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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 10.08.2020

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 10.08.2020 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 21.07.2020 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Neue Räumlichkeiten für den Jugendtreff Blitzenreute
Der Jugendtreff Blitzenreute muss die jetzigen Räumlichkeiten der katholischen Kirchengemeinde im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute räumen und es werden neue Jugendräume gesucht. Die Nutzung der Mietwohnung Kirchstraße 14 und die damit verbundenen Rahmenbedingungen wurden in der Gemeinderatssitzung nichtöffentlich vorberaten. Der Gemeinderat hat der Anmietung der Räumlichkeiten für den Jugendtreff grundsätzlich zugestimmt und die Gemeindeverwaltung mit den weiteren Mietverhandlungen beauftragt. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgten in der öffentlichen Sitzung am 10.08.2020.
 

Kindergartenverträge zwischen den katholischen Kirchengemeinde Fronhofen Blitzenreute und der Gemeinde Fronreute
Beratung über die Höhe der Verwaltungskosten

Der Gemeinderat hat den Vorschlag der Diözese zur Neuregelung des Verwaltungskostenbeitrags vorberaten und einer Neuregelung, verbunden mit einer Erhöhung, zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, diesen Vorschlag mit dem Verwaltungszentrum zu verhandeln. Sobald eine Einigung erfolgt, werden die neuen Kindergartenverträge in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung beraten und beschlossen

Verkauf eines Grundstückes im Bereich Schussenstraße, Staig
Der Gemeinderat hat den Antrag eines Grundstückseigentümers auf Kauf eines Grundstücksteil angrenzend an sein Grundstück vorberaten und den Bodenrichtwert als Verhandlungsbasis für den Grundstückspreis beschlossen. Die Verwaltung wurde mit den weiteren Verhandlungen beauftragt.

Gewerbegebiet Brühl
Vergabe eines Baugrundstückes

Das letzte noch freie Gewerbegrundstück wurde vom Gemeinderat an die Firma Glas-Design Klaus Wieland aus Fronreute vergeben.

Baugesuche

a) Flst. 1248/1 und 1248/2, Annenbergstr. 21, 88273 Fronreute
Errichtung von Garage und Holzschopf/Abbruch von bestehendem Unterstand
Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Errichtung einer Garage und eines Holzschopfes und Abriss bestehender Unterstand, Flurstück 1248/1 und 1248/2, Annenbergstraße 21, 88273 Fronreute, wird erteilt.

Geplant ist der Abbruch des bestehenden Unterstandes und die Errichtung einer Garage und eines Holzlagers. Die Garage soll auf einer Fläche von circa 60 Quadratmetern, das Holzlager auf einer Fläche von 48 Quadratmetern entstehen. Beide Gebäude sollen ein Pultdach erhalten.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß Landesbauordnung sind im Bereich der geplanten Garage nicht eingehalten. Um das Vorhaben so realisieren zu können ist eine Baulastenübernahme vom Eigentümer des Nachbargrundstückes notwendig. Diese wird im Verfahren von der Baurechtsbehörde angefordert.

b) Flst. 858, Kornstraße 11, 88273 Fronreute
Umnutzung des genehmigten Werkraumes zum Gruppenraum im Kinderhaus Fronhofen
Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Umnutzung des genehmigten Werkraumes zum Gruppenraum im Kinderhaus Fronhofen, Flst. 858, Kornstraße 11, 88273 Fronreute, wird erteilt.

Im genehmigten Werk- und Abstellraum im Untergeschoss des Kinderhauses Fronhofen soll vorübergehend ein Gruppenraum sowie ein Ruheraum entstehen. Dies wurde in der Gemeinderatssitzung am 23.06.2020 beschlossen.

Eine Angrenzeranhörung wurde nicht durchgeführt, da die Gemeinde gemäß § 55 Absatz 1 Nummer 2 Landesbauordnung Baden-Württemberg davon absehen kann, wenn die Angrenzer durch das Vorhaben offensichtlich nicht berührt werden. Diese Vorgaben sind hier erfüllt.

Sanierung Dach des Anbaus Klassentrakt Grundschule Blitzenreute und Südwestfassade
- Zustimmung zur Maßnahme und Ausschreibungsbeschluss für die Gewerke Dachdeckung und -dämmung, Anstrich, Fensterrenovierung
- Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung
Der Gemeinderat hat der Dachsanierung, dem Fassadenanstrich und dem Austausch der Fenster zugestimmt. Der außerplanmäßigen Auszahlung für die Durchführung der Maßnahmen wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Angebote für die notwendigen Maßnahmen einzuholen. 

Der alte Klassentrakt der Grundschule ist bereits 29 Jahre alt und benötigt die ersten Unterhaltungsmaßnahmen. Die Lüfterziegel des Daches halten nicht mehr und wurden vom Bauhof mit einem Klebstoff provisorisch wieder befestigt. Des Weiteren müssen die Pultziegel ausgewechselt werden, da diese brüchig sind. Die Holz-Fenster der Südwestfassade (Wetterseite) sind ebenfalls faul und teilweiße verzogen. Auch die Wetterseite benötigt einen Renovierungsanstrich und teilweise kleine Putzausbesserungsarbeiten.

Die Fenster wurden im Zuge der Erweiterung der Grundschule 1991 eingebaut. Um diese in Zukunft weiterhin zu erhalten sind aufwändige Instandsetzungsarbeiten sowie teilweise sogar ein Austausch von Hölzern (Hebeschiebetür unten) notwendig. Dadurch ist der Austausch der Fenster am Südwestgiebel aus mehreren Gründen sinnvoll.

Durch das Ersetzen der Fenster ließen sich in Zukunft Unterhaltskosten einsparen und durch die bessere Isolierung auch die steigenden Heizkosten eindämmen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, alternativ Kunststoff-Fenster wie auch Holz-Alu Fenster zu prüfen.

Auf dem Dach des Klassentrakts müssen sowohl die Lüfter- als auch die Pultziegel ausgetauscht werden. Da diese Ziegel „Sonderziegel“ sind, sind diese viel teurer im Gegensatz zu Standard-Dachziegeln. Diese Sonderziegel werden rund 50% der Kosten für Dachziegel in Anspruch nehmen. Hier wäre es deshalb sinnvoll, die gesamte Fläche neu zu belegen und in diesem Zuge das Dach mit einer Aufsparrendämmung auszustatten. Somit wäre das Dach ebenfalls wieder auf dem aktuellsten Stand.

Als Unterhaltsmaßnahme steht zusätzlich ein Renovierungsanstrich der Fassade der Wetterseite sowie des Dachgesimses an.

Die Kostenschätzung für diese Maßnahmen beträgt 95.000,00 EUR (brutto). Die Verwaltung geht davon aus, dass ein Teil der Maßnahme durch die Zuschussmittel für die Sanierung abgedeckt ist.

Um- und Neubau Grundschule Blitzenreute
- Vergabe Mobile Trennwand, WC-Trennwände, Sportboden und Fliesenarbeiten
Der Gemeinderat hat die Vergabe der Baumaßnahmen im Zuge des Neu- und Umbaus der Grundschule Blitzenreute an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter beschlossen.

In beschränkter Ausschreibung nach VOB wurden die Gewerke Mobile Trennwand, WC-Trennwände, Sportboden und Fliesenarbeiten zum Um- und Neubau der Grundschule Blitzenreute ausgeschrieben. Die Submission fand am 20. Juli 2020 statt.

Die Auswertung der einzelnen Gewerke ergab folgendes Ergebnis:

Mobile Trennwand
4 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 3 Firmen sind dieser Aufforderung nachgekommen. Zwei Angebote mussten auf Grund nicht fristgerechten Einreichens ausgeschlossen werden. Somit kam ein Angebot zur Wertung.

Bieter ist die Firma Karl Günther GmbH & Co.KG aus Glatten mit einer Angebotssumme in Höhe von 20.373,99 EUR (brutto).
(Kostenschätzung: 30.345,00 EUR (brutto))

Der Gemeinderat die hat Vergabe an die Firma Karl Günther GmbH & Co. KG aus Glatten beschlossen.
 

WC-Trennwände
4 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle angefragten Firmen sind dieser Aufforderung nachgekommen.

Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Schäfer Trennwandsysteme aus Horhausen mit einer Angebotssumme in Höhe von 5.276,10 EUR (brutto).
(Kostenschätzung 10.710,00 EUR (brutto))
Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 5.882,77 EUR und 7.632,23 EUR eingereicht.

Der Gemeinderat die hat Vergabe an die Firma Schäfer Trennwandsysteme aus Horhausen beschlossen.
 

Sportboden
6 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine Firma ist dieser Aufforderung nachgekommen.

Bieter ist die Firma Hoppe Sportbodenbau GmbH aus Holzgerlingen mit einer Angebotssumme in Höhe von 31.576,02 EUR (brutto).
(Kostenschätzung 28.560,00 EUR (brutto))

Der Gemeinderat die hat Vergabe an die Firma Hoppe Sportbodenbau aus Holzgerlingen beschlossen.
 

Fliesenarbeiten
9 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2 Firmen sind dieser Aufforderung nachgekommen.

Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Munz Fliesen GmbH aus Ebenweiler mit einer Angebotssumme in Höhe von 40.710,15 EUR (brutto).
(Kostenschätzung 38.437,00 EUR (brutto))
Ein weiterer Bieter hat ein Angebot in Höhe von 52.708,34 EUR eingereicht.

Der Gemeinderat die hat Vergabe an die Firma Munz Fliesen GmbH aus Ebenweiler beschlossen.
 

Sanierung Fassade Pfarrhaus Blitzenreute
- Vergabe der Gerüstarbeiten, Malerarbeiten, Fenster und Simsen, Fensterläden
Der Gemeinderat hat die Vergabe der Gewerke an den jeweiligen wirtschaftlichsten Anbieter beschlossen.

Für die Sanierung der Außenfassade des Pfarrhauses in Blitzenreute wurden für Gewerke Fenster und Fensterbänke, Fensterläden, Außenfassade und Fassadengerüst verschiedene Firmen angefragt:

Die Auswertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:

Fenster und Fensterbänke
5 Firmen haben ein Angebot für die Erneuerung der Fenster sowie der Innenfensterbänke abgegeben.
Der wirtschaftlichste und günstigste Anbieter ist die Firma Fensterbau Kolbeck aus Grünkraut mit einer Angebotssumme in Höhe von 33.910,00 EUR (brutto).
Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 40.750,17 EUR und 48.003,85 EUR eingereicht.

Fensterläden
3 Firmen haben ein Angebot für die Lieferung und Montage von neuen Fensterläden abgegeben.
Der wirtschaftlichste Anbieter ist die Schreinerei Peter Müller aus Blönried mit einer Angebotssumme in Höhe von 19.404,40 EUR (brutto).
Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 21.495,09 EUR und 23.456,54 EUR eingereicht.

Außenfassade
Für die Außenfassade wurden 4 Firmen angefragt. Es sind 3 Angebote eingegangen.
Der günstigste Anbieter ist die Firma Locher aus Fronhofen mit einer Angebotssumme in Höhe von 15.277,25 EUR (brutto).
Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 15.940,38 EUR und 17.710,27 EUR eingereicht.

Fassadengerüst
Für das Fassadengerüst wurden Angebote von 3 Gerüstbauunternehmen sowie von allen Malerfirmen angefordert.
Der wirtschaftlichste Bieter für das Fassadengerüst ist die Firma Balasch aus Weingarten. Die Angebotssumme für das Fassadengerüst beträgt 3.189,20 EUR (brutto).
Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 3.522,90 EUR und 5.094,39 EUR eingereicht.

Der Gemeinderat hat die Vergabe an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter beschlossen.

In einer der nächsten Sitzungen wird sich der Gemeinderat mit der Farbgebung der Fassade, Fenster und Fensterläden beschäftigen.

Digitalisierung Grundschule Fronhofen
- Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung
Der über- bzw. außerplanmäßiger Auszahlung im Vorgriff auf den Haushalt 2021 für die Digitalisierung der Grundschule Fronhofen in Höhe von 12.000,00 EUR wurde zugestimmt.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 9. August 2019 die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des DigitalPakt Schule im Land beschlossen. Die Verwaltungsvorschrift ist am 7. September 2019 in Kraft getreten. Für die Digitalisierung der Grundschule Fronhofen wurde noch kein Zuwendungsantrag für Mittel aus dem DigitalPakt Schule gestellt. Für die Grundschule Blitzenreute wurde der Antrag gestellt.

Zu den Antragsvoraussetzungen war bisher die Vorlage eines Medienentwicklungsplanes notwendig, der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte enthält. Dieser Medienentwicklungsplan wird derzeit von der Schule Fronhofen erarbeitet. Er wird frühestens im Frühjahr 2021 vorliegen.

Das Kultusministerium hat über eine Pressemitteilung vom 16. Juli 2020 über eine Verfahrensvereinfachung bei der Antragstellung im Rahmen des DigitalPakts Schule informiert. Um eine raschere Umsetzung des DigitalPakts Schule zu erreichen hat sich das Kultusministerium beim Bund dafür eingesetzt, den Kommunen ab sofort ein praktikableres Antragsverfahren zu ermöglichen. Das veränderte Vorgehen sieht vor, dass die Schulträger ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungsplan stellen und diesen erst mit der Abrechnung der Maßnahme vorlegen müssen. Der Medienentwicklungsplan ist aber nach wie vor ein verbindlicher Bestandteil, um Fördermittel des DigitalPakt Schule zu erhalten.

Im DigitalPakt Schule sind für jeden Schulträger bis zum 30. April 2022 Mittel reserviert. Das Budget der Schulträger ergibt sich aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler entsprechend der Schulstatistik und ist noch gewichtet, ob es sich um Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Klasse 1 bis 4) handelt oder um die anderen Schulen. Das Budget beträgt für die Grundschule in Fronhofen 19.000,00 EUR.

Der von der Gemeinde als Schulträger zu erbringende Eigenanteil an den förderfähigen Kosten beträgt mindestens 20 %.

Der Landeszuschuss stellt eine Anfangsfinanzierung für die Digitalisierung dar. Die Endgeräte und laufende Kosten müssen vom Schulträger übernommen werden. Notwendig ist die Bereitstellung eines jährlichen Etats zur Betreuung und Modernisierung des Schulnetzwerkes.

Im Herbst 2020 sieht die Verwaltung vor den Antrag auf DigitalPakt Schule zu stellen, sobald das Konzept und die Kosten detaillierter erarbeitet sind.

Für die Digitalisierung der Grundschule Fronhofen sind in der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsjahr 2021 50.000,00 EUR vorgesehen. Als Deckungsmittel stehen 19.000,00 EUR aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung. Im Vorgriff auf den Haushalt 2021 sollten die untenstehendenMaßnahmen bereits umgesetzt werden.

Die Schulleitung in Fronhofen sieht vor, für die Digitalisierung Medienwagen für den mobilen Einsatz einzusetzen. Insgesamt ist an vier Medienwagen gedacht, für jedes Klassenzimmer ein Medienwagen. Gerade im Hinblick auf einen zukünftigen Umbau oder Neubau der Grundschule machen die mobilen Medienwagen Sinn, da im jetzigen Schulgebäude noch keine Netzwerkverkabelung vorhanden ist und es sollen auch keine Endgeräte in den Klassenzimmern stationär installiert werden.

Auf den mobilen Medienwagen befinden sich alle Geräte wie Daten-Video-Projektor, eine Dokumentenkamera, Lautsprecher, Notebook und eine Apple TV Streaming Software. Diese Geräte sind auf dem Medienwagen alle über einen Switch miteinander verkabelt. Dies erleichtert die Bedienung der Geräte.

Vorgesehen ist dieser Medienwagen für den Einsatz im Unterricht wie auch für die Vorbereitung von online Unterricht (Aufnahme des Unterrichts als Videodatei).

Die Schulschließungen während der Corona Zeit hat gezeigt, dass die Grundschule Fronhofen für einen digitalen Unterricht und für die Vorbereitung von digitalem Unterricht nicht ausgerüstet ist. Wunsch ist es deshalb, zwei Medienwagen im Vorgriff auf das Digitalisierungskonzept zu beschaffen. Dabei soll ein Medienwagen im Altbau (Klasse 1 + 2) und ein Medienwagen im Neubau (Klasse 3 + 4) stehen.

Die Schulen sollten im Herbst 2020 bereits in der Lage sein, Unterricht digital vorzubereiten. Es ist zu befürchten, dass die Corona Pandemie das nächste Schuljahr nach wie vor stark beeinflusst.

Die Kosten für einen Medienwagen betragen 6.729,16 EUR. Es sollen zwei Medienwagen beschafft werden.

Zur Finanzierung stehen Mittel aus dem jährlichen Schuletat in Höhe von 6.500,00 EUR zur Verfügung. Weitere 500,00 EUR können aus dem Ansatz für die Beschaffung von geringerwertigen Vermögensgegenständen umgeschichtet werden. Damit wäre ein Medienwagen finanziert. Für den zweiten Medienwagen ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 6.800,00 € notwendig.

Das Schulnetz in der Grundschule Fronhofen entspricht nicht den Vorgaben der DSGVO. Das Schulverwaltungsnetz und das Lehrernetz sind nicht voneinander getrennt. Teilweise funktioniert die Kommunikation mit dem Schulamt nicht richtig. Hier ist sofortiger Handlungsbedarf notwendig. Der Aufbau eines Schulnetzwerkes bis zum Neubau der Grundschule kann nicht abgewartet werden. Die Mindestanforderungen nach der DSGVO sollten noch im Herbst 2020 umgesetzt werden. Für eine DSGVO konforme Infrastruktur ist der Einbau einer Firewall, eines Switches sowie eine Datensicherung notwendig. Mit Lizenzkosten belaufen sich diese Kosten auf 3.000,00 EUR. Dazu kommen noch die Installationskosten.
 

Sofortausstattungsprogramm“ von Bund und Land zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des digitalen Fernunterrichts

Zur Beschaffung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler hat das Land den Schulträgern einen Betrag von 42,90 EUR und der Bund einen Betrag von 42,94 EUR pro Schüler bereitgestellt.

Bei der Gemeinde Fronreute sind am 27.07.2020 aus diesem „Sofortausstattungsprogramm“ für insgesamt 191 Schülerinnen und Schüler 16.394,00 EUR eingegangen. Für die Grundschule Blitzenreute stehen 11.330,00 EUR und für die Grundschule Fronhofen 5.064,00 EUR zur Verfügung. Diese Mittel werden eingesetzt für die Anschaffung von IPads für die Schülerinnen und Schüler wie auch als Endgeräte für die Lehrer. Ergänzt werden diese durch Laptops. Vorgesehen ist, dass die Schulen ihre Mittel für die Anschaffung von Endgeräten voll ausschöpfen können. Diese Endgeräte werden sofort beschafft, in der Hoffnung, dass sie im September 2020 zur Verfügung stehen.

Neue Jugendräume in Blitzenreute
- Zustimmung zur Nutzung der Mietwohnung Kirchstraße 14 als Jugendraum und Festlegung Kostenbudget
Der Gemeinderat hat der Nutzung der Räumlichkeiten Kirchstraße 14 für den
Jugendtreff Blitzenreute zugestimmt. Die Mittel für die monatliche Miete und die Nebenkosten werden im Haushalt eingestellt. Für die Gestaltung der Räumlichkeiten wird ein Budget in Höhe von 1.500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich an dieser Stelle beim Vermieter der Wohnung für seine Zustimmung, die Wohnung als Jugendtreff nutzen zu dürfen.

Nachdem der alte Kindergarten in der Ortsmitte Blitzenreute abgerissen wurde, mussten für den Jugendtreff Blitzenreute neue Räumlichkeiten gefunden werden. Der Jugendtreff Blitzenreute nutzt seit 2018 die Räumlichkeiten der katholischen Kirchengemeinde im Dorfgemeinschaftshaus mietfrei. In diesen Räumlichkeiten waren vormals die Ministranten untergebracht, welche dann in das Pfarrhaus umgezogen sind.

Mit der Fertigstellung der Räumlichkeiten in der Kirchstraße 1 wurde das Pfarrhaus von der katholischen Kirchengemeinde vollständig geräumt und der Gemeinde zur Nutzung übergeben. Die Ministranten sollen wieder ihre Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus nutzen und deshalb müssen für den Jugendtreff neue Räumlichkeiten gefunden werden.

Die Gemeinde hat die Wohnung im Obergeschoss Kirchstraße 14 (ehemaliges Gasthof Kreuz neben den Dorfgemeinschaftshaus) angemietet. Die Wohnung hat eine Nutzfläche von 78,21 m².

Der Vermieter ist mit der Nutzung als Jugendtreff einverstanden, unter der Voraussetzung, dass der Jugendtreff betreut wird. Mit dem Mitnutzer des Gebäudes wurde gesprochen. Wichtig ist, dass durch die Nutzung der Wohnung durch den Jugendtreff keine Störungen der unterliegenden Räumlichkeiten des ehemaligen Gastraumes des Gasthofes Kreuz verbunden sind.

Da es sich um einen betreuten Jugendtreff handelt, ist es möglich, dass die Nutzung der Räumlichkeiten so erfolgt, dass keine Störungen der Mitnutzer im Gebäude oder der Nachbarschaft damit verbunden sind. Die Räumlichkeiten sind insofern auch interessant, weil damit die Mitnutzung des Gartenbereiches möglich ist. Mit dem Baurechtsamt wurde der Brandschutz abgesprochen. Dieser ist für die Räumlichkeiten gesichert.

Die Jugendlichen sehen vor, die Räumlichkeiten selber zu streichen und zu gestalten. Sitzmöbel für den Außenbereich sollen mit EURO-Paletten gebaut werden. Wunsch der Jugendlichen ist es zudem die Terrasse etwas zu gestalten. Hier ist aber noch eine Absprache mit dem Vermieter notwendig.

Kosten für die Neugestaltung der Räumlichkeiten fallen an für die Farbe. Weiter sollte der vorhandene Teppichboden im Flurbereich durch einen anderen Boden ersetzt werden, damit eine Nassreinigung möglich ist.

Für die Neugestaltung der Räumlichkeiten sollte der Gemeinderat ein Kostenbudget festsetzen. Im Haushalt 2020 sind Mittel für die Jugendräume in Staig, Blitzenreute und Fronhofen eingestellt. Freie Mittel stehen zur Verfügung für die Unterhaltung der Jugendräume in Höhe von 1.000,00 EUR, für die Anschaffung von geringwertigen Vermögensgegenständen in Höhe von 500,00 EUR, und für die Bewirtschaftung in Höhe von 1.300,00 EUR. Die Verwaltung schlägt vor, für die Neugestaltung der Räumlichkeiten in der Kirchstraße 14 ein Budget in Höhe von 1.500,00 EUR zur Verfügung zu stellen.

Neue barrierefreie Bushaltestelle Staig an der B 32
- Beschluss über die Durchführung der Maßnahme
Der Gemeinderat hat der Durchführung der Baumaßnahme zugestimmt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, eine gemeinsame Planung für eine neue barrierefreie Bushaltestelle mit vergrößertem Aufstellbereich und einem neuen Buswartehaus mit dem Büro Freiraum König, der Netze BW und der Firma Schmieder zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich an dieser Stelle beim Grundstückseigentümer für seine Zustimmung, die Bushaltestelle auf seinem Grundstück errichten zu dürfen.

In der Staiger Bevölkerung gibt es schon seit längerer Zeit den Wunsch nach einem Buswartehäuschen an der B32 in Fahrtrichtung Altshausen. Dieses Vorhaben konnte nie umgesetzt werden, da keine gemeindeeigene Fläche zur Verfügung stand. Gemeinderat Schmieder hat in Aussicht gestellt, dass wenn auf seinem angrenzenden Grundstück Bauarbeiten stattfinden, eine Fläche für ein Buswartehäuschen zur Verfügung zu stellen. Im Haushalt sind für das Liefern und Erstellen des Buswartehäuschens 8.000,00 EUR eingestellt.

Bis zum Jahr 2022 müssen alle bundesdeutschen Bushaltestellen eine „vollständige Barrierefreiheit“ gemäß PBefG vorweisen. Somit könnte in diesem Zuge der Gehweg im Bereich der Bushaltebucht angehoben, mit einem für Bushaltestellen vorgesehenen Hochbordstein versehen und somit eine Barrierefreiheit geschaffen werden. Leerrohre für eine spätere Breitbandverlegung im Gehweg könnten ebenfalls vorgesehen und die Aufstellfläche (von Herr Schmieder zur Verfügung gestellt) vergrößert werden. Die angrenzende Grünfläche der Bundesstraßenverwaltung kann nach Rücksprache mit dem Landratsamt zur Verbreiterung des bisherigen Gehwegs verwendet werden, wenn diese Fläche abgekauft würde.

Die Asphaltierung des Gehwegs entlang dem Grundstück Schmieder muss ersetzt werden, weil die Netze BW eine Stromleitung in diesen verlegen muss und eine neue Trafostation auf dem Grundstück Schmieder errichtet wird.

Beim Landschaftsplanungsbüro König aus Neukirch wurde bereits angefragt ob eine gemeinsame Planung mit der Firma Schmieder, der Netze BW und der Gemeinde Fronreute erarbeitet werden kann. Diese Planung könnte nach Beauftragung in den Monaten September und Oktober geschehen. Ob dann eine Ausführung noch diese oder erst nächstes Jahr stattfindet soll wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Auch in diese Ausschreibung könnten die anstehenden Asphaltsanierungsarbeiten im Kreuzungsbereich Schussenstraße/Öschweg mitaufgenommen werden. Eine Kostenschätzung kann erst nach einer groben Planung erstellt werden.

Vergabe eines Bauplatzes im Baugebiet Dornacher Ried im Bieterverfahren
- Beschluss
Der Gemeinderat hat der Vergabe des letzten Bauplatzes im Baugebiet Dornacher Ried an den Höchstbietenden zugestimmt.

Die Gemeinde Fronreute vergibt im Baugebiet Dornacher Ried den Bauplatz Nr. 16 zum Höchstgebot. Das Bewerberverfahren lief bis zum 24.07.2020 um 12:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bei der Gemeindeverwaltung 10 Gebote für die oben genannten Grundstücke eingegangen.

Am 28.07.2020 wurden die Gebote in öffentlicher Runde geöffnet. Laut der Vergaberichtlinie soll der Bieter den Platz erhalten, welcher das höchste Gebot abgegeben hat. Anonymisiert wurde daher eine Rangliste erstellt. Im Nachgang wurde die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Nach der geltenden Vergaberichtlinie fällt der Gemeinderat die Entscheidung, dass der Bauplatz an den Höchstbieter vergeben wird. Gleiche Gebote lagen nicht vor, sodass das Los entscheiden müsste.

Überdachung der Bauhof-Boxen
- Vergabe der Baumaßnahme
Der Gemeinderat hat der Vergabe an die Firma HIWO Systembau GmbH aus Wolfegg mit der Montage durch die Firma Zimmerei Schnetz aus Baienbach zugestimmt.

Für die Überdachung der Bauhofboxen wurden mehrere Firmen angefragt, ein Angebot abzugeben.

Es wurden drei Holzbaubetriebe angefragt sowie zwei Fertighallenbaufirmen. Geplant war ein Nagelplatten-Bausatz, da dieser sehr wirtschaftlich ist. Darüber hinaus überträgt dieser auch die statischen Abhebekräfte ohne zusätzliche Verbindungselemente auf das Fundament.

Für diese Konstruktion hat die Verwaltung zwei Angebote für die Holzkonstruktion von den Fertighallenfirmen (ein Angebot mit optionaler Montage) erhalten. Ein Holzbaubetrieb bot nur die Montage an, der andere Holzbaubetrieb die Montage mit Bausatz.

Nach Prüfung und Vergleich ist das wirtschaftlichste Angebot die Holzkonstruktion der Firma HIWO Systembau GmbH aus Wolfegg mit der Montage der Firma Zimmerei Schnetz aus Baienbach mit 35.179,71 EUR (brutto). Die Preise der anderen Anbieter lagen zwischen 43.054,87 EUR und 59.803,80 EUR.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute ist eine Spende in Höhe von 5,00 EUR für soziale Zwecke eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.