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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 03.08.2021

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 3. August 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 12.07.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Verschiedenes
- Anmietung von Wohnraum

Der Gemeinde wurde ein weiterer Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. Es handelt sich dabei um eine Doppelhaushälfte in Staig. Die andere Hälfte ist bereits von der Gemeinde angemietet und eine Familie ist dort eingewiesen. Der Zustand des Wohnraums ist grundsätzlich gut, auch wenn das Haus schon etwas älter ist. Geplant ist eine Anmietung zum 01.10. bzw. 01.11.2021.
Der Gemeinderat hat der Anmietung des angebotenen Wohnraums zur Unterbringung von Geflüchteten zugestimmt.

Baugesuche

a) Flst. 103/1, Meßhausen 19, 88273 Fronreute Meßhausen
Neubau eines Swimmingpools (Salzwasserpool) mit Poolabdeckung

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Die Bauherrin plant auf ihrem Grundstück die Errichtung eines Salzwasser-Swimmingpools mit Poolabdeckung. Der Pool hat eine Gesamtlänge von 8,00 Metern und eine Breite von 4,00 Metern. Das Wasser bleibt ganzjährig im Pool, das Spülwasser des Sandfilters wird in einem separaten Tank gesammelt und über den in unmittelbarer Nähe befindlichen bestehenden Pumpenschacht der kommunalen Kläranlage zugeleitet.

Das Flurstück liegt größtenteils im Außenbereich, es ist nicht privilegiert. Das Wohnhaus selbst und ein geringer Teil des geplanten Pools liegt innerhalb in der Abrundungssatzung Meßhausen gemäß § 34 BauGB. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange gemäß § 35 Absatz 3 liegen insbesondere vor, wenn das Vorhaben:

  1. Den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht,
  2. den Darstellungen eines Landschaftsplanes oder sonstigen Plans (…) widerspricht,
  3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,
  4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder anderen Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert,
  5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert oder das Orts- Und Landschaftsbild verunstaltet
  6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet,
  7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt
  8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört

Aus Sicht der Verwaltung ist ein öffentlicher Belang in diesem Fall nicht beeinträchtigt. Hier sind vor allem die Lage und die Größe des Pools zu betrachten. Dieser liegt nur circa 3 Meter vom Haus entfernt, also eigentlich im Hausgartenbereich und nimmt eine geringe Grundfläche von 32 Quadratmetern ein.

b) Flst. 1433, Ergetsweiler 18, 88273 Fronreute
Errichtung einer Garage

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist die Errichtung einer Garage mit Pultdach. Diese soll eine Fläche von ca. 48 m² einnehmen und eine maximale Höhe von 4,0 Meter haben.
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

c) Flst. 503, Kirchstraße 9, 88273 Fronreute
Nachtragsbaugesuch – Neubau eines Carports

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Die Bauherren haben ohne notwendige Baugenehmigung einen Carport errichtet. Der Carport nimmt eine Fläche von 64 m² ein. Er ist mit einem Pultdach ausgeführt worden. Die maximale Höhe beträgt 3 Meter.
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

d) Flst. 1123 und 1076, Neue Steige 26, 88273 Fronreute
Neubau überdecktes Stroh- und Gerätelager und Umbau Stall zu Hofladen

Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant den Neubau eines überdecken Stroh- und Gerätelagers für seinen landwirtschaftlichen Betrieb. Das Gebäude soll eine Länge von 20,24 Meter und ein Breite von 12,24 Meter haben. Geplant ist es mit einem Pultdach mit 7 Grad Neigung. Die Maximale Höhe beträgt 6,45 Meter. Des Weiteren soll in einem Teil des bestehenden Gebäudes ein Hofladen zur Selbstbedienung eingerichtet werden. Hier sollen überwiegend eigene Produkte (Fleisch, Wurst, Honig, Apfelsaft, etc.) verkauft werden.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Die Gemeindeverwaltung geht nach Rücksprache mit den Fachbehörden derzeit davon aus, dass das Vorhaben teilprivilegiert ist. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.
Vom Gemeinderat wurde noch auf die etwas unübersichtliche Einfahrt in die Straße Neue Steige hingewiesen.

Ausbauplanung der Breitbandversorgung in den „weißen Flecken“ der Gemeinde Fronreute
- Sachstandsbericht

Dem Planentwurf wurde zugestimmt.

Die Gemeinde Fronreute beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit dem DSL-Ausbau der sogenannten „weißen Flecken“ (Bandbreite unter 30 Mbit). Inzwischen liegt der gewünschte Trassenverlauf fest.

In der Planung wurde darauf geachtet, dass ein möglichst großer Teil der Trassen über gemeindeeigene Grundstücke laufen kann. Teilweise lässt sich aber ein Bau auf Privatgrundstücken nicht vermeiden. Die Ingenieurgesellschaft PPHT mbH aus Kronach wird für die Trassen über Privatgrund separate Pläne erstellen, mit welchen die Gemeinde auf die betroffenen Grundstückseigentümer zugehen und das Projekt detailliert besprechen kann, in der Hoffnung dann auch die Zustimmung der Eigentümer zu erlangen.

In der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 20.09.2021 wird ein Vertreter der planenden Ingenieurgesellschaft die Planungen detailliert und die zu erwartenden Kosten des geplanten Ausbaus vorstellen. Dort soll dann auch der Ausschreibungsbeschluss der Baumaßnahme gefasst werden.

Neue Wasserleitung und Verlegung Gehweg an der B 32 und barrierefreie Bushaltestelle am Parkplatz B 32 in Blitzenreute
- Vergabe der Planungsleistungen
- Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung
- Ausschreibungsbeschluss der Maßnahme

Der Gemeinderat hat die detaillierte Planung der Variante 3 und die Vergabe der Planungsleistungen an die Firma Schranz + Co. beschlossen. Der Gemeinderat hat die Vergabe der Planung der Wasserleitung an die TWS Netz GmbH zum Preis von 3.689 EUR/brutto beschlossen. Der außerplanmäßigen Auszahlung wurde zugestimmt. Der Ausschreibung der Maßnahme wurde zugestimmt.

Seit längerer Zeit befindet sich an der Hauptstraße in Blitzenreute eine defekte Wasserleitung.Diese kann leider aufgrund ihrer Lage unterhalb des Radsteines zwischen Gehweg und Hauptstraße (B32) nur sehr aufwendig repariert werden. Mit dem Technischen Ausschuss wurde die Situation am 26.04.2021 vor Ort besichtigt, und auch die mögliche Gehweg-Verlegung und -Verbreiterung dargestellt.

Um den Wasserschaden zu beseitigen soll im Bereich Hauptstraße 33 und Rehmweg 2 eine neue Versorgungsleitung verlegt werden. In diesem Zuge kann der Gehweg mit einem Grünstreifen von der viel befahrenen Bundesstraße abgetrennt werden. Der Bereich der Wasserleitung/Gehweg liegt im Bereich des erweiterten Sanierungsgebietes im Landessanierungsprogramm. Die Bekanntmachung der Änderungssatzung erfolgte am 23.07.2021. Dadurch stehen aktuell Zuschüsse für die Gehweggestaltung inkl. Grünflächen (aber ohne die Bushaltestellenfläche) zur Verfügung. Die bezuschussten Flächen sind im Landessanierungsprogramm max. bis zu einem Betrag von 250,00 EUR je Quadratmeter (Förderobergrenze) zuwendungsfähig. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden wiederum 60 % gefördert. Zusätzlich könnten Zuschüsse beim Landkreis Ravensburg für den Ausbau des Bushaltestellenbereichs beantragt werden.
Aufgrund der verfügbaren Zuschüsse könnte die Maßnahme auf eine längere Strecke bis zur Bushaltestelle erweitert werden.

Somit ergeben sich 3 mögliche Varianten:

Variante 1:  Erneuerung Wasserleitung                                                         28.400,00 EUR netto
+ Gestaltung Gehweg im Bereich Hauptstraße 33 bis Rehmweg 2              85.572,00 EUR netto
+ Breitband Leerrohrstruktur                                                                          6.000,00 EUR netto
Gesamt                                                                                                        142.766,68 EUR brutto
Zuschuss LSP ca. 31.500 EUR

Variante 2:
Erneuerung Wasserleitung                                                                             28.400,00 EUR netto
+ Gestaltung Gehweg im Bereich Hauptstraße 33 bis Hauptstraße 17       133.620,00 EUR netto
+ Breitband Leerrohrstruktur                                                                          9.000,00 EUR netto
Gesamt:                                                                                                       203.513,80 EUR brutto
Zuschuss LSP ca. 55.500 EUR

Variante 3:
Erneuerung Wasserleitung                                                                             28.400,00 EUR netto
+ Gestaltung Gehweg im Bereich Hauptstraße 33 bis Hauptstraße 17       133.620,00 EUR netto
+ Barrierefreier Ausbau Bushaltestelle                                                         42.016,80 EUR netto
+ Breitband Leerrohrstruktur                                                                          9.000,00 EUR netto
Gesamt:                                                                                                       253.513,79 EUR brutto
Zuschuss LSP ca. 55.500 EUR
Zuschuss Landkreis: 6.200 EUR

Honorarhochrechnung Firma Schranz + Co.
Variante 1:                                                                                                     16.653,78 EUR brutto
Variante 1 und 2:                                                                                           23.731,40 EUR brutto
Bushaltestelle:                                                                                               12.681,97 EUR brutto

Aufgrund des möglichen Abrufes von Zuschüssen für die Gehweggestaltung durch das Landessanierungsprogramm wurde die Variante 3 empfohlen. Der Weg zur Bushaltestelle, Schule oder Kindergarten ist somit für Familien und Kinder um vieles sicherer, angenehmer zu nutzen und verschönert das Ortsbild der Ortschaft Blitzenreute im Bereich der Hauptdurchfahrtsstrecke. Des Weiteren würde die Gemeinde Ihrer gesetzlichen Verpflichtung alle Bushaltestellen bis zum Jahr 01.01.2022 barrierefrei zu haben näherkommen. Bis auf die Erneuerung der Wasserleitung ist die Maßnahme nicht im Haushaltsplan veranschlagt. Es handelt sich hierbei um eine außerplanmäßige Auszahlung. Da einige Investitionsvorhaben aber dieses Jahr nicht umgesetzt oder sogar ganz gestrichen werden, hält die Verwaltung die Finanzierung für darstellbar.

Verkehrsschau am 30.07.2021
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise


Es wurden die Themen der diesjährigen Verkehrsschau vorgestellt und erläutert, welche gewünschten Maßnahmen möglich und sinnvoll sind bzw. von welchen Maßnahmen auch aus Sicht der Fachbehörden abgesehen werden sollte. Von Seiten des Landkreises wurde dem Zebrastreifen im Bereich der Kornstraße in Fronhofen zugestimmt und ebenfalls einer Markierung für Radfahrer als Auffahrt vom Radweg auf die L 291 in Höhe der Waagstraße.
In eigener Zuständigkeit wird die Gemeinde im Bereich der Talstraße ein entsprechendes Schild mit Hinweis auf das Sportgelände anbringen. Ebenfalls wird ein Verkehrszeichen „Vorsicht Linksabbieger“ in diesem Bereich angebracht.
Weitere Wünsche und Anregungen wurden entweder von der Kreisbehörde abgelehnt oder es wurde davon abgeraten. Insbesondere bleiben aber die abgelehnten Anregungen in der Liste, da vieles aufgrund der Verkehrszahlen abgelehnt wurde, welche sich bis zur nächsten Verkehrsschau ändern könnten.

Anschaffung von CO2-Ampel und Thematik Luftfilteranlagen
- Sachstandsbericht

Der Gemeinderat hat der Beantragung eines Zuschusses für mobile Luftfilteranlagen zugestimmt.

In einer vorherigen Sitzung hat der Gemeinderat bereits der Anschaffung von CO2-Ampeln zugestimmt. Für Räume, die schlecht belüftet werden können (z. B. Fenster nur kippbar) können mobile Luftfilteranlagen bezuschusst werden.
In den Räumlichkeiten der Schulen gibt es ein bis zwei Räume, welche die Kriterien einer schlechten Belüftung erfüllen könnten, weshalb die Gemeinde zunächst nur einen Antrag auf einen Zuschuss stellen möchte. Die Beschaffung der Anlagen wird vom Gemeinderat noch beraten.

Bericht aus den Einwohnerversammlungen

Bürgermeister Spieß berichtet aus den drei stattgefundenen Einwohnerversammlungen. Bei allen drei Versammlungen war der Austausch mit den Einwohnern sehr gut und es wurden viele wichtigen Themen angesprochen. Es wurden auch kritische Punkte angemerkt. Unter anderem wurde über die neu geplanten Baugebiete, die finanzielle Lage der Gemeinde, aktuelle Themen, wie RÜB/Fischweiher und auch die Ökologie bzw. den Naturschutz gesprochen.
Zukünftig sollen wieder in regelmäßigen Abständen Einwohnerversammlungen stattfinden, sofern dies die Coronalage zulässt.

Baugebiet Dornacher Ried
- Vergabe der Feinbelags-Asphaltarbeiten

Die Verwaltung wurde ermächtigt, die ausgeschriebenen Asphaltarbeiten im Baugebiet Dornacher Ried an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

In beschränkter Ausschreibung nach VOB wurden die Leistungen für die Feinbelags-Asphaltarbeiten im Baugebiet Dornacher Ried ausgeschrieben. Die Submission fand am 30. Juli 2021 statt. Es wurden insgesamt 5 Firmen zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Vier haben ihr Angebot abgegeben. Wirtschaftlichster Bieter war die Firma Käser aus Wolfegg mit einer Angebotssumme in Höhe von 75.267,10 EUR (brutto). (Kostenschätzung: 105.000,00 EUR). Die restlichen Angebote lagen im Bereich zwischen 88.322,92 EUR und 114.616,19 EUR.

Erstellung eines digitalen Jagdkatasters für die Jagdgenossenschaft Fronreute
- Vergabe

Die Erstellung des digitalen Jagdkatasters, die Erstellung der Verpachtungsunterlagen und die Vorbereitung und Betreuung der Jagdgenossenschaftsversammlung wurde an das Büro Klein und Leber GbR, Weingarten, vergeben.

Die Jagdpachtverträge laufen zum 31.03.2022 aus und im Frühjahr 2022 steht die neue Jagdverpachtung an.
Grundlage für die Jagdverpachtung ist ein digitales Kataster für die Jagdgenossenschaft Fronreute. Da die Verwaltung dieses digitale Jagdkataster nicht selber erstellen kann, wurde ein Angebot vom Büro Klein und Leber GbR, Weingarten eingeholt. Das Büro Klein und Leber betreut auch das Geoinformationssystem der Gemeinde Fronreute.
Das Honorarangebot für die Erstellung des digitalen Jagdkatasters beträgt pauschal 4.000,00 EUR. Die Erstellung der Verpachtungsunterlagen mit der Berechnung von zwei Jagdbögen, sowie die Erstellung entsprechender Jagdpachtkarten wird mit pauschalen 400,00 EUR angeboten.
Die Vorbereitung und Betreuung der Jagdversammlung wird mit einem Honorar von circa 650,00 EUR je nach Zeitaufwand angeboten. Weitere Leistungen bei Bedarf werden nach Zeitaufwand bei einem Stundensatz von 80,00 EUR angeboten.
Auch für die letzte Jagdgenossenschaft bzw. Jagdversammlung vor 6 Jahren, wurden die aufgeführten Arbeiten an das Büro Klein und Leber GbR, Weingarten vergeben.

Aus Sicht der Verwaltung ist es wichtig, für die anstehende Jagdgenossenschaftsversammlung und die Verpachtungen gut vorbereitet zu sein. Um dies gewährleisten zu können, sollten die oben aufgeführten Aufgaben an das Büro Klein und Leber GbR, Weingarten vergeben werden.

Mögliche Beschattung im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat hat der Beschaffung einer Beschattung für das Dorfgemeinschaftshaus zugestimmt. Die Kosten der Maßnahme tragen je zur Hälfte die Gemeinde und die Theaterfreunde Blitzenreute e. V.

Das Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute ist für viele Veranstaltungen sowie Sitzungen und Zusammenkünfte ein sehr beliebter Treffpunkt in der Gemeinde. Die verschiedenen Events finden quer über den Tag verteilt statt. Aufgrund der Sonneneinstrahlung durch die großen Fenster wird öfters eine Beschattung benötigt oder wäre zumindest sehr angenehm. Immer wieder finden auch Veranstaltungen mit Bühnenarbeit, Beamer usw. statt. Vor allem durch die Vielzahl der Sitzungen im DGH durch die Corona Pandemie ist aufgefallen, wie sinnvoll eine einfache Beschattung oft wäre. Die Theaterfreunde Blitzenreute e. V. haben sich provisorisch mit einhängebaren Platten verholfen, die teilweise das ganze Jahr am Fenster montiert sind.

Der Verwaltung liegt ein Angebot der Firma Petrich aus Mochenwangen vor. Im Angebot wurden die Fenster des großen Saales berücksichtigt. Lediglich die Fluchttüre an der Bühne sowie die zwei kleinen Fenster an der Wandoberkante wurden nicht mit aufgenommen. Die Türe an der Bühne müsste auch weiterhin mit den vorhandenen Platten beschattet werden um die Fluchtfunktion zu erhalten.

Die Verwaltung hat bei der Einholung des Angebots darauf Wert gelegt, dass die Beschattung robust ist und von Unbefugten nicht bedient werden kann. Angeboten sind elektrische Kassettenrollos mit Führungsschienen, wie sie im kleinen Saal schon vorhanden sind. Die Rollos sind in einen Metallgehäuse.

Der Verwaltung liegt ein Angebot in Höhe von 4.030,00 EUR brutto vor. Zusätzlich zu diesen Kosten fallen noch Kosten für die Arbeiten von Elektriker und Schreiner an. Diese Kosten werden nochmals auf rund 1.000,00 EUR geschätzt. Somit betragen die Gesamtkosten für die Beschattung rund 5.030,00 EUR.

Der Theaterverein Blitzenreute hat sich bereit erklärt, die Hälfte dieser Kosten zu übernehmen, da sie bei den Theateraufführungen einen großen Nutzen bietet. Dafür wurde dem Verein von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung ein großer Dank ausgesprochen.

Projekt Solidarische Gemeinden in den Gemeinden Fronreute und Wolpertswende
- Sachstandsbericht

Hauptamtsleiterin Kolbeck hat über den aktuellen Stand des Projekts solidarische Gemeinden informiert. Einige Nachbargemeinden nehmen daran teil, auch trotz des zusätzlichen Personals, welches benötigt wird.

Die Gemeinde Fronreute hat sich mit der Gemeinde Wolpertswende zusammengetan, um eine interkommunale Lösung für zusätzliches Personal zu finden. Es wurde gemeinsam ein Antrag beim Deutschen Hilfswerk über die Caritas Bodensee-Oberschwaben gestellt, um die Personalkosten für die zwei Jahr ersetzt zu bekommen. Sollte die Gemeinde die entsprechenden Mittel erhalten, wird über die weitere Vorgehensweise wiederum im Gemeinderat beraten.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 100,00 EUR für soziale Zwecke und 72.508,05 EUR für die Flutkatastrophe Dernau eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.