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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 11.10.2021

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 11. Oktober 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Baugesuche

a) Flst. 963/4, Riedstraße 21, 88273 Fronreute
Dachaufstockung und Ausbau des Dachgeschosses, Neubau Carport
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Die Bauherren planen die Aufstockung des bestehenden Gebäudes. Auf der Südseite soll die Traufhöhe um 1,2 Meter angehoben werden, auf der Nordseite um 1,0 Meter. Der First wird um 1,0 Meter erhöht. Des Weiteren ist der Neubau eines Carports mit Flachdach an der Westseite des bestehenden Wohnhauses geplant. Dieses Flachdach soll gleichzeitig als Terrasse für die Wohnung EG +DG genutzt werden. Im Gebäude sind insgesamt zwei Wohneinheiten eingerichtet.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß Landesbauordnung sind mit der geplanten Terrasse nicht eingehalten. Hierfür ist die Übernahme eine Abstandsflächenbaulast erforderlich. Die Baulast wird im Zuge des Verfahrens von der Baurechtsbehörde angefordert.

Das Flurstück liegt im Bereich der Stellplatzsatzung der Gemeinde Fronreute. Die notwenigen Stellplätze sind nachgewiesen.

b) Flst. 1300/3, Tobelacker 11, 88273 Fronreute
Anbau an das bestehende Wohnhaus und Einbau von drei Dachgauben
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant einen Flachdachanbau auf der Südseite des bestehenden Wohnhauses. Hierzu soll der Dachvorsprung abgebrochen werden und der Anbau auf einer Fläche von ca. 50 Quadratmetern entstehen. Im Dachgeschoss soll auf der Südseite eine Gaube mit einer Länge von ca. 7,2 Metern und auf der Nordseite zwei Gauben mit einer Länge von jeweils 3,3 Metern entstehen.
Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baienbach“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans.

c) Flst.1624, Biegenburg 12, 88273 Fronreute
Umbau des Einfamilienhauses, Vergrößerung des Wohnbereichs durch Erstellung von zwei Dachgauben, eines Balkons und Verglasung des Wohnbereichs
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Dachaufbauten, der Überschreitung der Baugrenze für die geplante Erweiterung des Wohn-Ess-Bereichs und des Balkons, sowie der Erhöhung des Kniestocks im Bereich des Dachaufbaus, wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant den Umbau des bestehenden Einfamilienhauses. Hierzu sollen zwei Dachgauben entstehen. Eine auf der Nordwestseite und ein auf der Südostseite mit jeweils einer Länge von 6,0 Metern. Auf der Südostseite des Gebäudes soll zudem der Wohn-Ess-Bereich um ca. 19 m² vergrößert werden. Ebenfalls soll auf dieser Gebäudeseite ein Balkon mit einer Fläche von ca. 40m² errichtet werden.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Biegenburg III“. Bei dem eingereichten Antrag wird die Baugrenze im südöstlichen Bereich durch die geplante Erweiterung des Wohn-Ess-Bereichs auf einer Fläche von ca. 12m² überschritten. Ebenfalls wird die Baugrenze durch den Balkon mit einer Fläche von 19m² überschritten. Die beiden geplanten Dachaufbauten sind gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplans nicht zugelassen. Der Dachaufbau auf der Südostseite soll auch als Zugang für den geplanten Balkon dienen, daher muss hier der Kniestock im Bereich des Dachaufbaus auf eine Höhe von ca. 2,7 Meter erhöht werden. Grundsätzlich sind aber keine Kniestöcke erlaubt.

Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. In diesem Baugebiet sind bezüglich der Dachaufbauten schon ähnliche Befreiungen erteilt worden.

d) Flst. 324/1, Eyber Straße 5, 88273 Fronreute
Neubau einer Werk- und Lagerhalle und einer Betriebsleiterwohnung sowie Nutzungsänderung der Parkplätze
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Jedoch stellt die Gemeinde die Zustimmung zum Baubeginn erst in Aussicht bei Übergabe des Grundstückes, da sich das Grundstück noch im Eigentum der Gemeinde Fronreute befindet. Einer Ausnahme von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Betriebsleiterwohnung, wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau einer Werk- und Lagerhalle. Im Obergeschoss soll eine Betriebsleiterwohnung entstehen. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 1138 m². Das Gebäude soll mit einem Flachdach ausgeführt werden. Die maximale Wandhöhe ist mit 10,5 Metern geplant. Die Nutzung der schon genehmigten Parkplätze im Bereich des 1. Bauabschnittes soll geändert werden. Hier konnten aufgrund der Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Brühl“ keine Stellplätze mit Nachtnutzung zugelassen werden. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Brühl“, ist das nun möglich.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Brühl – 1. Änderung“.
Das Bauvorhaben entspricht nicht in allen Punkten den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Geplant ist eine Betriebsleiterwohnung. Gemäß Bebauungsplan ist eine Betriebsleiterwohnung nur ausnahmsweise zulässig.

Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Im Baugebiet wurden schon ähnliche Ausnahmen erteilt.

Das Flurstück befindet sich zurzeit noch im Eigentum der Gemeinde Fronreute. Dies widerspricht weder der Einreichung, noch der Genehmigung dieses Bauantrags. Die Genehmigung wird ”unbeschadet der Rechte Dritter" erteilt. Das Bedeutet, dass vor Baubeginn das Grundstück in das Eigentum des Bauherrn übergegangen sein muss, oder die ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde zum Baubeginn vorliegt.

Eisenbahnbrücke Schenkenwald
- Vorstellung der Variationen durch das Ingenieurbüro SSF
- weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung wurde beauftragt mit der angedachten Vorzugsvariante weitere Gespräche mit dem Land Baden-Württemberg und der DB Netze zu führen um weitere Zuschüsse zu erhalten.

Der Gemeinderat hat das auf Eisenbahnbrücken spezialisierte Ingenieurbüro SSF aus München mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt, um mögliche Varianten für den Neubau der Schenkenwaldbrücke zu untersuchen.

Das Ingenieurbüro hat anhand einer Präsentation drei verschiedene Varianten vorgestellt. Für etwaige Zuschüsse muss die Brücke richtlinienkonform errichtet werden. Unter anderem muss die Höhe mindestens 6,30 m über der Schienenoberkante betragen und eine Breite von ca. 3,05 m aufweisen. Von den drei vorgestellten Varianten ist eine Brücke aus Spannbeton mit Kosten von ca. 1.134.028,74 EUR (netto) die günstigste und wirtschaftlichste Variante. Mit dieser Variante wären auch die Sperrpausen für die Bahn recht kurz.
Die Finanzierung des Vorhabens wird aber weiterhin das Problem darstellen. Es steht aber weiterhin im Raum, dass es denkbar ist, dass es mehr Zuschüsse geben wird.

Bebauungsplan „Breite II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Abwägungsbeschluss zur Fassung vom 15.06.2021
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit der Fassung von 14.09.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 15.06.2021 zu eigen gemacht.

Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägung sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat hat diese Entwurfsfassung vom 14.09.2021 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „Breite II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 14.09.2021 öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wurde bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Zudem wurde bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.07.2021 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom 15.06.2021 bis zum 18.08.2021 aufgefordert. Die öffentliche Auslegung fand vom 26.07.2021 bis 27.08.2021 mit der Entwurfsfassung vom 15.06.2021 statt. Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung abgegeben wurden, werden mit den jeweiligen Beschlussvorschlägen vorgestellt.
Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen musste der Bebauungsplanentwurf überarbeitet werden. Aus diesem Grund ist eine erneute Auslegung mit der Fassung vom 14.09.2021 notwendig.

Kauf von Ökopunkten im Bereich Buchsee
- Beschlussfassung

Die Gemeinde Fronreute erwirbt die angebotenen insgesamt 100.000 Ökopunkte vom Maßnahmenträger in Höhe von 29.250,00 EUR im Jahr 2021 und in Höhe von 53.750,00 EUR im Jahr 2022. Die für das Jahr 2022 notwendigen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2022 eingestellt.

Auf dem Flurstück 10, Bereich Buchsee, Gemarkung Blitzenreute wird der Grundstücksbesitzer Günter Schwegler ein Ökopunkteprojekt umsetzen. Die Gespräche mit dem Landratsamt und die Prüfung der Maßnahme war erfolgreich. Das Projekt ist bereits genehmigt. Insgesamt sollen mit der Maßnahme ca. 660.000 Ökopunkte umgesetzt werden.

Um die Kosten der Planung und Genehmigung umzusetzen ist vom Eigentümer angedacht einen ersten Teil der Ökopunkte zu verkaufen. Insgesamt wurden der Gemeinde Fronreute als erster Ansprechpartner 100.000 Ökopunkte angeboten.

Im Herbst 2020 hat die Gemeinde Fronreute schon Ökopunkte im Bereich Meßhausen gekauft. Dem Kauf von Ökopunkten wurde damals vom Gemeinderat zugestimmt mit der Maßgabe, dass der Erwerb zum marktüblichen Preis erfolgt. Dies war auch Grundlage der Verhandlungen im Bereich Buchsee.

In den Verhandlungen wurde ein Preis von 0,83 Euro (brutto) für insgesamt 100.000 Ökopunkte und damit insgesamt 83.000,00 EUR (brutto) festgelegt. Verhandelt wurde, dass im Jahr 2021 Ökopunkte in einer Werthöhe von 29.250,00 EUR (Haushaltsmittel stehen hierfür bereit) und im Jahr 2022 die Restsumme von 53.750,00 EUR (Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2022 einzustellen) gekauft werden.

Diese Punkte sollten gekauft werden, um diese unter anderem in den Bauleitplanungsverfahren in den nächsten Jahren einzusetzen. Damit unterstützt die Gemeinde Fronreute ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf unserer Gemarkung und nicht in einem anderen Landkreis oder Ähnliches. Diese Punkte könnten auch bei den § 13b BauGB-Flächen freiwillig angesetzt werden. Bei Wohngebieten außerhalb des § 13b BauGB und allen neuen Gewerbe- oder Sondergebieten müssen aber Ökopunkte eingesetzt werden oder der Ausgleich vor Ort geschaffen werden. Im Moment werden Ökopunkte auf dem Markt zwischen 0,66 - 0,70 EUR (netto) gehandelt. Für normale Lagen werden 0,68 EUR angesetzt. In Brutto umgerechnet würde dies einen Preis von 0,7888 EUR - 0,833 EUR bedeuten, für normale Lagen 0,8092 EUR.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Preis von 0,83 EUR (brutto) in Ordnung und marktüblich.
Der Stand des Ökopunktekontos der Gemeinde Fronreute beträgt zur Zeit 147.391 Punkte.

Übersicht ELR-Anträge für das Programmjahr 2022
Der Sachstandsbericht wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Für das ELR-Programmjahr 2022 wurden insgesamt 13 Anträge eingereicht.

Ortsteil Fronhofen:
1 gemeindlicher Antrag (Projektbetreuung)
1 gewerblicher Antrag
9 private Anträge

Ortsteil Blitzenreute/Staig/Baienbach:
1 gewerblicher Antrag
1 privater Antrag

Von Seiten der Gemeinde wird lediglich ein Antrag für die Übernahme der Projektbetreuungskosten durch Herrn Groß gestellt. Die Anträge gingen zum 30.09.2021 an das Landratsamt bzw. Regierungspräsidium Tübingen zur Entscheidung. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm ist im Frühjahr 2022 zu erwarten.

Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute
- Sachstandsbericht

Der Gemeinderat hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen. Als weitere Vorgehensweise wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, die im Jahr 2021 geplanten Maßnahmen vorzubereiten, insbesondere Grundstücksverhandlungen zu führen und den Planungsprozess für das Thema Rathaus in die Wege zu leiten. Hierbei soll auch eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

Der Ortsteil Blitzenreute ist seit dem Jahr 2014 mit der Ortskern Blitzenreute in das Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ (LRP) aufgenommen. (Bewilligungszeitraum 01.01.2014 – 30.04.2023) Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist für zwei weitere Jahre möglich. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass auch Projekte umgesetzt werden bzw. bereits in Umsetzung sind.

Innerhalb des beschlossenen Sanierungsgebietes sind Förderungen für Sanierungsmaßnahmen i. S. d. Städtebauförderrichtlinien möglich. Mit dem Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2021 wurden weitere Mittel bewilligt. Es stehen noch 1.692.651,00 EUR Finanzmittel zur Verfügung.

Für das Programmjahr 2022 wird kein Aufstockungsantrag gestellt. Es wird lediglich ein Sachstandsbericht abgegeben.
Folgende Projekte wurden ergänzt/gestrichen/verändert:

  • Erhöhung des Betrages der privaten Abbruchmaßnahmen aufgrund vermehrter Anfragen und höheren Bau-/Abbruchkosten für einzelne Maßnahmen.
  • Die Umnutzung Bücherei zum Jugendzentrum wird zunächst ausgesetzt, da die Jugend an einem anderen Ort untergekommen ist.
  • Die Annenbergstraße wurde wieder aufgenommen, um ggf. doch noch an Fördermittel zu gelangen.

Für Programmjahr 2022 ist nach der bisherigen Investitionsplanung die Durchführung folgender Vorhaben geplant:
-     verschiedene Grunderwerbe, insbesondere Grundstück Hauptstraße 18 (Durchführung bereits 2021)

  • Anlegen eines öfftl. Parkplatzes, Hauptstraße 18

-     Abbruch des Gebäudes Bauhofstraße 3
-     Planungsrate Neubau/Instandhaltung/Modernisierung des Rathauses
-     div. private Maßnahmen

Außerdem wurde entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 22.02.2021 die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes des Sanierungsgebietes beantragt.

Beschaffung eines Ratsinformationssystems
- Beschlussfassung

Der Anschaffung des Ratsinformationssystems der Firma Regisafe wurde zugestimmt. Die Bestellung kann im Vorgriff auf die Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2022 erfolgen. Die Haushaltsmittel werden im Jahr 2022 eingestellt.

Die Homepage der Gemeinde Fronreute wird von der Firma Hirsch & Wölfl GmbH aus Vellberg technisch umgesetzt. Im Jahr 2017 hat der Gemeinderat die Integration des Ratsinformationssystems der Firma Hirsch & Wölfl auf der Homepage der Gemeinde Fronreute beschlossen. Dieses System ist im Einsatz, insbesondere auch für unsere Bürgerinnen und Bürger. Sie haben damit die Möglichkeit, die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen digital abzurufen.

Das Ratsinformationssystem gliedert sich in den öffentlichen Bereich (Bürgerschaft) und den passwortgeschützten Bereich für die Gemeinderäte. Diese beiden Bereiche unterscheiden sich darin, dass die Gemeinderäte Zugang zur nichtöffentlichen Tagesordnung und zu den nichtöffentlichen Sitzungsvorlagen und dem dort eingestellten Sitzungsprotokoll haben. Hilfreich ist dies insbesondere für neue Ratsmitglieder, welche so auch Zugang zu Beratungsunterlagen der Vergangenheit haben.

Es wurden bereits Tablets angeschafft, so dass ein Zugang zu allen Tagesordnungen, Sitzungsvorlagen und Beschlüssen während der Sitzung möglich ist. Auf Sitzungsvorlagen in Papierform soll zukünftig verzichtet werden.

Dem Gemeinderat wurde, das vorhandene Ratsinformationssystem von Hirsch & Wölfl von der Verwaltung vorgeschlagen, um die App für die Gemeinderäte zu erweitern. Intension war, relativ kostengünstig auf ein bereits vorhandenes System aufzusetzen. Die Kosten für die Erweiterung dieses Systems betragen einmalig 2.320,50 EUR, jährlich 1.428,00 EUR. Die Schulungskosten betragen 1.666,00 EUR.

Die App wurde von den Amtsleitern und auch einigen Gemeinderäten getestet. Leider wurden Funktionen vermisst und der Test war nicht besonders zufriedenstellend. Besonders die Schärfe der Dokumente ist unzureichend, insbesondere bei großen Dokumenten.
Geprüft wurde deshalb ein alternatives Ratsinformationssystem, wohlwissend, dass damit höhere Kosten verbunden sind. Gewünscht wird von der Verwaltung kein „abgekoppeltes“ Ratsinformationssystem, sondern die Integration in bereits vorhandene Systeme. Vorgeschlagen wird deshalb das System der Fa. Regisafe.

Regisafe ist das Dokumentenmanagementsystem der Gemeindeverwaltung und seit 1996 im Einsatz. Sämtliche Sitzungsvorlagen werden in diesem System erstellt und abgelegt. Die Kosten betragen für die einmalige Anschaffung netto 5.616,40 EUR zuzüglich Kosten für Installation und Schulung netto 6.350,00 EUR, brutto zusammen 14.240,02 EUR. Die jährlichen Wartungskosten betragen brutto 2.453,74 EUR.

Die Mehrkosten des Ratsinformationssystems bringen folgenden Mehrwert:

  • Das System wird von vielen Gemeinden angewendet und damit auch fortentwickelt. Anwendung findet das System derzeit in den Gemeinden Wilhelmsdorf, Horgenzell, Schlier, Grünkraut, Vogt, etc.
  • Das System ist integriert in unser Dokumentenmanagementsystem und verringert damit den Verwaltungsaufwand gegenüber dem System von Hirsch & Wölfl. Beispiel: Sitzungsvorlagen müssen nicht mehr in .pdf umgewandelt und in das System auf die Homepage hochgeladen werden, sondern werden mit einem Mausklick veröffentlicht.
  • Die Qualität der .pdf ist gut, auch in große Pläne kann gescrollt werden und diese bleiben scharf.
  • Von der Verwaltung gewünschte Funktionen wie Radiergummi und Dokumentenliste sind vorhanden.
  • Funktion der Volltextsuche
  • Ein ganz großer Vorteil ist der integrierte Workflow im Sitzungsdienst vom Erstellen, Prüfen, Freigeben der Tagesordnung und der Sitzungsvorlagen, Konvertierung der Dokumente im Hintergrund von Word in .pdf, und Veröffentlichung per Mausklick im Ratsinformationssystem.
  • Die Gemeinderäte haben die Möglichkeit im Ratsinformationssystem untereinander Nachrichten zu senden.
  • Das in der Gemeindeordnung verankerte Umlaufverfahren ist im System abgebildet.

Zusammengefasst: Das System kostet zwar mehr, bietet aber alle Funktionaltäten eines Ratsinformationssystems und bringt eine Verwaltungsvereinfachung.

Eigenbetrieb Wasserversorgung Fronreute
- Beschlussfassung zur Aufnahme eines Darlehens

Der Gemeinderat hat der Aufnahme eines Kredits noch im Oktober 2021 bei der Bank, die den günstigsten Zins für eine Zinsbindung mit 20 Jahren anbietet, zugestimmt. Nach aktuellen Konditionen ist dies die Kreissparkasse Ravensburg mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu 0,45 %.

Laut Haushalt 2021 ist zur Finanzierung der bestehenden Deckungsmittellücke und den neuen Investitionen, eine Kreditaufnahme von insgesamt 920.000,00 EUR vorgesehen.

Kreditermächtigung aus 2019: 215.000,00 EUR
Kreditermächtigung aus 2020: 330.000,00 EUR
Kreditermächtigung aus 2021: 375.000,00 EUR

Zur Deckung der derzeitigen Liquiditätslücke, die derzeit beim Eigenbetrieb Wasserversorgung besteht, soll nun ein Darlehen in Höhe der verbleibenden 705.000,00 EUR aufgenommen werden.

Durch den Gemeinderatsbeschluss vom 22.03.2021 wurde die Gemeindeverwaltung bereits zur Aufnahme von Darlehen ermächtigt. Der Beschluss umfasst die Aufnahme von Darlehen der Kreditermächtigungen aus 2019 und 2020 (insg. 545.000,00 EUR). Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2019 wurde bereits im Frühjahr 2021 in Höhe von 215.000,00 EUR in Anspruch genommen. Über den Betrag von 330.000,00 EUR hinaus ist nun eine erneute Beschlussfassung im Gemeinderat erforderlich.

Beide Hausbanken (Kreissparkasse Ravensburg und Volksbank Altshausen) sowie zwei weitere Kreditinstitute wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die günstigste Kondition für eine Laufzeit mit Zinsbindung von 20 Jahren liegt bei einem Zinssatz von 0,45 %.

Grundstücksmarktbericht 31.12.2020 der Gemeinde Fronreute
Die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 wurden zur Kenntnis genommen.

Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Fronreute wurden vom Gutachter Ausschuss in seiner Sitzung am 24.06.2021 beschlossen.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 9.736,02 EUR für die Flutkatastrophe Dernau eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.