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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 26.04.2021

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 26. April 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der Sitzung am 22.03.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Ernennung der Kämmerin Daniela Fießinger zur Gemeindeamtsrätin
Die Stelle der Leitung der Finanzverwaltung ist nach der Besoldungsgruppe A 13 bewertet.
Seit 01.05.2020 ist die Kämmerin Daniela Fießinger nach Besoldungsgruppe A 11 besoldet. Eine weitere Beförderung ist nach § 20 Abs. 3 Nr. 3 des Landesbeamtengesetzes frühestens nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung möglich. Der Gemeinderat hat beschlossen die Kämmerin Daniela Fießinger zum 01.05.2021 zur Gemeindeamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12) zu ernennen.

In der Sitzung am 12.04.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Verhandlungen hinsichtlich Renovierungen der von der Gemeinde angemieteten Wohnungen zur Flüchtlingsunterbringung
- weitere Vorgehensweise
In der Hochphase der Flüchtlingskrise 2015 wurden zwei Wohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten von einer Privatperson angemietet. Beide Wohnungen waren bei der Anmietung frisch renoviert. Im Mietvertrag hat sich die Gemeinde zur Instandhaltung des Gebäudes im Inneren und zur Beseitigung von Schäden, welche durch die Unterbringung der Geflüchteten entstanden sind, verpflichtet.
Die Gemeinde war zu diesem Zeitpunkt dringend auf die Anmietung von Wohnraum angewiesen, da die Vielzahl der unterzubringenden Geflüchteten nicht in kommunalen Unterkünften untergebracht werden konnten. Beide Mietverhältnisse wurden nun beendet.
Festzustellen ist, dass in den Wohnungen und auch am Haus Schäden entstanden sind. Ein Grund ist sicherlich die intensive Nutzung der Wohnungen durch viele untergebrachte Personen mit Kindern. Für die Instandsetzung wurden nun verschiedene Angebote eingeholt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Abgeltung von Schönheitsreparaturen und Schäden am Gebäude einen Festbetrag zu bezahlen.

Höhergruppierung des Ortsbaumeisters der Gemeinde Fronreute Jürgen Jehle nach EG 12
Der Ortsbaumeister der Gemeinde Fronreute ist seit 01.04.2014 in der Entgeltgruppe 11 eingruppiert. Im November 2020 wurde bei der Kommunalberatung Schneider und Zajontz, Heilbronn, eine Stellenbewertung der Stelle des Ortsbaumeisters beauftragt. Das Ergebnis dieser Stellenbewertung liegt nun vor. Die Stelle wurde in Entgeltgruppe 12 bewertet.
Der Gemeinderat hat die Höhergruppierung des Ortsbaumeisters Jürgen Jehle in Entgeltgruppe 12 TVöD beschlossen.

Baugesuche 

a) Flst.1434, Talstraße 10, 88273 Fronreute
Neubau eines Einfamilienhauses
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage. Für die Zufahrt zu der Garage soll der bestehende Schuppen abgebrochen werden. Der Bauherr hatte im Jahr 2019 bereits eine Bauvoranfrage für solch ein Vorhaben bei der Gemeinde eingereicht. Hierzu erteilte der Gemeinderat in der Sitzung vom 19.08.2019 das Einvernehmen und die Baurechtsbehörde beschied den Bauvorbescheid am 27.08.2019 positiv.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Siedlung Staig“. In diesem ist nur eine Baulinie eingetragen. Sonstige Regelungen sind nicht vorhanden, daher muss zur Beurteilung des Bauvorhabens der § 34 Baugesetzbuch (unbeplanter Innenbereich) herangezogen werden. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 Baugesetzbuch gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die erforderlichen Grenzabstände in Richtung Norden und Süden gemäß Landesbauordnung sind eingehalten, jedoch sind die Grenzabstände in Richtung Osten nicht eingehalten. Hier ist die Übernahme einer Abstandsflächenbaulast erforderlich. Diese ist bereits vom Eigentümer des Flst. 1433/1 übernommen worden.

b) Flst.57/1, Meßhausen 49, 88273 Fronreute
Sanierung und Umbau eines landwirtschaftlichen Ökonomie- Gebäudes zu einer Wohnung, Abbruch Nebenanlagen und Überdachung bestehendes Fahrsilo
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant sind die Sanierung und die Umnutzung des bestehenden Ökonomiegebäudes. Hierdurch soll eine Wohnung für die Bauherren entstehen. Das nördliche gelegene Wirtschaftsgebäude und die dort befindlichen Silos sollen abgebrochen werden. Im Gegenzug soll das vorhanden Fahrsilo überdacht werden. Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben Sanierung und Umbau eines landwirtschaftlichen Ökonomiegebäudes zu einer Wohnung kommt deshalb der § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz
  • Die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt
  • Das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässiger Weise errichtet worden
  • Das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle
  • Es wird die Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebes im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 erforderlich

Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.
Für das Bauvorhaben, Überdachung des bestehenden Fahrsilos, kommt der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.
Die Abstandsfläche für die geplante Überdachung liegt zum Teil auf dem Nachbargrundstück. Um das Vorhaben ausführen zu können, ist hier ein Baulastenübernahme des Eigentümers des Nachbargrundstücks notwendig. Diese wird im Verfahren eingeholt.

c) Flst.57/1, Meßhausen 49, 88273 Fronreute
Errichtung einer Wohnung in einem ehemaligen Stallgebäude und Nutzungsänderung des bestehenden Hauswirtschaftsraums zu Frisörsalon
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist die Umnutzung eines ehemaligen Stallgebäudes zu einer Wohnung. Diese Wohnung soll im Erdgeschoss und im Obergeschoss entstehen. Außerdem soll der bestehende Hauswirtschaftsraum zu einem Friseursalon umgenutzt werden.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz
  • Die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt
  • Das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässiger Weise errichtet worden
  • Das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle
  • Es wird die Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebes im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 erforderlich.

Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

d) Flst. 327, Eggweg 9, 88273 Fronreute
Erweiterung einer Maschinenremise
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Verlängerung der bestehenden Maschinenremise um 7 Meter. Die Breite der Verlängerung beträgt 10 Meter. Die maximale Höhe beträgt 3,67 Meter und das Dach soll als Pultdach ausgeführt werden.
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

e) Flst. 982 (Teilstück), Riedstraße, 88273 Fronreute
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage. Das Gebäude soll eine Größe von 13,74 Meter auf 11 Meter aufweisen und es ist mit einem Satteldach mit einer Neigung von 20 Grad geplant.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich (in diesem Fall „Baulücke“) und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Um das Bauvorhaben realisieren zu können ist eine Baulast (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) notwendig. Diese wurde vom Eigentümer des betreffenden Grundstücks bereits eingeholt.

f) Flst.1424, Schussenstraße 30, 88273 Fronreute
Erneuerung des Dachstuhls und der vorhandenen Dachgauben
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist die Erneuerung des Dachstuhls. Hierbei sollen die bestehenden Gauben durch neue, größere Gauben auf beiden Dachseiten ersetzt werden. Die alten Gauben hatten jeweils eine Breite von circa 2,5 Meter, die neuen sollen in einer Breite von 5,7 Metern ausgeführt werden. Durch die Erweiterung entstehen zwei größere Zimmer im Dachgeschoss.
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

g) Flst. 247, Wielatsried 3, 88273 Fronreute
Änderungsantrag zum genehmigten Bauvorhaben Neubau einer Liegehalle, einer Güllegrube mit Mistplatte und eines Fahrsilos
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr hat am 20.08.20 eine Baugenehmigung bei der Gemeinde Fronreute eingereicht. Hier wurde der Neubau eine Liegehalle, einer Güllegrube mit Mistplatte und eines Fahrsilos beantragt. Über diesen Bauantrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 22.09.20 beraten und das Einvernehmen hierzu erteilt. Die untere Baurechtsbehörde hat am 08.10.2020 die Baugenehmigung erteilt. Im Zuge der weiteren Planungen hat sich ergeben, dass statt des geplanten Schwemmkanals eine geschlossene Güllegrube mit einem Inhalt von 316 m³ gebaut werde soll. Dies wird zur Hälfte unter dem Gebäude eingebaut. Das ist die einzige Änderung gegenüber dem schon genehmigten Bauvorhaben.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist privilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

h) Flst. 399/50, Zum Leisen Steg 20/1, 88273 Fronreute
Erweiterung Einfamilienhaus mit zweiter Wohneinheit
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Die Bauherren planen den Einbau einer Einliegerwohnung im Untergeschoss des bestehenden Wohnhauses. Diese soll eine Größe von circa 40m² haben. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Annenberg Süd“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans.

Straßensanierungsmaßnahmen 2021
- Vorschlag an den Gemeinderat

Der Technische Ausschuss hat die Verwaltung nach einer gemeinsamen Besichtigungsfahrt beauftragt nun eine Prioritätenliste mit den jeweiligen Kosten zu erstellen.

Straßen und Wege stellen ein nicht unbeträchtliches Anlagevermögen dar. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit muss ihr Zustand regelmäßig kontrolliert werden. Für die bauliche Erhaltung der Straßen und Wege müssen Maßnahmen zur Substanzerhaltung durch eine Oberflächenbehandlung (Schlaglöcher mit Kaltasphalt auffüllen, Risse vergießen oder ein vollflächiger Spritzbelag) oder durch die Erneuerung bzw. Ergänzung dieser durch das Aufbringen einer Tragdeckschicht (ca. 7 cm) oder eines Feinbelages (ca. 4 cm) unternommen werden. Bei einer Ortsbesichtigung wurden folgende Straßen und Wege angeschaut:
Wiesenhofen-Grünlingen
Milchweg Preußenhäusle Richtung Meßhausen
Meßhausen (Ende Milchweg Richtung Mochenwangen)
Bettenreute – Wiesentann
Mittlere Königsstraße (Bibersee Richtung Hägehof)
Wielatsried, Kreuzung Wiesenhofen
Reichs Wäldle, Dornacher Ried – B32

Um in Zukunft nicht in einen Sanierungsstau zu kommen, sollte jedes Jahr eine gewisse Anzahl an Punkten umgesetzt werden. Ebenfalls sollten jedes Jahr auch Teile mit einer Tragdeckschicht verbessert werden, durch welche der Aufbau der Straße höher wird und den erhöhten Belastungen der Zeit besser Stand hält.

Baugebiet Hahnenweide II in Staig
- Vorstellung der detaillierten Bodenuntersuchung
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat hat der weiteren Vorgehensweise, dieses Baugebiet weiter zu planen und Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern und dem Landratsamt Ravensburg hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit und der daraus resultierenden Konsequenzen zu führen, zugestimmt.

Herr Rapp stellt die Ergebnisse der durchgeführten Bodenuntersuchungen vor. Grundsätzlich ist die Bodenbeschaffenheit für eine Bebauung im Randbereich noch recht gut. Ein Großteil des Baugebiets ist allerdings schwieriger zu bebauen, da es dort bis zu einer Tiefe von 6 m schlecht tragfähig ist. Hier müsste ein Bodenaustausch stattfinden, welcher Mehrkosten verursacht. Außerdem ist im Oberboden selbst ein natürliches geogenes Arsen nachgewiesen worden. Aus Erfahrung wird dieser Boden abgetragen und muss zu einer bestimmten Deponie gebracht werden. Auch dadurch entstehen Mehrkosten. Insgesamt ist das geplante Baugebiet darstellbar und auch vermarktbar.

Baugebiet Riedstraße in Fronhofen
- Zustimmung zum überarbeiteten städtebaulichen Entwurf aufgrund der Lage der vorhandenen Regenwasserleitung

Der Gemeinderat hat dem vorgestellten städtebaulichen Entwurf zugestimmt.

Herr Rapp stellt den überarbeiteten städtebaulichen Entwurf des Baugebiets Riedstraße vor. Dort wurden nun aufgrund des Leitungsverlaufs von Regenwasser- und Abwasserleitungen kleinere Änderungen vorgenommen. Die zusätzlich geplante Straße entfällt, dafür wird unter anderem das Retentionsbecken etwas erweitert. 

Baugebiet Große Bettna III in Staig
- Sachstandsbericht 
- Zustimmung zum überarbeiteten städtebaulichen Entwurf

Der Gemeinderat hat dem städtebaulichen Entwurf und den textlichen Festsetzungen zugestimmt. 

Dem Gemeinderat wurde nochmals das geplante Baugebiet „Große Bettna III“ vorgestellt. Es wurden dabei aber keine weiteren Änderungen vorgenommen, insbesondere bleibt es bei der Anzahl der Wohneinheiten und der Mehrfamilienhäuser.

Öffnungszeiten Ortsverwaltung Fronhofen ab November 2021
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat einer Veränderung der Öffnungszeiten der Ortsverwaltung Fronhofen auf drei Vormittage 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, davon ein Vormittag am Montag, und Donnerstagnachmittag 14:00 bis 18:00 Uhr ab 01.11.2021 zugestimmt.

Die Mitarbeiterin im Bürgerbüro in der Ortsverwaltung Fronhofen tritt mit einem Stellenanteil von 89,75 % zum 01.11.2021 in den Ruhestand. Eine Mitarbeiterin als Stellvertreterin im Sekretariat Bürgermeister, Aufgaben im Bereich Hauptamt und Rentenberatung mit einem Stellenanteil von 38,5 % beginnt die Freiststellungsphase ihrer Altersteilzeit zum 01.01.2021.
Diese beiden Stellen mit einem Stellenanteil von 128,25 % müssen wieder besetzt werden. Der Umfang der Stellenwiederbesetzung hängt auch mit den Öffnungszeiten der Ortsverwaltung Fronhofen zusammen.

Wichtig bei den Öffnungszeiten der Ortsverwaltung Fronhofen ist die Beibehaltung eines guten Bürgerservices. Bürgerinnen und Bürger, welche mit einem Anliegen in die Ortsverwaltung Fronhofen kommen, sollen mit allen Angelegenheiten „gehört und bedient“ werden. Dies betrifft insbesondere auch Angelegenheiten, welche in der Hauptverwaltung bearbeitet werden, wie zum Beispiel Entgegennahme von Baugesuchen, Friedhofsangelegenheiten und Standesamtangelegenheiten. Diese Aufgabenbereiche werden bereits jetzt weitgehend in der Hauptverwaltung bearbeitet. Sie können aber in der Ortsverwaltung in Fronhofen entgegengenommen und auch wieder ausgehändigt werden. Für Bürgerinnen und Bürger, welche keine Gelegenheit haben, in die Hauptverwaltung nach Blitzenreute zukommen, werden immer Lösungen gefunden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Hauptverwaltung, wie auch Herr Bürgermeister Spieß sind jederzeit bereit, bei Bedarf in die Ortsverwaltung zu kommen.

Manche Anliegen werden bereits heute über eine „Telefonhotline“ abgewickelt. Das heißt, Bürger und Bürgerinnen, welche in Fronhofen vorsprechen, werden telefonisch mit Mitarbeitenden in Blitzenreute verbunden, um die Angelegenheit zu besprechen. Dies ist dann in allen Angelegenheiten möglich. Telefonisch ist die Ortsverwaltung in Fronhofen auch dann erreichbar, wenn sie personell nicht besetzt ist. Der Telefonapparat wird auf die Hauptverwaltung in Blitzenreute umgestellt.

Es sind mit den Stellenneubesetzungen auch Veränderungen im Bereich der Geschäftsverteilung geplant. Aufgabenbereiche, welche bisher in der Ortsverwaltung für die gesamte Verwaltung übernommen wurden, werden von der Ortsverwaltung zur Hauptverwaltung nach Blitzenreute verlagert. Während den Öffnungszeiten in der Ortsverwaltung Fronhofen werden dann nur noch die üblichen Aufgaben im Bereich des Bürgerservices entgegengenommen.

Folgende Aufgabenbereiche werden direkt in der Ortsverwaltung Fronhofen erledigt:

  • Beantragung von Ausweisen und Pässen
  • An-und Umeldungen im Bereich des Einwohnerwesens
  • An- und Abmeldungen von Gewerbe
  • Ausstellung von Gestattungen
  • Anträge auf Führungszeugnisse, Fischereischein und Führerscheine
  • Belegung des Bürgersaales

Mit der Veränderung der Geschäftsbereiche ist eine Reduzierung der Öffnungszeiten der Verwaltung Fronhofen möglich.

Es solle eine Reduzierung der Öffnungszeiten auf drei Vormittage 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und einen Nachmittag geben. Dabei wird sich auch an den zukünftigen Öffnungszeiten der Volksbank Altshausen orientiert. Die Veränderung der Öffnungszeit am Nachmittag von Mittwoch auf Donnerstag, 14:00 bis 18:00 Uhr wird vorgeschlagen, um sich an die Öffnungszeiten der benachbarten Volksbank Altshausen anzupassen. Auch wird die Ortsverwaltung am Montagvormittag geöffnet haben.

Personalbedarf im Bürgerbüro/Hauptamt ab November 2021
- Beschlussfassung über die Stellenausschreibung

Der Gemeinderat hat einer Nachbesetzung und Ausschreibung einer Stelle im Bürgerbüro und Hauptamt zum 01.11.2021 mit einem Stellenanteil von bis zu 100 % zugestimmt.

Im Bereich des Bürgerbüros der Gemeinde Fronreute haben sich im Jahr 2020 Veränderungen ergeben und es werden sich im Jahr 2021/2022 erneut Veränderungen ergeben, welche eine Nachbesetzung von Stellen erfordern.
Im Frühjahr 2020 sind zwei Vollbeschäftigte im Bürgerbüro im Rathaus Blitzenreute wegen Wechsel zu einer anderen Gemeinde und wegen Mutterschafts- und Erziehungsurlaub ausgeschieden.
Die zwei Vollzeitstellen (200 %) wurden wie folgt wieder besetzt:
1 Stelle mit Stellenanteil 51 % (Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub)
2 Neueinstellungen mit Stellenanteilen von 50 % und 66,7%.

Die Mitarbeiterin im Bürgerbüro in der Ortsverwaltung Fronhofen tritt mit einem Stellenanteil von 89,75 % zum 01.11.2021 in den Ruhestand. Eine Mitarbeiterin als Stellvertreterin im Sekretariat Bürgermeister, Aufgaben im Bereich Hauptamt und Rentenberatung mit einem Stellenanteil  von 38,5 % beginnt die Freiststellungsphase ihrer Altersteilzeit zum 01.01.2021.
Diese beiden Stellen mit einem Stellenanteil von 128,25 % müssen wieder besetzt werden.

Bei der Wiederbesetzung der Stellen ist zu beachten, dass die Stellvertretung einer 100 % Stelle im Sekretariat Bürgermeister gewährleistet sein muss. Weiter ist zu beachten, dass die Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Rathaus Blitzenreute wie auch in der Ortsverwaltung Fronhofen auch in der Urlaubszeit sowie im Krankheitsfall gewährleistet sein müssen.

Folgende Beschäftigte müssen bei der Personalplanung mit berücksichtigt werden:
20 % Stelle: Ende der Elternzeit zum 18.07.2022, 100 % Stelle: Ende der Elternzeit zum 12.07.2023, Ausbildungsstelle: Ende der Ausbildung zum 28.02.2023. Im Jahr 2023 werden sich aber auch Veränderungen in anderen Bereichen durch Beginn von Altersteilzeit ergeben.
Es sind mit den Stellenneubesetzungen auch Veränderungen im Bereich der Geschäftsverteilung geplant.

Die veränderten Öffnungszeiten mit 13 Stunden in der Woche sind ein Stellenanteil von 33,34 %. Die Umverteilung von Aufgaben, welche bisher in der Ortsverwaltung für die gesamte Verwaltung mit übernommen wurden, erfordert nochmals einen Stellenanteil von 25 % im Bereich des Bürgerbüros. Im Bereich des Bürgerbüros ist deshalb ein Stellenanteil von 58 % neu zu besetzen. Einzelne Stellenbereiche werden in den Bereich der Kämmerei oder auf vorhandene Mitarbeiter verlagert. Im Sekretariat des Bürgermeisters ist eine Wiederbesetzung mit 38,5 % notwendig. 
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die wegfallenden Stellen von 128,25 % mit einer neuen Stelle mit einem Stellenanteil zwischen 80 % und 100 % neu zu besetzen. Es würde sich zunächst eine Stelleneinsparung ergeben. Berücksichtigt wird dabei, dass eine Mitarbeiterin zum 18.07.2022 mit einem Stellenanteil von 20 % aus ihrer Elternzeit zurückkehrt.

Die Stelle hat folgende Aufgabenbereiche:

Bereich Bürgerbüro:

  • Beantragung von Ausweisen und Pässen
  • An- und Abmeldungen im Bereich des Einwohnerwesens
  • An- und Abmeldungen von Gewerbe
  • Ausstellung von Gestattungen
  • Anträge auf Führungszeugnisse, Fischereischein und Führerscheine
  • Belegung der gemeindlichen Bürgerhäuser
  • Außenstelle der Volkshochschule Weingarten (dieser Aufgabenbereich soll von der Kämmerei auf diese Stelle verlagert werden.)
  • Ortsbehörde für die Rentenversicherung für die Gesamtgemeinde

Bereich Hauptamt:

  • Stellvertretung Sekretariat Bürgermeister
  • Stellvertretung Geschäftsstelle Gemeinderat
  • Stellvertretung Redaktionssystem Mitteilungsblatt
  • Stellvertretung Einpflegen von Inhalten auf die Internetseiten
  • Stellvertretung Bereich Naherholung (Führungen, etc.)
  • Ablage Registratur und Archiv
  • Sekretariat Hauptamt

Neufassung der Polizeiverordnung
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat der Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) zum 01.05.2021 zugestimmt.

Zum 17.01.2021 hat sich eine Änderung des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) ergeben. Da sich die Polizeiverordnung auf das PolG stützt, sollten die entsprechenden Änderungen auch übernommen werden. Eine Anpassung ist zwar nicht zwingend notwendig, wird jedoch aufgrund der Rechtsklarheit für die Bürgerinnen und Bürger empfohlen.

Betroffen von der Änderung ist zum einen die Präambel, dort wird die Rechtsgrundlage zum Erlass einer Polizeiverordnung angepasst. Dies ist nun nicht mehr § 10 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 PolG, sondern § 17 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 PolG. Ebenfalls angepasst wird der § 21 Abs. 1 und Abs. 3 der Polizeiverordnung. Hier wird jeweils der Verweis auf § 18 PolG durch § 26 PolG ausgetauscht.

Von Seiten des Gemeinderats kam beim Erlass der Polizeiverordnung die Bitte bzw. der Vorschlag nicht nur die Verunreinigung durch Hunde, sondern auch durch Pferde mit aufzunehmen. Da mittlerweile immer mehr Beschwerden auch wegen der Hinterlassenschaften durch Pferde vorgebracht werden, wurde deshalb der § 13 der Polizeiverordnung durch einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut erweitert: „Der Halter oder Führer von Pferden hat dafür zu sorgen, dass dieses seine Notdurft nicht auf öffentlichen Verkehrs- (Straßen, Gehwege, Parkplätze) und Grünflächen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Pferdemist ist unverzüglich zu beseitigen.“

Die Polizeiverordnung wird auf der Homepage der Gemeinde Fronreute www.fronreute.de auf der Startseite unter Öffentliche Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht.
Die Polizeiverordnung ist unter www.fronreute.de/rathaus-service/ortsrecht-satzungen auf der Homepage dauerhaft eingestellt.

Zeiterfassungs- und Leistungserfassungssystem für die Verwaltung und Gemeindebauhof
- Vergabe

Der Anschaffung und Vergabe eines neuen Zeiterfassungs- und Leistungserfassungssystem an IVS Zeit + Sicherheit GmbH wurde zugestimmt.

Die Gemeindeverwaltung setzt derzeit nur im Rathaus in Blitzenreute eine elektronische Zeiterfassung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung ein. Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes erfassen ihre Arbeitszeit und insbesondere den Ort und die Art ihrer Tätigkeit noch per Handaufschrieb.
Auch die interkommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen ihre Tätigkeiten derzeit noch per Handaufschrieb. Die Handaufschriebe werden dann durch eine Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung in einem PC-Programm erfasst.
Über dieses Programm erfolgt dann die Verrechnung der einzelnen Leistungen auf die Produktsachkonten im Haushalt. Die bisherige Art der Zeiterfassung, die Handaufschriebe sowie das Programm zur Leistungsverrechnung sollen durch ein neues Zeiterfassungs- und Leistungserfassungssystem für die Verwaltung sowie für den Gemeindebauhof abgelöst werden.

Mit dem Umzug der technischen Verwaltung in das Pfarrhaus muss auch dieses Gebäude an ein Zeiterfassungssystem angebunden werden. Mit einer weiteren interkommunalen Mitarbeiterin steigt die Notwendigkeit, dass die Tätigkeiten der interkommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genau für die einzelnen Verbandsgemeinden erfasst werden. Weiter sollte im Gemeindebauhof auf eine elektronische Zeit- und Leistungserfassung umgestellt werden.
Derzeit wird das System ATOSS der Firma Ringer aus Biberach eingesetzt. Dieses System bietet nicht mehr die von der Verwaltung zukünftig gewünschten Module und soll deshalb durch ein neues System abgelöst werden. Geprüft wurden deshalb Angebote der Firma AIDA ORGA Geschäftsführungssysteme sowie IVS Zeit + Sicherheit GmbH.

Die Angebote umfassen folgende Module: Zeiterfassungssystem für bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Erfassung der Arbeitszeiten, Urlaubszeiten, Fehlzeiten, erweiterte Sonderzeichenverrechnung (Arbeit mit Erschwerniszuschlägen, Nacharbeit oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen), Anbindung an die Lohnbuchhaltung, eine Integration der Mitarbeiter des Bauhofs mit Rufbereitschaft sowie eine Kosten- und Leistungserfassung.

Möglich ist eine Zeiterfassung über ein Terminal sowie über eine mobile App. Diese mobile App ist insbesondere wichtig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ortsverwaltung und im Gemeindebauhof. Möglich ist auch eine Erfassung über Telefon. Implementiert in der Zeiterfassung ist ein Work Flow, welcher manuelle Urlaubsanträge oder Nachträge/Korrekturen in der Zeiterfassung zukünftig elektronisch abbildet.

Der Einsatz dieses Zeiterfassungs- und Leistungserfassungssystem spart Personalkapazitäten, da zum einen die Nacherfassung der Handaufschriebe nicht mehr notwendig ist und auch bisherige Nacharbeiten im Zeiterfassungssystem entfallen. Beide bisherigen Systeme werden damit durch das neue System ersetzt.

Das Angebot von AIDA liegt bei brutto 30.985,70 EUR. Das Angebot von IVS Zeit + Sicherheit GmbH liegt bei 27.534,52 EUR.

Das System von IVS Zeit + Sicherheit GmbH bietet sich an, da es günstiger ist und zudem auch in der Gemeindeverwaltung Wolpertswende eingesetzt wird. Ein Ziel in der interkommunalen Zusammenarbeit ist auch ein Gleichklang in den EDV-Systemen.

Haushaltsmittel wurden in Höhe von 20.000,00 EUR für die Erneuerung des Zeiterfassungssystems eingestellt, 10.000,00 EUR für die Anschaffung eines elektronischen Fahrtenbuches für den Gemeindebauhof. Die Ausstattung des Pfarrhauses mit einem neuen Zeiterfassungsterminal (4.400,00 EUR) sind in den Kosten die Sanierung und Möblierung des Pfarrhauses einkalkuliert. Mit der gegenseitigen Deckungsfähigkeit ist die Neuanschaffung im Haushalt finanziert.

Wahl von zwei Stellvertretern/Stellvertreterinnen für die Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental
Der Gemeinderat hat die Gemeinderätin Spindler als Stellvertreterin von Gemeinderat Brinz und Gemeinderat Denzler als Stellvertreter von Gemeinderat Bärenweiler für die Verbandsversammlung AMS gewählt.

In der Gemeinderatssitzung am 16.12.2019 wurde Gemeinderat David Brinz als weiterer Vertreter der Gemeinde Fronreute in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes gewählt. Grund für die Wahl eines weiteren Vertreters war, das mit der Neufassung der Verbandssatzung sich in § 7 die Zusammensetzung der Verbandsversammlung geändert hat. Die Zahl der Vertreter der Gemeinde Fronreute hat sich von zwei Vertretern auf drei Vertreter erhöht.

Herr Bürgermeister Spieß ist im Abwasserzweckverband Mitglied der Verbandsverwaltung. Die Funktion in der Verbandsversammlung nimmt deshalb automatisch der stellvertretende Bürgermeister Herr Robert Scherrieb wahr.
Bisher wurden keine Stellvertreter für Herrn Siegfried Bärenweiler und Herrn David Brinz gewählt.

Für die Wahl finden die Vorschriften über die Einigung beziehungsweise die Wahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse des Gemeinderates entsprechend Anwendung. Der Gemeinderat sollte sich auf die beiden Stellvertreter/-innen einigen.

Neubau Wasserleitung und Gehwegführung entlang der B 32 Blitzenreute
- Beschluss zur Ausschreibung der Baumaßnahme

Der Gemeinderat hat der Verlegung des Gehweges entlang der Hauptstraße im Zuge der Neuverlegung der Wasserleitung zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, sowohl die TWS als auch das Ingenieurbüro Schranz + Co mit der Planung zu beauftragen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Baumaßnahme baldmöglichst auszuschreiben.

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits im Technischen Ausschuss vorberaten und dem Gemeinderat eine Empfehlung für den gefassten Beschluss gegeben.

Die Wasserversorgung im Bereich der Hauptstraße in Blitzenreute weist schon längere Zeit auf Höhe Hauptstraße 27 ein Leck auf. Leider kann dieses Leck nur mit großem Aufwand repariert werden, da die Versorgungsleitung unter dem Bordstein entlang der B32 verläuft.

Das Wasserleck in der Versorgungsleitung sollte baldmöglichst beseitigt werden. Um auch künftig das Problem der Leitungslage zu umgehen schlägt die Verwaltung vor, in diesem Teilbereich eine neue Wasserleitung zu verlegen. Da der Gemeinde ein breiter Streifen entlang der Hauptstraße gehört, ist diese Neuverlegung sehr gut auf gemeindeeigenem Grund möglich. Die TWS schätzt die Kosten für die neue Wasserleitung auf rund 28.400,00 EUR (netto).

Im Zuge dieser Maßnahme kann auch der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, wenn möglich den Gehweg durch einen Grünstreifen von der B 32 zu trennen, sehr gut umgesetzt werden. Es soll deshalb die Erneuerung der Wasserleitung und die Verlegung des Gehweges in diesem Bereich gemeinsam umgesetzt werden. Wie auch die Wasserleitung soll die Maßnahme am Gehweg vom Gebäude Hauptstraße 33 bis zum Gebäude Rehmweg 2 verlaufen. Angedacht ist ein 2 m breiter Gehweg mit einem 0,8 - 1,0 m breiten Grünstreifen. Entlang des Grundstückes Rehmweg 2 und Hauptstraße 27 muss der bestehende Hang mit L-Steinen abgefangen werden.

Die Kosten für die Erneuerung der Wasserleitung sind im Haushalt eingeplant, aber nur für die vorhandene Gehweges Situation. Die zusätzlich entstehenden Kosten für die Verlegung/Verbreiterung des Gehweges sowie der L- Steinwand sind hingegen nicht im Haushalt eingeplant und sollen an anderer Stelle eingespart werden. Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen über die Einsparungen beraten und beschließen.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von insgesamt 300,00 EUR für den Bike-Park Fronhofen eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.