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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 18.05.2020

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 18.05.2020 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 27.04.2020 wurden keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Baugesuche
a.) Flst.1519 und 1519/1, Blitzenreuter Straße, 88273 Fronreute-Baienbach
Verlängerung der landwirtschaftlichen Halle
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Verlängerung der bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle um 10,52 Meter in Richtung Nordwesten. Die Erweiterung umfasst insgesamt eine Fläche von 200,22 Quadratmeter, die Firsthöhe liegt bei 7,23 Meter.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung, da es privilegiert ist.
Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

b.) Flst. 1031, 88273 Fronreute-Fronhofen
Abbruch des bestehenden Lagerschuppens und Errichtung eines neuen Lagerschuppens für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Geräte
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr hat am 13.01.2020 einen Bauvoranfrage für dieses Bauvorhaben bei der Gemeinde eingereicht um abzuklären, ob ein Lagerschuppen auf diesem Flurstück und mit dieser Größe genehmigungsfähig ist. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.02.20 das Einvernehmen hierzu erteilt.
In diesem Verfahren gab es Einsprüche von den Angrenzern, die sich ausschließlich gegen den Standort der Maschinenhalle gerichtet haben. Sie schlugen dem Bauherrn vor, den Schuppen auf Höhe des bestehenden Schuppens zu errichten und mit einer Firstrichtung, die von West nach Ost verläuft.
Dieser Forderung ist der Bauherr nachgekommen. Der geplante Schuppen soll mit einer Grundfläche von 100 Quadratmetern und einer Firsthöhe von sechs Meter ausgeführt werden. Hierdurch soll es möglich sein, alle notwendigen Maschinen für die Bewirtschaftung des eigenen Pferdehofes (Flurstück 808/2 in Fronhofen) und der eigenen oder gepachteten Flächen unterzustellen. Ebenso soll Stroh, Heu, Einstreu und Sägemehl in diesem Gebäude gelagert werden können, ohne dass es durch Feuchtigkeit an Qualität verliert.

Das Flurstück liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung.
Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Nach Aussage des Landwirtschaftsamts ist der Bedarf für diesen Lagerschuppen glaubhaft und nachvollziehbar nachgewiesen worden. Somit sind diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

c.) Flst.940, Schenkenwaldstraße 33, 88273 Fronreute-Staig
Abbruch Remise und Stadel; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Neubau einer Remise
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist der Abbruch des bestehenden Stadels und der bestehenden Remise. An das bestehende Gebäude soll dann anstelle des Stadels ein Mehrfamilienhaus angebaut werden. Hier sind vier Wohneinheiten und eine Garage für vier Fahrzeuge geplant. Weitere vier Stellplätze sollen vor dem Gebäude erstellt werden. Für die abgebrochen Remise soll im Norden des Grundstückes ein Ersatz entstehen. In dieser Remise werden auf einer Fläche von circa 83 Quadratmetern Pferdeanhänger, Schlepper und KFZ- Anhänger untergebracht. Diese Remise weiter in Richtung Süden zu verschieben (um näher an den Innenbereich zu rücken) ist nicht möglich, da dort der Regenwasserkanal und das Breitbandkabel der Gemeinde Fronreute verläuft.

Das geplante Mehrfamilienhaus befindet sich im Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Fronreute sind nachgewiesen.

Die geplante Remise befindet sich im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Die Abstandsflächen für beide Gebäude liegen nicht vollständig auf dem Baugrundstück. Hier muss im Laufe des Verfahrens noch eine Baulast übernommen werden. Dies sollte kein Problem darstellen, da die angrenzenden Flächen im Eigentum des Bauherrn sind. Außerdem muss dem Landratsamt Ravensburg noch ein Bepflanzungsplan für die Eingrünung der neuen Gebäude nachgewiesen werden.

d.) Flst. 970/1, Kornstraße 34, 88273 Fronreute-Fronreute
Erweiterung Maschinenhalle um einen Heizraum und ein Hackschnitzellager
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist die Erweiterung der Maschinenhalle um einen Heizraum und ein Hackschnitzellager auf einer Fläche von insgesamt 192 Quadratmetern. Bei der Bearbeitung des Baugesuches ist aufgefallen, dass schon Teile des Vorhabens ausgeführt worden sind. Hierbei handelt es sich um die Hallenerweiterung im Osten (48 Quadratmeter) und dem Lagerraum (40 Quadratmeter) vor dem beantragten Hackschnitzellager.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

e.) Flst. 285/1, Unterspringen 5, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Abbruch des bestehenden Wohnteils Gebäude Unterspringen 5 und Neubau von Unterkünften für Saisonarbeiter und Praktikanten Nachgenehmigung für bestehenden Heizraum
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Bei dem bestehenden Gebäude Unterspringen 5 soll der Wohnteil abgerissen werden und ein Neubau mit Unterkünften für Saisonarbeiter und Praktikanten entstehen. Insgesamt sollen 20 Personen auf drei Stockwerken unterkommen können.
Ein Ortstermin mit dem Landratsamt und dem Denkmalamt hat im Vorfeld stattgefunden. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz und kann abgerissen werden. Der Bedarf für die Unterkünfte muss gegenüber dem Landratsamt Ravensburg nachgewiesen werden.
Bei diesem Ortstermin wurde festgestellt, dass im bestehenden Wirtschaftsteil im Erdgeschoss ein Heizraum (Hackschnitzelheizung) eingerichtet wurde. Dieser soll mit dem Baugesuch legitimiert werden.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung, da es privilegiert ist.
Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Überdachung der Lagerboxen im Bauhof Baienbach
Der Technische Ausschuss hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, der neuen Planung der Verwaltung zuzustimmen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Überdachung der Boxen zu planen, Angebote einzuholen und einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen.

Die vier bestehenden Boxen im Hof des Gemeindebauhofes in Baienbach sind bisher nicht überdacht. Alle vier Boxen sind voll belegt, unter anderem mit Straßenkehricht, Containern und zurückgegebenen Elektrogroßgeräten. Vor allen Dingen die Kühlgeräte müssen überdacht gelagert werden. Auch der gelagerte Humus oder das Kies wird ständig nass.

Im Gemeindebauhof werden dringend überdachte Lagerkapazitäten benötigt. Geplant ist deshalb, die vier Boxen in Holzbauweise zu überdachen und auch seitlich zu schließen.

Der Technische Ausschuss hat bereits in mehreren Sitzungen, zuletzt im Frühjahr 2019, über diese Maßnahme beraten. Der zusätzlichen Überdachung wurde zugestimmt und die Verwaltung mit der Planung und Ausschreibung der Maßnahme beauftragt.

Im Haushalt für das Jahr 2020 sind Kosten in Höhe von 50.000,00 EUR für die Überdachung der Boxen veranschlagt.

Die Durchführung der Überdachung ist aus folgenden Gründen notwendig:
- Trockener Lagerplatz für Kies, Boden, Erde
- Platz zur Lagerung von Kühlgeräten
- Zusätzlicher Unterstellplatz für beladene Fahrzeuge oder Kipper
- Lagerplatz für Verkehrszeichen
- Lagerplatz für Anlieferungen
- Lagerplatz für Streusalz
- Platz für Straßenkehricht

Die Kosten für die neu geplante Überdachung der Boxen werden auf rund 45.000,00 EUR (brutto) geschätzt. (Die Kostenschätzung für die vorherige Planung lag bei 62.852,52 EUR (brutto)).

Erweiterung der Urnenwand in Fronhofen
Der Technische Ausschuss hat der Erweiterung der Urnenwand auf den Friedhof Fronhofen und der Vergabe an die Firma Weiher zugestimmt.

Einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1.634,63 EUR wurde zugestimmt.

Im Jahr 2011 wurde auf dem Friedhof Fronhofen eine Urnenwand mit einem Kammersystem in Form von Würfeln aus Granit durch die Firma Weiher erstellt. Gebaut wurde eine Urnenanlage mit zehn Urnenkammern. Es sind acht Urnenkammern belegt, so dass eine Erweiterung notwendig ist. Es sind nur noch zwei Kammern in der untersten Reihe frei.

Beim Bau wurde bereits eine mögliche zukünftige Erweiterung berücksichtigt. Die Fundamente werden für eine Erweiterung in Form von Stelen vorbereitet und zunächst als Sitzbänke ausgestaltet.
Geplant ist die Erweiterung der Urnenanlage auf den vorbereiteten Fundamenten um nochmals zehn Urnenwürfel aus dem gleichen Granit Multicolor Red. Die zehn Urnenkammern werden jeweils mit zwei und drei Würfen auf die vorbereiteten Fundamente aufgebaut.

Der Kostenvoranschlag liegt bei 11.634,63 EUR. Im Vergleich zum Jahr 2011 sind die Preise für die Urnenwürfen etwas gestiegen. In der Finanzplanung sind für das Haushaltsjahr 2020 10.000,00 EUR für Erweiterung der Urnenstelen eingeplant. Es ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.634,63 EUR notwendig.
 

Regenwasserkanal bei der Schule Blitzenreute
Der Technische Ausschuss hat der nachträglichen Beauftragung der Firma Heydt aus Aulendorf und den Kosten für die Baumaßnahme zugestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt beim Büro Rapp und Schmid aus Ummendorf ein Angebot zur Planung der Starkregenbewirtschaftung Blitzenreute/Staig anzufordern und dem Gemeinderat vorzulegen.

Das vom Areal der Grundschule Blitzenreute anfallende Regenwasser wurde bisher über den bestehenden Mischwasserkanal abgeleitet. Über denselben Weg wird auch das Regenwasser des älteren Teils des Kindergartens St. Karl und die gesamte Parkplatz- und Zuwegfläche beseitigt. Die gesamte versiegelte Fläche beträgt ca. 7.300 m², was sich bei Starkregen äußerst negativ auf die Kapazität des Mischwasserkanals nach Staig auswirkt.

Im Haushalt 2020 sind im investiven Bereich für Hausanschlüsse 10.000,00 EUR und für die Planung und Umsetzung der Regenwasserableitung unterhalb der Tennisplätze in Blitzenreute 20.000,00 EUR veranschlagt. Im Projekt „Sanierung und Umbau der Grundschule Blitzenreute“ sind nach Rücksprache mit der Bauleitung 45.000,00 EUR für die Regenentwässerung in der Kostenberechnung veranschlagt, wobei ca. 34.000,00 EUR bereits bei den Rohbauarbeiten angefallen sind.

Die Verwaltung wurde gebeten, die Organisation und Bauleitung der Regenentwässerung außerhalb des Baufeldes durchzuführen, da die Rohbaufirma ansonsten die Termine laut Bauzeitenplan nicht einhalten hätte können. Seitens der Verwaltung wurden mehrere regionale Tiefbauer angefragt, ob kurzfristig während der Osterferien die Arbeiten im provisorischen Schulhof durchgeführt werden können.

Die Firma Heydt aus Aulendorf war bereit, den Auftrag zu übernehmen. Die Beauftragung erfolgte anhand einer Stundenlohnvereinbarung zu marktüblichen vorher vereinbarten Preisen. In diesem Zuge wurden die gesamten Regeneinlaufschächte und befestigten Flächen aufgenommen und mit an die Regenentwässerung der Schule angeschlossen.

Die Kosten für den Bau der Regenwasserleitungen bei der Schule, dem Schulparkplatz und dem Anschluss des ältesten Teils des Kindergartens sowie der Gerätehütte im Außenspielbereich belaufen sich auf rund 28.000,00 EUR (brutto).
 

Stützmauer als Hangbefestigung bei der Asylbewerberunterkunft beim Friedhof Blitzenreute
Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit dem angrenzenden Grundstückseigentümer den wirtschaftlichsten Bieter mit der Erstellung einer Stützmauer mit Ortbeton zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden zu 1/3 von der Gemeinde, maximal jedoch 12.000,00 EUR, getragen, die restlichen Kosten übernimmt der angrenzende Grundstückseigentümer. Die anfallenden Mehrkosten gegenüber einer Stützmauer mit L-Steinen sollen ebenfalls so aufgeschlüsselt werden.

Die Gemeinde Fronreute ist Eigentümerin des Grundstückes, auf welchem die Asylbewerberunterkunft in der Wolpertswender Straße errichtet wurde. Die Firma Walter bebaut das angrenzende Gewerbegrundstück. Da die Gemeinde das Bestandsgrundstück bereits abgegraben hat, soll sie sich jetzt an den Kosten für die Erstellung der Stützmauer beteiligen.

Im Haushalt für das Jahr 2020 sind 40.000,00 EUR für die Außenanlage der Asylbewerberunterkunft in der Wolpertswender Straße 13 veranschlagt.

Der Eigentümer des Grundstückes oberhalb der Wolpertswender Straße 13 ist bereit, gemeinsam mit der Gemeinde eine Lösung zu finden, damit beide Grundstücke optimal genutzt werden können. Die Gemeinde hat beim Bau des Gebäudes in der Wolpertswender Straße 13 ca. 1,00 m des gewachsenen Bodens abgetragen. Insgesamt ist nun ein Höhenunterschied von rund 2,50 m zu überwinden. Zur Diskussion standen im Vorfeld die Lösung über entweder eine Ortbetonmauer oder eine Stützmauer mit Mauerscheiben (L-Steine).

Die Verwaltung hat je drei Angebote für beide Lösungsvorschläge eingeholt. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Kosten für die Lösung mittels L-Steinen bei ca. 34.000,00 EUR, die Kosten für eine Ortbetonmauer hingegen bei rund 39.000,00 EUR liegen.

Die beauftragte Firma soll im Zuge der Erstellung der Stützmauer auch die Befestigung der Hoffläche der Wolpertswender Straße 13 durchführen. Hier ist auf Grund der Beschaffenheit des Untergrundes ein aufwendiger Materialaustausch notwendig. Die Gestaltung der Außenanlage soll zu einem späteren Zeitpunkt vom Gemeinderat/Technischen Ausschuss festgelegt werden. Die Kosten für diese Maßnahme sind in den veranschlagten 40.000,00 EUR einkalkuliert.
 

Wasserleitungsbau Unterer Kirchberg Fronhofen
Der Technische Ausschuss hat den Mehrkosten auf Grund der Erweiterung der Maßnahmen zur Erneuerung der Wasserleitung zugestimmt.

Im Ortsteil Fronhofen im Bereich Unterer-/Oberer Kirchberg wird derzeit die Wasserleitung inklusive der erforderlichen Wasserhausanschlüsse durch die Technischen Werke Schussental erneuert. Im Zuge dieser Maßnahme verlegt die Gemeinde Leerrohre für einen künftigen Ausbau der Breitbandversorgung.
Das Verlegen der Hauptleitungen ist soweit abgeschlossen, die erforderliche Wasserprobe war ohne Auffälligkeiten. Am 6. Mai 2020 sollte die neue Leitung im Bereich Oberer Kirchberg/Mühlstraße an das bestehende Netz eingebunden werden.

Die Einbindung der neuen Wasserleitung im Bereich zur Mühlstraße hin wurde inzwischen erfolgreich fertiggestellt. Im Bereich Oberer Kirchberg konnte eine Einbindung hingegen bisher leider nicht stattfinden, da die bestehende Graugussleitung nicht gefunden werden konnte. Mit Hilfe eines Ortungsgerätes konnte die TWS die Leitung teilweise lokalisieren, beim Graben jedoch nicht auffinden.

Die Baugrube war auf einer Fläche von mehreren Quadratmetern ca. 4,5 Meter tief aufgegraben. Für weitere Sucharbeiten müssten ein Baum und eine Hecke entfernt werden. Die dabei anfallenden Kosten sind nicht kalkulierbar. Deshalb wurden, nach Rücksprache der TWS mit der Verwaltung, weitere Sucharbeiten vorerst eingestellt.

Vorschlag von Seiten der TWS sowie von der ausführenden Tiefbaufirma Klein aus Grünkraut ist eine Spülbohrung unter der Burgstraße (Kreisstraße 7962) hindurch bis zur Bushaltestelle um dort die neue Wasserleitung an den bestehenden Wasserschacht einzubinden. In diesem Bereich ist eine Spülbohrung am sinnvollsten einzusetzen, da ein verdolter Bach (Sohle ca. 2,3 m) unterdükert werden muss sowie eine Kreisstraße gekreuzt wird. Sinnvoll ist diese Maßnahme zudem, da die Sanierung dieser bestehenden Leitung auf Grund des Alters ohnehin die nächsten Jahre angestanden wäre. Auch unabhängig von der aktuellen Maßnahme hätte hier dann mittels Spülbohrung verfahren werden müssen.

Die Bohrung ist bereits am 11. und 12. Mai 2020 erfolgt. Hierbei wurde die bereits genehmigte Maßnahme um ca. 30 Meter erweitert. Die Kosten hierfür werden seitens der TWS auf rund 5.000,00 bis 6.000,00 EUR netto geschätzt.
 

Covid 19
- Sachstandsbericht
- Beschlussfassung über die Mittel aus dem 100-Millionen-Sofortpaket des Landes für Gemeinden, Städte und Landkreise
- weitere Vorgehensweise zur Betreuung in den Kindergärten und Schulen
Der Präsenzunterricht an den Grundschulen wird schrittweise wieder aufgenommen und die Kinderhäuser werden schrittweise geöffnet.

Der Gemeinderat hat der Zuteilung der Finanzmittel des Landes als Soforthilfe in der Coronakrise bis zu einer endgültigen Abrechnung für die im Moment ausgesetzten Elternbeiträge der Kindergärten in der Gemeinde Fronreute zugestimmt.

Schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen
Für die schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Grundschulen wurden an beiden Grundschulen Hygiene- und Abstandsregelungen umgesetzt. Für den Unterricht werden die Klassen geteilt, und die notwendigen Abstände einhalten zu können. Am 18. Mai sind die Schüler der Klasse vier an die Grundschule zurückgekehrt. Am 15. Juni 2020 nach den Pfingstferien werden auch die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 3 mit dem Unterricht beginnen. Sie erhalten pro Woche mindestens zehn Unterrichtsstunden und kommen im wöchentlichen Wechsel an die Schule. Problematisch ist zum einen die Raumsituation, da zu wenige Räume zur Verfügung stehen. Wenn zwei Jahrgänge an der Schule sind, sind durch die Teilung der Klassen alle Klassenzimmer belegt und es stehen für die Notbetreuung zu wenig weitere Räume zur Verfügung. Auch die Personalressourcen werden knapp. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen durch die Teilung der Klassen nun doppelt so viel unterrichten und zudem noch ein Lernangebot für die Schülerinnen und Schüler schaffen, welche im wöchentlichen Wechsel zuhause sind. Zudem stehen nicht alle Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung, da Risikopersonen nicht mehr eingesetzt werden können.

Schrittweise Öffnung der Kinderhäuser
Die Schließung der Kinderhäuser hat die Eltern vor große Herausforderungen gestellt und sie warten mit Ungeduld auf die in der Presse angekündigte schrittweise Öffnung der Kinderhäuser. Vom Kultusministerium wurde verkündet, dass die Kinderhäuser am 18. Mai 2020 die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten. Leider wurde der rechtliche Rahmen mit Änderung der Corona Verordnung erst am Samstag, 16. Mai 2020 notverkündet. Die Ausweitung der Betreuung kann nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die Kinderhäuser müssen nach Absprache mit der Gemeinde und dem Träger die Umsetzung organisieren und den Personaleinsatz planen.

Eingeschränkter Regelbetrieb im Sinne der Corona Verordnung bedeutet, dass maximal 50 % der Kinder einer normalen Gruppengröße gleichzeitig im Kinderhaus betreut werden können. Vorrang haben weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, bei denen ein von der öffentlichen Jugendhilfe festgestellter besonderer Förderbedarf besteht.

Die darüberhinausgehenden Betreuungskapazitäten sollen für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für alle weiteren Kinder genutzt werden, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben. Diese zusätzlichen Betreuungskapazitäten können nur unter den im Kinderhaus vorhandenen räumlichen sowie personellen Kapazitäten angeboten werden. Unter Umständen sind die Bereuungszeiten aufgrund der Personalressourcen eingeschränkt.

Voraussetzung ist, dass der Gesundheitsschutz vor Ort gewährleistet ist. Im Kinderhaus werden die Schutzhinweise vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus nach Maßgabe der Unfallkasse Baden-Württemberg, dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg und dem Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg umgesetzt. Der Hygieneplan und die daraus abgeleiteten Maßnahmen werden im Kinderhaus umgesetzt.

Die Kinder werden möglichst in festen konstanten Gruppen betreut. Diese Gruppen haben möglichst keinen Kontakt untereinander und dürfen sich während der Betreuungszeiten nicht durchmischen, so sind die Kinder beispielsweise zu getrennten Zeiten im Garten und dürfen auch nicht miteinander ruhen oder essen. Wenn möglich werden die Kinder immer von den gleichen pädagogischen Kräften betreut. Wenn möglich, sollen getrennte gruppenbezogene Wasch- und Toilettenbereiche genutzt werden. Die Umsetzung eines offenen Konzeptes, so wie es bisher im Kinderhaus praktiziert wurde, ist nicht möglich.

Alle Eltern wurden letzte Woche angeschrieben, um den Betreuungsbedarf zu erfragen. Die Kinderhäuser haben, entsprechend ihrer räumlichen Gegebenheiten und insbesondere personellen Kapazitäten individuelle Lösungen gefunden, wie sie die Öffnung der Betreuung im Kinderhaus unter diesen Voraussetzungen umsetzen. Alle Plätze in den Kinderhäuser sind ab 25. Mai 2020 belegt. Die Eltern werden von den Kinderhausleitungen direkt informiert.

Soforthilfe des Landes
Das Land Baden-Württemberg hat den Gemeinden, Städten und Landkreisen eine erste Soforthilfe von 100 Millionen EUR für die Monate März/April überwiesen. Eine zweite Tranche wird nun zusätzlich für den Monat Mai erfolgen.

Die drei Kommunalen Landesverbände haben im Positionspapier vom 5. April 2020 (auszugsweise) wie folgt wie Stellung bezogen: „Die 100-Millionen-Corona-Soforthilfe des Landes ist als Abschlagszahlung auf die Mehraufwendungen und die Mindererträge der Kommunen im Zuge der Corona-Krise bezogen auf die Monate März und April zu verstehen. Aus dem Gesamtbeitrag beteiligt sich das Land an den Kosten, wenn Kommunen während der Corona-Epidemie auf Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte und andere Betreuungseinrichtungen verzichten. […] Eine Verpflichtung zur Weiterleitung von Teilen der Soforthilfe an freie Träger ist nicht vereinbart. Nur die Kita-Beiträge der freien Träger sind ausdrücklich erwähnt und sollen durch die Soforthilfe bis zur Höhe des kommunalen Satzes erstattet werden.“

Zu klären ist weiterhin, nach welcher Systematik nun innerhalb der Kommunen Mehraufwendungen und Mindereinnahmen erfasst werden sollen, um zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet werden zu können. Hierzu sind die Kommunalen Landesverbände in der Abstimmung mit dem Finanzministerium. Gleiches gilt auch für die Frage, in welchem Umfang die Soforthilfe-Mittel des Landes die auf kommunaler Seite entstehenden Mehraufwendungen ersetzen dürfen.

In der ersten Tranche erhält die Gemeinde Fronreute 30.244,00 EUR, der Ausfall an Kindergartengebühren wird 33.750,00 EUR betragen. Nach den ersten Informationen erhält die Gemeinde Fronreute in der zweiten Tranche 35.101,44 EUR.

Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass die Finanzmittel zu 100 % in die Kindergartenförderung gehen sollten. Eine genaue Abrechnung kann aber erst dann erfolgen, wenn alle Zahlungen dann vom Land festgelegt werden. Eine vollständige Erstattung der Kindergartengebühren im vom Land bisher nicht beschlossen. So lange wird auch kein Geld an die Kirchengemeinden als Träger weiter gereicht.

Bedarfsplanung Frühkindliche Bildung
- Beschlussfassung
Die Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung für das nächste Kindergartenjahr 2020/2021 beinhaltet die Ermittlung der Kinderzahlen und der notwendigen Kindergartenplätze mit dem von den Eltern gewünschten Betreuungsbedarf. Der Gemeinderat und die Kirchengemeinden als Träger der Kinderhäuser entscheiden entsprechend des Bedarfs über den räumlichen und personellen Bedarf in den drei Kinderhäusern der Gemeinde.

Und so sieht die Situation in den Kinderhäusern der Gemeinde aus:

Betreuungsangebote für Kleinkinder bis 3 Jahren

Kinderhaus St. Karl, Blitzenreute

Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze im Frühjahr 2018 wurde ab 01.01.2018 die Betriebserlaubnis dahingehend geändert, dass in zwei Mischgruppen die Altersmischung für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestrichen wurde. Damit können in der Gruppe 25 statt 22 Kinder aufgenommen werden. Es wurden dadurch 6 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen. Mit 4 Mischgruppen stehen 94 Kindergartenplätze zur Verfügung

Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze: 94
Kinderzahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:
September 2020:                               61
Aufnahme während des Jahres:      20
Notwendige Plätze:                            86       
 

September 2021:                               66
Aufnahme während des Jahres:      24
Notwendige Plätze:                            90       

September 2022:                               70

Im Kindergarten Blitzenreute stehen noch wenige Plätze zur Verfügung. Die Zahl der Kindergartenkinder ist durch Kinder aus dem Neubaugebiet Dornacher Ried gestiegen. Die noch zur Verfügung stehenden Plätze werden durch Zuzug im geplanten Neubaugebiet „Dornacher Ried“ im nächsten Jahr benötigt.

Kinderhaus St. Magnus, Staig

Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze im Frühjahr 2018 wurde ab 01.01.2018 die Betriebserlaubnis dahingehend geändert, dass bei den zwei Mischgruppen die Altersmischung für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestrichen wurde. Damit können in der Gruppe 25 statt 22 Kinder aufgenommen werden. Es wurden dadurch 6 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen. Zum 01.04.2020 wurde zudem eine dritte Gruppe in Form einer Kleingruppe mit 10 Kindern in Betreib genommen.

Anzahl der der zur Verfügung stehenden Plätze: 60
Kinderzahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:

September 2020:                               50
Aufnahme während des Jahres:       15
Notwendige Plätze:                            65        Es stehen 5 Plätze zu wenig zur Verfügung!

September 2021:                               47
Aufnahme während des Jahres:       12
Notwendige Plätze:                            59       

September 2022:                               46

In der letztjährigen Bedarfsplanung wurde ein Engpass von 10 Plätzen im Frühjahr 2020 festgestellt. Diese Plätze konnten durch die Eröffnung der Kleingruppe zum 01.04.2020 geschaffen werden.

Im Frühjahr 2021 fehlen 5 Plätze. Deshalb soll die Kleingruppe ab 01.01.2021 auf eine volle altersgemischte Kindergartengruppe aufgestockt werden. Als Räumlichkeit steht der Gruppenraum der bisherigen Krippengruppe im Erdgeschoss zur Verfügung. Die bisherige Krippengruppe zog mit Fertigstellung der Aufstockung in das Obergeschoss.

Diese Gruppe kann als altersgemischte Gruppe auch Kinder von 2 bis 3 Jahren aufnehmen, so dass dadurch auch zusätzliche Krippenplätze zur Verfügung stehen. Die Entwicklung der Kinderzahlen zeigt, dass die Plätze der ganzen Gruppe nicht alle benötigt werden.

Kinderhaus St. Josef, Fronhofen

Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze im Frühjahr 2018 wurde ab 01.01.2018 die Betriebserlaubnis dahingehend geändert, dass in den beiden Kindergartengruppen die Altersmischung für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestrichen wurde. Damit können in beiden Gruppen je 25 Kinder aufgenommen werden. Es wurden dadurch 3 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen.

In der letztjährigen Bedarfsplanung wurde festgestellt, dass im Frühjahr 2019 sechs Plätze fehlen. Diese Anzahl hat sich verstärkt, so dass zum 01.04.2019 eine Kleingruppe mit zwölf Plätzen im Betrieb genommen wurde. Im Kindergarten stehen somit ab September 2019 62 Plätze zur Verfügung.

Anzahl der der zur Verfügung stehenden Plätze: 62
Kinderzahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:

September 2020:                               51
Aufnahme während des Jahres:       20
maximale Gruppenstärke:                 71        Es stehen 9 Plätze zu wenig zur Verfügung.

September 2021:                               52
Aufnahme während des Jahres:       20
maximale Gruppenstärke:                 72        Mit Aufstockung der Kleingruppe stehen genügend Plätze zur Verfügung

September 2022:                               51

Festzustellen sind starke Geburtenzahlen in den letzten Jahrgängen. Durch Änderung der Betriebserlaubnis und Einrichtung eine Kleingruppe konnten 15 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Trotzdem fehlen im Frühjahr 2021 9 Plätze. Deshalb ist die Aufstockung der Kleingruppe zur vollen Gruppe zum 01.09.2020 geplant. Damit werden 13 zusätzliche Plätze geschaffen. Räumlichkeiten stehen nur noch im Untergeschoss zur Verfügung, wenn der für die Grundschule Fronhofen vorgesehene Technikraum erst später eingerichtet wird.

Die in der letztjährigen Bedarfsplanung fehlenden Kindergartenplätze konnten durch die Änderung der Betriebsformen mit 15 zusätzlichen Kindergartenplätzen und Einrichtung einer Kleingruppe im Kinderhaus St. Josef in Fronhofen und im Kinderhaus St. Magnus in Staig geschaffen werden.

Im Kinderhaus St. Karl stehen keine freien Plätze mehr zur Verfügung, da diese durch den Zuzug in das Neubaugebiet Dornacher Ried belegt werden. Mit dem Umzug der jetzigen Mensa in den Neubau der Grundschule stehen Räumlichkeiten für die Einrichtung einer Kindergartengruppe im Frühjahr 2022 zur Verfügung.

Die Geburtenzahlen der letzten Jahre sind nach wie vor stabil hoch, insgesamt sind damit in den letzten fünf Jahren die Geburtenzahlen stark angestiegen. Die zusätzlich geschaffenen Kindergartenplätze werden auch zukünftig benötigt.

Betreuungsangebote für Kleinkinder bis 3 Jahren

Anzahl der Kinder in der Gemeinde Fronreute bis 3 Jahre:
Stichtag 01.03.2020: 162 Kinder

Stichtag 01.03.2019:   169 Kinder
Stichtag 01.03.2018:   169 Kinder
Stichtag 01.03.2017:   153 Kinder
Stichtag 01.03.2016:   137 Kinder
Stichtag 01.03.2015:   121 Kinder

Bei 162 Kindern würde eine Versorgungsquote von 35 % einen Bedarf an 57 Plätzen ergeben, bei 113 Kindern im Alter von 1 – 3 Jahren ergibt sich bei einer Versorgungsquote von 35 % ein Bedarf von 40 Plätzen.

Zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind im Kinderhaus Blitzenreute zwei Krippengruppen mit je 10 Plätzen, im Kindergarten Fronhofen eine Krippengruppe mit 10 Plätzen und im Kinderhaus Staig zwei Krippengruppen mit 10 Plätzen eingerichtet. Zur Versorgungsquote hinzugerechnet werden drei Platzangebote in der Kindertagespflege. Insgesamt stehen damit 53 Plätze zur Verfügung.

Möglich sind in jeder Krippengruppe bis zu zwei Sharing-Plätze (2 Kinder teilen sich einen Platz mit 2 und 3 Anwesenheitstagen). Damit stehen bis zu 10 zusätzliche Plätze zur Verfügung.

Insgesamt stehen damit 63 Betreuungsplätze zur Verfügung.

Nicht berücksichtigt sind vier Plätze für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr in den altersgemischten Kindergartengruppen im Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute. Diese Plätze können nur belegt werden, wenn sie nicht mit den Kindergartenkindern belegt sind.

In der Kindergartengruppen im Kinderhaus St. Magnus in Staig stehen keine Plätze für unter 3-Jährige zur Verfügung, da durch die Änderung der Betriebserlaubnis die Altersmischung in den Kindergartengruppen aufgehoben wurde. Die neu geplante dritte Kindergartengruppe soll als altersgemischte Gruppe für Kinder von 2 bis 6 Jahren eingerichtet werden. Diese Plätze können nur belegt werden, wenn sie nicht mit den Kindergartenkindern belegt sind.

In den Kindergartengruppen im Kinderhaus St. Josef in Fronhofen stehen keine Plätze für unter 3-Jährige zur Verfügung, da durch die Änderung der Betriebserlaubnis die Altersmischung in den Kindergartengruppen aufgehoben wurde.

Die vorgehaltene Betreuungsquote der Gemeinde Fronreute für Kinder unter 3 Jahren zum 01.03.2020 beträgt mit 60 Plätzen in den Krippengruppen und 3 Plätzen in der Kindertagespflege
38,89 % für 162 Kinder im Alter bis 0 bis 3 Jahren
55,76 % für 113 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren.

Bei Eltern mit Kindern ab dem 2. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr beträgt die Nachfrage nach einem Betreuungsangebot weit über 35 % bei nahezu 50 %.

Es sind alle Krippenplätze belegt.

Mit der Kindergartenbedarfsplanung für das nächste Kindergartenjahr hat der Gemeinderat folgenden Änderungen zum Kindergartenjahr 2020/2021 beschlossen:

Kindergarten St. Magnus, Staig

  • Übernahme der Anerkennungspraktikantin zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 80 %. Dadurch entsteht ein Personalüberhang vom 01.09.2020 – 31.12.2020 von 20 %.
  • Ab 01.01.2021 Aufstockung der Kleingruppe zur vollen Gruppe als altersgemischte zeitgemischte RG/VÖ/GT Gruppe für Kinder von 2 – 6 Jahren. Es entsteht ein Personalmehrbedarf je nach Höhe der Randzeiten zwischen 1,22 und 0,86 Stellen.
  • Änderung der Betriebserlaubnis zum 01.01.2021.

Kindergarten St. Josef, Fronhofen

  • Ab 01.09.2020 Aufstockung der Kleingruppe zur vollen Gruppe als zeitgemischte RG/VÖ/GT Gruppe für Kinder von 3 – 6 Jahren. Es entsteht ein Personalmehrbedarf von 1,04 Stellen.
  • Ab 01.09.2020 Erhöhung der Randzeiten in den Kindergartengruppe von 2 Stunden auf 3 Stunden täglich. Dadurch können 0,36 Stellen eingespart werden.
  • Änderung der Betriebserlaubnis zum 01.09.2020.

Personalbedarfsberechnungen

Die Personalbedarfsberechnungen ergeben

im Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute 14,14 Stellen,

im Kinderhaus St. Magnus in Staig ab 01.09.2020 12,65 Stellen und
ab 01.01.2021 13,52 bis 13,88 Stellen

im Kinderhaus St. Josef in Fronhofen ab 01.09.2020 10,80 Stellen.

Für alle interessierten Eltern liegt ein Exemplar der Bedarfsplanung über die frühkindliche Bildung in den Kindergärten nach Beschlussfassung durch die Kirchengemeinde ab Mitte Juli 2020 in den Kinderhäusern zu Einsichtnahme aus.

Mittagessen in den Kindergärten und Grundschulen
- Festsetzung des Preises ab dem 01.09.2020
Der Preis für das Mittagessen wurde vom Gemeinderat ab 01.09.2020 wie folgt festgesetzt:
Schulkinder:             4,40 EUR,
Kindergartenkinder: 4,20 EUR
Den Kirchengemeinden wurde empfohlen, die Festsetzung des Preises für das Essen in den Kindergärten entsprechend zu beschließen.

Seit September 2009 wird an der Grundschule in Blitzenreute und seit September 2018 an der Grundschule Fronhofen Mittagessen ausgegeben. Mit der Inbetriebnahme des Kinderhauses St. Karl im Mai 2011, dem Neubau des Kinderhauses St. Magnus in Staig im Frühjahr 2015 und mit Inbetriebnahme des Kinderhauses St. Josef in Fronhofen wird auch in den Kindergärten ein Mittagessen angeboten.

Das Essen wird vom Dornahof Altshausen als Warmanlieferung geliefert. Der Speiseplan beinhaltet vier Menüs, davon auch ein vegetarisches Gericht und einem Dessert. Weiter gibt es jeden Tag ein Salatbuffet mit vier verschiedenen Salaten. Die Lieferung des Essens erfolgt sehr zuverlässig und die Gemeinde wie auch die Kirchengemeinden sind mit der Qualität zufrieden. An beiden Schulen werden jährlich circa 7.500 Essen und an den drei Kindergärten 9.500 Essen im Jahr ausgegeben.

Beschlusslage bei der Einführung des Mittagessens war, dass die Kosten für das Essen an die Eltern weitergegeben werden. Die Personal- und Sachausgaben für die Ausgabe des Essens trägt weiterhin die Gemeinde bzw. die Kirchengemeinde. Daneben werden von der Gemeinde die Kosten für das Getränk, Tee verdünnt mit Apfelsaft, getragen.

Der Dornahof Altshausen erhöht den Preis für das Mittagessen ab September 2020 für ein Schulessen von 4,15 EUR auf 4,40 EUR/Mittagessen und für ein Kindergartenessen von 3,95 EUR auf 4,20 EUR/Mittagessen.

Um- und Neubau Grundschule Blitzenreute
- Vergabe der Estricharbeiten, Metallbau- und Schlosserarbeiten, Schreinerarbeiten und Türen, Maler- und Lackierarbeiten, Bodenbelags- und Parkettarbeiten
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Baumaßnahmen im Zuge des Neu- und Umbaus der Grundschule Blitzenreute an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zugestimmt.

In öffentlicher Ausschreibung nach VOB wurden folgende Gewerke zum Um- und Neubau der Grundschule Blitzenreute ausgeschrieben:

a) Estricharbeiten
Für dieses Gewerk gingen 7 Angebote ein.
Ein Angebot musste auf Grund nicht fristgerechten Einreichens ausgeschlossen werden musste. Somit kamen 6 Angebote zur Wertung.

Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Okatar Estrichbau GmbH aus Dillingen/Saar mit einer Angebotssumme in Höhe von 52.430,92 EUR (brutto). Die Kostenschätzung betrug 81.532,85 EUR (brutto).
Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 57.832,14 EUR und 74.643,06 EUR eingereicht.
 

b) Metallbau- und Schlosserarbeiten
Für dieses Gewerk gingen 4 Angebote ein.

Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Metallbau Stehle GmbH aus Hohentengen mit einer Angebotssumme in Höhe von 36.486,77 EUR (brutto). Die Kostenschätzung betrug 39.987,00 EUR (brutto).
Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 38.196,03 EUR und 41.106,17 EUR eingereicht.
 

c) Schreinerarbeiten und Türen
Für dieses Gewerk gingen 3 Angebote ein.
Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Schreinerei Bucher GmbH & Co.KG aus Owingen mit einer Angebotssumme in Höhe von 117.527,97 EUR (brutto). Die Kostenschätzung betrug 180.999,00 EUR (brutto).
Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 121.891,70 EUR und 123.144,77 EUR eingereicht.
 

d) Maler- und Lackierarbeiten
Für dieses Gewerk gingen 7 Angebote ein.
Ein Angebot musste auf Grund nicht fristgerechten Einreichens ausgeschlossen werden musste. Somit kamen 6 Angebote zur Wertung.

Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Albrecht Schmidt GmH & Co.KG aus Albstadt mit einer Angebotssumme in Höhe von 57.169,25 EUR (brutto). Die Kostenschätzung betrug 109.670,40 EUR (brutto).
Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 60.303,97 EUR und 91.533,91 EUR eingereicht.
 

e) Bodenbelags- und Parkettarbeiten
Für dieses Gewerk gingen 10 Angebote ein.
Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Roland Mauz aus Immenstaad am Bodensee mit einer Angebotssumme in Höhe von 84.310,91 EUR (brutto). Die Kostenschätzung betrug 104.630,75 EUR (brutto))
Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 89.761,26 EUR und 117.700,71 EUR eingereicht.

Laut Kostenberechnung vom 1. April 2019 liegen die Gesamtkosten des Umbaus und Erweiterung der Grundschule bei 6.489.167,16 EUR.
85% der Leistungen sind bereits ausgeschrieben bzw. vergeben.

Die aktuelle Kostenfortschreibung liegt laut Architekturbüro MLW bei 6.634.541,87 EUR, was Mehrkosten in Höhe von 2,2 % bedeutet.

Weitere größere Leistungen, die noch nicht ausgeschrieben sind, betreffen die Möblierung und die Außenanlage der Grundschule.
 

Hausanschlussverträge Breitbandanschluss
Der Gemeinderat hat dem Hausanschlussvertrag Breitbandanschluss grundsätzlich zugestimmt. In den geförderten Gebieten wird kein Hausanschlussbeitrag verlangt. Der Beschluss, wie in den anderen Gebieten verfahren wird, wurde vertagt.

Der Ausbau der Breitbandversorgung in der Gemeinde Fronreute mit direktem Glasfaseranschluss an jedes Gebäude hat begonnen. Die nächsten Jahre sollen alle Gebäude mit Glasfaser angeschlossen werden. Die Leitungen sollen bis zum Hausanschluss (analog Strom und Gas) in öffentlicher Hand bleiben. Der Anschluss muss grundsätzlich vom Hauseigentümer bezahlt werden und die Leitungen sollen grundbuchrechtlich oder zumindest vertraglich gesichert werden. Zu unterscheiden sind die Kosten in Neubaugebieten (Anschluss im Bauplatzpreis eingerechnet), bei Mitverlegung von anderen Baumaßnahmen (Gas, Wasser, Strom) oder bei der in Zukunft öfters vorkommenden Alleinerschließung mit Glasfaser in bestehenden Wohngebieten.

Hinzuweisen ist darauf, dass bei Breitbandanschlüssen, die von der Bundesförderung unterstützt werden, die Einnahmen von den Zuschüssen abgezogen werden. Wenn also von den Eigentümern ein Kostenersatz verlangt wird, wird weniger Geld vom Bund kommen, sprich 90% der Kosten werden nicht bezuschusst. Deshalb haben sich die allermeisten Kommunen darauf verständigt, dass bei diesen Anschlüssen dies kostenfrei erfolgt.

Bei nicht geförderten Projekten oder Mitverlegungsmaßnahmen soll aber der Anschluss kostenpflichtig sein. Begründung hierfür ist, dass bei nichtgeförderten Projekten schon bisher eine gute Breitbandversorgung vorlag (über 30 Mbit) und bei einer Mitverlegung die Kosten relativ gering sind. Hier stehen zwei Versionen zur Auswahl: Zum einen die pauschale Kostenerstattung, zum anderen die Erstattung nach den tatsächlich anfallenden Kosten.

Es ist darauf hinzuweisen, dass einzelne Gemeinden auch den Kostenersatz bei geförderten Gebieten verlangen um überall gleich zu agieren.

4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mock" in Wolpertswende
Der Gemeinderat hat den Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende zur Kenntnis genommen.
Es wurde der Verbandsversammlung empfohlen, sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 18.10.2019 zu eigen zu machen und die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 04.02.2020 festzustellen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.11.2019 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom 18.10.2019 bis zum 07.01.2020 aufgefordert.

Die öffentliche Auslegung fand vom 25.11.2019 bis 20.12.2019 mit der Entwurfsfassung vom 10.10.2019 statt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.