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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 20.09.2021

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 20. September 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der Sitzung am 03.08.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Verhandlungen wegen Grundstückstausch
- Beschlussfassung über das endgültige Tauschangebot

Die Gemeinde befindet sich momentan in Gesprächen bezüglich eines möglichen Grundstückstauschs in Blitzenreute. Dabei soll die Gemeinde ein Grundstück, welches für die zukünftige Entwicklung der kommunalen Infrastruktur besser genutzt werden kann erhalten und würde dafür ein etwa gleichgroßes Grundstück in der Nähe abgeben. Auf dem bisherigen Grundstück der Gemeinde sollen dann private Mehrfamilienhäuser entstehen, die auch schon auf dem bisherigen Grundstück geplant waren.

Der Gemeinderat hat einem Tausch grundsätzlich zugestimmt. Dabei soll insbesondere der Größenunterschied von ca. 30 m² durch den Bodenrichtwert beglichen werden. Außerdem soll das Grundstück, welches die Gemeinde erhalten würde altlastenfrei übergeben werden.

Verschiedenes
- Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken im Bieterverfahren
Für die Gemeinde besteht die Möglichkeit bei einem Kauf von Flächen mitzubieten.
Der Gemeinderat hat beschlossen bei zwei Flächen ein Angebot zu einem Preis von je 6,00 EUR/m² abzugeben.

Baugesuche

a) Flst. 197, Schwommengasse 14, 88273 Fronreute - Neubau von vier Stellplätzen
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück vier Stellplätze anlegen, um die angespannte Parksituation im Bereich der Schwommengasse zu verbessern. Die gesamte Parkfläche beträgt ca. 66 m². Um die Parkplätze realisieren zu können, ist es zudem notwendig eine Stützmauer mit einer Höhe von ca. 95 Zentimeter im nördlichen, westlichen und östlichen Bereich der geplanten Parkplätze zu errichten.

Das Flurstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Kalkofen“ und entspricht nicht in allen Punkten den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Die geplanten Stellplätze und die Stützmauer sowie die Abgrabung hierfür liegen im vollen Umfang außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

b) Flst. 808/2, Reutestraße 34, 88273 Fronreute - Neubau von Pferdeboxen
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau von zwei Pferdeboxen auf einer Fläche von ca. 38 m². Diese sollen mit einem Pultdach ausgeführt werden. Die maximale Höhe des geplanten Pultdaches beträgt 3 Meter. Der Bauherr hat hierzu bereits im September 2020 eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde eingereicht. Über diese hat der Technische Ausschuss in der Sitzung am 16.11.2020 beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Ravensburg hat die Bauvoranfrage am 18.12.20 positiv beschieden.

Das Flurstück liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Bauherr hat den Bedarf für diese Pferdeboxen glaubhaft und nachvollziehbar nachgewiesen. Somit sind diese gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

c) Flst. 399/13 und 399/49, Am Hopfengarten 6a und 6b, 88273 Fronreute
Errichtung einer Terrasse und 2 Balkone, Abbruch Einzelgarage und Neubau Doppelgarage und Umbau Wohnhaus
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Die Bauherren planen die Errichtung einer Terrasse auf der Süd- und Südwestseite des bestehenden Gebäudes. Die Terrasse soll eine Fläche von ca. 50m² einnehmen. Ebenso soll ein Balkon auf der Nordseite und ein Balkon auf der Südseite (Obergeschoss) entstehen. Des Weiteren ist der Abbruch der bestehenden Einzelgaragen (ausgeführt mit Flachdach) und der Neubau einer Doppelgarage an selber Stelle geplant. Diese soll mit begrüntem Flachdach errichtet werden. Auf der nordwestlichen Grundstücksseite sollen 2 unüberdachte Stellplätze angelegt werden.
Im Zuge der Vorbesprechungen zu dem Bauantrag wurde festgestellt, dass im Gebäude eine zusätzliche Wohneinheit, ohne benötigte Genehmigung, eingerichtet wurde. Diese Wohneinheit wird im Zuge den Wohnhausumbaus wieder ausgebaut, sodass nur noch die zwei genehmigten Wohneinheiten im Gebäude vorhanden sind.

Das Flurstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Annenberg Süd“ und entspricht nicht in allen Punkten den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Die geplante Doppelgarage liegt mit einer Fläche von ca. 15m² außerhalb der dafür vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen. Ebenso liegen die geplanten Stellplätze mit einer Fläche von ca. 20 m² außerhalb der dafür vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen. Gemäß Bebauungsplan sind diese hier aber nur ausnahmsweise zulässig. Die Doppelgarage soll mit einem Flachdach ausgeführt werden. Im Bebauungsplan ist für Garagen aber ein abgeschlepptes Dach, oder ein Satteldach mit eine Dachneigung von 32 – 40 Grad festgesetzt.
Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Ähnliche Befreiungen wurden im Baugebiet schon erteilt.

Ausbau der Breitbandversorgung in den „weißen Flecken“ der Gemeinde Fronreute
- Vorstellung der Ausbauplanung
- Kostenschätzung
- Ausschreibungsbeschluss

Der Ausschreibung der Baumaßnahme „weiße Flecken“ in der Gemeinde Fronreute wurde zugestimmt. Falls nicht alle Zustimmungen der Eigentümer vorliegen sollten, wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Planungen bei den betroffenen Grundstücken anzupassen.

Die Gemeinde Fronreute beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit dem DSL-Ausbau der sogenannten „weißen Flecken“ (Bandbreite unter 30 Mbit). Inzwischen liegt der gewünschte Trassenverlauf fest, die Pläne wurden in der Sitzung vom 03.08.2021 vorgestellt und der Gemeinderat hat der Planung zugestimmt.
In der Planung wurde darauf geachtet, dass ein möglichst großer Teil der Trassen über gemeindeeigene Grundstücke laufen kann. Teilweise lässt sich aber ein Bau auf Privatgrundstücken nicht vermeiden. Die Ingenieurgesellschaft PPHT mbH aus Kronach hat für die Trassen über Privatgrund separate Pläne erstellt, mit welchen die Gemeinde auf die betroffenen Grundstückseigentümer zugeht und das Projekt detailliert besprechen wird, in der Hoffnung, dann auch die Zustimmung der Eigentümer zu erlangen. Es fanden im Vorfeld der Gemeinderatsitzung zwei Informationsveranstaltungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern statt. Vom Ingenieurbüro wurden auch die anderen Leitungsträger und die öffentlichen Grundstückseigentümer abgefragt.

Am 24.08.2021 hat die Gemeinde Fronreute den Zuschussbescheid vom Land Baden-Württemberg in Höhe von 2.576.808,00 EUR erhalten. Nun steht einer Ausschreibung der Baumaßnahme aus finanzieller Sicht grundsätzlich nichts mehr im Wege.
Die Kosten der gesamten Baumaßnahme werden auf ca. 7.575.000,00 EUR netto geschätzt und die Fertigstellung soll im Jahr 2023 erfolgen.
Die Ausschreibung wird erfolgen, wenn alle Zustimmungen der Grundstückseigentümer vorliegen, oder ggf. noch eine Umplanung erfolgt.

Hochwasserrückhaltebecken Staig an der B 32
- Sachstandsbericht
- Kostensituation

Der Gemeinderat hat den Mehrkosten von insgesamt maximal 192.000,- EUR zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Staig zugestimmt und hat die angebotenen Nachträge der Firma Zwisler in Höhe von 37.005,04 EUR freigegeben.

Um die Hochwasserproblematik im Ortsteil Staig zu verbessern hat die Gemeinde Fronreute beschlossen, in Staig einen Hochwasserdamm zu bauen. Nach Ausschreibung der Maßnahme wurde die Firma Zwisler aus Tettnang mit dem Bau beauftragt.

Nach den ersten diskutierten und genehmigten Mehrkosten am Hochwasserrückhaltebecken in Staig durch den Mehraufwand einer Baugrubensicherung kommen nun weitere Mehrkosten hinzu. Wie angekündigt hat bei der Ausschreibung der sichere Zugang zum Rechen des Beckens gefehlt. Außerdem wurde nach gemeinsamer Rücksprache mit allen Beteiligten der Rechen neu konzipiert und um eine Wartungsklappe sowie Steigeisen ergänzt. Bei den horizontalen Stäben wird zudem der Abstand verringert, so dass dieser Bereich zu Wartungszwecken begehbar wird und leichter gereinigt werden kann. Die Mehrkosten für den Rechen liegen mit 5.000,00 EUR etwas höher als im Juni noch angenommen. Die Gitterrostabdeckung sowie die Unterkonstruktion wurden ebenfalls modifiziert. Auch durch den etwas höheren Stahlbedarf ergeben sich dafür Mehrkosten von ca. 2.000,00 EUR. Dieser wurde nun geplant und es liegt ein Nachtragsangebot vor. Da dieser des Öfteren durch angespülte Äste versperrt sein wird, ist dieser Zugang für den späteren einfachen Unterhalt jedoch unabdinglich. Der nun zusätzlich geplante sichere Zugang des Rechens per Stahltreppe mit Geländer ist auch etwas teurer wie noch im Juni angenommen und kostet nun nach vorliegendem Angebot der Firma Zwisler 15.500,00 EUR. Somit summieren sich die Mehrkosten für den Stahlbau auf 24.000,00 EUR.

Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Expositionsklassen verlangen eine Fremdüberwachung nach Überwachungsklasse (ÜK2). Diese Leistung wurde nicht ausgeschrieben. Mehrkosten ca. 3.000,00 EUR.
Im Zuge der Bauausführung wurden mehrere Details, die im Leistungsverzeichnis nicht oder unzureichend beschrieben waren, vor Ort festgelegt. Dazu gehört die Ausführung des Zwischenwandanschlusses, die Bearbeitung der Betonoberfläche sowie die Kantenausbildung mit Dreikantleisten. Die Mehrkosten für die zusätzlichen Betonarbeiten belaufen sich auf ca. 11.000,00 EUR.
Erfreulicherweise ist noch zu sagen, dass nur kleine Mengen an belastetem Bauschutt gefunden wurden und somit der vorhandene Boden nach einer Bodenverbesserung mit hydraulischen Bindemitteln wieder eingebaut werden kann. Nach derzeitigem Stand gehen wir von geringen Mehrkosten aus.

Die Firma Zwisler hat für den erhöhten Aufwand der Betonarbeiten und für die Böschungstreppe mit Geländer sowie für den Mehraufwand nach besprochenen Änderungen am Rechen Nachtragsangebote in Höhe von 37.005,04 EUR eingereicht.
In der Junisitzung hat der Gemeinderat bereits Mehrkosten von 100.000,00 EUR beschlossen.

Nach Rücksprache und Kostenvorlage des Planungsbüros werden nun die Mehrkosten auf rund 192.000,00 EUR/brutto geschätzt, einschließlich 20 % für die Nebenkosten (Planung und Bauleitung)
Erfreulich ist, dass die Sachförderung des Landes nochmal von 286.100,00 EUR auf 380.800,00 EUR erhöht wird. Dies war aber Grundlage der letzten Kostenschätzung. Ob es noch eine weitere Förderung für weitere Mehrkosten gibt, ist offen.
Es wurden einige Arbeiten bzw. Ausführungen am Bauwerk schlichtweg vergessen auszuschreiben, was bedeutet, dass Mehrkosten angefallen wären. Jedoch auf Grund, dass der Wettbewerb fehlt und angebotene Arbeiten durch Drittanbieter von der ausführenden Firma Zwisler beaufschlagt werden deutliche zusätzliche Mehrkosten mit sich bringt.
Alle bisherigen Nachträger sind für den Bau, den Unterhalt und die Langlebigkeit des Bauwerks zwingend notwendig.

Schwellenerhöhung in den Regenüberlaufbecken Blitzenreute und Staig
- Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung

Der Vergabe an die Firma Baader wurde zugestimmt. Der außerplanmäßigen Auszahlung wurde zugestimmt.

Die Genehmigungen für den Betrieb der Regenüberlaufbecken im Bereich des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental laufen Ende des Jahres 2021 aus. Der Verband hat sich entschieden, die Regenüberlaufbecken über die Kläranlage zu steuern, um somit besser auf die Starkregenereignisse einwirken zu können. Dabei wird der Ablauf der einzelnen Becken je nach Niederschlagssituation gesteuert, um die Becken optimal auszunutzen im Zusammenspiel mit den zur Verfügung stehenden Becken auf der Kläranlage. Das Konzept beinhaltet Ausbaumaßnahmen der Becken (RÜB Mochenwangen, Weiler, Staig und Blitzenreute), insbesondere sogenannte Schwellenanhebungen, die mehr Stauvolumen im Becken zulassen. Das Konzept wurde mit dem Landratsamt Ravensburg als Genehmigungsbehörde abgestimmt und ist Grundlage für die weitere Genehmigung der RÜBs.

Die Kostenschätzung betrug für jedes Becken 7.500,00 EUR. Jede Gemeinde trägt die Kosten für die eigenen Becken, sprich Fronreute hat 2 Becken umzurüsten. Es wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt und es sind 2 Angebote eingegangen. Die Kosten (für welche die jeweilige Gemeinde separat aufkommt) liegen teils deutlich über der im Haushalt veranschlagten Summe von jeweils 7.500,00 EUR. Dies liegt zum einen an den stark gestiegenen Materialkosten (Ausführung in Edelstahl), zum anderen handelte es sich um eine sehr grobe Kostenschätzung.
Das Angebot für das RÜB Blitzenreute beläuft sich auf 12.642,44 EUR, das Angebot für das RÜB Staig auf 8.695,45 EUR. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Markus Baader, Rohrleitungsbau aus Baienfurt.

Der Umbau ist nicht im Haushaltsplan veranschlagt und deshalb ist auch die Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung notwendig. Es sind aber im Bereich Abwasserbeseitigung Einsparungen an anderer Stelle zu verzeichnen, so dass sich die Haushaltsbelastung in Grenzen hält. Hinsichtlich der höheren Kosten ist dies schon sehr auf das hohe Preisniveau bei den Materialien zurück zu führen. Die Schwellenanhebung im RÜB Blitzenreute ändert nichts an der Tatsache, dass ein weiterer Rückhalt für den Ablauf in den Gehrenbach gebaut werden muss. Hier handelt es sich vor allem um eine bessere Ausnutzung im Zusammenspiel mit der Kläranlage.

Einführung Angebot Fahrradleasing/Job-Bike für die Beschäftigten der Gemeinde Fronreute
- Grundsatzbeschluss

Der Gemeinderat hat dem Angebot eines arbeitgeberfinanzierten Fahrradleasings/Job-Bike für die Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Fronreute und des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende grundsätzlich zugestimmt. Diese Leistung wird als übertarifliche Leistung gewährt. Die Verwaltung wurde beauftragt und in eigener Zuständigkeit ermächtigt, einen Leasingvertrag mit einem Leasinggeber abzuschließen.

Mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) besteht nunmehr eine Rechtsgrundlage, um den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst das Dienstradangebot zur Verfügung zu stellen. Der Tarifvertrag ist mit Wirkung zum 01.03.2021 in Kraft getreten.
Zum 31. August 2020 ist die Verwaltungsvorschrift über das freiwillige Radleasing für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Wege der Entgeltumwandlung (VwV JobBike BW) in Kraft getreten.

Einige Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung haben Interesse an der Möglichkeit eines Job-Bikes geäußert. Die Gemeindeverwaltung möchte ihren Beschäftigten das Angebot eines Fahrradleasings/Job-Bike ermöglichen. Der Gemeinde Fronreute als Arbeitgeber ist diese übertarifliche Leistung und die Möglichkeit eines geldwerten Vorteils für die Mitarbeiter auch als Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern der Gemeinde wichtig.

Hinsichtlich des TV-Fahrradleasing sind unterschiedliche Vertragsbeziehungen notwendig und zu unterscheiden:

1. Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und der Gemeinde Fronreute Arbeitgeber (als Leasingnehmer).
2. ggf. in Ergänzung zu 1): Rahmenvertrag mit einem Dienstleister/Anbieter, der die Administration des Fahrradleasings übernimmt
3. Entgeltumwandlungsvertrag zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber
4. Überlassungsvereinbarung zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber

Der Leasingsrahmenvertrag ist die Grundlage, um das Fahrradleasing anzubieten. Dieser Vertrag wird zwischen der Gemeinde Fronreute als Arbeitgeber und dem Leasinggeber geschlossen und regelt unter anderem die Zahlungsabwicklung, Formalitäten zum Leasing, Vertragslaufzeit, Versicherungen.Die Auswahl des Leasinggebers obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber
Die Überlassung des Leasingfahrrades erfolgt auf der Grundlage einer (zusätzlich zur Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der/dem Beschäftigten abzuschließenden) Überlassungsvereinbarung.
Gegenstand des Überlassungsvertrages zwischen dem Arbeitgeber und der/dem Beschäftigten können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrages sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere

- das Fahrrad,
- mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör,
- Versicherungen,
- Service und Wartungsleistungen.

Die Entgeltumwandlung beginnt mit der Entgeltzahlung im Monat der Übernahme des Fahrrades. Der Entgeltumwandlungsbetrag umfasst die Höhe der Leasingrate. Diese berechnet sich aus den konkreten Leistungen, die Gegenstand der Überlassungsvereinbarung sind. Jeder/jedem Beschäftigten kann nur ein Fahrrad überlassen werden. Er kann dieses Fahrrad dienstlich wie auch privat nutzen.

Neue Wasserleitung und Verlegung Gehweg und barrierefreie Bushaltestelle an der B 32 in Blitzenreute
- Beschluss über die Bushaltestelle

Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle wird in das Jahr 2022 verschoben. Die Baumaßnahme bezüglich der Wasserleitung soll in diesem Jahr ausgeschrieben werden, der Baubeginn soll im Frühjahr nächsten Jahres erfolgen, um keine Winterbaustelle an der B32 zu betreiben.

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung vom 03.08.2021 beschlossen, die neue Wasserleitung und die Verlegung des Gehweges in Auftrag zu geben. Zusätzlich war angedacht, in diesem Zuge die Bushaltestelle unterhalb an der B 32 in Richtung Staig barrierefrei auszubauen.
Hinsichtlich des Umbaus der Bushaltestelle wurden die Fördermöglichkeiten nun noch endgültig abgefragt. Aufgrund der möglichen Fachförderung kann eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung (Landessanierungsprogramm „Ortskern Blitzenreute“) nicht zugesagt werden.

Für die Fachförderung besteht eine Bagatellgrenze in Höhe von 100.000,00 EUR Investitionsvolumen. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium können wir hier Teilmaßnahmen zusammenfassen (gegenüberliegende Bushaltestelle, Bushaltestelle Staig aufgrund des Linienverbundes). Gefördert werden bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Zuwendungsfähig sind 40.000,00 EUR je Bushaltestelle. Bushaltehäuschen sind bis zu 12.000,00 EUR zuwendungsfähig.
Zur Erreichung der Fachförderung, müssen wir jedoch zunächst in das Programm aufgenommen werden. Antragsfrist ist am 31.10.2021. Erst nach Programmaufnahme im Folgejahr (April/Mai) können die expliziten Förderanträge gestellt werden, weshalb das Projekt „barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen an der B 32“ auf das Folgejahr (Herbst 2022) verschoben werden sollte.
Aufgrund der Witterung ist es ebenfalls sinnvoll die Baumaßnahme rund um die Wasserleitung auf das Frühjahr 2022 zu verschieben. Die Baustelle sollte entlang der B 32 möglichst kurz sein, was aufgrund von Schnee und Kälte Ende dieses Jahrs schwer umsetzbar scheint.

Schaffung einer Stelle als stellv. Leitung der Finanzverwaltung in der Gemeindeverwaltung
- Beschlussfassung

Der Schaffung einer neuen Stelle der stellvertretenden Leitung der Finanzverwaltung, frühestens zum 01.01.2022, wurde zugestimmt. Die Stelle wird bis A 11 ausgeschrieben. Eine Stellenbewertung erfolgt nach Besetzung der Stelle. Der Stellenausschreibung wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszuschreiben.

Nach einer Vorberatung in der Sitzung vom 03.08.2021 hat der Gemeinderat signalisiert, der Schaffung einer neuen Stelle der stellvertretenden Leitung der Finanzverwaltung frühestens zum 01.01.2022 positiv gegenüber zu stehen.
Aus Sicht der Verwaltung ist diese neue Stelle notwendig. Die Amtsleiterin der Finanzverwaltung hat überdurchschnittlich viele Überstunden, der ihr zugeordnete Aufgabenbereich ist zu umfangreich und kann in der Regelarbeitszeit nicht mehr geleistet werden. Ursächlich hierfür ist die Umstellung auf die Doppik mit umfangreichen Dokumentationen sowie die Bearbeitung der laufenden Anlagenbuchhaltung. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung soll zum 01.01.2023 ebenfalls auf die kommunale Doppik umgestellt werden. Neu hinzu gekommene Aufgaben wie zum Beispiel § 2b Umsatzsteuergesetz sowie Tax Compliance, die Auswirkungen der Eigenbetriebsnovelle, die Auswirkungen der Grundsteuerreform, der erweiterte Beteiligungsbericht, die erweiterte Finanzstatistik und die durch den Softwareanbieter bedingte Programmumstellung von CIP auf K1. Außerdem wird das E-Government eine wesentliche Rolle in der Kämmerei aber auch in der gesamten Gemeindeverwaltung einnehmen.

Herr Bürgermeister Spieß brachte in der Sitzung seinen Unmut über die vielen zusätzlichen Vorgaben von Bund und Land zum Ausdruck, die zusätzliches Personal benötigen.

Unabdingbar ist auch eine Stellvertretung im Urlaubs- und gegebenenfalls Krankheitsfall. Eine rechtssichere und zeitnahe Bearbeitung der Aufgaben ist ohne eine Stellvertretung nicht mehr gewährleistet.
Folgender Aufgabenbereich soll dieser Stelle angeordnet werden, wobei sich die Geschäftsverteilung auch im Kontext zu anderen Stellen in der Gemeindeverwaltung noch ändern könnte.

  • stellvertretende Leitung des Fachbereichs Finanzen mit den Sachgebieten Kämmerei, Gemeindekasse, Steuern und Abgaben
  • Mitarbeit bei der Aufstellung des Haushaltsplanes sowie Erstellung der Jahresrechnung für die Kerngemeinde
  • Aufstellung des Wirtschaftsplanes, Vollzug des Wirtschaftsjahres sowie Erstellung der Jahresrechnung für den Bereich „Eigenbetrieb Wasserversorgung“ in eigener Zuständigkeit
  • stellvertretende Sachbearbeitung in der Anlagenbuchhaltung
  • Mitarbeit im Bereich Förder- und Zuschusswesen (insb. Fachförderung)
  • Aufgaben des Beitragswesens
  • Liegenschaftswesen
  • Wahrnehmung von Sonderaufgaben

Die Verwaltung wird die neue Stelle in den Stellenplan 2022 aufnehmen und die erforderlichen Personalkosten einplanen.
 

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 40.161,94 EUR eingegangen.
Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.