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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 08.03.2021

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 08. März 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 22.02.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Terminfindung Kinder- und Heimatfest, 50 Jahre Gemeinde Fronreute
- weitere Vorgehensweise

In der Sitzung wurde über die weiteren Planungen rund um das Kinder- und Heimatfest beraten. Dem dreijährigen Rhythmus entsprechend, hätte das Kinder- und Heimatfest der Gemeinde Fronreute bereits im Jahr 2020 stattfinden sollen. Dies war aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht möglich. Auch in diesem Jahr wird eine Durchführung des Festes aufgrund der andauernden Pandemie nicht bzw. nur schwer umsetzbar sein. Naheliegend ist, dass Kinder- und Heimatfest zusammen mit dem 100-jährigen Bestehen des Musikvereins im Jahr 2022 durchzuführen. Anschließend soll der dreijährige Rhythmus fortgeführt werden.

Der Gemeinderat hat dem Vorschlag an die Kinder- und Heimatfestkommission, das Kinder- und Heimatfest gemeinsam mit dem Musikverein im Jahr 2022 durchzuführen und in den darauffolgenden Jahren den bewährten Drei-Jahres-Rhythmus beizubehalten, zugestimmt. Der Festcharakter soll unverändert bleiben. Außerdem soll es eventuell eine Ausstellung bezüglich zum 50-jährigen Bestehen der Gemeinde Fronreute geben.

Unterbringung von Flüchtlingen
- Mietverträge und persönliche Daten
- weitere Vorgehensweise
Im Bereich der Flüchtlingsunterbringung ist es der Wunsch, dass die eingewiesenen Personen nach einer gewissen Zeit selbst einen privaten Wohnraum finden. Dadurch können die gemeindlichen Unterkünfte dann für neue Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden. Für die geflüchteten Personen ist es allerdings häufig schwierig eine private Unterkunft anzumieten. So gibt es Familien, die bereits seit 2015 in einer Notunterkunft leben, welche die Gemeinde Fronreute angemietet hat. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, benötigen die geflüchteten Personen jedoch eine eigene Unterkunft. Die Gemeinde kann dabei unterstützen, indem sie eine Gewährleistung übernimmt und Gespräche mit dem Vermieter führt.

Der Gemeinderat hat der weiteren Vorgehensweise zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung soll bei Härtefällen und je nach Einzelfall, insbesondere bei Familien, die gewillt sind in Fronreute zu bleiben und gut integriert sind, entscheiden, ob Gespräche mit den Vermietern geführt werden und gegebenenfalls eine Gewährleistung bzw. Bürgschaft übernommen wird.

Baugesuche

a.) Flst. 1032, Schussenstraße, 88273 Fronreute
Erstellung eines geschlossenen Abstellraums mit Photovoltaikanlage

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Die Bauherren planen die Errichtung eines geschlossenen Abstellraumes mit Photovoltaikanlage. Die straßenzugewandte Seite hat eine Länge von ca. 20,80 Metern und eine Höhe von ca. 2,20 Metern. Das Dach soll als flaches Pultdach errichtet werden.
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß Landesbauordnung sind zum nördlichen Grundstück nicht eingehalten. Hier ist bereits eine Abstandsflächenbaulast vom Eigentümer des Flurstückes 998/12 angefordert worden. Da es sich hier um die Antragsteller handelt wird davon ausgegangen, dass diese übernommen wird. Die Abstandsfläche zur Schussenstraße hin ist eingehalten. Gemäß § 5 Absatz 2 Landesbauordnung Baden-Württemberg dürfen Abstandsflächen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen, bei beidseitig anbaubarer Fläche jedoch nur bis zur Mitte der Verkehrsfläche. Diese Vorgaben sind hier erfüllt.

b.) Flst. 1319/1, Fronhofener Straße 27, 88273 Fronreute
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Einer Befreiung von der Festsetzung der Abrundungssatzung Baienbach nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Überschreitung der Grundflächenzahl I und II, sowie der Geschossflächenzahl wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Gebäude soll mit zwei Vollgeschossen und einem Satteldach mit einer Neigung von 22 Grad ausgeführt werden. Das Flurstück liegt im Geltungsbereich der Abrundungssatzung „Baienbach“.
Bei dem eingereichten Antrag wird die Grundflächenzahl überschritten. Festgesetzt ist hier eine GRZ I (Hauptgebäude) von 0,3. Um das Bauvorhaben zu realisieren wird eine GRZ von 0,375 benötigt. Des Weiteren wird die Grundflächenzahl II (Hauptanlage + Nebengebäude) um 13% überschritten. Auch die Geschossflächenzahl, die auf 0,6 festgesetzt ist, soll um 25 %, überschritten werden.
Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Außerdem wurden im Gebiet ebenfalls schon einige Befreiungen ausgesprochen.

c.) Flst. 520, Fronreutehof 1, 88273 Fronreute
Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist der Umbau und die Erweiterung des bestehenden Gebäudes im Bereich der westlichen Haushälfte. Dadurch soll eine zweite, selbständige Wohneinheit im Bereich des Erdgeschosses und des 1. Obergeschosses entstehen, bzw. umgebaut werden. Eine Erweiterung ist nur im Erdgeschoss geplant. Hier soll ein Anbau an das bestehende Haus mit einer Größe von circa 33 Quadratmetern entstehen.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden.
  • Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen.
  • Bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.

Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

1. Änderung des Bebauungsplanes "Dornacher Ried" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 
- Abwägungs- und Beschlussvorschlag sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Dornacher Ried" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 05.10.2020 zu eigen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 25.01.2021 wurden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.11.2020 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom 05.10.2020 bis zum 15.01.2021 aufgefordert.
Die öffentliche Auslegung fand vom 30.11.2020 bis 15.01.2021 mit der Entwurfsfassung vom 05.10.2020 statt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung abgegeben wurden, wurden zusammengestellt und erhalten einen Abwägungs- und Beschlussvorschlag. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägung sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigte diese Entwurfsfassung vom 25.01.2021. Die Änderungen beschränken sich auf den Entfall des Hinweises zu Flächen des Biotopverbundes und redaktionellen Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

Verzicht auf Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen für die Monate Januar und Februar 2021
Der Gemeinderat hat die Empfehlung über den Verzicht auf die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen St. Josef, St. Karl und St. Magnus für die Monate Januar und Februar 2021 beschlossen.

Die Eltern sind durch die coronabedingten Schließungen der Kinderbetreuungseinrichtungen ab 16. Dezember 2020 im Rahmen des zweiten Lockdowns erheblich belastet. Die Kinderbetreuungseinrichtungen wurden am 22. Februar wieder geöffnet.

Das Land strebt für die Zeit vom 11. Januar 2021 bis 22. Februar 2021 eine Gebührenerstattung an und trägt dabei 80 Prozent der nicht erhobenen bzw. zu erstattenden Gebühren und Elternbeiträge, die kommunale Seite übernimmt 20 Prozent. Land und kommunale Landesverbände sind sich daher darüber einig, dass die Eltern während der Corona-bedingten Schließungen der Kindertageseinrichtungen während der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 22. Februar 2021 von Beiträgen und Gebühren entlastet werden sollen, soweit Betreuungsstunden nicht geleistet werden konnten.

Land und kommunale Landesverbände haben sich auf eine pauschale Erstattung des Landes an die Kommunen in Höhe von 46 Millionen Euro verständigt. Dieser Betrag soll nach einem von den kommunalen Landesverbänden mitzuteilenden pauschalen Schlüssel auf die Kreise und Gemeinden verteilt werden. Die kommunalen Landesverbände empfehlen ihren Mitgliedern für den oben genannten Zeitraum ausdrücklich, auf Elternbeiträge und Gebühren für nichtgeleistete Betreuungsstunden zu verzichten und den kirchlichen und freien Trägern die ausgefallenen und ausfallenden Beiträge bis zur Höhe des jeweiligen kommunalen Gebührensatzes zu erstatten.

Die Auszahlung der 46 Millionen Euro erfolgt an die Stadt- und Landkreise. Die Landkreise leiten die Zuweisungen an die kreisangehörigen Gemeinden weiter. Zwischen Land und kommunalen Landesverbänden besteht Einvernehmen, dass die von Land und Kommunen übernommenen Elternbeiträge und Gebühren für Kinder im Alter bis unter 7 Jahren bei der Bemessung der Förderung der Kleinkindbetreuung nach § 29 c FAG im Jahr 2023 in Höhe von 43,6 Millionen Euro berücksichtigt werden.

Die Kindergärten der Gemeinde Fronreute liegen in der Trägerschaft der Kirchengemeinden. Die Entscheidung über einen endgültigen Gebührenerlass fällt damit in die Zuständigkeit der Kirchengemeinde. Da die Gemeinde Fronreute zu 92 bzw. 94,5 % beteiligt ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute eine Empfehlung zur Entscheidung abgegeben.
Aufgrund der Schließung schon ab Mitte Dezember wurde beschlossen, auf den gesamten Februarbeitrag zu verzichten.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
- Vorberatung

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Haushaltssatzung 2021 sowie den Haushaltsplan 2021 und die mittelfristige Finanzplanung auf Grundlage der genannten Angaben aufzustellen.

Zwischenzeitlich liegt der Entwurf des Zahlenteils des Haushaltsplanes 2021 mit dem Investitionsprogramm vor. Für das Haushaltsjahr 2021 wird davon ausgegangen, dass der Ergebnishaushalt mit einem Verlust von rund 1.180.000,00 EUR abschließend wird. Der Finanzhaushalt (Darstellung der Zahlungsströme inklusive der Investitionen und Kredittätigkeiten) wird mit einem geplanten Finanzierungsmittelfehlbetrag von rund 10,75 Mio. EUR abschließen. Dieser hohe Fehlbetrag ist teilweise durch den Finanzmittelbestand zum 31.12.2020 i. H. v. 1.878.940,00 EUR finanziert. Rund 3 Mio. EUR werden über Bausonderkonten als kreditähnliche Rechtsgeschäfte finanziert. Zur weiteren Finanzierung ist die Aufnahme von Darlehen notwendig. Im Haushaltsjahr 2021 sind daher neue Kredite i. H. v. 6,1 Mio. EUR vorgesehen. Aus Vorjahren stehen noch Darlehensermächtigungen von insgesamt 2,41 Mio. EUR zur Verfügung.

Der geplante Verlust im Ergebnishaushalt 2021 wird bei rund 1.180.000,00 EUR liegen. Hierin sind die Abschreibungen sowie die Auflösung der Sonderposten (erhaltene Zuweisungen und Beiträge) bereits enthalten. Im Saldo betragen diese rund 1,1 Mio. EUR.

Werden vom genannten Verlust die Abschreibungen, Auflösungen der Sonderposten, die aktivierten Eigenleistungen des Ortsbauamtes sowie die Abgrenzungen aus der Verbuchung durch Umlagen-Rückstellungen gegengerechnet, da diese nicht zahlungswirksam sind, so verzeichnet sich ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Einzahlungen abzgl. Auszahlungen) von rund -142.000,00 EUR. Ein positiver Wert wäre in etwa mit der kameralen Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt vergleichbar.

Für das Planjahr 2020 wurde mit einem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. +44.910 (Planwert) und somit rund 187.000,00 EUR besser geplant. Tatsächlich kann für das Jahr 2020 nach bisheriger grober Hochrechnung ein Zahlungsmittelüberschuss von geschätzt rund 800.000,00 EUR erwartet werden (Abschlussbuchungen stehen noch aus).

Im Folgenden werden die größten Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung 2020 dargestellt:

Höhere Erträge/geringere Aufwendungen gegenüber der Planung 2020:

                                                     Ansatz 2020                  Ansatz 2021                 Differenz
Ertäge

Grundsteuer A                                68.500 €                           68.500 €                             0 €
Grundsteuer B                              477.800 €                         485.000 €                       7.200 €
Familienleistungsausgleich          241.490 €                         241.791 €                          301 €
Kindergartenförderung                338.951 €                          470.874 €                   131.923 €
Kleinkindförderung                     437.748 €                          661.861 €                   224.113 €
Anteil Umsatzsteuer                    124.614 €                          145.787 €                     21.173 €
Pacht Breitband                                      0 €                            75.000 €                     75.000 €
Auflösungen                                446.023 €                          555.692 €                   109.669 €

Aufwendungen
Zuschuss AMS                            221.490 €                            50.000 €                   171.490 €
Erwerb von Ökopunkten             200.000 €                            50.000 €                   150.000 €

Summe der Entlastungen                                                                                      740.869 €


Höhere Aufwendungen/geringere Erträge gegenüber der Planung 2020:

                                                     Ansatz 2020                  Ansatz 2021                 Differenz
Erträge

Gewerbesteuer                           1.010.000 €                         900.000 €                  -110.000 €
Schlüssenzuweisungen              2.393.731 €                      2.309.629 €                    -84.102 €
Anteil Einkommensteuer           3.191.300 €                      3.114.136 €                    -77.164 €

Aufwendungen
FAG-Umlage                             1.369.599 €                      1.375.551 €                      -5.952 €
Kreisumlage                              1.611.293 €                      1.636.091 €                    -24.798 €
Zuschuss KiGa Blitzenreute        860.000 €                         900.000 €                    -40.000 €
Zuschuss KiGa Fronhofen           540.000 €                         630.000 €                    -90.000 €
Zuschuss KiGa Staig                   746.000 €                          830.000 €                    -84.000 €
Personalaufwand                      1.676.899 €                       1.698.063 €                    -21.164 €
Aufwendungen für BPlan           100.000 €                          240.000 €                   -140.000 €
Befahrung Eigenkontrollverordnung     0 €                          150.000 €                   -150.000 €
Gaube Feuerwehrhaus Fronhofen          0 €                            10.000 €                     -10.000 €
Geländeanpassung GS Fronhofen          0 €                            10.000 €                     -10.000 €
Digitalisierung Schulen (konsumtiv)     0 €                            15.000 €                      -15.000 €
Software Gemeinderatsausstattung        0 €                            14.000 €                      -14.000 €
Abschreibungen                        1.423.292 €                      1.656.627 €                    -233.335 €

Summe der Belastungen                                                                                      -1.109.515 €

Der Saldo der Be- und Entlastungen gegenüber der Planung 2020 beträgt 368.646,00 EUR. Auch wenn es viele weitere kleinere Verschiebungen zwischen den Planansätzen 2020 und 2021 (v. a. im Bereich der Unterhaltungsaufwendungen) gibt, sind die o. g. Änderungen überwiegend für die Entwicklung des geplanten Ergebnisses verantwortlich.

Aufgrund der in den Jahren 2021 erforderlich werdenden neuen Darlehen von 6,1 Mio. EUR wird sich die Verschuldung zum 31.12.2021 auf rund 9,67 Mio. EUR erhöhen.

Anschließend wird sich diese reduzieren, da in den Haushaltjahren 2022 bis 2024 nur im Haushaltsjahr 2023 eine Darlehensaufnahme von 300.000,00 EUR notwendig sein wird. Die Verschuldung der Kernverwaltung wird sich zum 31.12.2024 dann wieder auf 8,25 Mio. EUR reduzieren. Die jährliche Tilgungsbelastung wird dann bei rund 335.000,00 EUR liegen. Insgesamt werden in den Planjahren 2021 bis 2024 vier Darlehen auslaufen. Die damit einhergehenden Entlastungen sind bereits in die Planzahlen einbezogen.

Für die kommenden zwei Baugebiete werden Bausonderkonten als kreditähnliche Rechtsgeschäfte eingeplant.

Wirtschaftsplan Wasserversorgung Fronreute 2021
- Vorberatung
Die Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2021 sowie das Investitionsprogramm wurden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Grundlage der Ausführungen zum Wirtschaftsjahr und des Investitionsprogrammes 2021 den Wirtschaftsplan aufzustellen.

Der Erfolgsplan ist von wenigen – aber großen – Einnahme- und Ausgabepositionen geprägt. Die Entwicklung dieser ist für das Jahresergebnis im Eigenbetrieb Wasserversorgung entscheidend. Zum einen sind dies auf der Einnahmenseite die Wassergebühren. Im Wirtschaftsjahr 2021 wird es zu keiner Änderung des Gebührensatzes kommen. Ab dem Wirtschaftsjahr 2022 werden die Gebühren zum 01.01. geändert. Eine Erhöhung ist einkalkuliert. Außerdem sind höhere Mengen durch die Erschließung des Baugebiets Dornacher Ried und des Gewerbegebiets Brühl zu erwarten. Der Verbrauch ist jedoch schwer vorherzusehen und hängt u. a. auch von der Witterung ab. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird deshalb mit Gebühreneinnahmen von 425.000,00 EUR gerechnet. Das Ergebnis des Jahres 2019 lag bei rund 420.000,00 EUR. Zwischenzeitlich kamen das Baugebiet Dornacher Ried und das Gewerbegebiet Brühl dazu, sodass Mehreinnahmen realistisch erscheinen.

Auf der Ausgabenseite muss beim Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal mit einer deutlichen Steigerung der Betriebskostenumlage gerechnet werden. Für das Jahr 2020 war eine Umlage von 90.000,00 EUR angesetzt. Verausgabt wurden jedoch rund 98.000,00 EUR. Für Unterhaltungsmaßnahmen an Wasserleitungen sind wie im Jahr 2020 40.000,00 EUR vorgesehen. Leider ist schwer vorherzusehen, wie viele Wasserschäden im kommenden Jahr entstehen werden und in wieweit dieser Ansatz ausreichend sein wird oder ob ggf. Mittel eingespart werden können. Die Verwaltungskostenerstattung an die Kerngemeinde erhöht sich auf rund 114.000 EUR für die Steuerungs- und Serviceleistungen (inkl. anteiligen Personalkosten, Bauhofkosten, EDV-Kosten sowie weitere Leistungen, die für den Eigenbetrieb Wasserversorgung erbracht werden).

Die Abschreibungen werden sich aufgrund der Investitionen in den letzten Jahren deutlich erhöhen. Das Ergebnis im Jahr 2019 lag bei über 90.000,00 EUR. Aufgrund der Aktivierung von Leitungen im Baugebiet sowie weitere Investitionsmaßnahmen im Gemeindegebiet, erscheint für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Ansatz von 100.000,00 EUR als notwendig. Auch die Kosten für die Betriebsbetreuung durch die TeWS werden aufgrund vertraglich vereinbarter und tariflich bedingter Erhöhung auf 58.000,00 EUR steigen.

Der Aufwand für Zinsen für Kredite kann auf 34.000,00 EUR reduziert werden, da die in den Jahren 2019 und 2020 geplanten Kredite nicht aufgenommen wurden. Somit beläuft sich der geplante Jahresverlust im Jahr 2021 auf rund 66.500,00 EUR.

In Abstimmung mit der TeWS sind im Wirtschaftsjahr 2021 die Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen, für die folgende Kostenschätzungen vorliegen:

  • Wasserleitung Riedstraße, Fronhofen
    Investitionssumme: 84.100,00 EUR
  • Wasserleitung Annenbergstraße, Blitzenreute
    Investitionssumme: 28.400,00 EUR
  • Wasserleitung Hauptstraße, Blitzenreute
    Investitionssumme: 60.000,00 EUR
  • Wasserleitung Gewerbegebiet Brühl, Blitzenreute
    Restabwicklung: 66.800,00 EUR

Die Kosten für die privaten Hausanschlüsse sind von den Grundstückseigentümern zu finanzieren und stellen für den Eigenbetrieb Wasserversorgung nur einen durchlaufenden Posten dar. Neben den Investitionen ist im Wirtschaftsjahr 2021 sind die Deckungsmittellücken der Jahre 2019 und 2020 zu finanzieren. Diese sind entstanden, nachdem auf die geplanten Kreditaufnahmen verzichtet wurde. Nach aktuellen Hochrechnungen geht die Verwaltung zum Beginn des Wirtschaftsjahres 2021 von einer Deckungsmittellücke von rund 612.000,00 EUR aus. Außerdem muss der im Haushaltsjahr 2021 geplante Jahresfehlbetrag finanziert werden. Darüber hinaus bestehen Tilgungsverpflichtungen sowie die Bedienung des Bausparvertrages mit 96.500,00 EUR bzw. 6.600,00 EUR.

Zur Finanzierung dieser Ausgaben stehen Abschreibungen abzüglich der aufgelösten Ertragszuschüsse zur Verfügung. Letztere betragen 2021 voraussichtlich rund 88.000,00 EUR. Es verbleibt bei einem negativen Saldo im Vermögensplan. Die Lücke von rund 920.000,00 EUR wird mit neuen Darlehen finanziert. Der Schuldenstand zum 31.12.2021 wird voraussichtlich 2,75 Mio. Euro betragen.

Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum wird sich der Jahresverlust wie folgt entwickeln: 
            2022:   - 39.925,00 EUR
            2023:   - 49.297,00 EUR
            2024:   - 52.694,00 EUR
Maßgebend für die geringer werdenden Überschüsse sind steigende Kosten für die Betriebsbetreuung durch die TeWS, die steigenden Kostenerstattungen an den Kernhaushalt, die steigende Betriebskostenumlage an der Wasserversorgungverband und steigende Abschreibungen. Ein höheres Gebührenaufkommen, durch neue Baugebiete usw., kann diese Mehrkosten nur teilweise decken.

In den Jahren 2021 - 2024 sind jährlich Investitionen mit 450.000,00 EUR (2022) und 250.000,00 EUR (2023 und 2024) angesetzt. Durch neue notwendig werdende Darlehen steigt die jährliche Tilgungslast, sodass jährlich weitere Darlehen zwischen 350.000,00 EUR und 470.000,00 EUR aufgenommen werden müssen. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird somit zum 31.12.2024 bei knapp 3,47 Mio. EUR liegen.

Neufassung der Feuerwehrsatzung
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen.

Die Feuerwehrsatzung wurde zuletzt am 23.04.2012 neu gefasst.

Die Neufassung der Feuerwehrsatzung orientiert sich an der Mustersatzung des Gemeindetags. Der Gemeindetag hat diese mit Vertretern des Innenministeriums Baden-Württemberg, der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg abgestimmt.

Die Neufassung der Feuerwehrsatzung beinhaltet alle bisherigen Regelungen der bestehenden Feuerwehrsatzung aus dem Jahr 2012. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wird die Durchführung von verfassungsgemäßen Hauptversammlungen und Wahlen der Feuerwehren in Form von Präsenzveranstaltungen erschwert. Um alternative Formate zur Durchführung der Hauptversammlungen und Wahlen nutzbar zu machen, bedarf es entsprechenden Satzungsregelung.

Die neue Feuerwehrsatzung ergänzt nun insbesondere Regelungen zur Durchführung von (Haupt-)Versammlungen (§ 15) und Wahlen (§ 16) im Falle nicht möglicher Präsenzveranstaltungen.

Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 wurde geregelt, dass der Gemeindefeuerwehr auch Personen angehören können, die nur einzelne Tätigkeiten des Feuerwehrdienstes wahrnehmen. Diese Änderung wurde in die neue Satzung mit § 5 Absatz 7 Satz neu aufgenommen. § 14 wurde in der Satzung hinzugefügt. Er enthält Regelungen, welche bisher in § 13 Abs. 8 der Feuerwehrsatzung geregelt waren.

Die Feuerwehrsatzung wird auf der Homepage der Gemeinde Fronreute www.fronreute.de auf der Startseite unter Öffentliche Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht.

Die Feuerwehrsatzung ist unter www.fronreute.de/rathaus-service/ortsrecht-satzungen auf der Homepage dauerhaft eingestellt.

Möblierung Technisches Amt im Pfarrhaus und Räume im Rathaus
- Vergabe der Arbeiten
Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Ausstattung der Büros für 34.061,87 EUR (brutto) an die Firma Uli Schuh zu vergeben. Außerdem kann die Verwaltung den Wartebereich für bis zu 900,00 EUR gestalten.

Für die Möblierung des Technischen Rathauses im Pfarrhaus hat die Verwaltung Angebote von zwei regionalen Anbietern für die Ausstattung der Büros im Obergeschoss sowie das Besprechungs- und Trauzimmer im Erdgeschoss angefordert. Für die komplette Einrichtung der Räumlichkeiten wurde in der Kostenschätzung 40.000,00 EUR inklusive der neuen Einbauküche kalkuliert (Kostenschätzung Küche: 6.000,00 EUR).

Anbieter B unterbreitet ein Angebot mit einer Gesamtsumme in Höhe von 41.336,77 EUR/brutto. Die Firma Uli Schuh aus Ravensburg bietet die Ausstattung für 34.061,87 EUR/brutto an.
Im Erdgeschoss des Pfarrhauses wird das ehemalige Pfarrbüro als barrierefreies Büro mit Bestandsmöbeln aus dem Rathaus eingerichtet.

Beide Anbieter haben der Verwaltung ihre Möblierungsvorschläge vorgestellt. Im Anschluss wurden beide Vorschläge mit den betroffenen Mitarbeitern der Verwaltung auf ihre Wünsche und Anliegen angepasst und final ausgearbeitet, wobei die individuelle Note der Anbieter beibehalten wurde. Grundsätzlich könnte man die Beauftragung der Einrichtung auch aufteilen, in dem das Besprechungs- und Trauzimmer separat vergeben wird.

Alle sechs Arbeitsplätze wurden mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch, einer Stehleuchte, sowie kleinen Besprechungsmöglichkeiten angeboten. Für die Unterbringung der Akten hat die Firma Uli Schuh mehr Staumöglichkeiten vorgesehen. Der Anbieter B hat eine etwas ansprechendere Gestaltung der Büros, jedoch sind die Möbel von Uli Schuh flexibler einsetzbar.

Für den Wartebereich im Flur des Obergeschosses wurden noch keine Möbel angeboten.

Projekt „Solidarische Gemeinden“ von der Caritas Bodensee-Oberschwaben
- Interessenbekundung der Gemeinde Fronreute

Die Gemeinde Fronreute bekundet ihr Interesse zur Teilnahme am Projekt Solidarische Gemeinden unter Gremienvorbehalt der endgültigen Zustimmung. Die Verwaltung wurde beauftragt die endgültige Abstimmung bis spätestens April anzusetzen. 

Die Caritas Bodensee-Oberschwaben hat sich nach dem Rückzug der „Zuhause Leben Stellen“ (für Fronreute war die Stelle in Altshausen) in den Pflegestützpunkt des Landkreises Ravensburg Gedanken gemacht, wie der demografische Wandel, das Thema Pflege und das seniorenpolitische Konzept in Einklang und vorwärts gebracht werden kann. Und dies als Unterstützung für die Gemeinden. Mit dem Projekt „Solidarische Gemeinden“ soll in enger Kooperation mit interessierten Kommunen ein Impuls für eine seniorengerechte Gemeindeentwicklung gesetzt werden. Die Caritas hat hierzu eine neue Stelle geschaffen, die die Koordinierung übernimmt und die fast vollständig vom Landkreis Ravensburg unterstützt wird. Aus Sicht der Caritas sollte in den dann später ausgewählten Gemeinden eine 30 %-Stelle geschaffen werden. Ein interkommunaler Ansatz wäre möglich. Darüber hinaus sollen auch Akteure vor Ort eingebunden werden und eine breite Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

Wie vom Gemeinderat am 22.02.2021 beschlossen, wird mit der Caritas eine Videositzung mit dem Ausschuss Familie und Soziales momentan abgestimmt und vereinbart. Dabei wird auch der Verein „Einander helfen“ teilnehmen. Auch der interkommunale Ansatz wird gerade mit der Nachbargemeinde Wolpertswende abgestimmt. Darüber hinaus wurde mit der Caritas auch das Thema möglicher Zuschüsse angesprochen. Hier könnte es Möglichkeiten geben, um nicht neues Personal einzustellen. Auch der Einsatz von vorhandenem Personal wird geprüft.

Die Gemeindeverwaltung Fronreute möchte schon seit längerer Zeit in ein seniorenpolitisches Konzept einsteigen, was bisher aus Zeitgründen gescheitert ist. Das Projekt der Caritas könnte hier einen guten Einstieg bedeuten und die Verwaltung sieht einen Mehrwert durch die Koordinierung der Caritas. Vor Ort in Fronreute wären der Verein Einander Helfen Fronreute e. V. und auch der Seniorenrat Akteure, die in den Prozess einbezogen werden sollen.

Die Caritas wünscht bis zum 12.03.2021 eine Aussage zur Interessensbekundung. Die Verwaltung hat vereinbart, dass eine Interessensbekundung mit einem Gremienvorbehalt möglich ist. Bis spätestens April sollen dann alle Fragen beantwortet sein und der Gemeinderat kann die endgültige Abstimmung durchführen. Die Interessensbekundung hat keine rechtlichen oder