplänen in Blitzenreute.

Hier gelangen Sie zu den Bebauungsplänen in Fronhofen.

Hier gelangen Sie zu den Bebauungsplänen in Staig.