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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates vom 14.06.2021

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 14. Juni 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher BeschlüsseIn der Sitzung am 10.05.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Grundstücksverhandlungen zu den § 13 b-Baugebieten
- Sachstandsbericht
- Beschlussfassung über die verschiedenen Grundstückskäufe

Momentan führt Bürgermeister Spieß Grundstücksverhandlungen zu den geplanten Baugebieten. Da alle Grundstücke und auch die Vorstellungen der Eigentümer unterschiedlich sind, müssen diese dementsprechend aufeinander angepasst werden. Deshalb sollte in Bezug auf die Örtlichkeit und die Besonderheiten dennoch eine einheitliche Vorgehensweise erkennbar sein.
Der Gemeinderat hat die Preise für die einzelnen Baugebiete und Grundstücke festgelegt. Dabei wurde insbesondere die Örtlichkeit, die Besonderheit der Grundstücke und auch die Beschaffenheit beachtet und auch die Vorstellungen der Eigentümer hinsichtlich des Rückhaltebeckens von Bauplätzen.

Antrag auf Reduzierung Vertragsstrafe im Baugebiet Große Bettna in Staig
- Beschlussfassung

Aufgrund von Trennungsgeschehnissen möchte ein ehemaliges Paar ihr Grundstück in Staig verkaufen. Hierfür wollten sie eine Löschungsbewilligung über die Vertragsstrafe erhalten. Es liegt dabei kein Härtefall vor.
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Erlass der Vertragsstrafe abgelehnt.

Reduzierung der Nutzungsentschädigung für ein Ehepaar
- Beschlussfassung

Durch einen Hausbrand verursacht wurde ein Ehepaar am 02.05.2021 unfreiwillig obdachlos. Für die anschließende Unterbringung war die Gemeine Fronreute zuständig und wies das Ehepaar in eine gemeindliche Obdachlosenunterkunft ein. Hierfür ist von den Obdachlosen eine monatliche Nutzungsentschädigung zu zahlen. Da es sich hierbei um einen Härtefall handelt sollte die Entschädigung reduziert werden.
Der Gemeinderat hat die Reduzierung der Nutzungsentschädigung für die Monate Mai bis einschließlich Oktober beschlossen.

Baugesuche
a) Flst. 583/3, Taubenäcker 4, 88273 Fronreute
Anbau Kellergeschoss und Anbau Balkon 

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Überschreitung der Grundflächenzahl wurde zugestimmt. Einer Abweichung gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg für den geplanten Anbau mit bekiestem Flachdach und der Erweiterung der Dachgaube wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Vergrößerung der Wohnung im Kellergeschoss durch einen Anbau. Dieser soll eine Fläche von 43 m² einnehmen und soll zugleich als Balkon für die Erdgeschosswohnung dienen. Außerdem ist die Errichtung eines Balkons für die Wohnräume im Dachgeschoss sowie die geringfügige Erweiterung der bestehenden Dachgaube geplant.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Taubenäcker“. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die festgesetzte Grundflächenzahl soll um 29 % überschritten werden. Zulässig sind hier 298 m², benötigt werden 384 m². Eine Befreiung hierfür kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

Des Weiteren soll von der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung für den Anbau und der Festsetzung für Dachaufbauten (nicht zulässig) abgewichen werden. Der Bebauungsplan gibt für Dächer die Dachform Satteldach mit einer Neigung von 28 Grad und einer Eindeckung mit engobierten Ziegeln vor. Das Dach des geplanten Anbaus soll aber mit einem bekiesten Flachdach ausgeführt werden, welches zusätzlich als Balkon für die EG-Wohnung dienen soll. Im Bebauungsplan sind Dachaufbauten ausgeschlossen. In dem Baugebiet wurden aber schon mehrfach Befreiungen für ähnliche Vorhaben erteilt.

Abweichungen sind von den Vorschriften in den §§ 4 bis 37 der Landesbauordnung Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg zuzulassen, wenn sie zur Modernisierung von Wohnungen und Wohngebäuden, Teilung von Wohnungen oder Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderung, Aufstockungoder Änderung des Daches, wenn die Baugenehmigung oder die Kenntnisgabe für die Errichtung des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt, wenn die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt. Die Abweichungen sind mit den öffentlichen Belangen zu vereinbaren.

b) Flst. 371/2, Paradiesweg 71, 88273 Fronreute
Anbau an bestehendes Wohnhaus und Neubau Carport
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Überschreitung der maximal zulässigen Traufhöhe für den Anbau wurde zugestimmt. Einer Abweichung gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg für den geplanten Anbau mit bekiestem Flachdach und der Errichtung der Dachgaube sowie der Errichtung eines freistehenden Carports wird zugestimmt.

Die Bauherren planen einen Anbau auf der Westseite des bestehenden Wohnhauses. Dieser Anbau ist mit einem bekiesten Flachdach geplant und soll auf einer Fläche von ca. 44 m² entstehen. Er soll der Wohnraumerweiterung im Hanggeschoss und im Erdgeschoss dienen. Im Dachgeschoss soll eine Gaube entstehen, die den Zugang auf die geplante Dachterrasse ermöglicht. Die Gaube soll eine Breite von 1,6 Metern haben. Des Weiteren soll auf der Nordseite des Grundstücks ein Carport mit Flachdach errichtet werden.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Biegenburg 2 - 4. Änderung“. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die festgesetzte Wandhöhe für den Anbau wird um 9 Zentimeter überschritten. Zulässig sind hier maximal 2,9 Meter, geplant ist eine Höhe von 2,99 Metern. Eine Befreiung hierfür kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

Des Weiteren soll von der Dachform und der Dachneigung für den Anbau und der Festsetzung für Dachaufbauten (nicht zulässig) abgewichen werden. Der Bebauungsplan gibt für Dächer die Dachform Satteldach mit einer Neigung von 25 Grad vor. Das Dach des geplanten Anbaus soll aber mit einem bekiesten Flachdach ausgeführt werden, welches zusätzlich als Dachterrasse dient.
Im Bebauungsplan sind Dachaufbauten ausgeschlossen, jedoch ist eine kleine Gaube geplant. Auch sind freistehende Einzelgaragen oder Carports nicht zulässig, festgesetzt sind hier Bauquartiere für Sammelgargen. Hierzu wurde im Baugebiet schon eine ähnliche Befreiung erteilt.

Abweichungen sind von den Vorschriften in den §§ 4 bis 37 der Landesbauordnung Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg zuzulassen, wenn sie zur Modernisierung von Wohnungen und Wohngebäuden, Teilung von Wohnungen oder Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderung, Aufstockungoder Änderung des Daches, wenn die Baugenehmigung oder die Kenntnisgabe für die Errichtung des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt, wenn die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt. Die Abweichungen sind mit den öffentlichen Belangen zu vereinbaren.
Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind auf der Westseite des geplanten Anbaus nicht eingehalten. Eine Baulast wurde bereits vom Eigentümer dieses Flurstücks angefordert und auch schon übernommen.

Straßensanierungsmaßnahmen 2021
- Vorschlag an den Gemeinderat

Der Technische Ausschuss hat dem Gemeinderat die Vergabe der Spritzbeläge für die Strecken in Meßhausen und Wielatsried an die Firma STM zu einem Angebotspreis in Höhe von 14.191,94 EUR vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag des Technischen Ausschusses zugestimmt. Der Technische Ausschuss hat dem Gemeinderat die Vergabe der Arbeiten für eine Tragdeckschicht auf der Strecke Bettenreute – Wiesentann an den wirtschaftlichsten Bieter vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat auch diesem Vorschlag zugestimmt.

Straßen und Wege stellen ein nicht unbeträchtliches Anlagevermögen dar. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit muss ihr Zustand regelmäßig kontrolliert werden. Für die bauliche Erhaltung der Straßen und Wege müssen Maßnahmen zur Substanzerhaltung durch eine Oberflächenbehandlung (Schlaglöcher mit Kaltasphalt auffüllen, Risse vergießen oder ein vollflächiger Spritzbelag) oder durch die Erneuerung bzw. Ergänzung dieser durch das Aufbringen einer Tragdeckschicht (ca. 8 cm) getroffen werden. Am 26. April 2021 wurden die sanierungsbedürftigen Straßen und Wege der Gemeinde mit dem Technischen Ausschuss abgefahren. Die Verwaltung hat für die betroffenen Stellen Angebote eingeholt.Für das Haushaltsjahr 2021 sind im Haushalt 150.000,00 EUR für die Straßensanierung eingeplant.
Für die Sanierung der betroffenen Strecken wurden von der Verwaltung mehrere Angebote eingeholt. Für die Spritzbeläge haben zwei Firmen ein Angebot abgegeben, ein Anbieter konnte aber lediglich einen Teil der Strecken anbieten. Für eine Tragdeckschicht haben drei Firmen ein Angebot abgegeben, wobei 4 angefragt wurden.

Vom Budget für die Straßensanierung 2021 muss noch ein Teil der der Kreuzungssanierung in Staig (Öschweg/Schussenstraße) sowie sonstige kleinere Maßnahmen abgezogen werden.

150.000,00 EUR Budget 2021
- 45.000,00 EUR Kreuzung Staig
- 15.000,00 EUR für Kleinunterhaltungen (Kies/Asphalt Bauhof/Sonstiges)
= max. 90.000,00 EUR verfügbares Budget

Die 3 aktuell vorliegenden Angebote für die Tragdeckschicht Bettenreute Richtung Wiesentann liegen zwischen 57.706,46 EUR und 64.445,40 EUR. Die Kosten für den Spritzbelag auf der gleichen Strecke liegen bei 35.062,04 EUR. Bei Abwägung der Haltbarkeit spricht sich die Verwaltung klar für das Aufbringen einer Tragdeckschicht aus.
Zwei Angebote für Spritzbeläge liegen für die Bereiche Wielatsried und Meßhausen vor. Die angebotenen Preise je m² liegen bei 2,68 EUR (Firma STM) und 2,89 EUR (Bieter 2). Für alle anderen Strecken konnte nur ein Anbieter ein Angebot abgeben. Dies liegt daran, dass dieser Höhenausgleichungen einbauen kann, was dem weiteren Bieter nicht möglich ist.

Ausbau der Annenbergstraße in Blitzenreute
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat hat der Beauftragung des Ingenieurbüros Schranz & Co. zur Fortführung der Planung zugestimmt.

Einige Möglichkeiten zum Ausbau der Annenbergstraße wurden bereits dem Gemeinderat wie auch den Anwohnern vorgestellt. Die Abwägung hat ergeben, dass kein separater Regenwasserkanal gebaut wird, da im Retentionsbecken des Baugebietes „Annenberg-Süd“ keine zusätzlichen Kapazitäten frei sind. Der Straßenausbau mit Gehweg (mind. 1,5 Meter) wurde zur Sicherheit der Fußgänger vom Gemeinderat schon beschlossen. Der bestehende Mischwasserkanal wird zusätzlich noch vom Ingenieurbüro Marschall & Klingenstein begutachtet.

Beim Vororttermin mit Anwohnern, dem Planer Herrn Klaus, Bürgermeister Spieß und Ortsbaumeister Jehle wurden Anregungen mit aufgenommen und in einen Entwurf eingearbeitet. Ein paar Tage vor der Sitzung wurde der mögliche Straßen- und Gehwegverlauf im unteren Teil der Annenbergstraße aufgesprüht um sich den neuen Verlauf und die Dimension einfacher vorstellen zu können.

Geplant ist eine Straßenbreite von 4,60 m und eine Gehwegbreite von 1,60 m. Dies sind die Mindestmaße, welche unbedingt notwendig sind. Ein Begegnungsverkehr zwischen zwei PKW ist dann noch möglich und auch der Winterdienst kann mit den Bauhoffahrzeugen auf dem Gehweg noch ausgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird nun ein detaillierter Plan erarbeitet.

Vorstellung der Konzeption zum Überlauf des Regenüberlaufbeckens in Blitzenreute
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat der Weiterverfolgung von insbesondere drei Varianten zugestimmt. Eine vierte Variante soll überprüft werden. Sollte diese Variante nicht möglich sein, wird diese gestrichen.

Frau Lüder vom Büro Jedele und Partner GmbH stellt insgesamt 6 umsetzbare Varianten vor. Insgesamt wurden 9 Varianten geprüft. Es wird ein Rückhaltevolumen von 2.500 m³ benötigt, um den technischen Vorgaben gerecht zu werden. Dadurch würden 99 % der Entlastungsereignisse zurückgehalten werden.
Insgesamt werden 4 Varianten favorisiert. Zum einen ist es möglich den bestehenden Fischweiher zu nutzen. Das Rückhaltevolumen wird durch einen Aufstau erreicht. Außerdem müsste der Wasserspiegel des Fischweihers ca. 60 cm abgesenkt werden. Ob eine Genehmigung für diese Maßnahme ausgestellt wird ist allerdings noch nicht endgültig geklärt und auch eine etwaige Geruchsproblematik wird noch näher untersucht.
Eine weitere Variante ist der Bau eines neuen Regenrückhaltebeckens auf der Wiese zwischen Fischweiher und Gehrenbach. Dabei müsste jedoch ein fremdes Grundstück erworben werden.
Außerdem könnte auch das bestehende Regenrückhaltebecken des Gewerbegebiets Brühl erweitert werden. Diese Erweiterung würde durch den Aufwand allerdings einem Neubau gleichkommen.
Geprüft soll ebenfalls noch werden, ob eine Ableitung zum Baienbach ohne Rückhaltung möglich ist.

Anschluss der Kläranlage Fronhofen an die Kläranlage Kanzach
- Sachstandsbericht
- Beschluss über einen möglichen Anschluss des Ortsteils Baienbach nach Kanzach
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat stimmt der weiteren Vorgehensweise zu. Insbesondere wird der Ortsteil Baienbach nicht umgeschlossen.

Herr Zimmermann der Zimmermann Ingenieurgesellschaft mbH stellt den aktuellen Sachstand vor. Insbesondere ergibt sich aus dem Höhenprofil, dass weniger Strom gebraucht wird, da es hauptsächlich bergab verläuft und so weniger Druckleistung benötigt wird. Durch die Synergieeffekte bei der Mitverlegung der Glasfaser-Leitung im Gemeindegebiet Berg können Kosten eingespart werden.
Eine Umfahrung der Gemeinde Weiler ist nicht nötig. Die Leitung kann direkt in Weiler angeschlossen werden, wodurch ebenfalls Kosten eingespart werden.
Letztlich ist es nicht sinnvoll den Ortsteil Baienbach umzuschließen. Es würde sich kein signifikanter Einfluss auf die Gesamtentlastung für Blitzenreute ergeben.

Schulsozialarbeit an den Grundschulen der Gemeinde Fronreute
- Verlängerung des Vertrages mit dem Haus Nazareth, Sigmaringen
- Beschlussfassung

Der Vertrag mit dem „Haus Nazareth“ aus Sigmaringen wurde für eine Vertragsdauer von drei Jahren neu vereinbart.

In der Gemeinderatsitzung vom 18.06.2015 hat sich der Gemeinderat für das „Haus Nazareth“ in Sigmaringen als Träger für die Schulsozialarbeit an den Grundschulen in der Gemeinde Fronreute ab dem Schuljahr 2015/2016 entschieden. Der in der Gemeinderatsitzung am 13.07.2015 beschlossene Vertrag über die Durchführung der Schulsozialarbeit zwischen der Gemeinde Fronreute und dem „Haus Nazareth“ lief 3 Jahre und wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.10.2017 wieder um drei Jahre bis zum 31.08.2021 verlängert.
Der jetzige Vertrag hat keine Regelung für eine automatische Verlängerung, sofern die Beteiligten nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.08. kündigen.

Der Vertrag wird mit den aktualisierten Daten hinsichtlich der Personalkosten (Steigerung aufgrund Tariferhöhungen) neu gefasst. § 5 des neuen Vertrages enthält jetzt eine automatische Verlängerungsklausel. Die Vertragsdauer liegt bei weiteren 3 Jahren. Beginn des neuen Vertrages ist der 01.09.2021. Der Vertrag endet zum 31.08.2024.
Angestellt wird ein/e Schulsozialarbeiter/-in mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % für die beiden Grundschulen in Blitzenreute und Fronhofen.

Beantragt werden Zuschüsse beim Landkreis Ravensburg sowie beim Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg (KVJS). Bewilligt wurden für eine 50 % Stelle vom Landkreis Ravensburg 8.350,00 EUR und vom KVJS 8.350,00 EUR. Der Eigenanteil der Gemeinde Fronreute beträgt zukünftig ab 01.09.2021 pro Schuljahr 19.151,97 EUR (bisher 15.595,83 EUR).
Die Erfahrungen mit dem Haus Nazareth waren durchweg positiv. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung und der beiden Rektorinnen ist die Schulsozialarbeit an den Grundschulen sinnvoll und notwendig.

Kanalreinigung und optische Inspektion im Rahmen der Eigenkontrollverordnung
- Vergabe der Arbeiten

Der Gemeinderat hat der Vergabe der Arbeiten zur Kanalreinigung und optischen Inspektion im Rahmen der Eigenkontrollverordnung an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma MALE Kanaltechnik GmbH & Co. KG, zu einer Gesamtsumme in Höhe von 145.110,48 EUR (brutto) zugestimmt.

In beschränkter Ausschreibung nach VOB wurden die Leistungen zur Durchführung der Arbeiten zur Kanalreinigung und optischen Inspektion im Rahmen der Eigenkontrollverordnung ausgeschrieben. Die Submission fand am 25. Mai 2021 statt.
7 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, wovon 6 dieser Aufforderung nachgekommen sind und ein Angebot abgegeben haben. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma MALE Kanaltechnik GmbH & Co. KG aus Leutkirch mit einer Angebotssumme in Höhe von 145.110,48 EUR (brutto). (Kostenschätzung: 156.020,22 EUR (brutto)). Die weiteren Angebote liegen zwischen 152.881,03 EUR und 235.641,27 EUR (brutto). Das Ingenieurbüro Marschall & Klingenstein schlägt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma MALE Kanaltechnik GmbH & Co. KG aus Leutkirch vor.

Hochwasserrückhaltebecken Staig an der B 32
- Sachstandsbericht
- Zustimmung zu den Mehrkosten

Der Gemeinderat hat den Mehrkosten zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Staig zugestimmt und die Verwaltung beauftragt den Auftrag für den Baugrubenverbau an die Firma Zwisler zu erteilen.

Um die Hochwasserproblematik im Ortsteil Staig zu verbessern hat die Gemeinde Fronreute beschlossen, in Staig einen Hochwasserdamm zu bauen. Nach Ausschreibung der Maßnahme wurde die Firma Zwisler aus Tettnang mit dem Bau beauftragt.
Nach dem ersten Startgespräch und Planungen der Firma Zwisler kam auf, dass die Baugrubensicherung bei der Ausschreibung nicht genügend berücksichtigt wurde. Nach Rodung der Baumstümpfe ist der südliche Hang nicht mehr standhaft genug, dass bei den Baggerarbeiten zur Gründung der Halt sichergestellt werden kann. Um diesen Hang während der Bauzeit zu sichern, muss dieser verbaut werden. Des Weiteren wurde in der Planung des Hochwasserdammes kein Zugang zum Rechen des Beckens eingeplant. Da dieser des Öfteren durch angespülte Äste versperrt sein wird, ist dieser Zugang für den späteren einfachen Unterhalt jedoch unabdinglich.
Zusätzlich wurde bei einer Bodenbeprobung festgestellt, dass ein Teil der Auffüllungen belastet ist. Das Ingenieurbüro Herzog & Partner klärt gerade ab, ob dieser dennoch wieder eingebaut werden darf oder entsorgt werden muss.

Die Firma Zwisler hat für den Baugrubenverbau ein Nachtragsangebot in Höhe von 65.729,35 EUR eingereicht. Nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung und dem Planungsbüro werden die Mehrkosten auf rund 100.000,00 EUR geschätzt. Ob die Sachförderung des Landes erhöht werden kann wird derzeit noch abgestimmt.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 500,00 EUR für den Spielplatz Am Tobel, 50,00 EUR für die Freiwillige Feuerwehr und insgesamt 300,00 EUR für die Geschädigten des Brandes eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.