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Lärmaktionsplanung: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Lärmaktionsplanung: Gemeinde Fronreute

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Lärmaktionsplanung

Hauptbereich

Lärmaktionsplan und Lärmkarten - Beschluss im Jahr 2016

Nach der amtlichen Lärmkartierung durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ist die Gemeinde Fronreute für die Ortsdurchfahrten der B 32 in Blitzenreute und Staig zur Erarbeitung einer Lärmaktionsplanung verpflichtet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat den Lärmaktionsplan am 14.11.2016 beschlossen.

Fortschreibung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes - Beschluss Jahr 2022

Gemeinde Fronreute
Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG

Die Gemeinde Fronreute hat am 16.11.2020 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen. Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 21.03.2022 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 04.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022.

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat am 20.07.2022 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Maßnahmen beschlossen:

  • Festsetzung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für folgende Bereiche der Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Fronreute:
    • B 32 OD Blitzenreute von Ortsschild zu Ortsschild
    • B 32 OD Staig von Ortsschild zu Ortsschild
  • Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme im Bereich B 32 Blitzenreuter Steige, zwischen Einfahrt Blitzenreuter Steige 42 und westlichen Ortseingang bzw. Ortsausgang von Staig
  • Anregung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, u.a. mit stationären bidirektionalen Geschwindigkeitsmessanlagen in den Ortsdurchfahrten Staig (östlicher Ortseingang) und Blitzenreute (westlicher Ortseingang)
  • Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr)
  • Unterstützung der Eigentümer stark belasteter Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern
  • Schutz der festgesetzten ruhigen Gebiete vor weiterer Verlärmung

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Gemeinde Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute, Zimmer Nr. 1, zur Einsichtnahme aus.

Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen bei den zuständigen Verkehrsbehörden.

Den Bericht zum Lärmaktionsplan mit den dazugehörigen Rasterlärmkarten und Gebäudelärmkarten der Gemeinde Fronreute finden Sie in den nachfolgenden Links:

Bericht zur förmlichen Beteiligung (PDF-Datei)

Rasterlärm- und Gebäudelärmkarten (PDF-Datei)