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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute im Oktober 2016

Zusätzlicher Raumbedarf im Kinderhaus Blitzenreute aufgrund der Kinderzahlen
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für mögliche Raumerweiterungen einzuholen und/oder weitere Alternativen zu prüfen. Für die Schaffung des zusätzlichen Raumbedarfs im Kinderhaus Blitzenreute werden die notwendigen Haushaltsmittel im Haushalt 2017 eingestellt.

Das Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute umfasst im Bereich der Krippe zwei Gruppen für Kinder im Alter vom ersten Lebensjahr bis drei Jahren mit 12 Plätzen und höchstens zehn angemeldeten Kindern pro Gruppe.

Der Kindergarten hat drei Gruppen. Von der Betriebserlaubnis werden sie geführt als drei altersgemischte Gruppen mit Ganztagesöffnung und/oder Verlängerter Öffnungszeit und/oder Regelöffnungszeit. In diese Gruppen können Kinder im Alter ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt mit höchstens 22 angemeldeten Kinder und maximal zehn Kindern in Ganztagesbetreuung aufgenommen werden. Bei mehr als zehn Kindern in Ganztagesbetreuung reduziert sich die Höchstgruppenstärke auf höchstens 20 angemeldete Kinder.

Angeboten werden Betreuungszeiten in der Ganztagesbetreuung bis 44,5 Stunden/Woche, in der verlängerten Öffnungszeit bis 32,5 Stunden/Woche und in der Regelöffnungszeit bis 30,5 Stunden/Woche. Aufgrund der engen Platzverhältnisse in der Mensa können im Moment nicht mehr als 20 Kinder mit Mittagessen aufgenommen werden.

Bereits mit der Bedarfsbedarfsplanung wurde auf fehlenden Kindergartenplätze hingewiesen:
Die Situation hat sich aufgrund von Zuzügen nochmals verschärft. Handlungsbedarf besteht im Frühjahr 2017 im Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute.
Die konkreten Belegungszahlen stellen sich wie folgt dar: Eine Kindergartengruppe ist im Dezember 2016 und die anderen zwei Kindergartengruppen sind im März 2017 voll belegt.
Für Februar 2017 liegen drei, für April 2017 zwei, für Mai 2017 eine, für Juni 2017 eine und für Juli 2017 zwei Anmeldungen vor. Es fehlen im Frühjahr neun Kindergartenplätze.

Der Kindergarten in Staig ist auch voll belegt, ein möglicher Engpass könnte dann durch die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten eventuell in Blitzenreute aufgefangen werden.

Handlungsbedarf besteht auch im Kindergarten Fronhofen. Vorgesehen ist, den zusätzlichen Raumbedarf im Neubau des Kinderhauses Fronhofen zu schaffen. Es wird davon ausgegangen, dass in Fronhofen nicht langfristig drei Kindergartengruppen benötigt werden. Der zusätzliche Gruppenraum könnte beispielsweise im Bewegungsraum geschaffen werden. Die Schulkinder müssten dann noch in den jetzigen Betreuungsräumen im Fachklassentrakt betreut werden. Eine Beratung im Gemeinderat ist dazu im Sommer 2017 notwendig.

Aufgrund der Betriebserlaubnis ist eine Überbelegung notfalls für eine sehr kurze Zeit möglich. Da die Gruppenräumen im Kindergarten Blitzenreute aber sehr klein sind und auch aus pädagogischen Gründen sollte die Kinderzahl von 22 Kindern pro Gruppe nicht überschritten werden. Ab März 2017 ist eine erste Überbelegung notwendig. Insgesamt stehen Stand heute ab März 2017 neun Plätze für das Kindergartenjahr 2016/2017 zu wenig zur Verfügung. Mit der Erschließung des Neubaugebietes in Blitzenreute wird die Kinderzahl in Blitzenreute stabil bleiben. Die Schaffung von zusätzlich Räumlichkeiten macht deshalb auch dauerhaft Sinn.

Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, zum 01.03.2017 eine zusätzliche Kindergartengruppe in der Betriebsform einer Kleingruppe einzurichten. Eine Kleingruppe umfasst die Hälfte der höchstzulässigen Gruppenstärke in der jeweiligen Betriebsform. In den Betriebsformen im Kindergarten im Kinderhaus St. Karl sind dies elf Kinder. Im vorhandenen Kindergarten sind hierzu derzeit keine Räumlichkeiten mehr vorhanden. Es muss deshalb zusätzlicher Raum geschaffen werden. Notwendig sind pro Kind eine Mindestgröße von 2,4 m². Bei elf Kindern ist dies ein Flächenbedarf von 26,4 m² für den Gruppenraum.

Die Verwaltung hat dazu folgende Überlegungen: Dieser zusätzliche Raum muss an den Kindergarten angedockt sein. Er kann zum Beispiel deshalb nicht in der Schule oder an anderer Stelle geschaffen werden. Wichtig ist die Nähe zum Kindergarten aufgrund der Leitung dieser Gruppe und der personellen Besetzung. Die personelle Besetzung hängt auch vom Standort des zusätzlichen Raums zusammen. Wird die Kleingruppe im Kindergarten eingerichtet genügt für die Kleingruppe eine Fachkraft. Auf Grund der Aufsichtspflicht könnte unter Umständen zusätzliches Personal erforderlich sein, wenn der zusätzliche Raum nicht im Kindergarten ist. Der zusätzliche Raumbedarf könnte im Bereich des Außengeländes geschaffen werden. Vorstellbar ist auch ein Container. Neben dem Gruppenraum sollte eine Toilette, eine Küche und wenn möglich ein kleiner Nebenraum vorhanden sein.

Ein mögliches pädagogisches Konzept wurde mit dem Kindergartenleiter, Herr Mertens, kurz vor besprochen. Eine Abstimmung im Team ist noch erforderlich. Denkbar ist in diesem Raum Projekte durchzuführen wie zum Beispiel „ Vorbereitung auf die Grundschule für die kommenden Schulkinder“, „Kunstprojekte“. Die Kindergartenkinder der Kleingruppe werden dann den Kindergartengruppen im Haus zugeordnet und eine bestimmte Anzahl von Kindergartenkindern werden dann aus dieser Gruppe heraus an den Projekten teilnehmen. Dadurch wird erreicht, dass nicht immer die gleichen Kinder in dieser “Außengruppe“ sind.

Langfristig ist daran gedacht, mit der Schaffung des zusätzlichen Raumbedarf in der Grundschule Blitzenreute und dem Neubau einer Mensa die jetzige Mensa im Kindergarten wieder als Gruppenraum für den Kindergarten zu nutzen. In der Prüfung ist deshalb auch die Überlegung, die jetzige Mensa auszulagern und die Kindergartengruppe in der jetzigen Mensa unter zu bringen. Die Verwaltung wurde beauftragt, auch diese Alternative zu prüfen.

Umbau der ehemaligen Hauptschule zum Kinderhaus Fronhofen
- Bericht aus der Sitzung der Projektgruppe

Am 05.10.2016 fand eine Sitzung mit der Projektgruppe Kinderhaus Fronhofen statt. Neben Herrn Architekt Stumper war der Elektrofachplaner Herr Stucke sowie Herr Wagner, Freiraum + Architektur anwesend. Der Fachplaner des Ingenieurbüros Aurhammer + Weiland war entschuldigt.

Auf der Tagesordnung stand die Weiterführung der Planung nach der letzten Sitzung der Projektgruppe, die Planung und Ausstattung des Technikraums für die Grundschule, die Vorbereitung der Ausschreibungen der Gewerke Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär. Ein weiterer Schwerpunkt war die Konkretisierung der Planung der Außenanlagen.

Für den Umbau der ehemaligen Hauptschule zum Kinderhaus finden regelmäßig Besprechungen in der Verwaltung mit dem Architekten und den Fachplanern statt, um die Einzelheiten für die Vorbereitung der Ausschreibungen und der nachfolgenden Bauausführung abzustimmen. Über das Ergebnis der Projektgruppensitzung und den nachfolgenden Besprechungen im Rathaus wurde der Gemeinderat informiert. Die nächste Sitzung der Projektgruppe findet am 24.10.2016 Uhr statt. Vorgesehen ist ein Beginn der Projektgruppensitzung in der Hauptschule Fronhofen. Dort sollen in den vorhandenen Räumlichkeiten noch die Anordnung und Planung der Galerien der Gruppenräume im Kindergartenbereich besprochen werden.

Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Fronreute
- Sachstandsbericht
- Darstellung der Unterbringungsmöglichkeiten

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Kreditbetrag von 500.000,00 EUR und der Kreditbetrag von 300.000,00 EUR für den Bau oder den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften wird bei der KfW Bankengruppe abgerufen.

Aktuell sind in der Gemeinde Fronreute 83 Flüchtlinge untergebracht. Auf die Quote der Gemeinde Fronreute zählen dann noch zehn Plätze der Unterkunft in Kanzach. Stand heute sind von den 83 Flüchtlingen 40 anerkannt und 6 mit Duldung in der Anschlussunterbringung und 37 in der vorläufigen Unterbringung.

Folgende Veränderungen gab es in der letzten Zeit:
Ein lang erwarteter Familienzuzug von Frau und zwei Söhne aus Syrien erfolgte Ende September 2016. Eine dreiköpfige Familie aus Afghanistan wird von der vorläufigen Unterbringung nach Ravensburg verlegt, da ein weiteres Kind erwartet wird. Der Umzug einer anerkannten siebenköpfigen Familie aus Syrien zeichnet sich ab.

Folgende Unterkünfte stehen derzeit in der Gemeinde Fronreute zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung:

Vorläufige Unterbringung:
Blitzenreute:
Bauhofstraße 3 südlicher nördlichen Gebäudeteil, vermietet an den Landkreis bis 31.05.2017: 23 Plätze
Wolpertswender Straße 13: 48 Plätze

Fronhofen:
Oberer Kirchberg 25, angemietet vom Landkreis: 16 Plätze

Anschlussunterbringung
Blitzenreute:
Bauhofstraße 3: Nördlicher Gebäudeteil: 3 Plätze
Raiffeisenstraße 10, zwei Wohnungen angemietet: bis zu 10 Plätze
Kirchstraße 14, angemietet: 6 Plätze
Kirchstraße 1: Abbruch im Jahr 2017: 3 Plätze

Staig:
Am Zehntstadel 2, angemietet, drei Wohnungen 10 bis 14 Plätze
Schenkenwaldstraße 1, angemietet: 4 Plätze

Fronhofen:
Oberer Kirchberg 11, angemietet: 7 Plätze
Oberer Kirchberg 12, angemietet, zwei Wohnungen: 10 bis 12 Plätze

Die angegebenen Platzzahlen sind die Maximalzahl. In den seltensten Fällen können diese Plätze belegt werden, da in der Praxis Familiengrößen und Nationalität berücksichtigt werden müssen.
Für die Zukunft bedacht werden sollte, dass unter Umständen angemietete Wohnungen wegfallen, für den Fall, dass die Mietverträge nicht verlängert werden. Für diese Personen muss dann Ersatzwohnraum zur Verfügung stehen. Weiter muss mittelfristig für die der Bauhofstraße 3 untergebrachten Personen Ersatzwohnraum gefunden werden, da dieses Haus baufällig ist. Kurzfristig muss Ersatzwohnraum für die in der Unterkunft Kirchstraße 1 untergebrachten Flüchtlinge gesucht werden. Diese Plätze könnten in den vorhandenen Unterkünften geschaffen werden.

Der Gemeinde Fronreute eine Wohnung in einer kleinen Doppelhaushälfte in Staig zur Miete angeboten. Untergebracht werden können in dieser Wohnung bis zu sechs Personen, idealerweise eine Familie. Die Gemeinde Fronreute sieht die Anmietung dieser Wohnung vor.

Die Gemeinde Fronreute hatte sich im Herbst 2015 Darlehen für den Bau oder den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften gesichert. Ein Darlehen über einen Kreditbetrag von 500.000,00 EUR für den Bau einer Asylbewerberunterkunft und ein Darlehen über 300.000,00 EUR für den Erwerb eines bestehenden Objekts wurden bewilligt. Die Abruffrist dieser Darlehen ist am 16.10.2016 bzw. 30.10.2016. Der Gemeinderat hat den Abruf dieser Darlehen beschlossen. Vorgesehen ist damit eine Finanzierung der Unterkunft Wolpertswender Straße 13. Bürgermeister Spieß ist mit der Landkreisverwaltung in Verhandlungen, mit dem Ziel das Gebäude Wolpertswender Straße 13 doch nicht an den Landkreis zu übergeben. Die Verhandlungen sind noch nicht endgültig abgeschlossen.

Friedhof Fronhofen
- Abgabe der Trägerschaft von der Katholischen Kirchengemeinde an die Gemeinde
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung zwischen der Katholischen Kirchengemeinde Fronhofen und der Bürgerlichen Gemeinde Fronreute über die Verwaltung und Unterhaltung des Friedhofes zur Beschlussfassung vorzubereiten. Nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung, wird die Verwaltung beauftragt, die Friedhofssatzung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Nach § 1 Bestattungsgesetz sind die Gemeinden sind verpflichtet, Friedhöfe anzulegen, zu unterhalten und zu erweitern (Gemeindefriedhöfe). Für die verstorbenen Gemeindeeinwohner sowie für die in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz müssen Friedhöfe bereitstehen. Kirchen und Kirchengemeinden sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, können eigene Friedhöfe anlegen, unterhalten und erweitern (kirchliche Friedhöfe).

Die Katholische Kirchengemeinde Fronhofen ist Eigentümerin des Flurstückes 998/7. und auf diesem Friedhof befindet sich der „alte kirchliche Friedhof“. Die Friedhoferweiterung erfolgte auf dem Flurstück 992. Dieses Flurstück ist im Eigentum der Gemeinde Fronreute. Der Friedhof auf beiden Flurstücken wird bisher von der katholischen Kirchengemeinde unterhalten.

Mit Schreiben der Katholischen Kirchengemeinde Fronhofen vom 09.09.2016 wurde mitgeteilt, dass der Kirchengemeinderat in seiner Sitzung am 02.06.2016 beschlossen hat, die Verwaltung des Friedhofes in Fronhofen an die bürgerliche Gemeinde abzugeben. Aus Sicht der Kirchengemeinde kann die Übergabe zum 31.12.2016 erfolgen.

Die Kirchengemeinde Fronhofen tritt das Recht der Trägerschaft eines Friedhofes gemäß § 1 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes an die Gemeinde Fronreute ab. Die Kirchengemeinde Fronhofen räumt der Gemeinde das Recht ein, das Flurstück 998/7 als öffentlichen Friedhof zu benutzen. Demnach ist die Gemeinde nach § 1 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes verpflichtet, den Friedhof als Gemeindefriedhof zu verwalten und zu erhalten.
Die Grundstücke bleiben im Eigentum der Katholischen Kirchengemeinde Fronhofen. Die kirchlichen Organe verzichten auf die Regelung von Benutzungsverhältnissen dieses Friedhofes ihrerseits solange die Gemeinde Fronreute die Trägerschaft und Verwaltung aufgrund dieser Vereinbarung durch Friedhofssatzung regelt.

Der Friedhof steht für alle in der Gemeinde Fronreute vorkommenden Beerdigungen ohne Rücksicht auf die Konfession der Toten offen.

Die laufende Pflege und Unterhaltung der Friedhofsanlage einschließlich der Friedhofsmauer übernimmt für die Dauer ihrer Trägerschaft die bürgerliche Gemeinde. Die bürgerliche Gemeinde übernimmt für die Zeit ihrer Verwaltung die Verkehrssicherungspflicht des Friedhofes.Die Katholische Kirchengemeinde verzichtet dafür auf den ihr zustehenden Anteil an den Grabnutzungsgebühren und auf einen Pachtzins.

Es ist eine Vereinbarung zwischen der Katholischen Kirchengemeinde Fronhofen und der Bürgerlichen Gemeinde Fronreute über die Verwaltung und Unterhaltung des Friedhofes in Fronhofen auf Flst. 998/7 vom Kirchengemeinderat Fronhofen und vom Gemeinderat Fronreute zu beschließen. Diese Vereinbarung und deren Änderung bedarf der Genehmigung des Diözesanverwaltungsrates in Rottenburg. Diese Vereinbarung solle Inkrafttreten, sobald die Datenübernahme von der Katholischen Kirchengemeinde Fronhofen erfolgt ist und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Es ist eine neue Friedhofssatzung aufzustellen, in die auch die Bedingungen der Vereinbarung, soweit erforderlich, aufgenommen werden. Nutzungsrechte an bestehenden Gräbern gelten weiter, soweit sie nicht der Friedhofssatzung entgegenstehen. Sämtliche Einnahmen aus den anfallenden Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren fallen der bürgerlichen Gemeinde zu.

Herr Max Knoll, welcher bisher für die Katholische Kirchengemeinde Fronhofen den Friedhof verwaltet hat, wird diese Tätigkeit im Auftrag der Gemeinde weiterhin ausüben. Einige Tätigkeiten, wie die Überwachung der Ruhezeiten, die Verkehrssicherungspflicht für die Grabsteine und auch die Pflege der Außenanlage werden von der Verwaltung und dem Gemeindebauhof übernommen.

Einführung einer optischen Archivierung der Rechnungsbelege in der Gemeindekämmerei
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Einführung der optischen Archivierung und der Bewilligung der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

In der Kämmerei der Gemeinde Fronreute werden bislang die Rechnungsbelege zusammen mit den entsprechenden Anordnungen nach Haushaltsstellen sortiert in Papierform abgelegt. Auf Informationen zu Rechnungen sind nicht nur die Mitarbeiter der Kämmerei angewiesen. Auch das Hauptamt und das Ortsbauamt benötigen immer wieder Kopien von Rechnungen bzw. müssen diese für Auskünfte und Hochrechnungen einsehen.

Rechnungsbelege sind aufgrund des Sortierkriteriums der Haushaltsstelle somit grundsätzlich gut einsehbar. Schwieriger wird es dabei, wenn sich Rechnungen auf mehrere Haushaltsstellen verteilen, da die Originalrechnung nur bei einer Haushaltsstelle abgelegt werden kann. Abrechnungen von Zuschüssen, Recherchen im Zuge des Jahresabschlusses, bei Gebührenkalkulationen oder um einen Sachstand zu ermitteln müssen derzeit immer anhand der Papierbelege erfolgen und teilweise aufwändig herausgesucht und ggf. kopiert werden. Optisch archivierte Rechnungen und Belege können von jedem Arbeitsplatz digital eingesehen werden oder ggf. auch als pdf Datei versendet werden.

Aus diesem Grund soll eine optische Archivierung zum 01.01.2017 mit dem Anbieter der Finanzbuchhaltung C.I.P. eingeführt werden.

Die Kosten für die Einführung waren bei der Haushaltsplanaufstellung noch nicht vorgesehen. Finanzielle Mittel müssen deshalb überplanmäßig genehmigt werden. Nachdem die Optische Archivierung zeitgleich mit der Gemeinde Wolpertswende eingeführt werden soll ergeben sich ggf. Einsparungen bei den notwendigen Dienstleistungen zur Einführung.

Änderung des Umsatzsteuergesetzes § 2 b UStG
- Beschlussfassung zur Optierung der befristeten Beibehaltung der bisherigen Regelung

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Fronreute und die Jagdgenossenschaft Fronreute wenden ab 01.01.2017 weiterhin die Übergangsregelung und Anwendung des bisherigen Rechts an.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Finanzamt die Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

Das Umsatzsteuergesetz sieht bisher vor, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts (also u.a. Gemeinde) im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) gewerblich oder beruflich tätig sind und damit zu besteuern sind.

Um zu verdeutlichen, welche Bereiche hiervon erfasst sein können, werden im Folgenden Beispiele genannt, die zukünftig der Umsatzsteuer unterliegen: Verkauf von Familienbüchern, Wanderkarten, Nutzungsentschädigung für den Verbandssitz des Zweckverbandes Breitbandversorgung, Kostenersätze Feuerwehr, Miete Sporthalle Fronhofen, Vermietung Landjugendheim Fronhofen und Bürgersaal Staig (Dorfgemeinschaftshaus wird bereits als BgA geführt), Verkauf Fronreuter Apfelsaft, Holzverkauf. Des Weiteren wären die Einnahmen aus der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdpachtbezirks Fronreute umsatzsteuerpflichtig. Auf die Jagdpacht wäre künftig zusätzlich die Umsatzsteuer zu erheben.

Der § 2 b UStG in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 ausgeführt werden. Die Gemeinde kann jedoch gegenüber dem Finanzamt bis zum 31. Dezember 2016 einmalig erklären, dass sie § 2 Absatz 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.

Der kommunale Spitzenverband Gemeindetag Baden-Württemberg empfiehlt, dass der Gemeinderat über die Option entscheidet, da betragsmäßig nicht oder nur schwer abschätzbar ist, welche Höhe die Anwendung bzw. Nicht-Anwendung des neuen § 2 b UStG betragsmäßig von 2017 bis 2020 umfasst.

Im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 wurden mit dem Steuerberater der Gemeinde die einzelnen Bereiche, bei den auf privatrechtlicher Grundlage Einnahmen erzielt werden grob durchleuchtet. Hierbei sind die Verwaltung und der Steuerberater zum Ergebnis gekommen, dass es aus finanzieller Hinsicht keinen Sinn macht, ab 01.01.2017 das neue Recht anzuwenden. Die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer würde die Vorsteuer übersteigen.

Künstliche Rinderbesamung
- Bezuschussung für das Jahr 2016
- Vorberatung für das Jahr 2017

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Im Haushaltsjahr 2016 werden 10.000 EUR an Besamungszuschüssen ausbezahlt.
Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird angestrebt, die Besamungszuschüsse zu reduzieren unter dem Vorbehalt, dass eine Abrechnung der Einnahmen aus der Jagdpacht mit den Kosten für eine Wegesanierung und der Wildschadensregulierung erfolgt ist.

Im Jahr 2007 wurde beschlossen, dass die Besamungszuschüsse Jahr für Jahr reduziert werden und im Jahr 2015 noch 12.000,00 EUR betragen sollen. Die Besamungszuschüsse wurden teilweise über die Einnahmen aus der Jagdpacht finanziert.

Im Rahmen der Diskussionen um die Neuverpachtung der Jagdbezirke und der Verwendung des Ertrages bestand überwiegend Konsens, dass die Erträge aus der Verpachtung klar von der Bezuschussung der Rinderbesamung zu trennen sind. Zuletzt hat der Gemeinderat in der Sitzung am 13.06.2016 über die Zuschüsse zur Besamung von Rindern beraten.

Es ist deshalb zu beraten, ob und in welcher Höhe im Jahr 2016 und in den Folgejahren Besamungszuschüsse bezahlt werden sollen. Im Haushaltsplan 2016 wurden Ausgaben in Höhe von 10.000,00 EUR eingeplant.

Nachdem die derzeitigen Rahmenbedingungen aufgrund des niedrigen Milchpreises äußert schlecht sind wäre ein Wegbruch dieser Einnahmen ein weiterer finanzieller Einschnitt für die Landwirte. Im Jahr 2015 betrug der durchschnittliche Zuschuss der Landwirte knapp 300,00 EUR wobei die Spanne von 5,00 EUR bis 1.705,00 EUR reicht.

Für die weitere Vorgehensweise kommen drei Alternativen in Betracht:
Die erste Alternative wäre, die im Jahr 2016 geplanten Zuschüsse von 10.000 EUR in voller Höhe auszubezahlen und das Volumen in den Folgejahren schrittweise Jahr für Jahr zu reduzieren.

Die zweite Alternative wäre, die Zuschüsse weiterhin aufrecht zu erhalten, jedoch müssten diese entsprechend finanziert werden. Im Rahmen der Jagdverpachtung 2007 wurde die Grundsteuer A um 30 % reduziert, um einen Teil der Jagdpacht an die Landwirte „zurückzugeben“. 30 % der Grundsteuer A bedeutet derzeit ein Volumen von ca. 6.500,00 EUR. Dies würde allerdings bedeuten, dass alle Landwirte durch die Erhöhung betroffen wären, jedoch nur die Landwirte mit Milchviehhaltung von den Zuschüssen profitieren würden. Bei einer Finanzierung der Grundsteuer A würden weiterhin jährliche Besamungszuschüsse i. H. v. 6.500,00 EUR ausbezahlt werden.
Bei der dritten Alternative könnten die Besamungszuschüsse auch weiterhin in einer noch festzusetzenden Höhe bezahlt werden, ohne dass die Einnahmen aus der Grundsteuer A erhöht werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Zahlung der Besamungszuschüsse um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Fronreute handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Kinderhaus Staig
- weitere Vorgehensweise wegen Brandschutzmaßnahmen

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Herstellung eines zweiten Fluchtweges und der Sanierung der Giebelwände im Kindergarten von Magnus in Staig wird zugestimmt.

Im Zuge der Schlussabnahme des Anbaus an den Kindergarten St. Magnus in Staig fand auch eine Begehung des Gebäudes mit dem Landratsamt Ravensburg, Brand- und Katastrophenschutz, statt. Bei diesem Vororttermin wurden Mängel am Rauchschutz im bestehenden Gebäude festgestellt. Im Altbau sind demnach zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung eines 2. Fluchtweges aus den Räumlichkeiten im Dachgeschoss und zur Rauchabschottung zwischen Neu- und Altbau notwendig.Die rauchdichten Türen wurden im Frühjahr 2016 umgesetzt.

Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung sind die Räume im Dachgeschoss unverzichtbar, somit ist die Umsetzung der Maßnahme zur Herstellung eines zweiten Fluchtweges erforderlich.

Die einfachste Möglichkeit für die Umsetzung eines zweiten Fluchtweges ist ein bodentiefes Giebelfenster, mit welchem ein Fluchtweg über das Flachdach und einer angebrachten Rutsche in den Garten gewährleistet werden kann. Vorgesehen ist, dass die Sanierung der Giebel und die Herstellung eines zweiten Fluchtweges in einer Maßnahme vorgenommen werden. Im Haushalt für das Jahr 2016 sind für diese Maßnahmen Mittel in Höhe von 26.000,00 EUR eingestellt.

Lärmaktionsplan der Gemeinde Fronreute
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Dem Lärmaktionsplan der Gemeinde Fronreute in der Fassung vom 31. Oktober 2016 wird zugestimmt.

Der Lärmaktionsplan und die Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.
Am 26.04.2014 wurde der Beschluss für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes gefasst. Im Rahmen der ersten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sah das Maßnahmengrobkonzept eine Geschwindigkeitsbeschränkung nachts von 50 auf 30 km/h vor. Weitere Maßnahmen sollten ein lärmoptimierter Fahrbahnbelag, ein aktiver und passiver Lärmschutz an Einzelgebäuden, sowie flankierende Maßnahmen zur Einhaltung und Kontrolle der zulässigen Geschwindigkeit sein. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.11.2015 um ihre Stellungnahme bis 18.12.2015 gebeten. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit hat der Gemeinderat am 06.06.2016 den Planentwurf und Bericht für die 2. förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen. Die 2. förmliche Beteiligung erfolgte vom 11.07.2016 bis 11.08.2016. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägung wurde in der Gemeinderatssitzung am 19.09.2016 beraten.

Im Oktober 2016 wurde im Lärmschwerpunkt B32 in Staig die Fahrbahndecke erneuert und ein Asphaltsbelag vom Typ SMA 8 LA verbaut. Dadurch kann die Lärmbelastung langfristig reduziert werden. Die Lärmaktionsplanung wurde daraufhin nochmals überarbeitet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung als Lärmminderungsmaßnahmen für die B 32 in der Ortsdurchfahrt Staig wird nun im Lärmaktionsplan nicht mehr als Maßnahmen festgesetzt.
Der verbaute Fahrbahnbelag bringt eine höhere maximale Lärmminderungswirkung als die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
Nach Beschluss der Lärmaktionsplanung durch den Gemeinderat, erfolgt nun eine Mitteilung an die LUBW und das MVI. Die Umsetzung der im Lärmaktionsplan beschlossenen Maßnahmen erfolgt durch die Fachbehörden und Straßenbaulastträger.
Im Lärmaktionsplanung werden folgende Maßnahmen festgesetzt:

  • Festsetzung von 30 km/h nachts von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr in der Ortsdurchfahrt der B 32 in Blitzenreute mit einer maximalen Ausdehnung im Abschnitt zwischen den Ortseingangsschildern.
  • Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags auf der B 32 in der Ortsdurchfahrt Blitzenreute
  • Befristete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in den Ortsdurchfahrten Schreckensee und Malmishaus während seiner Zeit der Umleitungsstrecke im Zuge des Ausbaus der B 32 von Vorsee nach Altshausen.

Im Lärmaktionsplanung werden folgende Anregungen festgesetzt:

  • Antrag beim Regierungspräsidium auf Zuschuss zum Einbau von Schallschutzfenstern bei belasteten Einzelgebäuden außerhalb der Lärmschwerpunkte.
  • Anregung zur Umrüstung der stationäre Geschwindigkeitsmessanlage in der Ortsdurchfahrt Staig ab, dass die Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten beide Fahrtrichtungen erfolgen kann.
  • Zur Verstetigung des Verkehrs soll die Errichtung einer Fußgängerunterführung in der Ortsdurchfahrt Staig anstelle der beiden Fußgänger-Lichtsignalanlagen geprüft werden.
  • Unterstützung der Eigentümer stark belastete Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenster
  • Bau einer Ortsumfahrung für Blitzenreute und Staig
  • Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist vorgesehen, sobald aktuelle Zahlen der amtlichen Verkehrszählungen vorliegen.

VEP „Blitzenreuter Straße“
- Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange anlässlich der öffentlichen Auslegung

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu den eingegangenen Stellungnahmen zu Eigen.

Im November 2013 wurde beschlossen, die Wohnbaufläche für 8 Wohnhäuser entlang der Blitzenreuter Straße in die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit aufzunehmen. Der Aufstellungsbeschluss für den „VEP Blitzenreuter Straße“ wurde am 12.05.2014 im Gemeinderat gefasst. Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden fand am 23.07.2014 statt. Am 19.05.2016 19:00 Uhr fand die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte vom 02.05.2016 bis 10.06.2016.In der Sitzung vom 27.07.2016 hat der Gemeinderat den Entwurf zum VEP „Blitzenreuter Straße“ mit Umweltbericht in der Fassung vom 27.07.2016 gebilligt und der Auslegungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 05.08.2016 bekannt gemacht und erfolgte in der Zeit vom 15.08.2016 bis 16.09.2016 erfolgen.

Die anlässlich der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Beschlussvorschlag werden in der Gemeinderatssitzung von der beauftragten Architektin der Grundstückseigentümer, Frau Kasten erläutert.

Anlässlich der Auslegung wurde vom Landratsamt Ravensburg darauf hingewiesen, dass vor einem Satzungsbeschluss die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes einen Verfahrensstand erreicht haben muss, der die Annahme rechtfertigt, dass der Bebauungsplan sich aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. Es ist ein tatsächliches Parallelverfahren durchzuführen, welches eine Abstimmung zwischen den Plänen zulässt.

Das Verfahren darf nicht so gestaltet werden, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes lediglich als Anpassung oder Berichtigung erscheint. Für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sollte deshalb die frühzeitige Behördenbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung mit Plan, Begründung und Umweltbericht vorliegen. Der Beginn des Verfahrens für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende am 16.11.2016 vorgesehen.

Die anlässlich der Auslegung vorgebrachten Anregungen werden in die Planung und den Umweltbericht eingearbeitet. Die Planung sowie der Umweltbericht werden zusammen mit dem Durchführungsvertrag frühestens in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2016 beraten. Der Satzungsbeschluss wäre dann im Januar 2017 möglich. Dies hängt aber vom Verfahrensstand zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ab.

Friedhof Fronhofen
- Abgabe der Trägerschaft von der Katholischen Kirchengemeinde Fronhofen an die Gemeinde Fronreute
- Vorberatung der Vereinbarung über die Verwaltung und Unterhaltung des Friedhofes

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Vereinbarung zwischen der Katholischen Kirchengemeinde Fronhofen und der Gemeinde Fronreute über die Verwaltung und Unterhaltung des Friedhofes in Fronhofen wird zugestimmt.

In der Gemeinderatsitzung vom 17.10.2016 wurde der Gemeinderat über den Beschluss der Katholischen Kirchengemeinde Fronhofen informiert, dass die Verwaltung des Friedhofes in Fronhofen an die bürgerliche Gemeinde übergeben wird. Dadurch räumt die Kirchengemeinde Fronhofen der Gemeinde Fronreute das Recht ein, das Flurstück 998/7 als öffentlichen Friedhof zu benutzen. Nach § 1 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes ist die Gemeinde verpflichtet, den Friedhof als Gemeindefriedhof zu verwalten und zu erhalten. Das Flurstück 998/7 bleibt aber weiterhin Eigentum der Kirchengemeinde.

Die laufende Pflege und Unterhaltung der Friedhofsanlage einschließlich der Friedhofsmauer sowie die Verkehrssicherungspflicht übernimmt für die Dauer ihrer Trägerschaft die bürgerliche Gemeinde. Die Übergabe soll zum 01.01.2017 erfolgen.

Die Vereinbarung zwischen der Kirchengemeinde und der Gemeinde Fronreute über die Verwaltung und Unterhaltung des Friedhofes in Fronhofen ist vom Kirchengemeinderat Fronhofen und vom Gemeinderat Fronreute zu beschließen und bedarf der Genehmigung des Diözesan Verwaltungsrates in Rottenburg.

Bericht aus der Verkehrsschau
Anlässlich der Verkehrsschau am 28.10.2016 mit der Polizeidirektion Ravensburg, Herrn Padberg und Herrn Hofmann sowie dem Landratsamt Ravensburg, Straßenverkehrsamt, Herr Wagner wurden folgende Maßnahmen und Anordnungen besprochen:

  1. Staig- Anbringen einer Haltelinie vor der Ampel in der Ortsdurchfahrt
    Die Gemeinde Fronreute hat die Anbringung einer Haltelinie vor der Ampel in der Ortsdurchfahrt Staig auf der B 32 vor dem Einmündungsbereich in die Schussenstraße beantragt. Begründet wird dieser Antrag damit, dass vereinzelt Fahrzeuge bei roter Ampel den Fußgängerweg überfahren. Auch wird bei roter Ampel der Einmündungsbereich der Schussenstraße nicht freigehalten.

    Die Verkehrskommission hat der Anbringung der Haltelinie mit Zusatzzeichen 1012-35 StVO "Bei Rot hier halten "einvernehmlich zugestimmt. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt, Landratsamt Ravensburg.
  2. Blitzenreute-Ausfahrtsituation beim Rewe Markt
    Um die Vorfahrtsregelung bei der Ausfahrt aus dem Parkplatz des Rewe Marktes in die Bauhofstraße zu verdeutlichen, wird von Seiten der Verkehrskommission vorgeschlagen, eine unterbrochene Fahrbahnrandmarkierung sowie das Zeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren) anzubringen. Da es sich hier um eine Gemeindestraße handelt ist für die straßenverkehrsrechtlichen Anordnung die Gemeinde Fronreute als örtliche Straßenverkehrsamt Behörde zuständig.
  3. Fronhofen – Kreisstraße 8028 in Obelhofen
    Die Anwohner in Obelhofen beantragen eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h.
    Dies wurde von Polizei und Straßenverkehrsamt abgelehnt.
    Diese Thematik wurde bereits bei einer Verkehrsschau im Jahr 2014 beraten. Im September 2014 wurde eine verdeckte mehrtägige Geschwindigkeitsmessung in Obelhofen durchgeführt. Die Auswertung hat ergeben, dass die gemessenen Geschwindigkeiten sich überwiegend zwischen 70 und 100 km/h bewegen. Eine im Verhältnis zur Gesamtzahl der erfassten Fahrzeuge nicht ins Gewicht fallenden Minderheit lag über diesen Geschwindigkeitsniveau. Auch bei einer zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschränkung könnte nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Fahrer die Gegebenheiten missachten. Die Fahrzeuganzahl in diesen Straßenabschnitt der K 8028 lag unter dem üblichen Durchschnitt für Kreisstraßen Landkreis Ravensburg. Es ist deshalb nicht zwingend geboten, eine Geschwindigkeitsreduzierung anzuordnen.
  4. Fronhofen – Antrag auf Anbringen eines Verkehrsspiegels im Einmündungsbereich Kreisstraße 7968/ K 8028
    Die Verkehrskommission konnte keine Empfehlung für die Anbringung eines Verkehrsspiegels aussprechen, da nach ihrer Ansicht im Kreuzungsbereich beim ordnungsgemäßen Abbiegevorgang die Sicht ausreichend vorliegt. Der Autofahrer ist aufgefordert, soweit als möglich in die Kreuzung vor zu fahren. Dann liegt eine ausreichende Sicht vor. Ein Verkehrsspiegel ist rechtlich weder ein Verkehrszeichen noch eine Verkehrseinrichtung im Sinne von § 43 StVO. Eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Anbringung eines Verkehrsspiegels kann deshalb nicht erfolgen.

Auch wenn sich die Polizei und das Straßenverkehrsamt bei der Verkehrsschau gegen die Anbringung dieses Verkehrsspiegels ausgesprochen haben, liegt letztendlich die Entscheidung über das Anbringen eines Verkehrsspiegels bei der Gemeinde Fronreute. Der Gemeinderat hat sich aber der Stellungnahme der Verkehrskommission angeschlossen und es wird auf die Anbringung eines Verkehrsspiegels verzichtet.

Fronhofen-Antrag auf Anbringen eines Verkehrsspiegels in Höhe des Hauses Turmstraße 6

Der Bewohner des Hauses Turmstraße 6 hat die Anbringung eines Verkehrsspiegels am Straßenbeleuchtungsmasten auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite beantragt, da die Sichtverhältnisse beim Ausfahren aus seinem Grundstück schwierig sind.

Die Verkehrskommission konnte keine Empfehlung für die Anbringung eines Verkehrsspiegels aussprechen, da nach ihrer Ansicht bei einem vorsichtigen Hineintasten in die Straße die Sicht ausreichend vorliegt. Wenn die Gemeinde Fronreute sich letztendlich für die Anbringung dieses Verkehrsspiegels entscheidet, kann dies nur mit Einverständnis des gegenüberliegenden Grundstückseigentümers und auf Kosten des Verursachers erfolgen. Der Gemeinderat hat sich aber der Stellungnahme der Verkehrskommission angeschlossen und es wird auf die Anbringung eines Verkehrsspiegels verzichtet.

5. Fronhofen-Einhaldenfestival in Geratsreute
Im Juli 2017 soll das Einhaldenfestival in Geratsreute stattfinden. Mit dem Veranstalter wurde vor Ort die Parksituation besprochen. Geplant ist für das Jahr 2017 eine Parkierung auf dem Flurstück 1306 (derzeit eine Wiese). Die Vollzugsanstalt Bettenreute als Eigentümerin des Grundstücks hat dieser Parkierung zugestimmt. Vorgesehen ist eine Einfahrt über die Gemeindestraße (bei der Linde)

Von Seiten der Verkehrskommission wird folgendes vorgeschlagen:

Die Fußgängerquerung muss gebündelt erfolgen und ist durch entsprechende Lichtquellen zu beleuchten. Zur Absicherung ist ein Geschwindigkeitstrichter 70-50-30 in Verbindung mit Gefahrenzeichen „Fußgänger“ und Zusatzzeichen „Veranstaltung“ zu beantragen. Die Verwaltung wird für die Veranstaltung die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung im Mai 2017 beantragen.

Musikschule Ravensburg e. V.
- Beschlussfassung zur Erhöhung des kommunalen Zuschusses ab 01.01.2017

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Erhöhung des kommunalen Zuschusses für die Musikschule Ravensburg e.V. wird zugestimmt.

Am 13.10.2014 hat der Gemeinderat letztmals über die Musikschule Ravensburg e.V. beraten und damals auch einer Erhöhung des kommunalen Zuschusses für die Jahre 2015 und 2016 zugestimmt. Die Musikschule benötigt für die Jahre ab 2017 mehr Geld von den kommunalen Mitgliedern. Darüber hinaus werden aber auch im Jahre 2017 die Elternbeiträge erhöht und die Geschwisterermäßigungen gesenkt. Für die Gemeinde Fronreuter bedeutet dies bei gleichbleibende Schülerzahlen eine Mehrbelastung für das Jahr 2017 ff von 1.016,90 EUR.

Bei der Mitgliedschaft im Trägerverein der Musikschule Ravensburg e.V. handelt es sich um eine freiwillige Ausgabe der Gemeinde Fronreute.
Der Landkreis hat seine Bezuschussungspraxis für alle Musikschulen seit 2011 verändert und angehoben. Dies vor allem unter der Voraussetzung, dass die Gemeinden den verschiedenen Musikschulen treu bleiben. Ein Austritt aus der Musikschule würde für die Gemeinde Fronreute bedeuten, dass über die Kreisumlage diese verbesserte Bezuschussung in Zukunft mitfinanziert werden müsste, aber kein Vorteil für die eigenen Bürger mehr da wäre.

Darüber hinaus haben sich die Gegebenheiten bei der Musikschule im Verhältnis zu den Musikvereinen in den letzten Jahren noch einmal geändert. Die Musikschule arbeitet vor allem mit dem Musikverein Blitzenreute stark zusammen. In diesem Zusammenhang sei auch auf das Engagement mit dem neuen Ganztagesmodell an der Grundschule Blitzenreute verwiesen. Ohne die Musikschule ist ein solches Programm nur schwerlich auf die Beine zu stellen. Beide Musikvereine haben bei einem Gespräch die Notwendigkeit der Mitgliedschaft betont und die Erhöhung des Zuschusses unterstützt, da die Zusammenarbeit mit der Musikschule gut und notwendig ist. Durch die Zusammenarbeit hat sich aber auch ergeben, dass nun im Gegensatz zu vor ein paar Jahren ein hoher Prozentsatz der Musikschüler aus Fronreute auch zugleich Mitglied im Musikverein sind, und deshalb der Vorwurf die Musikschüler bringen nichts für die Gemeinschaft in Fronreute nicht mehr gelten kann. Dies erkennen wir unter anderem auch daran, dass die Schülerzahl innerhalb von 10 Jahren von 37 Schülern auf nun 78 Schüler gestiegen ist.

Hinzuweisen ist aber auch auf die Solidargemeinschaft hier im Schussental. Durch die Teilnahme aller Gemeinden haben wir eine tolle Musikschule auf hohem Niveau.

Geplanter Umbau der ehemaligen Hauptschule Fronhofen zum Kinderhaus
- Sachstandsbericht
Die Rohbauarbeiten, Flaschnerarbeiten, Heizungsarbeiten, Sanitärarbeiten, Lüftungsarbeiten und Elektroarbeiten würden diese Woche in der Schwäbischen Zeitung ausgeschrieben. Eine Vergabe dieser Arbeiten ist in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2017 vorgesehen, so das möglicher Baubeginn im Januar 2018 ist.

Die Kostenschätzung wurde aktualisiert. Sie liegt nach wie vor im Rahmen der ersten Kostenschätzung. Genaue Zahlen werden aber die Ausschreibungsergebnisse bringen.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat hat der Annahme von Spende in Höhe von 250,00 EUR zugestimmt.

Eingegangen sind Spenden für den Frederick-Tag an der Grundschule Fronhofen, für die Helfer-vor-Ort Gruppe Blitzenreute und für die Fördergemeinschaft "handinhand" in Wolpertswende.