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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 12.07.2021

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 12. Juli 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Technische Betriebsführung der Wasserversorgung Fronreute durch die TeWS
- Vorstellung des Jahresberichts 2020

Herr Scheible und Herr Scholz, TeWS Ravensburg, informierten den Gemeinderat über die Störungs- und Schadensanalyse, die Rohrnetzüberprüfung und Wasserverluste im Jahr 2020. Insgesamt wurden von der TeWS knapp 1.000 Stunden für die Betriebsbetreuung im Jahr 2020 aufgewendet.

Störungs- und Schadensanalyse
Im Jahr 2020 waren 41 Störungen oder Schäden zu verzeichnen. Die Anzahl der Schäden ist leicht gestiegen. So wurden im Jahr 2020 zwei Schäden an den Armaturen festgestellt. Die Schäden am Wasserrohr sind auf 8 Schadensfälle gestiegen. Die meisten Störungen lagen im Bereich der Hausanschlussleitungen. Zu 90 % kommen die Schäden an Kunststoffleitungen vor.

Wasserverluste
Erfreulich ist, dass seit der Betriebsbetreuung durch die TeWS im Jahr 2007 die Trendlinie für die Wasserverluste deutlich nach unten ging. 2019 sind die Wasserverluste auf 8,79 % gegenüber 8,92 % im Jahr 2018 gesunken. Im Jahr 2020 sind die Wasserverluste auf 7,24 % gesunken.

Wasserförderungen
Insgesamt werden 320.219 m³ Wasser gefördert, davon 172.081 m³ Eigenförderung im Pumpwerk Hohes Feld in Fronhofen und 148.138 m³ Fremdförderung über den Wasserversorgungsverband Schussen Rotachtal.

Bauleistungen
Im Bereich der Bauleistungen wurden 38 Wasserhausanschlüsse neu verlegt und 19 Wasserhausanschlüsse erneuert. 10 Wasserhausanschlüsse wurden umverlegt. 387,87 m Wasserleitung wurden erweitert.

Bauprojekte 2020
Bauprojekte im Jahr 2020 waren die Erneuerung der Wasserleitung Unterer Kirchberg in Fronhofen um 285 m, die Erweiterung der Wasserleitung im Bereich Egg-/Greutweg in Blitzenreute um 280 m und in der Wolpertswender Straße eine Erneuerung der Leitung um 35 m.

Ausblick auf das Jahr 2021
Der Ausblick auf das Jahr 2021 nennt die Erneuerung der Wasserleitung in der Hauptstraße und der Annenbergstraße in Blitzenreute und die Erneuerung der Wasserleitung im Bereich Ried-/Kornstraße in Fronhofen.

Technische Betriebsführung der Straßenbeleuchtung Fronreute durch die TeWS
- Vorstellung des Jahresberichts 2020

Herr Scheible, TeWS Ravensburg, informierte den Gemeinderat über die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im Jahr 2020.

Seit 01.07.2018 ist die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet an die Technischen Werke Schussental vergeben. Die TeWS übernimmt mit der Betriebsführung die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des gesamten Straßenbeleuchtungsnetzes unter strikter Einhaltung der rechtlichen und normativen Vorschriften.

Die TeWS reagiert im Störungsfall anlassbezogen, in der Regel innerhalb einer Kalenderwoche. In Prioritätsfällen wie zum Beispiel vor Schulen, Gemeindehäusern, etc. sind kürzere Reaktionszeiten vorgesehen. Die TeWS übernimmt die Instandhaltung, die Beleuchtungssteuerung, die Überprüfung der elektrischen Anlagen und ortsfester Betriebsmittel sowie die Überprüfung der Tragsysteme. Die festgestellten Schäden befanden sich gleichermaßen im Bereich der konventionellen Leuchtmittel und der Leuchtmittel aus LED.

Baugesuche
a) Flst. 501, Hauptstr. 11, 88273 Fronreute
Einbau einer Zahnarztpraxis im bestehenden Gebäude

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Umnutzung des südwestlichen Gebäudeteils des ehemaligen Gasthauses „Engel“ im OT Blitzenreute (Hauptnutzung im Bereich der ehemaligen Wohnung und Toiletten der Wirtschaft). Vorgesehen ist die Schaffung einer Zahnarztpraxis mit 3 Behandlungsräumen sowie weiterer notwendige Räumlichkeiten (z.B. Sterilisation, Röntgen, Empfangsbereich, Personal- und Sanitärräume etc.). Insgesamt soll eine Fläche von ca. 102 m² im EG und 31m² im OG der neuen Nutzung zugeführt werden. Des Weiteren sollen Teile des Kellers genutzt werden. Auf dem bestehenden Parkplatz neben dem Gebäude sollen der Zahnarztpraxis 3 Stellplätze zugeordnet werden.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die vorgeschriebene Anzahl der Stellplätze gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) ist eingehalten.

b) 850/17, Am Kohlplatz 3, 88273 Fronreute
Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelcarport und Carport

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Die Bauherren planen den Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelcarport und Einzelcarport. Das Gebäude soll mit 2 Vollgeschossen und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 35° sowie mit beidseitigen Dachgauben ausgeführt werden. Die Wandhöhe soll 6,51 Meter betragen und die Firsthöhe 10,48 Meter. An der nördlichen Traufseite ist die Angliederung eines Treppenhauses vorgesehen. Der Doppelcarport ist im Nordwesten geplant, Stellplätze und Carport sollen im Südosten realisiert werden. Das Oberflächenwasser soll in eine Sickermulde im Südwesten eingeleitet werden.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Grundstück liegt innerhalb der Stellplatzsatzung der Gemeinde Fronreute. Für die geplanten 3 Wohneinheiten sind insgesamt 6 Stellplätze notwendig. Diese Stellplätze sind nachgewiesen.

c) Flst.33/2, Eyb 19, 88273 Fronreute
Abriss und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant den Abriss des bestehenden Wirtschaftsgebäudes und die Errichtung einer Maschinenhalle auf einer Fläche von circa 371 m², an ähnlicher Stelle. Die Halle soll mit einem Pultdach mit einer maximalen Höhe von 6,06 Metern errichtet werden. Vor der Halle soll ein gepflasterter Hofraum entstehen. Dieser soll eine Fläche von 180 m² einnehmen.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist privilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

d) 582/1, Neue Steige 10, 88273 Fronreute
Errichtung eines verfahrensfreien Carports

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Vorgesehenen Fläche für Stellplätze und Garagen sowie von der vorgeschriebenen Ausführung in massiver Bauweise mit Flachdach wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Errichtung eines verfahrensfreien Doppelcarports in Stahl-Beton-Ausführung. Damit sollen ausreichend Stellplätze für die Mieter geschaffen und so der ruhende Verkehr auf der öffentlichen Verkehrsfläche reduziert werden. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Taubenäcker I“.

Der geplante Carport soll außerhalb von der festgesetzten Fläche für Stellplätze und Garagen errichtet werden. Außerdem soll von der vorgeschriebenen Bauweise (Stahlkonstruktion mit geneigtem Dach, anstatt massiver Bauweiser mit Flachdach) abgewichen werden. Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Ähnliche Befreiungen wurden in diesem Baugebiet schon erteilt.

Bebauungsplan "Breite II" in Fronhofen
- Vorstellung des Entwurfs mit Stand vom 15.06.2021
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die
  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
  Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat den Entwurf zum Bebauungsplan "Breite II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 15.06.2021 gebilligt. Mit diesem Entwurf werden die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat hat sich in einigen vorangegangenen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen über verschiedene städtebauliche Entwürfe des Bebauungsplanes „Breite II“ beraten. Letztmalig in der öffentlichen Sitzung am 22.03.2021. Hier wurden nochmals Änderungswünsche vom Gemeinderat an die Verwaltung herangetragen. Diese sind nun im Entwurf des Bebauungsplanes „Breite II“ eingearbeitet. Ebenso wurden die gewünschten Änderungen im Textteil angepasst.
Der Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 15.06.2021 wurde in der öffentlichen Sitzung vorgestellt.

Bebauungsplan "Riedstraße II" in Fronhofen
- Vorstellung des Entwurfs mit Stand vom 01.06.2021
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die
  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
  Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat den Entwurf zum Bebauungsplan "Riedstraße II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01.06.2021 gebilligt. Mit diesem Entwurf werden die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat hat sich in einigen vorangegangenen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen über verschiedene städtebauliche Entwürfe des Bebauungsplanes „Riedstraße II“ beraten. Letztmalig in der öffentlichen Sitzung am 22.03.2021.

Hier wurden nochmals Änderungswünsche vom Gemeinderat an die Verwaltung herangetragen. Diese sind nun im Entwurf des Bebauungsplanes „Riedstraße II“ eingearbeitet. Ebenso wurden die gewünschten Änderungen im Textteil angepasst.
Der Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 01.06.2021 wurde in der öffentlichen Sitzung vorgestellt.

Bebauungsplan "Am Fischweiher" in Blitzenreute
- Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs mit Stand vom 01.06.2021
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die
  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
  Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat den Entwurf zum Bebauungsplan "Am Fischweiher" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01.06.2021 gebilligt. Mit diesem Entwurf werden die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat hat sich in einigen vorangegangenen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen über verschiedene städtebauliche Entwürfe des Bebauungsplanes „Am Fischweiher“ beraten. Letztmalig in der nichtöffentlichen Sitzung am 12.04.2021.

Hier wurden nochmals Änderungswünsche vom Gemeinderat an die Verwaltung herangetragen. Diese sind nun im Entwurf des Bebauungsplanes „Am Fischweiher“ eingearbeitet. Ebenso wurden die gewünschten Änderungen im Textteil angepasst.
Der Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 01.06.2021 wurde in der öffentlichen Sitzung vorgestellt.

Öffentlicher Personennahverkehr Linie 10 von Ravensburg, Berg nach Fronhofen, Fleischwangen und Ebenweiler
- Beschlussfassung zur Vertragsverlängerung

  1. Der Gemeinderat hat der Vertragsverlängerung zwischen Omnibus Grabherr GmbH und den Gemeinden zur Bezuschussung der Linie 10 bis zum 09.12.2023 zugestimmt.
  2. Der Gemeinderat hat der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Fronreute mit zur Zeit jährlich 15.022,92 EUR zugestimmt. Die Kosten werden analog der genehmigten Fahrpreise Bodo dynamisiert.
  3.  Die Vertragsverlängerung wurde auf die Dauer von zwei Jahren bis zum 09.12.2023 abgeschlossen.

Die Linie 10 verkehrt von Ravensburg über Berg, Weiler, Kellenried, Dietenhofen, Ebenweiler, Baienbach, Fronhofen, Ebenweiler nach Fleischwangen und zurück.
Zwischen der Omnibus Grabherr GmbH, Waldburg und den Gemeinden Berg, Fronreute, Ebenweiler und Fleischwangen wurde ein Vertrag über die Bezuschussung des öffentlichen Linienverkehrs auf der Linie 10 geschlossen. Gemäß diesem Vertrag beteiligen sich die Gemeinden mit einem monatlichen Betriebskostenzuschuss.
Die Vertragslaufzeit betrug fünf Jahre vom Jahr 2013 bis 2018 und wurde im Jahr 2018 um weitere drei Jahre bis zum 12.12.2021 verlängert.

Der jährliche Betriebskostenzuschuss der Gemeinde Fronreute betrug 2014 12.519,48 EUR. Im Vertrag ist vereinbart, dass sich die Zuschusshöhe an die jährliche Fahrpreiserhöhung des Verkehrsverbundes Bodo angepasst.

Der jährliche Betriebskostenzuschuss betrug:
2018          13.682,04 EUR
2019          14.065,08 EUR
2020          14.599,56 EUR
2021          15.022,92 EUR

Der Vertrag soll um zwei Jahre bis zum 09.12.2023 verlängert werden. Dieses Datum wurde so gewählt, da im Dezember immer der Fahrplanwechsel stattfindet.
Eine einfache Verlängerung ist formal bei diesem Vertrag nicht mehr möglich. Omnibus Grabherr hat den Anschlussvertrag wieder von Dr. Zuck Stuttgart ausfertigen lassen, der ein ausgewiesener ÖPNV-Fachanwalt ist. Der Vertrag ist nun auf die aktuelle EU-Gesetzeslage angepasst worden.

Die endgültigen Beträge werden eingesetzt, wenn die Anpassungsrate bodo feststeht. In der Anlage 2 des Vertrages bleibt es bei den „Null Beträgen“. Eine weitere Ausgleichsleistung ist vertraglich nicht vereinbart. Der Fahrplan bezieht sich auf den Vertrag. Mündlich wurden aber Abbestellungsmöglichkeiten von Fahrten vereinbart.
In Abstimmung mit den anderen Gemeinden wird der Vertrag nicht mit einer Gruppe von Behörden, sondern mit den einzelnen Gemeinden als Vertragspartner abgeschlossen. Jede Gemeinde unterzeichnet dann den Vertrag und jede Gemeinde hat dann auch ein Kündigungsrecht. Im Vertrag wird die Formulierung wie folgt angepasst:
Dieser Vertrag tritt am 12.12.2021 in Kraft und ist befristet bis zum 09.12.2023. Er verlängert sich automatisch, sofern kein Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten auf Ende einer Fahrplanperiode schriftlich kündigt.
Außerdem wird eine Sonderkündigungsrecht zum 30.09.2024 eingeräumt, da zu diesem Zeitpunkt die Konzessionen der Linie 10 und der Linie 7573 auslaufen.

Aufgrund der vorliegenden Fahrgastzahlen hält es die Verwaltung für gerechtfertigt, sich weiterhin am Angebot der Linie 10 zu beteiligen. Die Firma Omnibus Grabherr ist ein sehr verlässlicher Partner, der sich soweit es geht auf die Wünsche und Vorstellungen der Gemeinden einlässt. So konnten über die Linie 10 Nachtfahrten mit einer veränderten Linienführung realisiert werden.

Diese Veränderung der Linienführung auch tagsüber ist jetzt auch in die Erstellung einer Nahverkehrskonzeption durch den Landkreis Ravensburg eingeflossen. Die Nahverkehrskonzeption ist beschlossen, nun gilt es, den Nahverkehrsplan aufzustellen. Dieser muss dann auch umgesetzt werden. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit 09.12.2023 werden hier Ergebnisse vorliegen, welche dann in neue Vertragsverhandlungen einfließen können und werden.
Die Dynamisierung der Finanzierungskosten analog der genehmigten Fahrpreise Bodo ist aus Sicht der Verwaltung ein gerechter Index für beide Vertragsparteien. Da bei der Fahrpreisgestaltung auch Vertreter des Landkreises und der Kommunen mit am Verhandlungstisch sitzen, sind hier keine negativen Ergebnisse zu erwarten.

Finanzbericht Gemeinde Fronreute zum 1. Halbjahr 2021
Der Gemeinderat wurde von der Kämmerin, Frau Daniela Fießinger, über die derzeitige Haushaltslage und die Abweichungen zur Haushaltsplanung informiert.

Der Ergebnishaushalt zeichnet sich unter anderem durch höhere Gewerbesteuereinnahmen aus. Höhere Aufwendungen sind vor allem durch den geringeren Anteil an der Einkommensteuer entstanden. Nach der aktuellen Steuerschätzung wird der Anteil an der Einkommenssteuer um 76.800,00 EUR niedriger sein als geplant. Das Ergebnis des Haushalts 2021 nimmt einen positiven Lauf, soweit die außerordentlichen Erträge einbezogen werden. In erster Linie ist aber das ordentliche Ergebnis zu betrachten, welches nach Plan heute dennoch mit einem negativen Wert zu beziffern ist.

Im Finanzhaushalt fallen geplante Investitionen weg, wie zum Beispiel die Erneuerung des Regenwasserkanals der Annenbergstraße. Einige Investitionen verschieben sich zeitlich, so dass eingeplante Mittel nicht im vollen Umfang in diesem Haushaltsjahr benötigt werden. Zum einen hat sich der Baubeginn für das Feuerwehrhaus Blitzenreute auf spätere Jahre verschoben. Auch die Außenanlage der Asylbewerberunterkunft wird nicht im Jahr 2021 umgesetzt. Im Gegenzug werden einige Maßnahmen teurer als geplant, wie zum Beispiel das Hochwasserrückhaltebecken in Staig. Durch die Verschiebung mehrerer Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 wird der Finanzhaushalt entlastet. Entsprechende Mehrauszahlungen sind im Folgejahr 2022 zu erwarten.

Einwohnerversammlungen in Blitzenreute, Fronhofen und Staig
- Beschluss über die Termine, Themen und Ablauf

Der Durchführung der Einwohnerversammlung mit den genannten Tagen und den Themen wurde zugestimmt.

Wie schon länger geplant ist es aufgrund der Coronazahlen nun wieder möglich, Einwohnerversammlungen durchzuführen. Folgende Termine sollen durchgeführt werden:

Montag, den 19.07.2021 im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute speziell mit Themen für die Ortschaft Blitzenreute
Dienstag, den 20.07.2021 im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute speziell mit Themen für die Ortschaft Staig
Donnerstag, den 22.07.2021 im Landjugendheim Fronhofen speziell mit Themen für die Ortschaft Fronhofen.
Beginn wäre jeweils 19:30 Uhr.

Die Verwaltung schlägt folgende Themen vor:

  1. Bauliche Entwicklung (Kurzdarstellung, keine Details, die Verfahren haben ja noch die gesetzliche Bürgerbeteiligung)
  2. Finanzielle Situation der Gemeinde Fronreute (Aktueller Sachstandsbericht und Ausblick auch mit den geplanten Investitionen)
  3. Ortspezifische Themen

Hier könnte sich die Verwaltung folgende vorstellen:

  • Fronhofen: Kläranlage, Grundstück Ortsmitte, Grundschule
  • Blitzenreute: Gewerbegebietsentwicklung, Regenüberlaufbecken, Bauhofstraße 3
  • Staig: Hochwassersituation mit Hochwasserdamm, Dorfplatz mit Dorfteich, Schenkenwaldbrücke

Geplant ist von Seiten der Verwaltung ein Vortrag anhand einer Powerpoint von Herrn Bürgermeister Spieß. Dauer maximal 45 Minuten für alle Themenblöcke. Am Ende der Ausführungen von Herrn Bürgermeister Spieß sollen die Einwohner einbezogen werden mit Fragen und Wortmeldungen.

Möglicher Einbau oder Anschaffung von Luftfiltern in den Kindergärten und Grundschulen
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit einem Budget von maximal 10.000,00 EUR für jeden Raum der Kindergärten und Schulen, in denen sich Gruppen und Klassen befinden, eine CO²-Ampel anzuschaffen.

Mittlerweile wurde bekannt, dass es ein Förderprogramm des Bundes für festinstallierte Lüftungsanlagen gibt. Auch von Seiten der Landesregierung soll es für mobile Luftfilter Zuschüsse geben und eventuell auch für CO2-Ampeln. Von Seiten der Experten wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass Lüften durch die Fenster die beste Möglichkeit zu Lufterneuerung ist.
Zusammen mit einem Fachmann erfolgte eine Begehung der drei Kindergärten und der beiden Schulen. In fast allen Räumen kann sehr gut durch die Fenster gelüftet werden. In Räumen, in denen das Lüften etwas schwieriger ist, sind gute Lüftungsanlagen verbaut.
Das Problem mobiler Lüftungsanlagen ist außerdem, dass diese sehr laut sind. Sinnvoller ist es laut Experten, CO2-Ampeln zu besorgen und diese in den Zimmern aufzustellen. Dadurch kann effektiv durch die beste Variante, das Fenster, gelüftet werden.

Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022
- Festlegung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat den Kirchengemeinden empfohlen, die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 entsprechend der gemeinsamen Empfehlung zu erheben. Dabei werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, solange sie kindergeldberechtigt sind.
Der Zuschlag für die Angebotsformen „verlängerte Öffnungszeit“ und Ganztagesbetreuung wurde von bisher 10 % auf 15 % erhöht.

Folgende Grundsatzbeschlüsse hat der Gemeinderat für die Festsetzung der Elternbeiträge gefasst:
1. Die Elternbeiträge orientieren sich im Kindergarten sowie in der Krippe an der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände.

2. Die Elternbeiträge in Höhe der gemeinsamen Empfehlung gelten für die Betreuung in einer Regelgruppe mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 30 Stunden. Wird ein höherer Betreuungsumfang angeboten, wird der Elternbeitrag entsprechend dieser Mehrstunden erhöht.

3. Nach den gemeinsamen Empfehlungen kann für die Angebotsformen „verlängerte Öffnungszeit“ (durchgehend sechs Stunden) ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die empfohlenen Beträge gerechtfertigt sein.

Basis für die Zuschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein erhöhter Personalaufwand notwendig ist. Für Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit ist der Mindestpersonalschlüssel höher als in einer Regelgruppe. Zudem ist die Anzahl der Belegung mit 25 Kindern für die Regelgruppe und auf 22 Kinder für eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten und auf 20 Kinder für eine Ganztagesgruppe begrenzt. Damit stehen weniger Kindergartenplätze zur Verfügung. Dies rechtfertigt den Zuschlag zum Elternbeitrag von bis zu 25 % für die Betreuungsmodule mit verlängerter Öffnungszeit und Ganztagesbetreuung. Beschlossen wurde für die Kindergartengruppen ein Zuschlag von 10 % ab 01.05.2011.

4. Für sonstige Angebotsformen, insbesondere Ganztagesbetreuung, erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. Beschlossen wurden für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten auch ein Zuschlag von 10 % und eine Erhöhung des Elternbeitrages anhand der Mehrstunden an Betreuung.
In der Krippengruppe wird bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden) und für die Ganztagesbetreuung noch kein Zuschlag erhoben.

5. Die Betreuungsmodule in der Kinderkrippe sind buchbar für zwei Sharingplätze pro Gruppe für drei oder zwei Tage. Das Modul Ganztagesbetreuung muss aber für mindestens drei Tage gebucht werden. Bei tageweiser Buchung errechnet sich der Elternbeitrag geteilt durch fünf Tage mal gebuchte Tage.

6. Die Kosten für das Mittagessen von derzeit 4,20 EUR werden gesondert erhoben.

7. In Abweichung zur gemeinsamen Empfehlung wurde beschlossen, Kinder über 18 Jahre bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Ermäßigung des Elternbeitrages zu berücksichtigen, wenn sie im gleichen Haushalt wohnen und kindergeldberechtigt sind.

Elternbeiträge nach der gemeinsamen Empfehlung
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2021/2022 verständigt. Angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigten Lage erfolgt eine Empfehlung nur für das Kindergartenjahr 2021/2022.

Die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in Zeiten der Pandemie ein bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung und leisten damit einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten auch finanziell zu Buche. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages, und der Kirchenleitungen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 2,9 Prozent. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so den Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch die Elternhäuser gerecht zu werden.

Gleichwohl ist es angesichts der erheblich rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand wie auch der Kirchen geboten, eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten.
Dies insbesondere deshalb, da es das klare Ziel der unterzeichnenden Verbände bleibt, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge anzustreben. Dieser Kostendeckungsgrad ist in Fronreute in keinem Kindergarten erreicht. Er liegt zwischen 12 % bis 15 %.
Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird daher empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:

Elternbeiträge für die Regelgruppe bei 11 Monatsbeiträgen
Bei Erhebung in elf Monatsraten wird der Jahresbeitrag entsprechend umgerechnet.
Der Beitrag beinhaltet eine Betreuungszeit 30 Stunden/Woche

                                                                                                                                 2020/2021                                 2021/2022

Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind                                                           130,00 EUR                             133,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren                               100,00 EUR                             103,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren                                 67,00 EUR                               69,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren                22,00 EUR                                23,00 EUR

Elternbeiträge nach der gemeinsamen Empfehlung für die Kinderkrippe für die Kinder zur Betreuung ab dem 1. Lebensjahr bei 11 Monatsbeiträgen (Betreuungszeit 6 Stunden/Tag)

 

                                                                                                                                   2020/2021                                 2020/2021

Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind                                                               384,00 EUR                               395,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren                                 285,00 EUR                               293,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren                                 193,00 EUR                               199,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren                  76,00 EUR                                  78,00 EUR

Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.

Bei Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Kindergartengruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag im Kindergarten erhoben.

In der Kindergartenausschusssitzung am 27.04.2021 wurde beschlossen, den nach der gemeinsamen Empfehlung für die Angebotsformen „verlängerte Öffnungszeit“ (durchgehend sechs Stunden) und Ganztagesbetreuung gerechtfertigten Zuschlag von bis zu 25 % auf die empfohlenen Beträge von bisher 10 % auf 15 % zu erhöhen.

Basis für die Zuschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein erhöhter Personalaufwand notwendig ist. Für Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit ist der Mindestpersonalschlüssel höher als in einer Regelgruppe. Zudem ist die Anzahl der Belegung mit 25 Kindern für die Regelgruppe und auf 22 Kinder für eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten und auf 20 Kinder für eine Ganztagesgruppe begrenzt. Damit stehen weniger Kindergartenplätze zur Verfügung. Dies rechtfertigt den Zuschlag zum Elternbeitrag von bis zu 25 % für die Betreuungsmodule mit verlängerter Öffnungszeit und Ganztagesbetreuung. Beschlossen wurde für die Kindergartengruppen ein Zuschlag von 10 % ab 01.05.2011.

Umlegung Gehweg B 32 und Austausch der beschädigten Wasserleitung
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat beschließt die detaillierte Planung der Variante 3.

Seit längerer Zeit befindet sich an der Hauptstraße in Blitzenreute eine defekte Wasserleitung. Diese kann leider aufgrund ihrer Lage unterhalb des Radsteines zwischen Gehweg und Hauptstraße (B32) nur sehr aufwendig repariert werden. Mit dem Technischen Ausschuss wurde die Situation am 26.04.2021 vor Ort besichtigt, und auch die mögliche Gehweg-Verlegung und -Verbreiterung dargestellt. Um den Wasserschaden zu beseitigen soll im Bereich Hauptstraße 33 und Rehmweg 2 eine neue Versorgungsleitung verlegt werden. In diesem Zuge kann der Gehweg mit einem Grünstreifen von der viel befahrenen Bundesstraße abgetrennt werden.

Der Bereich der Wasserleitung/Gehweg liegt im Bereich des erweiterten Sanierungsgebietes im Landessanierungsprogramm. Dadurch stehen aktuell Zuschüsse für die Gehweggestaltung inkl. Grünflächen (aber ohne die Bushaltestellenfläche) zur Verfügung. Die bezuschussten Flächen sind im Landessanierungsprogramm max. bis zu einem Betrag von 250,00 EUR je Quadratmeter (Förderobergrenze) zuwendungsfähig. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden wiederum 60 % gefördert. Zusätzlich könnten Zuschüsse beim Landkreis Ravensburg für den Ausbau des Bushaltestellenbereichs beantragt.
Aufgrund der verfügbaren Zuschüsse könnte die Maßnahme auf eine längere Strecke bis zur Bushaltestelle erweitert werden.

Somit ergeben sich 3 mögliche Varianten:

Variante 1:

Erneuerung Wasserleitung                                                                        28.400,00 EUR netto
+ Gestaltung Gehweg im Bereich Hauptstraße 33 bis Rehmweg 2          85.572,00 EUR netto
+ Breitband Leerrohrstruktur                                                                      6.000,00 EUR netto
Gesamt:                                                                                                   142.766,68 EUR brutto
Zuschuss LSP ca. 31.500 EUR

Variante 2:

Erneuerung Wasserleitung                                                                         28.400,00 EUR netto
+ Gestaltung Gehweg im Bereich Hauptstraße 33 bis Hauptstraße 17   133.620,00 EUR netto
+ Breitband Leerrohrstruktur                                                                       9.000,00 EUR netto
Gesamt:                                                                                                    203.513,80 EUR brutto
Zuschuss LSP ca. 55.500 EUR

Variante 3:

Erneuerung Wasserleitung                                                                          28.400,00 EUR netto

+ Gestaltung Gehweg im Bereich Hauptstraße 33 bis Hauptstraße 17     133.620,00 EUR netto
+ Barrierefreier Ausbau Bushaltestelle                                                       42.016,80 EUR netto
Breitband Leerrohrstruktur                                                                           9.000,00 EUR netto
Gesamt:                                                                                                     253.513,79 EUR brutto
Zuschuss LSP ca. 55.500 EUR
Zuschuss Landkreis: 6.200 EUR

Aufgrund des möglichen Abrufes von Zuschüssen für die Gehweggestaltung durch das Landessanierungsprogramm empfiehlt die Verwaltung die Variante 3. Der Weg zur Bushaltestelle, Schule oder Kindergarten ist somit für Familien und Kinder um vieles sicherer, angenehmer zu nutzen und verschönert das Ortsbild der Ortschaft Blitzenreute im Bereich der Hauptdurchfahrtsstrecke. Des Weiteren würde die Gemeinde Ihrer gesetzlichen Verpflichtung alle Bushaltestellen bis zum Jahr 01.01.2022 barrierefrei zu haben näherkommen. Bis auf die Erneuerung der Wasserleitung ist die Maßnahme nicht im Haushaltsplan veranschlagt. Es handelt sich hierbei dann bei einer endgültigen Beschlussfassung um eine außerplanmäßige Auszahlung. Da einige Investitionsvorhaben aber dieses Jahr nicht umgesetzt oder sogar ganz gestrichen werden, hält die Verwaltung die Finanzierung für darstellbar.