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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 22.03.2021

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 22. März 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Ausbau der Annenbergstraße in Blitzenreute
- Vorstellung der verschiedenen Varianten
- weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat hat der weiteren Vorgehensweise zugestimmt. Es soll mit einem Gehweg weiter geplant werden. Außerdem soll keine zu breite Straße gebaut werden, aber Ausweich- oder Engstellen. Bezüglich der Verlegung von Kanälen sollen genauere Angaben gemacht werden und die Thematik vertieft werden.

Herr Klaus vom Planungsbüro Schranz + Co. hat die Thematik des Ausbaus der Annenbergstraße vorgestellt. Im Zuge des Ausbaus könnten unter anderem neue Kanäle verlegt werden, was aber sehr hohe Kosten bedeuten würde. Außerdem sind in der Annenbergstraße schon jetzt viele Leitungen und Kanäle verlegt, weshalb neue Kanäle schwer zu verlegen sind. Andererseits ist es sinnvoll alte Kanäle bereits beim Ausbau zu erneuern, da dies Straße ansonsten nochmals neu aufgemacht werden müsste.
Bezüglich des Straßenausbaus stellt Herr Klaus verschiedene Varianten mit verschiedenen Straßenbreiten mit und ohne Gehweg vor. Möglich sind alle Straßen, von einer Breite, bei der ein Begegnungsverkehr von zwei Lastwagen möglich ist, bis hin zu einer Breite, bei der sich lediglich zwei Autos begegnen können.
Favorisiert wird eine Mischung aus zwei Varianten. Ein Gehweg soll auf jeden Fall ausgebaut werden. Die Straßenbreite soll so gewählt werden, dass Begegnungsverkehr noch möglich ist. Auch zwei Ausweichstellen sollen angedacht werden.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 08.03.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Verhandlungen mit der Kirchengemeinde Fronhofen zu Grundstücksangelegenheiten und Wasserversorgung Friedhof
- Beschlussfassung
Im Zuge der Veräußerung des Pfarrhauses der Kirchengemeinde Fronhofen, sollen auch Verkehrsflächen in diesem Bereich neu geregelt werden. Die Gemeinde Fronreute könnte die Flächen unentgeltlich übernehmen. Die Vermessungskosten sollen dabei hälftig von beiden Seiten getragen werden. Zusätzlich sollen neue Leitungen verlegt werden und der bestehende Schöpfbrunnen ersetzt oder versetzt werden. Es entstehen durch die genannten Maßnahmen Gesamtkosten in Höhe von ca. 3.500,00 EUR plus der hälftigen Beteiligung an den Vermessungskosten.
Der Gemeinderat hat der weiteren Vorgehensweise zugestimmt und die geplanten Maßnahmen, Übernahme der Flächen, Verlegung von Wasserleitung, Versetzung des Schöpfbrunnens und die hälftige Übernahme der Vermessungskosten, beschlossen.

Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute
- Gewährung eines Zuschusses für das Flst. Nr. 497 Blitzenreute zum Abbruch der auf dem Grundstück bestehenden GebäudeIm Gemeindegebiet Fronreute im Bereich „Ortsmitte Blitzenreute“ soll ein Gebäude abgerissen werden. Im Hinblick auf das Landessanierungsprogramms muss die Gemeinde auch private Maßnahmen bezuschussen, um selbst weiter Zuschüsse vom Land zu erhalten. Der Abbruch ist zu 50 % förderfähig, wovon das Land 60 % und die Gemeinde 40 % übernimmt. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.02.2015 wurde für die Förderung privater Sanierungs- und Ordnungsmaßnahmen eine zusätzliche individuelle Förderung von etwa 25 % ohne Deckelung nach oben beschlossen. Die bereits bisher bezuschussten Abbruchmaßnahmen wurden mit 75 % gefördert.
Der Gemeinderat hat der Gesamtförderung der Maßnahme in Höhe von 75 % der Kosten des Abbruchs des Wirtschaftsgebäudes aus den Mitteln des Landessanierungsprogramms zugestimmt.

Öffnungszeiten Ortsverwaltung Fronhofen und Personalbedarf im Bürgerbüro/Hauptamt
- Vorberatung
In der Gemeindeverwaltung wird es in den Jahren 2021/2022 weitere personelle Veränderungen ergeben, welche eine Nachbesetzung erfordern. Im Zuge dessen sollen auch die Öffnungszeiten der Ortsverwaltung überprüft und angepasst und Einsparungen im Rathaus Blitzenreute aufgezeigt werden.
Der Gemeinderat hat einer Anpassung der Öffnungszeiten der Ortsverwaltung Fronhofen und einer Anpassung in Blitzenreute grundsätzlich zugestimmt. Die endgültige Beschlussfassung, auch über die genauen Öffnungszeiten, erfolgt in einer der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzungen.

Antrag auf Stundung/Ratenzahlung der Gewerbesteuer 2018/2021
- Beschlussfassung
Eine Gewerbetreibende hat einen Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung der Steuerschuld gestellt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es für den Betreiber sehr schwer finanziell alles zu bewältigen.
Der Gemeinderat hat dem Antrag, die Gewerbesteuer zu stunden und in monatlichen Raten zu entrichten, zugestimmt.

Antrag auf Stundung/Ratenzahlung der Gewerbesteuer 2018
- Beschlussfassung
Ein ehemaliger Gewerbebetrieb hat einen Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung der Steuerschuld gestellt. Begründet wird der Antrag mit einer momentanen Erwerbslosigkeit.
Der Gemeinderat hat dem Antrag, die Gewerbesteuer zu stunden und in monatlichen Raten zu entrichten, zugestimmt.

Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes wurde über die weitere Vorgehensweise der neuen Stelle des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende beraten. Eine Bewerberin hat einen besonders passenden Eindruck für die ausgeschriebene Stelle hinterlassen. Es soll noch ein weiteres Gespräch mit der Bewerberin, den beiden Gemeindeverwaltungen und den jeweiligen stellvertretenden Bürgermeistern geben. Diese sollen dann die Einstellung beschließen.
Der Gemeinderat hat die stellvertretenden Bürgermeister beauftragt über die Einstellung im Namen des gesamten Gemeinderats zu entscheiden.

Darlehensaufnahmen Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Beschlussfassung zum Vollzug für Ermächtigungen aus den Haushaltsjahren 2019 und 2020

Die Verwaltung wurde ermächtigt, Kredite für die Kreditermächtigung des Jahres 2019 i. H. v. 215.000 EUR zu den wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung ermächtigt, Kredite für die Kreditermächtigung des Jahres 2020 i. H. v. 330.000 EUR zu den wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen, sobald die Liquidität benötigt wird. Der von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise wurde zugestimmt. Der Gemeinderat ist über getätigte Kreditaufnahmen in Kenntnis zu setzen.

Zur Finanzierung der derzeit laufenden Investitionen bzw. der Begleichung der eingehenden Rechnungen für bereits vollzogene Investitionen benötigt die Gemeinde weitere liquide Mittel. Bislang wurde die Liquidität aus den Erlösen der Bauplatzveräußerungen für die Finanzierung herangezogen. Dies ist auch einer der Gründe weshalb in den Vorjahren keine Darlehensaufnahmen getätigt wurden. Derzeit weisen die Girokonten der Gemeinde nur noch einen geringen Betrag an liquiden Mitteln auf, sodass in den nächsten Wochen die Aufnahme von weiteren Darlehen notwendig sein wird.

Aus dem Jahr 2019 stehen noch Kreditermächtigungen i. H. v. 215.000 EUR und aus dem Jahr 2020 Ermächtigungen i. H. v. 330.000 EUR zur Verfügung. Demnach kann über einen maximalen Kreditrahmen i. H. v. 545.000 EUR aus den Vorjahren verfügt werden.
Die derzeitige Zinslage ist günstig, teilweise sogar mit einem negativen Zinssatz.
Die KFW-Bank und L-Bank verfügen derzeit über verhältnismäßig günstige Kreditkonditionen, wie auch die örtlichen Banken.

Die Verwaltung möchte, die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2019 (215.000 EUR) in der kommenden Woche tätigen. Sobald weitere liquide Mittel benötigt werden, sollen Kredite bis zu einer maximalen Höhe der Ermächtigung des Jahres 2020 (330.000 EUR) in Anspruch genommen werden. Bereits im Voraus möchte die Gemeindeverwaltung die Zustimmung des Gemeinderats einholen. Die Darlehensaufnahme(n) soll(en) zu den wirtschaftlichsten Konditionen erfolgen.

Für die erste Darlehensaufnahme i. H. v. 215.000 EUR wird vorgeschlagen, Darlehen bei der L-Bank mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit Zinsbindung von 10 Jahren aufzunehmen, sodass die Tilgungen den Haushalt nicht unverhältnismäßig belasten.

Darlehensaufnahmen Kernhaushalt Gemeinde Fronreute
- Beschlussfassung zum Vollzug für Ermächtigungen aus den Haushaltsjahren
  2019 und 2020

Die Verwaltung wurde ermächtigt, Kredite für die Kreditermächtigung des Jahres 2019 i. H. v. 1,5 Mio. EUR zu den wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung ermächtigt, Kredite für die Kreditermächtigung des Jahres 2020 i. H. v. 2,41 Mio. EUR zu den wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen, sobald die Liquidität benötigt wird. Der von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise wurde zugestimmt. Der Gemeinderat ist über getätigte Kreditaufnahmen in Kenntnis zu setzen.

Zur Finanzierung der derzeit laufenden Investitionen bzw. der Begleichung der eingehenden Rechnungen für bereits vollzogene Investitionen benötigt die Gemeinde weitere liquide Mittel. Bislang wurde die Liquidität aus den Erlösen der Bauplatzveräußerungen für die Finanzierung herangezogen. Dies ist auch einer der Gründe weshalb in den Vorjahren keine Darlehensaufnahmen getätigt wurden. Derzeit weisen die Girokonten der Gemeinde nur noch einen geringen Betrag an liquiden Mitteln auf, sodass in den nächsten Wochen die Aufnahme von weiteren Darlehen notwendig sein wird.

Aus dem Jahr 2019 stehen noch Kreditermächtigungen i. H. v. 1,5 Mio. EUR und aus dem Jahr 2020 Ermächtigungen i. H. v. 2,41 Mio. EUR zur Verfügung. Demnach kann über einen maximalen Kreditrahmen i. H. v. 3,91 Mio. EUR aus den Vorjahren verfügt werden.
Die derzeitige Zinslage ist günstig, teilweise sogar mit einem negativen Zinssatz:
Die KFW-Bank und L-Bank verfügen derzeit über verhältnismäßig günstige Kreditkonditionen, wie auch die örtlichen Banken.

Die Verwaltung möchte, die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2019 (1,5 Mio. EUR) in den kommenden Wochen tätigen. Sobald weitere liquide Mittel benötigt werden, sollen Kredite bis zu einer maximalen Höhe der Ermächtigung des Jahres 2020 (2,41 Mio. EUR) in Anspruch genommen werden. Bereits im Voraus möchte die Gemeindeverwaltung die Zustimmung des Gemeinderats einholen. Die Darlehensaufnahme(n) soll(en) zu den wirtschaftlichsten Konditionen erfolgen.

Für die ersten Darlehensaufnahmen i. H. v. insg. 1,5 Mio. EUR wird vorgeschlagen, eine Kombination aus den Möglichkeiten bei der L-Bank mit einer Laufzeit von 10/20 Jahren mit Zinsbindung von 10 Jahren aufzunehmen, sodass die Tilgungen den Haushalt nicht unverhältnismäßig belasten und trotzdem von den derzeit günstigen Zinskonditionen profitiert wird. (1 Mio. EUR mit 20 Jahren Laufzeit die weiteren 0,5 Mio. EUR mit 10 Jahren Laufzeit). Tilgungsfreie Jahre sind möglich.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 Gemeinde Fronreute
- Beratung und Beschlussfassung

  1. Der Gemeinderat hat der Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und Stellenplan gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt.
  2. Der Gemeinderat hat der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 bis 2024 gem. § 85 Gemeindeordnung Baden-Württemberg i. V. m. der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zugestimmt.
  3. Der Gemeinderat hat den Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zur Kenntnis genommen.
  4. Einer Real-Steuererhöhung zur Haushaltsplanung 2022 soll bedarfsgerecht geprüft werden.

In der Sitzung vom 1. Februar und 8. März wurde über den Inhalt des Haushaltsplanes 2021 mit Investitionsprogramm beraten. Die Gemeindeverwaltung hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan auf Grundlage der vorangegangenen Sitzungen aufgestellt.
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Interimsprojektion 2020 der Bundesregierung zugrunde gelegt, welche insbesondere die erwarteten Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung abbildet.

Aufgrund der Corona Krise ist die positive Gesamtentwicklung der letzten Jahre völlig zum Erliegen gekommen, was sich auf die Steuereinnahmen unserer Gemeinde sowie die Zuweisungen und damit auf die Haupteinnahmequellen der Gemeinden niederschlägt. Dies bedeutet, dass sich die Erträge sowie gleichermaßen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verringern. Dies wiederum führt bei der Gemeinde Fronreute sowie anderen Kommunen zu unausgeglichenen Haushalten sowie fehlender Liquidität, weil die Verpflichtung zur Erledigung gemeindlicher Aufgaben, die Aufwendungen und Auszahlungen mit sich bringen, trotz schlechter finanzieller Aufstellung, dennoch bestehen.
Für das Haushaltsjahr 2021 wird davon ausgegangen, dass der Ergebnishaushalt mit einem Verlust von -1.177.847 EUR abschließen wird.

Der Finanzhaushalt (Darstellung der Zahlungsströme inklusive der Investitionen und Kredittätigkeiten) wird mit einem geplanten Finanzierungsmittelfehlbetrag von -10.283.946 EUR abschließen. Dieser hohe Fehlbetrag ist teilweise durch den Finanzmittelbestand zum 31.12.2020 i. H. v. 1.878.940 EUR finanziert. Zur weiteren Finanzierung ist die Aufnahme von Darlehen notwendig.
Im Haushaltsjahr 2021 sind daher neue Kredite i. H. v. 9,1 Mio. EUR vorgesehen. Aus Vorjahren stehen noch Darlehensermächtigungen von insgesamt 3,91 Mio. EUR zur Verfügung.
Der geplante Verlust im Ergebnishaushalt 2021 wird bei 1.177.847 EUR liegen. Hierin sind die Abschreibungen sowie die Auflösung der Sonderposten (erhaltene Zuweisungen und Beiträge) bereits enthalten. Im Saldo betragen diese 1,1 Mio. EUR.
Werden vom o. g. Verlust die Abschreibungen, Auflösungen der Sonderposten, die aktivierten Eigenleistungen des Ortsbauamtes sowie die Abgrenzungen aus der Verbuchung durch Umlagen-Rückstellungen gegengerechnet, da diese nicht zahlungswirksam sind, so verzeichnet sich ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Einzahlungen abzgl. Auszahlungen) von -139.195 EUR. Ein positiver Wert wäre in etwa mit der kameralen Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt vergleichbar.

Für das Planjahr 2020 wurde mit einem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 44.910 EUR (Planwert) und somit rund 184.000 EUR besser geplant. Tatsächlich kann für das Jahr 2020 nach bisheriger grober Hochrechnung ein Zahlungsmittelüberschuss von geschätzt rund 800.000 EUR erwartet werden
Der Saldo der Be- und Entlastungen gegenüber der Planung 2020 beträgt 344.646 EUR. Auch wenn es viele weitere kleinere Verschiebungen zwischen den Planansätzen 2020 und 2021 (v.a. im Bereich der Unterhaltungsaufwendungen) gibt, sind die o. g. Änderungen überwiegend für die Entwicklung des geplanten Ergebnisses verantwortlich.

Der Finanzhaushalt der Gemeinde Fronreute enthält im Jahr 2021 folgende investive Maßnahmen, die der Summe wegen von großer Bedeutung sind:

  • Restabwicklung Erweiterung/Aufstockung Kindergarten St. Magnus Staig (6.500 €)
  • Erweiterung/Umbau/Sanierung GS Blitzenreute inkl. Bestandsarbeiten (3.299.900 €)
  • Sanierung/Umnutzung Pfarrhaus (242.850 €) zzgl. Ausstattung (50.000 €)
  • Abbruch Bauhofstraße 3 (100.000 €)
  • Erschließungsplanung neuer Baugebiete (260.000 €)
  • Breitbandausbau (in der Summe 1.157.951 €)
  • Investive Kanalsanierungen (260.000 €)
  • Restabwicklung Erschließung Gewerbegebiet Brühl (565.000 €)
  • Restabwicklung Erschließung Baugebiet Dornacher Ried (213.700 €)
  • Hochwasserrückhaltebecken Staig (386.000 €)
  • Ausbau Annenbergstraße (252.600 €)
  • Neubau Schenkenwaldbrücke (200.000 €)

Außerdem sind für das Haushaltsjahr 2021 Grundstückskäufe in Höhe von insgesamt 5.725.000 € für Baugebiete sowie für ein Feuerwehrhaus in Blitzenreute geplant. Für Käufe im Rahmen des Landessanierungsprogramms sind 941.000 € eingestellt.
Zur Finanzierung des Finanzierungsmittelbedarfs wird auf Liquiditätsbestände zum 01.01. des Haushaltsjahres zurückgegriffen. Die Bankbestände zum 01.01.2021 belaufen sich auf 1.878.940 €. Zusätzlich wird die Finanzierung durch Kreditaufnahmen gewährleistet, welche in Höhe von 9.100.000 € den Liquiditätsbestand der Gemeinde sicherstellen soll (davon Kreditermächtigung aus Vorjahren 3.910.000 €). Die Tilgungslast beläuft sich auf eine Summe von 460.827 €. Die Summe der geplanten Darlehensaufnahmen beinhaltet kurzfristige Darlehen zur Finanzierung der Erschließung von neuen Baugebieten. Diese können nicht mehr, wie in der Vergangenheit, über Sonderbaukonten außerhalb des Haushaltes abgewickelt werden.
In der Darlehenssumme von insg. 9,1 Mio. € sind rund 3 Mio. € zur kurzfristigen Deckung von zwei Baukonten bzw. zur Finanzierung der nächsten zwei Baugebiete (Verkauf 2022 und 2024) enthalten.

Die mittelfristige Finanzplanung ist – soweit vorhanden – entsprechend den Vorgaben im Haushaltserlass aufgestellt worden. Ein Großteil der mittelfristigen Finanzplanung beruht allerdings auf Schätzungen und Hochrechnungen. Was die Investitionen betrifft steht aus heutiger Sicht noch nicht genau fest, wann welche Maßnahmen tatsächlich anstehen und was diese genau Kosten werden. Dennoch sieht die mittelfristige Finanzplanung weitere Darlehensaufnahmen i. H. v. 300.000,00 EUR vor. Die zusätzliche Liquidität aus Bauplatzverkäufen ist bereits berücksichtigt.

Wirtschaftsplan 2021 Eigenbetrieb Wasserversorgung Fronreute
- Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat dem Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Fronreute mit seinen Anlagen zugestimmt.

Der Erfolgsplan ist von wenigen – aber großen – Einnahme- und Ausgabepositionen geprägt. Die Entwicklung dieser ist für das Jahresergebnis im Eigenbetrieb Wasserversorgung entscheidend.
Zum einen sind dies auf der Einnahmenseite die Wassergebühren. Im Wirtschaftsjahr 2021 wird es zu keiner Änderung des Gebührensatzes kommen. Ab dem Wirtschaftsjahr 2022 wird eine Änderung der Gebühren zum 01.01. vorgeschlagen. Eine Erhöhung ist bereits einkalkuliert. Außerdem sind höhere Mengen durch die Erschließung des Baugebiets Dornacher Ried und des Gewerbegebiets Brühl zu erwarten.

Der Verbrauch ist jedoch schwer vorherzusehen und hängt u. a. auch von der Witterung ab. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird deshalb mit Gebühreneinnahmen von 425.000 EUR gerechnet. Das Ergebnis des Jahres 2019 lag bei rund 420.000 EUR. Zwischenzeitlich kamen das Baugebiet Dornacher Ried und das Gewerbegebiet Brühl dazu, sodass Mehreinnahmen realistisch erscheinen.

Auf der Ausgabenseite muss beim Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal mit einer deutlichen Steigerung der Betriebskostenumlage gerechnet werden. Für das Jahr 2020 war eine Umlage von 90.000 EUR angesetzt. Verausgabt wurden jedoch rund 98.000 EUR. Die Erhöhung beim Wasserversorgungsverband ergibt sich v.a. aufgrund der erhöhten Wasserabnahme in unserem Gemeindegebiet und die damit verbundene geänderte Umverteilung nach der Verbandssatzung und höheren Abschreibungen beim Wasserversorgungsverband aufgrund von Investitionen.
Für Unterhaltungsmaßnahmen an Wasserleitungen sind wie im Jahr 2020 40.000 Euro vorgesehen. Leider ist schwer vorherzusehen, wie viele Wasserschäden im kommenden Jahr entstehen werden und in wieweit dieser Ansatz ausreichend sein wird oder ob ggf. Mittel eingespart werden können.

Die Abschreibungen werden sich aufgrund der Investitionen in den letzten Jahren deutlich erhöhen. Das Ergebnis im Jahr 2019 lag bei über 90.000 EUR. Aufgrund der Aktivierung von Leitungen im Baugebiet sowie weitere Investitionsmaßnahmen im Gemeindegebiet, erscheint für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Ansatz von 100.000 EUR als notwendig. Auch die Kosten für die Betriebsbetreuung durch die TeWS werden aufgrund vertraglich vereinbarter und tariflich bedingter Erhöhung auf 58.000 EUR steigen. Zusätzlich erhöht sich die Verwaltungskostenerstattung an den Kernhaushalt auf rund 114.000 EUR (Plan 2020: 36.500 EUR, Ergebnis 2019: rund 79.500 EUR). Der Aufwand für Zinsen für Kredite kann auf 34.000 EUR reduziert werden.
Somit beläuft sich der geplante Jahresverlust im Jahr 2021 auf rund -66.500 EUR.

Investitionsprogramm 2021

In Abstimmung mit der TeWS sind im Wirtschaftsjahr 2021 die Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen, für die folgende Kostenschätzungen vorliegen:

  • Wasserleitung Riedstraße, Fronhofen
    Investitionssumme: 84.10 EUR
  • Wasserleitung Annenbergstraße, Blitzenreute
    Investitionssumme: 28.400 EUR
  • Wasserleitung Hauptstraße, Blitzenreute
    Investitionssumme: 60.000 EUR
  • Wasserleitung Gewerbegebiet Brühl, Blitzenreute
    Restabwicklung: 66.800 EUR

Neben den Investitionen ist im Wirtschaftsjahr 2021 sind die Deckungsmittellücken der Jahre 2019 und 2020 zu finanzieren. Diese sind entstanden, nachdem auf die geplanten Kreditaufnahmen verzichtet wurde. Nach aktuellen Hochrechnungen geht die Verwaltung zum Beginn des Wirtschaftsjahres 2021 von einer Deckungsmittellücke von rund 822.000 EUR aus. Außerdem muss der im Haushaltsjahr 2021 geplante Jahresfehlbetrag finanziert werden. Darüber hinaus bestehen Tilgungsverpflichtungen sowie die Bedienung des Bausparvertrages mit 97.200 EUR bzw. 6.600 EUR.

Zur Finanzierung dieser Ausgaben stehen Abschreibungen abzüglich der aufgelösten Ertragszuschüsse zur Verfügung. Letztere betragen 2021 voraussichtlich rund 88.000 EUR.
Es verbleibt bei einem negativen Saldo im Vermögensplan. Die Lücke von rund 920.000 EUR wird mit neuen Darlehen finanziert.
Der Schuldenstand zum 31.12.2021 wird voraussichtlich 2,76 Mio. EUR betragen.

Finanzplanung 2022 - 2024

Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum wird sich der Jahresverlust wie folgt entwickeln: 
            2022:   - 39.925 EUR
            2023:   - 49.297 EUR
            2024:   - 52.694 EUR

Maßgebend für die geringer werdenden Überschüsse sind steigende Kosten für die Betriebsbetreuung durch die TeWS, die steigenden Kostenerstattungen an den Kernhaushalt, die steigende Betriebskostenumlage an der Wasserversorgungverband und steigende Abschreibungen. Ein höheres Gebührenaufkommen, durch neue Baugebiete und bereits einkalkulierte Gebührenerhöhungen, können diese Mehrkosten nur teilweise decken, sodass auch in Zukunft weitere Gebührenerhöhungen zu erwarten sind.

In den Jahren 2021-2024 sind jährlich Investitionen mit 450.000 EUR (2022) und 250.000 EUR (2023 und 2024) angesetzt. Durch neue notwendig werdende Darlehen steigt die jährliche Tilgungslast, sodass jährlich weitere Darlehen zwischen 310.000 EUR und 440.000 EUR aufgenommen werden müssen.
Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird somit zum 31.12.2024 bei knapp 3,47 Mio. EUR liegen.

Baugesuche

a) Flst. 1311 und 1312, Baienstraße 19, 88273 Fronreute
Heu- und Strohlager und landwirtschaftliche Maschinenhalle
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau einer landwirtschaftlichen Halle mit einer Länge von 24 Metern und einer Breite von 15 Metern. Hier solle ein Teil Heu- und Strohlager werden, der andere Teil soll zum Unterstellen von Maschinen genutzt werden.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Das Vorhaben ist privilegiert. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

b) Flst. 1428/4, Ergetsweiler 22, 88273 Fronreute
Dacherweiterung; Ergänzung Außenzugang; Herstellung Einliegerwohnung
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Erweiterung des bestehenden Dachgeschosses und den Einbau einer Einliegerwohnung im Dachgeschoss. Hierzu soll das Dach um circa 7 Meter verlängert werden. Zudem soll auf der Nordseite eine Gaube mit einer Länge von circa 19,5 Metern errichtet werden und ein Außenzugang entstehen.
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.

c) Flst. 1041/8, Staiger Ried 19, 88273 Fronreute
Errichtung eines Verfahrensfreien Schuppens
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung wurde zugestimmt.

Bei einer Baukontrolle in anderer Sache wurde festgestellt, dass der Bauherr einen verfahrensfreien Schuppen, der nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, errichtet hat. Der Bauherr wurde aufgefordert, den hier vorliegenden Antrag bei der Gemeinde einzureichen, um die erforderlichen Befreiungen für sein Vorhaben einzuholen.
Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Hahnenweide“. Der eingereichte Antrag entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung. Die Hütte ist mit einem Pultdach mit 5 Grad Neigung aus Trapezblech ausgeführt worden. Festgesetzt ist die Dachform Satteldach mit einer Neigung von 30 bis 45 Grad und eine Eindeckung aus Holz oder Ziegel. Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

Bebauungsplan „Am Fischweiher“ in Blitzenreute
- Sachstandsbericht
- Zustimmung zum überarbeiteten städtebaulichen Entwurf
- Festlegung von Eckpunkten für die textlichen Festsetzungen
- weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat hat den städtebaulichen Entwurf „Am Fischweiher“ Alternative 1.1 sowie die Festsetzungskonzeption, beides mit Stand vom 15.03.2021, zugestimmt und hat die Verwaltung beauftragt mit diesem Entwurf die nächsten notwendigen Schritte für das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Der Gemeinderat hat den Technischen Ausschuss mit der Entscheidung über die Lage der Mehrfamilienhäuser beauftragt.

Der Gemeinderat hat sich in einigen vorangegangenen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen über den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Am Fischweiher“ beraten. Letztmalig in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.03.2021. Hier wurden nochmals Änderungswünsche vom Gemeinderat an die Verwaltung herangetragen. Diese sind nun im städtebaulichen Entwurf eingearbeitet. Ebenso liegt ein Entwurf für die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes vor.
Die Verwaltung hat die Festsetzungskonzeption sowie den städtebaulichen Entwurf mit den vorgenommenen Änderungen vorgestellt. Die artenschutzrechtliche Prüfung, eine Immissionsberechnung und erste Bodengrunduntersuchungen sind bereits durchgeführt worden.
Strittig ist die Lage der Geschosswohnungsbauten. Der Technische Ausschuss soll nach erneuter Beratung über den genauen Standort entscheiden.

Bebauungsplan „Annenberg III“ in Blitzenreute
- Sachstandsbericht
- Zustimmung zum überarbeiteten städtebaulichen Entwurf
- Festlegung von Eckpunkten für die textlichen Festsetzungen
- weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat hat den städtebaulichen Entwurf „Annenberg III“ Alternative 1.2 sowie die Festsetzungskonzeption, beides mit Stand vom 15.03.2021, zugestimmt und hat die Verwaltung beauftragt mit diesem Entwurf die nächsten notwendigen Schritte für das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Der Gemeinderat hat sich in einigen vorangegangenen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen über den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Annenberg III“ beraten. Letztmalig in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.03.2021. Hier wurden nochmals Änderungswünsche vom Gemeinderat an die Verwaltung herangetragen. Diese sind nun im städtebaulichen Entwurf eingearbeitet. Ebenso liegt ein Entwurf für die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes vor.
Die Verwaltung hat die Festsetzungskonzeption sowie den städtebaulichen Entwurf mit den vorgenommenen Änderungen vorgestellt. Die artenschutzrechtliche Prüfung, eine Immissionsberechnung und erste Bodengrunduntersuchungen sind bereits durchgeführt worden.

Bebauungsplan "Riedstraße II" in Fronhofen  
- Sachstandsbericht 
- Zustimmung zum überarbeiteten städtebaulichen Entwurf
- Festlegung von Eckpunkten für die textlichen Festsetzungen
- weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat hat die städtebaulichen Entwürfe „Riedstraße II“ Alternative 1 und 1.1 (Stand 01.03.21) sowie die Festsetzungskonzeption (Stand 15.03.21) zugestimmt und hat die Verwaltung beauftragt mit einem der beiden städtebaulichen Entwürfe die nächsten notwendigen Schritte für das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Der Gemeinderat hat sich in einigen vorangegangenen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen über den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Riedstraße II“ beraten. Letztmalig in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.03.2021. Die Änderungswünsche des Gemeinderates aus den vorangegangenen Sitzungen sind nun in den städtebaulichen Entwürfen eingearbeitet.
Für diesen Bebauungsplan liegen zwei Alternativen vor. Der Grund hierfür ist ein bestehender Kanal im Plangebiet, der zurzeit geortet und mit einer Kamera befahren wird. Sobald die genaue Lage und der Zustand des Kanals bekannt sind, kann man, aus Sicht der Verwaltung, eine abschließende Beurteilung zu den beiden Varianten abgeben. Ebenso liegt ein Entwurf für die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Die Verwaltung hat die Festsetzungskonzeption sowie die beiden städtebaulichen Entwürfe mit den vorgenommenen Änderungen vorgestellt. Die artenschutzrechtliche Prüfung und erste Bodengrunduntersuchungen sind bereits durchgeführt worden.

Bebauungsplan "Breite II" in Fronhofen
- Sachstandsbericht 
- Zustimmung zum überarbeiteten städtebaulichen Entwurf
- Festlegung von Eckpunkten für die textliche Festsetzungen
- weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat hat den städtebaulichen Entwurf „Breite II“ Alternative 1 sowie die Festsetzungskonzeption, beides mit Stand vom 15.03.2021, zugestimmt und hat die Verwaltung beauftragt mit diesem Entwurf die nächsten notwendigen Schritte für das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Der Gemeinderat hat sich in einigen vorangegangenen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen über den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Breite II“ beraten. Letztmalig in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.03.2021. Hier wurden nochmals Änderungswünsche vom Gemeinderat an die Verwaltung herangetragen. Diese sind nun im städtebaulichen Entwurf eingearbeitet. Ebenso liegt ein Entwurf für die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes vor.
Die Verwaltung hat die Festsetzungskonzeption sowie den städtebaulichen Entwurf mit den vorgenommenen Änderungen vorgestellt. Die artenschutzrechtliche Prüfung und erste Bodengrunduntersuchungen sind bereits durchgeführt worden.

Bebauungsplan "Hahnenweide II" in Staig
- Sachstandsbericht
- Zustimmung zum überarbeiteten städtebaulichen Entwurf
- Festlegung von Eckpunkten für die textlichen Festsetzungen
- weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat hat den städtebaulichen Entwurf „Hahnenweide II“ Alternative 3 sowie die Festsetzungskonzeption, beides mit Stand vom 15.03.2021, zugestimmt und hat die Verwaltung beauftragt mit diesem Entwurf die nächsten notwendigen Schritte für das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Der Gemeinderat hat sich in einigen vorangegangenen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen über den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Hahnenweide II“ beraten. Letztmalig in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.03.2021. Hier wurden nochmals Änderungswünsche vom Gemeinderat an die Verwaltung herangetragen. Diese sind nun im städtebaulichen Entwurf eingearbeitet. Ebenso liegt ein Entwurf für die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes vor.
Die Verwaltung hat die Festsetzungskonzeption sowie den städtebaulichen Entwurf mit den vorgenommenen Änderungen vorgestellt. Die artenschutzrechtliche Prüfung, eine Immissionsberechnung und erste Bodengrunduntersuchungen sind bereits durchgeführt worden.

Bebauungsplan „Große Bettna III“ in Staig
- Sachstandsbericht 
- Zustimmung zum überarbeiteten städtebaulichen Entwurf
- Festlegung von Eckpunkten für die textlichen Festsetzungen
- weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat hat den städtebaulichen Entwurf „Große Bettna III“ mit Stand vom 16.03.2021, zugestimmt und hat die Verwaltung beauftragt mit diesem Entwurf die nächsten notwendigen Schritte für das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Der Gemeinderat hat sich in einigen vorangegangenen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen über den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Große Bettna III“ beraten. Letztmalig in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.03.2021. Hier wurden nochmals Änderungswünsche vom Gemeinderat an die Verwaltung herangetragen. Diese sind nun im städtebaulichen Entwurf eingearbeitet.
Die Verwaltung hat den städtebaulichen Entwurf mit den vorgenommenen Änderungen vorgestellt. Die artenschutzrechtliche Prüfung und erste Bodengrunduntersuchungen sind bereits durchgeführt worden.

Fortschreibung des Mietspiegels zum 01.04.2021
- Vorstellung und Kenntnisnahme
Die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels zum 1. April 2021 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

Im Jahr 2014 wurde erstmalig zusammen mit 8 weiteren Kommunen in Zusammenarbeit mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Sinzing ein einfacher Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum erstellt. Der Mietspiegel ist alle zwei Jahre fortzuschreiben. Mit dem Mietspiegel 2019 wurde erstmals ein qualifizierter Mietspiegel für die Gemeinde Fronreute aufgestellt. Dieser wurde nun für 2021 fortgeschrieben.

Die Erstellung des fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegels 2021 für die Gemeinde Fronreute wurde ebenfalls durch das EMA-Institut durchgeführt. Er basiert auf einer repräsentativen Stichprobe von nicht preislich gebundenen Wohnungen, deren Datenerhebung von Oktober bis Dezember 2018 bei 2063 Miethaushalten in 19 Kommunen im Landkreis Ravensburg erfolgte. Der Mietspiegel wurde Anfang 2021 per Anwendung des deutschen Verbraucherpreisindex an die aktuelle Marktentwicklung angepasst.

Der Mietspiegel tritt am 1. April 2021 in Kraft und wird auch online auf der Homepage der Gemeinde Fronreute zur Verfügung gestellt. Die Gültigkeit des Mietspiegels umfasst den nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwischen 40 m² und 130 m².
Die durchschnittliche Nettomiete in der Gemeinde Fronreute beträgt nun 6,57 EUR/m². Im bisher gültigen qualifizierten Mietspiegel waren es noch 6,51 EUR/m² und somit 0,06 Euro/m² weniger.

Neu- und Umbau Grundschule Blitzenreute
- Vergabe der ersten Möblierung
- Vergabe der Sportgeräte für die Bewegungshalle
- Ermächtigung an die Gemeindeverwaltung zur Vergabe von Schreinerarbeiten (Garderoben und Einbaumöbel) und für weitere Möblierung
Die Ausstattung des Technikraums mit Maschinenraum wurde an die Firma
Weba aus Oberzent-Beerfelden vergeben. Die Ausstattung Mensaraum für die Schule und Mensaraum für den Kindergarten, Kreativraum, Raum verlässliche Grundschule, Musikraum, Lerninseln in der Aula wurden an Schuleinrichtungen Widmann aus Bad Schussenried in Zusammenarbeit mit Mayr Schulmöbel GmbH aus Scharnstein, Österreich vergeben. Für die Möblierung der Verwaltungsräume (Lehrerzimmer, Büro Rektorin, Büro Konrektorin und Büro Sekretariat) wurde die Verwaltung mit der Vergabe beauftragt.
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Sportgeräte für die Bewegungshalle im Zuge des Neu- und Umbaus der Grundschule Blitzenreute an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Benz aus Winnenden, zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die ausgeschriebenen Schreinerarbeiten zur Herstellung der Einbau- und Garderobenmöbel an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Folgende Räume müssen möbliert werden:

  • Mensaraum für die Schule und Mensaraum für den Kindergarten,
  • Lehrerzimmer, Büro Rektorin, Büro Konrektorin und Büro Sekretariat,
  • Kreativraum, Technikraum, Raum verlässliche Grundschule, Musikraum
  • Lerninseln in der Aula

Neben den Räumen in der Schule ist noch das Personalzimmer des Kindergartens zu möblieren. Der Kindergarten arbeitet gerade die gewünschte Möblierung aus. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Möblierung dieses Personalzimmers als Anschlussauftrag mit zu vergeben.
Ab Juli 2020 haben Rektorin Straub und Frau Kolbeck mit verschiedenen Anbietern Möblierungsplanungen besprochen und Kostenvorausberechnungen eingeholt.

In der Sitzung vom 19.10.2020 wurden bereits die vorliegenden Möblierungskonzepte gezeigt. Dies macht deutlich, wie unterschiedlich diese sind. In den weiteren Beratungen wurde sich darauf verständigt, die Möblierung nicht auszuschreiben und auch nicht die gesamte Möblierung an einen Anbieter zu vergeben. Die Möblierungskonzepte wie auch die Kostenvorausberechnungen wurden in den letzten Monaten von Rektorin Straub in Zusammenarbeit mit dem Lehrerkollegium und Frau Kolbeck geprüft.
Betrachtet wurde neben den gestalterischen Aspekt, die Funktionalität und Kombinierbarkeit der Möbel und natürlich die Kosten.
Vor der Gemeinderatssitzung hat am 17.03.2021 eine Sitzung der Projektgruppe Schule stattgefunden, in welcher die Möblierungsplanungen und die vorliegenden Kostenvorausberechnungen vorgestellt wurden.
Die Vergaben sollten aus Sicht der Verwaltung und der Rektorin wie folgt getrennt werden:

  • Lehrerzimmer, Büro Rektorin, Büro Konrektorin und Büro Sekretariat
    – Ermächtigungan die Verwaltung zur Vergabe nach den weiteren Verhandlungen entweder an die Firma Bihler oder die Firma Gessler und Funk.
  • Mensaraum für die Schule und Mensaraum für den Kindergarten, Kreativraum, Raum verlässliche Grundschule, Musikraum, Lerninseln in der Aula: Vergabevorschlag an Schuleinrichtungen Widmann aus Bad Schussenried in Zusammenarbeit mit Mayr Schulmöbel GmbH aus Scharnstein, Österreich. Sie haben vom Preis und vom Möblierungsvorschlag das beste Konzept vorgelegt. Letzte Woche wurde der Möblierungsvorschlag und der Kostenvoranschlag nochmals im Detail besprochen.
  • Technikraum mit Maschinenraum an die Firma Weba aus Oberzent-Beerfelden. Sie haben das preisgünstigste Angebot vorgelegt. Der Angebotspreis liegt bei 29.415,07 für den Technikraum und 23.776,01 EUR für den Maschinenraum, zusammen 53.191,08 EUR. Der Angebotspreis des Mitbewerbers lag bei 59.984,14 EUR. Mit der Firma Weba wird nach der Vergabe die Ausstattung noch im Detail besprochen. Eine Kostensteigerung soll sich daraus aber nicht ergeben, im Gegenteil es wird noch nach möglichen Kostenreduzierungen gesucht.

In der Kostenschätzung von MWL Architekten sind für die Möblierung Kosten in Höhe vonbrutto 224.315,00 EUR eingeplant. Ein Teil der Arbeiten wurde als Schreinerarbeit ausgeschrieben. Für die Schreinerarbeiten muss ein Betrag von etwa 49.000,00 EUR berücksichtigt werden.
Weiter sind in dieser Kostenschätzung noch die Kosten für Garderoben in Höhe von 11.000,00 EUR, für Garderobenbänke in Höhe von 10.000,00 EUR und für die Raumbeschilderung in Höhe von 1.700,00 EUR enthalten. Zusammen muss ein Betrag in Höhe von circa 22.700,00 EUR dafür berücksichtigt werden.
Für die Möblierung der Schule stehen somit brutto 152.615,00 EUR zur Verfügung. Die Kostenschätzungen betragen für die anstehenden Vergaben:

Technikraum und Maschinenraum: 53.000,00 EUR
Mensaraum für die Schule und Mensaraum für den Kindergarten, Kreativraum, Raum verlässliche Grundschule, Musikraum, Lerninseln in der Aula: 62.000,00EUR
Lehrerzimmer, Büro Rektorin, Büro Konrektorin und Büro Sekretariat: 54.000,00 EUR

Die Vergabesummen liegen damit bei etwa 169.000,00 EUR und somit 16.385,00 EUR über der Kostenschätzung. Spendenmittel für die Ausstattung des Kreativraumes liegen in Höhe von 1.000,00 EUR vor.

In beschränkter Ausschreibung nach VOB wurden die Leistungen für die Sportgeräte für die Bewegungshalle im Zuge des Um- und Neubaus der Grundschule Blitzenreute ausgeschrieben. Zwei Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Beide Firmen sind dieser Aufforderung nachgekommen.
Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Benz aus Winnenden mit einer Angebotssumme in Höhe von 15.378,91 EUR (brutto). Kostenberechnung laut MLW Architekten: 9.520,00 EUR (brutto). Jedoch ist man bei der Kostenberechnung von einer einfacheren Ausstattung im Bewegungsraum ausgegangen. So war z. B. die Sprossenwand nur einfach und nicht schwenkbar angedacht. Der zweite Bieter hat ein Angebot in Höhe von 15.389,27 EUR eingereicht.
Die Verwaltung schlägt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Benz aus Winnenden, vor. Die weiteren Sporthallen im Gemeindegebiet sind größtenteils von der Fa. Benz ausgestattet, was wiederum einen Synergieeffekt bei der Wartung bedeutet.
In einem weiteren Schritt wurden die Schreinerarbeiten zur Herstellung der Einbau- und Garderobenmöbel ausgeschrieben. Damit der der Terminplan eingehalten werden kann, müssen die ausgeschriebenen Schreinerarbeiten bereits vor der nächsten Gemeinderatssitzung vergeben werden.

Gewässerschau Staig
- Sachstandsbericht

In den letzten Tagen fand eine Gewässerschau statt, bei der entlang dem Baienbach unter anderem Verstöße, wie z. B. einem Eingriff in den Gewässerrandstreifen kontrolliert wurden. Insgesamt wurden 19 Verstöße wahrgenommen, wovon 5 schwerwiegender waren. Beispielsweise wurde eine Brücke über den Baienbach errichtet oder direkt an der Böschungskante eine Thujahecke gepflanzt.